Die Grenzen der kommunalen Planungshoheit am Beispiel der Neuen Messe in Stuttgart

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Transkript:

Alexandra-Isabel Reidel Die Grenzen der kommunalen Planungshoheit am Beispiel der Neuen Messe in Stuttgart Verlag Dr. Kovac Hamburg 2006

Gliederung Seite Einfuhrung und Problemstellung l.teil: Sachverhalt A. Die Ausgangslage B. Die Regionalplanânderung und die damit verbundenen Klagen der Stadt Leinfelden-Echterdingen C. Der Erlass des Landesmessegesetzes D. Das Planfeststellungsverfahren E. Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem VG Stuttgart F. Das weitere Geschehen 1 3 3 5 6 7 11 11 2. Teil: Grundlegendes zum verfassungsrechtlichen Gehalt des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 13 A. Zum Inhalt des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 13 I. InstitutionelleRechtssubjektsgarantie 13 II. SubjektiveRechtsstellungsgarantie 13 III. Objektive Rechtsinstitutionsgarantie 14 1. Angelegenheiten der ôrtlichen Gemeinschaft 14 2. Historischer Abriss zur kommunalen Selbstverwaltung 15 a) GenossenschaftlichesDorfundmittelalterliche Stadt 15 b) Die Rechtsentwicklung in Preufien 15 c) Das Recht der ûbrigen deutschen Lânder 17 d) Die Weimarer Republik 17 e) Der Nationalsozialismus 19 f) Selbstverwaltung von 1945 bis heute 19 g) Fazit 21 3. Zur Neuinterpretation der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie 21 a) Das kondominale Selbstverwaltungsverstândnis 23

b) Das funktionale Selbstverwaltungsverstândnis 24 c) Der Sondertypus ôffentlicher Verwaltungstâtigkeit 24 d) Fazit 25 4. Zur Kernbereichslehre 26 a) Unantastbarer Kernbereich und kommunale Planungshoheit 26 aa) Die allgemeine Planungshoheit 27 bb) Die Raumplanungshoheit 27 ce) Bauleitplanung und Kernbereich 28 ( 1 ) Der Bebauungsplan 29 (2) Der Flâchennutzungsplan 29 (3) Stellungnahme 30 b) Die Subtraktionsmethode 32 c) Die historische Méthode 33 d) Die Rastede-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 33 B. Die verfassungsrechtlichen Schranken des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 35 I. Formelle verfassungsrechtliche Beschrânkungen 35 II. Matérielle verfassungsrechtliche Beschrânkungen 35 3. Teil: Die raumliche Gesamtplanung 37 A. Obersicht: Die raumliche Gesamtplanung im System der Raumplanung 39 B. Sinn und Zweck der Raumordnung 39 C. Abgrenzung Raumordnung und Stâdtebau 41 D. Die Regionalplanung 42 I. Allgemeines 42 II. III. Die Abgrenzung von Kompetenzbereichen: Regionalplanung als staatliche oder kommunale Aufgabe 44 Zur Ausgestaltung der Regionalplâne unter Berûcksichtigung des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 49

1. Verfassungsrechtliche Gesichtspunkte im Hinblick auf die inhaltliche Bestimmtheit von Regionalplânen 51 2. Die Grenzen gebietsscharfer Festsetzungen im Regionalplan 51 IV. Gebietsscharfe Ausweisung eines Messestandorts gemâfi 8 Abs. 3 Nr. 3 LplG a.f. 54 1. 8 Abs. 3 Nr. 3 LplG a.f. als Eingriffin Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 55 a) Kernbereich 56 b) Willkùrverbot 56 c) Verhâltnismâfiigkeit des 8 Abs. 3 Nr. 3 LplG a.f. 57 aa) Stadt-Umland-Problematik im Ballungsraum Stuttgart 57 bb) Beteiligung der Gemeinde gem. 12 Abs. 2 Nr. 1 LplG ' 58 2. Zwischenergebnis 59 V. Erfûllt die Landesmesse die Voraussetzungen fur eine gebietsscharfe Ausweisung gem. 8 Abs. 3 Nr. 3 LplG a.f.? 59 1. Die Landesmesse als regionalbedeutsames Infrastrukturvorhaben 2. Zur Verhâltnismâfiigkeit bezùglich des ausgewiesenen Messestandorts 3. Die Abwâgung von Standortalternativen 4. Zusammenfassung VI. Zur Vereinbarkeit des 21 LplG mit Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG, 71 LVerf 1. Die Rechtsgrundlage 2. Mitwirkungsrecht 3. Rechtsschutz 4. Ergebnis zur Verfassungsmâfiigkeit VII. Zur praktischen Durchsetzung des Planungsgebotes 1. Anordnungsrecht gem. 122 GemO 2. Ersatzvornahme gem. 123 GemO 3. Fazit 59 62 64 67 67 69 71 73 74 74 75 75 77

E. Rechtsschutzmôglichkeiten der Gemeinde Leinfelden-Echterdingen gegen die gebietsscharfe regionalplanerische Ausweisung der Landesmesse 77 I. Verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren 78 IL Kommunale Verfassungsbeschwerde 78 III. Anfechtungsklage 79 IV. Allgemeine Feststellungsklage 79 V. Verwaltungsgerichtliche Inzidentkontrolle 80 VI. Fazit 81 4. Teil: Raumliche Fachplanungen und das Landesmessegesetz 83 A. Die Abgrenzung von Bauleitplanung und Fachplanung 83 B. Das Verhâltnis der Bauleitplanung zur Fachplanung 85 I. Allgemeine Regelungen 86 IL 7 BauGB als Kollisionsnorm 87 III. 38 BauGB als Kollisionsnorm 89 1. Die Nichtanwendbarkeit der 29-37 BauGB 89 2. Oberôrtliche Bedeutung der Vorhaben 90 3. Die Beteiligung der Gemeinde 91 4. Die Berûcksichtigung stâdtebaulicher Belange 92 5. Die Bindung nach 7 BauGB 93 IV. Zusammenfassung 93 V. Erfûllt die Landesmesse die Tatbestandsvoraussetzungen des 38 BauGB? 94 1. Planfeststellungsbedùrftiges Vorhaben 94 2. Ûberôrtliche Bedeutung 95 3. Gemeindliche Beteiligung 95 4. Berûcksichtigung stâdtebaulicher Belange 95 5. Zwischenergebnis 96

6. 38 BauGB und die Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Wûrttemberg fur das Landesmessegesetz 97 a) Die Ânderung des 38 BauGB im Jahre 1998 98 aa) Hintergrund der Gesetzesânderung 99 bb) Fazit 99 b) Die Gesetzgebungszustândigkeit fur das Landesmessegesetz 101 aa) Ausschliefiliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes gem. Art. 71 GG 102 bb) Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes gem. Art. 72,74 GG 103 (1) Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG 103 (2) Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG 104 7. Ergebnis 105 C. Zur Verfassungsmâfiigkeit des Landesmessegesetzes im Hinblick auf Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 106 I. 1 Abs. 1,2 LMesseG - die gesetzliche Bestimmung von Planungszielen 106 1. Allgemeine Bedeutung gesetzlicher Planungsziele 106 2. Zur Festlegung des Messestandorts am Echterdinger Ei-Ost 107 a) Das politische Hintergrundgeschehen 108 b) Fazit 111 II. 2 LMesseG - zur gesetzlichen Bedarfsfeststellung 113 1. Zur allgemeinen Bedeutung von Bedarfsfeststellungen 113 2. Zur Bedarfsfeststellung im Fall der Landesmesse 114 3. Zusammenfassung 115 III. Das Landesmessegesetz: Ein verdecktes Mafinahmegesetz 115 1. Zur Mafinahmegesetzgebung 116 2. Zwischenergebnis 118

IV. Rechtsschutz der Gemeinde 1. 2. 3. 4. Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage bezûglich der Planfeststellungsentscheidung a) Voraussetzungen b) Inzidentkontrolle: Ûberpriifung der Verfassungsmâfiigkeit des Landesmessegesetzes c) Instanzenzug d) Vorlâufiger Rechtsschutz Kommunale Verfassungsbeschwerde Individualverfassungsbeschwerde Zwischenersebnis 119 119 119 120 121 121 121 123 123 V. Die Klage der Stadt Leinfelden-Echterdingen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungsprâsidiums Stuttgart 124 1. Die Rechtsauffassung des VG Stuttgart bezûglich der Verfassungsmâfiigkeit des Landesmessegesetzes 124 2. Stellungnahme 126 5. Teil: Zusammenfassung 129 A. Ergebnisse des 2. Teils 129 B. Ergebnisse des 3. Teils 131 C. Ergebnisse des 4. Teils 132 Schlusswort 135

,, Anlage I: Das Landesmessegesetz vom 15. Dezember 1998, GBl.BW vom 31. Dezember 1998 138 1 - Errichtung einer Landesmesse - 138 2-Bedarf- 138 3 - Planfeststellung, Plangenehmigung - 138 4 - Vorarbeiten - 139 5 - Verânderungssperre, Vorkaufsrecht - 140 6 - Betriebspflicht, Aufsicht - 140 7 - Enteignung - 140 8 - Vorzeitige Besitzeinweisung - 141 9 - Ânderung des Landesgesetzes ûber die Umweltvertrâglichkeitsprûfung - 142 10 - Inkrafttreten - 142 Anlage II: Literaturverzeichnis 143