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Herzlich willkommen!

Soziale Absicherung bei der Existenzgründung Christian Olfens 07. Mai 2009

Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Der Unterschied: Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Unabhängig von Abhängig von Willen Willenserklärung Meldung Beitragszahlung

Pflichtversicherung Grundsätzlicher Personenkreis: Arbeiter / Angestellte / Auszubildende die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind aber gegebenenfalls auch Gesellschafter / Kommanditisten

Freiwillige Krankenversicherung V o r a u s s e t z u n g e n Ausscheiden aus der Versicherungspflicht zum Beispiel als Arbeitnehmer Vorversicherungszeit wahlweise unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate Schriftlicher Antrag innerhalb von drei Monaten

Pflichtversicherung nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Beitragsberechnung wie bei einer freiwilligen Mitgliedschaft

Beiträge zur Freiwilligen Krankenversicherung bis 30.06.2009: Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige: 1.890,00 x (ermäßigten Beitragssatz der Krankenkassen: 14,0 % + Sonderbeitrag von 0,9 % => insgesamt 14,9 %) = Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung: 281,61

Beiträge zur Freiwilligen Krankenversicherung ab 01.07.2009: Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige: 1.890,00 x (ermäßigten Beitragssatz der Krankenkassen: 13,4 % + Sonderbeitrag von 0,9 % => insgesamt 14,3 %) = Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung: 270,27

Beiträge zur Freiwilligen Pflegeversicherung Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige: 1.890,00 x (Beitrag zur Pflegeversicherung: 1,95 % + ggf. Sonderbeitrag für Kinderlose von 0,25 %) = Beitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung: 36,86 für Kinderlose: 41,58

Beitragsbemessungsgrenzen Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige: 1.890,00 ggf. Beitragsentlastung möglich, jedoch nicht für vermögende hauptberuflich Selbstständige (Hilfebedürftigkeit wird geprüft) Mindestbemessungsgrundlage für Existenzgründer: 1.260,00 Höchstbemessungsgrundlage: 3.675,00

Leistungen und Service Ihnen steht weiterhin das gesamte Leistungs- und Servicepaket einer gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung. jedoch besteht voraussichtlich bis 31.07.2009 kein Anspruch auf Krankengeld (es sei denn Sie haben einen Wahltarif Krankengeld abgeschlossen) Fragen Sie nach weiteren Wahltarifen und Zusatzversicherungen optimale Absicherung im Krankheitsfall sicherstellen ggf. eine weitere Beitragsentlastung erhalten

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit Gründungszuschuss hat die bisherigen Formen Ich-AG und das Überbrückungsgeld ersetzt Anspruchsvoraussetzungen: Hauptberuflich selbstständig Restanspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens 90 Tage (wird aufgebraucht) Tragfähigkeitsbescheinigung Nachweis eigener Befähigung Zwei Phasen-Modell 1. Phase: neun Monate, Zuschuss in Höhe Arbeitslosengeld + Pauschale von 300 zur sozialen Sicherung 2. Phase: sechs Monate, nur noch 300 Pauschale Kranken- und Pflegeversicherung Allgemeine Bestimmungen Aber: besondere Mindestbemessungsgrundlage

Beispiel Susi Schneider erhält Arbeitslosengeld in Höhe von monatlich 585. Um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, will sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und einen Kosmetiksalon eröffnen. Deshalb spricht sie am 07.05.2009 bei der Arbeitsagentur vor (Restanspruch auf Arbeitslosengeld = 105 Tage). Sie entschließt sich zur hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit ab 01.06.2009. Die Tragfähigkeit ihres Vorhabens lässt sie von der IHK bestätigen, ihre persönliche Befähigung weist sie der Arbeitsagentur mittels Zeugnis nach. Ab dem 01.06.2009 zahlt die Arbeitsagentur bis 28.02.2010 monatlich 585. Zusätzlich erhält sie eine monatliche Pauschale in Höhe von 300 für die soziale Sicherung Susi Schneiders Gewinn liegt in den Anfangsmonaten bei 600

Einkommen Höhe Beitragspflichtig Gründungszuschuss 585,00 585,00 Monatliche Pauschale 300,00 0,00 Gewinn 600,00 600,00 Gesamt 1.485,00 1.185,00 Für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gilt auch unter Anrechnung des Gründungszuschusses die Mindestbemessungsgrundlage von 1.260,00

Fortsetzung des Beispiels Im Februar 2010 weist sie der Agentur für Arbeit ihre Geschäftstätigkeit nach, der Gewinn hat sich inzwischen auf 1.200 verdoppelt. Susi Schneider erhält eine Bewilligung für weitere sechs Monate (300 Pauschale) Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen sich grundsätzlich nicht, da die 300 Pauschale nicht hinzugerechnet wird und somit die Mindestbemessungsgrundlage von 1.260,00 nicht überschritten wird.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung Beitrittsvoraussetzungen: Mind. 15 Wochenstunden Zwölf Monate ALV-Pflichtzeiten innerhalb der letzten 24 Monate Alternativ: Zeiten des Leistungsbezuges nach dem SGB III Antrag innerhalb eines Monats nach Existenzgründung Unmittelbarkeit (Monatsfrist) Beiträge für 2009 im Westen: 17,64 pro Monat

GKV Beiträge abhängig vom Einkommen Frauen und Männer zahlen den gleichen Beitrag Kein Leistungsausschluss bei Vorerkrankungen Gleicher Leistungsumfang für alle Versicherten Leistungen werden mit KV-Karte in Anspruch genommen Krankenkassenwechsel ist auch im Alter und bei Krankheit zu jeder geöffneten Krankenkasse möglich PKV Höhe der Prämie u. a. abhängig vom Risiko, Alter, Geschlecht und Tarif Risikozuschläge möglich Familienmitglieder sind nicht kostenfrei versichert keine Beitragsfreiheit bei Krankheit Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen Vorleistungspflicht Wartezeiten auf Leistungen Rückkehr in GKV nicht möglich Zusatzversicherungsmöglichkeit

Firmenkundenberater der Signal Iduna IKK: Daniela Bülow Burgwall 20 44135 Dortmund Tel.: 0231 / 57 58 3-1631 Fax: 0231 / 57 58 3-1699 Mobil: 0151 / 15 12 64 52 daniela.buelow@signal-iduna-ikk.de Christian Olfens Burgwall 20 44135 Dortmund Tel.: 0231 / 57 58 3-1632 Fax: 0231 / 57 58 3-1699 Mobil: 0175 / 7 24 01 56 christian.olfens@signal-iduna-ikk.de

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