Individualrechtliche Fragen der Flexibilisierung des Arbeitsentgelts

Ähnliche Dokumente
Grundsätze der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht...5

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorlesung Arbeitsrecht. Sommersemester 2016 Vertretungsdozent: Stephan Klawitter

Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen

Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sanierungs- und Insolvenzklauseln im Arbeitsvertrag Zugl.: Freie Universität Berlin, Univ. Diss ISBN:

CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE. Dr. Stefan K. Reiß,

Befristung von Arbeitsverhältnissen und einzelnen Arbeitsbedingungen

Gratifikationen, Anwesenheitsund Treueprämien, Tantiemen

Flexible Gestaltung von leistungsbezogenen Entgelten im Arbeitsrecht

Individualarbeitsrecht Arbeitspapier 5

Die Änderung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber - insbesondere in der Unternehmenskrise

Sind freiwillige Leistungen noch möglich?

Atmendes Entgelt, atmende Arbeitszeit

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis

Arbeitsvertrag oder Werkvertrag? Aktuelle Rechtsprechung und praktische Probleme

Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses)

Arbeitsrecht nach der S chuldrecht sreform

A Fragerecht des Arbeitgebers Recht zur Lüge?

Die Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln im Wandel der Rechtsprechung

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit. N. str. 19, H.,

II. Inhaltskontrolle in Arbeitsverträgen

Die pauschale Abgeltung von Überstunden im Arbeitsvertrag

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben

AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht

Inhaltsverzeichnis. 1. Einleitung 1 I. Grundlagen der Kontrolle vorformulierter Arbeitsverträge 1 II. Problemstellung und Gang der Untersuchung 3

Newsletter Arbeitsrecht 09/2008 Schwerpunkt Arbeitsvertrag. Teil I

Autohaus U. Das Auto bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des U.

Unternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften

Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Rhea-Christina Klagges (Autor) Bezugnahmeklauseln und Betriebsübergang

Impressum kavberlin.de

ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags

Die Inhaltskontrolle von Verbraucherverträgen

Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE

Inhaltsübersicht. Kündigungsschutzklage - Klageverzicht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht Dr. Christian Lampe Skript S 02 April 2010

Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

Richtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986

VORTRAGSREIHE. Ablösung arbeitsvertraglicher Zusagen durch Betriebsvereinbarung

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht. Universität Hamburg Institut für Recht der Wirtschaft

Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen

Direktionsrecht. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Umfang HI LI

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Arbeitsrecht

Die vorliegende Information gibt einen Überblick über wichtige Maßnahmen, schwerpunktmäßig die Kurzarbeit.

Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 39 - Verbraucherverträge, elektronischer Geschäftsverkehr, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Systematik der übertariflichen Zulage

Inhaltsverzeichnis. Vorwort...V

Gebrauchtwagenkauf. Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss

Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen

22. Juli 2009 WA. Sonderzahlungen unter Freiwilligkeitsvorbehalt in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Inhalt

Gestaltung von Arbeitsverträgen Klauseln und ihre Bedeutung

Vorlesung Arbeitsrecht. 4 Arbeitsvertrag. 2. Gegenseitiger Vertrag: 320 ff. BGB gelten, aber mit Modifikationen:

Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts

Entgeltoptimierung für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht. Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt

Individualarbeitsrecht Arbeitspapier 7

Übung für Nebenfachstudierende Kollektives Arbeitsrecht SS 2015

Rechtsinformation Allgemeine Geschäftsbedingungen 309 Nr. 13 BGB Schriftformerfordernis

Allgemeine Geschäftsbedingungen in Verträgen

Weltweit engagiert. Fachkräftemangel nein Danke! Mehr Bindung und Attraktivität durch Mitarbeiterbeteiligung Andrea Mehrer Nürnberg

Alyona Wicklein. Mitbestimmung bei der Lohngestaltung des Arbeitgebers im tariflosen Betrieb

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Arbeitshilfe. Rückzahlungsklauseln. Absicherung von Gratifikationen, Aus- und Fortbildungskosten

Informationsblatt. Betriebliche Übung. I. Überblick

Bearbeitungsentgelt-Klauseln in Darlehensverträgen - Möglichkeit von Bearbeitungsentgelten auch im Unternehmerinteresse-

Handlungsspielräume des Direktionsrechts. Dr. Holger Grote,

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.

Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs)

5 AZR 364/04 Verkündet am: Bundesarbeitsgericht

-2- Tatbestand. Der Kläger hat beantragt.

Klausur 2 - Lösung -

Minderjährige Arbeitnehmer

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks

IncentivepläneundihreTerms&Conditions AGB-KontrollebeiBonuszahlungen EineBestandsaufnahmeimLichtederaktuellenRechtsprechung

Praxis & Recht. Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Informationsveranstaltung am

Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen

Aufbau- und Vertiefung Fall 8 I

GIBT ES EINEN GESETZLICHEN ANSPRUCH AUF SONDER- VERGÜTUNGEN, WIE WEIHNACHTS- ODER URLAUBSGELD?

Arbeitspapier 6: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten III

Befristete Arbeitsverhältnisse

Der Arbeitsvertrag Teil 1: Rechtliche Rahmenbedingungen

PD Dr. Bernhard Ulrici WS 2016/2017. Vorlesungsgliederung. Arbeitsvertragsgestaltung

Ausgestaltung der Verwalterpflichten bei Hausgeldmanagement und Vermögensverwaltung im Verwaltervertrag. Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter HWR Berlin

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere

Der Geschäftsführer als Verbraucher -- Anwendung der AGB-Kontrolle auf Dienstverträge

A. Anspruch K gegen V aus 437, 439 BGB

VO Bankvertragsrecht. PD Dr. Florian Schuhmacher, LL.M.

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bestimmung des Umfangs der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber: AGB-Kontrolle und Ausübungskontrolle

PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen?

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung

Transkript:

Individualrechtliche Fragen der Flexibilisierung des Arbeitsentgelts 10. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht 5./6. März 2015 Berlin Waldemar Reinfelder Richter am Bundesarbeitsgericht

Themenüberblick Fragestellung als Problem des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Widerrufsvorbehalte Freiwilligkeitsvorbehalte Stichtagsklauseln Befristung von Arbeitsbedingungen Leistungen nach 315 BGB Zielvereinbarungen Waldemar Reinfelder 03/2015 2

I. Allg. Geschäftsbedingungen Bei Fehlen kollektiver Regelungen regelmäßig Problem des AGB-Rechts Vertragliche Gestaltung und Umgestaltung der Vergütung für größere Anzahl von AN setzt AGB voraus Vorformulierte Vertragsbedingungen, Form unerheblich (BAG 20.8.2014 10 AZR 453/13 -; 13.11.2013 10 AZR 848/12 [Gesamtzusage]; 16.5.2012 5 AZR 331/11 [mündlich oder durch betriebliche Übung]; 18.3.2009 10 AZR 289/08 [Vorbehalt bei Zahlung]) in der Praxis regelmäßig kein echtes Aushandeln (zu den Voraussetzungen: BAG 11.12.2013 10 AZR 286/13 -) AN ist Verbraucher - einmalige Verwendung genügt (BAG 11.12.2013 10 AZR 286/13 -) Waldemar Reinfelder 03/2015 3

I. Allg. Geschäftsbedingungen Rechtsfolgen der AGB-Verwendung Stärkere gerichtliche Kontrolle im Vergleich zu Betriebsvereinbarung und Tarifverträgen Überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil Besondere objektivierte Auslegungsregeln - Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders ( 305c Abs. 2 BGB) Transparenzkontrolle Angemessenheitskontrolle ( 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB) nicht bei Hauptleistungspflichten Beachtung arbeitsrechtlicher Besonderheiten Sanktion: Im Regelfall vollständiger Wegfall der beanstandeten Klausel Verbot der geltungserhaltenden Reduktion Blue-Pencil-Test bei teilbaren Klauseln ( vgl. zb BAG 13.11.2013 10 AZR 848/12 -) Waldemar Reinfelder 03/2015 4

II. Widerrufsvorbehalte 308 Nr. 4 BGB Vertraglicher Anspruch + Vorbehalt des Widerrufs zb Anrechnungsvorbehalte bei Tariflohnerhöhungen, Entzug Dienstwagen auch andere Änderungsvorbehalte Widerrufsvorbehalte sind zulässig, wenn Widerrufsrecht wegen unsicherer Verhältnisse erforderlich Kein Eingriff in Kernbereich des Arbeitsvertrags Widerruflicher Teil des Gesamtverdiensts 25% nicht überschreitet (bei Nebenleistungen bis insg. 30%) Tariflohn nicht unterschritten wird (wenn TV im Arbeitsverhältnis gilt) Art und Höhe der widerruflichen Leistung eindeutig erkennbar ist und Widerrufsgründe der Richtung nach im Vertrag angegeben sind bei Fehlen ergänzende Vertragsauslegung bei Altverträgen vor 2002 (zb BAG 20.4.2011 5 AZR 191/10 -; 12.1.2005 5 AZR 364/04 -) Waldemar Reinfelder 03/2015 5

II. Widerrufsvorbehalte Beispiele aus der Rechtsprechung: Unwirksam: Bestandteil dieses Arbeitsvertrages ist die Arbeitsund Sozialordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die zur Zeit gültige Fassung ist beigefügt. (BAG 11.2.2009-10 AZR 222/08 [Weihnachtsgeld]) Kein Fall des 308 Nr. 4: Leistungsbestimmung nach 315 BGB bei Bonusansprüchen (zb BAG 15.5.2013 10 AZR 679/12 -) Ist Klausel zulässig, unterliegt die Maßnahme noch einer Ausübungskontrolle ( 315 BGB) Hat der AG die Interessen des AN angemessen (billiges Ermessen) berücksichtigt? (vgl. beispielhaft BAG 21.3.2012 5 AZR 651/10 -) Waldemar Reinfelder 03/2015 6

III. Freiwilligkeitsvorbehalte Neue Rechtsprechung: Freiwilligkeitsvorbehalte im Arbeitsvertrag Klausel unterliegt AGB-Kontrolle Fraglich, ob Erklärungswert zukünftiger Handlungen vorab festgelegt werden kann (offengelassen BAG 14.9.2011-10 AZR 526/10 -) 305c Abs. 2 BGB: Für Verwender günstigste = für AN belastendste Auslegung wird kontrolliert Unangemessen, wenn sämtliche Zusatzleistungen zum Gehalt unabhängig von Art und Rechtsgrund (insb. spätere Individualabreden) erfasst werden. (grundlegend BAG 14.9.2011 10 AZR 526/10 -; bei Zielvereinbarungen 19.3.2014-10 AZR 622/13 -) Waldemar Reinfelder 03/2015 7

III. Freiwilligkeitsvorbehalte Freiwilligkeitsvorbehalte bei Leistungserbringung me zulässig, wenn transparent und kein vertraglicher Anspruch kein laufendes Arbeitsentgelt erfasst (Abgrenzungsproblematik) Grundprinzip Rechtsanspruch auf laufendes Arbeitsentgelt muss gewahrt bleiben Auslegung der Erklärung ergibt, dass einmalige Leistung Vorbehalt sich nicht in Hinweis auf Freiwilligkeit erschöpft Diese Zahlung ist einmalig und schließt zukünftige Leistungen aus (BAG 18.3.2009 10 AZR 289/09 -) Dabei grundsätzlich keine Angemessenheitskontrolle, ob einmalige oder dauerhafte Leistung zugesagt wird Verhindert Entstehen einer betrieblichen Übung oder konkludenten Bindung Geringe Steuerungswirkung Waldemar Reinfelder 03/2015 8

IV. Stichtagsklauseln Zulässigkeit der Bindung an Stichtage Maßgeblich ist, ob Leistung auch Vergütungscharakter hat Fehlt bei echter Gratifikation, die nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängt oder echter Halteprämie dann Stichtage zulässig; auch bei AG-Kündigung (BAG 18.1.2012 10 AZR 667/10 -) Hat die Sondervergütung hingegen auch Vergütungscharakter, sind außerhalb des Bezugszeitraums liegende Stichtage unzulässig (BAG 18.1.2012 10 AZR 612/10 -; zu Betriebsvereinbarungen: 12.4.2011-1 AZR 412/09 ; 7.6.2011 1 AZR 807/09 -) Waldemar Reinfelder 03/2015 9

IV. Stichtagsklauseln Zulässigkeit der Bindung an Stichtage Gleiches gilt regelmäßig für Stichtage innerhalb des Bezugszeitraums AN hat pro-rata-anspruch (BAG 13.11.2013 10 AZR 848/12 -) Ausnahmen denkbar, wenn es auf Arbeitsleistung oder Unternehmenserfolg in bestimmtem Zeitraum ankommt Einordnung hat Folgen, zb für Ansprüche bei Insolvenz (dazu zb BAG 14.11.2012 10 AZR 3/12) Auswirkungen auf Rspr. zur Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln?! Bei tariflichen Regelungen kommt es auf die Anspruchsvoraussetzungen an ( Mischcharakter ) Waldemar Reinfelder 03/2015 10

V. Befristete Arbeitsbedingungen Befristung und auflösende Bedingungen Kontrolle ebenfalls nach 305 ff. BGB deshalb keine geeignete Ausweichstrategie Rechtsprechung bisher nur zu befristeten Arbeitszeiterhöhungen (zb BAG 20.9.2009 7 AZR 233/08 -; 15.12.2011 7 AZR 394/10 ) und zu auflösender Bedingung (BAG 18.5.2011 10 AZR 206/10 ) Kontrolliert wird Befristung einer bestimmten Leistung, nicht der Umfang der Leistung Befristung von Vergütungsbestandteilen verschiebt Verhältnis Leistung Gegenleistung kann Auswirkungen auf Kontrolldichte haben Anwendung ähnlicher Regeln wie bei Widerrufsvorbehalten denkbar Waldemar Reinfelder 03/2015 11

VI. Leistungen nach 315 BGB Variable Vergütungsbestandteile Offene Ausgestaltung nach 315 BGB grundsätzlich möglich AG kann sich (abschließendes) Leistungsbestimmungsrecht vorbehalten; kein Fall des 308 Nr. 4 BGB Jedenfalls bei Führungskräften keine überraschende Klausel isv. 305c Abs. 1 BGB, wenn Regelung in Terms & Conditions Leistungsbestimmungsrecht im Zweifel nach billigem Ermessen ( 315 Abs. 1 BGB); dann keine unangemessene Benachteiligung isv. 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB Schutz durch volle gerichtliche Kontrolle der Ermessensausübung ( 315 Abs. 3 BGB) (zb BAG 11.12.2013 10 AZR 364/13 -; 19.3.2014-10 AZR 622/13 ) Waldemar Reinfelder 03/2015 12

VI. Leistungen nach 315 BGB Grenzen: Intransparenz über Verhältnis Leistung Gegenleistung Grundprinzip Rechtsanspruch auf laufendes Arbeitsentgelt muss gewahrt bleiben - keine Verlagerung des Betriebs- und Wirtschaftsrisikos auf den AN Kontrollmaßstab abhängig von beteiligten Verkehrskreisen Unterscheidung nach AN- Gruppen/Betriebshierarchien liegt nahe (BAG 19.3.2014-10 AZR 622/13 [Kombination mit Zielvereinbarung]; 14.11.2012 10 AZR 783/11 -; 29.8.2012 10 AZR 385/11 -; 12.10.2011 10 AZR 746/10 -) Waldemar Reinfelder 03/2015 13

VII. Zielvorgaben/-vereinbarungen Zielvorgaben Einseitig vom Arbeitgeber vorgegebene Ziele (BAG 12.12.2007 10 AZR 97/07) Unterliegen der vollen gerichtlichen Kontrolle nach 315 BGB kommt deshalb in der Praxis kaum vor Zielvereinbarungen Gemeinsame Festlegung der Ziele (Vereinbarung?) Ziele und zu erzielende Vergütung sind Teil der Hauptleistungspflicht keine Inhaltskontrolle, sondern nur Transparenzkontrolle Andere Regelungen ( Nebenabreden ) werden auch auf Angemessenheit kontrolliert zb Bindung der (Höhe der) variablen Vergütung an Stichtag nach Bezugszeitraum unzulässig. (BAG 14.11.2012 10 AZR 783/11) Waldemar Reinfelder 03/2015 14

VII. Zielvorgaben/-vereinbarungen Zielvereinbarungen Kombination von Zielvereinbarung mit Entscheidung nach 315 BGB über Bonushöhe zulässig offenes ZV-Modell Bindung an Ziele und Zielerreichung, soweit relevante Faktoren dadurch abgedeckt Kontrolle der Ermessensausübung nach 315 Abs. 3 BGB (BAG 29.08.2012 10 AZR 385/11 -; 19.3.2014-10 AZR 622/13 ) Darlegungs- und Beweislast für Zielerreichung Liegt beim Arbeitgeber, wenn dieser sich vorbehält, abschließend nach billigem Ermessen ( 315 BGB) über die Leistungshöhe zu entscheiden. (BAG 14.11.2012 10 AZR 783/11 -) Bisher offen, wie Verteilung, wenn in Zielvereinbarung Faktoren und Höhe abschließend festgelegt sind ( fixes ZV-Modell ). Waldemar Reinfelder 03/2015 15