Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Behandlungspflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen Tagespflege Leistungen im Überblick AMP SGB V - Krankenkassenleistungen SGBXI - Pflegeversicherungsleistungen 2
Agenda Die aktuelle Pflegesituation in Deutschland Änderungen im Überblick Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegegrade statt Pflegestufen Übersicht über die Leistungsansprüche 3
Die aktuelle Pflegesituation in Deutschland Herausforderung: Steigender Pflegebedarf Mehr Pflegebedürftige durch demografischen Wandel Derzeit sind rund 2,6 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig* Prognose: Für 2030 geht man von rund 3,5 Millionen Pflegebedürftigen aus. 1,5 Millionen Personen sind in Deutschland aktuell an Demenz erkrankt. Prognose: 2050 wird die Zahl der Demenzkranken voraussichtlich etwa doppelt so hoch sein. *Quelle: Pflegestatistik 2013, Deutschlandergebnisse, Statistisches Bundesamt 4
Die aktuelle Pflegesituation in Deutschland Wo Pflege in Deutschland stattfindet 71 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. 48 Prozent der zu Hause gepflegten Menschen werden von Angehörigen versorgt. 23 Prozent erhalten Unterstützung durch Pflegedienste 29 Prozent werden vollstationär gepflegt 5
Die aktuelle Pflegesituation in Deutschland Berufliche Pflege in Deutschland Rund 12.750 ambulante Pflegedienste helfen Pflegebedürftigen, so lang wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Mehr als 13.000 Pflegeeinrichtungen sichern die stationäre Pflege. Über 1.000.000 Personen sind in Pflegediensten und Pflegeheimen beschäftigt. Mehr als 85 Prozent davon sind Frauen. 6
Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt eine neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit körperliche und geistige Einschränkungen werden gleichberechtigt berücksichtigt Statt drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade Pflegebedürftige Menschen bekommen häufig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung 7
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Bisher basierte Pflegebedürftigkeit vor allem auf körperlichen Aspekten. Menschen mit dementiellen Erkrankungen wurden daher trotz ihres Hilfebedarfs bei der Begutachtung zum Pflegebedarf wenig berücksichtigt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erhebt den Grad der Selbstständigkeit, sowohl bezogen auf körperliche als auch geistige Fähigkeiten. So soll eingeschätzt werden, welche Unterstützung benötigt wird. Der zeitliche Umfang des Hilfebedarfs wird nicht mehr erfasst. 8
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - Begutachtungskriterien Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren festgestellt. Dabei sind sechs Kriterien entscheidend: 1. Mobilität: körperliche Beweglichkeit (z.b. Fortbewegung innerhalb der Wohnung) 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erkennen von Personen, örtliche Orientierung, Treffen von Entscheidungen im Alltag 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: nächtliche Unruhe, selbstständiges Verhalten 4. Selbstversorgung: sich selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken sowie die Toilette selbstständig nutzen 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Medikamente selbstständig einnehmen, eigenständige Arztbesuche, Einhalten von Diätvorschriften 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen, mit anderen in Kontakt treten 9
Pflegegrade statt Pflegestufen Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es ab den 01.01.2017 fünf Pflegegrade. So sollen Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherten genauer auf den individuellen Bedarf abgestimmt werden. 10
Wie kommen Pflegebedürftige von Pflegestufen zu Pflegegraden? Alle Pflegebedürftigen, die bereits eine Pflegestufe haben, inklusive der Pflegestufe 0, müssen sich nicht neu begutachten lassen und auch keinen Antrag für die Überleitung in einen Pflegegrad stellen dies geschieht automatisch. Der neue Pflegegrad des Pflegebedürftigen hat einen Bestandsschutz bis zum 01.01.2019. Wichtig ist: Jeder, der bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhält, bekommt diese auch zukünftig in mindestens gleicher Höhe. Niemand wird schlechter gestellt. Für viele entsteht ein höherer Leistungsanspruch. 11
Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade Von Nach Pflegestufe 0 Pflegegrad 2 Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3 Pflegestufe II Pflegegrad 3 Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4 Pflegestufe III Pflegegrad 4 Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 5 Pflegestufe III / Härtefall Pflegegrad 5 12
Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade Pflegestufen (Bis 31.12.2016) 0 (=EAK) I I (+EAK) II II (+EAK) III III (+EAK) Härtefall Geldleistungen 123 Euro 244 Euro 316 Euro 458 Euro 545 Euro 728 Euro 728 Euro 728 Euro Sachleistungen ambulant 231 Euro 468 Euro 689 Euro 1.144 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro Pflegegrade (Ab 01.01.2017) 1 2 3 4 5 Geldleistungen 125 Euro 316 Euro 545 Euro 728 Euro 901 Euro Sachleistungen ambulant --------- 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro 13
Leistungserhöhung ambulant im Vergleich 2016/2017 Sachleistungen nach 36 SGB XI 2016 Ab 2017 Pflegestufe 1 468 Euro Pflegegrad 2: 689 Euro Pflegestufe 1 mit eingeschränkte Alltagskompetenz 689 Euro Pflegegrad 3: 1.298 Euro Pflegestufe 2 1.144 Euro Pflegegrad 3: 1.298 Euro Pflegestufe 2 mit eingeschränkte Alltagskompetenz 1.298 Euro Pflegegrad 4: 1.612 Euro Pflegestufe 3 1.612 Euro Pflegegrad 4: 1.612 Euro Pflegestufe 3 mit eingeschränkte Alltagskompetenz 1.612 Euro Pflegegrad 5: 1.995 Euro Pflegestufe 3 / Härtefall 1.995 Euro Pflegegrad 5: 1.995 Euro Veränderung absolut + 221 Euro + 609 Euro + 154 Euro + 314 Euro +/- 0 + 383 Euro +/- 0 14
Höherer Leistungsanspruch für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ab 2017 Konnten vor 2015 nur Pflegebedürftige, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen, so können dies aktuell auch alle anderen Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe. In 2017 ergeben sich auch hier Änderungen hinsichtlich der monatlichen Anspruchshöhe. Pflegestufe Leistungen 2016 Leistungen 2017 Pflegestufe 1-3 / ohne erhebliche EAK* Pflegestufe 1-3 / mit erheblicher EAK* 104 Euro 125 Euro 104 Euro 125 Euro Pflegestufen 1 3 / mit erhöhter EAK* 208 Euro 125 / 208 Euro (Bestandsschutz) * EAK = eingeschränkte Alltagskompetenz 15
Leistungsanspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Kurzzeitpflege 1.612 Euro / jährlich 1.612 Euro / jährlich Bis zu 50% des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege (also max. 806 Euro jährlich) kann für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Somit stehen jedem Pflegebedürftigen max. 2418 Euro jährlich für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Nicht verwendete Beträge der Verhinderungspflege können komplett für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Somit stehen jedem Pflegebedürftigen max. 3.224 Euro jährlich für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. 16
Was ändert sich in der teilstationären Pflege (Tagespflege)? Die Leistungen der Tagespflege werden sich zukünftig an denen der ambulanten Sachleistung orientieren. Das bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger für die Tagespflege nochmal den gleichen Leistungsanspruch erhält wie für die ambulante Sachleistung (bislang nur hälftiger Betrag). Beispiel: Eine Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 erhält für ambulante Sachleistungen 689,00 Euro. Für die Tagespflege erhält er zusätzlich nochmal 689,00 Euro. Anders als bei der ambulanten Sachleistung, entsteht bei der Tagespflege kein Anspruch auf Geldleistung. Nicht genutzte Ansprüche verfallen. Pflegegrad Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Höhe des Leistungsanspruchs 0 Euro 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro 17
Und außerdem Hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf: 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel Technische Hilfsmittel (z.b. Pflegebett, Nachtstuhl, Lifter, ) Zuschüsse bei erforderlichen Umbaumaßnahmen in Höhe von max. 4.000 Euro pro Maßnahme Pflegekurse für pflegende Angehörige 18
Zusammenfassung der Sachleistungsansprüche Pflegegrad 2 125 Euro 201,50 Euro 689 Euro 689 Euro = 1.704,50 Euro Pflegegrad 3 125 Euro 201,50 Euro 1.298 Euro 1.298 Euro = 2.922,50 Euro Pflegegrad 4 125 Euro 201,50 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro = 3.550,50 Euro Pflegegrad 5 125 Euro 201,50 Euro 1.995 Euro 1.995 Euro = 4.316,50 Euro Betreuungs- und Entlastungsleistungen Verhinderungspflege inkl. anteiliger Betrag Kurzzeitpflege Sachleistungen ambulant Sachleistungen Tagespflege 19
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zur Pflegebedürftigkeit! Wenn Sie Fragen zur Pflege haben, unterstützen wir Sie gerne. Sie sind uns immer willkommen. Bitte sprechen Sie uns an. 20