GEMEINDE OTTOBRUNN. BEGRÜNDUNG zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes. Fassung: Nymphenburger Straße München

Ähnliche Dokumente
Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Oberschleißheim. Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung. Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, MERTINGEN VORHABEN:

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

PATTENSEN. Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West

A n d e r B i e s e l h e i d e

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

GEMEINDE HAAR. GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße

Stadt Achim E X P O S É

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 154/6, Gemarkung Unterbiberg

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Gemeinde Taufkirchen (Vils) 58. Änderung des Flächennutzungsplans

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft

Gemeinde Ruderatshofen

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Grundstücksverkauf. Gewerbegrundstück in Holzkirchen. Lechlweg Holzkirchen

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Wohnbebauung am Rand einer ehemaligen Bergarbeitersiedlung

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

AMTSBLATT. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen

Gemeinde Möhrendorf 5. Flächennutzungsplanänderung

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

121. Änderung des Flächennutzungsplanes. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 52 "Verbrauchermarkt Farger Straße" in Bremen-Blumenthal

Potenzialflächenfindung Morsum

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

SITZUNGSNIEDERSCHRIFT

Claudia Schreiber Dipl. Ing. Architekt Regierungsbaumeister BDA DWB Architektur und Stadtplanung GmbH

Gemeinde Wabern. Gewerbeflächenkataster. Bericht. Stadtbau + Städtebau und Architektur

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes

Vorlage Beratungsfolge Sitzung Beschluss

Städtebauliche Begründung

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648 Hochhaus Berliner Platz ; Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt; Stadtteil: Mitte

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht

Erweiterung RheinEnergieSportpark Köln-Sülz

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Lfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung

ĞƌŝĐŚƚ ĂŶ ĚĞŶ 'ĞŵĞŝŶĚĞƌĂƚ ϭϯ ϭϲ ϭ ĞďĂƵƵŶŐƐƉůĂŶ ϭ ŶĚĞƌƵŶŐ WƵĐŚůĞŝƚŶĞƌǁĞŐ ĞƐĐŚůƵƐƐ ϭ ƵƐŐĂŶŐƐůĂŐĞ

Stadt Schleswig. Vorhaben- und Erschließungsplan

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.

Grundstücksausschreibung Los 1

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012

Begründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn und 1165/4 Stand:

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

Sitzungsvorlage ENTWURF. Beschlussanträge

Vorbemerkung. Geplantes Wohngebiet. Lohhof- Süd. Lage des neuen Planungsgebietes

Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem.

Maßnahmenbeschreibung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Im Knappenroth Landeshauptstadt

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Bebauungsplan Pfungstadt Nord-West 1. Änderung. Begründung

Satzung. zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen. Stadt Lüchow (Wendland)

BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB)

Beratung. Beschluss. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Dem Bauvorhaben im Außenbereich wird zugestimmt.

Bebauungsplan Nr. 32. Helms Esch. Mit örtlichen Bauvorschriften. 1. Änderung. (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel

Zusammenfassende Erklärung. gemäß 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB zum Flächennutzungsplan der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd

Exposé Grundstück ehemaliges Freizeit- Allwetterbad (FAB)

GEMEINDE EVERSWINKEL

Amtsblatt für die Stadt Büren

Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll

UMWELTBERICHT GEMÄSS 2 ABS. 4 UND 2A SATZ 2 NR. 2 BAUGB

BEBAUUNGSPLAN NR. 76 "PARKGELÄNDE MIETRACHING" MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN. 5. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEM.

Marktflecken Weilmünster

Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan

Stadtplanung Berlin-Mitte, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d

Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn. Sitzungstag: Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf -

Gemeinde Hilders. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen. Begründung

Amtsblatt für die Stadt Büren

Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan "Weizenfeld" in der Fassung der 1. Änderung

Exposé. Ziegler-Villa Ludwig-Dill-Straße Dachau

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Ortsteilbürgerversammlung Unterbiberg 19. Juni 2013

Transkript:

GEMEINDE OTTOBRUNN BEGRÜNDUNG zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Fassung: 30.05.2017 Planverfasser: DRAGOMIR STADTPLANUNG GmbH Nymphenburger Straße 29 80335 München Leonie Linder M.Eng. Stadtplanung Dipl.-Ing. Sigrid Hacker, Landschaftsarchitektin BayAK

Inhaltsverzeichnis 1 Anlass der Planung 3 2 Bestandsaufnahme und Bewertung 3 2.1 Lage und Größe des Planungsgebietes, Eigentumsverhältnisse 3 2.2 Planungsrechtliche Voraussetzungen 4 2.3 Orts- und Landschaftsbild 5 3 Ziel und Zweck der Planung 5 4 Auswirkungen 5 5 Umweltbericht 5 DRAGOMIR STADTPLANUNG GmbH Seite 2 von 5

1 Anlass der Planung Das bestehende Isar-Center wurde als Einkaufszentrum 1970 genehmigt und in den Folgejahren errichtet. Es umfasst im Bestand einen großen Lebensmittelmarkt mit ergänzenden kleineren Läden wie einem Drogeriemarkt, ein Reformhaus, ein Schreibwarengeschäft, eine Bäckerei, eine Metzgerei sowie Läden für Textilien, Schuhe, Schmuck, Reinigung und weitere Geschäfte für Dienstleistungen. Seitens des Eigentümers ist eine Revitalisierung des Einkaufszentrums zur Verbesserung des Angebotes und der Attraktivität des in die Jahre gekommenen Einkaufszentrums für die Kunden beabsichtigt. Hierzu soll das Bestandsgebäude saniert und um einen Anbau ergänzt werden. Insgesamt soll hier ein urbanes Einkaufszentrum entstehen. Im Zuge dessen soll neben der Aufwertung der Ortseingangssituation nach Ottobrunn auch die Erreichbarkeit für den Fuß- und vor allem für den Radverkehr verbessert werden. Da die Erschließung des Isar-Centers nur im Zusammenhang mit der Erschließung der Tankstelle und des Sportfachmarktes sicher geregelt werden kann, wurde das Planungsgebiet um dieses Grundstück erweitert. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.05.2016 dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt. Der aktuelle Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet des Isar-Centers ein Gewerbegebiet dar. Da die geplante Erweiterung nicht mehr einem Gewerbegebiet entspricht, soll der Flächennutzungsplan geändert werden und an dieser Stelle künftig ein Sondergebiet Einkaufszentrum darstellen. 2 Bestandsaufnahme und Bewertung 2.1 Lage und Größe des Planungsgebietes, Eigentumsverhältnisse Die Gemeinde Ottobrunn liegt ca. 10 km südöstlich des Zentrums der Landeshauptstadt München und gehört dem Landkreis München an. Die Umlandgemeinden von Ottobrunn sind im Norden: Neubiberg im Osten: Putzbrunn im Südosten: Hohenbrunn im Westen: Taufkirchen und Unterhaching. Das Planungsgebiet ist rd. 1,0 km Luftlinie von der Ottobrunner Ortsmitte entfernt und liegt am südlichen Rand des Gewerbegebiets an der Daimlerstraße / Siemensstraße. Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemeinde Ottobrunn, Gemarkung Unterhaching. Durch die gegebene fußläufige und öffentliche Anbindung und den direkten Bezug zur umgebenden Siedlungsbebauung im Norden, Osten und Süden kann der Standort als städtebaulich integrierte Lage bezeichnet werden. Das Planungsgebiet hat eine Größe von rund 3,50 ha und umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 989, Fl. Nr. 988/4 und Fl. Nr. 956/1 (Teilfläche). Das Grundstück Fl.Nr. 956/1 befindet sich im Eigentum des Landkreises München, die übrigen Grundstücke befinden sich in Privateigentum. Die Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 956/1 die gem. Bebauungsplan-Entwurf dem Sondergebiet Einkaufszentrum zu- DRAGOMIR STADTPLANUNG GmbH Seite 3 von 5

geordnet wird, wird bis zur Satzung durch einen Kaufvertrag von dem Investor erworben. 2.2 Planungsrechtliche Voraussetzungen Regionalplan Im Regionalplan ist Ottobrunn als Siedlungsschwerpunkt im Stadt- und Umlandbereich im Verdichtungsraum der Landeshauptstadt München dargestellt und liegt entlang einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung München - Rosenheim. Der Regionalplan stellt das Planungsgebiet als gewerbliche Baufläche und als Fläche dar, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt. Im Westen grenzt ein regionaler Grünzug an das Planungsgebiet. Flächennutzungsplan und Anbauverbotszone Der gültige Flächennutzungsplan weist das Planungsgebiet als Gewerbegebiet aus. Darüber hinaus werden im westlichen Bereich des Planungsgebietes eine Heckenpflanzung, im südlichen Bereich eine Baumreihe und im östlichen Areal eine Bepflanzung der Parkplatzfläche mit Bäumen dargestellt. Parallel zum Haidgraben sind im Osten des Planungsgebiets eine Grünfläche mit geplanten Baumpflanzungen sowie eine Umformerstation dargestellt. Des Weiteren stellt der Flächennutzungsplan eine anbaufreie Strecke entlang der Kreisstraße M22 (Unterhachinger Straße) bis zur heutigen Zufahrt zum Isar- Center dar. Da das Bestandsgebäude bereits teilweise in der Anbauverbotszone gemäß 23 Abs. 4 BayStrWG liegt und das neue Gebäude, sowie das Vordach der Tankstelle nicht weiter in diese Zone hineinreichen wird, als dies bereits der Fall ist, haben das Staatliche Bauamt Freising und das Landratsamt Mün- DRAGOMIR STADTPLANUNG GmbH Seite 4 von 5

chen im Rahmen von Vorgesprächen signalisiert, dass der Unterschreitung der Anbauverbotszone im vorliegenden Fall voraussichtlich zugestimmt werden kann. Ganz im Westen des Planungsgebiets verläuft zudem von der M22 nach Norden eine geplante Anliegerstraße. Da die geplante Nutzung als Sondergebiet aus dem Flächennutzungsplan nicht entwickelbar ist, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. 2.3 Orts- und Landschaftsbild Das Planungsgebiet liegt zwischen mehrgeschossiger gewerblicher Bebauung im Norden, einer straßenbegleitenden Freifläche am Haidgraben im Osten, Wohnbebauung im Südosten sowie der weitläufigen, stark durchgrünten Fläche des Parkfriedhofs. Im Westen wird das Planungsgebiet durch eine Freifläche mit Wiesenflächen und Feldgehölzen begrenzt. Unbebaute und nicht versiegelte Flächen befinden sich nur in den Randbereichen des Planungsgebiets. Diese weisen im Südwesten entlang der Unterhachinger Straße und der westlichen Grundstücksgrenze einen dominanten Vegetationsbestand aus Bäumen und Sträuchern auf, welcher sich optisch auf den Straßenraum auswirkt und als Ortsrandeingrünung dient. Die dahinterliegenden Flächen sind von der Straße aus nicht einsehbar. Entlang der südlichen Grundstücksgrenze des Isar-Centers verläuft, direkt in den mit einer Lindenreihe bepflanzten Baumgraben des Straßenbegleitgrüns der Kreisstraße M22 übergehend, eine schmale Grünfläche mit einer Baumreihe aus Eschen. Diese Baumreihe setzt sich entlang der Unterhachinger Straße nach Osten zur Tankstelle hin fort. Das Grundstück des Einzelhändlers für Sportartikel ist im Westen und Osten von Grünbereichen mit Vegetationsstrukturen begrünt. Entlang des Haidgrabens ist der Grünbereich als eine ca. 15 m breite Freifläche ausgebildet, die sich positiv auf das Erscheinungsbild des Straßenraums auswirkt. 3 Ziel und Zweck der Planung Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ottobrunn ist die Planfläche derzeit als Gewerbegebiet dargestellt. Um den Änderungsbereich entsprechend der zukünftig beabsichtigten Nutzung entwickeln zu können ist es notwendig, die bisher bestehenden Flächendarstellungen zu ändern. Die künftige Darstellung im Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes wird in als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Einkaufszentrum dargestellt. 4 Auswirkungen Die raumordnerische Verträglichkeit wird im Bebauungsplanverfahren geprüft. 5 Umweltbericht Schutzgutrelevante Inhalte werden über die detaillierte Scoping-Liste zum Bebauungsplan Nr. 129 abgefragt und im nächsten Vefahrensschritt berücksichtigt. Thomas Loderer 1. Bürgermeister DRAGOMIR STADTPLANUNG GmbH Seite 5 von 5