Änderung des. Flächennutzungsplanes Nr. 2017/1. für das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes beim Eisstadion

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Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat, Cham, Mittwoch, 26. Oktober 2011, Uhr TAGESORDNUNG

Transkript:

TEIL 1: BEGRÜNDUNG STADT SELB / SG 601 Seite / 1 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2017/1 für das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes beim Eisstadion (Gebiet zwischen Hanns-Braun-Straße, Robert-Koch-Straße, Max-Planck-Straße und dem Eisstadion) Teil 1 Teil 2 Begründung zum Konzept für die Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht zum Konzept für die Änderung des Flächennutzungsplanes Bearbeitung: Stadt Selb Dipl.-Ing. (FH) Werner Siller Stadtplaner

Seite / 2 Inhaltsverzeichnis 1. Plangebiet 1.1 Lage und Beschreibung des Plangebietes 1.2 Flächenbilanz 2. Anlass der Planung 3. Planungsgrundlage 4. Verhältnis zu anderen Planungen 4.1 Landes- und Regionalplanung 4.2 Flächennutzungsplan/Landschaftsplan 4.3 Sonstige Planungen 4.3.1 Landschaftsentwicklungskonzept 4.3.2 Biotopkartierung 4.3.3 Artenschutz und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 5. Denkmalschutz 6. Zwecke und Ziele der Planung 7. Landwirtschaft 8. Altlasten 9. Immissionsschutz 10. Löschwasserversorgung und Feuerwehrzufahrt 11. Eingriffsregelung und Umweltbericht 12 Kosten 13. Rechtsgrundlagen des Bebauungsplanes

Seite / 3 Quellenverzeichnis Deckblatt (Kartenauszug) Topographische Karte Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) Flächennutzungsplan der Stadt Selb Regionalplan für die Region Oberfranken-Ost (5) Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 22.08 2013 Bayerische Staatsregierung Biotopkartierung Bayern, Juli 2002 Bayerisches Landesamt für Umweltschutz Eingriffsregelung in der Bauleitplanung - Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, Leitfaden, ergänzte Fassung vom Januar 2003 Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen Landschaftsentwicklungskonzept für die Region Oberfranken-Ost (LEK), September 2003 Regierung von Oberfranken Artenschutzkartierung Bayern Bayer. Landesamt für Umwelt (Ortsbezogene Nachweise),Kurzliste, Stand: 01.12.2016 Geoportal Bayern Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH (ESM) Auskunft zur Löschwasserversorgung vom 31.01.2017 Stellungnahme der IBT 4Light GmbH, 90765 Fürth, zur Blendwirkung der PV-Anlage vom 21.12.2016 Probebelastungen und geotechnische Untersuchungen AquaSoli GmbH & Co. KG, München vom 18.10.2016

Seite / 4 1 Plangebiet Lage und Beschreibung des Plangebiets Standortgemeinde Die Stadt Selb liegt im Osten des Regierungsbezirks Oberfranken, ca. 45 km (Luftlinie) nordöstlich von Bayreuth und nur ca. 6 km südwestlich von Asch (Tschechien). Selb liegt im Nordosten des Landkreises Wunsiedel. Die Stadt gehört der Region 5 Oberfranken Ost an. Plangebiet Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Selb. Es handelt sich dabei um einen Fußballplatz und einen Trainingsplatz. Folgende Grundstücke der Gemarkung Selb sind von der Planung betroffen: Flurnummern: 2760/3 (TF), 2760/4, 2760/125 und 2760/382. (Laut Stellungnahme des Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung vom 31.03.2017 im Rahmen der Beteiligung nach 4 Abs. 1 BauGB sind die Grenzen des Flurstücks 2760/2 (= angrenzendes Flurstück) nicht oder nur teilweise abgemarkt und somit der Grenzverlauf und die Flächenangabe abweichen können.) Insgesamt umfasst der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung eine Fläche von 28.670 m². 1.1 Flächenbilanz Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Solaranlagen: 26.580 m² Gemischte Baufläche 2.060 m² 2 Anlass der Planung Umnutzung eines Sportareals, dessen Nutzung aufgegeben wurde. 3 Planungsgrundlage Die Planzeichnung wurde auf der Grundlage der digitalen Flurkarte des Vermessungsamtes Wunsiedel erstellt. 4 Verhältnis zu anderen Planungen 4.1 Landes- und Regionalplanung Landesentwicklungsprogramm (LEP) - Präambel (Auszug) Die Staatsregierung hat im Mai 2011 einen grundlegenden Umbau der Energieversorgung für Bayern beschlossen. Die Nutzung der erneuerbaren Energien und der Ausbau der Energienetze sollen intensiviert und beschleunigt werden. Der Ausbau wird in erheblichem Maß Flächen in Anspruch nehmen, Veränderungen im Landschaftsbild mit sich bringen und zu zusätzlichen Nutzungskonflikten führen. LEP, Präambel, Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen (Auszug) Wir wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wir wollen erneuerbare Energien verstärkt nutzen.

Seite / 5 LEP, 6.2.3 Photovoltaik (G) Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden. Regionalplan - 5 Erneuerbare Energien Auf die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen soll in allen Teilräumen der Region hingewirkt werden. [ ] 4.2 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Analog zur bisherigen Festsetzung der Flächen stellt der Flächennutzungsplan aktuell Grünfläche mit Zweckbestimmung Fußballclub Selb 09 dar. Der Landschaftsplan enthält für das Plangebiet keine Darstellungen. Auszug aus dem Flächennutzungsplan Künftig soll das Areal als Mischgebiet und Sondergebiet für PV-Anlagen festgesetzt werden. Nach 8 Abs. 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nachdem die Darstellung des Flächennutzungsplanes nicht den jeweils geplanten Festsetzungen entspricht, wird der Flächennutzungsplan gem. 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes geändert (Parallelverfahren). 4.3 Sonstige Planungen 4.3.1 Landschaftsentwicklungskonzept Im Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) für die Region Oberfranken-Ost liegt das Plangebiet überwiegend im Gebietstyp Übrige Flächennutzungen mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild.

Seite / 6 4.3.2 Biotopkartierung Im Plangebiet bzw. der näheren Umgebung zum Plangebiet sind keine Flächen kartiert. 4.3.3 Artenschutz und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Für das Plangebiet enthält die Artenschutzkartierung Bayern keine Einträge. 5. Denkmalschutz Im Plangebiet und in der näheren Umgebung zum Plangebiet finden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler. 6. Zwecke und Ziele der Planung Das bisherige Sondergebiet Sportstätten an der Hanns-Braun-Straße wird künftig als Mischgebiet MI nach 6 BauNVO und als Sondergebiet (sonstiges Sondergebiet nach 11 BauNVO) für die Errichtung von überdachten Parkplatzfläche sowie der Montage einer PV-Anlage auf den Dachflächen bzw. für die Errichtung einer PV - Freilandanlage festgesetzt. Der Flächennutzungsplan ist daher analog zu ändern. 7. Landwirtschaft Das Plangebiet ist seit 1979 rechtskräftig überplant und als SO Sportstätten festgesetzt. Tatsächlich wird das Areal seit Jahrzehnten als Fußball- bzw. Trainingsplatz genutzt. Infolge der Planung werden daher keinerlei land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen verbraucht. 8. Altlasten Im Plangebiet sind keine Altlasten bekannt. 9. Immissionsschutz Das SO grenzt u.a. im Südosten direkt an Wohnbebauung. Bei flacher Sonneneinstrahlung, im vorliegenden Fall also in den Abendstunden, kann es bei PV-Anlagen durch Streulicht-Reflexionen zu Blendungen kommen. Vor der Errichtung einer Anlage ist daher durch ein lichttechnisches Gutachten sicher zu stellen, dass keine unzumutbaren Blendungen auftreten bzw. wie diese vermieden werden können. Unzuträglicher Verkehrslärm infolge der geplanten Nutzung ist nicht zu erwarten. 10. Eingriffsregelung und Umweltbericht Gem. 21 BNatschG sind u.a. die in Folge einer Bauleitplanung verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen. Für das Mischgebiet wird keine Verschlechterung durch die Planung hervorgerufen. Ein Ausgleich ist damit nicht erforderlich. Gleiches gilt für den Teil des SO, auf dem die Freilandanlage errichtet werden soll. Anders verhält es sich mit der Teilfläche des SO, auf der gleichzeitig überdachte Stellplätze zulässig sind. Hier wird durch die Befestigung der Oberfläche eine Verschlechterung bewirkt. Nähere Angaben zum erforderlichen Ausgleich können dem Umweltbericht entnommen werden.

Seite / 7 11. Rechtsgrundlagen des Bebauungsplanes - das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.10.2015 - die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 - die Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.02.2011, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 - das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.02.2011, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2015 - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.07.2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.08.2015 Aufgestellt: Selb, 10.05.2017, SG Stadtplanung S i l l e r Stadtplaner