REACh. Workshop in der Handelskammer Hamburg Dr. Oliver Rohling

Ähnliche Dokumente
Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

MSC der ECHA. Ausschuss der Mitgliedsstaaten

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien

REACH REACH. Registration. Evaluation. Authorisation. CHemical substances. Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

REACH. Kandidatenliste Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. NORWE verwendet keine besorgniserregende Stoffe gemäß der Kandidatenliste

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid

Ursachen für die Umgestaltung des Chemikalienrechts

Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz?

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß

REACH EXCEL TOOL. 19. März Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg -

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

REACH - Eine Kurzinformation

REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien

Die sozioökonomische Analyse (SEA)

Was ist REACH? 2015 DEKRA Assurance Services GmbH Verwertung, Weitergabe und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung von DEKRA.

REACH für Händler und Importeure


REACH: Der Countdown läuft noch wenige Tage!

REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?!

REACH AUS LIEFERANTENSICHT

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011

Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe

Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen

REACH und angrenzende Rechtgebiete

A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD.

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH aus Sicht der Behörde

Zwischenprodukte: Was muss ich unter REACH beachten? Frei verwendbar / Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.

Die REACH-Verordnung: Das geht uns ALLE an.

Inhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen)

Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß

Zulassung von Chemikalien - Unterschiede zwischen der EU und den USA

REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?

Legale Rollenspiele Hersteller, Importeur, Nachgeschalteter Anwender, Arbeitgeber - verschiedene Rollen unter REACH, CLP, GefStoffV, etc.

Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe

1) Pflichten gemäß gesetzlicher Stoffverbotsvorschriften

REACH für Händler und Importeure

Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es?

REACH - Stoffe in Erzeugnisse

Neues im Umweltrecht. REACH Rechte und Pflichten der Nachgeschalteten Anwender. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015

Einstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung

Ablauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen

Europäischer Rechtsrahmen für das Herstellen/Importieren und Verwenden von Fracking-Chemikalien

REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Frankfurt am Main, 08. Juni 2016

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

REACH: Definitionen, Begriffe

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Wer muss was registrieren? Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Anna-Maria Zellermann, Bundesstelle für Chemikalien

Sicherheitsdatenblatt

REACH und Registrierung: Einführung, Ziele, Ausnahmen, Besonderheiten

Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten

VERORDNUNGEN. L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union

Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß

Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung

Das neue EU-Chemikalienrecht: REACH und GHS

5. Februar Kunden-Schreiben Nr. 18. Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont

REACH Hamburg Netzwerk REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien Einführung

Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Lieferanteninformation. Heidenheim, 2014

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

Stofflisten der ECHA Dr. Frauke Averbeck Dortmund,

Grundzüge der REACH-Verordnung

Abfallverwertung zwischen Abfallrecht und REACH Eine Orientierungshilfe

REACH - Eine Kurzinformation

REACH eine Einführung. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016

Häufig gestellte Fragen zu Erzeugnissen

1.2 Gesamtinhaltsverzeichnis

REACH / GHS Gesundheits- und Umweltschutz in Europa und die Auswirkungen in der Lackindustrie

Kommunikation zu Stoffen in Erzeugnissen: Vorgaben der REACH-Verordnung. Berlin, 26. April Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien

Neuerungen im Gefahrstoffrecht

REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich?

Von der Kandidatenliste bis zur Zulassung

Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH

REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk

REACH - Eine Kurzinformation

Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

REACH - Stoffe in Erzeugnissen. Hamburg, 15. Dezember 2008

REACH Bedeutung in der unternehmerischen Praxis

Erzeugnisse unter REACH

CLP in der betrieblichen Praxis Ausblick im Chemikalienrecht

VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH)

Umwelt Forum Saar Chemikalien im Betrieb Saarbrücken, 22. Juni 2017

Die neue REACh Verordnung. Chemikalienpolitik im Wandel

Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr.

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien des BAFU, BAG und SECO

Zwischenstand bei REACH

Stoffe, Gemische und Erzeugnisse: Definition, Abgrenzung und Konsequenzen

REACH kommt! Was tun?

Überblick. 4. Die Überwachung von REACH in der EU -Informationsfluss und Aufgaben- 5. Ausblick

SVHC Zwischenbilanz für den Verbraucherschutz REACH Kongress 2016 Verbraucherschutz unter REACH Berlin, 5. und 6. Oktober 2016

Transkript:

REACh Workshop in der Handelskammer Hamburg 15.04.2016 Dr. Oliver Rohling

REACh-Verordnung (EC) No 1907/2006 Als Verordnung direkt gültig in allen EU- Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen Am 01. Juni 2007 in Kraft getreten 2

REACh bedeutet Registration (Registrierung) Evaluation (Bewertung) Authorisation of Chemicals (Zulassung) Nicht Teil des Akronyms ist die Beschränkung 3

Situation vor Inkrafttreten von REACh Für EINECS-Stoffe* keine Datenanforderungen und daher lückenhafte Kenntnisse über Stoffeigenschaften Neustoffe** müssen angemeldet werden *: EINECS: European Inventory of Existing Chemical Substances (geschlossen am 18.09.1981) **: Datenanforderungen gemäß 67/548/EWG 4

Situation vor Inkrafttreten von REACh EINECS-Inventar umfasst ca. 100.000 Stoffe Anzahl der Neustoffe ca. 4000 (bis 2007) Das Ziel, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen lässt sich nur dann erreichen, wenn auch umfassende Kenntnisse über die Stoffeigenschaften der Altstoffe (EINECS-Stoffe) vorliegen! 5

Der Paradigmenwechsel unter REACh Artikel 1(3) Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen sicherstellen, dass sie Stoffe herstellen, in Verkehr bringen und verwenden, die die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen. Artikel 5 Ohne Daten kein Markt 6

Die REACh-Idee Registrierung nur mit einem vollständigen Datenpaket*** Wenn die Stoffdaten eine Gefahr beweisen, muss eine Expositionsbetrachtung durchgeführt werden und mit der Registrierung eingereicht werden. Registrant muss über sichere Handhabungsbedingungen informieren. Nachgeschaltete Anwender müssen dokumentieren, dass sie einen Stoff sicher handhaben können. ***: phys./chem., Humantox., Ökotox. etc. 7

Welche Stoffe müssen nicht registriert werden? Nicht-isolierte Zwischenprodukte Wirk- und Hilfsstoffe in Human- und Tierarzneimitteln Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Biozidwirkstoffe Lebens- und Futtermitteladditive (soweit es nicht auch technische Verwendungen gibt) Per Annex IV und V der REACh-VO davon ausgenommene Stoffe 8

Wer muss/kann registrieren? Hersteller in der EU müssen registrieren oder die Produktion einstellen! EU-Importeure können registrieren ermöglicht den Import von Stoffen, die nicht vom außereuropäischen Hersteller registriert wurden Nicht-EU-Hersteller können mittels eines Alleinvertreters (Only Representative: in der EU ansässiges Dienstleistungsunternehmen) registrieren der EU-Kunde wird dadurch zum Downstream user ohne eigene Registrierungspflicht Grundsätzlich besteht eine Registrierungspflicht aber erst ab 1 mt Herstellungs- bzw. Importmenge des Stoffes pro Jahr 9

Der Only Representative Supplier Y substance XX Non-EC Supply of 1400 t/a XX to EC EC bilateral contract Only representative Reg. dossier ECHA import of 500 t/a XX MSDS Import of 900 t/a XX MSDS Registration of1400 t/a latest December 2010 Downstream user A Downstream user B The former importer takes to role of a downstream user 10

Ablauf der Stoffregistrierung Gemeinsame Registrierung (Joint Registration) ist gesetzl. Vorgabe Registranten schließen sich zusammen (Bildung eines Konsortiums etc.), um das Registrierungsdossier zu erstellen/erstellen zu lassen Recherche zu verfügbaren Stoffdaten, ggf. Erwerb von Datennutzungsrechten sowie Durchführung von Studien Ableitung einer Einstufung (gemäß CLP-Verordnung) Ableitung von Grenzwerten für Mensch und Umwelt sowie Beschreibung sicherer Verwendungen Jeder Registrant erstellt auf der Basis dieses gemeinsamen Dossierteils sein individuelles Registrierungsdossier und reicht es elektronisch bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein. Nach erfolgreicher elektronischer Prüfung und Zahlung der Registrierungsgebühr wird eine Registriernummer erteilt. 11

Zeitleiste für Registrierungen Quelle: ECHA

Was gilt für Mischungen, Polymere und Erzeugnisse? Mischung: Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen (z.b. Lacke u. Reinigungsmittel) für jeden einzelnen Stoff gelten die Registrierungsanforderungen Polymer: Stoff der aus Molekülen besteht, die durch eine Kette einer oder mehrerer Arten von Monomereinheiten gekennzeichnet sind (z.b. PET-Granulat, Polyethylenglykol u. Fettalkoholethoxylate) für die Monomere (ab 2 % Massenanteil) gelten die Registrierungsanforderungen 13

Was gilt für Mischungen, Polymere und Erzeugnisse? Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt (z.b. Kunststofffasern, Reifen u. Schuhe) Enthält das Erzeugnis Stoffe, die unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freigesetzt werden, so gelten auch hier Registrierungsanforderungen bei Überschreiten der Mengenschwelle (bezogen auf den Stoff) von 1 mt / Jahr 14

Chemikaliengesetz 27b Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden in drei Straftatbeständen zusammengefasst. 1. Herstellung und Import von Stoffen, die nicht registriert sind 2. Falsche Angaben bei der Registrierung 3. Nicht zugelassenes Inverkehrbringen eines zulassungspflichtigen Stoffes 15

Chemikaliengesetz - Strafvorschriften Strafen: bis zu 2 Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bis zu 5 Jahren Gefängnis bei Handlung, die das Leben oder die Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährden Der Versuch ist strafbar 16

Veröffentlichte Informationen der ECHA http://echa.europa.eu/information-on-chemicals/registered-substances Welche Stoffe hat eine bestimmte EU-Firma registriert?

Veröffentlichte Informationen der ECHA Welche EU-Firmen haben einen bestimmten Stoff registriert?

REACh, Evaluation (Stoffbewertung) In Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten bestimmt die ECHA Stoffe, die im Verdacht stehen, ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darzustellen. Veröffentlichung in einem Fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft => CoRAP Der dazu bestimmte Mitgliedsstaat erstellt ein Dossier, in dem der Verdacht begründet und erläutert wird. Grundlage hierfür: das Registrierungsdossier sowie weitere Quellen Die Registranten werden zur Dossierüberarbeitung (ggf. zur Durchführung von Tests) aufgefordert Konsequenzen: Bedenken können ausgeräumt werden Änderung der Stoffeinstufung und/oder sicheren Verwendungen Initiierung eines Beschränkungs- oder Zulassungsverfahrens 19

REACh, Restriction (Beschränkung) Die Bestimmungen aus RL 76/769/EG (=> ChemVerbotsV) sind nun Teil der REACh-VO Titel VIII: Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse Anhang XVII listet die Beschränkungsbedingungen für die jeweiligen Stoffe auf Das Prinzip: Der Gesetzgeber erlässt Verbote! Aktuelles Beispiel: beabsichtigte Konzentrationsbegrenzung von Methanol in Windschutzscheibenflüssigkeit

REACh, Authorisation (Zulassung) Besonders besorgniserregende Stoffe sollen möglichst aus dem Verkehr gezogen werden SVHC (Substances of very high concern): krebserregend Kat. 1a oder 1b erbgutverändernd Kat. 1a oder 1b fortpflanzungsgefährdend Kat. 1a. oder 1b Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind (PBT) Stoffe, die sehr persistent und sehr bioakkumulierbar sind (vpvb) endokrine Wirkung Kontinuierliche Aufnahme von Stoffen, welche die SVHC-Bedingungen erfüllen in den sog. Anhang XIV, REACh-VO nach Veröffentlichung auf der Kandidatenliste (prioritäre Aufnahme von PBT- und vpvb-stoffen, Stoffen mit weit verbreiteter Verwendung sowie großen Mengen) 21

REACh, Authorisation (Zulassung) In den Anhang XIV aufgenommene Stoffe dürfen ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch dann verwendet werden, wenn ein Zulassungsantrag positiv beschieden wurde! Hersteller, Importeure oder Verwender können einen Zulassungsantrag stellen Grundvoraussetzung für die Zulassungserteilung: fehlende Alternative und entweder beherrschbares Risiko oder sozioökonomischer Nutzen, der die Risiken überwiegt Die Zulassung wird immer nur befristet und mit Auflagen erteilt! Stand 24.03.16 Kandidatenliste: 168 Stoffe Davon aktuell vorgeschlagen für Anhang XIV: 11 Davon aktuell in Anhang XIV aufgenommen: 31 22

Ausblick Zum 30.11.2010 registrierte Stoffe: ca. 3400 Zusätzlich zum 31.05.2013 registrierte Stoffe: ca. 4000 Zusätzlich zum 31.05.2018 zu registrierende Stoffe:??? Die Instrumente Stoffbewertung, Zulassung und Beschränkung werden weiterhin kontinuierlich eingesetzt. Überprüfungen der betroffenen Marktteilnehmer durch die Aufsichtsbehörden werden nach und nach umfassender und detaillierter. => Ohne Grundkenntnisse des Chemikalienrechts lassen sich die eigene Betroffenheit und die daraus resultierenden Pflichten nicht erkennen, womit ein hohes Risiko verbunden sein kann! http://echa.europa.eu/de/support/getting-started www.reach-clp-biozid-helpdesk.de 23