Pflegeversicherung- Ursprung und Zukunft
1. Rahmenbedingungen - wer heute geboren wird lebt länger O Männer durchschnittlich 2060 O Frauen durchschnittlich 2060 85 Jahre 89 Jahre - Prognose der Pflegebedürftigkeit O unter 60 Jahre O zwischen 60 und 80 Jahren O über 80 Jahre 0,8 % pflegebedürftig 4,7 % pflegebedürftig 29,0 % pflegebedürftig - 1994 wurde als 5. Säule der Sozialversicherung die Pflegeversicherung eingeführt
2. Entwicklung - seit 1.1.1995 gilt Pflegeversicherung als Pflichtversicherung im SGB XI - sie ist eine Teilkasko-Versicherung - Leistungen werden einkommens- und vermögensabhängig gezahlt - Pflegebedürftige haben Wahlrecht - ambulant = Pflegegeld - stationär = Pflegesachleistung - Anzahl 2010 Pflegebedürftige gesamt 2,29 Mio. ambulant 1,58 Mio. stationär 0,71 Mio. - Anstieg wird prognostiziert auf 4,00 Mio. - sinkende Bevölkerungszahl
2.1. Einnahmen und Ausgaben in Mrd. Euro Bezeichnung 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Einnahmen 8,41 12,04 15,94 16,00 16,32 16,55 16,81 16,98 16,86 Ausgaben 4,97 10,86 15,14 15,88 16,35 16,67 16,87 17,36 17,56 Überschuss Defizit (+/-) +3,44 +1,18 +0,80 +0,13-0,03-0,13-0,06-0,38-0,69 Reserve 2,87 4,05 4,86 4,99 4,95 4,82 4,76 4,93 4,24 Monatsausgaben 3,93 2,96 3,77 3,68 3,61 3,37 3,27 3,34 2,82 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 16,87 17,49 18,49 18,02 19,77 21,31 21,78 17,69 17,86 18,03 18,34 19,14 20,33 21,45-0,82-0,36 +0,45-0,32 +0,63 +0,99 +0,34 3,42 3,05 3,50 3,18 3,81 4,80 5,13 2,27 2,01 2,29 2,06 2,33 2,78 2,87 Quelle: 5. Pflegeversicherungsbericht
2.2. Beitragsentwicklung 1995-1996 (1. Halbjahr) 1996 (2. Halbjahr) -2004 2005-2008 (1. Halbjahr) 2008 (2. Halbjahr) - 2012 Planung 2013 (RefEntw) Beitragssatz 1,00 % 1,70 % 1,70 % 1,95 % 2,05 % Zuschlag für Kinderlose - - 0,25 % 0,25 % 0,25 % Der aktuell gültige Beitragssatz von 1,95 % reicht rechnerisch aus, um die Leistungen der Pflegeversicherung auf heutigem Niveau bis zum Jahr 2015 auszufinanzieren. gem. Urteil des BVG v. April 2001 gilt ab 1.1.2005: Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr müssen einen Zuschlag v. 0,25 % zahlen. Ausgenommen sind vor dem 1.1.1940 geborene Bezieher von Alg II (früher noch Wehrdienst + Zivis)
2.3. Beitragsberechnung Seit 1.1.1995 wurde der Buß- und Bettag als arbeitsfreier Tag gestrichen, um die Mehrbelastung der Arbeitgeber durch die neue Pflegeversicherung über Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. Im Freistaat Sachsen besteht der Buß- und Bettag als arbeitsfreier Tag weiter. Dafür zahlen die Beschäftigten (nicht die Arbeitgeber) einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung von 0,5 %. Tabelle (ab 1.7.2008, gilt auch für 2009-2012 Beitragsverteilung Sachsen Alle andern Bundesländer Beitragssatz AN ohne Zuschlag 1,475 % 0,975 % Beitragssatz AN mit Zuschlag 1,47 % + 0,25 %= 1,725 % 0,975 % +0,25 %= 1,225 % Arbeitgeberbeitrag 0,475 % 0,975 %
3. Pflegebedürftigkeitsbegriff es gibt die Pflegestufe 0, 1, 2, 3 Grad der Bemessung ist der allg. Hilfebedarf Kritik: - zu wenig Beachtung der persönlichen Bedürfnisse, - keine Bewertung der Demenzerkrankung Folge: seit 2006 wird Begriff wissenschaftlich untersucht Empfehlung: - Begriff überarbeiten (körperliche, geistige, psychische Faktoren) - Begutachtungsverfahren ändern - nicht mehr Zeitaufwand ist Orientierung, sondern Grad der Selbstständigkeit (5 Stufen)
im Umsetzungsbericht 2009 werden Vorschläge modifiziert Szenario I - neue Begutachtungsverfahren mit bisherigen Geldwerten Szenario II - kostenneutrales Modell mit bisherigen Geldwerten Bewertung: kostenneutrale Lösung unter Beibehaltung der bisherigen Leistungsbeiträgen ist nur erreichbar, wenn Zugang zu höheren Bedarfsgraden verändert wird und Eingriffe in die Struktur der Leistungserbringung vorgenommen werden
Szenario III mit alternativen Geldwerten o Schwellenwerte der Bedarfsgrade bleiben gleich o neue Leistungsbeträge o Geldbeträge orientieren sich an den unteren Schwellenwerten, um sozialpolitische Kriterien zu berücksichtigen Bewertung: o Erhalt der Selbstständigkeit o Verbesserung der Lage von erheblich beeinträchtigten Menschen o Mehrausgaben von 3,013 3,637 Mrd. Euro o System der Pflegeversicherung ohne Lücke entsteht
Szenario IV weitgehend kostenneutrales Szenario mit alternativen Geldwerten o Leistungsbeträge so definiert, das kostenneutrales Szenario entsteht o Bedarfsgrad 5 (frühere Härtefälle) mit 75 Mio. Euro Mehrkosten angesetzt Bewertung: o Mehrkosten von 0,339 bis 0,963 Mio. Euro o die Variante mit 0,339 Mrd. Euro Mehrausgaben lässt sich auf bisherigem Leistungsniveau erreichen o im ambulanten Bereich erfolgt eine Verschiebung von höherer in niedrigere Abstufungen, dies wird durch ein Mehr in der höchsten Pflegestufe kompensiert
3.1. Bestandsschutzregelung o eine Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes und der Begutachtungsregelung bedarf einer Abfederung durch Bestandsschutzregelung o durch den Systemübergang muss der Gesetzgeber den Zeitraum des Bestandsschutzes festlegen o ein Stichtag ist festzulegen, an dem alle versicherten Pflegebedürftigen vom neuen System erfasst sind und damit den Bestandsschutz verlieren würden o zwei parallele Begutachtungssysteme sowie Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung sind zu vermeiden
o Die Überleitung der Pflegestufen in die neuen Bedarfsgrade über eine Stichtagsregelung würde bedeuten, dass für Personen, die vor dem Stichtag pflegebedürftig werden und einen Antrag gestellt haben, die alte Rechtslage gilt für Personen, bei denen Pflegebedürftigkeit nach dem Stichtag eintritt, die neue Regelung gilt bei Neubegutachtungen grundsätzlich die neue Rechtslage gelten sollte
3.2. Finanzielle Auswirkungen der Bestandsschutzregelungen Szenario I Kosten: 1,830 Mrd. bis 2,092 Mrd. Euro 14 % der Pflegebedürftigen im Bestandsschutz Szenario II Kosten: 2,751 Mrd. bis 3,014 Mrd. Euro 21 % der Pflegebedürftigen im Bestandsschutz Szenario III Kosten: 2,672 Mrd. bis 2,938 Mrd. Euro Szenario IV Kosten: 3,046 Mrd. bis 3,310 Mrd. Euro
4. Neuaufnahme Demenzerkrankungen grundsätzlich sind Personen mit geistiger oder seelischer Krankheit denen mit körperlicher Erkrankung gleichgestellt. Bei der Ermittlung des Zeitbedarfs für die Pflege konnten Aufsicht und Anwesenheit einer zur Hilfe bereiten Person bei Demenzkranken nicht abgebildet werden sog. Pflegestufe 0 Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz vom 1.1.2002 diente der Verbesserung der Versorgungssituation Demenzkranker geistig Behinderten und psychisch kranken Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf. (zusätzlicher Betreuung von bis zu 460 Euro je Kalenderjahr, Ausbau niederschwelliger Betreuungsangebote) Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28. Mai 2008 wurden die Leistungen für Demenzkranke im ambulanten Bereich auf maximal 2.400 Euro angehoben. Dabei wird je nach Grad der Demenz ein monatlicher Zuschlag von 100 bzw. 200 Euro zur Pflegestufe gewährt.
5. Zusätzliche Kapitalsäule - SPD: Kapitalstock, daraus 0,1 % der Beiträge jedes Versicherten + Reserve der privaten Pflegeversicherung verallgemeinern - FDP: Umlageverfahren auf privates, kapitaldeckendes System umstellen + steuerfinanzierten Sozialausgleich - Union: Aufbau eines Kapitalstockes als Demografiereserve + Ergänzung durch steuerlich geförderte, freiwillige private Pflegeversicherung
6. Vorschlag eines Pflegeversicherungs- Neuordnungsgesetzes 6.1. Ausgangslage Pflegebedürftige: 2,42 Mio. (2010) 2,29 Mio. in der sozialen Pflegeversicherung 142.000 in der privaten Pflegeversicherung 1,67 Mio. Pflegebedürftige werden ambulant versorgt 750.00 in vollstationärer Versorgung Zunahme der Anzahl der Pflegebedürftigen 2010: 2,4 % Pflegestufe I: Pflegestufe II: Pflegestufe III: Ziel: Verbesserung der Leistungen 968.000 Personen oder 61,3 % (erhebliche Pflegebedürftigkeit) 472.000 Personen oder 29,9 % (schwere Pflegebedürftigkeit) 138.000 Personen oder 8,8 % (schwerste Pflegebedürftigkeit)
6.2. Neue Pflegesätze Pflegegeld Pflegesatz aktuell Pflegesatz aktuell plus Demenz* Künftiger Pflegesatz plus Demenz (RefEnt) Pflegestufe 0 0 100 220 Pflegestufe 1 235 335 405 Pflegestufe 2 440 540 625 Pflegestufe 3 700 800 800 Pflegesachleistung Pflegestufe 0 0 100 325 Pflegestufe 1 450 550 765 Pflegestufe 2 1100 1200 1350 Pflegestufe 3 1.550 1.650 1.650 * in besonders schweren Fällen kommen jeweils 100 Euro hinzu
6.3. Finanzierung kurzfristige Beitragssatzerhöhungen um 0,1 Prozent (von derzeit 1,95 % auf 2,05 %, für Kinderlose über 23 Jahre: von 2,2 % auf 2,3 %) zusätzliche aus Steuermitteln geförderte private Eigenversorgung geplant gesonderte gesetzliche Regelung Anhebung des Beitragssatzes ab 1.1.2013 führt in 2013 zu Mehreinnahmen von rund 1,1 Mrd. Euro in den Folgejahren jährlich 1,2 Mio. Euro
6.4. Konkrete Maßnahmen Pflegekassen müssen dem Versicherten mit dem Leistungsbescheid eine Rehabilitationsempfehlung übermitteln wenn die 4-Wochenfrist bei Bearbeitung eines Antrags auf medizinische Rehabilitation überschritten ist, muss die Pflegekasse diese Leistung vorläufig erbringen freie Leistungswahl für Versicherte Weiterzahlung von 50 % des Pflegegeldes bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege Rentenanrechnungszeiten bei Pflege mehrerer Personen werden addiert
Anreiz für Gründung neuer Wohngruppen von 2.500 Euro pro Pflegebedürftigen und max. 10.000 pro Wohngruppe Verbesserung für mehr Hausbesuche von Ärzten in Pflegeheimen Verspätungsausgleich für Versicherte, wenn die Begutachtungsfrist für Pflegeeinstufung nicht eingehalten wird Kapazitätsprobleme bei MDK-Gutachtern werden durch Fremdgutachter gelöst
7. Kritik 1. verpflichtende private Eigenversorgung außerhalb des Systems schwer durchsetzbar 2. Steuerzuschuss bringt Abhängigkeit von Haushaltslage 3. Leistungsverbesserung ohne Ausfinanzierung hat wenig Akzeptanz 4. Schnittstellenproblematik zwischen SGB V und SGB XI
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit