Flexible Arbeitsmodelle

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Transkript:

Flexible Arbeitsmodelle Chancen und Risiken von Homeoffice und Telearbeit Webinar 11. Mai 2017

Agenda _Flexible Arbeitsmodelle Abgrenzungen und Definitionen Chancen und Risiken Rechtliche Konsequenzen Fazit

New Work Arbeit 4.0 Trend zur örtlichen, zeitlichen und organisatorischen Flexibilisierung 75% der in der Schweiz Beschäftigten arbeiten im Dienstleistungssektor 85% der Schweizer sind mobile Internetnutzer 55% der Schweizer geben an, die Angebote der Sharing Economy zu nutzen 25% der Erwerbstätigen in der Schweiz arbeiten zumindest teilweise als als Freelancer 117 Unternehmen in der Schweiz haben die Work Smart Initiative unterzeichnet und sich damit verpflichtet, flexible Arbeitszeitmodelle zu fördern Quellen: Arbeitsmarktindikatoren 2016 des BFS; Studie Der Arbeitsplatz der Zukunft, Deloitte 2016. 4

Flexibilisierung der Arbeitserbringung Vom festen Arbeitsplatz zur flexiblen Arbeitsorganisation VEREINFACHT - 3 Externer Spezialist Auftragnehmer Mobiler Arbeitsplatz Nicht weisungsgebunden Schichtmitarbeiter (Industrie) Festangestellt Fixer Arbeitsplatz Keine Entscheidungsautonomie 1 + - - Dozentin Fachhochschule Teilzeitangestellt (60%) Arbeitsplatz & Homeoffice Zeitliche und organisatorische Autonomie 2-5

Flexible Arbeitsmodelle Fakten 61% der Arbeitnehmenden in der Schweiz arbeiteten 2010 zeitlich flexibel (2005: 45%) 57.3% der weiblichen und 16.8 % der männlichen Erwerbstätigen in der Schweiz arbeiteten 2015 in einem Teilzeitpensum. Die Zunahme bei den Männern seit 2010 betrug 27.2% 50% der Erwerbstätigen in der Schweiz können heute (theoretisch) mobil arbeiten 28% der Erwerbstätigen arbeiten mindestens einen halben Tag von zuhause aus und 29% der Erwerbstätigen, welche noch nicht zuhause arbeiten, möchten dies tun Quellen: Studie Flexible Arbeitszeiten in der Schweiz 2012 des SECO und der FHNW; Arbeitsmarktindikatoren 2016 des BFS; Studie Der Arbeitsplatz der Zukunft, Deloitte 2016. 6

Flexibilisierung der Arbeitserbringung Entspricht dem gesellschaftlichen Trend VEREINFACHT - Klassisches Arbeitsverhältnis Festangestellt Fixer Arbeitsplatz Keine Entscheidungsautonomie 1 + - - Modernes Arbeitsverhältnis Teilzeitangestellt Kein fester Arbeitsplatz Hohe Entscheidungsautonomie 2-7

Agenda Flexible Arbeitsmodelle _Abgrenzungen und Definitionen Chancen und Risiken Rechtliche Konsequenzen Fazit

Begriffe im Wandel der Zeit Fern-, Telearbeit und Homeoffice Homeoffice Telearbeit Fernarbeit = Telearbeit = Homeoffice? 9

Abgrenzung Vertragsarten 1/2 Verträge auf Arbeitsleistung im Schweizer Privatrecht Schuldrechtlicher Fokus Handelsreise Arbeitsresultat Leistungserbringer Werkvertrag Auftrag und Abarten Arbeitsvertrag Verlagsvertrag Mäklervertrag / Agentur Heimarbeit Betrieb des Leistungsbeziehers Sonstige Einsatzort Wohnort des Leistungserbringers 10

Arbeit von zuhause aus Heute bei allen Verträgen möglich Vertrag Arbeitsvertrag Handelsreisendenvertrag Heimarbeitsvertrag Mäklervertrag Agentur Umschreibung Leistung von Arbeit auf Zeit im Dienste des Arbeitgebers gegen Lohn (Art. 319 ff. OR). Vermittlung oder Abschluss von Geschäften ausserhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers gegen Lohn (Art. 347 ff. OR). Ausführung von Arbeiten zuhause oder in selbst bestimmtem Arbeitsraum für den Arbeitgeber gegen Lohn (Art. 351 ff. OR). Auftrag zur Vermittlung oder zum Abschluss eines Vertrages gegen Entgelt (Art. 412 ff. OR). Dauernde Vermittlung von Geschäften für einen Auftraggeber in dessen Namen und ohne Arbeitnehmer zu sein (Art. 418a ff. OR). 11

Abgrenzungen Vertragsarten 2/2 Vertragsbeziehung basierend auf persönlichen Eigenschaften Wirtschaftliche Stellung Selbständig Unselbständig Fernarbeit Handelsreise Arbeitsvertrag Homeoffice Heimarbeit Betrieb des Leistungsbeziehers Sonstige Einsatzort Wohnort des Leistungserbringers 12

Handelsreisendenvertrag Mitarbeiter im Aussendienst Durch den Arbeitnehmer arbeitet mehr als 50% der Arbeitszeit im Aussendienst (ausserhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers) und schliesst oder vermittelt Geschäfte auf fremde Rechnung gegen Lohn 13

Heimarbeitsvertrag Produktionsmitarbeiter in den eigenen vier Wänden Arbeit in der eigenen Wohnung oder einem selbst bestimmten Arbeitsraum gegen Lohn für einen Arbeitgeber Beachte: HArG und HArGV (für industrielle und gewerbliche Tätigkeiten) sowie das ArG (gem. h.l. für alle anderen) 14

Definitionen 2/2 Fernarbeit und ihre Unterarten Begriff Fernarbeit Telearbeit Homeoffice Definition Erfüllung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen ausserhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers. Fernarbeit unter Verwendung von Mitteln der Telekommunikation (i.e. Telefon, Computer). Erfüllung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen von zuhause aus. 15

Homeoffice und Telearbeit Im Rahmen des Arbeitsvertrages Fernarbeit Homeoffice Telearbeit Bei Fernarbeit erfüllt der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag teilweise ausserhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers. Leistet er die Arbeit von zuhause aus, liegt Homeoffice vor. Verwendet er Mittel der Telekommunikation zur Arbeitserbringung, liegt Telearbeit vor. 16

Fazit Flexible Vertragsqualifikation (Blumenpflücktheorie) Homeoffice und Telearbeit sind neue Arbeitsformen im Rahmen des Einzelarbeitsvertrages Arbeitsverträge, welche Homeoffice und Telearbeit vorsehen, können als Arbeitsverträge mit heimarbeitsähnlichen Elementen qualifiziert werden Der Arbeitnehmer untersteht zumindest teilweise nicht der betrieblichen Kontrolle und Überwachung des Arbeitgebers Zudem ist er in der Einteilung seiner Arbeitszeit wesentlich autonomer als am Arbeitsplatz im Betrieb Folglich kann die Anwendbarkeit der arbeitsgesetzlichen Normen auf Homeoffice und Telearbeit hinterfragt werden 17

Agenda Flexible Arbeitsmodelle Abgrenzungen und Definitionen _Chancen und Risiken Rechtliche Konsequenzen Fazit

Grundproblem Starre Vertragsqualifikation Homeoffice und Telearbeit sind Arbeitsformen im Rahmen des Einzelarbeitsvertrages Daher sind formal auch die Normen des Arbeitsgesetzes anwendbar Wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das arbeitsgesetzliche Korsett, beispielsweise in Bezug auf die Erfassung der Arbeitszeit lockern, müssen sie Elemente des Heimarbeitsvertrages in den Einzelarbeitsvertrag einbauen 19

Spezifische Herausforderung Nutzen der Chancen und angemessene Verteilung der Risiken Risiken Chancen Vereinbarkeit Beruf & Familie Reduktion Stress & Müdigkeit Isolation Technische Überwachung Höherer Koordinationsaufwand Versicherungsrisiken Selbstverwirklichung Wettbewerbsfähigkeit Steigerung Flexibilität Reduktion Raumkosten Vertraulichkeit Erhöhung Chancengleichheit Reduktion Pendlerverkehr Effizenzgewinne Tieferer Sozialschutz Reduktion Sozialschutz Erschwerung Führung/Kontrolle Soziale Absicherung Arbeitnehmer Arbeitgeber Allgemeinheit 20

Homeoffice & Telearbeit Im Arbeitsvertrag zu regelnde Risiken Risiken Chancen Vereinbarkeit Beruf & Familie Reduktion Stress & Müdigkeit Isolation Technische Überwachung Höherer Koordinationsaufwand Versicherungsrisiken Selbstverwirklichung Wettbewerbsfähigkeit Steigerung Flexibilität Reduktion Raumkosten Vertraulichkeit Erhöhung Chancengleichheit Reduktion Pendlerverkehr Effizenzgewinne Tieferer Sozialschutz Reduktion Sozialschutz Erschwerung Führung/Kontrolle Soziale Absicherung Arbeitnehmer Arbeitgeber Allgemeinheit 21

Regelung im Arbeitsvertrag Subjektive Wahrnehmung Die meisten Arbeitsverträge und Personalreglemente regeln Homeoffice und Telearbeit nicht. Typischerweise wird falls überhaupt Homeoffice erlaubt und die Nutzung technischer Arbeitsgeräte geregelt. Die Parteien nutzen somit den vertragsrechtlichen Handlungsspielraum nicht Auch vergeben Sie die Chance, erkennbare Risiken zu minimieren 22

Agenda Flexible Arbeitsmodelle Abgrenzungen und Definitionen Chancen und Risiken _Rechtliche Konsequenzen Fazit

Vertragsredaktion Risikosphäre Arbeitnehmer Wie erfolgt der fachliche Austausch mit Kollegen? Wie und wann ist die Arbeit zu erbringen? Welche Arbeitszeit wird angerechnet, welche nicht? Welche Auslagen werden ersetzt? Wie sind Unfälle zuhause versichert? Welche technischen Überwachungen sind möglich und werden vorgenommen? Versicherungsrechtliche Risiken bei der Kombination von Teilzeit und Fernarbeit? 24

Vertragsredaktion Risikosphäre Arbeitgeber Regelung der Erreichbarkeit (Telefon / Blockzeiten) Genaue Regelung des Auslagenersatzes bei auswärtiger Arbeit Reporting / Zeiterfassung Handhabung von Minusstunden und Reisezeit Umgang mit vertraulichen Daten Nutzung und Zurverfügungstellung technischer Geräte inkl. Regelung Privatanteil Arbeitnehmer Datenschutz bei mobilen Zeitstempelungen Sanktionen bei Vertragsverletzungen: z.b. Widerrufsrecht (Ende des Homeoffice anordnen) Definition Arbeitsort (Gerichtsstand) 25

Agenda Flexible Arbeitsmodelle Abgrenzungen und Definitionen Chancen und Risiken Rechtliche Konsequenzen _Fazit

Homeoffice & Telearbeit Fazit Der Trend zu flexibler Arbeitserbringung sowie zur Verselbständigung wird sich verstärken Homeoffice und Telearbeit sind Arbeitsformen unter dem Mantel des Einzelarbeitsvertrags Die Unterstellung von Homeoffice und Telearbeit unter den Sozialschutz des Arbeitsgesetzes ist formal richtig aber dogmatisch nicht zwingend Homeoffice und Telearbeit sind vertraglich zu regeln Einzelarbeitsvertrag mit heimarbeitsähnlichen Elementen Sachgerechte Allokation von Chancen und Risiken zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 27

Fragen & Antworten

ELFENAU SCHWEIZ AG Jupiterstrasse 49, 8032 Zürich Postfach, 8044 Zürich info@elfenau.com +41 44 545 32 88 CHE-499.151.549 MWST Berner Kantonalbank CH84 0079 0016 9386 7678 6 Die ELFENAU SCHWEIZ AG ist eine Anwaltskörperschaft und als solche im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen. Wir sind auf Schweizer Gesellschafts-, Vertrags-, und Arbeitsrecht spezialisiert und vertreten unsere Klienten auch vor Gericht. Die Mehrzahl unserer Kunden sind Unternehmer und KMU mit bis zu 1 500 Mitarbeitenden. Wir bieten kombinierte Rechts- und Wirtschaftsdienstleistungen an und sind dabei insbesondere auf Fragestellungen der Arbeitszeiterfassung und des internationalen Handels spezialisiert. Ausländische Kunden unterstützen wir bei der Ansiedlung in der Schweiz. Dr. Emanuel Tschannen ist Rechtsanwalt und hat an der HEC Paris ein Executive MBA absolviert. Emanuel Tschannen ist auf Vertrags-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht spezialisiert und im Anwaltsregister der Kantons Zürich eingetragen. Er ist Mitglied des Zürcher Anwaltsverbands (ZAV) und des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV).