STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wildbader Straße östlich des Sandwegs - -
- 2 - gemäß 9 (8) BauGB Inhalt: Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen - 3 - A. Geltungsbereich - 3 - B. Anlass + Ziele der Planaufstellung - 3 - C. Verfahrensablauf - 4 - D. Übergeordnete Planungen - 4-1. Landes- und Regionalplanung - 4-2. Flächennutzungsplan und Landschaftsplanung - 4 - E. Gebietsbeschreibung - 4-1. Umgebung + Vorprägung des Plangebiets - 4-2. Vorhandene Nutzungen + Bebauung - 5-3. Bestehende Planungen - 5-4. Rechtliche Bindungen - 5-5. Prüfung der Kampfmittelfreiheit - 5 - F. Planungskonzept - 5-1. Nutzungskonzept - 5-2. Erschließung - 6 - G. Auswirkungen + Folgen der Planung - 6-1. Kosten - 6-2. Flächenbilanz - 6-3. Umweltauswirkungen - 6 -
- 3 - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB. Ein Umweltbericht und die Zusammenfassende Erklärung sind daher nicht erforderlich. A. Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Westen Pforzheims an der B 294, westlich des alten Brötzinger Bahnhofs. Es befindet sich auf Flächen der Gemarkung Pforzheim. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst mit den Teilbereichen der Flurstücke Nr. 10909, 19163/2 und 16460/2 teilweise zu Bahnzwecken gewidmeten Fläche sowie Straßenverkehrsfläche. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,67 ha. B. Anlass + Ziele der Planaufstellung Am 20.04.2016 hat der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Pforzheim die Aufstellung des Bebauungsplans Wildbader Straße östlich des Sandwegs beschlossen. Anlass ist ein geplanter Neubau der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland (NAK), da der derzeitige Kirchenstandort der Gemeinde im Grimmigweg in Brötzingen nicht mehr die heutigen Anforderungen erfüllt. Eine Sanierung und Ertüchtigung der bestehenden Bausubstanz wurde geprüft, mit dem Ergebnis, dass ein Neubau wirtschaftlicher ist und aufgrund der bestehenden Grundstückssituation nur an einem neuen Standort sinnvoll umgesetzt werden kann auch hinsichtlich einer ausreichenden Parkierungsmöglichkeit. Derzeit befindet sich das von der NAK beplante Areal auf bahneigenen Flächen. Ein entsprechendes Entwidmungsverfahren wird durch die Bahn durchgeführt. Planungsrechtlich wird das Gelände als Außenbereich im Innenbereich gem. 35 BauGB eingestuft. Die Verwirklichung einer kirchlichen Nutzung wäre somit auch nach der Entwidmung nicht zulässig. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans soll das geplante Vorhaben planungsrechtlich ermöglicht werden. Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich bei der Fläche aufgrund der Lage zwischen einer Einfallstraße (B 294) und einer Bahntrasse (Strecke Pforzheim Bad Wildbad) um eine stadtbildprägende Stelle. Hinzu kommen die Stadteingangssituation (Eingang zum Arlinger und nach Brötzingen) und eine leicht erhöhte Lage. Um zu gewährleisten, dass dieser Stadteingangsbereich eine gestalterische Qualität erhält, wird die NAK eine
- 4 - Mehrfachbeauftragung mit drei Teilnehmern durchführen. Diese wird im Weiteren als Grundlage für den Bebauungsplan dienen. Es wurde vereinbart, dass im entsprechenden Auswahlgremium ein bis zwei Mitglieder des Gestaltungsbeirates sowie ein Vertreter der Stadtverwaltung sitzen werden. Zusätzlich zur durch die NAK beplanten Fläche umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans auch die nördlich und südlich daran angrenzenden Flächen, die von der AVG erworben werden sollen. So kann eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den kompletten Bereich angrenzend an die planfestgestellten Flächen gewährleistet werden. C. Verfahrensablauf Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht nach 2 (4) bzw. 2a Nr. 2 BauGB sind somit nicht erforderlich. Naturschutzrechtliche Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als bereits erfolgt oder zulässig, ein Ausgleich ist dafür nicht erforderlich. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB kann ebenfalls abgesehen werden. Im vorliegenden Verfahren wird jedoch trotzdem eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. So soll die Möglichkeit eröffnet werden, möglichst frühzeitig Anregungen zur Planung und mögliche betroffene Belange zu ermitteln. D. Übergeordnete Planungen 1. Landes- und Regionalplanung Im aktuellen Regionalplan 2015 Nordschwarzwald ist der Bereich des Plangebiets als Fläche für den Schienenverkehr festgelegt. 2. Flächennutzungsplan und Landschaftsplanung Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet größtenteils als Fläche für Bahnanlagen sowie teilweise als Hauptverkehrsstraße dar. Die Darstellung wird im Zuge der Berichtigung gem. 13 Abs. 2 Nr. 2 angepasst. E. Gebietsbeschreibung 1. Umgebung + Vorprägung des Plangebiets Das Plangebiet befindet sich durch seine Lage an einer der Haupteinfallstraßen Pforzheims (B 294) und der Stadteingangssituation (Eingang zum Arlinger und nach Bröt-
- 5 - zingen) an einer für das Stadtbild wichtigen Stelle. Die Umgebung des Plangebiets ist durch Straßenflächen geprägt, welche von Grünflächen mit Baumbewuchs begleitet werden. Die westlich und nördlich des Plangebiets verlaufenden Straßenverkehrsflächen sowie südlich und östlich verlaufenden Bahntrassen, stellen eine Zäsur des Plangebiets zur umliegenden Bebauung, bestehend aus Misch- und Gewerbegebiet im Osten und Schulflächen im Nord-Westen dar. 2. Vorhandene Nutzungen + Bebauung Das Plangebiet ist derzeit unbebaut und wird teilweise zum Parken genutzt, teilweise ist Grünfläche mit Baumbestand vorhanden. 3. Bestehende Planungen Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes schließt neben den Teilen der derzeit gewidmeten Bahnfläche einen Teil der Fläche des Bebauungsplans Nr. 511 mit Rechtsgültigkeit vom 23.12.1976 ein. Dieser weist an dieser Stelle Straßenverkehrsfläche mit einer Zufahrt von der Wildbader Straße zum anliegenden Grundstück sowie Grünfläche aus. 4. Rechtliche Bindungen Der Großteil der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans (zukünftig teilweise Eigentum der NAK und teilweise Eigentum der AVG) befindet sich gegenwärtig noch im Eigentum der Deutschen Bahn und unterliegt damit dem Planungsprivileg der Bahn. Der erfolgreiche Abschluss des Entwidmungsverfahrens (spätestens bis zum Offenlagebeschluss) ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit des Bebauungsplans. 5. Prüfung der Kampfmittelfreiheit wird noch geprüft F. Planungskonzept 1. Nutzungskonzept Die Planung der NAK sieht ein Gemeindehaus mit einer Fläche von ca. 700 m² mit angegliederten Stellplätzen vor. Konkrete Entwürfe für die zukünftigen NAK-Flächen werden in der Mehrfachbeauftragung mit drei Planungsbüros erarbeitet. Die Fläche der AVG soll als P+R-Platz sowie als Zufahrtsweg zu diesem und zu den anliegenden Gleisanlagen genutzt werden. Eine Überfahrbarkeit des Zufahrtsweges auf dem zukünftigen AVG-Grundstück zugunsten der NAK soll durch eine Grunddienstbarkeit gesichert werden.
2. Erschließung - 6 - Die Erschließung des Gemeindehauses soll von der Wildbader Straße aus oder über den Sandweg erfolgen. Die Erschließung der AVG-Fläche soll über den Sandweg erfolgen. G. Auswirkungen + Folgen der Planung 1. Kosten Der Stadt entstehen keine Kosten, da sämtliche Maßnahmen, auch die Straßenumbaumaßnahmen, durch die Grundstückseigentümer umgesetzt und getragen werden. 2. Flächenbilanz Flächennutzung Fläche in m² Fläche in % Fläche NAK: Gemeindehaus mit Stellplätzen 2.666 40 Fläche AVG: P+R-Parkplatz, Zufahrt 2.240 34 Straßenverkehrsflächen inkl. Straßenbegleitgrün 1.749 26 Summe 6.655 100 3. Umweltauswirkungen/Artenschutz Im Bestand ist fast die Hälfte der Flächen versiegelt und teilversiegelt (Parkplätze, Straße/Weg). Die übrigen Flächen sind entweder als Vielschnittrasen mit gepflanzten heimischen und nicht heimischen Gehölzen oder als Ruderalflächen mit Brombeergestrüpp und Gehölzaufwuchs anzusprechen. Eine Versiegelung der bislang unversiegelten Flächen hat Auswirkungen auf den Boden sowie die Grundwasserneubildung. Eine Minimierung dieser Beeinträchtigung kann durch die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge erreicht werden. Für das Plangebiet ist kein bodenschutzrechtlicher Handlungsbedarf erkennbar. Es wurden folgende Untersuchungen durchgeführt: Eine Untersuchung auf Altlasten und eine Expertise zur möglichen Bebaubarkeit (Baugeologisches Büro Biller & Breu GdbR, Juli 2016) sowie eine umwelt- und abfalltechnische Untersuchung (Hydrogeologisches Büro Dr. Berg und Dr. Girmond GmbH, Juli 2016). Es gibt geringmächtige anthropogene Auffüllungen, die abfallrechtlich zum geringen Teil nicht frei verwertbar sind und bei Aushubmaßnahmen gesondert entsorgt werden müssen. Hierfür ist mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen. Die vorhandenen Gehölzbiotope, insbesondere alte Bäume mit Totholz, die tlw. stark mit Efeu bewachsen sind, haben wahrscheinlich eine große Bedeutung für den Artenschutz als potentieller Lebensraum für Vögel und Insekten sowie Nahrungshabitat für Fledermäuse. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind Brutvogel-Reviere vorhanden. Daher wird eine fachgutachterliche Untersuchung zumindest für die Artengruppen Vögel und Fledermäuse durchgeführt, um die Auswirkungen der Planung zu benennen. - Die Untersuchungsergebnisse werden im weiteren Verfahren ergänzt - Es wurde bereits eine Überprüfung auf Vorkommen streng geschützter Reptilienarten durchgeführt (Emch und Berger GmbH, Oktober 2016), die bei Begehungen im Juli 2016 keine
- 7 - entsprechenden Reptilien nachweisen konnte. Das Gebiet ist von seiner Biotopausstattung her ein geeignetes Habitat für Zauneidechsen, hat allerdings aufgrund der isolierten Lage aktuell keine Bedeutung für Reptilien. Für weitere artenschutzrechtlich relevante Tierartengruppen fehlen die entsprechenden Habitate bzw. Habitatstrukturen. Schutzgebiete nach Naturschutzrecht oder gesetzlich geschützte Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Stadtbildprägend sind die Gehölzbiotope mit höheren und alten Bäumen. Wenn das Planungsgebiet bebaut wird, wird sich das Landschaftsbild ändern und die grünen, das Straßenbild prägenden Strukturen werden entfernt. Daher kommt der Erhaltung von Gehölzstrukturen oder einer erneuten Eingrünung des Baugebietes eine hohe Bedeutung zu. Die Grünflächen haben eine hohe stadtklimatische Bedeutung sowohl als Kaltluftflächen, die den Frischluftstrom Richtung Innenstadt / Siedlungsbereiche verstärken, als auch hinsichtlich der Feinstaubbindung der Gehölze. Diese Wirkung wird bei einer Bebauung entfallen. Auch hier wäre eine Erhaltung von Gehölzstrukturen oder eine erneute Eingrünung des Baugebietes sinnvoll, um die Auswirkungen zu minimieren. Das Gebiet hat aufgrund seiner Lage zwischen Bahngleisen und Bundesstraße keine Bedeutung für Naherholung oder als Kulturgut. Pforzheim, den 29.06.2017 62 SB/DA