1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Vorgehensweise. 4. Details Ausweis der betrieblichen Altersversorgung auf der Brutto-Netto-Abrechnung

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Pensionskasse Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1616 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Gehaltsumwandlung 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 3.3. Zuschuss des Arbeitgebers 3.4. Umwandlung einer Einmalzahlung 3.5. Umwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4. Details 4.1. Überwachung der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit 4.2. Ausweis der betrieblichen Altersversorgung auf der Brutto-Netto-Abrechnung 4.3. Mehrere Pensionskassen gleicher Art erfassen 5. Wichtige Informationen 2 2 3 3 4 5 6 7 8 8 11 13 14

Seite 2 1. Ziel Das Info erklärt, wie Sie Pensionskassen in Agenda LOHN abrechnen. 2. Voraussetzung»LOHN Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer auswählen Register: Festbezüge «In der Auswahl der Buchungsarten sehen Sie die Abrechnungsmöglichkeiten zur Pensionskasse.

Seite 3 3. 3.1. Vorgehensweise Gehaltsumwandlung 1. Buchungsart wählen 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Pensionskassenbeitrag reduziert (Lohnart 0015»Pensionsfond Gehaltsverz.«). Der Pensionskassenbeitrag wird steuer- und beitragsfrei abgerechnet (Lohnart 0072»Pensionsfond/-Kasse«).

Seite 4 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 1. Buchungsart wählen 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Pensionskassenbeitrag in Höhe des Gehaltsverzichts reduziert (Lohnart 0015»Pensionsfond Gehaltsverz.«). Der Pensionskassenbeitrag in Höhe des Gehaltsverzichts (Lohnart 0072»Pensionsfond/- Kasse«) und der Arbeitgeberzuschuss (Lohnart 0338»Pensionsfond Zusch. AG«) werden steuer- und beitragsfrei abgerechnet.

Seite 5 3.3. Zuschuss des Arbeitgebers 1. Buchungsart wählen 2. Erfassung 3. Ausweis

Seite 6 3.4. Umwandlung einer Einmalzahlung Hinweis Verwenden Sie diese Buchungsart nur, wenn im aktuellen Monat ein Einmalbezug in mindestens der gleichen Höhe gezahlt wird. 1. Buchungsart wählen 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Pensionskassenbeitrag reduziert (Lohnart 0188»Pensionsf. Verz. Einmal«). Der Pensionskassenbeitrag wird steuer- und beitragsfrei abgerechnet (Lohnart 0189»Pensionsf. Einmal«).

Seite 7 3.5. Umwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers Hinweis Verwenden Sie diese Buchungsart nur, wenn im aktuellen Monat ein Einmalbezug in mindestens der gleichen Höhe gezahlt wird. 1. Buchungsart wählen 2. Erfassung 3. Ausweis Das Steuer- und Sozialversicherungsbrutto wird um den Pensionskassenbeitrag in Höhe der Gehaltsumwandlung reduziert (Lohnart 0188»Pensionsf. Verz. Einmal«). Der Pensionskassenbeitrag in Höhe des Gehaltsverzichts (Lohnart 189»Pensionsf. Einmal«) und der Arbeitgeberzuschuss (Lohnart 0339»Pensionsf. Einmal Zusch. AG«) werden steuerund beitragsfrei abgerechnet.

Seite 8 4. 4.1. Details Überwachung der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit Bis 2017 Sozialversicherungsfrei Steuerfrei Jährlicher Freibetrag Beträge 2017 4 % der BBG RV (West) 4 % der BBG RV (West) + 1.800 Euro 3.048 Euro 3.048 Euro + 1.800 Euro = 4.848 Euro Ab 2018 Sozialversicherungsfrei Steuerfrei Jährlicher Freibetrag Beträge 2018 4 % der BBG RV (West) 8 % der BBG RV (West) 3.120 Euro 6.240 Euro LOHN überwacht automatisch die Grenzen der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für Pensionskassen. Der übersteigende Betrag wird dem Sozialversicherungsbrutto bzw. Steuerbrutto hinzugerechnet. Sozialversicherungsfreiheit überschritten Ausweis auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge: Lohnart SVFD Zukunftssicherung sv-pfl. SVFB Zukunftssicherung sv-pfl. Beschreibung Der übersteigende Betrag (monatliche Pensionskasse) wird dem SV-Brutto laufende Bezüge zugeführt. Der übersteigende Betrag (Umwandlung Einmalbezug) wird dem SV-Brutto Einmalbezüge zugeführt.

Seite 9 Steuerfreiheit überschritten Ausweis auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge: Lohnart STFD Zukunftssicherung st-pfl. STFB Zukunftssicherung st-pfl. Beschreibung Der übersteigende Betrag (monatliche Pensionskasse) wird dem Steuer-Brutto laufende Bezüge des Arbeitnehmers zugeführt. Der übersteigende Betrag (Umwandlung Einmalbezug) wird dem Steuer-Brutto sonstige Bezüge des Arbeitnehmers zugeführt. Beispiel Bei einem Arbeitnehmer wird seit Januar 2018 eine monatliche Pensionskasse in Höhe von 400 Euro abgerechnet. Wie wirkt sich das auf die Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge im August aus? Lösung 1. Ermittlung des Jahresfreibetrags in der Sozialversicherung: 78.000 Euro (BBG 2018) x 4 % = 3.120 Euro 2. Der Freibetrag wird im August überschritten: 8 x 400 Euro = 3.200 Euro. Die Differenz ist für den Monat August sozialversicherungspflichtig. 3. Es sind 80 Euro (= 3.200 Euro - 3.120 Euro) im August zu verbeitragen. Der Betrag wird mit der Lohnart SVFD auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. 4. In den Folgemonaten ist der volle Betrag in Höhe von jeweils 400 Euro sozialversicherungspflichtig. Vortragswerte bei Neueintritt eines Arbeitnehmers oder Systemwechsel während des Kalenderjahres Tritt ein Arbeitnehmer während des Jahres ein oder liegt ein unterjähriger Systemwechsel vor tragen Sie den bereits in Anspruch genommenen Freibetrag vor. Hinweis Ein Vortrag ist nur notwendig, wenn der Sozialversicherungsfreibetrag (2018 = 3.120 Euro) durch die Jahresbeiträge überschritten wird.

Seite 10 Vortragswerte erfassen Bereits verbrauchte steuer- und sozialversicherungsfreie Beträge werden kumuliert mit der Lohnart»!SVF«eingegeben. Agenda LOHN überwacht das Erreichen der Freibeträge automatisch. Beispiel Arbeitnehmer beschäftigt ab: 01.09.2018 Pensionskasse monatlicher Betrag: 600 Euro Pensionskasse beim vorhergehenden Arbeitgeber: 8 x 600 Euro = 4.800 Euro Lösung Eingabe mit der Lohnart»!SVF«= 4.800,00 Automatische Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen ab 01.09.2018. Automatische Berechnung der Lohnsteuer ab 01.11.2018, da hier erstmalig der Steuerfreibetrag (6.240 Euro) überschritten wird.

Seite 11 4.2. Ausweis der betrieblichen Altersversorgung auf der Brutto-Netto-Abrechnung Gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) werden Beiträge aus einer betrieblichen Altersversorgung: seit 2014 nicht mehr bei der Berechnung des Gesamtbruttos berücksichtigt. seit 2015 nicht mehr bei der Berechnung des Nettoentgelts berücksichtigt. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die betriebliche Altersversorgung durch eine Gehaltsumwandlung oder einen Arbeitgeberzuschuss finanziert wird. Betroffen sind folgende Vertragsarten: Pensionskassen und Pensionsfonds Direktversicherungen Unterstützungskassen Gehaltsbestandteile aufgrund einer betrieblichen Altersversorgung werden in der Spalte»GB«(= Gesamtbrutto) mit N gekennzeichnet. In das Abrechnungs-Brutto fließen die Bruttobezüge sowie die Gehaltsbestandteile aufgrund einer betrieblichen Altersversorgung ein. Das Gesamtbrutto gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung wird im Bereich der Verdienstbescheinigung als monatlicher Betrag ausgewiesen.

Seite 12 Abrechnungs-Brutto inkl. betriebliche Altersversorgung - Steuerliche Abzüge - SV-rechtliche Abzüge = Abrechnungs-Netto. Das Nettoentgelt gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung wird im Bereich der Verdienstbescheinigung als monatlicher Betrag ausgewiesen. Verwenden Sie Agenda-Lohnarten für die Abrechnung der betrieblichen Altersversorgung (alle Lohnarten unter 1000), werden die Änderungen automatisch berücksichtigt. Hinweis Verwenden Sie eine individuelle Lohnarten zur Abrechnung von betrieblicher Altersversorgung aktivieren Sie in der Lohnart im Register»Besonderheit«die Option <Betriebliche Altersversorgung>. Dadurch werden die Regelungen zur Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) eingehalten:»stammdaten Lohnarten«.

Seite 13 4.3. Mehrere Pensionskassen gleicher Art erfassen Erfassen Sie mehrere Pensionskassen gleicher Art mit unterschiedlichem Beginn. 1. Ersten Vertrag erfassen 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Festbezüge«. 2. klicken. 3. Buchungsart:»Pensionskasse monatlich«wählen. Feld:»Beginn MM/JJJJ«zwingend zurückdatieren! Beispiel Aktueller Abrechnungsmonat = November 2017 Beginn = früher als November 2017) 4. Beträge und Bankverbindung erfassen. 2. Zweiten Vertrag erfassen 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Festbezüge«. 2. klicken. 3. Buchungsart:»Pensionskasse monatlich«wählen. 4. Beträge und Bankverbindung erfassen. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge Im Bereich der Bruttobezüge werden die Verträge kumuliert ausgewiesen. Im Bereich der Nettoabzüge werden die Verträge getrennt ausgewiesen. Zahlungen werden getrennt ausgeführt.

Seite 14 5. Wichtige Informationen Nr. 1617 Unterstützungskasse Nr. 1651 Direktversicherung Nr. 1715 BAV-Förderung für Geringverdiener