Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 3 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des Arbeitgebers 5 3.4. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung 6 3.5. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers 7 4. Details 8 4.1. Automatische Überwachung der Steuer- und Sozialversicherungsheit für Verträge nach 2005 8 4.2. Manuelle Überwachung der Steuer- und Sozialversicherungsheit für Verträge vor 2005 11 4.3. Ausweis der betrieblichen Altersversorgung auf Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 12 4.4. Mehrere Direktversicherungen gleicher Art erfassen 14 4.5. Lohnarten zur Berechnung der Pauschalsteuer 15 5. Wichtige Informationen 15
Seite 2 1. Ziel Mit der Komforterfassung rechnen Sie in Agenda LOHN Direktversicherungen jeglicher Art ab. 2. Voraussetzung»LOHN Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer auswählen Register: Festbezüge «In der Auswahl der Buchungsarten sehen Sie sämtliche Abrechnungsarten zur Direktversicherung. Der Direktversicherungsvertrag sollte Ihnen vorliegen. Das Vertragsdatum ist entscheidend für die Behandlung der Steuer- und Sozialversicherungsheit.
Seite 3 3. Vorgehensweise 3.1. Gehaltsumwandlung 1. Buchungsart wählen Buchungsart Steuer Sozialversicherung Vertragsabschluss DirV 2005 Verzicht ab 01.05.2005 DirV Verz. nach 80 AG 20 % AG pflichtig ab 01.01.1981 DirV Verz. nach 80 AN 20 % AN pflichtig ab 01.01.1981 DirV Verz. vor 81 AG 20 % AG bis 31.12.1980 DirV Verz. vor 81 AN 20 % AN bis 31.12.1980 Steuer- und sozialversicherungse Höchstbeträge: Seite. 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Direktversicherungsbeitrag reduziert (Lohnart 0306»DirV 2005 Kürzung«). Der Direktversicherungsbeitrag wird steuer- und beitrags abgerechnet (Lohnart 0305»DirV 2005 Verzicht«). Bei Verwendung der Buchungsarten»DirV Verz. nach 80 AG«und»DirV Verz. nach 80 AN«wird das Sozialversicherungsbrutto nicht gekürzt. Der Gehaltsverzicht bleibt beitragspflichtig.
Seite 4 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 1. Buchungsart wählen Buchungsart Steuer Sozialversicherung Vertragsabschluss DirV 2005 Verzicht ab 01.05.2005 DirV Verz. nach 80 AG 20 % AG AN-Umwandlung = pflichtig AG-Zuschuss = ab 01.01.1981 DirV Verz. nach 80 AN 20 % AN AN-Umwandlung = pflichtig AG-Zuschuss = ab 01.01.1981 DirV Verz. vor 81 AG 20 % AG bis 31.12.1980 DirV Verz. vor 81 AN 20 % AN bis 31.12.1980 Steuer- und sozialversicherungse Höchstbeträge: Seite. 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Direktversicherungsbeitrag in Höhe der Gehaltsumwandlung reduziert (Lohnart 0306»DirV 2005 Kürzung«). Der Direktversicherungsbeitrag in Höhe der Gehaltsumwandlung (Lohnart 0305»DirV 2005 Verzicht«) und der Arbeitgeberzuschuss (Lohnart 0336»DirV 2005 Zuschuss AG«) werden steuer- und beitrags abgerechnet. Bei Verwendung der Buchungsarten»DirV Verz. nach 80 AG«und»DirV Verz. nach 80 AN«wird das Sozialversicherungsbrutto nicht gekürzt. Der Gehaltsverzicht bleibt beitragspflichtig.
Seite 5 3.3. Zuschuss des Arbeitgebers 1. Buchungsart wählen Buchungsart Steuer Sozialversicherung DirV 2005 Zusatz DirV Zusatz AG 20 % AG DirV Zusatz AN 20 % AN Steuer- und sozialversicherungse Höchstbeträge: Seite. 2. Erfassung 3. Ausweis
Seite 6 3.4. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung Die Verwendung dieser Buchungsart ist nur möglich, wenn im aktuellen Monat ein Einmalbezug in mindestens der gleichen Höhe gezahlt wird. 1. Buchungsart wählen Buchungsart Steuer Sozialversicherung DirV 2005 Einmal DirV Einmal AG 20 % AG DirV Einmal AN 20 % AN Steuer- und sozialversicherungse Höchstbeträge: Seite. 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Direktversicherungsbeitrag reduziert (Lohnart 0311»DirV Einmal Kürzung«). Der Direktversicherungsbeitrag wird steuer- und beitrags abgerechnet (Lohnart 0310»DirV 2005 Einmalbezug«).
Seite 7 3.5. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers Die Verwendung dieser Buchungsart ist nur möglich, wenn im aktuellen Monat ein Einmalbezug in mindestens der gleichen Höhe gezahlt wird. 1. Buchungsart wählen Buchungsart Steuer Sozialversicherung DirV 2005 Einmal DirV Einmal AG 20 % AG DirV Einmal AN 20 % AN Steuer- und sozialversicherungse Höchstbeträge: Seite. 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Direktversicherungsbeitrag in Höhe der Gehaltsumwandlung reduziert (Lohnart 0311»DirV Einmal Kürzung«). Der Direktversicherungsbeitrag in Höhe der Gehaltsumwandlung (Lohnart 0310»DirV 2005 Einmalbezug«) und der Arbeitgeberzuschuss (Lohnart 0337»DirV Einmal Zuschuss AG«) werden steuer- und beitrags abgerechnet.
Seite 8 4. Details 4.1. Automatische Überwachung der Steuer- und Sozialversicherungsheit für Verträge nach 2005 Bis 2017 Sozialversicherungs Steuer Jährlicher Freibetrag 4 % der BBG RV (West) 4 % der BBG RV (West) + 1.800 Euro Beträge 2017 3.048 Euro 3.048 Euro + 1.800 Euro = 4.848 Euro Ab 2018 Sozialversicherungs Steuer Jährlicher 4 % der BBG RV (West) Freibetrag 8 % der BBG RV (West) Beträge 2018 6.240 Euro 3.120 Euro Für Verträge ab 2005 überwacht Agenda LOHN automatisch die steuer- und sozialversicherungsen Jahreshöchstbeträge. DirV 2005 Zusatz DirV 2005 Verzicht DirV 2005 Einmal
Seite 9 Übersteigende Beträge werden dem Sozialversicherungsbrutto bzw. Steuerbrutto hinzugerechnet. Sozialversicherungsheit überschritten Ausweis auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge: Lohnart Beschreibung SVFD Zukunftssicherung sv-pfl. Der übersteigende Betrag (monatliche Direktversicherung) wird dem Sozialversicherungsbrutto zugeführt. SVFB Zukunftssicherung sv-pfl. Der übersteigende Betrag (Umwandlung Einmalbezug) wird dem Sozialversicherungsbrutto zugeführt. Steuerheit überschritten Ausweis auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge: Lohnart Beschreibung STFD Zukunftssicherung st-pfl. Der übersteigende Betrag (monatliche Direktversicherung) wird dem Steuerbrutto des Arbeitnehmers zugeführt. STFB Zukunftssicherung st-pfl. Der übersteigende Betrag (Umwandlung Einmalbezug) wird dem Steuerbrutto des Arbeitnehmers zugeführt. Beispiel Bei einem Arbeitnehmer wird seit Januar 2018 eine monatliche Direktversicherung in Höhe von 400 Euro abgerechnet. Wie wirkt sich das auf die Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge im August aus? Lösung 1. Ermittlung des Jahresbetrags in der Sozialversicherung: 78.000 Euro (BBG 2018) x 4 % = 3.120 Euro 2. Der Freibetrag wird im August überschritten: 8 x 400 Euro = 3.200 Euro. Die Differenz ist für den Monat August sozialversicherungspflichtig. 3. Es sind 80 Euro (= 3.200 Euro - 3.120 Euro) im August zu verbeitragen. Der Betrag wird mit der Lohnart SVFD auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. 4. In den Folgemonaten ist der volle Betrag in Höhe von jeweils 400 Euro sozialversicherungspflichtig.
Seite 10 Vortragswerte bei Neueintritt eines Arbeitnehmers oder Systemwechsel während des Kalenderjahres Tritt ein Arbeitnehmer während des Jahres ein oder liegt ein unterjähriger Systemwechsel vor tragen Sie den bereits in Anspruch genommenen Freibetrag vor. Ein Vortrag ist nur notwendig, wenn der Sozialversicherungsbetrag (2018 = 3.120 Euro) durch die Jahresbeiträge überschritten wird. Vortragswerte erfassen Bereits verbrauchte steuer- und sozialversicherungse Beträge werden kumuliert mit der Lohnart»!SVF«eingegeben. Agenda LOHN überwacht das Erreichen der Freibeträge automatisch. Beispiel Arbeitnehmer beschäftigt ab: 01.09.2018 Direktversicherung monatlicher Betrag: 600 Euro Direktversicherung beim vorhergehenden Arbeitgeber: 8 x 600 Euro = 4.800 Euro Lösung Eingabe mit der Lohnart»!SVF«= 4.800,00 Automatische Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen ab 01.09.2018. Automatische Berechnung der Lohnsteuer ab 01.11.2018, da hier erstmalig der Steuerbetrag (6.240 Euro) überschritten wird.
Seite 11 4.2. Manuelle Überwachung der Steuer- und Sozialversicherungsheit für Verträge vor 2005 Für Verträge vor 2005 überwacht LOHN nicht automatisch die Voraussetzungen der Steuer- und Sozialversicherungsheit. Ein übersteigender Betrag muss mit den folgenden Lohnarten dem Steuer- bzw. Sozialversicherungsbrutto zugerechnet werden: Lohnart Beschreibung SVFD Zukunftssicherung sv-pfl. Der Betrag (monatliche Direktversicherung) wird dem Sozialversicherungsbrutto zugeführt. SVFB Zukunftssicherung sv-pfl. Der Betrag (Umwandlung Einmalbezug) wird dem Sozialversicherungsbrutto zugeführt. Lohnart Beschreibung STFD Zukunftssicherung st-pfl. Der Betrag (monatliche Direktversicherung) wird dem Steuerbrutto des Arbeitnehmers zugeführt. STFB Zukunftssicherung st-pfl. Der Betrag (Umwandlung Einmalbezug) wird dem Steuerbrutto des Arbeitnehmers zugeführt.
Seite 12 4.3. Ausweis der betrieblichen Altersversorgung auf Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge Gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) werden Beiträge aus einer betrieblichen Altersversorgung: seit 2014 nicht mehr bei der Berechnung des Gesamtbruttos berücksichtigt. seit 2015 nicht mehr bei der Berechnung des Nettoentgelts berücksichtigt. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die betriebliche Altersversorgung durch eine Gehaltsumwandlung oder einen Arbeitgeberzuschuss finanziert wird. Betroffen sind folgende Vertragsarten: Pensionskassen/Pensionsfonds Direktversicherungen Unterstützungskassen
Seite 13 Gehaltsbestandteile aufgrund einer betrieblichen Altersversorgung werden in der Spalte»GB = Gesamtbrutto«mit»N«gekennzeichnet. In das Abrechungs-Brutto fließen die Bruttobezüge sowie die Gehaltsbestandteile aufgrund einer betrieblichen Altersversorgung. Das Gesamtbrutto gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung-EBV wird im Bereich der Verdienstbescheinigung als monatlicher Betrag ausgewiesen. Abrechnungs-Brutto inkl. betriebliche Altersversorgung - Steuerliche Abzüge - SV-rechtliche Abzüge = Abrechnungs-Netto Das Nettoentgelt gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung-EBV wird im Bereich der Verdienstbescheinigung als monatlicher Betrag ausgewiesen. Wenn Sie für die Abrechnung der betrieblichen Altersversorgung Agenda-Lohnarten (alle Lohnarten unter 1000) verwenden, werden diese Änderungen automatisch berücksichtigt. Bei der Verwendung individueller Lohnarten zur Abrechnung von betrieblicher Altersversorgung aktivieren Sie in der Lohnart das Kontrollkästchen <Betriebliche Altersversorgung>. Dadurch werden die Regelungen zur Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) eingehalten (siehe ).»Stammdaten Lohnarten«.
Seite 14 4.4. Mehrere Direktversicherungen gleicher Art erfassen Erfassen Sie mehrere Direktversicherungsverträge gleicher Art mit unterschiedlichem Beginn. 1. Ersten Direktversicherungsvertrag erfassen 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Festbezüge«. 2. klicken. 3. Buchungsart:»Direktversicherung«wählen. Feld:»Beginn MM/JJJJ«zwingend zurückdatieren! Beispiel Aktueller Abrechnungsmonat = November 2017 Beginn = früher als November 2017) 4. Beträge und Bankverbindung erfassen. Zweiten Direktversicherungsvertrag erfassen 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Festbezüge«. 2. klicken. 3. Buchungsart:»Direktversicherung«wählen. 4. Beträge und Bankverbindung erfassen. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge Im Bereich der Bruttobezüge werden die Verträge kumuliert ausgewiesen. Im Bereich der Nettoabzüge werden die Verträge getrennt ausgewiesen. Zahlungen werden getrennt ausgeführt.
Seite 15 4.5. Lohnarten zur Berechnung der Pauschalsteuer Für folgende Buchungsarten wird die pauschale Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf den Betrag der Gehaltsumwandlung auf den Arbeitnehmer umgelegt. DirV Verz. nach 80 AN DirV Verz. vor 81 AN Die Lohnarten werden automatisch berechnet und auf der Abrechnung Brutto-Netto-Bezüge ausgewiesen. SPAL»Pauschale LSt AN«SPAK»Pauschale KiSt AN«SPAS»Pauschale SolZ AN«Für Gehaltsumwandlungen»DirV Verz. nach 80 AG«und»DirV Verz. vor 81 AG«übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer. Hier erfolgt kein Ausweis der pauschalen Lohnsteuer auf der Abrechnung Brutto-Netto-Bezüge. 5. Wichtige Informationen Nr. 1616 Pensionskasse Nr. 1617 Unterstützungskasse