KiStAM: Abruf durch Gesellschaft Bereich: KSt - Info für Anwender Nr. 81035 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Rechtliche Informationen 4.2. Regelabfrage und Anlassabfrage 4.3. Antrag auf Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren stellen 5. Wichtige Informationen 2 2 2 9 9 10 10 13
Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt den Abruf der Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) durch die Gesellschaft. Hinweis Zum Abruf der Kirchensteuerabzugsmerkmale durch den Steuerberater siehe Info: Nr. 81034 KiStAM: Abruf durch Steuerberater. 2. Voraussetzung Für die Abfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale benötigen Sie: ELSTER-Zertifikatsdatei, siehe: Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren, siehe: Antrag auf Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren stellen 3. Vorgehensweise 1. Mandant öffnen 1. Agenda KSt starten. 2. Mandant öffnen:»bestand Mandanten-Auswahl«. 2. Anteilseigner erfassen Hinweis Haben Sie die Anteilseigner noch nicht vollständig erfasst, führen Sie diesen Schritt durch. Anderenfalls wechseln Sie zum nächsten Schritt»Anteilseigner für BZSt-Portal exportieren«. Anteilseigner erfassen Sie über den Kapitalertragsteuer-Assistenten: 1. Kapitalertragsteuer-Assistent:»Bearbeitung Kapitalertragssteuer«. 2. Neue Gewinnausschüttung erstellen.
Seite 3 3. Als Zahlungstag den 31.08. des Kalenderjahres erfassen, das dem abzufragenden Jahr vorausgeht. Beispiel: Für den Abruf der Kirchensteuermerkmale für das Kalenderjahr 2018 erfassen Sie die Anteilseigner mit dem Zahlungstag 31.08.2017. 4. Anteilseigner anlegen. Erfassen Sie folgende Angaben: Name, Vorname Straße PLZ, Ort Geburtstag 5. Kapitalertragsteuer-Assistent <Beenden> und Änderungen speichern. 3. Anteilseigner für BZSt-Portal exportieren 1. KiStA-Assistent starten.
Seite 4 2. Informationen beachten. 3. Anfrageliste exportieren.
Seite 5 Typ der Anfrage wählen. Ggf. rote Datensätze vervollständigen. Zu exportierende Datensätze mit <Strg> markieren. Alternativ: Über <Alle> Datensätze markieren. <Anfrageliste erstellen>. 4. Anfrage durch Hochladen in das BZSt-Portal durchführen. 4. Voraussetzungen für Abfrage prüfen Um die Kirchensteuerabzugsmerkmale abzufragen, benötigen Sie: ELSTER-Zertifikatsdatei (siehe: Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten) Zugangsnummer 5. Kirchensteuerabzugsmerkmale abfragen 1. BZSt-Portal (BOP) öffnen: (https://www.elsteronline.de/bportal/oeffentlich.tax) 2. <Jetzt einloggen>.
Seite 6 3. Zertifikatsdatei über <Durchsuchen> auswählen. Zugehörige PIN erfassen. 4. Alle Formulare <Anzeigen> oder wählen.
Seite 7 5. Link»Kirchensteuerabzugsverfahren: IdNr.-Recherche und KiStAM-Anfrage«verwenden. 6. Zulassungsnummer erfassen. 7. Typ der Anfrage wählen. Anfragekennzeichen erfassen. <Regelanfrage> wählen. Mandantennummer als Anfragekennzeichen erfassen.
Seite 8 8. Anfrageliste importieren. Gruppierung <Import von Daten> aufklappen. Exportdatei aus KSt über <Durchsuchen> auswählen. Hinweis Die Anfrageliste wird standardmäßig in folgendem Ordner gespeichert: \Agenda\Stamm\Transfer\KISTA_ANFRAGENLISTEN_...csv <Daten importieren>. 9. <Prüfen des gesamten Formulars>. Ggf. Fehler korrigieren.
Seite 9 10. <Versenden Ihrer Daten>. 11. Angaben überprüfen und Formular <Absenden>. 6. Kirchensteuerabzugsmerkmale erfassen Das Ergebnis der KiStAM-Anfrage erhalten Sie als PDF. Die KiStAM können Sie bei Gewinnausschüttungen seit dem 01.01.2015 erfassen. Nr. 5116 Kapitalertragsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln 4. 4.1. Details Rechtliche Informationen Gemäß 51a Abs. 2c EStG müssen alle zum Steuerabzug vom Kapitalertrag verpflichteten Stellen einmal pro Kalenderjahr die Kirchensteuerabzugsmerkmale ihrer Anteilseigner abfragen. Diese Regelabfrage ist im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober durchzuführen. Über diesen Abruf sind die Anteilseigner frühzeitig zu informieren (mindestens zwei Monate vor Abruf). Gegen die Herausgabe der Religionszugehörigkeit besteht für die Anteilseigner die Möglichkeit des Widerspruchs ( 51a Abs. 2e EStG). Dieser Sperrvermerk löst automatisch für das Folgejahr die Pflichtabgabe einer Einkommensteuererklärung aus ( 149 Abs. 1 AO). Das Ergebnis der Abfrage ist bei Gewinnausschüttungen des folgenden Kalenderjahrs anzuwenden. Infolgedessen hat die ausschüttende Gesellschaft die Kirchensteuer für die Anteilseigner einzubehalten. Die einbehaltene Kirchensteuer ist mit der Kapitalertragsteuer-Anmeldung beim Finanzamt anzumelden und abzuführen.
Seite 10 4.2. Regelabfrage und Anlassabfrage Das KiStAM-Verfahren sieht zwei Abfragearten vor: Regelabfrage Anlassabfrage Regelabfrage Die Regelabfrage ist jährlich im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober durchzuführen. Anlassabfrage Die Anlassabfrage ist zusätzlich zur Regelabfrage bei besonderem Anlass vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere folgende Fälle: Neugründung einer Kapitalgesellschaft Wechsel von Gesellschaftern Antrag des Gesellschafters wegen Änderung seiner Religionszugehörigkeit 4.3. Antrag auf Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren stellen Für den Abruf der Kirchensteuerabzugsmerkmale benötigen Sie eine elektronische Verfahrenszulassung (Vollzugang). Vorgehensweise 1. BZSt-Portal (BOP) öffnen: https://www.elster.de/bportal/start 2. <Jetzt einloggen>.
Seite 11 3. Zertifikatsdatei über <Durchsuchen> auswählen. Zugehörige PIN erfassen. 4. Alle Formulare <Anzeigen> oder wählen.
Seite 12 5. Link»Antrag auf Zulassung zum Verfahren gemäß 51a Abs. 2c EStG«verwenden. 6. Antrag ausfüllen. Antragsart: <Erstzulassungsantrag> wählen. Art der Zulassung: <Zulassung als Kirchensteuerabzugsverpflichteter (KISTAV)>.
Seite 13 Weitere Angaben ausfüllen. 7. <Prüfen des gesamten Formulars>. Ggf. Fehler korrigieren. 8. <Versenden Ihrer Daten>. 9. Angaben überprüfen und Formular absenden. Zulassungsnummer wird nach Bearbeitung des Antrags durch das BZSt per Brief mitgeteilt. 5. Wichtige Informationen Internet Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt): https://www.elster.de/bportal/start Informationen des BZSt für Abzugsverpflichtete: http://www.bzst.de/de/steuern_national/kirchensteuer/info_abzugverpflichtete/informationen_fuer_abzugsverpflichtete_node.html Informationen des BZSt für Bürger: http://www.bzst.de/de/steuern_national/kirchensteuer/info_buerger/informationen_fuer_buerger_node.html Erklärung zum Sperrvermerk für Anteilseigner: https://www.formulare-bfinv.de/printout/010156.pdf
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