Information für Vereine
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- Albert Beltz
- vor 8 Jahren
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1 Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Thomas Höll, stellv. Abteilungsdirektor, DZ BANK Stand: 1. März 2013 Information für Vereine
2 Übersicht Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core Was ist zu tun?
3 Wieso, weshalb, warum? Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs bisher: 25 verschiedene nationale Systeme Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA)
4 Wer hat s erfunden? Beteiligte und Umfeld
5 Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der S PA-Raum im Überblick
6 Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012, diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten. Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden => Für Nicht-Verbraucher ( = Verein) besteht ab dem 1. Februar 2014 XML-Pflicht Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet => Auch Verbraucher nutzen ausschließlich die IBAN Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.) Zahlungsverkehr innerhalb von Deutschland und/oder in SEPA-Länder abwickeln
7 Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen Inlandsüberweisung SEPA-Überweisung Kontonummer und BLZ IBAN DTA-Format SEPA XML-Format Einzugsermächtigung SEPA- Basis-Lastschriftverfahren
8 Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung IBAN des Zahlungsempfängers BIC des Zahlungsempfängers IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von Euro Neues Belegerkennungsmerkmal 16
9 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENODES1WNS
10 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Verbraucher Nicht-Verbraucher (Firmen, öffentl. Verwaltung, Vereine, ) national IBAN oder Kontonummer / BLZ ab 01. Februar 2014 IBAN SEPA-weit IBAN + BIC IBAN + BIC ab 01. Februar 2016 national IBAN IBAN SEPA-weit IBAN IBAN
11 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC II Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos.
12 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung SEPA-Tools und Info s auf der Homepage
13 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Der VR-IBAN-Konverter BLZ + Kontonummer Kontonummer und BLZ IBAN (+ BIC) IBAN und BIC
14 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Der VR-IBAN-Konverter
15 das neue Lastschriftverfahren SDD Core SEPA Basis-Lastschrift Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren Einzugsermächtigungslastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift
16 Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) NEU NEU NEU NEU Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (Pre-Notification) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger muss die Lastschrift(en) mit folgenden Fristen bei der Bank einreichen: bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage vor der vereinbarten Fälligkeit (D)
17 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) NEU
18 Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) eine Gläubiger-Identifikationsnummer ist notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit Core und B2B ) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) in Deutschland neu entwickelt: zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (max. 35 Stellen).
19 4Einreichung der 7Belastung Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Kreislauf Mandatseinholung und Lastschriftverfahren 1 Vordruck Mandat (inkl. CI) Mandat Kreditor/Empfänger Mandatsverwaltung Mandatsprüfung 2 Erteilung Mandat Mandat 3 Vereinbarung Fälligkeitstag D Debitor/Zahler Lastschrift (D-6 / D-3) 5 Prüfung Gläubiger-ID 9 Avis der Gutschrift am Fälligkeitstag D Bank des Kreditors 6 Einreichung der Lastschrift 8 Prüfung und Gutschrift Bank des Debitors
20 Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Einzugsermächtigungsverfahren 1) Einzugsermächtigung Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabe wegen Widerspruch bei Sicht bei Sicht (D) Zahlungspflichtiger: 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) papierhafter Beleg Diskette USB-Stick online Mandat Einzugsermächtigung 1) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift D-6 (Erst- und Einmallastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift) (D) = Belastungsdatum / vereinbarter Fälligkeitstag Zahlungspflichtiger: 8 Wochen nach Belastungsdatum XML (Kennzeichnung als core ) nur noch online! SEPA-Lastschriftmandat 2) Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) 1) Anpassung gilt sei 9. Juli ) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
21 Pre-Notification (Vorabankündigung) Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen Inhalt der Vorabankündigung: Betrag der/die Belastungstermin(e) Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) Mandatsreferenz Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben
22 Pre-Notification (Vorabankündigung) Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden, z.b. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit. (Die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag) Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine Pre-Notification vorliegt, da diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Gläubiger und Zahlungspflichtigen betrifft Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine Das Medium für die Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben, möglich sind z. B. - Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, Mail, Fax, Internet
23 Pre-Notification - Beispiele Beispiel für eine einzelne Prenotification pro Einzug: Platzumlage 2012: "Die Platzumlage in Höhe von 80,00 ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifiationsnummer DE32xxxxxxx von Ihrem Konto IBAN DE123 bei der VR-Bank Weinstadt eg zum Fälligkeitstag ein." Beispiel für eine einmalige Prenotification: Jahresbeitrag: "Den Jahresbeitrag in Höhe von 100 ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger- Identifikationsnummer DE321xxxxxxx von Ihrem Konto IBAN DE123 bei der VR-Bank Weinstadt eg zum jeweils 1.4. des Kalenderjahres, beginnend mit dem ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."
24 Die Migration Seit 9. Juli 2012 alles möglich seit dem 9. Juli 2012 können vorhandene Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migriert werden! Der Verein als Lastschrifteinreicher muss seine Mitglieder vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. Vereine sollten sukzessive ihre Formulare auf SEPA-Lastschriftmandate anpassen.
25 Das Vorgehen Überblick Voraussetzungen Lastschriftmandat Einreichen der Lastschrift Widerspruch Beantragen der Gläubiger ID IBAN und BIC müssen vorliegen Aktuell bestehende Einzugsermächtigungen werden durch eine Umdeutung ab dem zu einem SEPA-Mandat Empfehlung: bis zur vereinsindividuellen Umstellung weiterhin Einzugsermächtigungen einholen und diese dann umdeuten Erst- und Einmal- Lastschriften werden von der Bank des Empfängers spätestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit in die Verrechnung gegeben, Folgelastschriften spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt max. 8 Wochen, bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung
26 Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift (SDD-CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 6 TARGET*-Tage vor Fälligkeit bei Ihrer Bank Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 3 TARGET*-Tage vor Fälligkeit bei Ihrer Bank *TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertage, das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen
27 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine I Wer kümmert sich im Verein um SEPA (SEPA-Beauftragter) Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihren Verein Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie die Mitglieder nach deren IBAN und BIC Prüfen Sie Ihre Vereinssoftware auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar?) Wie kommen Ihre Lastschriften zur Bank? Planen Sie welche Informationen und Beschlussfassungen in der kommenden Mitglieder- / Generalversammlung erfolgen sollen
28 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine II Beispiele für mögliche Beschlussfassungen: Umdeutung der Einzugsermächtigungen zu SEPA-Basis- Lastschriftmandaten mit Nennung des Termins Festlegung des Fälligkeitstermins (der Fälligkeitstermine) für den Jahresbeitrag sowie evtl. andere Einzüge Festlegung der Mandatsreferenz (z.b: Mitgliedsnummer + Zusatztext) die Vorabinformation erfolgt auf der Homepage des Vereins oder z.b. über das Vereinsblättle die Vorlaufzeit für die Vorabinformation über einen anstehenden Lastschrifteinzug wird auf 1 Tag verkürzt
29 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine III bei SEPA Basis-Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen (1 pro Verein ) Inkassovereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten ( 6 / 3 Tage!) wie kommen die Daten zur Bank? (online-zugang mit der Berechtigung zum Lastschrifteinzug für das Vereinskonto einrichten)
30 Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt. Wir danken Ihnen dafür! Für weitergehende Fragen und Informationen stehen Ihnen Ihre Berater sowie unser SEPA-Team gerne zur Verfügung.
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