Europacity / Heidestraße. Bebauungspläne 1-62 und Bebauungspläne II-201c, 1-62/ 1-63

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Vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan

Transkript:

Europacity / Heidestraße Bebauungspläne 1-62 und 1-63 Bebauungspläne II-201c, 1-62/ 1-63 Beschluss Masterplan Heidestraße 5.5.2009 (BA Mitte, SenStadt) Aufstellungsbeschluss 1-62 18.8.2009 (BA Mitte) Aufstellungsbeschluss 1-63 21.12.2009 (SenStadt) Frühzeitige Behördenbeteiligung B-Pläne 1-62/63 März/April 2010 Senatsbeschluss zum B-Plan II-201c 8.6.2010 Frühzeitige Öffentlichkeits- Juni/Juli 2010 beteiligung B-Pläne 1-62 / 1-63 5. Standortkonferenz Heidestraße 1.7.2010 Nächste Schritte: Auswertung der Beteiligung 1-62/63, Klärung und Abstimmung von Einzelfragen, Überarbeitung von Planzeichnungen und Begründungen

Masterplan Beschluss Mai 2009 Städtebauliche Rahmenplanung Stand Juni 2010

B-Plan II-201c B-Plan 1-62 B-Plan 1-63 Die Bebauungspläne II-201c, 1-62 und 1-63 konkretisieren die Planungsabsichten aus dem 2009 beschlossenen Masterplan Heidestraße. B-Plan-Entwurf 1-62 Mit dem Bebauungsplan 1-62 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers beiderseits der Heidestraße geschaffen werden. Gesamtfläche des Plangebiets 296.000 m² Allgemeines Wohngebiet (WA): 30.000 m² Mischgebiet (MI): 96.000 m² Eingeschr. Gewerbegebiet (GEe): 12.000 m² Kerngebiet (MK): 51.000 m² Sondergebiet (SO): 17.000 m² Gemeinbedarf: 5.000 m² Verkehrsflächen: 30.000 m² Besondere Verkehrsflächen: 34.000 m² Wasserfläche: 3.000 m² Öffentliche Grünflächen: 18.000 m²

Der südliche Bereich mit dem Hamburger Bahnhof und dem Kunst-Campus Der südliche Bereich Entlang der Invalidenstraße Die denkmalgeschützten Gebäude an der Invalidenstraße werden erhalten, die Nutzungen des Hamburger Bahnhofs und der Verwaltung gesichert (Sondergebiet Kunst und Kultur, Gemeinbedarf) Kunst-Campus Für den nördlich anschließenden Bereich soll eine gemischte Nutzung mit kulturellem Schwerpunkt ermöglicht werden (MI, MK) Südliche Heidestraße Die nahe des Europaplatzes gelegenen Baugebiete bieten sich für kerngebietstypische Nutzungen an (MK). Einzelhandel muss jedoch zentrenverträglich bleiben. Hamburger Höfe Das bestandsgeprägte Baufeld nördlich der Döberitzer Straße soll zu einem gemischt genutzten Bereich entwickelt werden (MI).

Der mittlere Bereich zwischen Bahn und Kanal mit dem Kornspeicher Der mittlere Bereich Östlich der Heidestraße Zwischen Heidestraße und Schifffahrtskanal ist ein neues Wohngebiet vorgesehen (WA). An der Heidestraße sollen neben Wohnen auch nicht störende Gewerbenutzungen wie Büros und Dienstleistungen entstehen werden (MI). Der denkmalgeschützte Kornspeicher soll erhalten und umgenutzt werden. Zentrales Element des neuen Wohngebiets ist der Hafenplatz mit einem Wasserbecken. Uferpromenade am Kanal Entlang des Schifffahrtskanals soll ein Uferweg gesichert werden (besondere Verkehrsfläche - Uferweg). Hierzu wird ein Wettbewerb ausgelobt. Westlich der Heidestraße Der Bereich westlich der Heidestraße eignet sich für nicht störende gewerbliche Nutzungen (MI und GEe).

Der nördliche Bereich mit der Einmündung Heidestraße / Nordhafenbrücke Der nördliche Bereich Grün- und Freiflächen Die Grünfläche am Nordhafen soll gesichert und südlich der Nordhafenbrücke erweitert werden. Westlich der Heidestraße soll ein großzügiger Stadtplatz entstehen. Der Kreuzungsbereich Heidestraße / Nordhafenbrücke wird zurückgebaut. geplanter S-Bahnhof Kerngebiet Zwischen der Perleberger Straße und dem neuen Stadtplatz ist ein Kerngebiet vorgesehen. Zentrentypischer Einzelhandel soll jedoch begrenzt werden. Langfristig geplanter S-Bahnhof Die Planung geht davon aus, dass westlich des Plangebiets ein neuer S-Bahnhof gebaut wird. Der Zugang wird über Gehrechte gesichert.

Bauliche Dichte Der Bebauungsplan soll eine innenstadttypische Bebauung ermöglichen. Die Geschossflächenzahlen (GFZ) liegen zwischen 2,4 und 4,0. Insgesamt ermöglicht der Plan rund 610.000 m² Geschossfläche: 210.000 m² Wohnnutzung 380.000 m² Gewerbe (Büros, Dienstleistungen, Einzelhandel ) 20.000 m² kulturelle Einrichtungen Überbaubare Flächen Durch Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen ermöglicht der Bebauungsplan die Umsetzung des abgestimmten städtebaulichen Konzepts ohne dieses in allen Details vorzugeben. Wegeverbindungen und Platzbereiche sowie sonstige Grün- und Freiflächen werden von Bebauung freigehalten. Gebäudehöhen Der Bebauungsplan sieht eine überwiegend sechs- bis siebengeschossige Bebauung vor. Entlang der Bahn sollen einzelne Hochpunkte mit bis zu zehn Geschossen, an zwei besonders herausgehobenen Stellen mit bis zu 17 Geschossen ermöglicht werden.

Öffentliche Straßen Der Umbau der Heidestraße wird durch den B-Plan 1-63 planungsrechtlich vorbereitet. Die innere Erschließung erfolgt durch 19 bis 20 m breite Quartiersstraßen. Der Uferweg am Schiffahrtskanal und die Stadtplätze werden als Fußgängerflächen ausgewiesen, ebenso die Döberitzer Straße und die geplante Straße nördlich des Kunst-Campus als Teile einer Querverbindung durch das Gebiet. Öffentliche Grün- und Freiflächen Der vorhandene Park am Nordhafen wird planungsrechtlich gesichert. Am Nordhafen und im südwestlichen Randbereich sollen neue öffentliche Grünflächen mit Kinderspielplätzen entstehen. Grünvernetzung, geplante Wegeverbindungen Die dem Bebauungsplan zugrunde liegende Konzeption sieht eine Vernetzung mit den umliegenden vorhandenen und geplanten Grünund Freiflächen vor. Dazu dienen u.a. drei neue Brücken (zwei über den Schifffahrtskanal und eine über die Bahnanlagen). Durch diese Wegeverbindungen soll auch die Erreichbarkeit von öffent-lichen Einrichtungen, Schulen und Kindergärten im Umfeld verbessert werden.

Bebauungsplan 1-63 Straßenentwurf Heidestraße planfeststellungsersetzend Die Verkehrsfläche der Heidestraße wird verbreitert, um einen Mittelstreifen, Bäume, großzügige Gehwege sowie Fahrradstreifen aufzunehmen: Von derzeit rund 24m auf 28m im nördlichen, 38m im mittleren und 34,5m im südlichen Abschnitt. Für den Abschnitt zwischen Nordhafenbrücke und Minna-Cauer- Straße wird noch ein Straßenentwurf erarbeitet, der die Grundlage für verbindliche Festlegungen zur Aufteilung des Straßenquerschnitts bilden soll. B-Plan 1-62 Entwurf, Stand Juni 2010