PROTOKOLL. über die Gemeindeversammlung von Dienstag, 19. Mai 2015, Uhr im Gemeindesaal, Baselstrasse 6.

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1 DN: GV PROTOKOLL über die Gemeindeversammlung von Dienstag, 19. Mai 2015, Uhr im Gemeindesaal, Baselstrasse 6. Am Dienstag, 19. Mai 2015, Uhr versammelten sich die stimmberechtigten Personen der Einwohnergemeinde Grellingen nach Publikation der Traktandenliste im Wochenblatt vom 30. April 2015, Information an alle Haushalte, Anschlag und Home-Page zur Behandlung folgender Traktanden 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Frau Yamina Egli-Slimani, Staatsangehörige von Frankreich. 3. Gemeinderechnung 2014 / Genehmigung. 4. Änderung der Gemeindeordnung: 2, Abs.1g: 4, Abs.2; 5 Abs.1; 8, Abs.1a. 5. Bewilligung von folgenden Projektkrediten: a) Fr für die Nutzung der IWB-Wasserleitung in der Delsbergstrasse, b) Fr als Planungskredit für die Sanierung des Primarschulhauses, c) Fr als Planungskredit für den Umbau des Gemeindehauses 6. Ergänzung des bewilligten Bauprojektes für die Erneuerung der Wasserleitung in der Delsbergstrasse, 1. Etappe. 7. Verschiedenes Änderungen zur Traktandenliste werden nicht verlangt. Alle Stimmberechtigten sind frühzeitig eingeladen worden. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben, und in Grellingen wohnen. Als Stimmenzähler werden vorgeschlagen und gewählt: Christian Gebhardt Marcel Leutwyler Teilnehmende: Stimmberechtigte 98 Frau Asper, Wochenblatt Frau Eglin (Einbürgerung) Es wird festgestellt, dass die Versammlung nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes einberufen worden ist. Zur Gemeindeversammlung sind die Stimmbürger/-innen frühzeitig eingeladen worden.

2 Traktandum 1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2014 Das Protokoll war in der Gemeindeverwaltung während 10 Tagen vor der Gemeindeversammlung aufgelegt; es war auch im Internet aufgeschaltet. Aenderungen oder Ergänzungen werden nicht verlangt. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung das Protokoll vom 10. Dezember 2014 zu genehmigen. ://: Das Protokoll wird von der Versammlung in der Mehrheit ohne Gegenstimme genehmigt.

3 Traktandum 2 Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Frau Yamina Egli-Slimani, Staatsangehörige von Frankreich Eintreten wird nicht bestritten. Hans-Peter Hänni: Frau Egli ist 1958 in Tunesien geboren worden, wo sie mit ihrer Familie die ersten drei Lebensjahre verbracht hat. Zusammen mit vier Geschwistern ist sie bei ihren Eltern aufgewachsen. Ab 1962 lebte die Familie während drei Jahren in Algerien und anschliessend vier Jahre in Oman, wo sie eine französische Schule besucht hatte. Darauf war die Familie in Toulon/F und in der Region von Paris wohnhaft, wo Frau Egli das Abitur abgeschlossen hat. Anschliessend hat sie während drei Jahren in Paris Architektur studiert und darauf ein Jahr ein Jugendseminar besucht. Frau Egli ist 1988 in die Schweiz nach Lausanne eingereist, wo sie eine Lehrerausbildung und eine heilpädagogische Zusatzausbildung abgeschlossen hat. Ab 1990 absolvierte sie ein Praktikum in Lostorf/SO und ist 1993 in die Region Basel umgezogen; auf den 1. März 2008 erfolgte der Wohnsitzwechsel nach Grellingen. Seit dem 11. September 2013 ist sie mit Herrn Christoph Egli verheiratet, mit dem sie den Verein Birkenweid, eine sozialpädagogische Institution, führt. Frau Egli lebt seit vielen Jahren in der Schweiz und ist in dieser Zeit durch die französische wie auch die regionale Kultur geprägt worden. Hier hat sie einen Teil ihrer Ausbildung abgeschlossen. Frau Egli ist mit den lokalen Verhältnissen vertraut sie hat elementare Kenntnisse über die staatlichen Instanzen und kennt die Eckdaten der Schweizergeschichte. Sie kann sich gut in der deutschen Sprache verständigen und versteht ebenfalls Dialekt. Das Einbürgerungsgesuch wurde von den eidgenössischen und kantonalen Behörden geprüft, die festgestellt haben, dass Frau Egli die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt, weshalb die Bewilligung zur Einbürgerung erteilt worden ist. Die Einbürgerungsgebühr ist vom Gemeinderat auf Fr festgesetzt worden, die bezahlt worden ist. Beratung Abstimmung Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, Frau Egli das Gemeindebürgerrecht zu erteilen. ://: Die Versammlung stimmt dem Antrag einstimmig ohne Gegenstimme zu.

4 Traktandum 3 Gemeinderechnung 2014 / Genehmigung Hans-Peter Hänni: Eintreten wird nicht bestritten. Der Gemeinderat hat sich bemüht haushälterisch mit dem Geld umzugehen. Gewisse Fakten sind bekannt, welche die Rechnung belastet haben. Grundlagen: Die Grundlagen werden aufgrund einer Tabelle publiziert und im Einzelnen erläutert, inkl. die Benützungsgebühren musste der GR eine schlechte Rechnung präsentieren. Im letzten Jahr ist die Rechnung besser ausgefallen, weil insbesondere der Finanzausgleich höher abgerechnet worden ist. Die Gesamtübersicht ist folgende: Rechnung Budget Aufwand Ertrag Saldo Die Rechnung ist besser ausgefallen als erwartet. Die Gemeinde hat nach wie vor schwierige Verhältnisse. Aufgrund einer Tabelle werden die Ergebnisse der einzelnen Ressorts vorgestellt. In den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziale Wohlfahrt sind die Ausgaben beachtlich höher ausgefallen. Bei den Finanzen resultierten Mehreinnahmen von rund Fr. 0,5 Mio. Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission verlangte vom Gemeinderat eine Auflistung der Kreditüberschreitungen. Allgemeine Verwaltung: Der Nettoaufwand ist rund Fr geringer als budgetiert. Tiefer ausgefallen sind die Beiträge an die Sozialversicherungen und der Aufwand für die Steuerveranlagung/-inkasso. Öffentliche Sicherheit: Budget und Rechnung sind praktisch identisch. Bildung: Abgerechnet wurden Mehrausgaben von Fr Der Hauptgrund sind die höheren Personalkosten bei der Lehrerschaft und weitere Punkte. Kultur und Freizeit: Die Veränderungen zwischen Budget und Rechnung sind relativ gering. Gesundheit: Bei diesem Bereich resultieren Mehrausgaben von Fr Der Grund sind die höheren Beiträge an die Heimkosten der Altersrentner. Die Gemeinde hat fixe Beiträge zu entrichten. Soziale Wohlfahrt: Für die Gemeinde resultierten bei der Sozialhilfe wieder Mehrausgaben von Fr Die Beiträge sind gesetzlich festgelegt. Höhere Kosten verursachte ebenfalls das Beschäftigungsprogramm. Verkehr Budget und Rechnung sind nahezu ausgeglichen.

5 Umwelt und Raumordnung: Die Gesamtdifferenz zwischen Budget und Rechnung ist gering. Zwischen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung resultierten Differenzen. Der Wasserbezug von Duggingen hat sich verzögert, was zu einer Entlastung geführt hat. Volkswirtschaft: Bei diesem Ressort resultiert ein Ertrag, der leicht höher ausgefallen ist. Finanzen und Steuern: Die Steuererträge sind etwas unter dem Budget abgerechnet worden. Mehreinnahmen von Fr resultierten aus dem Finanzausgleich. In diesem Betrag wurde ein Zusatzbetrag von Fr abgerechnet. Dank der Mehreinnahmen ist das Defizit moderat ausgefallen. Ressortvergleich Anhand von Grafiken werden die Differenz zwischen Budget und Rechnung erläutert. Bei der Grafik Ertragsarten ist der Begriff Finanzausgleich falsch; korrekt ist die Bezeichnung Finanzertrag. Selbstfinanzierung: Die Selbstfinanzierung hat sich wieder etwas verbessert. Als gut gilt ein Wert von 10 %. Investitionsrechnung Rechnung Budget Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen konnten mehrere Investitionen nicht realisiert werden. Verschoben wurden die teuren Projekte Sanierung Scheibenstand, Weg In den Reben, Wasserleitung Baselstrasse; sie werden voraussichtlich in diesem Jahr ausgeführt. Rechnungsprüfung Die GRPK hat die Rechnung an zwei Tagen geprüft. Die Rechnung ist sauber und kompetent geführt. Die GRPK beanstandet die Abweichungen bei verschiedenen Konten zwischen Budget und Rechnung. Gefordert wird für die Zukunft eine genauere Budgetierung. Die GRPK beantragt der Versammlung die Rechnung zu genehmigen. Abstimmung Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Gemeinderechnung 2014 mit dem ausgewiesenen Defizit zu genehmigen. ://: Die Versammlung stimmt dem Antrag in der Mehrheit ohne Gegenstimme zu.

6 Traktandum 4 Änderung der Gemeindeordnung: 2, Abs.1g; 4, Abs.2; 5 Abs.1; 8, Abs.1a. Hans-Peter Hänni. Eintreten ist nicht bestritten. In der Botschaft sind die geplanten Änderungen abgebildet. 2, Abs. 1g Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Anzahl Mitglieder gemäss Vertrag. 4, Abs. 2 Die Ressortleiterin/der Ressortleiter Bildungswesen als Mitglied des Schulrates für Kindergarten und Primarschule und als Mitglied der Schulräte der Sekundarschule Laufental und des Kreisschulverbandes. 5, Abs.1 Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) werden gewählt. 8, Abs. 1a Fr für die Einzelausgabe. Bei den Ortsparteien wurde eine Vernehmlassung durchgeführt. Die SVP hat dem Gemeinderat die Änderung des Wahlverfahrens beantragt. Die FDP und die SP haben sich dafür ausgesprochen, das bisherige Wahlverfahren beizubehalten. Die CVP empfiehlt ebenfalls den Systemwechsel. Finanzkompetenz: Der Gemeinderat möchte die Einzelkompetenz von Fr auf neu Fr erhöhen. Damit wird der Spielraum für den Gemeinderat verbessert bei Ausgaben, die nicht vorhersehbar sind. Beratung Herr P. Baumann stellt den Antrag, dass das bisherige Wahlsystem beibehalten werden soll. Die Gemeinde ist in einer schwierigen Situation. Alle Gruppierungen, auch personell schwächere sollen in die Entscheide eingebunden sein. Abstimmung: Auf den Antrag von Peter Baumann entfallen 35 Stimmen. Auf den Antrag des Gemeinderates entfallen 51 Stimmen. Der Antrag von Peter Baumann unterliegt und ist damit abgelehnt. Herr M. Leutwyler: Für den Gemeinderat wird bei einem fixen Betrag die Kompetenz eingeschränkt. M. Leutwyler stellt den Antrag, dass lediglich der Gesamtbetrag definiert wird, über den der Gemeinderat dann frei verfügen kann. Herr Kilchsperger: Die Finanzkompetenz sollte nicht generell erteilt werden. Es ist besser, wenn eine Limite besteht. Frau St. Martin: Die Abstimmung über die Änderung des Wahlverfahrens ist zu schnell abgelaufen. Mit der Situation sind viele überfordert. A: Über den Antrag wurde abgestimmt, mit dem das Wahlverfahren geändert worden ist. Abstimmung Finanzkompetenz: Auf den Antrag von Marcel Leutwyler entfallen 13 Stimmen. Für den Antrag des Gemeinderates stimmt die Mehrheit. Der Antrag Marcel Leutwyler unterliegt und ist damit abgelehnt.

7 Schlussabstimmung Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Aenderungen der Gemeindeordnung, 2, Abs.1g; 4, Abs.2; 5, Abs.1 und 8, Abs. 1a zu genehmigen. ://: Die Versammlung stimmt dem Antrag mit 64 Ja-Stimmen zu 24 Nein-Stimmen zu.

8 Traktandum 5 Bewilligung von folgenden Projektkrediten a) Fr für die Nutzung der IWB-Wasserleitung in der Delsbergstrasse Eintreten ist nicht bestritten. Hans Raithofer: In der Vorlage steckt ein hohes Sparpotenzial. Die Gemeinde kann die Wasserleitung der IWB nicht erwerben, möglich ist jedoch eine Nutzung. Für das Nutzungsrecht hat die Gemeinde ein Betrag von Fr zu entrichten. Möglich ist auch ein Gegengeschäft zum gleichen Betrag, bspw. Kontrakting. Vorgesehen ist die Nutzung der WL von Mitte Dorf bis zur Wacht. Die WL hat ein Kaliber von 220 mm. Für die Gemeinde ist die Kostenersparnis beachtlich. Den Betrag kann die Gemeinde bei einem Gegengeschäft wieder geltend machen. Die Nutzungsdauer ist auf 80 Jahre beschränkt. Die IWB-Leitung wurde mit Kanalfernsehen kontrolliert. Es wurden nur geringe Schäden festgestellt. Verzweigungen sind in der Delsbergstrasse nur wenige nötig. Es muss nur ca. alle 100 m ein Anschluss realisiert werden. In der Vorlage ist kein Haken enthalten. Beratung Herr J. Erbsmehl: Die Gemeinde hat bereits ein Kredit beschlossen, würde dieser dann hinfällig? Die Kostenersparnis wäre beachtlich. Frau A. Erbsmehl: Der Durchmesser der IWB-Leitung beträgt 220 mm. Die WL der Gemeinde hat lediglich eine Dimension von 160 mm. In den Leerräumen entstehen Reibungen, welche der Leitung schaden könnten. A: Die Gemeindeleitung wird lediglich eingezogen und ist freiliegend. Bei den Abzweigungen wird der Hohlraum ausgefüllt und die Leitung stabilisiert. Herr A. Schmid: Was passiert nach Ablauf der Nutzungsdauer von 80 Jahren.. A: Die IWB benötigt die Leitung nicht. Die Nutzung wurde bereits vor Jahren angesprochen. Heute ist der Ersatz der Gemeindeleitung überfällig. Die Gemeinde hat lediglich ein Nutzungsrecht. Herr Ch. Angst: Die Nutzungsdauer ist ein Vorbehalt. Eine allfällige Verlängerung sollte geregelt werden. Ein Kaliber von 160 mm ist gut. Weshalb wird nicht auf die nächst höhere Dimension umgestellt? A: Die Gemeindeleitung ist derart stabil, dass sie auch bei einem Leck der IWB-Leitung halten würde. Bei der Untersuchung mit der Kamera wurde festgestellt, dass die Dimension ideal ist. Die Anschlüsse sind kein Problem. Herr M. Schindelholz: Wie lange gilt das Angebot für ein Gegengeschäft? A: Eine Frist ist nicht definiert. Herr von Schroeder: Problematisch ist die Frist der vorzeitigen Kündigung von 20 Jahren. Bei einer vorzeitigen Auflösung ist die Gemeinde benachteiligt. Sie sollte nur für die Gemeinde gelten. A: Der Vertrag wurde von Juristen ausgearbeitet und sollte inhaltlich korrekt sein. Die IWB kann die Leitung nicht verkaufen; möglich ist lediglich ein Nutzungsrecht.

9 Herr P. Baumann: Die Meinung von Herrn Schröder ist zu unterstützen. Herr von Schroeder stellt den Antrag, dass die Kündigungsklausel für die 20 Jahre lediglich für die Gemeinde gilt, nicht aber für die IWB. Herr M. Ryser: Der Vorschlag des Gemeinderates ist gut und zu unterstützen. Für die Gemeinde bedeutet das eine zusätzliche Sicherheit. A: Die Gemeindeversammlung hat bereits den Kredit für den Ersatz der Wasserleitung in der Delsbergstrasse beschlossen. Fr Mit dem beschlossenen Kredit kann die WL bis zum Neuenackerweg ersetzt werden. Abstimmung Auf den Antrag von Herrn von Schroeder entfallen 4 Stimmen; gegen den Antrag die Mehrheit. Schlussabstimmung: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung den Kredit von Fr für die Nutzung der IWB-Wasserleitung in der Delsbergstrasse zu bewilligen. ://: Die Versammlung stimmt dem Antrag einstimmig ohne Gegenstimme zu.

10 b) Fr als Planungskredit für die Sanierung des Primarschulhauses Eintreten wird nicht bestritten. Alex Hein: Vor einem Jahr wurde der Baukredit für die Sanierung des Primarschulhauses abgelehnt. Der Gemeinderat wurde beauftragt eine Studie ausarbeiten zu lassen. Am 27. November 2014 hat eine Informationsveranstaltung stattgefunden. Vorgestellt wurden insgesamt vier Varianten. Sanierung Primarschule Nenzlingerweg: Beide Gebäude bilden eine kompakte Anlage. Es bestehen kurze Wege wurden die Schulräume für die Einführung von HarmoS umgestaltet. Die Gebäude haben eine gute Bausubstanz. Das Projekt wäre in mehreren Etappen realisierbar. Negativ ist, dass der Schulbetrieb bei längerer Zeit unterbrochen würde. Umzug Schule in Gemeindehaus: Das Gebäude befindet sich an zentraler Lage. Es ist mit einem Lift ausgestattet. Negativ ist, dass die Gemeindeverwaltung ausgelagert werden müsste, die Räumlichkeiten reichen nicht. Bspw. Gruppenräume. Es besteht ein weiter Weg zur Turnhalle, Gebäude wurde vor 12 Jahren in ein Gemeindezentrum umgebaut, Primarschulhaus müsste abgerissen werden. Verkauf wäre schwierig. Gebäude ist auf Pfählen gebaut. Landverkauf ist schwierig. MZH muss erhalten bleiben. Kostenschätzung für die Varianten. Umbau Primarschulhaus 1,7 Mio, 4-5 Etappen Gemeindehaus 3,5 Mio., Kostenschätzung ist schwierig. Schulräume müssten neu gestaltet werden. Für die Verwaltung wäre ein neuer Standort nötig. Der Gemeinderat hat sich für die Sanierung des Primarschulhauses ausgesprochen. Mögliche Etappierungen sind: Dachsanierung Sanierung Spielplatz Sanierung Fassaden Fenster Herr Wenger: Weshalb werden die Teile Fassaden-Fenster und Dach aufgesplittet? Damit könnten Kosten gespart werden. Heute kann günstiges Geld aufgenommen werden. Die beiden Bereiche sollten zusammen realisiert werden. Wie lange dauert der Ausbau für Dach und Fassade? Sinnvoll wäre, alle Arbeiten in den Ferien zu realisieren. A: Die verschiedenen Etappen sind in den Sommerferien vorgesehen. Die Aufsplittung ist aus Kostengründen nötig. Herr P. Baumann: Zu beschliessen ist erst der Planungskredit. Der Projektkredit wird später beschlossen. Herr K. Hänggi: Welchem Büro wird der Planungskredit vergeben? Herr Bitterli: Welche konkreten Arbeiten sind im Kredit enthalten? Herr K. Hänggi: Der Planungsvorschlag ist nicht realistisch. Dem Gemeinderat wurde ein Angebot von Fr für die Planung unterbreitet. Der ausgewählte Architekt ist ein Denkmalpfleger und kein Fachmann. A: Der GR hat mit dem Büro Kontakt aufgenommen. Der Auftrag ist noch nicht vergeben. Herr Ch. Angst: Es ist nicht sinnvoll einen älteren Herrn für die Planung zu berücksichtigen. Es gibt viele jüngere Architekten, die zeitgemäss ausgebildet sind und gute Ideen haben. A: Bisher hat der GR bewusst eine günstigere Lösung angestrebt. Herr F. Meyer: Der GR wurde beauftragt Varianten auszuarbeiten. Das Konzept liegt vor. Die Vorlage ist gut. Der GR hat anschliessend den geeigneten Architekten auszuwählen. Dem GR ist dafür das Vertrauen zu gewähren.

11 Frau Burkhalter: In der Vorstudie wurde auch eine Variante für einen Pavillon als Kindergarten beim Primarschulhaus erwähnt. Ist das eine Möglichkeit? A: Der Pavillon ist lediglich eine Reserve. Herr J. Erbsmehl: Sind die Kosten für die Studie im Projektkredit enthalten? A: Die Studie kostete Fr und wurde separat abgerechnet. Abstimmung Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung den Planungskredit für die Sanierung des Primarschulhauses zu bewilligen. ://: Die Versammlung stimmt dem Antrag in der Mehrheit bei drei Enthaltungen zu.

12 c) Fr als Planungskredit für den Umbau des Gemeindehauses Eintreten wird nicht bestritten: Alex Hein: Die Sekundarschule Zwingen wird im Sommer 2015 aus dem Gemeindehaus ausziehen. Die oberen Stockwerke sind dann leer. Die Räume werden für eine neue Nutzung frei. Der GR schlägt vor, die beiden Stockwerke in Wohnungen umzubauen und zu vermieten. Beigezogen wurde ein Fachmann, der ein Umbaukonzept ausgearbeitet hat. Geprüft wurden zwei Varianten. V1: 2-4-Zimmerwohnungen. Aussenbalkone dürfen nicht realisiert werden, weil das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Familienwohnungen sind nicht geeignet. V2: Grosszügige Loftwohnungen und 2-3-Zimmerwohnungen. Die Wohnsituation hat sich verändert. Gesucht sind heute 1-2-Personenwohnungen. Das Gebäude ist zentral gelegen. Es sollten unterschiedliche Wohnungstypen angeboten werden. Die Denkmalpflege erachtet die Umnutzung in Wohnbauten als mögliche Variante. Mietzinsberechnungen: Kleinere Wohnungen können besser vermietet werden und ergeben einen besseren Ertrag. Berechnet wurde ein ortsüblicher Mietzins. Die möglichen Mietwohnungen werden erläutert. Gemäss Berechnung kann bei einer Vollvermietung mit Mietzinseinnahmen von Fr gerechnet werden. Die Finanzierungsübersicht ist folgende: Investitionsvolumen bei einem Kapitalisierungssatz von 5,25 % Fr Bestehender Anlagewert, OG Fr Investitionsbedarf für den Ausbau, ca. Fr Neuer Anlagewert, ca. Fr Zinsaufwand bei 5,25 % Kapitalisierungssatz Fr Zinsaufwand bei 4,25 % Kapitalisierungssatz Fr Kalkulatorischer Zinsertrag Fr Nettogewinn p.a. Fr Fr Der Kanton hat der Gemeinde pro Jahr einen Mietzins von rund Fr entrichtet. 2014/15 wurde eine Klasse aufgehoben und der Mietzins entsprechend reduziert. Beratung Herr M. Leutwyler: Der Wohnungsbau ist im Gebäude nicht geeignet. Optimal wäre die regelmässige Vermietung des Gemeindesaales. Eine Parallelnutzung durch private und öffentliche Nutzer ist nicht geeignet. Das Mietinteresse ist eher gering. In der Dachwohnung sind Asylbewerber untergebracht. Für Privatmieter könnte dies ein Hindernis sein. Herr G. Schindelholz: Die Mietzinsberechnung ist nicht ganz korrekt. Heute muss auch mit einem Leerbestand gerechnet werden. Frau E. Giger: Wurden alternative Nutzungen berücksichtigt, die einen Mehrwert ergeben können? A: Die Gemeinde hat selber keinen Bedarf. Vom Gewerbe ist kein Interesse vorhanden. Herr M. Leutwyler: Vor Jahren wurden verschiedene Kontakte aufgenommen. Ein Zahnarzt hatte sich interessiert. Die Bemühungen wurden nicht in letzter Konsequenz durchgeführt. Herr G. Schindelholz. Der bestehende Anlagewert beträgt Fr Geprüft werden müssten auch die Dorfplatzkosten. Der Gemeindesaal wird regelmässig von der Guggenmusik genutzt, was keine ideale Kombination ist.

13 Herr Burkhalter: Beim Gebäude besteht ein hoher Investitionsaufwand. Als die Nutzungsvarianten vorgeschlagen worden waren, wurden andere Zahlen präsentiert. A: Mit vernünftigen Investitionen kann ein idealer Ausbau realisiert werden. Herr D. Hänggi: Schalltechnisch ist das Gebäude schlecht ausgestattet. Die Investitionen können ins unermässliche gehen. Frau Burckhalter: In der Gemeinde wird überall gebaut. Wurde auch überlegt, wie sich der Gebäudebedarf entwickelt? Frau Wie ist das mit dem Kindergarten, der auch verschoben werden könnte. Der Kindergarten und die Klasse im Primarschulhaus und die Klasse im Gemeindehaus. A: Es ist nicht sinnvoll, die Räumlichkeiten zu lange leer stehen zu lassen. Herr M. Leutwyler: Ein Planungskredit ist sinnvoll. Er darf aber nicht nur auf die Wohnnutzung beschränkt werden. Herr F. Meyer: Vor 4-5 Jahren wurden verschiedene Abklärungen getroffen. Mit Kantonalen Stellen, Internationale Schule, Gewerbebetriebe, usw. Für das Gebäude ist eine Lösung nötig. Eine Nutzung ist zu suchen. Die Variante Wohnungen ist prüfenswert. Wenn ein Gewerbebetrieb rekrutiert werden kann, ist das zu begrüssen. Herr G. Thüring: Vor 15 Jahren wurde die Nutzung des Greslyhofs geprüft. Der Kanton kennt die finanzielle Situation der Gemeinde. Er könnte auch eine Belegung nach Grellingen auslagern. Der Kredit ist zu unterstützen. Herr Ch. Angst: Die Verbände unterscheiden die Planungsarten nach verschiedenen Kriterien. Es stellt sich die Frage, was darunter verstanden wird. In der Studie sind lediglich die Zahlen aufgelistet. Es ist aber keine Machbarkeitsstudie, die dringend zu erarbeiten ist. Herr J. Erbsmehl: Es ist unklar, ob der Planungskredit nur für den Wohnungsbau bestimmt ist. Herr Angst beantragt, den Planungskredit für die Machbarkeit zu beschliessen für die Bereiche Sanitär, Heizung, Isolation; was machbar ist in einem vernünftigen Rahmen +/- 20 %. In den 1,2 Mio. sind Mehrkosten von Fr möglich. Herr K. Hänggi: Es muss definiert werden, ob Wohnungen realisiert werden können oder nicht. Wohnungen sind heute schwierig zu vermieten. Anträge: 1: Herr Burkhalter stellt den Antrag, dass eine genaue Machbarkeitsstudie auszuarbeiten ist mit einem klaren Investitionsvolumen für die beiden Obergeschosse. Es ist konkret zu prüfen, welche Nutzung möglich ist zum Kredit von Fr Herr G. Thüring stellt den Antrag, dass eine Machbarkeitsstudie auszuarbeiten ist für eine Wohn- und Gewerbenutzung zum Kredit von Fr : Herr K. Hänggi stellt den Antrag, dass eine Studie auszuarbeiten ist analog dem Antrag Thüring zum Kredit von Fr : Der Gemeinderat beantrag einen Planungskredit von Fr Abstimmung: 1: Auf den Antrag Burkhalter entfallen 13 Stimmen. 1: Auf den Antrag Thüring entfallen 41 Stimmen. Der Antrag Burkhalter ist unterlegen und damit abgelehnt. 2. Auf den Antrag Thüring entfallen 65 Stimmen. 2: Auf den Antrag Hänggi entfallen 18 Stimmen. Der Antrag Hänggi ist unterlegen und damit abgelehnt. 3: Auf den Antrag Thüring entfallen 66 Stimmen. 3: Auf den Antrag des Gemeinderates entfallen 10 Stimmen.

14 Der Antrag des Gemeinderates ist unterlegen und damit abgelehnt. Herr Ryser: Eine Machbarkeitsstudie ist der richtige Weg und ist zu unterstützen. Schlussabstimmung Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung den Planungskredit für die Machbarkeitsstudie - Antrag Thüring - für das Gemeindehaus zu bewilligen. ://: Die Versammlung stimmt dem Antrag mit 66 Ja-Stimmen zu 16 Gegenstimmen zu.

15 Traktandum 6 6. Ergänzung des bewilligten Bauprojektes für die Erneuerung der Wasserleitung in der Delsbergstrasse, 1. Etappe. Eintreten wir nicht bestritten: Hans Raithofer: Für das Projekt Erneuerung der Wasserleitung in der Delsbergstrasse, 1. Etappe, hat die Gemeindeversammlung am 10. Dezember 2014 bereits einen Kredit von Fr beschlossen. Im Kredit ist ein Leitungsabschnitt von 180 m, von der Einmündung Martisackerweg bis Werkhof enthalten. Mit der Nutzung der IWB-Leitung kann der Leitungsabschnitt von der Einmündung Martisackerweg bis zum Neuenackerweg auf einer Länge von 500 m zu den gleichen Kosten realisiert werden. Der Vorteil der Gemeinde liegt auf der Hand. Beratung Abstimmung Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Projektänderung für die Erneuerung der Wasserleitung in der Delsbergstrasse, 1. Etappe, zu genehmigen. ://: Die Versammlung stimmt dem Antrag einstimmig zu.

16 Traktandum Verschiedenes Arbeitsgruppe Gemeindeentwicklung: Die AG hat sich formiert und gewisse Abklärungen durchgeführt. Herr P. Baumann: An der GV wurde beschlossen ein Vergleich auszuarbeiten. 16 Gemeinden wurden ausgewählt, die ähnliche Strukturen haben wie Grellingen. Ausgearbeitet wurde ein Aktionsplan. Geprüft wurden die Ausgaben. Ausgewählt wurden fünf Gemeinden mit den besten Kennzahlen. Der nächste Schritt ist eine Detailanalyse. Gebildet wurden drei Teams, denen konkrete Aufgaben zugewiesen worden sind. Die Zahlen sind zu analysieren. Es sind Gespräche mit den fraglichen Gemeinden zu führen. Dem GR sollen Vorschläge unterbreitet werden. In der AG haben sich interessierte Mitglieder organisiert. Es werden kritische Fragen gestellt. Die Aufgabe ist umfassend und aufwändig. Termine: Gemeindeversammlung bei Bedarf Gemeindeversammlung Herr Ch. Angst: In der Botschaft ist auch der Geschäftsbericht enthalten. Im Bereich Bau wird auf das Projekt Wegbau In den Reben hingewiesen. Offenbar sind wegen der Betonsporen Mehrkosten zu erwarten. Bei einem Augenschein wurde die Situation geprüft. Es ist unseriös, wenn stets Massnahmen nötig sind. Fraglich ist, ob eine Instabilität besteht. Als Ingenieur wäre ich bereit, die Gemeinde zu unterstützen. A: Im Vorfeld wurde ein geologisches Gutachten ausgearbeitet. Nötig sind Sporen. Es wurden Sondierbohrungen realisiert. Es ist mit rund Fr Mehrkosten zu rechnen. Herr J. Erbsmehl: Das Angebot von Herrn Angst sollte genutzt werden. Den Teilnehmenden wird der Dank ausgesprochen für die engagierte Mitwirkung. Schluss der Versammlung: Uhr. Für das Protokoll Der Versammlungsleiter Der Gemeindeverwalter

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