Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr Gesetzliche Verpflichtungen richtig erfüllen Susanne Zaczek Zollexpertin aus Kiel Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr 05.11.2014 1
Gesetzliche Grundlagen Außenwirtschaftsrecht Außenwirtschaftsverordnung Ausfuhrliste Kriegswaffenkontrollgesetz Völkerrechtliche Vorgaben Zollkodex Zollkodex-Durchführungsverordnung Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr 05.11.2014 2
Europäische Regelungen Terrorismus Embargoregelungen Dual-use-Exportkontrollen Rüstungssektor Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr 05.11.2014 3
Wesentliche Vorschriften Außenwirtschaftsrecht Zollrecht Umsatzsteuerrecht Verbrauchssteuerrecht Statistikrecht Marktordnungsrecht Umweltschutz (Abfallnachweise) Pflanzenschutzverordnung Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr 05.11.2014 4
Die Aufgaben des Zolls Einnahmen für Deutschland Einnahmen für Europa Schutz für die Wirtschaft Schutz für den Bürger Schutz für die Umwelt Marktordnungen Risikoanalyse Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr 05.11.2014 5
Arbeitsfelder Außenwirtschaftsüberwachung Einfuhrabgaben Schwarzarbeit Markenschutz Produktsicherheit Schutz der inländischen Produktion Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr 05.11.2014 6
Einfuhrabgabenarten Einfuhrumsatzsteuer Verbrauchsteuern Zölle Antidumpingzölle Agrarabgaben Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr 05.11.2014 7
Internationale Zusammenarbeit Zollzusammenarbeit in der EU Zollzusammenarbeit mit anderen Staaten Zollzusammenarbeit in internationalen Organisationen Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr 05.11.2014 8
Umsatzsteuerfreier Export Definition der Ausfuhr in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich Definition orientiert sich immer am Gesetzeszweck Umsatzsteuer Besteuerungszweck: Besteuert wird der Verbrauch von Gegenständen und Dienstleistungen innerhalb der EU (Gemeinschaftsgebiet) Konsequenz: Wird ein Gegenstand ausgeführt und im Nicht-EU-Gebiet (Drittlandsgebiet) verbraucht, unterliegt der Umsatz nicht der Umsatzsteuer Wirtschaftspolitischer Sinn Die Wettbewerbsfähigkeit des Exportstaates bleibt erhalten Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr 05.11.2014 9
Zollbehandlung im Export, die Ausfuhranmeldung Art. 161 ZK ATLAS Anmeldung (AWV 9.1) 24 h Frist (AWV 9.2) bei EX C Gestellung bei Ausfuhrzollstelle bei EX A Ladestelle = Ausfuhrzollstelle Freigabe durch Zollamt Ausgangszollstelle Ausgangsvermerk Präferenzen Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr 05.11.2014 10
Wichtig! Bei sämtlichen Zollverfahren muss der Wirtschaftsteilnehmer (Ausführer) vor der Antragstellung eine EORI-Nummer beim IWF in Dresden beantragen. Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr 05.11.2014 11
Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr 05.11.2014 12
Einfuhren aus dem Drittland Deutschland befreit Waren von der EuSt wenn die diese sich im Zeitpunkt der Lieferung in einem zollrechtlichen Nichterhebungs- oder Versandverfahren befinden und durch den Abnehmer oder einen späteren Abnehmer in der Lieferkette eingeführt werden Nachfolgende innergemeinschaftliche Lieferungen oder die Wiederausfuhr sind steuerbefreit Achtung: Nicht alle EU-Mitgliedsstaaten haben die Lieferungen in zollrechtlichen Nichterhebungs- oder Versandverfahren von der Steuer befreit! Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr 05.11.2014 13
Das richtige Zollverfahren auswählen Einfuhr mit Erhebung von Zoll Einfuhr mit Erhebung von EUSt Wiedereinfuhr ohne Erhebung Aktive Veredelung Zolllagerverfahren Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr 05.11.2014 14
Zoll Recht Steuern Referentin: Susanne Zaczek Zollexpertin aus Kiel www.zoll-recht-steuern.de in Kooperation mit der IAPA International Association of Professional Advisers (www.iapa-online.com) Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr 05.11.2014 15