B E K A N N T M A C H U N G. eines Bauvorhabens im Sinne von 193 des Planungs- und Baugesetzes (PBG)

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1 B E K A N N T M A C H U N G eines Bauvorhabens im Sinne von 193 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) Gesuchsteller Bauvorhaben Suzanne und Edi Künzli, Sommerau 82, 274 Eschenbach Umbau und Aufstockung Mehrfamilienhaus, Ersatz Erdsonden WP,Sommerau 82, Grst. Nr. 773, GB Eschenbach Auflage bis Die Unterlagen liegen während 20 Tagen auf dem Regionalen Bauamt Oberseetal während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Ebenfalls sind die Unterlagen auf der Homepage einsehbar. Öffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Einsprachen sind mit einem bestimmten Antrag und dessen Begründung während der Auflagefrist, schriftlich und im Doppel an das Regionale Bauamt Oberseetal oder den Gemeinderat Eschenbach einzureichen. Wer als Einsprecher im Baubewilligungsverfahren unterliegt oder auf wessen Einsprache nicht eingetreten wird, trägt die dadurch verursachten amtlichen Kosten. Bei leichtfertigen oder trölerischen Einsprachen, gilt dies auch für die weiteren Verfahrenskosten ( 212 Abs. 2 PBG). Eschenbach, 7. November 2018

2 1 / 11 Raum und Wirtschaft (rawi) Murbacherstrasse Luzern Telefon Telefax rawi@lu.ch Baugesuch Baubewilligungsverfahren 184 ff. PBG Gemeinde Eschenbach Gemeinde Eschenbach Regionales Bauamt Oberseetal Oeggenringenstrasse Eschenbach info@rbo-luzern.ch Ortsteil / Grundbuchkreis Eschenbach Dieses Formular ist für alle baubewilligungspflichtigen Massnahmen auszufüllen und in genügender Anzahl mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder bei der zuständigen Gemeinde. Allgemeine Angaben Bauherrschaft (Gesuchsteller/in) Rechnungsadresse: mit Bauherrschaft identisch Nachname Künzli Bei mehreren Gesuchstellern bevollmächtigte Vertretung erwähnen und Vollmachten beilegen andere Rechnungsempfänger Vorname Suzanne und Edi Organisation Telefon Adresse Sommerau 82 Fax PLZ/Ort 274 Eschenbach suzanne.kuenzli@bluewin.ch Projektverfasser/in Nachname Oberholzer Organisation Adresse Oberstadt 1 mit Bauherrschaft identisch Oberholzer Architektur AG PLZ/Ort 204 Sempach Grundeigentümer/in Nachname Künzli Organisation Adresse Sommerau 82 mit Bauherrschaft identisch PLZ/Ort 274 Eschenbach Vorname Urban Telefon Fax uo@oberholzerarchitektur.ch Vorname Suzanne und Edi Telefon Fax suzanne.kuenzli@bluewin.ch Vorhaben Titel / Vorhaben Umbau und Aufstockung MFH Sommerau 82, Eschenbach Art Neubau mit Abbruch Neubau ohne Abbruch Abbruch Umbau, Erweiterung, Renovation, Sanierung Hochbau Tiefbau Anzahl Gebäude 1 Kleinbauten, Anlagen Projektänderung Baugesuch vom Strasse Sommerau Nr. 82 Grundstück-Nr(n) 773 Gebäude-Vers.-Nr(n) 312 Flurname Sommerau EGID-Nr Koordinaten 2728 / Kurzbeschrieb / Bemerkungen siehe beiliegender, detaillierter Baubeschrieb Geplante Nutzung Wohnen Version 3.7

3 2 / 11 Projektbezogene Angaben Bauart Konstruktion Massivbau Holzbau andere Fundation Pfahlfundation Flachfundation andere Aussenwände (Fassadengestaltung / Farbgebung) Innenwände Einsteinmauerwerk oder verputzte Aussenwärmedämmung Mauerwerk / Beton Decken / Böden Beton Fenster Bedachung (Materialisierung / Farbgebung) Holz - Metall Blecheindeckung Haustechnik Aufzugsanlage nein best. neu Art/Typ offen Heizungsanlage nein best. neu Ersatz Art/Typ WP mit Erdregister (Rückbau) Neuanlage Art/Typ Wärmepumpe Sole / Wasser mit Erdsonde Leistung 13,5 kw Kaminzüge 0 Heizung für Warmwasseraufbereitung einzelne Gebäude mehrere Gebäude mit oben aufgeführter Heizun bitte wählen Wärmepumpe, Klima / Kälteanlage nein best. neu < 3kg Kältemittel Lüftung natürlich künstlich Nutzfläche Wohnen (m 2 ) Büro + Dienstl (m 2 ) Ersatz Verkauf (m 2 ) Industrie + Lager (m 2 ) Gewerbe (m 2 ) Umbau der Anlage > 3kg Kältemittel Gastronomie (m 2 ) Bildung + Gesundheit Landwirtschaft (m 2 ) heute vorhanden Abbruch/Rückbau neu projektiert Total Veränderung Parkplätze Im Freien Einzelgarage Sammelgarage Übriges Total bestehend Wegfallende projektiert Total Total Baukosten Anzahl Gebäude Bauvolumen in m³ (SIA) ca. Baukosten in Fr. davon entfallen auf die Jahre Gebäude (BKP 1-3) 1 0 1'3'000 1'000'000 3'000 0 Nebengebäude (BKP 1-3) Umgebung (BKP 4) 30'000 10'000 20'000 0 Total 0 1'370'000 1'010'000 30'000 0 Baustatistik Gebäudefläche 281 neue Wohnungen 1 neue Gebäude mit Wohnungen 0 neue Gebäude ohne Wohnungen 0 Version 3.7

4 3 / 11 Baurechtliche Angaben Zonenart ausserhalb der Bauzone innerhalb Bauzone Wohnzone 11 (W2) Zonenüberlagerungen bitte wählen bitte wählen bitte wählen Zonenbezeichnung im BZR Naturgefahren gemäss BZR liegt in keiner Gefahrenzone liegt in Gefahrenzone Nachweis BZR-Bestimmungen beilegen Gewässerschutz üb (übrige Bereiche) Ao Au Grundwasserschutzzone S Lärm-ES ES II ES III ES IV Bauziffern Grundstücksfl. vermessen Grundwasserschutzareal anrech. Grundstücksfläche 803 separate Berechnung beilegen Ausnützungsziffer 0.35 separate Berechnung beilegen Überbauungsziffer Grünflächenziffer Versiegelungsanteil separate Berechnung beilegen separate Berechnung beilegen separate Berechnung beilegen gemäss Gewässerschutz- gemäss Zonenplan Wohnungen / Gebäude betroffen? nein ja Zusatzformular 4 Behi'ger. Bauen berücksichtigt? nein ja 157 PBG Spielplätze vorgesehen? nein ja Fläche m² 158 ff PBG Gestaltungsplan betroffen? nein ja GP vom Bebauungsplan betroffen? nein ja BP vom Baulinien betroffen? nein ja BLP vom Baugespann nicht notwendig notwendig steht ab Umweltrechtliche Angaben Art der Nutzung Wohnen oder Landwirtschaft Bauvorhaben mit UVB-Pflicht nein ja Bodenaushub nein ja Zusatzformular 23 Wassergefährdende Flüssigkeiten Gewerbe und Industrieabwässer Licht / Beleuchtung Solaranlage Angaben zur Sicherheit Dienstleistung, Verkauf Innerhalb Bauzone Ausserhalb Bauzone nein ja nein ja Zusatzformular 12 Dauerbeleuchtung im Freien nein nein ja ja Gewerbe, Industrie 5'000 m2 < 5'000 m2 i 1'500 m2 < 1'500 m3 i 500 m3 < 500 m3 i Brandschutz Gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie Qualitätssicherung im Brandschutz ist mit dem Baugesuch ein Brandschutznachweis einzureichen. Anleitungen und Musternachweise sind auf folgender Homepage erhältlich: Art des Bauvorhabens Brandschutznachweis einreichen Löschwasserversorgung Kleinbaute ( 112a PBG), kleine Umbauten, Fassadensanierung Einfamilienhaus, Nebenbaute, Landwirtschaftliche Baute (QSS 1) Anderes Bauvorhaben (QSS 1-4) Gemäss, Gesetz über den Feuerschutz ist die Löschversorgung für alle Gebäude sicher zu stellen. Bei über 100m Schlauchlänge zum Objekt wird die GVL eine objektbezogene Beurteilung vornehmen. Art der Versorgung Hydrant Löschwasserbehälter/Löschweiher m 3 55 m Schlauchlänge zum Objekt m Schlauchlänge zum Objekt m Schlauchlänge zum Objekt Keine (mit der Baueingabe ist ein Löschwasserkonzept einzureichen - Beurteilung durch die GVL) Version 3.7

5 4 / Naturgefahren Gemäss 24 Gebäudeversicherungsgesetz sind Elementarschäden, die voraussehbar waren oder durch zumutbare Massnahmen hätten vermieden werden können von der Elementarschadenversicherung ausgeschlossen. Info dazu und praevention/elementarschadenpraevention/. Art des Bauvorhabens Schutz gegen Starkniederschläge Naturgefahren betroffen Kleinbaute ( 112a PBG), Umgebungsanlage Anderes Bauvorhaben Massnahmen gegen zuströmendes Hang- oder Oberflächenwasser sind vorgesehen Keine speziellen Massnahmen vorgesehen Nein Ja Es sind keine speziellen Massnahmen gegen Naturgefahren erforderlich. Erdbebensicherheit Für die Neubauten sind generell die Anforderungen an die Erdbebensicherheit gemäss SIA 21 einzuhalten. Für bestehende Bauten sind die Anforderungen an die Erdbebensicherheit gemäss SIA Merkblatt 2018 und SIA 29/8 (2015) einzuhalten. Ob die Erdbebensicherheit kontrolliert wird, hängt von der Art und Grösse der Baute oder baulichen Massnahme ab. Merkblatt unter baugesuch Art des Bauvorhabens Neubau / Ersatzneubau Um-, An-, Aus-, Aufbau Wesentlicher Eingriff in die Tragstruktur Kein Eingriff in die Tragstruktur oder unwesentliche Schwächung des Tragwerks Merkblatt Erdbebenzone (EZ) EZ 2 (Greppen, Weggis, Vitznau) EZ 1 (alle anderen Gemeinden) Baugrundklasse (BGK) BGK A BGK C BGK D BGK E BGK F1 Baugrundklassen Bauwerksklasse (BWK) BWK I BWK II BWK III Merkblatt Die Bauherrschaft und der Planverfasser bestätigen mit ihrer Unterschrift auf dem Baugesuchformular die Richtigkeit der gemachten Angaben. Version 3.7

6 5 / 11 Statistikformular Gebäude Zusatzformular 4 Dieses Zusatzformular wird automatisch für jedes Gebäude erstellt. Einzelne im Baugesuchsformular enthaltene Angaben werden automatisch übernommen und sind von der Gemeinde für jedes Gebäude zu ergänzen. Abzubrechende Wohnungen sind als "aufgehoben" zu deklarieren. Gebäude 1 Eidg. Gebäudeidentifikator (EGID) Erhebungsstellen-Nr. Eidg. Bauprojektidentifikator (EPROID) Gemeinde Eschenbach Amtl. Baudossier-Nr (Gemeinde/Suffix) Eidg. Grundstückidentifikator (EGRID) Letzte Änderung (Datum) Parzellen-Nr(n) 773 Gebäude-Vers.-Nr(n) 312 Grundbuchkreis 30 Koordinaten (x / y) 2728 / Name des Gebäudes Strasse Nr. PLZ Ort Eingangsstatus EDID Sommerau 82 Eschenbach - Zeile hinzufügen Gebäudestatus Gebäudekategorie Gebäudeklasse Jahr der Fertigstellung: Neubau Renovation/Umbau Abbruch Anzahl Geschosse 3 EGID-Nr. 19'181 Anzahl separate Wohnräume 0 Anzahl Wohnungen 2 Gebäudefläche 281 Heizungsart Warmwasserversorgung nein ja Energieträger der Heizung Energieträger WWV (Winter) Stockwerk Maisonette Eingangs- Nr. Lage auf dem Stockwerk Anzahl Zimmer Fläche in m 2 Küchenart Wohnungsstatus Baujahr Abbruchjahr EWID 2 1 Erdgeschoss Küche Projektiert Obergeschoss Küche Projektiert Zeile hinzufügen Version 3.7

7 / 11 Statistikformular Bauprojekt Dieses Zusatzformular wird automatisch erstellt. Einzelne im Baugesuchsformular enthaltene Angaben werden automatisch übernommen und sind von der Gemeinde für jedes Bauprojekt zu ergänzen. Eidg. Bauprojektidentifikator (EPROID) Erhebungsstellen-Nr. Eschenbach Amtl. Baudossier-Nr. (Gemeinde) Letzte Änderung Bauort Eschenbach Parzellen-Nr. 773 Innerhalb Bauzonen nein Bewilligungsgrund ja Grundbuchkreis 30 Umschreibung Bauprojekt Wohnen Art der Arbeiten Art der Bauwerke Hochbau Tiefbau Typ der Bauwerke Typ Auftraggeber Nachname Künzli Vorname Suzanne und Edi Organisation Adresse Sommerau 82 PLZ/Ort 274 Eschenbach Bauprojektstatus Gesamtkosten des Projekts SFr. 1'370'000 Dat. Baueingabe Voraussichtliche Baudauer Monat(e) Dat. Baubewillig. Dat. Baubeginn Dat. Bauende Anzahl Gebäude 1 Gebäudegrundriss neu oder verändert nein ja Neue Wohnungen und Gebäude neue Gebäude neue Gebäude neue Wohnungen mit Wohnungen ohne Wohnungen Total Fertig Version 3.7

8 7 / 11 Besondere Angaben / Sonderbewilligung Die betroffenen Fachbereiche sind vor der Baueingabe mit den kommunalen oder kantonalen Fachstellen abzusprechen Betroffene Fachbereiche Ausnahme- und Sonderbewilligung Zuständigkeit gesetzliche Grundlage Planungs- und Baurecht Unterschreitung Grenz- und/oder Gebäudeabstand Gemeinde 133 f. PBG Unterschreitung Vorplatzlänge bei Garagen Gemeinde 119 Abs. 3 PBG Ausnahmen von BZR-Vorschriften Gemeinde 37 PBG, BZR Ausnahmen betr. Schutz der Gesundheit Gemeinde 15 PBG Bauen ausserhalb Bauzonen "Landwirtschaft" rawi 54 PBG, Art. 1 RPG Bauen ausserhalb Bauzonen "nicht Landwirtschaft rawi 180 ff. PBG, Art. 24 ff. RPG Strassenrecht Unterschreitung Strassenabstand Übrige Strassen Gemeinde 88 StrG Gesteigerter Gemeingebrauch Übrige Strassen Gemeinde 22 StrG Sondernutzung Übrige Strassen Gemeinde 23 StrG Zufahrten / Einmündungen Übrige Strassen Gemeinde 32 f. StrG Gemeinde 71a f. StrG Unterschreitung Strassenabstand Kantonsstrassen rawi 88 StrG Gesteigerter Gemeingebrauch Kantonsstrassen rawi 22 StrG Sondernutzung Kantonsstrassen rawi 23 StrG Zufahrten / Einmündungen Kantonsstrassen rawi 32 f. StrG Strassenprojekt Kantonsstrassen Kanton 9 f. StrG Wasserbaurecht Unterschreitung Gewässerabstand neu rawi 5 WBG Unterschreitung Gewässerabstand bestehend rawi WBG Inanspruchnahme eines öffentlichen Gewässers rawi 32 ff. WBG Inanspruchnahme eines privaten Gewässers rawi 4 WBG Wasserbauprojekt Kanton 32 ff. WBG Umwelt-, Gewässer- und Naturschutzrecht Bodenaushub (Humusabtrag und Aushub) uwe Art. 30 USG Fundationen, Bauten und Anlagen im Grundwasser uwe Art. 19 GSchG, Art. 32 GSchV Versickerung von unverschmutztem Abwasser uwe Art. 19 GSchG, Art. 32 GSchV Erdwärmesonde, Energie- oder Erdwärmekörbe uwe Art. 22 GSchG, Art. 1,8,10 VWF Beseitigung von Hecken, Feldgehölzen, Uferbestockung lawa 3,4+8 HeckenV, Art. 21 f. NHG Nachweis energetischer Massnahmen Gemeinde 14 PBG Bauvorhaben in lärmbelasteten Gebieten uwe Art. 31 LSV Lärmschutznachweis für Luft / Wasser-Wärmepumpen uwe Art. 7 LSV Tankanlagen uwe Art. 19 GSchG, Art. 32 GSchV Asbest im Gebäude vorhanden klab Art. 3 BauAV Radon (bei Wohnnutzung im Unter- oder Erdgeschoss) uwe Art. 13 StSV Entnahme von Grundwasser für thermische Nutzung uwe 7 WNVG Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässer uwe 7 WNVG Waldrecht Unterschreitung Waldabstand bis 15 m (Wohn-/Arbeitsräume), 10 m (Übriges) Gemeinde 13 PBG, 14 KWaG unter 15 m (Wohn-/Arbeitsräume), 10 m (Übriges) lawa 13 PBG, 14 KWaG Bauten und Anlagen im Wald lawa 12 KWaG, a ff. KWaV Nachteilige Nutzung lawa 13 KWaG Rodung lawa 3 KWaG, 2 KWaV Fischerei- und Jagdrecht Technische Eingriffe in ein Gewässer (z.b. Einleitungen, usw.) lawa Art. 8 eidg. FG, 25 kant. FG Denkmalschutzrecht Denkmalschutzobjekt oder in der Nähe davon da 5 DSchG Objekt im kantonalen Bauinventar da 1c DSchG, 142 PBG Bodeneingriffe in eine archäologische Fundstelle da 1 DSchG, 142 PBG Feuerschutzrecht Industrielle/Gewerbliche Bauten, Hochhäuser, Bauten gvl 8, 43, 58 FSG mit regem Publikumsverkehr (z.b. Verwaltungsgebäude, usw.) Bauten und Anlagen zur Lagerung, Herstellung, usw. gvl 33 FSG von feuergefährlichen Stoffen und Waren (z.b. Flüssiggasanlagen) Arbeitsrecht Industrielle/Gewerbliche Bauten / Anlagen wira-iga Bauten und Anlagen mit Plangenehmigungspflicht wira-iga Art. 7 und 8 ArG Zivilschutzrecht Schutzraumbaupflicht mzj Art. 48 BZG Gastgewerberecht und Lebensmittelkontrolle Bauten mit gastgewerblicher Nutzung (Restaurant etc.) ggp, dilv GaG, 10 ff. GaV, Art. 20 LGV Andere Verpflegungsbetriebe (Kantine, Kita, etc.) dilv 3 GaG, Art. 20 LGV Übrige Lebensmittelbetriebe (Herstellung, Verarbeitung, Verkauf) dilv Art. 20 LGV Veterinärrecht Schlachtanlagen vetd Art. 8 VSFK Entsorgungsbetriebe für tierische Nebenprodukte vetd Art. 11 VTNP Bewilligungspflichtige Wildtierhaltung vetd Art. 89, 90, 95 TSchV Meldepflichtige gewerbsmässige Heimtierhaltung vetd Art. 101 TSchV erforderlich nein ja Bemerkung Zusatzformular 2 Zusatzformular 3 mit Gde. besprechen mit vif besprechen mit vif besprechen Zusatzformular 23 Zusatzformular 10 Zusatzformular 11 Zusatzformular 13 Zusatzformular 14 Zusatzformular 15 Zusatzformular 1 Zusatzformular 9 Zusatzformular 19 Zusatzformular 19 mit uwe besprechen mit uwe besprechen Zusatzformular Zusatzformular 7 Zusatzformular 7 Zusatzformular 5 Zusatzformular 17 Zusatzformular 20 Zusatzformular 21 Zusatzformular 18 Zusatzformular 18 Zusatzformular 18 Zusatzformular 18 Version 3.7

9 8 / Asbest Zusatzformular 19 Asbesthaltige Materialien wurden bis zum allgemeinen Verbot von 1990 sehr vielseitig eingesetzt: In Verkleidungen von Wänden und Decken, Heizkörpernischen, Fensterbrett-Untersichten, Lüftungskanälen, Dach- und Fassadenverkleidungen, Bodenbelägen sowie in Abdeckungen und Unterlagen bei Elektroinstallationen, Druck- und Kanalrohren, Formwaren wie Blumenkisten, etc. Materialien mit schwachgebundenem Asbest sind: Spritzasbest, leichte Faserplatten, gewisse Wand- und Bodenbeläge, Rohrisolationen, Asbestkarton, Asbestschnüre, Asbest-Isolationsmatten etc. Bei diesen Materialien ist eine Faserfreisetzung schon durch Erschütterung möglich. Das Entfernen muss durch eine spezialisierte Firma erfolgen. Die Vorgaben der Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) sowie der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) müssen eingehalten werden (siehe SUVA- Merkblätter 080.d - Asbest und andere faserförmige Arbeitsstoffe, Gesundheitsgefährdung und Schutzmassnahmen, 090.d - Entfernen von leichten asbesthaltigen Platten, bzw. 070.d - Entfernen von asbesthaltigen Boden und Wandbelägen). Die Bauherrschaft bzw. deren beauftragte Firma hat die Aufnahme der Bauarbeiten bei der SUVA anzumelden. Materialien mit festgebundenem Asbest sind: Faserzementprodukte für Dächer, Fassaden und Wände, Rohrleitungen, Gartenprodukte etc. Diese Produkte sind möglichst zerstörungsfrei zu entfernen/entsorgen. Staubentwicklungen sind zu vermeiden, die Entsorgungshinweise sind zu beachten. Die Vorgaben des SUVA-Merkblattes 104.d (Entfernen und Reinigen von befestigten Asbestzementplatten) sind in jedem Fall und auch bei geringen Asbestgehalten (wenige % - es besteht kein Grenzwert im Sinne eines Minimalwertes) einzuhalten. Bei der Verarbeitung und Manipulation von Asbest entstehen feinste Fasern (Aufspaltung in der Längsrichtung, z.t. tausendmal dünner als ein menschliches Haar), welche eingeatmet werden können. Obwohl Asbest akut nicht toxisch ist, besteht immer eine Gefährdung, wenn Feinstaub von Asbest durch die Atmung in die Lungenbläschen gelangen. Die eingeatmeten Fasern können jahrzehntelang in der Lunge verbleiben und sogar ins angrenzende Bauch- und Brustfell gelangen. Asbest kann einerseits die sogenannte Asbestose verursachen. Es handelt sich dabei um eine Erkrankung der Lunge, die im fortgeschrittenen Studium zu zunehmender Atemnot führt. Andererseits verursacht Asbest auch Krebserkrankungen. Neben einem bösartigen Tumor des Brust- und Bauchfells (Mesotheliom) tritt auch Lungenkrebs auf. Bei Asbestverdacht muss der Bauherr die verdächtigen Materialien in jedem Fall auf Asbest untersuchen lassen, denn Asbestfasern sind gesundheitsschädlich. Für Asbestuntersuchungen wendet sich die Bauherrschaft an das Kantonale Laboratorium Luzern oder an eine der Firmen, die die SUVA auf ihrer Homepage aufgeführt hat ( Die Kosten der Untersuchung gehen zu Lasten der Bauherrschaft. Weitere Informationen: - Bauarbeitenverordnung, BauAV Art. 3 Abs 1bis (SR ) - Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Abt. Chemikaliensicherheit: - Suva: - Forum Asbest Schweiz: - Bundesamt für Gesundheit: Erklärung der Bauherrschaft Die Bauherrschaft bestätigt mit der Unterschrift auf dem Baugesuchsformular, dass sie die obgenannten Ausführungen zu den Asbestfragen zur Kenntnis genommen hat. Bei der Umsetzung des Bauvorhabens wird die Bauherrschaft ein Augenmerk auf mögliche astbesthaltige Materialien richten. Sollte ein Asbestverdacht vorhanden sein, verpflichtet sich die Bauherrschaft, das fragliche Material auf Asbest untersuchen zu lassen. Wenn sich dieses Material als astbesthaltig erweist, muss die Bauherrschaft dafür besorgt sein, dass dieses von einer Spezialfirma fachgerecht entsorgt wird (zu Lasten Auftraggeber). Version 3.7

10 9 / 11 Weitere Beteilige Bauherrschaft Projektverfasser/in Bauherrschaft (Gesuchsteller/in) Nachname Kägi Organisation Adresse Lindenbrunnenstrasse 3 PLZ/Ort 274 Eschenbach Grundeigentümer/in Vorname Nadja und Beat Telefon Fax kuenzli.nadja@gmx.ch Rechnungsadresse Grundeigentümer/in Nachname Kägi Organisation Adresse Lindenbrunnenstrasse 3 PLZ/Ort 274 Eschenbach Parzellen-Nr(n) 773 Vorname Telefon Fax Nadja und Beat kuenzli.nadja@gmx.ch Version 3.7

11 10 / 11 Beilagenverzeichnis Vorgängig mit der Leitbehörde besprechen und alle markierten Unterlagen in der jeweils notwendigen Anzahl, mindestens aber vierfach bei der Gemeinde einreichen ( 188 Abs. 1 PBG) Kontrolle gem 192 PBG E NE Anlagen als Word, Excel oder pdf-datei dem Baugesuch hinzufügen. Die Anhänge werden im Dokument integriert übermittelt. Allgemeine Unterlagen und Pläne ( 55 Abs. 2 lit. a-h PBV) je min vierfach Situationsplan (nachgeführter Grundbuchplan, in der Regel 1:500, nicht älter als 2 Jahre) Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Fassaden, usw., mindestens 1:100, mit allen notwendigen Angaben) Entwässerungsplan / Kanalisationsplan (1:100, mit allen notwendigen Angaben) Umgebungsplan (1:100, mit allen notwendigen Angaben) Klimaprojekt (Pläne und Angaben zur künstlichen Belüftung) Berechnung der Bauziffern (detaillierte Berechnung inkl. Schemapläne) Nachweis Wärmeschutz Abwasseranlagen (1:100 oder 1:50) Übersichtsplan der weiteren Umgebung (1:500 bis 1:2'000) Zusätzliche Unterlagen je min vierfach Baubeschrieb Grundbuchauszug Modell Fotos Vollmacht Nachweis für Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren Deklaration/Berechnung der provisorischen Anschlussgebühr für Abwasser/Frischwasser Nachweis Brandschutz (Konzept, Grundrisspläne) Konstruktionsart der Nachbarbauten inkl. Fassadenpläne (bei Gebäudeunterabständen) Überprüfungsbericht oder Vorbemessungsbericht Erdbebensicherheit des Bauingenieurs Unterschrift Die Unterzeichnenden haben von den Hinweisen und massgebenden Vorschriften Kenntnis genommen. Bauherrschaft bei mehreren Bauherren/innen nur bevollmächtigte/r Vertreter/in, bei juristischen Personen inkl. Firmenstempel) Unterschrift Unterschrift Unterschrift Planverfasser/in (inkl. Firmenstempel) Unterschrift Unterschrift Unterschrift Grundeigentümer/in (bei mehreren Grundeigentümer/innen nur bevollmächtigte/r Vertreter/in oder separates Unterschriftenblatt beilegen) Unterschrift Unterschrift Unterschrift Ort, Datum Version 3.7

12 11 / Version 3.7

13 Umbau und Aufstockung MFH Sommerau 82, Eschenbach Allgemeiner Baubeschrieb vom 31.Oktober 2018 Bestand Heute besteht die Liegenschaft Sommerau 82 als zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Garage, Eingang, Keller und Technik im Untergeschoss, sowie den Wohnräumen im Erdgeschoss. Durch die Hanglage ergibt sich eine klare Ausrichtung des Volumens von Nordwest nach Südost mit Gartensitzplatz und Wintergarten in Richtung Südwesten. Der Ausblickt erreicht die praktisch ganze Bergkette von Rigi bis Pilatus. Die Besonnung ist gut, wobei sie im Hochsommerabend von schräg hinten aufs Haus fällt. Absicht Das bestehende Wohngeschoss wird bis Oberkant Betondecke abgebrochen. Das Untergeschoss wird mit einem neuen Treppenhaus und einem Abstellplatz ergänzt. Die Erschliessungsleitungen sowie die Kanalisation soll soweit möglich, weiterverwendet werden. Es werden neu zwei übereinandergestapelte Wohnungen realisiert, wobei im Erdgeschoss eine Familienwohnung für fünf Personen und im Obergeschoss eine grosszügige Drei- bis Vierzimmerwohnung für ein Paar entsteht. Im Hinblick auf das Wohnen im Alter wird ein Lift vorgesehen und mindestens eine Nasszelle pro Wohnung soll behindertengerecht ausgebaut werden können. Die Fassaden gegen Norden und Osten erscheinen volumetrisch geschlossen. Nach Süden wird eine Balkonschicht vorgelagert. Diese ermöglicht den Genuss des Panoramas über den Dächern der talseitigen Nachbarschaft. Gleichzeitig ergibt diese einen gestalterischen Rahmen um die unterschiedlichen Ansprüche der beiden Wohnungen, welche sich in der Befensterung zeigen wird. Das Gebäude wird als Massivbau konventionell oder mit Einsteinmauerwerk ergänzt. Das neue Treppenhaus und die Geschossdecken aus Beton dienen der Trennung der Brandabschnitte und der statischen Ertüchtigung. Das Haus erhält ein mit blech verkleidetes Schrägdach, mit einem markanten Oblicht. Dämmtechnisch werden die beiden aufgesetzten Geschosse als geschlossener Perimeter auf die bestehende Decke aufgesetzt. Die Kanalisation wird so ergänzt, dass in Zukunft der Anschluss ans Trennsystem möglich ist. Es wird ein offener Carport für vier Autos gebaut. Urban Oberholzer Dipl. Architekt FH Bauökonom MAS FH/AEC

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15 Suzanne und Edi Künzli / Nadja und Beat Kägi, Eschenbach Nr. 33 Umbau Aufstockung ZFH Sommerau 82 Baueingabe Grundrisse, Schnitt A-A Plan Nr Massstab Grösse Verfasser Datum Revidiert 1: /0. sb No Revision OBERHOLZER ARCHITEKTUR AG Oberstadt Sempach architekten@oberholzerarchitektur.ch ±0.00 Legende: = ok. f. Bo. Erdgeschoss (Wohnraum) Bestand Alle Masse sind vom Unternehmer am Bau zu kontrollieren. Es ist zudem verpflichtet, die Zeichnungen in Neu technischer hinsicht zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten mit der Bauleitung zu bereinigen. Abbruch Messweise Türhöhen: ab Oberkant höherem Boden / Schwelle bis Unterkant rohem Sturz. Messweise Fensterhöhen: ab Oberkant fertig Fensterbank bis Unterkant fertig Sturz. Legende: Unterschriften Sempach Beton DW Dachwasser Betonelement Backstein tragend Beton Bestehend Bauherrschaft und Grundeigentümer Backstein Bestehend Sommerau 82 Erdgeschoss Kalksandstein tragend Ytong Porenstein Naturstein Holz / Holzwerkstoffe Wärmedämmung hart Wärmedämmung weich Bauherrschaft und Grundeigentümer Sommerau 82 Obergeschoss BA BE KS Bodenwasserablauf mit GV Bodenwassereinlauf ohne GV Kontrollschacht SS Schlammsammler Nadja und Beat Kägi WAR Reinabwasser WAS WASI PU D E Schutzabwasser Sickerabwasser Putzöffnung Dekckelhöhe Einlaufhöhe ASuzanne Auslaufhöhe und Edi Künzli S Sohlenhöhe N FB OK fertig Boden RB OK roher Boden RD UK rohe Decke FD UK fertige Decke RST UK roher Sturz FST UK fertiger Sturz FBR OK fertige Brüstung RBR OK rohe Brüstung FSW OK fertige Schwelle MAR Markise M Motor LF Luftfassung Parzellengrenze Ankleide Bf.: 13.27m 2 Ff.: 3.20m WM 2.10 Lift Zimmer Bf.: 20.48m 2 Ff.: 5.08m 2 Dachfenster m 0.29m Treppenhaus WC Bf.: 4.44m 2 Ff.: 0.42m 2 Entrée Bf.: 7.81m 2 Ff.: 1.0m 2 Zimmer Bf.: 12.59m 2 Ff.: 2.2m 2 Datum Änderung Gez Carport Bf.: 71.92m 2 Ff.: 0.0m 2 Boiler ø 70cm WP Technik Bf.: 12.1m 2 Ff.: 0.0m 2 EXP Wasserverteilung Lift Keller Bf.: 20.70m 2 Ff.: 4.7m m 0.30m Steigzone Eingang Bf.: 15.4m 2 Ff.: 3.9m 2 Keller Bf.: 12.35m 2 Ff.: 0.53m 2 Motorrad - Garage Bf.: 27.2m 2 Ff.:.87m Treppenhaus Leitung unter Decke über UG DU WC Bf.: 32.1m 2 Ff.:.45m 2 Zimmer 4 Bf.: 14.25m 2 Ff.: 2.27m 2 Lift ged. Sitzplatz Bf.: 45.32m 2 Ff.: m 2 Kochen Essen Bf.: 30.1m 2 Ff.: 1.59m 2 Festverglast FB EG neu: ± 0.15 / m ü.m. KS BO m 0.30m Treppenhaus Steigzone Korridor Bf.: 15.8m 2 DU WC Bf.: 4.30m 2 Ff.: 0.0m 2 Ff.: 2.94m 2 Reduit Bf.: 4.41m 2 Ff.: 0.48m 2 Zimmer 3 Bf.: 13.0m 2 Ff.: 4.24m 2 BAD Bf.:.m 2 Ff.: 1.0m 2 Zimmer 1 Bf.: 12.17m 2 Ff.: 2.27m 2 Zimmer 2 Bf.: 12.41m 2 Ff.: 4.24m 2 Balkon Bf.: 2.2m 2 Ff.: m WM TU P1 P2 P3 P P (OK First) (FB OG) (FB EG neu) (FB EG abbruch) -2.4 (FB UG) 80 (K) (K) KOCHEN ESSEN WC ZIMMER ± = m ü.m KORRIDOR EINGANG TREPPENHAUS TREPPENHAUS 2.80 TREPPENHAUS 80 Parzellengrenze Terasse Bf.: 0.93m 2 Ff.: 0.00m 2 Glaspaneelen Glaspaneelen DU WC Bf.: 14.25m 2 Ff.: 1.0m 2 Bügelbrett TU Festverglast Steigzone Kochen Essen Bf.: 45.13m 2 Ff.: 21.20m 2 Dachfenster KS Wohnen Bf.: 19.59m 2 Ff.:.85m 2 BO ST GS Architekt Urban Oberholzer Schnitt A-A Obergeschoss (Neubau) Tannen roden FB EG abbruch: ± 0.00 / m ü.m P Untergeschoss (Umbau) Erdgeschoss (Ersatzbau)

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19 Deklaration für die Berechnung der Anschlussgebühr Abwasser und Frischwasser Provisorische Deklaration: Zustellung an Gemeindeverwaltung (Bauamt) zusammen mit Baugesuch. Definitive Deklaration: Ausfüllen nach Baufertigstellung! Zustellung an Gemeindeverwaltung (Bauamt) vor Bauabnahme. Bitte digital erfassen und per weiterleiten! mit TABULATOR-TASTE zum nächsten Feld springen a) Allgemeine Informationen zum Grundstück schwarz gekennzeichnet Datum der Baubewilligung: b) Informationen Abwasserentsorgung rot gekennzeichnet c) Informationen Frischwasserversorgung blau gekennzeichnet TT.MM.JJJJ d) Anhang (Angabe nur bei definitiver Deklaration) a) Allgemeine Informationen Parzellen-Nr. Baurecht(e): Adresse Parzelle: Grundeigentümer: 1. Art der Mutation Neubau Neue Parzellierung Um-, Anbau Bestehende Gebäude anschliessen 2. Grundstücksnutzung Grundbuchfläche des Grundstücks: m 2 Einfamilienhaus Einfamilienhaus mit Kleingewerbe Landwirtschaft Sportanlagen Ferienhaus Gewerbe/Industrie Welche: Mehrfamilienhaus Wohn- und Gewerbe unbewohntes Kleingebäude Strasse / Park- oder Abstellplatz Andere Welche: 3. Zoneninformationen Sind auf dem Grundstück ˮWaldˮ, ˮGewässerˮ oder ˮGrünzonenˮ vorhanden? Ja Nein Liegt das Grundstück in der Landwirtschafts-Zone? Ja Nein 4. Anschlüsse - Schmutzwasser - Regenwasser - Frischwasser Wird Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet? Ja Nein Wird Regenwasser in die öffentliche Kanalisation (Schmutz-, Misch- oder Regenwasserleitung) eingeleitet? Ja Nein Wird Frischwasser von der öffentlicher Wasserversorgung bezogen? Ja Nein Name der Wasserversorgung: 5. Bewohnbarkeit Auch nicht bewohnte Wohnungen oder ungenutzte Gewerberäume sind mit anzugeben! Anzahl Wohnungen: Anzahl Gewerbebetriebe: Formular-Stand: WV&SE_HH_Rev1 Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger AG, Willisau Seite 1 von 4

20 . Geschossigkeit Für die Anzahl Geschosse ist das Gebäude mit der höchsten Geschosszahl massgebend! Anzahl bewohnbare oder gewerblich nutzbare Geschosse: Ist das Dach- bzw. Attikageschoss (DG/AG) als Geschoss miteingerechnet? Ja Falls Nein Nein Das DG/AG wird nicht bewohnt oder gewerblich genutzt oder Bewohnbare oder gewerblich nutzbare Zimmer im DG/AG vorhanden. Anzahl: Fläche: m 2 Ist das Untergeschoss (UG) als Geschoss miteingerechnet? Ja Falls Nein Nein Das UG wird nicht bewohnt oder gewerblich genutzt oder Bewohnbare oder gewerblich nutzbare Zimmer im UG vorhanden. Anzahl: Fläche: m 2 7. Ausnützungsübertragung bzw. Übertragung nicht beanspruchter Gebäudeflächen Gemäss Planungs- und Baugesetzgebung (PBG). Wird von einer anderen Parzelle die Ausnützung oder nicht beanspruchte Gebäudefläche übertragen? Ja Nein Falls Ja, von welcher Parzelle wird Fläche übertragen? Parzellen-Nr.: Übertragene Grundstücksfläche (nicht AGF!): m 2 Wird an eine andere Parzelle die Ausnützung oder nicht beanspruchte Gebäudefläche übertragen? Ja Nein Falls Ja, an welche Parzelle wird Fläche übertragen? Parzellen-Nr.: Übertragene Grundstücksfläche (nicht AGF!): m 2 b) Informationen Abwasserentsorgung 8. Belastung durch Brunnenwasser Brunnen mit laufendem Wasser auf dem Grundstück? Nein Ja Wohin fliesst das Brunnenwasser? Bemerkungen: 9. Grundflächen aller Gebäude (Fussabdruck; ohne Vordächer!) 9.1 Gebäudegrundfläche entwässert direkt in öffentliches Kanalisationsnetz m Gebäudegrundfläche versickert oberflächlich (über die Schulter) m Gebäudegrundfläche in Versickerungsanlage m 3 (Versickerungsvol.) m Gebäudegrundfläche entwässert in Brauchwasseranlage m 3 (Retentionsvol.) m Gebäudegrundfläche entwässert über Retentionsanlage m 3 (Retentionsvol.) m 2 9. Gebäudegrundfläche extensiv begrünt (min. 8cm) oder humusiert (min. 30cm) m Gebäudegrundfläche entwässert über private Leitung direkt in Gewässer m 2 Die Summe aller Teilflächen entspricht der Grundrissfläche aller Gebäude m 2 Formular-Stand: WV&SE_HH_Rev1 Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger AG, Willisau Seite 2 von 4

21 10. Übrige befestigte Flächen (Vorplätze, Parkplätze, Gartensitzplätze, Überdachungen usw.) 10.1 Üb. bef. Fläche entwässert direkt in öffentliches Kanalisationsnetz (Strassenfläche Pkt. 11.2) 10.2 Üb. bef. Fläche versickert oberflächlich (über die Schulter) 10.3 Üb. bef. Fläche sickerfähiger Belag (min. 100 ltr/(ha*s)) m Üb. bef. Fläche in Versickerungsanlage m 3 (Versickerungsvol.) m Üb. bef. Fläche entwässert in Brauchwasseranlage m 3 (Retentionsvol.) m Üb. bef. Fläche entwässert über Retentionsanlage m 3 (Retentionsvol.) m Üb. bef. Fläche (Vordach) extensiv begrünt (min. 8cm) m Üb. bef. Fläche entwässert über private Leitung direkt in Gewässer m 2 Die Summe entspricht der totalen übrigen befestigten Fläche m 2 m 2 m Umgebungsflächen (Wasserbecken, Strassen, Rasen) 11.1 Wasserbecken, Schwimmbad, Teich usw. m 3 (Fassungsvol.) m Strassenflächen (Durchgangsstrassen) m Umgebungsfläche unbebaut (Rasen, Garten, Wiesland) m 2 Die Summe aller Teilflächen entspricht der totalen Umgebungsfläche m 2 Sind die Flächen gemäss 11.1 / 11.2 an der öffentlichen Kanalisation (Schmutz-, Misch- oder Regenwasserleitung) angeschlossen? Flächen 11.1: Nein Ja direkt, oder über Retention Flächen 11.2: Nein Ja direkt, oder über Retention Die Summe aus Grundflächen aller Gebäude (Punkt 9), übrige befestigte Flächen (Punkt 10) und Umgebungsflächen (Punkt 11) entspricht zwingend der gesamten Grundbuchfläche gemäss Punkt 2! 12. Überlauf der Eigenleistung (Versickerungs-, Brauchwasser- bzw. Retentionsanlage) Wo ist oder wird der Überlauf der Eigenleistungen angeschlossen? öffentliches Kanalisationsnetz andere: c) Informationen Frischwasserversorgung 13. Wasserzähler Diese Angaben sind für reine Wohnbauten nicht notwendig! Dimension Wasserzähler (z.b / 1.0 / 1.25 / 1.5 / 1.75 / 2.0 / usw.) Falls bei der provisorischen Deklaration noch nicht bekannt, bitte Annahme treffen! Wenn mehrere Wasserzähler vorhanden sind Standort (Bezeichnung EFH, 2FH, Stall, Garage, usw.) Durchmesser Zoll Zoll Zoll 14. Brunnen, Zier-, Natur-, Fischteich usw. Sind Brunnen, Zier-, Natur-, oder Fischteiche mit stetigem Wasserbezug von der öffentlichen Wasserversorgung vorhanden? Ja Nein Stetiger Wasserbezug (Minutenliter) ltr/min Formular-Stand: WV&SE_HH_Rev1 Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger AG, Willisau Seite 3 von 4

22 15. Brandschutz Gebäude im Brandschutzdispositiv der Gemeinde (Ist im Umkreis von 100m ein Hydrant vorhanden?) Im Brandschutzdispositiv der Gemeinde Ja Nein Ist eine Sprinkleranlage installiert Ja Nein Falls Ja, Standort der Sprinkleranlage Leistung ltr/min 1. Bemerkungen Beschreibung der baulichen Veränderungen und vorgesehenen Eigenleistungen (Versickerungen, Retentionsmassnahmen, Brauchwasseranlagen etc.) 17. Versand Bitte senden Sie das Formular mit Situationsplan 1:500, Entwässerungsschema gemäss ergänzenden Erklärungen (siehe unten) und Grundrissplänen im PDF-Format per an die Gemeindeverwaltung bzw. an das zuständige Bauamt. 18. Unterschrift Grundeigentümer oder verantwortlicher Architekt Bei Versand per ist die Unterschrift nicht notwendig. Ort: Anspr. Person: Unterschrift: Datum: Telefon: 19. Kontrolle Gemeindeverwaltung Kontrolliert durch: Das Formular ist durch die Gemeindeverwaltung bzw. das Bauamt vor der Weiterbearbeitung hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren. d) Ergänzende Erklärungen Beispiel Entwässerungsschema Unter Punkt 9, 10 und 11 ist die Art der Entwässerung der einzelnen Flächen zu deklarieren. Auf dem Entwässerungsschema sollen diese Angaben grafisch dargestellt werden. Zusatzinformation: Unter Punkt 10.3 ist die Summe aller Flächen einzutragen, welche befestigt sind, jedoch über sickerfähige Eigenschaften verfügen. Darunter fallen beispielsweise Rasengittersteine, Ökobeläge und Sickersteine. Die Sickerfähigkeit muss mindestens 100 l / (ha*sec) betragen (technische Belagsdaten sind beim Hersteller bzw. Lieferanten anzufordern). Herkömmliche Verbundsteine werden nicht als sickerfähig bewertet Formular-Stand: WV&SE_HH_Rev1 Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger AG, Willisau Seite 4 von 4

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