Das Bergschadensrecht im System der verschuldensunabhängigen Haftung

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Transkript:

Jennifer Lynn Konrad Das Bergschadensrecht im System der verschuldensunabhängigen Haftung Nomos

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 A Einleitung 15 B Teil 1: Das Bergschadensrecht und seine Entwicklung im Zusammenhang mit den Änderungen des allgemeinen Schadensrechts und dem Recht der Gefahrdungshaftung 18 I. Historische Entwicklung des Bergrechts 18 1. Die Berggesetzgebung bis zum Jahre 1865 18 2. Das Allgemeine Berggesetz für die Preußischen Staaten (ABG) aus dem Jahre 1865 21 a) Entwicklung 21 b) Grundprinzipien 21 c) Bergschadensrecht 22 3. Das Bergrecht in der ehemaligen DDR und den östlichen Bundesländern 23 a) Grundprinzipien 24 b) Bergschadensrecht 24 4. Das Bundesberggesetz (BBergG) aus dem Jahre 1982 26 II. Die Bergschadensverhütungsvorschriften 28 1. Allgemeines 28 2. Anpassungspflicht und Sicherungsmaßnahmen 29 a) Abgrenzung von Anpassung und Sicherung 29 b) Erheblichkeitsgrenze des 110 Abs. 3 BBergG 35 c) Kostenverteilung bei Überschreitung der Erheblichkeitsgrenze 38 3. Verlust des Ersatzanspruchs 39 4. Bauwarnung 40 5. Verhältnis der Bergschadensverhütungsvorschriften zu den Haftungsvorschriften; Anspruchskonkurrenz der Anpassungen für Aufwendungen und Sicherungsmaßnahmen zu etwaigen Ansprüchen aus den 114 ff. BBergG 43 III. Haftung für Bergschäden 44

1. Rechtsnatur a) Meinungsstand b) Grundsätze der Gefährdungshaftung c) Grundsätze der Aufopferungshaftung d) Rechtsnatur des Bergschadensersatzanspruchs nach e) Rechtsfolgen der dogmatischen Einordnung f) Zusammenfassung 2. Der Bergschaden a) Allgemeines b) Begriff des Bergschadens aa) Personenschäden bb) Sachschäden (1) Drohende Bergschäden 44 44 45 49 i 148 ABG 52 (a) Definition (b) Verhältnis zu den Bergschadensverhütungsvorschriften 66 (aa) Systematik des Bundesberggesetzes 67 (bb) Anspruchskonkurrenz bezüglich der Aufwendungen für Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen 68 (cc) Anspruchskonkurrenz für Ersatzansprüche unter dem Gesichtspunkt einer Wertminderung 70 (c) Körperliche Einwirkung als Voraussetzung eines Bergschadens nach 114 Abs. 1 BBergG 71 (d) Verhältnis zu bisherigen Sachschäden 75 (e) Zwischenergebnis 76 (2) Sonderfall: Merkantiler Minderwert aufgrund der Lage in einem Bergschadensgebiet 77 (a) Merkantiler Minderwert 78 (b) Verhältnis zu bisherigen Sachschäden 82 (3) Ergebnis 84 3. Kausalität 85 a) Ursächlicher Zusammenhang 85 b) Problemfall Grundwasserabsenkung / Grundwasserwieder)- anstieg 87 c) Die Bergschadensvermutung ( 120 BBergG) 91 aa) Allgemeines 91 bb) Rechtspolitische Bedenken 95 cc) Zusammenfassung 97 4. Schadensersatz: Art, Inhalt und Umfang 98 a) Vorteilsausgleichung 99 b) Schadensregulierung bei verbleibendem Minderwert 101 5. Die Ersatzpflichtigen 103 a) Die Ersatzpflicht des Unternehmers 104 b) Die Ersatzpflicht des Bergbauberechtigten 105 c) Mitwirkung eines Dritten 107 56 59 60 60 61 63 65 66 66

6. Verjährung 108 a) Verjährung nach dem BBergG 109 aa) Entstehung des Anspruchs 110 bb) Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners 112 cc) Kenntnisunabhängige Verj ährung 112 b) Verjährung nach dem ABG 113 aa) Kenntnisabhängige Verjährung 114 bb) Geltung einer kenntnisunabhängigen Verjährung nach altem Verjährungsrecht 115 (1) Anwendung des 195 BGB a.f. 115 (2) Analoge Anwendung des 852 BGB a.f. 116 cc) Geltung einer kenntnisunabhängigen Verjährung unter Anwendung des neuen Verjährungsrechts 118 (1) Das intertemporale Verjährungsrecht - ÜberleitungsVorschrift zum Verjährungsrecht nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts 118 (a) Geltung der Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (Art. 229 6 EGBGB) auf Ansprüche aus 114 Abs. 1 BBergG 119 (b) Geltung der Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (Art. 229 6 EGBGB) auf Ansprüche aus 148 ABG 120 (c) Geltung der Verjährungshöchstfristen des 199 Abs. 2 und 3 BGB für Ansprüche aus 148 ABG durch die Überleitungsvorschrift des Art. 229 6 EGBGB 123 (aa) Ausnahmeregelung nach Art. 229 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB 124 (bb) Ausnahmeregelung nach Art. 229 6 Abs. 4 EGBGB 126 (d) Auswirkungen der Übergangsregelungen auf den Beginn der regelmäßigen Verjährung 131 (2) Ergebnis 132 c) Verjährung nach dem DDR-BergG 133 aa) Übergangsregelung für Schäden, die vor dem Beitritt verursacht wurden 134 bb) Geltung der Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (Art. 229 6 EGBGB) auf Ansprüche aus 19 Abs. 1 DDR-BergG 137 cc) Übergangsregelung für Schäden, die vor Inkrafttreten des DDR-BergG 1969 verursacht wurden 13 9 d) Zusammenfassung 139

C Teil 2: Das Verhältnis des verschuldensunabhängigen Bergschadensersatzanspruchs nach 114 Abs. 1 BBergG zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch nach 906 Abs. 2 S. 2 BGB 142 I. Problemstellung 142 II. Das Verhältnis des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach 906 Abs. 2 S. 2 BGB zu den 114 ff. BBergG 145 1. Die Regelung des 906BGB 145 a) Normzweck 145 b) Historische Entwicklung 146 2. Einwirkungen im Sinne des 906 BGB und ihre Rechtsfolgen 152 a) Unwesentliche Einwirkungen 152 b) Wesentliche Beeinträchtigung 154 c) Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch ( 906 Abs. 2 S. 2 BGB) 155 d) Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch ( 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog) 156 aa) Erweiterung der Ausgleichspflicht auf andere Einwirkungen 157 bb) Erweiterung der Ausgleichspflicht auf andere Duldungsgründe 158 3. Geltung der nachbarrechtlichen Duldungspflicht aus 906 BGB für die Bergschadenshaftung nach 114 Abs. 2 Nr. 3 BBergG 159 a) Unwesentliche Einwirkungen 160 b) Wesentliche Beeinträchtigung 161 c) Duldung aufgrund sonstiger rechtlicher Duldungspflicht oder tatsächlicher Umstände 163 4. Subsidiarität oder Anspruchskonkurrenz zwischen dem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch nach 906 Abs. 2 S. 2 BGB und den 114 ff. BBergG 164 a) Das Verhältnis des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs zu spezialgesetzlichen Regelungen 165 aa) Die Haftung aus 89 Abs. 2 WHG ( 22 Abs. 2 WHG a.f.) als abschließende spezialgesetzliche Sonderregelung 166 bb) Die Haftung nach 2 Abs. 1 S. 1 HpflG als nicht abschließende spezialgesetzliche Sonderregelung 170 cc) Zusammenfassung 174 b) Die bergschadensrechtlichen Regelungen als in sich geschlossene und/oder abschließende nachbarrechtliche Sonderregelung 175 aa) Auswirkung des 114 Abs. 2 Nr. 3 BBergG auf einen Ausgleich nach dem allgemeinen Nachbarrecht 178 bb) Verhältnis zu anderen Vorschriften nach 121 BBergG 181 10

c) Ergebnis 183 5. Allgemeine Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs aus 906 Abs. 2 S. 2 BGB 184 a) Wesentliche Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung 184 aa) Der Begriff der Einwirkung 184 bb) Wesentlichkeit 186 b) Einwirkungen von einem anderen Grundstück 187 aa) Der Grundstücksbegriff 188 bb) Die Grenzüberschreitung 193 (1) Einwirkungen aus dem horizontalen Bereich 193 (2) Untertägige Einwirkungen von dem unterhalb eines anderen Grundstücks liegenden Erdkörper 193 (3) Untertägige Einwirkungen von dem unterhalb des beeinträchtigten Grundstücks liegenden Erdkörper 194 c) Weitere Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs nach 906 Abs. 2 S. 2 BGB 195 aa) Ortsüblichkeit der Benutzung des anderen Grundstücks 195 bb) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Verhinderung wesentlicher Beeinträchtigungen 196 cc) Duldungspflicht aus 906 Abs. 2 S. 1 BGB 197 dd) Unzumutbare Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung oder des Ertrags des betroffenen Grundstücks 198 d) Zwischenergebnis: Voraussetzungen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs 199 6. Analoge Anwendung des 906 Abs. 2 S. 2 BGB auf Einwirkungen, die nicht von einem anderen Grundstück ausgehen 199 a) Ausgleichsanspruch nach 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog zwischen Mietern 200 b) Ausgleichsanspruch nach 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog im Bereich der Untergrundspeicherung nach 126 BBergG 201 c) Anwendbarkeit der analogen Anwendung des 906 Abs. 2 S. 2 BGB neben den 114 ff. BBergG 204 d) Zwischenergebnis 206 7. Unmittelbare Anwendung des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH 207 a) Das Bergwerkseigentum als Quelle der Einwirkungen im vertikalen Raum 208 b) 906 Abs. 2 S. 2 BGB als Anspruch zwischen Grundstückseigentümern 210 c) Vergleichbarkeit der Rechtspositionen des Grundeigentümers und des Bergwerkseigentümers 212 d) Auswirkungen nach dem Moers-Kappellen-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf zivilrechtliche Ansprüche des Grundeigentümers 218 11

e) Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis im horizontalen sowie vertikalen Raum 221 aa) Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis im horizontalen Raum 222 bb) Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis im vertikalen Raum 224 cc) Zwischenergebnis 228 f) Rechtsfolgen eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses im vertikalen Raum 228 aa) Bedeutung der Anlehnung in der Gesetzesbegründung an den Teilungsgedanken des 906 BGB 228 bb) Anwendbarkeit des 906 Abs. 2 S. 2 BGB auf bergbaubedingte Einwirkungen aufgrund des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses im vertikalen Raum 230 8. Gesamtergebnis und Zusammenfassung 235 9. Vorschlag für eine Lösung de lege ferenda 240 a) Rechtsfolgen der Gesetzesänderung 241 b) Vereinbarkeit mit den Grundgedanken der Regelung des 114 Abs. 2 Nr. 3 BBergG 242 III. Schlussbemerkung 245 D Thesen 247 Literaturverzeichnis 250 12