E x p o s é Die Landeshauptstadt Wiesbaden bietet das Anwesen Hasenspitz 39 in Wiesbaden-Dotzheim zum Verkauf an. Wichtige Daten im Überblick: Objekttyp: Einfamilienhaus Baujahr: ca. 1953 Katasterbezeichnung: Gemarkung Dotzheim, Flur 83, Flurstück 124 Grundstücksgröße: 711 m² Eigentümer: Landeshauptstadt Wiesbaden Ansicht Straßenseite Gebäudedaten: Lage: Infrastruktur: Baulasten: Altlasten: Einfamilienhaus mit ca. 237 m² Wohn- und Nutzfläche, davon ca. 146 m² Wohnfläche verteilt auf Dachgeschoss und Erdgeschoss, sowie ca. 91 m² im Kellergeschoss Erdgeschoss 4 Räume, Gäste-WC, Terrasse ausgebautes Dachgeschoss - 4 Räume, Bad unterkellert - 5 Räume Das Objekt liegt ca. 5 km westlich der Innenstadt im Stadtteil Dotzheim (Siedlung Kohlheck). Das reine Wohngebiet wird geprägt durch seine ruhige Lage mit hohem Grünanteil und mit fast ausschließlichem Anliegerverkehr in unmittelbarer Nähe zum Wald. Die Nachbarbebauung besteht überwiegend aus Einfamilienhäusern mit großen eingewachsenen Hausgärten. Die Innenstadt kann in wenigen Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Eine Bushaltestelle ist fußläufig erreichbar. Die Entfernung zum Hauptbahnhof beträgt ca. 6 km, zum Flughafen Frankfurt ca. 42 km. Keine Keine Hinweise oder Kenntnisse über etwaige Altlasten. Die Altlastenhaftung übernimmt der Käufer. Erschließung: Das Grundstück ist voll erschlossen. Für den Ist-Zustand sind sämtliche Erschließungsbeiträge abgegolten.
Ausstattung: Das Gebäude verfügt über eine Gas-Zentralheizung mit Brennwertgerät (Einbau 2014). Planungsrecht: Einfache Elektroinstallation; der Verteiler (Sicherungen) wurde vor ca. 4 Jahren erneuert. Das Gebäude befindet sich in einem überalterten Gesamtzustand. Das Anwesen Hasenspitz 39 in Wiesbaden liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit evtl. baulicher Maßnahmen richtet sich daher nach 34 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den Ortssatzungen der Landeshauptstadt Wiesbaden. Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Ergänzende Informationen und wichtige Hinweise: Das Anwesen wird verkauft wie es steht und liegt. Detaillierte Fragen zu den baulichen Möglichkeiten, Auflagen o.ä. sind mit den zuständigen Fachämtern, wie z.b. dem Bauaufsichtsamt, Stadtplanungsamt etc. zu klären. Hierzu gibt es die Möglichkeit am Servicetag der Stadtverwaltung, jeden Mittwoch von 08:00 bis 18.00 Uhr, die Bauberatung des Bauaufsichtsamts ohne vorherige Terminvereinbarung in Anspruch zu nehmen. Adresse: Bauaufsichtsamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden, Gebäudeteil B, EG 1 (E-Mail: bauberatung@wiesbaden.de). Besichtigung des Objektes: Es werden folgende Besichtigungstermine angeboten: Mittwoch, 13.12.2017 14:00 Uhr Mittwoch, 17.01.2018 15:00 Uhr Montag, 05.02.2018 11:00 Uhr Mittwoch, 21.02.2018 09:00 Uhr Montag, 19.03.2018 15:00 Uhr Eine Terminabsprache für einen dieser Besichtigungstermine ist zwingend erforderlich. Darüber hinaus ist es möglich, einen individuellen Besichtigungstermin unter der Rufnummer 0611 31-2980 mit uns zu vereinbaren. Der aktuelle Bodenrichtwert des Grundstücks beträgt 600 /m² (Stand: 11/2017). Das Grundstück bietet aufgrund seiner Lage und vor allem der Größe ein großes Potenzial. Mit einer Größe von 711 m² kommen hier vor allem Gartenfans und Familien mit Kindern auf Ihre Kosten. Allgemein befindet sich das Objekt in einem überalterten Zustand mit den unter Punkt Ausstattung genannten Ausnahmen. Es besteht ein erheblicher Instandhaltungs- und Sanierungsbedarf. Das Objekt hat bauzeittypische Feuchtigkeitsprobleme im Keller sowie im Dachgeschoss. Das Anwesen bietet Optionen für bauliche Veränderungen auch im Zuge der Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen oder auch die Möglichkeit eines Abrisses des derzeitigen Gebäudes für eine komplette Neubebauung.
Kaufpreis: Das Objekt wird im Bieterverfahren veräußert. Das Mindestgebot von 480.000 ist der Startpreis! Um Beachtung wird gebeten. Ihre Ansprechpartner: Wir freuen uns über Ihren Anruf, Ihr Fax oder eine E-Mail und werden Ihre noch offenen Fragen gerne beantworten. Verfahrensweise: Die Landeshauptstadt Wiesbaden bittet bei Ankaufsinteresse um Abgabe eines schriftlichen Kaufpreisgebotes. Der Käufer hat alle Kosten des Kaufvertrages und des Eigentumsübergangs zu tragen, wie z.b. Notarkosten, Gebühren des Grundbuchamtes u.ä. Falls Sie am Ankauf des Anwesens interessiert sind, sollte Ihr Kaufpreisgebot spätestens bis 31.03.2018 dem Amt für Wirtschaft und Liegenschaften vorliegen. Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Wirtschaft und Liegenschaften Gustav-Stresemann-Ring 15 65189 Wiesbaden Tel.: 0611 31-2980 Fax: 0611 31-3975 E-Mail: liegenschaften@wiesbaden.de Alle Angaben dieses Exposés ohne Gewähr Raum für Ihre Notizen: Zur Abgabe Ihres Gebotes bitten wir den beigefügten Bewerbungsbogen zu nutzen. Es werden nur Bargebote ohne Bedingungen, Verknüpfungen o.ä. akzeptiert. Der Verkauf des Grundstücks erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der städtischen Körperschaften. Die Landeshauptstadt Wiesbaden behält sich die volle Entscheidungsfreiheit vor, ob und zu welchen Bedingungen das Grundstück veräußert wird. Kaufpreisangebote, die bis zu diesem Zeitpunkt im Amt für Wirtschaft und Liegenschaften, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden, eingehen, werden auf jeden Fall im Verfahren berücksichtigt. Vor Beurkundung des Kaufvertrages ist ein Bonitätsnachweis eines Kreditinstitutes vorzulegen.
Lageplan: Gebäude Grundrisse:
Gebäude Grundrisse: Gebäude Grundrisse: Kellergeschoss: Die Grundrisse sind nicht aktuell.
B e w e r b u n g s b o g e n m i t K a u f p r e i s g e b o t Einfamilienhaus, Hasenspitz 39, Wiesbaden Bewerber: 1. Name: 2. Anschrift: 3. Telefon-Nr. 4. Handy-Nr. 5. E-Mail: 6. Wer wird Eigentümer des Grundstückes? 7. Kaufpreisangebot Euro Vor der Protokollierung ist ein Bonitätsnachweis der Bank vorzulegen. Datum: Unterschrift/en Datenschutzhinweis: Eine Entscheidung über die Vergabe des Anwesens ist nur möglich, wenn Sie alle Fragen beantworten. Die Beantwortung erfolgt freiwillig. Soweit datenschutzrechtliche Belange berührt werden, unterliegen wir hinsichtlich der Vergabe der Grundstücke den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20.12.1990. Die Daten werden weder in Karteien noch in automatisierten Dateien gespeichert noch an öffentliche oder private Stellen (etwa an Kreditinstitute oder an Firmen der Werbebranche) weitergegeben.