Markt Bruck i.d.opf. i.d.opf. Rathausstraße 7 92436 Bruck i.d.opf. i.d.opf. Flächennutzungsplan Bruck i.d.opf. Deckblattänderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Netto-Lebensmittelmarkt, Nittenauer Str. 40 Begründung mit Umweltbericht Entwurf 14.02.2017 PrNr. 411008 Verfasser: Ingenieurgesellschaft mbh Michael Burgau Str. 22a 93049 Regensburg Vorhabensträger: RATISBONA Projektentwicklung KG Industriepark Ponholz 1 93142 Maxhütte-Haidhof T 0941 / 2004 0 F 0941 / 2004 200 www.ebb-ingenieure.de ebb@ebb-gmbh.de
Inhalt I Deckblatt II III Begründung 1 Anlass 2 Übergeordnete Planungen / Schutzgebiete 2.1 Übergeordnete Planungsziele 2.2 Planungskonzept / Bedarf 2.3 Schutzgebiete / Vorrang- und Vorbehaltsflächen 2.4 Altlasten 3 Beschreibung des Vorhabens 4 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 5 Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Umweltbericht 1 Einleitung 1.1 Inhalt und Ziel des Bauleitplans 1.2 Ziele des Umweltschutzes und Art der Berücksichtigung 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands 2.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 2.4 Andere Planungsmöglichkeiten 3 Zusätzliche Angaben 3.1 Merkmale des Verfahrens 3.2 Monitoring 3.3 Allgemeinverständliche Zusammenfassung IV Verfahrensvermerke
4 II Begründung 1 Anlass Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Vorhabensträger, die RATISBONA Projektentwicklung KG, den bestehenden Netto-Markt an der Nittenauer Straße durch einen modernen Neubau unmittelbar nördlich des bisher bestehenden Standorts ersetzen und verlagern kann. Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Netto-Lebensmittelmarkt, Nittenauer Str. 40. 2 Übergeordnete Planungen / Schutzgebiete 2.1 Übergeordnete Planungsziele Der Markt Bruck i.d.opf. befindet sich hinsichtlich der Raumstruktur in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf. Laut dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2013 sind diese Räume vom Rückgang von Bevölkerung und Erwerbspersonen, von der Abwanderung junger Menschen, der Alterung und einer wirtschaftlich schwierigen Situation gekennzeichnet und bedürfen einer besonderen Unterstützung. Im Regionalplan der Region Oberpfalz Nord ist der Markt Bruck i.d.opf. zusammen mit Bodenwöhr als Unterzentrum an der Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung eingestuft. Unterzentren haben die zentralörtliche Funktion, die Bevölkerung ihrer Nahbereiche mit Gütern und Dienstleistungen des qualifizierten Grundbedarfs zu versorgen. 2.2 Planungskonzept / Bedarf Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Marktverwaltung Flächen für großflächigen Einzelhandel bereitzustellen. Das Plangebiet befindet sich südlich des Zentrums von Bruck i.d.opf. und ist über die Nittenauer Straße verkehrsmäßig gut angebunden. Im Rahmen einer Wirkungsanalyse 1 wurde die landesplanerische Verträglichkeit des Vorhabens nachgewiesen sowie der Bedarf an Einzelhandelsverkaufsflächen in Bruck i.d.opf. festgestellt. LEP-Ziel: Lage im Raum ((Z) 5.3.1): Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte dürfen nur in Zentralen Orten ausgewiesen werden. Abweichend sind Ausnahmen zulässig für Nahversorgungsbetriebe bis 1.200 m 2 Verkaufsfläche in allen Gemeinden, [...]. Der Markt Bruck i.d.opf. ist als Unterzentrum gemäß Regionalplan übergangsweise entsprechend einem Grundzentrum nach LEP 2013 ein für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten geeigneter Zentraler Ort. 1 Wirkungsanalyse zur Verlagerung und Erweiterung des NETTO-Lebensmittelmarktes in der Marktgemeinde Bruck i.d.opf. i.d.opf., Juni 2015, Department für Geographie iq-projektgesellschaft, München
5 LEP-Ziel: Lage in der Gemeinde ((Z) 5.3.2): Die Flächenausweisung für Einzelhandelsgroßprojekte hat an städtebaulich integrierten Standorten zu erfolgen. Abweichend sind Ausweisungen in städtebaulichen Randlagen zulässig, wenn [...] die Gemeinde nachweist, dass geeignete städtebaulich integrierte Standorte auf Grund der topographischen Gegebenheiten nicht vorliegen. Der Standort kann als städtebaulich integriert gewertet werden, da er sich entsprechend dem Flächennutzungsplan in einem von Bebauung umgebenen Mischgebiet und damit in einem Siedlungszusammenhang mit wesentlichen Wohnanteilen befindet. Zudem verfügt der Standort über eine fußläufig erreichbare Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie über einen fußläufigen Einzugsbereich 2. LEP-Ziel: Zulässige Verkaufsflächen ((Z) 5.3.3): Durch Flächenausweisungen für Einzelhandelsgroßprojekte dürfen die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich dieser Einzelhandelsgroßprojekte nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Soweit sortimentsspezifische Verkaufsflächen die landesplanerische Relevanzschwelle überschreiten, dürfen Einzelhandelsgroßprojekte soweit in ihnen Nahversorgungsbedarf [...] verkauft wird, 25 v.h. [...] der sortimentsspezifischen Kaufkraft im einschlägigen Bezugsraum abschöpfen. Das Vorhandensein eines zeitgemäß aufgestellten Lebensmittel-Hybrid-Discounters mit ca.1.100 m 2 Verkaufsfläche verbessert die örtliche Grundversorgung wesentlich und verbessert auch die Grundversorgung im Nahbereich. Allein 54 % des Umsatzes werden aus der Marktgemeinde Bruck i.d.opf. i.d.opf. selbst generiert und insgesamt 97 % des Umsatzes stammen aus dem Nahbereich des gemeinsamen Unterzentrums Bruck i.d.opf. und Bodenwöhr. Als Neuansiedlung betrachtet findet eine deutliche Reduzierung der Kaufkraftabflüsse statt und allein 60 % der Umsatzerwartung des Vorhabens werden durch eine höhere Kaufkraftbindung im Marktgebiet bzw. Nahbereich des Unterzentrums Bruck i.d.opf. und Bodenwöhr erreicht 3. 2.3 Schutzgebiete / Vorrang- und Vorbehaltsflächen Im Bereich des Plangebietes befinden sich nach gegenwärtigem Kenntnisstand keine Schutzgebiete oder geschützte Objekte. Östlich der geplanten Ausgleichsfläche (Flurnummer 302, Gemarkung Bruck i. d. OPf.) befindet sich die im Regionalplan Oberpfalz-Nord (6) ausgewiesene Vorbehaltsfläche für Ton (To 55). Die Überlagerung der zur Verfügung stehenden Karten bzw. Luftbilder (Bayern Atlas und RISBY Rauminformationssystem Bayern) hat ergeben, dass sich die geplante Ausgleichsfläche knapp außerhalb der Vorbehaltsfläche befindet (siehe folgende Grafik; die violetten Kreuze kennzeichnen das Vorbehaltsgebiet, der rote Pfeil die Ausgleichsfläche). Aufgrund der Lage der Ausgleichsfläche und der dort vorgesehenen Maßnahmen (Anlage einer Streuobstwiese) sind in Bezug auf die Vorbehaltsfläche Ton keine Beeinträchtigungen zu erwarten. 2 Wirkungsanalyse zur Verlagerung und Erweiterung des NETTO-Lebensmittelmarktes in der Marktgemeinde Bruck i.d.opf. i.d.opf., iq Projektgesellschaft, Juni 2015 3 Wirkungsanalyse zur Verlagerung und Erweiterung des NETTO-Lebensmittelmarktes in der Marktgemeinde Bruck i.d.opf. i.d.opf., iq Projektgesellschaft, Juni 2015
6 2.4 Altlasten Im Plangebiet befinden sich keine bekannten Altlasten.
7 3 Beschreibung des Vorhabens Standort und geplante Nutzung Das ca. 0,6 ha große Plangebiet befindet sich südlich des Ortszentrums von Bruck i.d.opf. an der Nittenauer Straße und ist im gültigen Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Das Plangebiet wird in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel umgewidmet. Erschließung / Ver- und Entsorgung Das Plangebiet ist über die Nittenauer Straße erschlossen. Die Ver- und Entsorgung ist über das örtliche Leitungsnetz sichergestellt. 4 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Durch das Vorhaben ergeben sich bezogen auf den jetzigen Planungsstand naturschutzfachlich keine Auswirkungen. Ausgleichsmaßnahmen sind auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht erforderlich. 5 Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Durch das Vorhaben ergeben sich bezogen auf den jetzigen Planungsstand keine Auswirkungen, die zu einer verbotstatbestandsmäßigen Betroffenheit der geschützten Arten nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG führen könnten.
8 III Umweltbericht 1 Einleitung 1.1 Inhalt und Ziel des Bauleitplans Bei der geplanten Änderung handelt es sich um eine Umwidmung eines im gültigen Flächennutzungsplan dargestellten Mischgebiets in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel. 1.2 Ziele des Umweltschutzes und Art der Berücksichtigung Regional- und Landesplanung Die für das Vorhaben wesentlichen Ziele der Regional- und Landesplanung sind in Kapitel 2 der Begründung dargestellt. Sonstige Planungen und Vorgaben des Umweltschutzes / Schutzgebiete Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Schutzgebieten. 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bei der Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands wird vom planungsrechtlich genehmigten Zustand eines Mischgebiets ausgegangen. Durch die vorgesehene Umwidmung ergeben sich für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene, Orts- und Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter im Vergleich zum planungsrechtlich genehmigten Zustand keine Beeinträchtigungen. Die genannten Schutzgüter werden daher nicht weiter untersucht. 2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands Schutzgut Mensch Beschreibung: Das Plangebiet befindet sich an der Nittenauer Straße südlich des Zentrums von Bruck i.d.opf. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich gemischte Nutzungsstrukturen (Einkaufsmarkt, Wohngebäude, gewerblich genutzte Flächen). Auswirkungen und Ergebnis: Durch die geplante Umwidmung in ein S ondergebiet für großflächigen Einzelhandel sind für das Schutzgut Mensch keine erheblichen Auswirkungen zu erkennen. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurde nachgewiesen, dass durch das geplante Vorhaben die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm eingehalten werden. Maßnahmen organisatorischer Art, um die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs zu vermindern, sind nicht angezeigt. Um eine Frühanlieferung gewährleisten zu können, ist eine absorbierende Teileinhausung der Anlieferungszone erforderlich.
9 2.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung würde sich die Situation im Untersuchungsgebiet aus oben genannten Gründen nicht verändern bzw. nicht wesentlich verbessern. Allerdings könnte eine verkehrsgünstig liegende Fläche zur Ansiedelung eines zeitgemäßen Vollsortimenters nicht genutzt werden. 2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 2.3.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen Um eine Frühanlieferung gewährleisten zu können, ist eine absorbierende Teileinhausung der Anlieferungszone erforderlich. Ansonsten sind keine Maßnahmen angezeigt. 2.3.2 Maßnahmen zum Ausgleich Durch das Vorhaben ergeben sich im Vergleich zum Ausgangszustand keine Ausgleichsmaßnahmen. 2.4 Andere Planungsmöglichkeiten Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Umwidmung vorhandener Bauflächen. Vergleichbare Planungsalternativen gibt es in Bruck i.d.opf. zurzeit nicht. 3 Zusätzliche Angaben 3.1 Merkmale des Verfahrens Bestandsaufnahme und Bewertung wurden auf Grundlage des gültigen Flächennutzungsplans durchgeführt. 3.2 Monitoring Im Rahmen von nachfolgenden Genehmigungsverfahren und Bauvorhaben sind die artenschutzrechtlichen Belange grundsätzlich zu beachten und bei Veränderung der Bestandssituation erneut zu bewerten. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen sind im vorliegenden Fall voraussichtlich nicht erforderlich. 3.3 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt der Markt Bruck i.d.opf. eine als Mischgebiet dargestellte Fläche an der Nittenauer Straße als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel auszuweisen. Bezogen auf die jetzige planerische Situation (Mischgebiet) ergeben sich durch das Vorhaben keine Umweltauswirkungen.
IV Verfahrensvermerke 1. Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 05.04.2016 die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 23.11.2016 ortsüblich bekannt gemacht. 2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.11.2016 hat in der Zeit vom 24.11.2016 bis 23.12.2016 stattgefunden. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.11.2016 hat in der Zeit vom 21.11.2016 bis 20.12.2016 stattgefunden. 4. Zu dem Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 14.02.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.03.2017 bis 06.04.2017 beteiligt. 5. Der Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 14.02.2017 wurde mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.03.2017 bis 06.04.2017 öffentlich ausgelegt. 6. Der Markt Bruck i.d.opf. hat mit Beschluss des Marktgemeinderats vom die Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom festgestellt. Bruck i.d.opf., den Markt Bruck i.d.opf Hans Frankl, 1. Bürgermeister 7. Das Landratsamt Schwandorf hat die Änderung des Flächennutzungsplans mit Bescheid vom AZ gemäß 6 BauGB genehmigt. 8. Ausgefertigt Bruck i.d.opf., den Markt Bruck i.d.opf Hans Frankl, 1. Bürgermeister
9. Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplans wurde am gemäß 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan ist damit wirksam. Bruck i.d.opf., den Markt Bruck i.d.opf Hans Frankl, 1. Bürgermeister