Bezirk Küssnacht. Rechnung Bezirksgemeinde vom Montag, 14. April 2014, Uhr im Monséjour Zentrum am See, Küssnacht

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1 Bezirk Küssnacht Rechnung 2013 Bezirksgemeinde vom Montag, 14. April 2014, Uhr im Monséjour Zentrum am See, Küssnacht Urnenabstimmung am Sonntag, 15. Juni 2014

2 Inhaltsverzeichnis Traktandenliste Für den eiligen Leser Rechnung 2013, Bericht von Säckelmeister Hansheini Fischli Erläuterungen von Anträgen an der Bezirksgemeinde Erläuterungen zum Verfahren von geheimen Wahlen und Abstimmungen Traktandum 3 Gewährung eines Verpflichtungskredits von SFr (plus allfälliger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für die Erweiterung des Schulhauses Dorfhalde abzüglich kantonalen Subventionen von SFr Traktandum 4 Gewährung eines Verpflichtungskredits von SFr (plus allfälliger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für die Erweiterung des Schulhauses Merlischachen abzüglich kantonalen Subventionen von SFr Traktandum 5 Nachkredite zur Laufenden Rechnung Traktandum 6 Nachkredit zur Investitionsrechnung Traktandum 7 Nachkredit zur Laufenden Rechnung Traktandum 8 Rechnung Finanzierungsnachweis Laufende Rechnung (Artengliederung) Laufende Rechnung (Details) Investitionsrechnung (Details) Verpflichtungskredite per 31. Dezember Bestandesrechnung per 31. Dezember Abrechnung über die Verwendung von Geldern des Gewässerschutzes Bericht der Rechnungsprüfungskommission über die Rechnung 2013 des Pflegezentrums Seematt Pflegezentrum Seematt, Jahresrechnung Traktandum 9 Schlussabrechnung Verpflichtungskredit SBB Bahnhof Küssnacht; Neubau Busbahnhof und Umbau Bahnhof Traktandum 10 Schlussabrechnung Verpflichtungskredit SBB Bahnhof Küssnacht; Erweiterung der Personenunterführung und Zugang Allmigstrasse Seite 1

3 Traktandum 11 Schlussabrechnung Verpflichtungskredit Haltikerstrasse Küssnacht; Erneuerung 1. Etappe Kapelle Haltikon bis Ende Bauzone Traktandum 12 Schlussabrechnung Verpflichtungskredit Strandbad Staldenmatt; Neubau Jahresberichte 2013 I. Bezirksrat, Bezirksgemeinde, Abstimmungen, Wahlen II. Stabsstelle Präsidialdienste III. Ressort Zentrale Dienste IV. Ressort Finanzen und Personal V. Ressort Planung, Umwelt und Verkehr VI. Ressort Infrastruktur VII. Ressort Soziale Dienste VIII.Ressort Bildung und Gesellschaft IX. Notariat und Grundbuchamt X. Gerichtswesen / Rechtspflege XI. Bevölkerungsstatistik XII. Das Grundeigentum des Bezirks

4 Traktanden 1. Begrüssung und Eröffnung durch den Bezirksammann 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Gewährung eines Verpflichtungskredits von SFr (plus allfälliger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für die Erweiterung des Schulhauses Dorfhalde abzüglich kantonalen Subventionen von SFr Gewährung eines Verpflichtungskredits von SFr (plus allfälliger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für die Erweiterung des Schulhauses Merlischachen abzüglich kantonalen Subventionen von SFr Genehmigung von Nachkrediten zur Laufenden Rechnung Genehmigung eines Nachkredits zur Investitionsrechnung Genehmigung eines Nachkredits zur Laufenden Rechnung Rechnung Schlussabrechnung Verpflichtungskredit SBB Bahnhof Küssnacht; Neubau Busbahnhof und Umbau Bahnhof 10. Schlussabrechnung Verpflichtungskredit SBB Bahnhof Küssnacht; Erweiterung der Personenunterführung und Zugang Allmigstrasse 11. Schlussabrechnung Verpflichtungskredit Haltikerstrasse Küssnacht; Erneuerung 1. Etappe Kapelle Haltikon bis Ende Bauzone 12. Schlussabrechnung Verpflichtungskredit Strandbad Staldenmatt; Neubau 13. Verschiedenes Die Botschaft mit den Anträgen wird allen Haushaltungen zugestellt und kann unter heruntergeladen werden. Die Urnenabstimmung der Traktanden 3 und 4 findet am 15. Juni 2014 statt. Die Traktanden 5 bis 12 werden an der Bezirksgemeinde definitiv verabschiedet. Sämtliche detaillierten Unterlagen zu den Traktanden liegen während der ordentlichen Bürozeiten in der Bezirkskanzlei auf. Küssnacht, 12. März 2014 Namens des Bezirksrates Küssnacht Der Bezirksammann Der Landschreiber Stefan Kaiser Wolfgang Lüönd 3

5 Für den eiligen Leser Traktandum 3 Gewährung eines Verpflichtungskredits von SFr (plus allfälliger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für die Erweiterung des Schulhauses Dorfhalde abzüg - lich kantonalen Subventionen von SFr Durch die Optimierung der zur Verfügung stehenden Grund - rissflächen soll das Schulhaus Dorfhalde den heutigen Schul - unterrichtsformen (integrativer Unterricht) und Bedürfnissen (zusätzlicher Raumbedarf an Nebenräumen gemäss Richtraumprogramm des Kantons Schwyz) angepasst werden. Lehrpersonen und Schüler erhalten die Lehr- und Lernumgebung, welche Voraussetzung für ein zeitgemässes Lehren und Lernen ist. Mit dem Umbau des Schulhauses sollen gleichzeitig die not - wendigen Anpassungen an die aktuellen feuerpolizeilichen Vorschriften vorgenommen werden. Traktandum 4 Gewährung eines Verpflichtungskredits von SFr (plus allfälliger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für die Erweiterung des Schulhauses Merlischachen abzüglich kantonalen Subventionen von SFr Auch die Infrastruktur des Schulhauses Merlischachen muss an die Anforderungen des heutigen Schulalltages angepasst werden. Das bestehende Dachgeschoss des Schulhauses soll durch eine Schülerbibliothek, zwei Klassenzimmer mit Garderobe, einen Gruppen- und einen Materialraum ausgebaut werden. Die Liftanlage wird neu bis in das Dachgeschoss geführt. Die Raum - aufteilung der bestehenden Geschosse erhält keine bedeutende bauliche Veränderungen, wird aber mehrheitlich durch neue Nutzungsverteilung optimiert. Das Fassadenbild wird durch die Integration einer Dachlukarne, den Liftaufbau und Massnahmen im Bereich der Erdbebensicherung leicht ergänzt. Die bestehende Materialisierung wird weitgehend übernommen. Der Landschreiber Wolfgang Lüönd 4

6 Rechnung 2013, Bericht des Säckelmeisters Sehr geehrte Mitbürgerinnen Sehr geehrte Mitbürger 1. Überblick Die Rechnung 2013 des Bezirks Küssnacht schliesst mit einem Fehl - betrag ab. Bei Aufwänden von SFr und Erträgen von SFr beträgt der überschuss SFr Budgetiert war ein Fehlbetrag von SFr , womit das tatsächliche Ergebnis um SFr besser als erwartet ausfällt. Die Gründe für diese Ergebnisverbesserung liegen überwiegend auf der seite, während auf der s seite vor allem die Steuererträge teilweise unter den Erwartungen blieben. Bei den Aufwänden liegen der Personalaufwand, der Sachaufwand und die Abschreibungen deutlich unter Budget. Die budgetierten Steuererträge konnten insbesondere in den Vorjahren nicht erreicht werden, im laufenden Jahr wurden sie knapp verfehlt. Klar über Budget liegen hingegen die Er - träge aus Entgelten. Diese können die sausfälle bei den Steuern jedoch nur teilweise kompen sieren. Die Investitionsrechnung schliesst bei Ausgaben von SFr und Ein - nahmen von SFr mit einem Ausgabenüberschuss von SFr ab. Budgetiert war ein Ausgabenüberschuss von SFr Die Laufende Rech nung 2013 weist Nachkredite von gesamthaft SFr aus, was im Mehr - jahresvergleich unter dem Durschnitt liegt. 2. Analyse Beim Mehraufwand fallen insbesondere die Beiträge für die Pflegefinanzierung KVG und die Prämienverbilligung KVG ins Gewicht, welche seitens des Bezirks nicht beeinflussbar sind. Im Rahmen des kantonalen Sparpakets zeichnet sich zumindest eine leichte Entspannung bei der Prämienverbilligung ab, weil der Selbstbehalt um 1% auf 12% erhöht werden soll. Obwohl betragsmässig gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken, liegen die Aufwendungen für die Wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) deutlich über Budget. Erfreulich ist hingegen, dass aus diesen Unterstützungen (WSH, Alimentenbevorschussung und Über - nahme Krankenkassenprämien) hohe Rückerstattungen verbucht werden konnten. Bei den Besoldungen für die Oberstufe resultiert ein Mehraufwand von SFr für eine zusätz - liche Realschulklasse und für diverse Aushilfen wegen Krank - heits fällen, Mutterschaftsurlauben und Militärdienst. Bei den Minderaufwänden fallen primär tiefere Abschreibungen wegen diversen Bauverzögerungen ins Gewicht. Beim baulichen Unter- halt in der laufenden Rechnung konnten einige Einsparungen durch güns tigere Vergaben realisiert werden (z.b. Haltiker - strasse). Es gibt auch Projekte, die aus veschiedenen Gründen vorerst nicht ausgeführt wurden. Klar unter Budget sind auch die Projektierungskosten für die Ausarbeitung von Verpflichtungskrediten (Schulhäuser Dorfhalde und Merlischachen). Erfreulich sind die um SFr tieferen Betriebsbeiträge an den öffentlichen Verkehr. Die vom Kanton vorgegebenen Beiträge für die Übernahme der Verlustscheine aus der KVG waren deutlich zu hoch angesetzt, weshalb das Budget in diesem Bereich um über 90% unterschritten wurde. Die Steuererträge in den Vorjahren wurden nicht erreicht, weil diverse Rückzahlungen im Rahmen der definitiven Veranlagungen getätigt werden mussten und kaum noch Nachzahlungen auf privilegierten Dividendenbesteuerungen anfallen. Diese sind mitt - lerweile bei den bekannten Fällen in den provisorischen Rech nun - gen bereits enthalten. Die budgetierten Steuererträge im laufen - den Jahr werden bei den natürlichen Personen um SFr unterschritten, während sie bei den juristischen Personen um SFr überschritten werden. Mehrerträge ergaben sich in mehreren Bereichen bei den Gebühren für Amtshandlungen, den Rückerstattungen von Wirtschaftlicher Sozialhilfe sowie ein mal mehr bei der EWS-Konzessionsgebühr. Bei den Spe zial finan - zierungen Betriebsgebühren Abwasserbeseitigung (SFr ) und Schadenwehr (SFr ) konnten wei tere Rück stel - lungen gebildet werden. Die Spezialfinanzierung Schadenwehr weist per Ende 2013 einen Saldo von SFr aus. Beim Kehricht musste wegen den Abschreibungskosten für den neuen Ökihof eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung (SFr ) getätigt werden. Trotz einer Erhöhung der Haushalteinheiten - gebühr um SFr. 5. per 2014 muss die Entwicklung dieser Spezialfinanzierung im Auge behalten werden. Bei den ARA- Anschlussgebühren konnten die budgetierten Erträge klar nicht erreicht werden. Statt der erwarteten SFr konn ten nur SFr an Anschluss gebühren generiert wer den. Weil aber auch die Ausgaben deutlich unter Budget lagen, beträgt die Entnahme aus der Spezialfinan zierung SFr statt der budgetierten SFr Die Spezialfinanzierung weist per Ende 2013 einen Saldo von SFr auf. Der Auf wand - überschuss in der Laufenden Rechnung von SFr soll dem Eigenkapital belastet werden (SFr per Ende 2012). Hansheini Fischli Säckelmeister 5

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8 Erläuterungen zu Anträgen an der Bezirksgemeinde Anträge an der Bezirksgemeinde Es ist zulässig, an der Bezirksgemeinde folgende Anträge zu stellen: Klar unzulässig ist ein Antrag auf Trennung der Rechnung. Die Bestimmungen in den 16 ff FHG gehen davon aus, dass die Rechnung die gesamte Laufende Rechnung und die Investitionsrechnung umfasst. Formelle Anträge Rückweisung ( 26 Abs. 2 GOG 1 ) Verschiebung ( 26 Abs. 2 GOG) Schluss der Diskussion ( 25 Abs. 2 GOG) Trennung (nur Sachgeschäfte, 26 Abs. 2 GOG) Geheime Abstimmung ( 29a GOG) Materielle Anträge (Sachanträge) Abänderung ( 26 Abs. 4 GOG) Abstimmungsablauf Vorab sind die formellen Anträge zur Abstimmung zu bringen. Wird einem entsprechenden Antrag stattgegeben, erübrigt sich die Weiterführung der Beratung. 1 Gemeindeorganisationsgesetz, SRSZ Planungs- und Baugesetz, SRSZ Finanzhaushaltsgesetz, SRSZ im Übrigen aus: Dr. Friedrich Huwyler: Gemeindeorganisation des Kantons Schwyz 2009 Ausnahmen: keine materiellen Anträge bei Zonen- und Erschliessungsplänen ( 27 Abs. 2 PBG 2 ) keine Ablehnungsanträge zu einem ganzen Geschäft, da darüber an der Urne beschlossen wird. Im Übrigen: Es findet keine formelle Abstimmung der Sachgeschäfte zur Überweisung an die Urne statt. Anträge im Rahmen der Rechnung Vorbemerkung: Die gesamte Rechnung wird definitiv durch die Bezirksgemeinde verabschiedet. Es findet keine Urnenabstimmung statt. Eine Überweisung an die Urne ist unzulässig. Hingegen ist geheime Abstimmung möglich. Rückweisungsantrag: Die Bezirksgemeinde darf an der Rechnung grundsätzlich keine Änderungen vornehmen. Denkbar sind nur Begehren um Rückweisung an den Bezirksrat zu besseren Aufschlüssen, zur Überprüfung von bestimmten Positionen. Untersagt sind jedoch Begehren auf Rückstellungen oder gar neue Ausgaben (Huwiler; M Rechnungsablage S. 73). Die Rechnungsgemeinde kann nur zusätzliche Abschreibungen beschliessen ( 18 Abs. 2 FHG 3 ). 7

9 Erläuterungen zum Verfahren von geheimen Wahlen und Abstimmungen Die folgenden Ausführungen stützen sich auf den Leitfaden für geheime Wahlen und Abstimmungen Der Souverän hat am 2. März 1969 für alle Sachgeschäfte das Urnensystem eingeführt (691 Ja zu 187 Nein). Das Urnensystem für Bezirkswahlen wurde bereits im März 1906 mit 485 Ja gegen 93 Nein beschlossen. Der Bezirksgemeinde steht somit die Kompetenz zu, den Voranschlag, die Rechnung, Nachkredite und den Steuerfuss zu beschliessen. Für alle anderen Geschäfte hat die Bezirksgemeinde beratende Funktion. Die Geschäfte werden dem Souverän an der folgenden Urnenabstimmung zur Stellung nahme unterbreitet. Auszüge aus dem Leitfaden und den Weisungen: Geheime Wahlen und Abstimmungen beim Urnensystem Wahlen Bezirkswahlen finden generell an der Urne statt. Davon ausgenommen bleibt die Wahl der Stimmenzähler der Bezirksgemeinde. Für diese könnte an der Bezirksgemeinde geheime Wahl beantragt und beschlossen werden. Der Begriff «Wahlen» wird aufgrund der Bezirksratswahlen an der Urne in der Folge weggelassen. Sachgeschäfte Bei Sachgeschäften sind geheime Abstimmungen zulässig bei: allen formellen Anträgen wie: Rückweisung, Trennung oder Verschiebung eines Geschäfts ( 26 Abs. 2 GOG) allen materiellen (Abänderungs-) Anträgen zu: Voranschlag, Rechnung, Nachkrediten und Festsetzung des Steuerfusses Reglementen (Ausnahme: Bau-, Schutz- und Erschliessungsreglemente, 27 Abs. 2 PBG) Verpflichtungs- und Zusatzkrediten übrigen Sachgeschäften Wichtig: Nur zu gültigen Anträgen kann auch eine geheime Abstimmung verlangt und durchgeführt werden. Nimmt der Versammlungsleiter einen Antrag nicht entgegen und bringt ihn auch nicht zur Abstimmung, so kann darüber auch nicht geheim abgestimmt werden. Im Urnensystem erfolgt die Schlussabstimmung immer an der Urne, weshalb an der Bezirksgemeinde nicht (geheim) abgestimmt werden kann. Ausgenommen sind Voranschlag, Rechnung, Nachkredit und Steuerfuss (Auf Antrag ist für diese Geschäfte geheime Abstimmung möglich). Achtung: Über die sogenannte Überweisung eines Sachgeschäfts an die Urne ist nach erfolgter und bereinigter Beratung nicht abzustimmen, auch geheim nicht. Durchführung einer geheimen Abstimmung Eine persönliche Eingangskontrolle oder Kontrolle der Stimmberechtigung beim Eingang zum Versammlungslokal findet nicht generell statt. Die Bezirksgemeinde ist öffentlich. Der Versammlungsleiter (Bezirksammann) weist zu Beginn darauf hin, wo sich Nicht-Stimmberechtigte im Saal zu platzieren haben und dass sie nicht an Abstimmungen teilnehmen dürfen. Vor jeder Abstimmung kann der Hinweis wiederholt werden. Bei Anständen über die Stimmberechtigung entscheidet das Büro der Bezirksgemeinde aufgrund des Stimmregisters ( 23 Abs. 2 GOG). Der Antrag auf geheime Abstimmung kann vorbehältlich dass bereits ein formeller oder materieller Antrag gestellt und die Bezirksgemeinde zuständig ist darüber zu beschliessen von jedem Stimmberechtigten und vom Versammlungsleiter gestellt werden. Der Antrag auf geheime Abstimmung kann gleichzeitig beim Einbringen eines Wahlvorschlags oder eines formellen oder materiellen Antrags erfolgen. Der Antrag auf geheime Abstimmung muss gestellt werden, bevor die eigentliche Abstimmung beginnt. Folgende generellen Anträge sind deshalb nicht zuzulassen: Alle Abstimmungen zu allen Traktanden einer Bezirksgemeinde seien geheim durchzuführen. Alle Abstimmungen zu einem einzelnen Traktandum (z.b. Beratung Voranschlag) seien geheim durchzuführen. Die Abstimmung über eine geheime Abstimmung findet am Schluss der Beratungen statt und zwar bevor über die gestellten formellen und materiellen Anträge abgestimmt wird. Über den Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung wird immer im offenen Handmehr abgestimmt. Geheime Abstimmung ist beschlossen, wenn die Mehrheit der Stimmenden dies im offenen Handmehr beschliesst ( 29a Abs. 1, 27 Abs. 1 GOG). Die Nicht-Stimmenden werden nicht berücksichtigt. Ist geheime Abstimmung beschlossen worden, so hat der Versammlungsleiter vor dem Austeilen der Stimmzettel den Abstimmungsvorgang zu erläutern. Die Stimmenzähler ( 22 GOG) teilen darauf in den Sektoren jedem Stimmberechtigten den für die Ab stim mung bestimmten amtlichen Stimmzettel aus. Auch der Bezirks rat und die Stimmenzähler erhalten einen Stimmzettel. Es müssen genügend Schreibzeuge zur Verfügung stehen und beim Ausfüllen der Stimmzettel muss das Stimmgeheimnis gewahrt werden können. Die Anzahl der insgesamt ausgeteilten Stimmzettel ist für das Bezirksgemeindeprotokoll festzuhalten ( 30 GOG). Anschliessend einsammeln der Stimmzettel durch die Stimmenzähler mittels Urnen oder Einwerfen der Stimmzettel in bereitgestellte Urnen (Wahrung des Stimmgeheimnisses). 8

10 Ermittlung des Resultats durch das Büro ( 22 Abs. 2 GOG: Versammlungsleiter, Landschreiber, Stimmenzähler) in einem separaten Raum. Vorgehen: Vorab Ermittlung der eingegangenen Stimmzettel. Ist die Zahl der eingegangenen Stimmzettel höher als die Zahl der ausgeteilten Stimmzettel, so ist die Abstimmung durch den Versammlungsleiter als ungültig zu erklären. Die Abstimmung ist zu wiederholen. Ist die Zahl der eingegangenen Stimmzettel gleich oder kleiner als jene der ausgeteilten Stimmzettel, so werden nur die gültigen Stimmzettel für die Ermittlung des Resultats gezählt. Das Resultat wird dem Versammlungsleiter auf einem vorbereiteten Formular zur Bekanntgabe ausgehändigt. Das Resultat und die Farbe des Stimmzettels ist im Bezirksgemeindeprotokoll festzuhalten ( 30 GOG). Die Stimmzettel sind mit dem jeweiligen Formular für die Bekanntgabe bis zum Ablauf der Beschwerdefrist gegen die Beschlüsse der Bezirksgemeinde aufzubewahren. Bei Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr der Stimmenden ( 27 GOG). Schlussbemerkungen Der Versammlungsleiter und der Landschreiber gehören zum Büro der Bezirksgemeinde. Während der Versammlungsleiter die Verhandlungen zu leiten hat, führt der Landschreiber das Protokoll. Hat die Bezirksgemeinde die Durchführung einer geheimen Abstimmung beschlossen und sind die Stimmzettel eingesammelt, so wird die Versammlung bis zur Bekanntgabe des Resultats unterbrochen. Bei Anträgen auf Rückweisung oder Verschiebung eines Geschäfts sowie Abbruch der Diskussion ist ein Unterbruch der Versammlung offensichtlich. Aber auch in den anderen Fällen ist ein Unterbruch angezeigt. Einerseits gehören der Versammlungsleiter und der Landschreiber von Gesetzes wegen zum Büro der Bezirksgemeinde ( 22 Abs. 2 GOG) und sind für die Ermittlung des richtigen Resultats verantwortlich. Andererseits muss der Versammlungsleiter auch die Gemeindeversammlung leiten ( 21 Abs. 1 GOG). Es dient aber auch einem geordneten Geschäftsablauf der Bezirksgemeinde, wenn die Versammlung während der Resultatsermittlung unterbrochen wird. Das Büro der Bezirksgemeinde wird alles daran setzen, die Durchführung von geheimen Abstimmungen an der Bezirksgemeinde nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Leitfaden für geheime Wahlen und Abstimmungen durchzuführen. Der Landschreiber Wolfgang Lüönd 9

11 Traktandum 3 Gewährung eines Verpflichtungskredits von SFr (plus allfälliger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für die Erweiterung des Schulhauses Dorfhalde abzüg - lich kantonalen Subventionen von SFr Ausgangslage Die Bezirksschulen Küssnacht haben im Sommer 2011 die Integrative Schulungsform und damit verbunden die Unterrichts - teams eingeführt. Aufgrund dieser veränderten pädagogischen Organisationsformen ergeben sich für die Schule Dorfhalde entsprechende Raumbedürfnisse. In Anlehnung an das Richt - raumprogramm des Kantons Schwyz weist dieses Schulhaus zusätzlichen Raumbedarf an Nebenräumen (Gruppenräume, Räume für integrative Förderung und Deutsch als Zweitsprache (IF/DaZ), grösserer Werkraum mit Materiallager, grösseres Leh - rer vorbereitungszimmer, Büro für die Schulleitung) auf. Projektbeschrieb Durch die Optimierung der zur Verfügung stehenden Grund - rissflächen wird das Schulhaus Dorfhalde den heutigen Schulunterrichtsformen und Bedürfnissen angepasst. Ebenfalls erfolgen die notwendigen Anpassungen an die aktuellen feuerpolizeilichen Vorschriften. Der bestehende Werkraum im Untergeschoss wird neu in den Räumen der heutigen Küche/Gruppenraum eingefügt. Die Küche wird zurückgebaut und nicht mehr ersetzt, der Gruppenraum wird unmittelbar zu den Unterrichtsräumen verlegt. Der bestehende Werkraum wird so unterteilt, dass ein Raum für DaZ und ein Materialraum fürs Werken geschaffen werden. Der Kindergarten wird in das Gebäude Seemattweg 6 (ehemaliges Schwes - ternhaus), wo bereits heute ein Kindergarten vorhanden ist, verlagert. Für den neuen Kindergarten im Seemattweg ist nur eine Pinselrenovation notwendig. Grundsätzlich wird auf jeder Etage das mittlere nordwestseitige Klassenzimmer unterteilt, so dass neue Flächen für Lehrervor - bereitung, Gruppenräume und IF-Räume entstehen. Das heutige Untergeschoss der Turnhalle (Nebengebäude) be - inhaltet drei Gruppenräume, welche ins Schulhaus verlegt werden. Die daraus freiwerdende Fläche wird durch Ausbauen der Trennwand neu für das textile Gestalten genutzt. Der bestehende Schutzraum wird durch eine fix montierte Wand und durch Holzverschläge unterteilt. Dies ergibt Abstellfläche für den Hauswart, einen Materialraum für textiles Gestalten sowie einen Raum für die Fechter. Weiter werden die Schutzrauminstallationen auf den heutigen Stand der Technik gebracht. Lifteinbau Das Schulgebäude Dorfhalde ist nicht gehbehindertengerecht erschlossen. Der Eingang wird über eine Treppe erreicht und intern steht kein Lift zur Verfügung. Da in Küssnacht physisch behinderte Schüler/Innen und Lehrpersonen das Schulgebäude Seematt ll nutzen können, kann auf die Beseitigung der Benachteiligungen gemäss Gleichstellungsgesetz verzichtet werden. Um das Schulgebäude Dorfhalde behindertengerecht zu erschliessen, müsste das Treppenhaus inkl. Treppen und Aussenzugang neu konzipiert werden. Es wäre mit zusätzlichen Kosten von ca. SFr bis SFr zu rechnen. Bilanz der Schulräume vor nach Raumbezeichnung Umbau Umbau Bemerkungen Schule Klassenzimmer Gruppenraum 0 6 IF/DAZ Raum 3 3 grössere Räume Bibliothek/Mediothek 0 0 Handarbeit 1 1 neu im UG der Turnhalle Materialraum Handarbeit 1 1 neu im heutigen Zivilschutzraum Werkraum 1 1 grösserer Raum Material Werkraum 1 1 grösserer Raum Mehrzweckraum/Singsaal 1 1 Materialraum MZR 1 1 Kindergarten Hauptraum 1 0 neu im Seemattweg 6 Gruppenraum integriert 0 Materialraum 1 0 Garderobe 1 0 Sonstige Räume Lehrerzimmer 1 1 Lehrervorbereitung 1 1 grösserer Raum Büro Schulleitung 1 1 Archiv, Material 1 1 Büro Hauswart 0 1 bereits realisiert Reinigung/Material 1 1 Werkstatt Hauswart 1 1 Mittagstisch 0 0 Baukosten Der Kostenvoranschlag basiert auf den heutigen Marktpreisen und ist nach dem Baukostenplan (BKP) erstellt worden. Preisbasis: April 2013 Index: Baukostenindex Zentralschweiz Mehrwertsteuer: 8% inkl. Genauigkeit: +/- 10% BKP SFr. 0 Grundstück 0. 1 Vorbereitungsarbeiten Gebäude Umgebung 0. 5 Baunebenkosten Reserve ca. 10% vom BKP Ausstattung Gesamtkosten Total /. Kantonaler Beitrag Total zu Lasten Bezirk

12 Finanzierung Die Kosten für dieses Projekt sind im Finanzplan enthalten. Die Finanzierung des Verpflichtungskredits erfolgt über Eigenmittel oder bei Bedarf durch Aufnahme eines Darlehens bei einem öffentlichen Bankinstitut. Das investierte Kapital muss verzinst und amortisiert werden. Der Amortisationssatz beträgt gemäss Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden FHG zurzeit 8% des jeweiligen Restbuchwerts. Auswirkung auf die Laufende Rechnung Jahr Netto- Investition Subventionen Amortisation 8% Verzinsung* 2% Total Amortisation Restbuchwert in SFr. + Verzinsung per Total 5 Jahre * Im Investitionsjahr ist die Verzinsung nur auf den halben Betrag berechnet Folgekosten Zusätzlich zu den Verzinsungs- und Amortisationskosten werden keine weiteren Zusatzkosten erwartet. Der ordentliche Unterhalt sowie die Betriebskosten werden jährlich definiert und über die laufende Rechnung budgetiert. Terminprogramm Die Vorlage für das Bauprojekt wird an der Frühlingsgemeinde vom 14. April 2014 beraten. Die Abstimmung für den Baukredit erfolgt am 15. Juni Bei Annahme des Kredits ist es vorgesehen, die Submissionen sofort zu starten, so dass der Baubeginn in den Herbstferien 2014 terminiert werden kann. Die Bauarbeiten erfolgen teilweise während dem Schulbetrieb. Die Übergabe an die Schule ist auf Anfang Schuljahr 2015/2016 vorgesehen. Nutzen des Umbaus Mit diesem Umbau des Schulhauses Dorfhalde wird die Infrastruktur den heutigen Anforderungen an den Schulalltag angepasst. Damit erhalten sowohl Lehrpersonen als auch die Schülerinnen und Schüler die Lehr- und Lernumgebung, welche Voraussetzung für ein zeitgemässes Lehren und Lernen ist. Seit 2011 wird an den Bezirksschulen Küssnacht integrativ unterrichtet. Damit wird von den Lehrpersonen erwartet, mit der zunehmenden Heterogenität an unseren Schulen umgehen zu können und den Schülerinnen und Schülern in ihrer Individualität trotzdem gerecht zu werden. Mussten früher alle Schülerinnen und Schüler zur gleichen Zeit denselben Stoff in derselben Art und Weise erwerben, versucht die heutige Schule, den unterschiedlichen Lernstilen, den unterschiedlichen Lerntempi und den unterschiedlichen Leistungsgrenzen besser gerecht zu werden. Dies erfordert zwingend ein anderes Raumkonzept, weil z.b. viel stärker in Gruppen gearbeitet wird als früher. Es braucht Gruppen räume und Räume für die Förderung der Schwächsten und der Stärksten. Nur mit der notwendigen Infrastruktur werden die Voraussetzungen geschaffen, das anspruchsvolle Konzept der Integrativen Schulung erfolgreich umsetzen zu können. Abstimmungsempfehlung Der Bezirksrat ersucht die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, dem Verpflichtungskredit für die Erweiterung des Schulhauses Dorfhalde zuzustimmen. Der Bezirksgemeinde wird beantragt: 1. Gewährung eines Verpflichtungskredits von SFr (plus allfälliger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) abzüglich kantonalen Subventionen von SFr für den Umbau des Schulhauses Dorfhalde. 2. Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen. 11

13 Bericht der Rechnungsprüfungskommission an die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht zur Ge wäh - rung eines Verpflichtungskredits von SFr für die Erweiterung des Schulhauses Dorfhalde in Küssnacht Als Rechnungsprüfungskommission haben wir das Sachgeschäft zur Gewährung eines Verpflichtungskredits von SFr (plus allfälliger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für die Erweiterung des Schulhauses Dorfhalde abzüglich kantonalen Subventionen von SFr geprüft. Für die Vorlage eines Verpflichtungskredits ist der Bezirksrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, die Vorlage zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch über das Rechnungswesen für Bezirke und Gemeinden des Kantons Schwyz. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlaussagen in der Vorlage mit angemessener Sicherheit erkannt werden. Wir prüften die Vorlage mittels Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die Anwendung der mass - gebenden Rechnungslegungsgrundsätze. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. Gemäss unserer Prüfung entspricht die Vorlage des Verpflichtungskredits den gesetzlichen Vorschriften. Wir beantragen, der vorliegenden Vorlage eines Verpflichtungskredits von SFr , abzüglich kantonalen Subventionen von SFr (plus allfälliger Teuerung), für die Erweiterung des Schulhauses Dorfhalde zuzustimmen. Küssnacht, 7. März 2014 Die Rechnungsprüfungskommission 12

14 Traktandum 4 Gewährung eines Verpflichtungskredits von SFr (plus allfälliger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Fi nanz - haushalt der Bezirke und Gemeinden) für die Erweiterung des Schulhauses Merlischachen abzüglich kantonalen Subventionen von SFr Ausgangslage Die Bezirksschulen Küssnacht haben im Sommer 2011 die Integrative Schulungsform und damit verbunden die Unterrichts - teams eingeführt. Aufgrund dieser veränderten pädagogischen Organisationsformen ergeben sich für die Schule Merlischachen entsprechende Raumbedürfnisse. In Anlehnung an das Richt - raumprogramm des Kantons weist die Schule Merlischachen zusätzlichen Raumbedarf in Nebenräumen (Gruppenräume, Raum für integrative Förderung und Deutsch als Zweitsprache (IF/DaZ), grösseres Lehrer- und Lehrervorbereitungszimmer, Büro für die Schulleitung, Schülerbibliothek) aus. Bereits im Sommer 2012 musste aufgrund der Schülerzahlen ein zweiter Kindergarten in Merlischachen eingeführt werden. Das wurde nur durch die vorübergehende Verlagerung der Schülerbibliothek in den Singsaal im Untergeschoss des Schulhauses möglich. Der Kanton senkte per Sommer 2013 die Richtzahlen für Klassen - grössen. Ab Sommer 2013 gilt für Primar- und Kindergartenabteilungen die neue Richtzahl von 22 Schülern pro Klasse (vorher 25). Gemäss Geburtenstatistik zeigen sich stark schwankende Schülerzahlen. Stark schwankende Jahrgänge können von einem Jahr zum anderen den Bedarf einer zusätzlichen Klasse schaffen. Deshalb ist es in Merlischachen das Ziel, alle Klassen einfach führen zu können. Um die Forderungen der Schule zu überprüfen und ein Projekt auszuarbeiten hat der Bezirksrat eine Planungskommission bestellt. Folgende Mitglieder sind darin eingesetzt worden: Josef Heinzer Irena Pianta Stephan Peyer Heinz Rühle Georges Zeder Irene Ott Franz Sidler Projektbeschrieb Ressortvorsteher Infrastruktur, Präsident Abteilungsleiterin Infrastruktur, Bauherrenvertreterin Abteilungsleiter Bildung und Gesellschaft Schulhausleiter Hauswart Schulhaus Merlischachen Finanzen Bauherrenberater Das bestehende Dachgeschoss des Schulhauses soll mit folgenden Räumen ausgebaut werden: Schülerbibliothek, 2 Klassenzimmer mit Garderobe, 1 Gruppenraum und 1 Materialraum. Zwecks guter Belichtung sollen eine Dachlukarne sowie mehrere Dachflächenfenster in das Dach integriert werden. Die heute bestehende Holztreppe wird zurückgebaut, da sie ungünstig für die Erschliessung der neuen Räumlichkeiten liegt. Sie wird durch eine Betontreppe im Bereich der neuen Garderobe ersetzt. Die Liftanlage wird neu bis in das Dachgeschoss geführt. In den bestehenden Geschossen werden mit Ausnahme der neuen Treppenerschliessung ins Dachgeschoss, sowie der Erdbebensicherheitsmassnahmen keine relevanten konstruktiven Eingriffe vorgenommen. Die heutige Raumaufteilung erhält keine bedeutende bauliche Veränderungen, wird aber mehrheitlich durch neue Nutzungsverteilung optimiert. Das Fassadenbild wird leicht ergänzt durch die Integration der Dachlukarne, des Liftaufbaus sowie durch die erforderlichen Erdbebenertüchtigungsmassnahmen. Die bestehende Materialisierung wird weitgehend übernommen. Bilanz der Schulräume vor nach Raumbezeichnung Umbau Umbau Bemerkungen Schule Klassenzimmer 6 6 Gruppenraum 2 3 IF/DAZ Raum 1 neu Bibliothek/Mediothek Provisorium 1 neu Handarbeit 1 1 Materialraum Handarbeit 1 1 Werkraum 1 1 Material Werkraum 1 1 grösserer Raum Mehrzweckraum/Singsaal 1 1 Materialraum MZR 1 1 Kindergarten Hauptraum 2 2 Gruppenraum integriert 1 Materialraum 2 2 Garderobe 2 2 Sonstige Räume Lehrerzimmer 1 1 grösserer Raum Lehrervorbereitung integriert 1 grösserer Raum Büro Schulleitung 1 neu Archiv, Material 1 1 Büro Hauswart 1 1 Reinigung/Material 1 1 Werkstatt Hauswart 1 1 Mittagstisch

15 Baukosten Der Kostenvoranschlag basiert auf den heutigen Marktpreisen und ist nach dem Baukostenplan (BKP) erstellt worden. Preisbasis: April 2013 Index: Baukostenindex Zentralschweiz Mehrwertsteuer: 8 % inkl. Genauigkeit: +/- 10 % BKP SFr. 0 Grundstück 0. 1 Vorbereitungsarbeiten Gebäude Umgebung 0. 5 Baunebenkosten Reserve ca. 10% vom BKP Ausstattung Gesamtkosten Total /. Kantonaler Beitrag Total zu Lasten Bezirk Finanzierung Die Kosten für dieses Projekt sind im Finanzplan enthalten. Die Finanzierung des Verpflichtungskredits erfolgt über Eigenmittel oder bei Bedarf durch Aufnahme eines Darlehens bei einem öffentlichen Bankinstitut. Das investierte Kapital muss verzinst und amortisiert werden. Der Amortisationssatz beträgt gemäss Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden FHG zurzeit 8% des jeweiligen Restbuchwerts. Folgekosten Zusätzlich zu den Verzinsungs- und Amortisationskosten werden für die Erweiterungsbauten in den ersten zehn Jahren nur geringe Gebäudeunterhaltskosten erwartet. Der ordentliche Unterhalt sowie die Betriebskosten werden jährlich definiert und über die laufende Rechnung budgetiert. Terminprogramm Die Vorlage für das Bauprojekt wird an der Frühlingsgemeinde vom 14. April 2014 beraten. Die Abstimmung für den Baukredit erfolgt am 15. Juni Bei Annahme des Kredits ist es vor - gesehen, die Baueingabe im Sommer 2014 einzureichen. Der Baubeginn ist in den Sommerferien 2015 vorgesehen. Die Bauarbeiten erfolgen teilweise während dem Schulbetrieb. Die Übergabe an die Schule ist spätestens auf Anfang Schuljahr 2016/2017 vorgesehen. Nutzen des Umbaus Mit diesem Umbau des Schulhauses Merlischachen wird die Infrastruktur den heutigen Anforderungen an den Schulalltag angepasst. Damit erhalten sowohl Lehrpersonen als auch die Schülerinnen und Schüler die Lehr- und Lernumgebung, welche Voraussetzung ist für ein zeitgemässes Lehren und Lernen. Seit 2011 wird an den Bezirksschulen Küssnacht integrativ unterrichtet. Damit wird von den Lehrpersonen erwartet, mit der zunehmenden Heterogenität an unseren Schulen umgehen zu können und den Schülerinnen und Schülern in ihrer Individualität trotzdem gerecht zu werden. Mussten früher alle Schülerinnen und Schüler zur gleichen Zeit denselben Stoff in derselben Art und Weise erwerben, versucht die heutige Schule, den unterschiedlichen Lernstilen, den unterschiedlichen Lerntempi und den unterschiedlichen Leistungsgrenzen besser gerecht zu werden. Dies erfordert zwingend ein anderes Raumkonzept, weil z.b. viel stärker in Gruppen gearbeitet wird als früher. Es braucht Gruppen räume und Räume für die Förderung der Schwächsten und der Stärksten. Nur mit der notwendigen Infrastruktur werden die Voraussetzungen geschaffen, das anspruchsvolle Konzept der Integrativen Schulung erfolgreich umsetzen zu können. Abstimmungsempfehlung Der Bezirksrat ersucht die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, dem Verpflichtungskredit für die Erweiterung des Schulhauses Merlischachen zuzustimmen. Der Bezirksgemeinde wird beantragt: 1. Gewährung eines Verpflichtungskredits von SFr (plus allfälliger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) abzüglich kantonalen Subventionen von SFr für die Erweiterung des Schulhauses Merlischachen. 2. Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen. Auswirkung auf die Laufende Rechnung Jahr Netto- Investition Subventionen Amortisation 8% Verzinsung* 2% Total Amortisation Restbuchwert in SFr. + Verzinsung per Total 5 Jahre * Im Investitionsjahr ist die Verzinsung nur auf den halben Betrag berechnet 14

16 Grundriss Ausbau Dachgeschoss Bericht der Rechnungsprüfungskom mission an die Stimmberechtigten des Bezirks Küss nacht zur Gewäh - rung eines Verpflichtungskredits von SFr für die Erweiterung des Schulhauses Merlischachen Als Rechnungsprüfungskommission haben wir das Sachgeschäft zur Gewährung eines Verpflichtungskredits von SFr (plus allfälliger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für die Erweiterung des Schulhauses Merlischachen abzüglich kantonalen Subventionen von SFr geprüft. Für die Vorlage eines Verpflichtungskredits ist der Bezirksrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, die Vorlage zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch über das Rechnungswesen für die Bezirke und Gemeinden des Kantons Schwyz. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlaussagen in der Vorlage mit angemessener Sicherheit erkannt werden. Wir prüften die Vorlage mittels Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die Anwendung der massgebenden Rechnungslegungsgrundsätze. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. Gemäss unserer Prüfung entspricht die Vorlage des Verpflichtungskredits den gesetzlichen Vorschriften. Wir beantragen, der vorliegenden Vorlage eines Verpflichtungskredits von SFr , abzüglich kantonalen Subventionen von SFr (plus allfälliger Teuerung), für die Erweiterung des Schulhauses Merlischachen zuzustimmen. Küssnacht, 7. März 2014 Die Rechnungsprüfungskommission 15

17 Traktandum 5 Nachkredite Laufende Rechnung 2013 Gemäss 36 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden vom 27. Januar 1994 ist ein Nachkredit einzuholen, sofern für eine im Laufe des Rechnungsjahres notwendige Ausgabe ein Voranschlagskredit fehlt oder für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht. In Nachachtung dieser Vorschrift unterbreitet der Bezirksrat Nachkredite im Gesamtumfang von SFr Der Bezirksgemeinde wird beantragt: Für das Jahr 2013 seien Nachkredite im Gesamtbetrag von SFr zu Lasten der Laufenden Rechnung 2013 zu genehmigen. Bericht der Rechnungsprüfungskommission an die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht über die Nachkredite der Laufenden Rechnung 2013 Als Rechnungsprüfungskommission haben wir die Nachkredite der Laufenden Rechnung 2013 von insgesamt SFr geprüft. Für die Nachkredite ist der Bezirksrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, die Nachkredite zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch über das Rechnungswesen für die Bezirke und Gemeinden des Kantons Schwyz. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlaussagen über die Nachkredite mit angemessener Sicherheit erkannt werden. Wir prüften die Posten und Angaben über die Nachkredite mittels Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die Anwendung der massgebenden Rechnungslegungsgrundsätze. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. Gemäss unserer Prüfung entsprechen die Nachkredite der Laufenden Rechnung 2013 den gesetzlichen Bestimmungen. Wir beantragen der Bezirksgemeinde, die vorliegenden Nachkredite der Laufenden Rechnung 2013 zu genehmigen. Küssnacht, 7. März 2014 Die Rechnungsprüfungskommission: Urs Odermatt Markus Hofer Phillippe Jeanmaire Beat Riesen Philipp Schaller Othmar Thurnherr 16

18 Sachgebiet Betrag SFr. Begründung Nachkredite 2013 Gemäss 36 Abs. 1 des Finanzhaushaltgesetzes sind für notwendige Ausgaben, bei denen der Voranschlagskredit fehlt oder für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht und soweit keine zwingende Ausgabenbindung vorliegt, Nachkredite einzuholen. Laufende Rechnung 0 Allgemeine Verwaltung 011 Bezirksverwaltung Drucksachen, Fachliteratur Druck Botschaft ao Bezirksgemeinde 012 Exekutive /Bezirksbehörde Entschädigung, Tag- /Sitzungsgelder mehr nichtständige Baukommissionen 029 Bauverwaltung Dienstleistungen, Honorare, Telefon Budgetfehler externer Bauabnahmen 060 Verwaltungsliegenschaften Baulicher Unterhalt durch Dritte Mehrkosten Sanierung Lift Rathaus Liegenschaft des Verwaltungsvermögens MZG Kreuzmatt Anschaffungen von Mobilien Mehrkosten Ersatzbeschaffung Bettwäsche Kreuzmatt Wasser, Energie, Heizmaterial Mehrverbrauch infolge hoher Auslastung Kreuzmatt Nachkredite Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit 104 Vormundschaft Büromaterial, Drucksachen, Inserate Mehraufwand Beschaffung Familienscheine von Erben Nachkredit Öffentliche Sicherheit Bildung 200 Kindergarten Besoldung Lehrkräfte Aushilfen für Überbrückung Krankheiten und bis Mutterschaftsurlaube 211 Real-, Sek.-, Werkschule inkl. Handarbeit /Hauswirtschaft Besoldung Lehrkräfte eine Realklasse mehr, Aushilfen für Mutterschaftsbis urlaube, Krankheiten und Militärdienst 219 Schulverwaltung Übriger Personalaufwand Kosten Assessment Schulleiter Nachkredite Bildung

19 Sachgebiet Betrag SFr. Begründung 3 Kulturförderung 342 Strandbad Seeburg Ordentliche Abschreibungen Abschreibung effektive Landerwerbskosten 344 Strandbad Merlischachen Ordentliche Abschreibungen Abschreibung gemäss Baufortschritt Nachkredite Kulturförderung Gesundheit 492 Regionales Ambulanzwesen Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Ersatzbeschaffung Beatmungsgerät Nachkredit Gesundheit Soziale Wohlfahrt 581 Asylwesen Baulicher Unterhalt Asylantenwohnheime Mehrkosten Überdachung Container 589 Übrige Sozialhilfe Fürsorgeverwaltung Besoldung Personal Mehraufwand Lohn Leiterinnen Deutschkurse Nachkredite Soziale Wohlfahrt Verkehr 620 Bezirks- und Gemeindestrassen Unterhalt Mobilen, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Reparaturen Putzmaschine /Lindner-Transporter 650 Regionalverkehr Baulicher Unterhalt Stationen Reinigung WC Bahnhof, Bau Bushaltestelle Haltikerstrasse Ordentliche Abschreibungen Abschreibung entsprechend Baufortschritt Nachkredite Verkehr

20 Sachgebiet Betrag SFr. Begründung 7 Umwelt und Raumordnung 740 Friedhof und Bestattungen Baulicher Unterhalt Abdichtung /Sanierung Brunnen 780 Übriger Umweltschutz Dienstleistungen, Honorare Mehrkosten Energieplanung 790 Raumordnung Dienstleistungen, Honorare Rechtsberatung /Ortsplanerhonorare Zonenplanrevision Nachkredite Umwelt und Raumordnung Zusammenfassung Nachkredite Rechnung 2013 Laufende Rechnung

21 Traktandum 6 Nachkredit Investitionsrechnung 2013 Gemäss 36 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden vom 27. Januar 1994 ist ein Nachkredit einzuholen, sofern für eine im Laufe des Rechnungsjahres notwendige Ausgabe ein Voranschlagskredit fehlt oder für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht. In Nachachtung dieser Vorschrift unterbreitet der Bezirksrat ein Nachkredit im Betrag von SFr Der Bezirksgemeinde wird beantragt: Für das Jahr 2013 sei ein Nachkredit im Betrag von SFr zu Lasten der Investitionsrechnung 2013 zu genehmigen. Bericht der Rechnungsprüfungskommission an die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht über den Nachkredit der Investitionsrechnung 2013 Als Rechnungsprüfungskommission haben wir den Nachkredit der Investitionsrechnung 2013 von SFr geprüft. Für den Nachkredit ist der Bezirksrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, den Nachkredit zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch über das Rechnungswesen für die Bezirke und Gemeinden des Kantons Schwyz. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlaussagen über den Nachkredit mit angemesse - ner Sicherheit erkannt werden. Wir prüften die Posten und Angaben über den Nachkredit mittels Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die Anwendung der massgebenden Rechnungslegungsgrundsätze. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. Gemäss unserer Prüfung entspricht der Nachkredit der Investitionsrechnung 2013 den gesetzlichen Bestimmungen. Wir beantragen der Bezirksgemeinde, den vorliegenden Nachkredit der Investitionsrechnung 2013 zu genehmigen. Küssnacht, 7. März 2014 Die Rechnungsprüfungskommission: Urs Odermatt Markus Hofer Phillippe Jeanmaire Beat Riesen Philipp Schaller Othmar Thurnherr 20

22 Sachgebiet Betrag SFr. Begründung Nachkredit zur Investitionsrechnung 2013 Gemäss 36 Abs. 1 des Finanzhaushaltgesetzes sind für notwendige Ausgaben, bei denen der Voranschlagskredit fehlt oder für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht und soweit keine zwingende Ausgabenbindung vorliegt, Nachkredite einzuholen. Investitionsrechnung 2 Bildung 240 Schulliegenschaften und Anlagen Umbau Seematt I Nachkredit Bildung

23 Traktandum 7 Nachkredit Laufende Rechnung 2014 Gemäss 36 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden vom 27. Januar 1994 ist ein Nachkredit einzuholen, sofern für eine im Laufe des Rechnungsjahres notwendige Ausgabe ein Voranschlagskredit fehlt oder für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht. In Nachachtung dieser Vorschrift unterbreitet der Bezirksrat ein Nachkredit im Betrag von SFr Der Bezirksgemeinde wird beantragt: Für das Jahr 2014 sei ein Nachkredit im Betrag von SFr zu Lasten der Laufenden Rechnung 2014 zu genehmigen. Bericht der Rechnungsprüfungskommission an die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht über den Nachkredit der Laufenden Rechnung 2014 Als Rechnungsprüfungskommission haben wir den Nachkredit der Laufenden Rechnung 2014 von SFr geprüft. Für den Nachkredit ist der Bezirksrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, den Nachkredit zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch über das Rechnungswesen für die Bezirke und Gemeinden des Kantons Schwyz. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlaussagen über den Nachkredit mit angemesse - ner Sicherheit erkannt werden. Wir prüften die Posten und Angaben über den Nachkredit mittels Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die Anwendung der massgebenden Rechnungslegungsgrundsätze. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. Gemäss unserer Prüfung entspricht der Nachkredit der Laufenden Rechnung 2014 den gesetzlichen Bestimmungen. Wir beantragen der Bezirksgemeinde, den vorliegenden Nachkredit der Laufenden Rechnung 2014 zu genehmigen. Küssnacht, 7. März 2014 Die Rechnungsprüfungskommission: Urs Odermatt Markus Hofer Phillippe Jeanmaire Beat Riesen Philipp Schaller Othmar Thurnherr 22

24 Sachgebiet Betrag SFr. Begründung Nachkredit zur Laufenden Rechnung 2014 Gemäss 36 Abs. 1 des Finanzhaushaltgesetzes sind für notwendige Ausgaben, bei denen der Voranschlagskredit fehlt oder für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht und soweit keine zwingende Ausgabenbindung vorliegt, Nachkredite einzuholen. Laufende Rechnung 3 Kultur und Freizeit 343 Strandbad Immensee Baulicher Unterhalt Gebäude Einbau Küche Strandbad Immensee Nachkredit Kultur und Freizeit

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