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Transkript:

Bezirksamt Mitte von Berlin 23.11.2017 Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 Bezirksamtsvorlage Nr. 298 / 2017 zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 28.11.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Urban Gardening im Unionpark Moabit 2. Berichterstatter: Bezirksstadträtin Weißler 3. Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt die beigefügte Vorlage - zur Kenntnisnahme -, betrifft DS 0597/V vom 21.09.2017 Urban Gardening im Unionpark Moabit, als Schlussbericht. Sie ist bei der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen. I. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen beauftragt. II. Veröffentlichung: ja III. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: nein b) Frauenvertretung: nein c) Schwerbehindertenvertretung: nein d) Jugend- und Auszubildendenvertretung: nein 4. Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: bitten wir, der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen. 5. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine 6. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine 7. Integrationsrelevante Auswirkungen: keine 1/5

8. Sozialraumrelevante Auswirkungen: keine 9. Mitzeichnung(en): keine Bezirksstadträtin Weißler 2/5

Bezirksamt Mitte von Berlin..2017 Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0597/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Urban Gardening im Unionpark Moabit Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0597/V): Das Bezirksamt wird ersucht, das im Juni im Stadtteilplenum Moabit West vorgestellte Projekt Urban Gardening im Sinne einer sozialräumlichen Begegnungsstätte im Unionpark zu unterstützen. Das Bezirksamt hat am..2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Urbane Gärten Die Gärten in den Städten tun Gutes - auf vielen Ebenen. Aus ökologischer Sicht dienen sie der Verwertung organischer Abfälle, sie reichern die Luft mit Feuchtigkeit an und fangen Regenwasser auf, das sonst ungenutzt in die Kanalisation fließen würde. Auch Insekten und andere Stadtbewohner haben etwas von den Gärten, da der Anbau von lokalen Nahrungsmitteln zum Erhalt von Sortenvielfalt und Biodiversität beiträgt. Aus sozial-politischer Sicht beleben insbesondere gemeinschaftlich genutzte Gärten den öffentlichen Raum und schaffen neue Orte der Begegnung und des Austauschs. Stadtteile gewinnen durch das zivilgesellschaftliche Engagement an Lebensqualität, indem sie miteinander in Verbindung treten und ihren Kietz verschönern. Nebenbei und auch gezielt entstehen praktische Lernorte für Kinder und Jugendliche. Die Bespielung bisher ungenutzter Flächen ist zudem eine aktive Auseinandersetzung und Einmischung in die Gestaltung der Stadt. Nicht zuletzt sind städtische Gärten auch Mini-Modelle für die Städte der Zukunft, in denen Nahrungsmittelanbau und Stadtleben wieder stärker miteinander verwoben werden. 3/5

Mitunter stehen Nutzungsinteressen aber im Konflikt mit den Wünschen der Mehrzahl der Nutzer der Grünanlagen. Beim Projekt Urban Gardening im Unionpark geht es nicht allein um die Bespielung bisher ungenutzter Flächen, sondern es lässt auch einen Konflikt mit den alteingesessenen Anwohner*innen und ihren Nutzungsinteressen erwarten. Innerhalb der Verdichtungsräume übernehmen die öffentlichen Grünflächen eine wichtige Funktion für die Erholung der Bevölkerung. Grünanlagen sollen entsprechend den unterschiedlichen Erholungsbedürfnissen der Bevölkerung verschiedene Anforderungen hinsichtlich der Erreichbarkeit, Größe, Ausstattung und Gestaltung erfüllen. Der Unionpark Der Unionpark ist eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage mit einem Kinderspielplatz. Er dient der Naherholung der Bevölkerung in einem hoch verdichteten Quartier mit einer Unterversorgung an öffentlichem Grün, insbesondere Spielplätzen. Das BA Mitte hat in nur 100m Entfernung 2012 den Stadtgarten Moabit eröffnet: Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Moabit wurde von 2007 bis 2012 zum Moabiter Stadtgarten umgebaut. Ab 2007 wurde an Plänen für die Umwandlung der brachliegenden Fläche in eine vielfältig nutzbare Grünanlage mit Bewirtschaftung des verbliebenen Gebäudes gearbeitet. Der Moabiter Stadtgarten bietet in dem gewerblich geprägten Umfeld Platz für individuelle Erholung und Spiel, aber auch gemeinschaftliches Gärtnern sowie Kiez- und Kunstevents. Die Gestaltungselemente erinnern an die Geschichte des Ortes als Güterbahnhof. ( Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadtumbau/sta dtgarten-moabit-pdf.5889.0.html). Einige der explizit für Urban Gardening hergerichteten Flächen im Stadtgarten Moabit sind noch immer ungenutzt und warten auf Bewirtschaftung. Öffentliche Grünanlagen und Kleingärten Öffentliche Grünanlagen dienen dem Gemeingebrauch und damit der breiten Schicht der Nutzer*innen. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) verfügt entsprechend der im Gesetz formulierten Zweckbestimmung der Grünanlagen über keine Flächen, die für das Urban Gardening zur Verfügung gestellt werden könnten. Flächen zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung stehen per Definition des Gesetzes in den Kleingärten des Landes Berlin zur Verfügung (vgl.: Bundeskleingartengesetz, (BKleingG) vom 28.Februar 1983 (BGBl. I S.210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19.9.2006 (BGBl. I S.2146). 4/5

Urbane Landwirtschaft Zum Thema urbane Landwirtschaft wird auf die Bezirksamtsvorlage Nr. 1686, Vorlage -zur Kenntnisnahme- bei der Bezirksverordnetenversammlung zur Drucksache Nr. 2308/IV, Beschluss vom 15.10.2015 verwiesen. Dort teilt die zuständige Bezirksstadträtin mit Schreiben vom 06.04.2016 mit: Ich und auch das Umwelt- und Naturschutzamt teilen Ihre grundsätzlichen Bedenken bezüglich der Geeignetheit der Bewirtschaftung von Flächen, die insbesondere auch durch Verkehrsemissionen einer starken Luftbelastung ausgesetzt sind. Des Weiteren raten wir grundsätzlich auch von der Einbeziehung oder Nutzung von ehemaligem Bahngelände ab. Hier sind die Schadstoffrisiken generell so groß bzw. könnten durch erheblichen Aufwand gebannt werden. Darüber hinaus sind wir der fachlichen Ansicht, dass Urban Gardening nur ausnahmeweise in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen stattfinden sollte. Solche Flächen können nur auf Grundlage von Entwicklungskonzepten für öffentliche Grünanlagen, die nach wie vor in erster Linie den Interessen der Allgemeinheit verpflichtet sind, ermittelt werden, dieses auch unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes. Fazit Im Ergebnis dieser Betrachtungen findet das Urban Gardening Projekt der Bürgerinitiative Unionpark keine Unterstützung durch das BA Mitte. Die Bürgerinitiative Unionpark wird auf die ungenutzten Flächen im Moabiter Stadtgarten und die Möglichkeiten der kleingärtnerischen Nutzung verwiesen. A) Rechtsgrundlage: 13 i.v.m. 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, den..2017 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler 5/5