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Unterrichtsfach, Zahl der Unterrichtseinheiten und entsprechenden Zeitstunden inkl. theoretische und praktische Fahrausbildung,

Transkript:

STAATSMINISTERIUM DES INNERN,e_,i e Freistat SEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/17/2 Dresden, 0. Januar 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7757 Thema: Mobile automatisierte Kennzeichenerkennung 2013 bis 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden in den Jahren 2013 bis 2016 Geräte zur mobilen automatisieren Kennzeichenerkennung im Freistaat Sachsen jeweils an welchen Orten und für welche Zeiträume eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Gerätetyp, Ort, Einsatzzeitraum, Einsatzstunden!) Frage 2: Wie viele Echttreffer" wurden in den Jahren 2013 bis 2016 durch den Einsatz von Geräten zur mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung erzielt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Monaten!) Frage 3: Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konnten aufgrund des Einsatzes von Geräten zur mobilen automatisieren Kennzeichenerkennung in den Jahren 2013 bis 2016 aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Deliktart/Ordnungswidrigkeiten!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Anzahl der Echttreffer: Jahr 2013 131 Jahr 2014 258 Jahr 2015 259. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden.

STAATSM1N1STERIUM DES INNERN -cr= Freistaat - SACHSEN '7 Hinsichtlich der Fragen nach den Orten, den Zeiträumen, den Einsatzstunden sowie den aufgeklärten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten für die Jahre 2013 bis 2015 wird auf folgende Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf Kleine Anfragen verwiesen: Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Antworten auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/195 sowie auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/360, Antworten auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/635 sowie auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3556 und Antworten auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3681 sowie auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5323. Bezüglich der eingesetzten Gerätetypen wird auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 5/12896 und auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/195 verwiesen. Die Antworten hinsichtlich der Einsätze der Geräte zur mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung für die Jahre 2015 und 2016 sind tabellarisch in den Anlagen 1 und 2 abgebildet. Der gesetzliche Auftrag gemäß 19a Abs. 5 SächsPolG beinhaltet die jährliche Berichtspflicht des Sächsischen Staatsministerium des Innern Drs.-Nr. 6/7075 gegenüber dem Sächsischen Landtag zur quantitativen Erfassung der Einsätze und deren Ergebnisse. Die Anzahl der Echttreffer" wird ohne Berücksichtigung des Feststellungszeitpunktes kumulativ für das gesamte Jahr erfasst. Eine Recherche der Echttreffer" nach Monaten ist somit nicht möglich. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 433 Echttreffer" erfasst. Diese unterteilen sich wie folgt: 231 Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 26 Kennzeichen gestohlen/abhandengekommen 7 Diebstahl von Kfz (inkl, besonders schwere Fälle) 10 Unterschlagung Kfz 17 Schengen-Treffer Kfz (Diebstahl inkl, besonders schwere Fälle, Unterschlagung) 142 sonstige Treffer (z. B. Ausschreibungen von Kfz -Kennzeichen in Verbindung mit Personenfahndung) Seite 2 von 3

STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Personen waren in den Jahren 2013 bis 2016 für den Betrieb von Geräten zur mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung erforderlich? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Beamten, Tarifbeschäftigten, Dienststellen, Einsatzstunden!) Die Bedienung der Geräte zur automatisierten Kennzeichenerkennung erfolgt durch hierfür speziell fortgebildetes Personal. Für den Einsatz ist mindestens eine Person erforderlich. Inwieweit Tarifbeschäftigte oder Beamte im konkreten Fall mit der Bedienung betraut werden und ggf. darüber hinaus weitere Bedienstete in den Einsatz involviert sind, wird statistisch nicht erfasst. Die anzusetzende Einsatzstundenzahl des Bedienpersonals entspricht somit mindestens der Summe der Einsatzstunden der mobilen automatisierten Kennzeichenerkennungssysteme, zuzüglich der in Abhängigkeit vom Einsatzort variierenden Anfahrtszeiten. Der technische Service und die Wartung der Kennzeichenerkennungssysteme erfolgt durch zwei Bedienstete (je ein Beamter und ein Tarifbeschäftigter) des Polizeiverwaltungsamtes. Der Zeitanteil für diese Tätigkeiten wird statistisch nicht erfasst. Durch das Bedienpersonal wurden in den jeweiligen Dienststellen orientiert an den Einsätzen des automatisierten Kennzeichenerkennungssystems mindestens folgende Einsatzstunden erbracht: 2013 2014 2015 2016 PD Chemnitz 18 228 220 213 PD Dresden 56 176 168 189 PD Görlitz 1.773,5 1.120,25 1.105,5 1.723 PD Leipzig 35,75 143 249,5 406 PD Zwi9kau 82,5 134 84 0 Sonstig s (nur 16,25 - - im Jahr 2 13 im ZIuge der Aufnahme,' des VVirkbetriebes) Mit., if'eu dlichen Grüßen Mall<us Ulbia Ulbig \\ Anlagen: 2\ Seite 3 von 3

Anlage 1 Mobile automatisierte Kennzeichenerkennung im Freistaat Sachsen Einsätze im Berichtsjahr 2015 Einsätze Ort Monat Einsatz pro Monat Einsatzstunden Grund der Maßnahme nach SächsPolG 19a (1) 239 BAB 4 Januar 22 119,25 2, 3, 5, 6 Februar 23 123,75 2, 3, 5, 6 März 24 123,5 2, 3, 5, 6 April 19 93,5 2, 3, 5, 6 Mai 22 112,75 2, 3, 5, 6 Juni 19 99,5 2, 3, 5 Juli 21 117,5 2, 3, 5 August 15 80,75 2, 3, 5 September 13 70 2, 3, 5, 6 Oktober 23 112,5 2, 3, 5, 6 November 18 90,25 2, 3, 5 Dezember 20 96 2, 3, 5 17 BAB 9 Januar 1 2 2, 3, 5 April 1 3 2, 3, 5 Juli 2 5,5 2, 3, 5 August 3 7 2, 3, 5 September 3 7 2, 3, 5 Oktober 3 7 2, 3, 5 Dezember 3 6 2, 3, 5 32 BAB 14 Januar 4 10 2, 3, 5 März 4 16 2, 3, 5 April 2 5 2, 3, 5 Mai 2 3 2, 3, 5 Juni 3 6 2, 3, 5 Juli 1 2 2, 3, 5 August 4 10 2, 3,5 September 5 13 2, 3, 5 Oktober 3 9 2, 3, 5 November 4 14 2, 3, 5 21 BAB 17 Februar 2 8 2, 3, 5, 6 März 1 4 2, 3, 5, 6 April 2 8 2, 3, 5, 6 Juni 4 16 2, 3, 5, 6 Juli 4 16 2, 3, 5, 6 August 8 32 2, 3, 5, 6 13 BAB 38 April 2 4 2, 3, 5 Mai 1 2 2,3,5 Juni 2 6 2,3,5 Juli 1 3 2,3,5 August 3 9 2, 3, 5 September 2 5 2, 3, 5 Oktober 2 5 2, 3, 5 29 BAB 72 Januar 4 16 5 Februar 4 16 5 März 5 22 2, 3, 5 April 3 14 2, 3, 5 Mai 3 14 2, 3, 5 Juni 3 14 2, 3, 5 Juli 1 6 2, 3, 5 August 1 6 2, 3, 5 September 3 12 5 Oktober 1 6 2, 3, 5 November 1 6 2, 3, 5

Anlage 1 3 B 2 Januar 1 2 2, 3, 5 Juni 1 2 2, 3, 5 Dezember 1 1 2, 3, 5 13 B 6 Januar 1 4 2, 3, 5 Februar 1 2 2, 3, 5 März 1 2 2, 3, 5 April 1 2 2, 3, 5 Mai 1 3 2, 3, 5 Juli 6 13,5 2, 3, 5 Oktober 1 3,5 2, 3, 5 10 B 87 Februar 4 9,5 2, 3, 5 April 1 2 2, 3, 5 Mai 1 4 2, 3, 5 November 3 13,5 2, 3, 5 3 B 95 Januar 1 1 2, 3, 5 Juli 1 3 2, 3, 5 11 B97 Januar 4 16 2, 3, 5, 6 März 4 16 2, 3, 5, 6 Mai 3 12 2, 3, 5, 6 1 B 98 November 1 4,5 2, 3, 5, 3 B 169 August 1 6 2, 3, 5 September 1 6 2, 3, 5 November 1 3,75 2, 3, 5 1 B 174 Februar 1 6 2, 3, 5 8 B 178 August 1 6 2, 3, 5 September 7 40 2, 3, 5, 4 B 181 Januar 1 1 2, 3, 5 Februar 1 2 2, 3, 5 Mai 1 1 2, 3, 5 Juni 1 2 2, 3, 5 2 B 186 Juli 1 1 2, 3, 5 1 S 272 August 1 6 2, 3, 5

Anlage 2 Mobile automatisierte Kennzeichenerkennung im Freistaat Sachsen Einsätze im Berichtsjahr 2016 Einsätze Ort Monat Einsatz pro Monat Einsatzstunden Grund der Maßnahme nach SächsPolG 19a (1) 369 BAB 4 Januar 43 157 2, 3, 5 Februar 30 152 2, 3, 5 März 29 161,5 2, 3, 5 April 31 189 2, 3, 5 Mai 33 180,75 2, 3, 5 Juni 37 194,25 2, 3, 5 Juli 21 107 2, 3, 5 August 33 184,25 2, 3, 5 - September 38 198 2, 3, 5 Oktober 16 86,5 2, 3, 5 November 35 198,25 2, 3, 5 Dezember 23 122,5 2, 3, 5 19 BAB 9 Januar 3 15 2, 3, 5 Februar 4 14,5 2, 3, 5 März 3 7,5 2, 3, 5 April 1 6 2, 3, 5 Mai 1 5 2, 3, 5 Juni 1 5 2, 3, 5 August 2 8 2, 3, 5 Oktober 1 5 2, 3, 5 November 1 4 2, 3, 5 Dezember 2 8 2, 3, 5 50 BAB 14 Januar 3 14 2, 3, 5 Februar 7 28 2, 3, 5 März 11 49 2, 3, 5 April 3 14 2, 3, 5 Mai 4 13 2, 3, 5 Juni 6 29 2, 3, 5 August 2 6 2, 3, 5 September 2 8 2, 3, 5 Oktober 2 8 2, 3, 5 November 5 20 2, 3, 5 Dezember 5 19 2, 3, 5 17 BAB 17 April 4 16 2, 3, 5 Mai 3 12 2, 3, 5 Juni 2 8 2, 3, 5 Juli 2 12 2, 3, 5 September 2 14 2, 3, 5 Oktober 2 11 2, 3, 5 November 1 5 2, 3, 5 Dezember 1 4 2, 3, 5 14 BAB 38 Februar 3 4 2, 3, 5 März 2 12 2, 3, 5 April 2 4 2, 3, 5 Mai 2 7,5 2, 3, 5 August 2 9 2, 3, 5 Oktober 1 2 2, 3, 5 November 2 7 2, 3, 5

Anlage 2 5 BAB 72 Februar 1 6 2, 3, 5 Mai 1 6 2, 3, 5 Juni 1 6 2, 3, 5 Juli 1 6 2, 3, 5 September 1 6 2, 3, 5 3 B 2 April 1 5,5 2, 3, 5 Mai 1 4 2, 3, 5 September 1 2 2, 3, 5 13 B 6 Januar 4 17 2, 3, 5 März 1 1,5 2, 3, 5 April 2 10,5 2, 3, 5 Juni 1 4 2, 3, 5 August 1 2 2, 3, 5 September 1 2 2, 3, 5 Oktober 1 3 2, 3, 5 November 1 3 2, 3, 5 Dezember 1 2 2, 3, 5 3 B 87 September 3 15 2, 3, 5, 1 B 95 November 1 3 2, 3, 5 2 B97 Mai 2 9,5 2, 3, 5 5 B98 Mai 2 8 2, 3, 5 Juli 2 12 2, 3, 5 September 1 5 2, 3, 5 9 A 13 Februar 4 16 2, 3, 5 März 5 20 2, 3, 5 2 S95 Februar 2 11,5 2, 3, 5