Strategien zur Verbesserung des Ratings und der Unternehmensfinanzierung

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1 22/06 6 steuer-journal.de AUFS¾TZE 4 BERATUNG 2 31 Betriebswirtschaftliche Beratung 4 Rating 2 Basel II 2 Finanzierung 2 Mezzaninekapital 2 Bilanzpolitik 2 Strategien zur Verbesserung des Ratings und der Unternehmensfinanzierung Karl A. Niggemann, Institut für Wirtschaftsberatung (IfW), Meinerzhagen / Prof. Dr. DiethardB. Simmert, International School of Management (ISM), Dortmund Die Beurteilung der Kreditwürdigkeit hat mit Basel II einen direkten Einfluss auf die Höhe der Fremdfinanzierungskosten. Vorgestellt werden Möglichkeiten zur Ratingbeeinflussung über ein Treuhand-Modell, das die Verbesserung ratingrelevanter Bilanzrelationen entscheidend unterstützt. Darüber hinaus wird veranschaulicht, wie die Eigenkapitalquote zum Zwecke einer Bonitätserhöhung gesteuert werden kann. 1 steuer-journal Nr. sj Mehr zum Thema: 3 Ratingskala nach IFD- Mapping der Banken 3 Entscheidungskriterien für den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten I. Einführung Die Bedingungen für die Unternehmensfinanzierung haben sich deutlich verändert. Früher kannten Unternehmer ihren Banker und sein eingespieltes Team in der Regel langjährig. Für Unternehmer war es nahezu selbstverständlich, dass anstehende Investitionen oder das angestrebte Unternehmenswachstum durch die Hausbank finanziert wurden. Zwischen den Gesprächspartnern bestand ein gewachsenes Vertrauensverhältnis, die Entscheidungswege waren kurz. Dramatische Kreditverluste haben Kreditinstitute jedoch zu einer ¾nderung des Risikomanagements veranlasst. Die Folge ist, dass immer mehr mittelständische Unternehmen über Finanzierungsprobleme klagen. Selbst für Unternehmen mit langjährig unproblematischen Bankverbindungen wird es zunehmend schwieriger, den Finanzierungsbedarf bei den Hausbanken zu decken. Verschärft wird dieses Problem durch die Umsetzung der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II). Basel II trägt insbesondere den Kreditausfallrisiken Rechnung. Bisher mussten Banken unabhängig vom finanzierten Risiko 8% ihrer Kreditforderungen pauschal mit Eigenkapital unterlegen (Basel I). Basel II erfordert nun für Kredite bei guter Bonität wesentlich weniger Eigenkapital als für Kredite schlechter Bonität. Der Ausgleich für die erhöhte Eigenkapitalbindung und ein ggf. gröûeres Risiko erfolgt über die Konditionen. Aber es sind nicht nur Banken, die Unternehmen vor einer Kreditvergabe auf ihre Kreditwürdigkeit hin untersuchen. Immer mehr private Investoren und Lieferanten verlassen sich nicht allein auf den guten Ruf von Unternehmen ± sie prüfen in gleicher Weise die Bonität. Kapitalanleger und Banken sind nur dann bereit, ein höheres Kapitalausfallrisiko in Kauf zu nehmen, wenn als Ausgleich zusätzliche Sicherheiten, höhere Zinsen oder Ergebnisbeteiligungen geboten werden. Damit hat die Beurteilung der Kreditwürdigkeit einen direkten Einfluss auf die Kosten der Fremdfinanzierung. II. Finanzierbarkeit und Finanzierungskosten Die IFD-Initiative Finanzstandort Deutschland (2003 gegründet, vgl. verpflichtet Banken, ihre bankinternen Ratings zum Zentrum der Kommunikation mit dem Kunden zu machen, insbesondere im Hinblick auf die Preisgestaltung. Geschaffen wurde ± mit dem Mittelstand als Zielgruppe ± ein 6-stufiges Ratingraster, das die Kundenbonität in Abhängigkeit vom Ausfallrisiko (Probability of Default = PD) darstellt. Dies ermöglicht den mittelständischen Unternehmen den Quervergleich der bankinternen Ratings anhand einer objektivierten und trans- 3 Müller/Ott,Mezzanine Finanzierungsinstrumente aus der Sicht von mittelständischen Unternehmen und Kreditinstituten 3 Heûler/Mosebach/Funke, Bilanzieller Ansatz von Mezzanine-Kapital nach HGB

2 32 3 BERATUNG 4 AUFS¾TZE 6 steuer-journal.de 22/06 parenten Werteskala, die im Internet ± wie unter ¹Mehr zum Themaª angegeben ± eingesehen werden kann. 6 Abb. 1: Ratingskala Ratingstufe Beschreibung PD- Bereich I Unternehmen mit sehr guter Bonität bis 0,3% II III IV Unternehmen mit guter bis zufriedenstellender Bonität Unternehmen mit befriedigender bzw. noch guter Bonität Unternehmen mit überdurchschnittlichem bis erhöhtem Risiko 0,3% bis 0,7% 0,7% bis 1,5% 1,5% bis 3% V Unternehmen mit hohem Risiko 3% bis 8% VI Unternehmen mit sehr hohem Risiko ab 8% Die Praxis zeigt, dass die in Abb. 1 aufgeführten Ratingstufen V und VI bankmäûig und mit Kapitalmarktprodukten praktisch nicht mehr finanzierbar sind. Unternehmen, die sich in diesen Ratingstufen befinden, werden in aller Regel nur noch Eigenkapitalpartner finden, die aufgrund eigener Einschätzungen die Zukunftsperspektiven des Unternehmens positiv beurteilen. Zwangsläufig haben ungünstige Ratings Auswirkungen auf die Konditionen. Einerseits können Kreditinstitute mit Kreditnehmern bei ungünstigem Rating nur geringeres Kreditvolumen abwickeln, da Basel II eine erhöhte Eigenmittelunterlegung erfordert. Andererseits muss ein erhöhtes Risiko einkalkuliert werden. Erfahrungsgemäû erfordern darüber hinaus Kredite an bonitätsmäûig schwache Adressen erhöhten Betreuungsaufwand. Bei der Kalkulation des Kreditzinssatzes sind entscheidend: Ÿ Geld-/Kapitalmarktzinssatz, Ÿ Betriebskosten, Ÿ Standardrisikokosten, Ÿ Eigenkapitalkosten. Ausgangspunkt für die Zinssatzkalkulation sind in jedem Fall die Interbankensätze. Die Standardrisikokosten lassen sich aus den Informationen der Banken in der Regel ableiten. 6 Beispiel: Das Rating der Sparkassen vollzieht sich in insgesamt 17 Klassen; z.b. führt dies bei Unternehmen mit der Ratingklasse 9 zu einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 2%. In der Regel werden die Sparkassen einen darüber hinausgehenden Aufschlag fordern, da neben den Risikokosten auch noch die Betriebskosten und die Eigenkapitalkosten gedeckt werden müssen. Liegt der Interbankensatz für eine 4-jährige Finanzierung bei 3,75%, wirdder Aufschlag unter Berücksichtigung von Betriebs-, StandardrisikoundEigenkapitalkosten in der Regel bei 2,4% liegen, so dass sich eine Gesamtkondition von 6,15% ergibt. Bei einem Unternehmen der Rating-Klasse 4 werden die Konditionen mind. 1,7% günstiger sein, da allein in dieser Höhe geringere Risikokosten anfallen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Unternehmen mit Non-Investment-Graden viele Finanzierungsquellen verschlossen bleiben. Allerdings gibt es erste Programme, mit denen auch Unternehmen mit eigenkapitalähnlichen Mitteln finanziert werden, die Non- Investment-Grade aufweisen (so z.b. S-Mezzanine von der WestLB, Buchanan Capital Group). III. Ermittlung von Ratingnoten Rating ist ein mathematisch-statistisches Beschreibungsmodell, das die ausfallrelevanten Merkmale eines Kreditnehmers in eine Bonitätsaussage (Ratingnote ¹Ausfallwahrscheinlichkeitª) transformiert. Aus verständlichen Gründen haben Kreditinstitute nicht im Detail veröffentlicht, durch welche Kriterien das Rating beeinflusst wird. Je nach Kreditnehmer haben die ¹harten Faktorenª einen Einfluss zwischen 40% und 70%. Zwangsläufig werden die harten Faktoren bei jungen Unternehmen untergewichtet, da entsprechendes Zahlenmaterial noch fehlt. Ein Beispiel zur Gewichtung zeigt Abb. 2 (aus der Sparkassenorganisation). 6 Abb. 2: Gewichtung von Ratingfaktoren Bereich Gewichtung A. Finanzlage Cashflow 1 Cashflow 2 Betriebsergebnis Kreditorenlaufzeit in Tagen B. Ertragslage Return-on-Investment Zinsaufwand/Gesamtleistung besondere Aufwandsquote Betriebsergebnis/Gesamtleistung Rohertrag/Gesamtleistung C. Vermögenslage Eigenkapitalquote Liquiditätskennzahl Kapitalbindung Fremdkapitalstruktur Lagerkennzahl Lagerdauer 9,0% 9,0% 9,0% 6,0% 4,0% 6,0% 3,0% 2,0% 2,0% 20,0% 2,0% 10,0% 10,0% 4,0% 4,0% Die Abb. 2 verdeutlicht die groûe Bedeutung der Eigenkapitalquote. Durch Veränderungen in diesem Bereich lässt sich das Rating leicht verändern (dazu mehr unter Abschn. VI). Bei den ¹weichen Faktorenª ergeben sich Unterschiede, insbesonde-

3 22/06 6 steuer-journal.de AUFS¾TZE 4 BERATUNG 2 33 re hinsichtlich der Unternehmensgröûe. Für Unternehmen mit mehr als 20 Mio. E Umsatz gibt es z.b. folgende Gewichtung: Ÿ Unternehmensführung: 20%, Ÿ Unternehmensplanung und -steuerung: 10%, Ÿ Marktstellung und Produktpalette: 50%, Ÿ Wertschöpfungskette: 20%. Im Hinblick auf den dominierenden Anteil der ¹harten Faktorenª ist es zielführend, das Rating hauptsächlich über diese vier Faktoren zu beeinflussen. IV. Bilanzpolitik zwecks Beeinflussung der Ratingergebnisse Bilanzpolitische Ziele von Unternehmen wurden in der Vergangenheit überwiegend von diesen Aspekten geprägt: Ÿ Minimierung der Steuerbelastung, Ÿ langfristige Stärkung der Substanz des Unternehmens durch Bildung stiller Reserven, Ÿ Beeinflussung der Entnahmemöglichkeiten der Personengesellschafter, Ÿ Vermeidung von finanziellen Begehrlichkeiten der Arbeitnehmer, der Geschäftspartner und anderer unternehmensexterner Institutionen (Publizitätsgesichtspunkte). Einige Ziele werden häufig nicht ausgesprochen, so die Kompensation der Auswirkungen von Fehlern der Geschäftsführung über den Jahresabschluss, die Ergebnisverbesserung zwecks Anhebung erfolgsabhängiger Vergütungen, die Ergebnisverbesserung angesichts einer in nächster Zeit bevorstehenden Unternehmensveräuûerung oder die Verschlechterung des Ergebnisausweises im Jahr eines Managementwechsels zwecks aufwandsmäûiger Entlastung der Zukunft. In jüngster Vergangenheit haben bilanzpolitische Zielsetzungen groûe Bedeutung gewonnen, um über ein günstiges Rating die Verbesserung der Kreditwürdigkeit zu erreichen. Da bis zu 70% des Gesamtratings durch sog. Hard-facts geprägt werden, ist es ein legitimes Bemühen von Unternehmen, durch geeignete bilanzpolitische Maûnahmen das Rating zu verbessern (zu einer Übersicht der bilanzpolitischen Möglichkeiten vgl. Veit, Bilanzpolitik, 2002, S. 6, 8). Maûgeblich können insbesondere Sachverhaltsgestaltungen vor dem Stichtag sein, wie das Praxisbeispiel im folgenden Abschn. V. zeigt. V. Praxisbeispiel: Treuhandmodell einer Maschinenbau-GmbH 1. Grundlagen des Treuhandmodells Dem Treuhandmodell liegt im Ergebnis eine Kombination unterschiedlicher Behandlungsweisen in Handelsrecht und Steuerrecht zugrunde. Die Wirkungsweise verdeutlicht der folgende Beispielssachverhalt. a) Sachverhalt Die Maschinenbau-GmbH (M-GmbH) gründete eine Besitz- und Verwaltungs-GmbH (Beteiligungs- GmbH) als alleinige Gesellschafterin. Die Beteiligungs-GmbH und die M-GmbH gründeten sodann eine Besitz-GmbH & Co. KG, wonach einziger Kommanditist dieser GmbH & Co. KG wiederum die M-GmbH ist. Am Vermögen der Besitz-GmbH & Co. KG sind die Beteiligungs-GmbH als Komplementärin mit 1% und die M-GmbH als Kommanditistin mit 99% beteiligt. Die Komplementärin hält ihren Anteil am Vermögen der Besitz-GmbH & Co. KG treuhänderisch für die M-GmbH. Diese Treuhandabrede bewirkt, dass die BuV- GmbH als Komplementärin zwar weiterhin formal Gesellschafterin der Besitz-GmbH & Co. KG ist ± im Innenverhältnis jedoch allein an die Weisungen der Muttergesellschaft M-GmbH gebunden ist und für deren Rechnung handelt. b) Steuerrechtliche Folgen Daraus ergibt sich, dass unter einkommensteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Aspekten die Weisungsgebundenheit des Treuhänders hinsichtlich seiner Stellung als Mitunternehmer am Vermögen der Besitz-GmbH & Co. KG allein dem Treugeber zugerechnet wird. Dies hat zur Folge, dass die Mitunternehmerstellung der Beteiligungs-GmbH auf die Muttergesellschaft, die M-GmbH, übergeht, so dass im Ergebnis die Mitunternehmerstellung des Komplementärs und die des Kommanditisten allein auf die M-GmbH vereinigt sind. Dies hat zur Konsequenz, dass in Ermangelung eines zweiten Mitunternehmers die

4 34 3 BERATUNG 4 AUFS¾TZE 6 steuer-journal.de 22/06 Besitz-GmbH & Co. KG einkommensteuerlich und körperschaftsteuerlich ¹irrelevantª ist und lediglich als Betriebsstätte der Muttergesellschaft M-GmbH angesehen wird. Die Besitz-GmbH & Co. KG verfügt somit steuerlich über kein Gesamthandsvermögen, weshalb auf Ebene der Besitz- GmbH & Co. KG keine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung durchzuführen ist. c) Handelsrechtliche Folgen Handelsrechtlich bleibt jedoch die GmbH & Co. KG als eigene Rechtsperson bestehen. Sie ist im Gegensatz zum Steuerrecht handelsrechtlich Alleinträger von Rechten und Pflichten und ist auch verpflichtet, eine Handelsbilanz aufzustellen. Der Maûgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz wird in diesem Fall durch 39 Abs. 2 AO durchbrochen mit der Folge, dass die Besitz-GmbH & Co. KG als steuerliche Betriebsstätte der Muttergesellschaft, der M-GmbH, gerade nicht Subjekt einer gesonderten Einkunftsermittlung sein kann. Damit laufen Handels- und Steuerrecht auseinander. Dies gilt nach einer den Autoren in einem speziellen Fall mitgeteilten Auffassung der Finanzverwaltung jedoch nur für die ESt und KSt, nicht jedoch für die GewSt. 2. Auswirkungen Die Anwendung dieses Treuhandmodells auf der Ebene der M-GmbH führt dazu, dass die M-GmbH handelsrechtlich Grundstücke, Gebäude und Maschinen an die Besitz-GmbH & Co. KG erfolgswirksam verkauft. Hiermit wird handelsrechtlich Eigenkapital geschaffen! In der Bilanz der Maschinenbau-GmbH kommt es insoweit zu einem Aktivtausch, als anstelle der bisherigen Wirtschaftsgüter Grundstücke, Gebäude und Maschinen im Anlagevermögen die Beteiligung der Besitz-GmbH & Co. KG aktiviert wird. Steuerlich wird für Zwecke der KSt die bisherige Situation nicht verändert. Hinsichtlich des Treuhandmodells kommt es auch zu keiner GrESt bei Grundstücken und Gebäuden, wobei die Maschinenbau-GmbH selbst zu 100% an dem handelsrechtlichen Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. KG beteiligt bleibt. Insoweit ist mit dem Treuhandmodell erreicht, dass unter gröûtmöglicher steuerlicher Neutralität das Handelsbilanzergebnis durch Aufdeckung der stillen Reserven verbessert wird. 3. Verbesserung der Bilanzstrukturen Die Verbesserung der Bilanzstrukturen der M-GmbH wird um so deutlicher, wenn diejenigen Bankkredite, die bisher den Bereichen Grundstücke, Gebäude und Maschinen zuzuordnen sind, auf die Besitz-GmbH & Co. KG umgeschrieben werden. Insoweit würden dann auch die Passiva von den Bankverbindlichkeiten befreit. Im Ergebnis wird das Rating der M-GmbH stark verbessert. Aus einem Unternehmen mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 2,40% wird ein Kreditnehmer, bei dem die Ausfallwahrscheinlichkeit lediglich 0,68% ausmacht. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Kreditkonditionen verbessern sich um 2% p.a., das Unternehmen erreicht Investment-Grade und kann dadurch neue Finanzierungsquellen erschlieûen. 4. Alternative Maûnahmen Natürlich gibt es auch noch eine Vielzahl von alternativen Gestaltungsmöglichkeiten. Die wohl einfachste Gestaltung ist die Verlegung des Bilanzstichtags bei Unternehmen mit saisonal nennenswert schwankender Mittelbindung. Eine hohe Mittelbindung in Vorräten und Forderungen belastet einige ratingrelevante Kennzahlen sehr wesentlich. Praxisbeispiele verdeutlichen, dass durch bloûe Stichtagsverlegung nennenswerte Ratingveränderungen erreicht werden konnten (zu Wirtschaftsjahr-Umstellungen vgl. 4a EStG, in der Unternehmenspraxis meist steuerlich unproblematisch). Eine Maûnahme kann auch die Umstellung auf die internationale Rechnungslegung (IFRS) sein. Einige Beispielsfälle in der Praxis verdeutlichen, dass sich vorteilhafte Auswirkungen aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsgepflogenheiten ergeben. Möglicherweise wird die bessere Einstufung aber auch durch die bonitätsmäûig günstigere Vergleichsgruppe erleichtert. Gerade gute Un- 6 Abb. 4: Maûnahmen zur Erhöhung der EK-Quote Indirekte Erhöhung Direkte Erhöhung ± Bilanzsummenmanagement ± Verkauf nicht betriebsnotwendigen Vermögens ± Sale-and-lease-back für Anlagevermögen ± Vorratsabbau durch Bestandsmanagement ± Forderungsabbau durch Debitorenmanagement ± Off-Balance-Finanzierungen z.b. für Patente, Markenrechte, Projekte ± Verkauf von Geschäftsbereichen oder Beteiligungen ± Leasing/Mietkauf ± Factoring/Forfaitierung ± Asset-Backed-Securities ± Einlage der Gesellschafter ± Gesellschafterdarlehen ± Thesaurierung von Gewinnen ± Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung ± Führungskräftebeteiligung ± Finanzinvestor (Private, Beteiligungsgesellschaften) ± strategische Partner ± Börsengang (IPO) ± Mezzaninekapital (Nachrangdarlehen, typisch undatypisch stille Beteiligung, Genussrecht, Wandel-/Optionsanleihe)

5 22/06 6 steuer-journal.de AUFS¾TZE 4 BERATUNG 2 35 ternehmen stellen auf IFRS um. Für bonitätsmäûig weniger gute Adressen sind die Aufwendungen der Umstellung zum Teil zu hoch. VI. Ratingbeeinflussung über die Steuerung der Eigenkapitalquote 1. Übersicht Die Eigenkapitalquote hat maûgeblichen Einfluss auf das Rating (vgl. Abschn. III.). Das ist verständlich, denn Eigenkapital ermöglicht dauerhafte Stabilität und sichert die Unternehmensentwicklung auch als ¹Verlustausgleichspolsterª. Eigenkapital muss weder verzinst noch getilgt werden. Die Eigenkapitalquote deutscher Unternehmen ist im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich. Nicht zuletzt dadurch sind deutsche Unternehmen krisenanfälliger. Die Praxis zeigt, dass viele deutsche Unternehmen wenig Phantasie entwickeln, wenn es um die Beschaffung von Eigenkapital geht. Welche Möglichkeiten alternativ bestehen, verdeutlicht Abb. 4 auf S Praxisbeispiel Die Praxis belegt den Erfahrungssatz, dass gutes Finanzmanagement von Unternehmen auf der Aktivseite beginnt. Deshalb kommt der indirekten Erhöhung der Eigenkapitalquote dominierende Bedeutung zu. 6 Beispiel: Bei einem kunststoffverarbeitenden Unternehmen mit Handelsunternehmen als Abnehmern ergeben sich durchschnittlich Forderungen, die 50% der Bilanzsumme entsprechen (im Durchschnitt deutscher Unternehmen liegt die Quote bei etwa 25%). Bilanz (Tsd. E) (Tsd. E) Anlagevermögen Eigenkapital Forderungen Fremdkapital Vorräte Eigenkapitalquote: = 16,7% Mit einer Eigenkapitalquote von 16,7% liegt das Unternehmen unter dem Durchschnitt von Unternehmen in vergleichbarer Gröûenordnung. Lösung: Mit der Hausbank wird dahingehend verhandelt, dass der Zessionskredit durch ein ¹unechtes Pensionsgeschäftª abgelöst wird. Danach verkauft das Unternehmen die Forderungen an die Bank. Der Forderungsverkauf ± hier angenommen mit E ± wirkt bilanzentlastend. Allerdings erhält die Bank die Möglichkeit einer Rückbelastung, wenn die Forderungen nach 60 Tagen nicht eingegangen sind. Die bilanziellen Auswirkungen stellen sich wie folgt dar: Bilanz nach Neuordnung (Tsd. E) (Tsd. E) Anlagevermögen Eigenkapital Forderungen Fremdkapital Vorräte Eigenkapitalquote: = 27,8% Nur durch die Umstellung vom Zessionskredit zum unechten Pensionsgeschäft erhöht sich die Eigenkapitalquote von 16,7% auf 27,8%. Darüber hinaus verändert sich eine Reihe von anderen Kennzahlen positiv (z.b. dynamischer Verschuldungsgrad, FK-Quote, Liquiditätsgrade). Das Rating verbessert sich merklich. Ein gleiches Ergebnis kann mit Factoring oder Asset-Backed-Securities(ABS)-Finanzierungen erreicht werden. Eine ähnliche Wirkung (Bilanzsummenmanagement) ist mit verstärktem Einsatz des Leasings erzielbar. 3. Mitwirkung von externen Partnern wie Kreditinstituten Kreditinstitute unterstützen das Bemühen ihrer Unternehmenskunden, das Rating zu verbessern, wirkungsvoll durch ideenreiche Finanzierungen. So erfordern die Aufträge der Automobilindustrie an die Zulieferer häufig eine groûe Mittelbindung. Kreditinstitute initiieren gemeinschaftlich mit den Zulieferern eine sog. ¹Einzweckgesellschaftª, die die Gesamtfinanzierung eines derartigen Auftrags übernimmt. Die gewählte Rechtsgestaltung erfordert auch keine Konsolidierung dieser Einzweckgesellschaft mit der Bilanz des Automobil-Zulieferers. Durch diese Vorgehensweise werden die Kennzahlen des Unternehmens deutlich begünstigt ± unabhängig davon werden für das Unternehmen neue Finanzierungsquellen erschlossen. ¾hnliche Finanzierungskonzepte gibt es auch für Patente und Markenrechte. Darüber hinaus haben sich auch die Möglichkeiten der direkten Kapitalerhöhung deutlich verbessert. Aktuell streben sowohl strategische Partner als auch Finanzinvestoren unternehmerische Beteiligungen an und sind zum Teil bereit, sehr hohe Unternehmenswerte zu akzeptieren. Häufig sind gerade mittelständische Unternehmer jedoch nicht daran interessiert, das Eigenkapital zu erhöhen. Sie wünschen keine Informationspflichten gegenüber Dritten und möchten auch Kapitalgebern keine Kontrollrechte zugestehen. Dieser ¹Herr-im- Hausª-Standpunkt verhindert oft die angemessene Ausstattung von Unternehmen mit ¹echtemª Eigenkapital.

6 36 3 BERATUNG 4 AUFS¾TZE 6 steuer-journal.de 22/06 4. Eigenkapitalähnliche Finanzierungsinstrumente Vor diesem Hintergrund haben in jüngster Zeit eigenkapitalähnliche Mittel an Marktbedeutung gewonnen. Dieses Kapital flieût in Form von Nachrangdarlehen, typisch stillen Beteiligungen, Genussrechten oder atypisch stillen Beteiligungen in die Unternehmen. Wie sich Eigenkapital, Mezzanine-Kapital und Fremdkapital abgrenzen, verdeutlicht Abb. 5. Bei der Prüfung von Finanzierungsoptionen im Bereich von Mezzanine-Instrumenten gibt es einige wichtige Kriterien, wie z.b. Renditeerwartungen oder Verlustteilnahme, die für Unternehmen entscheidungsrelevant sind. Eine Zusammenstellung wesentlicher Entscheidungskriterien ist im Internet unter ¹Mehr zum Themaª einsehbar; gezeigt werden dort die Merkmalsausprägungen von acht Kriterien für sechs Finanzierungsinstrumente. Der Markt für eigenkapitalähnliche Mittel hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Unternehmen mit vertretbarer Bonität haben Möglichkeiten, sich Kapital zu Konditionen zu beschaffen, die deutlich unterhalb der Erwartung von Eigenkapitalgebern liegen. Gleichzeitig haben die Investoren keine Mitbestimmungsrechte, so dass der Unternehmer weiterhin die unternehmerischen Entscheidungen treffen kann. Kernprobleme aus Unternehmenssicht sind in der Regel: Ÿ Gesamtkosten Ÿ ¹Bilanz-Qualitätª Ÿ Dauer der Beteiligung Ÿ Ausstiegsszenarien VII. Fazit Mehr als die Hälfte aller deutschen Unternehmen hält Fragen der Unternehmensfinanzierung für die wichtigste anstehende Aufgabe. Nach einer Meinungsumfrage (Plattner/Plankensteiner, Unternehmensbefragung 2006 zur Unternehmensfinanzierung: Banken entdecken den Mittelstand neu) haben mehr als 40% aller Unternehmen die Erfahrung machen müssen, dass Kreditprolongationen verweigert oder Wachstums- oder Investitionsfinanzierungen abgelehnt wurden. Eine noch gröûere Quote von Unternehmen hat aufgrund eines ungünstigen Ratings deutliche Erhöhungen der Zinssätze nicht verhindern können. Zwischenzeitlich haben immer mehr Unternehmen bewusst zur Kenntnis genommen, dass über ein gutes Rating die Finanzierung nicht nur erleichtert wird, sondern dass auch die Finanzierungskosten deutlich reduziert werden können. Vor diesem Hintergrund arbeiten viele Unternehmer und deren Berater intensiv daran, ihr Rating zu verbessern. In erster Linie konzentrieren sie sich dabei natürlich auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation durch eine positive Veränderung der Ertragskraft. Da damit in der Regel aber kurzfristig nicht das erwartete Ziel erreicht werden kann, gewinnen Maûnahmen aus dem Bereich der Bilanzpolitik und insbesondere der Unternehmensfinanzierung zunehmende Bedeutung. 6 Abb. 5: Finanzierungsinstrumente Kriterien Eigenkapital Mezzaninekapital Fremdkapital Rechtliche Stellung (Mit-)Eigentümerstellung unterschiedlich schuldrechtliche Gläubigerstellung Haftung mindestens in der Höhe der Einlage im Ausmaû des in Eigenkapital gewandelten Anspruchs keine Haftung Erfolgsbeteiligung Teilhabe an Gewinn und Verlust Erfolgsabhängige Verzinsungsanteile i.d.r. fester Zinsanspruch, kein GuV-Anteil Vermögensanspruch quotal (wenn Liquidationserlös > Schulden) ja, über Equity-Kicker Rückanspruch in Höhe der Gläubigerforderung Unternehmensleitung i.d.r. berechtigt Stimm- und Kontrollrechte möglich grds. ausgeschlossen, teilweise aber faktische Möglichkeit Kapitalüberlassung unbefristet i.d.r. befristet i.d.r. befristet Besicherung keine keine oder mit Rangrücktritt (vorrangige) Kreditsicherheiten Liquiditätsbelastung nicht fix, nur bei Gewinnausschüttung flexibel gestaltbar fix (Zinsen undtilgung) Renditeerwartung ca. 25 ± 30% p.a. ca. 10 ± 30% p.a. ca. 5 ± 9% p.a. (Quelle: Bredeck, Private Equity im Firmenkundengeschäft regionaler Kreditinstitute, Basel 2002, S. 58)

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