4. Änderung Bauabschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße. Begründung

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Transkript:

Bebauungsplan 4. Änderung Bauabschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße der Ortsgemeinde Weitersburg Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB Fassung für die Verfahren gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB

1. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), letztgültige Fassung Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauN- VO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), letztgültige Fassung Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. S. 58), letztgültige Fassung Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), letztgültige Fassung Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), letztgültige Fassung Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BIm- SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), letztgültige Fassung Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), letztgültige Fassung Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), letztgültige Fassung Landesstraßengesetz (LStrG) vom 1. August 1977(GVBI. S. 273), letztgültige Fassung Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), letztgültige Fassung Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2015 (GVBl. S.127), letztgültige Fassung Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), letztgültige Fassung 2. Verfahren Die Aufstellung des Bebauungsplans 4. Änderung Bauabschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße der Ortsgemeinde Weitersburg erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Baugesetzbuch (BauGB). Die durch die Aufstellung beabsichtigten Änderungen beschränken sich lediglich auf eine redaktionelle Überarbeitung der bestehenden Textfestsetzungen sowie geringfügige Änderungen der Textfestsetzungen hinsichtlich der zulässigen Dachformen und -neigungen. Zugleich wird durch die Änderung beabsichtigt, dass zukünftig im Plangebiet die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in der aktuellen Fassung zur Anwendung gelangt. Durch die 4. Änderung werden diejenigen Flächen der Bebauungspläne Bauabschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße und dessen 2. Änderung überplant, welche nicht bereits durch die 3. Änderung überplant wurden (siehe auch Abbildung 4). Eine Änderung der Planzeichnungen der Bebauungspläne Bauabschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße sowie 2. Änderung

Bauabschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße erfolgt nicht. Jedoch werden die beiden Planzeichnungen in ein gemeinsames Plandokument überführt. Das ursprüngliche Planungskonzept der derzeit im Plangebiet rechtskräftigen Bebauungspläne Bauabschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße sowie dessen 2. Änderung bestehend aus Art und Maß der Nutzung bleibt unangetastet. Somit werden durch die 4. Änderung des Bebauungsplans Bauabschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße die Grundzüge dieser Planungen nicht berührt. Auch wird durch die vorliegende Planung nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Des Weiteren bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter durch die vorliegenden Planung. Die Voraussetzungen zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß 13 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans 4. Änderung Bauabschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße liegen somit vor. Die folgende Tabelle zeigt die durchgeführten Verfahrensschritte: Verfahrensschritt von bis Aufstellungsbeschluss ( 2 (1) BauGB) 11.11.2015 Veröffentlichung Aufstellungsbeschluss 10.12.2015 Billigung Entwurf / Beschluss zur Offenlage 13.07.2016 Bekanntmachung der Offenlage 15.09.2016 Beteiligung der Behörden und der sonstigen TÖB ( 4 (2) BauGB) 19.09.2016 28.10.2016 Offenlage ( 3 (2) BauGB) 26.09.2016 28.10.2016 Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen aus 3 (2) und 4 (2) BauGB Satzungsbeschluss Tabelle 1: Verfahrensschritte 3. Erfordernis der Planung, Planungsziele und grundsätze 3.1 Planungsanlass, Planungserfordernis Die Ortsgemeinde Weitersburg ist attraktiv als Wohnstandort. Dementsprechend hoch ist die Nachfrage nach Wohnbauland. Zur Befriedigung dieser Nachfrage hat die Ortsgemeinde Weitersburg zwischen 2010 und 2013 den Bebauungsplan Auf dem Bungert / Ober der Heege aufgestellt und durch das zeitlich nahezu parallel durchgeführte Umlegungsverfahren sowie die Anlage neuer Erschließungsanlagen neues Wohnbauland bereitgestellt. Gleichzeitig besteht in der Ortsgemeinde Weitersburg ein Potential an Flächen für Wohnbebauung in Form von Baulücken und Innenentwicklungspotentialen. Eine Erhebung der Verbandsgemeinde Vallendar im Zuge der Generalfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Hilfe des Instruments Raum+Monitor aus dem Jahr 2015 konnte in der Gemarkung Weitersburg verfügbare bebaubare Flächen von rd. 2 ha auf Baulücken und Innenentwicklungspotentialen ermitteln. Deren zeitnahe Mobilisierung bzw. Verfügbarmachung zur Wohnbebauung entspricht nicht nur dem planerischen Leitbild der Innen- vor Außenentwicklung, sondern steht auch im Interesse der Ortsgemeinde Weitersburg. Denn durch eine Bebauung der Baulücken wird die Einwohnerzahl und damit die Steuerkraft - stabilisiert bzw. erhöht sowie eine bessere Auslastung der bestehenden Ver- und Entsorgungs- sowie Infrastruktureinrichtungen gewährleistet.

Viele dieser Baulücken und Innenentwicklungspotentiale befinden sich in Bereichen der Gemarkung Weitersburg, in den die Bebaubarkeit der Grundstücke durch rechtskräftige Bebauungspläne geregelt wird. Einige dieser Bebauungspläne sind in den frühen 1970er Jahren aufgestellt worden und wurden seitdem nicht geändert. Hierdurch kommt es zu dem Umstand, dass aktuelle Bauanträge in diesen Bereichen nach der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bebauungspläne geltenden Landesbauordnung LBauO Rheinland-Pfalz beurteilt werden müssen. In der Konsequenz bedeutet dies für viele Bauwillige, dass in diesen Gebieten die bauliche Umsetzung der von ihnen gewünschten und nach heutiger Fassung der LBauO auch genehmigungsfähigen Bauformen z.b. Staffelgeschosse nicht möglich ist. Dieser Umstand trifft auch für die rechtskräftigen Bebauungspläne Bauabschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße sowie dessen 2. Änderung zu. Da dies jedoch im Widerspruch zu den städtebaulichen Zielen der Ortsgemeinde Weitersburg Mobilisierung von Baulücken und Innenentwicklungspotentialen zur Stärkung der Innenentwicklung steht, ist es erforderlich, den Bebauungsplan Bauabschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße dahingehend zu ändern, dass bestehende Hemmnisse bei der Mobilisierung der im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplans liegenden Baulücken planerisch einer Lösung zugeführt werden. Hierdurch kann eine zeitnahe Bebauung ermöglicht werden. 3.2 Planungsziele und grundsätze Mit den vorliegenden Änderungen der Textfestsetzungen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Mobilisierung der im Plangebiet bestehenden Baulücken und Innenentwicklungspotentiale geschaffen werden. Hiermit sind folgende Planungsziele verbunden: - Außen- vor Innenentwicklung, - Schaffung von Wohnraum, - Anpassung und Fortentwicklung des vorhandenen Wohngebiets. 4. Plangebiet Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich der Ortsgemeinde Weitersburg im Bereich der Straßen Im Rheinblick, Ringstraße, Im Vogelsang, Im Forst und Wäschbachstraße und hat eine Gesamtgröße von rd. 83.700 m² Abbildung 1: Lage des Plangebiets in der Ortslage (Quelle: Google Maps; eigene Darstellung)

Die folgende Abbildung zeigt die Abgrenzung des Plangebiets. Abbildung 2: Abgrenzung Plangebiet (eigene Darstellung) Das Plangebiet ist bereits mit Wohngebäuden bebaut. Es bestehen jedoch noch 18 Baulücken. Die Umgebung des Plangebietes in Richtung Süden und Westen ist durch Wohnbebauung geprägt. In nördlicher und westlicher Richtung grenzt das Plangebiet an die unbebaute Landschaft (Ortsrand). 5. Planungsgrundlagen 5.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Das Plangebiet wird im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Vallendar größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt, ein Grundstück als Mischgebietsfläche. Der bestehende Friedhof wird im Flächennutzungsplan als Öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Fried-

hof ausgewiesen. Der Bebauungsplan 4. Änderung Abschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße kann daher als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Abbildung 3: Auszug aus dem FNP mit Abgrenzung Plangebiet (eigene Darstellung) 5.2 Bestehendes Baurecht Durch die 4. Änderung werden die Textfestsetzungen der folgenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Ortsgemeinde Weitersburg überplant bzw. geändert (in Klammern = Jahr der Rechtskraft): - Bebauungsplan Bauabschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße (1971) Bebauungsplan 2. Änderung Bauabschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße (1981) Diese Bebauungspläne weisen die jeweiligen Plangebiete als reine Wohngebiete aus. Das Maß der Bebaubarkeit wird durch Festsetzungen zur Zahl der zulässigen Geschosse, zur Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt. Es ist jeweils eine offe-

ne Bauweise festgesetzt und die überbaubare Fläche wird durch Baulinien und grenzen bestimmt. Die 3. Änderung des Bebauungsplans Bauabschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße, welche im August 2016 rechtskräftig wurde, bleibt von der vorliegenden 4. Änderung unberührt. Die folgende Abbildung veranschaulicht die beabsichtigten Abgrenzungen. Abbildung 4: Abgrenzungen 3. und 4. Änderung (eigene Darstellung) 6. Umweltbelange Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB aufgestellt wird, ist eine Umweltprüfung gemäß 2 (4) BauGB, ein Umweltbericht gemäß 2a BauGB, die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie eine zusammenfassende Erklärung nach 6 (5) BauGB nicht erforderlich. Damit ist jedoch nicht ein Entfallen der Prüfung der Umweltbelange in der Abwägung verbunden.

Im Folgenden werden daher die unten stehenden Schutzgüter beurteilt. 6.1 Schutzgebiete, weitere Vorgaben Das gesamte Plangebiet liegt nicht innerhalb von Schutzgebieten Die Ursprungsbebauungspläne enthalten grünordnerische Regelungen zur Bepflanzung der Grundstücke. Diese Festsetzungen werden redaktionell überarbeitet in den vorliegenden Bebauungsplan übernommen (siehe 7.). 6.2 Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,Klima und Landschaft Durch die Änderung des Bebauungsplans ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich der bereits heute dort zulässigen maximal überbaubaren Fläche. Somit kommt es zu keinen neuen, nicht bereits zum Zeitpunkt der Aufstellung der Ursprungsbebauungspläne entstandenen Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen. Auch kommt es durch die Änderungen nicht zu einer Mehrversiegelung, sodass Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luft und Klima voraussichtlich nicht eintreten werden. Durch die Beschränkung der maximalen Zahl der Vollgeschosse ist ein Einfügen in das Landschaftsbild gewährleistet. Eine Beeinträchtigung des bestehenden Landschaftsbilds erfolgt nicht. 6.3 Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung insgesamt Der Bebauungsplan setzt für das gesamte Wohngebiet ein reines Wohngebiet gemäß 3 BauNVO als Art der Nutzung fest. Die Ansiedlung von schadstoff-, geräuschs- und/oder geruchsemittierenden Betrieben ist somit ausgeschlossen. Belastungen durch den Kfz-Verkehr werden das übliche Maß nicht überschreiten. Negative Auswirkungen auf den Mensch und seine Gesundheit und auf die Bevölkerung insgesamt sind durch die vorliegende Planung nicht zu erwarten. 6.4 Kulturgüter, sonstige Sachgüter Im Plangebiet befinden sich keine Kulturdenkmäler. Durch die vorliegende Planung entstehen keine Auswirkungen auf sonstige Sachgüter. 6.5 Artenschutz Im Plangebiet bestehen keine Biotoptypen gemäß 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder sonstige kartierte Biotope. Hinweise auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß 44 BNatSchG liegen nicht vor. Da die Regelungen des BNatSchG zum Artenschutz als Bundesgesetz unmittelbar wirken und nicht der gemeindlichen Abwägung zugänglich sind, wird ein Hinweis zum Zeitraum der Beseitigung von Gehölzbeständen und die Beachtung des 39 (5) BNatSchG in die Textfestsetzungen aufgenommen. 7. Planinhalte Entsprechend der Planungsziele und grundsätze der Ortsgemeinde Weitersburg für das Plangebiet setzt der Bebauungsplan ein reines Wohngebiet gemäß 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Diese Festsetzung wird unverändert zu den Ursprungsbebauungsplänen übernommen. Ebenfalls unverändert übernommen werden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ = 0,4; GFZ = 0,8, Zahl der Vollgeschosse), zur Bauweise (offen, eingeschränkt auf Einzel- und Doppelhäuser) sowie zu den überbaubaren Grundstücksflächen, welche durch Baulinien und grenzen definiert werden. Die Ursprungsbebauungspläne bleiben somit in ihren planerischen Grundzügen unverändert. Ihrem Wesen nach un-

verändert übernommen werden auch die Regelungen bezüglich der Flächen für Garagen und Nebenanlagen. Änderungen bzw. Ergänzungen der Planinhalte erfolgen lediglich im Bereich der gestalterischen Festsetzungen gemäß LBauO. Vor dem Hintergrund des Anlasses und Ziels der vorliegenden Planung werden die Festsetzungen hinsichtlich der Dachform und -neigung geändert. Die Ursprungsbebauungspläne hatten als Dachform des Hauptgebäudes nur Sattelund Walmdächer zugelassen. In Teilbereichen hangabwärts der Straßen Im Rheinblick, Im Vogelsang HsNr. 1-9 und Im Forst sind auch Flachdächer zulässig. Diese Regelung soll ersatzlos entfallen, um somit die gewünschte Flexibilisierung des Baurechts im Plangebiet zu erreichen. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Veränderung der Festsetzungen bezüglich der Dachneigung. Diese darf zukünftig maximal 40 betragen (bisher festgesetzt 25-40 Dachneigung). Die Ursprungsbebauungspläne treffen Festsetzungen zum Erhalt des vorhandenen Baumbestands auf den einzelnen Grundstücken sowie zur Anteilsbepflanzung der vor und hinter den Baulinien. Diese grünordnerischen Festsetzungen werden modifiziert in die 4. Änderung des Bebauungsplans übernommen, um somit eine Durchgrünung des Wohngebiets zu erreichen. Unverändert aus den Ursprungsbebauungsplänen übernommen werden Festsetzungen zu einer bestehenden Trafostation im Bereich der Straße Im Vogelsang (Fläche für Versorgungsanlagen: Trafostation) sowie einer kleinen öffentlichen Grünfläche im Einmündungsbereich der Straße Im Rheinblick in die Bendorfer Straße. Ebenso wird der bestehende neue Friedhof der Ortsgemeinde im Norden des Plangebiets unverändert als Öffentliche Grünfläche: Friedhof festgesetzt. 8. Abwägung / Auswirkungen der Planung Durch den vorliegenden Bebauungsplan erfolgt eine geringfügige Modifizierung einer in seinen Grundzügen seit 1971 unverändert bestehenden Bauleitplanung. Dabei bleiben die Grundzüge der Ursprungsbebauungspläne Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche - unberührt. Es erfolgen lediglich geringfügige Modifizierungen der Festsetzungen hinsichtlich der zulässigen Dachformen und neigungen; des Weiteren wird durch die Änderung im Plangebiet die aktuelle Landesbauordnung bei der Beurteilung von zukünftigen genehmigungspflichtigen Vorhaben zur Anwendung gebracht. Durch diese Änderungen erwartet die Ortsgemeinde Weitersburg, dass die im Plangebiet bestehenden Baulücken und Innenentwicklungspotentiale einer Bebauung zugeführt werden. Hierdurch kommt es jedoch nicht zu nachteiligen Auswirkungen auf den bestehenden Gebäudebestand und die Ausnutzbarkeit der Grundstücke. Auswirkungen auf die Belange der Grundstückseigentümer im Plangebiet durch die Änderung des Bebauungsplans, über die bereits in den Ursprungsbebauungsplänen abgewogenen Belange hinaus, lassen sich nicht erkennen. Negative Auswirkungen auf die Umgebung des Plangebietes durch die Änderung des Bebauungsplans sind nicht zu erwarten. Die Änderung des Bebauungsplans hat keine negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft, fügt sich in die städtebauliche Struktur ein und dient dem Leitbild Innen- vor Außenentwicklung. 9. Planverwirklichung und Durchführung des Bebauungsplans Die Umsetzung des Bebauungsplans auf einzelnen Baulücken ist zeitnah zu erwarten.

10. Flächenbilanz Flächenbezeichnung m² Geltungsbereich 83.700 Reines Wohngebiet 69.100 Öffentliche Grünflächen 4.850 Verkehrsflächen 9.700 Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung etc. 50 11. Kostenschätzung Sämtliche Erschließungsanlagen im Plangebiet sind bereits hergestellt, die Bodenordnung ist erfolgt. Demnach werden der Ortsgemeinde Weitersburg hierfür keine Kosten entstehen. Die Kosten der vorliegenden Planung werden von der Ortsgemeinde Weitersburg getragen. Weitersburg, im August 2016 Jochen Währ Ortsbürgermeister