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Transkript:

N I E D E R S C H R I F T Holo AFW/002/2017 der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 16.05.2017 Hohenlockstedt - Sitzungssaal Rathaus, Kieler Straße 49, 25551 Hohenlockstedt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:00 Uhr 22:44 Uhr Teilnehmerinnen und Teilnehmer Vorsitzender: Herr Carsten Fürst Mitglieder: Herr Klauspeter Damerau Frau Inke Holdorf Herr Rolf Laue Frau Katja Settmacher bürgerliche Mitglieder: Frau Ljubow Ehrhardt Herr Torsten Flössner stellv. Mitglieder: Herr Heinz-Dieter Esken stellv. bürgerliche Mitglieder: Herr Marco Kipf von der Verwaltung: Herr Jürgen Kirsten Herr Danny Reese Gäste: Frau Nadja Nolte Frau Birgit Payonk Herr Björn Rönnfeldt Herr Theodor Scheit Herr Dieter Thara Herr Gerold Abrahamczik Herr Ingo Dohrn Herr Ingo Sievers Herr Günther Ziehm als Vertreter für Herrn Bujack als Vertreter für Herrn Thiem Bürgermeister Schriftführer vom Amt Kellinghusen Firma Valetudo Unternehmensberatung GmbH zu TOP 13 Gewerbeverein Hohenlockstedt und Umgebung e.v. Kleingartenverein Hohenlockstedt Seniorenbeirat Hohenlockstedt

2 Nicht anwesend: Mitglieder Herr Udo Bujack fehlt entschuldigt Vertreter: Herr Heinz-Dieter Esken bürgerliche Mitglieder Herr Uwe Thiem fehlt entschuldigt Vertreter Herr Marco Kipf Der Vorsitzende, Herr Fürst, eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft der Gemeinde Hohenlockstedt und begrüßt alle Anwesenden. Seitens des Vorsitzenden wird zunächst die Vertretungsregelung im heutigen Finanzausschuss bei der IHB-Fraktion angesprochen. Herr Thiem von der IHB- Fraktion fehlt heute entschuldigt. In diesem Zusammenhang wird auf die Regelungen in der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenlockstedt verwiesen: Die Gemeindevertretung wählt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, für jeden Ausschuss auf Vorschlag der Fraktionen beliebig viele stellvertretende Ausschussmitglieder je Fraktion. Die Stellvertreter vertreten die Ausschussmitglieder, wenn diese verhindert sind, in der Reihenfolge, in der sie gewählt sind. Als stellvertretende Ausschussmitglieder sieht die IHB-Fraktion als nächsten in der Reihenfolge zuständigen Stellvertreter Herrn Marco Kipf vor. Entsprechend bittet der Vorsitzende, dass das anwesende stellvertretende Mitglied, Herr Marco Kipf, den Platz von Herrn Björn Rönnfeldt am Sitzungstisch einnimmt und somit die Stellvertretung im heutigen Ausschuss für Herrn Thiem übernimmt. Sodann stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladungen form- und fristgerecht ergangen und der Ausschuss beschlussfähig ist. Einwände gegen die Tagesordnung liegen nicht vor. Der Vorsitzende beantragt, die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt Nr. 15 Mitteilungen nicht-öffentlicher Teil für den nicht-öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu erweitern. Hinzukommend wird vom Vorsitzenden in diesem Zusammenhang beantragt, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte: Nr. 13. Projektplan für die Stabilisierung der ärztlichen Versorgung in Hohenlockstedt Nr. 14. Antrag der LoLa-Sportschützen von 1897 e.v. für eine Bezuschussung zum Ausbau eines Weges mit Pflasterung Nr. 15. Mitteilungen nicht-öffentlicher Teil

3 in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und begründet seinen Antrag. einstimmig beschlossen (ja 9) Somit wird die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 15 Mitteilungen nicht-öffentlicher Teil erweitert. Die Tagesordnungspunkte 13, 14 und 15 werden nunmehr in nicht-öffentlicher Sitzung beraten. Es wird nunmehr nach nachfolgender Tagesordnung verfahren: Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde - Teil 1-2. Einwände gegen die Sitzungsniederschrift Nr. AFW Holo/001/2017 vom 07.02.2017 3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2017, a.) Bericht über die Leistung, b.) Genehmigung bzw. Zustimmung Vorlage: Holo/016/2017 4. Mittelverwendung der Spende der Stiftung "Sparkasse in Steinburg" für das Jahr 2017 5. Erweiterung Kindertagesstätte der Ev.-Luth. KG Hohenlockstedt im Lazarettweg Vorlage: Holo/013/2017 6. Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hohenlockstedt für die Kameradschaftspflege der 1. Ortsfeuerwehr Hungriger Wolf-Bücken, 2. Ortsfeuerwehr Lockstedter Lager, 3. Ortsfeuerwehr Ridders, 4. Ortsfeuerwehr Springhoe-Hohenfiert Vorlage: Holo/017/2017 7. Ausbau der Breitbandversorgung 8. Kleingartenanlagen Hohenlockstedt; weiteres Vorgehen 9. Mitteilungen 10. Anfragen der Ausschussmitglieder 11. Verschiedenes 12. Einwohnerfragestunde -Teil 2- Nicht-Öffentlicher Teil: 13. Projektplan für die Stabilisierung der ärztlichen Versorgung in Hohenlockstedt 14. Antrag der LoLa-Sportschützen von 1897 e. V. für eine Bezuschussung zum Ausbau eines Weges mit Pflasterung 15. Mitteilungen nicht-öffentlicher Teil

4 Öffentlicher Teil: Tagesordnungspunkt 1: Einwohnerfragestunde - Teil 1 - Es erfolgen keine Wortmeldungen. Tagesordnungspunkt 2: Einwände gegen die Sitzungsniederschrift Nr. AFW Holo/001/2017 vom 07.02.2017 Einwände gegen die Sitzungsniederschrift Nr. AFW Holo/001/2017 vom 07.02.2017 werden nicht erhoben. Tagesordnungspunkt 3: Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2017, a.) Bericht über die Leistung, b.) Genehmigung bzw. Zustimmung - Vorlage: Holo/016/2017 Der Vorsitzende berichtet über die Leistung der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben gemäß Beratungsvorlage. Seitens Herrn Esken wird vor der Beschlussfassung erfragt, wer im Verfahren zur Honorarzahlung in Sachen Projekterstellung zur Ärztlichen Versorgung in Höhe 4.800 als Auftraggeber und Rechnungsempfänger angegeben sei. Herr Bürgermeister Kirsten teilt mit, dass als Auftraggeber und Rechnungsempfänger jeweils die Gemeinde Hohenlockstedt angeben wurde. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft beschließt die nachfolgende Empfehlung an die Gemeindevertretung: a) Der Bericht über die Leistung der in der Sitzungsvorlage aufgeführten überund außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 wird zur Kenntnis genommen. b) Die/Der Leistung der in der Sitzungsvorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 wird gemäß 82 GO genehmigt/zugestimmt. Die Unabweisbarkeit der Maßnahmen wird festgestellt. einstimmig beschlossen (ja 9)

5 Tagesordnungspunkt 4: Mittelverwendung der Spende der Stiftung "Sparkasse in Steinburg" für das Jahr 2017 Der Vorsitzende teilt mit, dass für die Mittelverwendung der Spende in 2017 einige Anträge verschiedener Institutionen aus der Gemeinde vorliegen. Für die Verteilung der zu erwartenden Spende liegen auch von den Fraktionen der BfH, CDU und IHB Vorschläge zur Verteilung vor. Weiter wird mitgeteilt, dass kurzfristig in den letzten Tagen auch noch Anträge eingegangen sind, welche zu berücksichtigen wären. Hinzukommend wird vom Vorsitzenden ergänzt, dass im Sozialausschuss über die Einführung eines Seniorenfahrdienstes beraten wurde, welcher möglicherweise auch noch in der Verteilung Berücksichtigung finden sollte. Hierzu wurden jedoch noch keine Rahmenbedingungen und Kostenregelungen usw. derzeit festgelegt. Abschließend teilt der Vorsitzende in Anlehnung einer aktuellen Mitteilung der Sparkasse Westholstein vom 16.05.2017 mit, dass aus der Sparkassenstiftung 2017 für gemeinnützige Vorhaben 6.160 für die Gemeinde Hohenlockstedt bereit stehen würden. Somit eine Herabsetzung um 10% gegenüber dem Vorjahr. Angesichts der oben aufgeführten Punkte wird seitens des Vorsitzenden vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und auf der kommenden Sitzung des Finanzausschusses am 11.07.2017 erneut zu beraten. Eine Meldung der Spendenvorschläge an die Stiftung sollte laut Mitteilung der Sparkasse Westholstein bis spätestens 01.08.2017 erfolgen. Nach kurzer Aussprache über die Regelungen und Bedingungen zur Spendenausschüttung ergeht nachfolgender Beschluss: Der Tagesordnungspunkt 4 Mittelverwendung der Spende der Stiftung Sparkasse in Steinburg für das Jahr 2017 wird vertagt und ist auf der nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 11.07.2017 erneut aufzunehmen bzw. abschließend über die Spendenverteilung in Höhe von 6.160 für 2017 zu beraten. einstimmig beschlossen (ja 9) Tagesordnungspunkt 5: Erweiterung Kindertagesstätte der Ev.-Luth. KG Hohenlockstedt im Lazarettweg - Vorlage: Holo/013/2017 Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und gibt bekannt, dass das Thema in der Vergangenheit bereits mehrmals in den Ausschüssen behandelt wurde, da zusätzliche Plätze für die Kinderbetreuung, insbesondere für den Vormittagsbereich, benötigt werden.

6 Ein erster Schritt für den Betreuungsbedarf am Nachmittag wurde bereits getan, indem seit nunmehr 01.04.2017 die KiTa am Lazarettweg eine zusätzliche altersgemischte Gruppe eingerichtet wurde. Für das neue Kindergartenjahr besteht jedoch weiter ein erhöhter Bedarf an Vormittagsplätzen, sodass nunmehr neue Kapazitäten für Räumlichkeiten zu schaffen sind. Im Lenkungsausschuss für Kindertagesstättenangelegenheiten wurde dies bereits ausführlich beraten und einvernehmlich als Ergebnis festgehalten, als das am Gelände des Kindergarten Lazarettweg neue Räumlichkeiten in der Form von Holzmodulbauten zu errichten. Eine Realisierung des Projektes ist zum 01.10.2017 geplant. Es wird weiter vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass eine im Sozialausschuss angedachte Alternative über die Möglichkeit einer Lösung über die derzeit vom Land Schl.- Holst. angebotenen Container nicht umzusetzen sei, da diese Art Container nicht nutzbar wären für den Bereich einer Kindertagesstätte. Die Investitionskosten belaufen sich nach der Vorplanung auf 223.000. Die Finanzierung erfolgt über die Kirchengemeinde (Kreditfinanzierung). Über die Betriebskosten werden u. a. nach Fertigstellung die Aufwendungen der Zins- und Tilgungsbelastung gemeindenutzerabhängig abgerechnet. Herr Scheit fragt an, ob sich durch die geplante Investition die Verteilung der Betriebskosten gruppenabhängig und individuell vorgenommen werde oder entgegengesetzt eine einheitliche Betriebskostenabrechnung und somit einhergehend auch eine insgesamte Kostensteigerung für alle Nutzer der Gruppen im Sinne der vom Träger vorzunehmenden Betriebskostenabrechnung vorgenommen werde. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass dies bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.05.2017 geklärt bzw. beantwortet werde. Frau Erhardt fragt an, ob durch die geplante Investition nunmehr auch alle Kindergartenplätze in der Gemeinde abgedeckt wären. Der Vorsitzende führt aus, dass nach Fertigstellung auch alle Plätze zumindest nach dem Stand der derzeitigen Anmeldungen abgedeckt wären. Nach kurzem Austausch über die Arten der Finanzierung, insbesondere über die Abgrenzung der Investitionskosten und Betriebskostenabrechnung des Kindergartens, ergeht nachfolgender Beschluss: Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft beschließt die nachfolgende Empfehlung an die Gemeindevertretung: Unter Anerkennung der Beschlussfassung des AJSS ist das Planungsvorhaben entsprechend umzusetzen. Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nimmt zur Kenntnis, dass bereits im Zuge einer durch den Bürgermeister getroffenen Eilentscheidung 10.000 im Vermögenshaushalt für die Kosten der Vorplanung außerplanmäßig bereit gestellt wurden (Deckungsmöglichkeit durch Einsparungen von 10.000 bei der HHSt. 700000.961900 Sanierung SW-Kanäle gem. SÜVO). Die im Verwaltungshaushalt 2017 erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 20.000 für die Betriebskostenabrechnung sind im Budget 2008 Kindergärten durch Mehr-

7 einnahmen bei der HHSt. 464000.168100 Rückerstattung von Zuschüssen der Ev.- Luth. Kirchengemeinde (Stand: 18.04.2017 = 33.617,33 ) gedeckt. einstimmig beschlossen (ja 9) Tagesordnungspunkt 6: Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hohenlockstedt für die Kameradschaftspflege der 1. Ortsfeuerwehr Hungriger Wolf-Bücken, 2. Ortsfeuerwehr Lockstedter Lager, 3. Ortsfeuerwehr Ridders, 4. Ortsfeuerwehr Springhoe-Hohenfiert Vorlage: Holo/017/2017 Der Vorsitzende verweist auf die seitens des Innenministeriums zur Verfügung gestellte Mustersatzung, welche durch die Verwaltung als Anlage im Rahmen der Beratungsvorlage für die vier Ortswehren in der jeweiligen Form beigefügt wurde. Es wird ferner durch den Vorsitzenden bekannt gegeben, dass jegliche Abweichung von dieser Mustersatzung der Zustimmung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bedarf. Im Rahmen der Beratung wird durch Herrn Scheit die Frage aufgeworfen, ob auch für die Gemeindewehrführung eine Satzung für das Sondervermögen der Gemeindewehrführung aufzustellen bzw. zu beschließen wäre. Der Vorsitzende teilt mit, dass zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.05.2017 eine Klärung bzw. Antwort auf die Frage durch die Verwaltung vorgelegt werde. Beschluss: Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft beschließt die nachfolgende Empfehlung an die Gemeindevertretung: 1.) Aufgrund des 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz BrSchG) in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, beide in der jeweils gültigen Fassung, werden die anliegenden Satzungen der Gemeinde Hohenlockstedt für das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der 1. Freiwilligen Feuerwehr Hungriger Wolf-Bücken, 2. Freiwilligen Feuerwehr Lockstedter Lager, 3. Freiwilligen Feuerwehr Ridders, 4. Freiwilligen Feuerwehr Springhoe-Hohenfiert, erlassen.

8 2.) Nachfolgende Wertgrenzen geltend für alle 4 Ortswehren werden wie nachfolgend aufgeführt festgelegt: a. 3 Zuwendungen an die Kameradschaftskasse Über die Annahme einer Zuwendung an die Kameradschaftskasse entscheidet bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 1.000,- EUR der Wehrvorstand. b. 7 Abs. 7 Deckungsfähigkeit, überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben Über die Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben bestimmt die Wehrführung. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben beträgt 2.500,- EUR. c. 9 Abs. 2 Kassenführung Über die Verwendung der im Einnahme- und Ausgabeplan veranschlagten Ausgaben bis zu einer Höhe von 2.500,- EUR entscheidet die Wehrführung; im Übrigen ist der Wehrvorstand ermächtigt, über die Verwendung der Mittel im Rahmen des Einnahme- und Ausgabeplans zu entscheiden. einstimmig beschlossen (ja 9) Tagesordnungspunkt 7: Ausbau der Breitbandversorgung Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt 7 ein und verweist zunächst auf ein Gespräch zwischen den Stadtwerken Neumünster (SWN), dem Bürgermeister und den Herren Fraktionsvorsitzenden zur Ausbauplanung in Anlehnung an die anstehenden Baumaßnahmen hinsichtlich dem Breitbandanschluss in der Gemeinde. Im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen werden die Breitbandkabel in offener Bauweise verlegt. Dies bedeutet, dass ein Leitungsgraben von ca. 60 cm Breite durch die SWN geöffnet wird und nach Kabelverlegung wieder in der Form der vorherigen Oberflächenbeschaffenheit bzw. Gehweg verschlossen werde. Es wird vom Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass sich viele der Geh- und Radwege in der Gemeinde in einem sehr schlechten Zustand befinden. Insbesondere sind hiervon die asphaltierten Bereiche in der Gemeinde betroffen. Laut der SWN besteht nun im Zusammenhang der anstehenden Baumaßnahmen die Möglichkeit einer Sanierung der Geh- und Radwege durch die Gemeinde

9 selbst. Es wäre wie in anderen Gemeinden denkbar, dass durch die Gemeinde die derzeitige Oberfläche abgenommen und entsorgt werde. Anschließend würde die SWN ihre Leitungen verlegen. Im Anschluss würde eine von der Gemeinde beauftragte Firma die Oberfläche wieder herstellen. Seitens der SWN würde bei dieser Verfahrensweise eine Erstattung von 63 je laufender Meter Gehweg fest vergütet werden. Die Kosten für die Gemeinde für die Maßnahmen würden bei ca. 80-90 /m² liegen (entsprechend somit für den lfd. Meter Kosten in Höhe von 120-135 ). Da bereits der Baubeginn laut Mitteilung der SWN Anfang Juni 2017 sein soll und eine Rückmeldung an SWN im Falle einer gemeindlichen Sanierung der Bereiche durch die Gemeinde selbst bis zum 19.05.2017 erfolgen müsse, wäre nunmehr eine kurzfristige Entscheidung erforderlich. Auch unter Berücksichtigung einer möglichen vorzunehmenden Ausschreibung der Maßnahmen durch das Bauamt. Es wird durch den Vorsitzenden ergänzt, dass nach Prüfung durch das Bauamt die Maßnahmen nicht beitragsfähig wären, sodass auch keine weiteren Einnahmen zu verzeichnen wären. Für die angedachten Sanierungsmaßnahmen wären im Verwaltungshaushalt überplanmäßig Haushaltsmittel bereitzustellen. Derzeit sind bei den Gewerbesteuern Mehreinnahmen in Höhe von rd. 225.000 zu verzeichnen. Nach Abzug der zu entrichteten Gewerbesteuerumlage stünden netto rd. 180.000 als Deckungsvorschlag zur Verfügung. Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 20:03 Uhr bis 20:12 Uhr. Nach regem Gedankenaustausch zum Thema ergeht durch den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nachfolgender Beschluss: Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft beschließt die nachfolgende Empfehlung an die Gemeindevertretung: Für die Sanierung von Geh- und Radwegen im Rahmen des Ausbaus der Breitbandversorgung werden Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 außerplanmäßig bereitgestellt. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister gebeten, die Mittel nach den bestehenden Prioritäten bzw. der vorhandenen Prioritätenliste einzusetzen. einstimmig beschlossen (ja 9)

10 Tagesordnungspunkt 8: Kleingartenanlagen Hohenlockstedt; weiteres Vorgehen Der Vorsitzende teilt einführend in den Tagesordnungspunkt 8 mit, dass die Thematik bereits in den gemeindlichen Ausschüssen mehrmals beraten worden ist und verweist auf die Begehung des Kleingartenvereins im Herbst letzten Jahres. Zwischenzeitlich liegt ein Belegungsplan der Kleingartenanlage vor. Letztendlich wird das Ziel verfolgt, ein Teil der Kleingartenanlage herauszulösen und in Wohnbauflächen umzuwandeln. Allerdings kann im Bezug des Pachtvertrages jegliche Änderung nur im Einvernehmen mit dem Kleingartenverein erfolgen. Eine Kündigung ist momentan nicht möglich bzw. wäre erst zum 30.11.2026 möglich. Beschluss: Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft beschließt, 1. Der Bürgermeister wird zusammen mit den Vorsitzenden des Finanz- und Bauausschusses gebeten, Verhandlungen mit dem Vorstand des Kleingartenvereins Hohenlockstedt aufzunehmen, um eine einvernehmliche Änderung des Vertrages über die Anpachtung der Kleingartenanlage Ernst-Voss-Kolonie zu erreichen. 2. Ein am Lerchenweg bzw. Ridderser Weg gelegenes Teilstück dieser Kleingartenanlage soll von der bisherigen kleingärtnerischen Nutzung in ein Wohnbaugebiet umgewandelt werden. 3. In der Änderungsvereinbarung ist insbesondere die Entschädigung des Pächters für die bestehenden Anpflanzungen und Anlagen festzulegen. 4. Der Entwurf dieser Änderungsvereinbarung ist dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft wieder vorzulegen, damit eine endgültige Entscheidung durch die Gemeindevertretung vorbereitet werden kann. mehrheitlich beschlossen (ja 8 nein 1) Tagesordnungspunkt 9: Mitteilungen Es erfolgen keine Wortmeldungen.

11 Tagesordnungspunkt 10: Anfragen der Ausschussmitglieder 1.) Frau Settmacher teilt mit, dass sich in der Kurve im Schäferweg - kurz vor der Einmündung in die Kieler Straße (vor der Firma Reifen-Auto-Service Wahl) - ein tieferes Schlagloch befindet. Es wird ferner angefragt, ob dies durch den gemeindlichen Bauhof entfernt werden könnte. Bürgermeister Kirsten nimmt dies zur Kenntnis und wird den Bauhof informieren. Aufgrund von witterungsbedingten Umständen konnte bislang eine Behebung des Schlagloches durch den Bauhof noch nicht erfolgen. 2.) Herr Esken teilt mit, dass mittlerweile seit nunmehr einem Jahr das Geschwindigkeitsmessgerät im Schäferweg hänge. Möglicherweise käme nunmehr ein anderer Standort des Gerätes in der Gemeinde in Betracht. Bürgermeister Kirsten gibt bekannt, dass je nach Aufgabenbelastung des Bauhofes versucht werde, dass Gerät in nächster Zeit standortmäßig umzuhängen. Tagesordnungspunkt 11: Verschiedenes Es erfolgen keine Wortmeldungen. Tagesordnungspunkt 12: Einwohnerfragestunde -Teil 2-1.) Ein Bürger erkundigt sich in Anlehnung an Tagesordnungspunkt 8 zum geplanten Vorgehen Kleingartenverein danach, ob bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Aussage darüber getätigt werden könne, wieviel zusätzliche Wohnbebauung durch Umwandlung der Flächen entstehen würde. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Abschätzung schwierig wäre, da zunächst die weitere Entwicklung im Verfahren abgewartet werden müsse und dies letzten Endes von der frei werdenden Fläche abhänge und ergänzend auch noch ein B-Plan hierzu aufgestellt werden müsse. Nach dem Tagesordnungspunkt 12 wird vom Vorsitzenden um 20:25 Uhr die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Im Anschluss erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 20:26 Uhr bis 20:32 Uhr.

12 Nichtöffentlicher Teil: Tagesordnungspunkt 13: Projektplan für die Stabilisierung der ärztlichen Versorgung in Hohenlockstedt Tagesordnungspunkt 14: Antrag der LoLa-Sportschützen von 1897 e. V. für eine Bezuschussung zum Ausbau eines Weges mit Pflasterung Tagesordnungspunkt 15: Mitteilungen - nicht-öffentlicher Teil Nach Behandlung des Tagesordnungspunktes 15 stellt der Vorsitzende um 22:43 Uhr die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass über einen Zuschussantrag eines örtlichen Vereins entschieden wurde, ein Projektplan zur Stabilisierung der ärztlichen Versorgung sowie ein Vermerk über die Erhebung von Beiträgen zur Kenntnis genommen wurde. Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 22:44 Uhr geschlossen. gez. Vorsitzender Carsten Fürst.. gez. Protokollführer Danny Reese