Bebauungsplan Elm-110, "Malerviertel", Gemeinde Niederkrüchten

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1 Gemeinde Niederkrüchten Laurentiusstraße NIEDERKRÜCHTEN dhm-we Bebauungsplan Elm-110, "Malerviertel", Gemeinde Niederkrüchten Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Änderungsplanungen Bericht-Nr.: /1 Bearbeitet von: M. Hofmann Dr. D. Höhne-Mönch

2 /1 vom Inhaltsübersicht Seite 1. Situation und Aufgabenstellung 3 2. Unterlagen 4 3. Bewertungsmaßstäbe Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) Verkehrslärmschutz im Verkehrswegebau Immissionsorte 8 4. Örtliche Gegebenheiten 8 5. Geräuschemissionen Verkehrslärm Feuerwehr Geräuschimmissionen Beurteilung Lärmpegelbereiche infolge der Verkehrslärmberechnungen Zusammenfassung 16

3 /1 vom Situation und Aufgabenstellung Im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Elm-110 "Malerviertel" findet derzeit ein Änderungsverfahren statt. Entlang der Overhetfelder Straße sollen altengerechte Wohnungen in Bungalowform auf angepassten Grundstücken entwickelt werden. Die Lage der Gebäude und hier insbesondere der Abstand zur Overhetfelder Straße verändert sich dabei gegenüber der ursprünglichen Planung. Von dem Büro rheinruhr.stadtplaner henning schmidt + b.m.wegmann gbr liegt hierzu ein erster Entwurf des Bebauungsplanes vor. Gemäß 1 Absatz 6 Baugesetzbuch sind in der Bauleitplanung u. a. die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz, als wichtiger Teil, wird für die Praxis durch die DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, konkretisiert. Um möglichen Konflikten von der Lärmentwicklung her vorzubeugen und den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zu genügen, wurden seitens der Gemeinde Niederkrüchten aktualisierte schalltechnische Berechnungen für notwendig erachtet, die eine Einschätzung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche ermöglichen. Neben der Betrachtung der zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen soll des Weiteren eine Bewertung zu möglichen Schalleinwirkungen durch die in der Nachbarschaft zum Baugebiet gelegene Feuerwehr erfolgen. Die IBAS Ingenieurgesellschaft mbh wurde mit der Durchführung dieser Untersuchungen beauftragt.

4 /1 vom Unterlagen Folgende Unterlagen wurden zur Bearbeitung herangezogen: 2.1 DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Mai 1987 und Juli 2002; 2.2 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes, - VLärmSchR 97 -, Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997, Sachgebiet 12.1: Lärmschutz, Verkehrsblatt Heft 12/1997; 2.3 RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990; BImSchV, Sechzehnte Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV), vom 12. Juni 1990; 2.5 IBAS-Bericht /3, "Bebauungsplan Elm-110, "Malerviertel", Gemeinde Niederkrüchten, Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Änderungsplanungen", vom ; 2.6 Bebauungsplan Elm-110 Malerviertel, 1. Änderung mit Begründung, vom , Gemeinde Niederkrüchten, per vom ; 2.7 Bebauungsplan Elm-110 "Malerviertel", 2. Änderung, Entwurf, M = 1 : 500, rheinruhr.stadtplaner, per vom ; 2.8 Gemeinde Niederkrüchten, Seniorenwohnanlage im Malerviertel, Städtebauliches Konzept, M = 1 : 500, Stand 09/12, rheinruhr.stadtplaner, per vom ; 2.9 Ausbauhöhen der Planstraßen im Bebauungsplan Elm-110, M = 1 : 250, Gemeinde Niederkrüchten, per vom ; 2.10 Abstimmung zu Gebäudehöhen im Plangebiet, Telefonat mit Herrn Schmidt, rheinruhr.stadtplaner, am ; 2.11 Angaben zur zugrunde zulegenden Verkehrsbelastung, Schreiben des Büros Niemann + Steege, vom , sowie aktualisiert mit Telefax vom ;

5 /1 vom Angaben zum Geländeverlauf (Auszug aus der Topographischen Karte Blatt 4702 Elmpt) sowie zur Geschossigkeit (Eintragungen in Flurkarte) der Bebauung im Untersuchungsgebiet, übergeben per bzw. per Fax von der Gemeinde Niederkrüchten am ; 2.13 DIN 09, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989; 2.14 Angaben zum Betrieb der Feuerwehr, Schreiben des Büros Niemann + Steege, vom ; 2.15 Geräuschemissionen für Lkw-Leerlaufgeräusch, Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgelände von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, vom Bewertungsmaßstäbe 3.1 Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) Gemäß 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz als wichtiger Teil wird für die Praxis durch die DIN 18005, "Schallschutz im Städtebau", /2.1/, konkretisiert. Danach sind in den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Bauflächen, Baugebieten, sonstigen Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel anzustreben: - bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags nachts 50 db(a) 40 bzw. db(a)

6 /1 vom bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags nachts 55 db(a) 45 bzw. 40 db(a) - bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags nachts 55 db(a) 55 db(a) - bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags nachts 60 db(a) 50 bzw. 45 db(a) - bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags nachts 65 db(a) 55 bzw. 50 db(a). Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Nach vorgenannter Norm ist die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Die vorgenannten Werte sind demnach keine Grenzwerte. Von ihnen kann bei Überwiegen anderer Belange als der des Schallschutzes abgewichen werden. Insbesondere ist bei bestehenden innerstädtischen Lagen mit hochfrequentierten Verkehrswegen bzw. unmittelbarer Lage zur Straße eine Einhaltung der Orientierungswerte der DIN oft nicht möglich. Regelmäßig werden dann die Grenzwerte der 16. BImSchV für die Beurteilung herangezogen.

7 /1 vom Verkehrslärmschutz im Verkehrswegebau Für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen ist die 16. BImSchV /2.4/ in Verbindung mit den Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997 /2.2/ zu Grunde zu legen. Danach gelten die folgenden Immissionsgrenzwerte, die höher als die Orientierungswerte der DIN (vgl. Kap. 3.1) liegen: - An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen tags nachts 57 db(a) 47 db(a) - In Reinen und Allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags nachts 59 db(a) db(a) - In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags nachts 64 db(a) 54 db(a) - In Gewerbegebieten tags nachts 69 db(a) 59 db(a). Vorliegend ist die 16. BImSchV nicht unmittelbar anwendbar, die in ihr benachbarten Regelungen und Werte können aber ggf. im Rahmen der durchzuführenden städtebaurechtlichen Abwägungen eine Rolle spielen.

8 /1 vom Immissionsorte Zur detaillierten Analyse und Bewertung der schalltechnischen Untersuchungen wurden sogenannte Gebäudelärmkarten-Berechnungen und entsprechende Gebäudelärmkarten-Darstellungen vorgenommen. D. h. in Abhängigkeit von der Stockwerkshöhe werden die berechneten Beurteilungspegel je Hausfassade bildlich dargestellt (vgl. Anlage 2 bzw. 3). Der Beurteilungspegel ist gemäß 3 der 16. BImSchV /2.4/ nach der Anlage 1 zu dieser Verordnung (entspricht den RLS-90 /2.3/) zu berechnen. Die Gesamtbeurteilungspegel sind auf ganze db aufzurunden. Die je Fassade angezeigten Pegelwerte sind Beurteilungspegel und können mit den Bewertungsmaßstäben gem. Kap. 3.1 und 3.2 verglichen werden. Als Gebietseinstufung ist im gesamten Bebauungsplangebiet von einer Festsetzung als allgemeines Wohngebiet WA auszugehen /2.6/. 4. Örtliche Gegebenheiten Gemäß /2.7/ liegt der Planbereich zur 2. Änderung im Bebauungsplangebiet Elm-110, entlang der Overhetfelder Straße, zwischen der Menzelstraße und der Dürerstraße. Das städtebauliche Konzept sieht eine Seniorenwohnanlage mit einer überwiegenden Bebauung aus eingeschossigen Bungalows vor. Im Südosten des Plangebiets ist ein zweigeschossiges Wohnhaus (zzgl. Dachgeschoss) geplant /2.10/. Das Plangebiet kann gemäß topographischer Karte /2.12/ sowie aufgrund der Ausbauhöhen der Planstraßen /2.9/ als weitgehend ebenes Gelände bezeichnet werden. Die umliegende bestehende Bebauung ist großteils maximal zweigeschossig. Für die nördlich der Uhlandstraße gelegenen Gebäude wurde eine Dreigeschossigkeit berücksichtigt /2.12/.

9 /1 vom Der Bebauungsplanentwurf sowie das städtebauliche Konzept /2.7, 2.8/ sind in Anlage 1 dargestellt. Auf Basis des Konzeptes wurden in den vorgesehenen bebaubaren Grundstücksflächen entsprechende Baukörper berücksichtigt. 5. Geräuschemissionen 5.1 Verkehrslärm Maßgebend auf das Gebiet des Bebauungsplans Elm-110 einwirkender Verkehrsweg ist die Overhetfelder Straße / K. Vom Büro Niemann + Steege verfasst, liegt mit der Unterlage /2.11/ eine mit der Gemeinde Niederkrüchten und dem Kreis Viersen abgestimmte Prognose der im Jahre 2015 zu erwartenden Verkehrsbelastung für die Overhetfelder Straße / K vor. Diese Prognose wurde in den schalltechnischen Untersuchungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Elm-110 zur Anwendung gebracht /2.5/. Aus schalltechnischer Sicht erscheint es sinnvoll, den Prognosehorizont aufgrund der inzwischen fortgeschrittenen Zeit von 2015 auf 2025 zu erweitern. Für den ursprünglichen Prognosehorizont 2015 wurden folgende Ausgangsdaten im Hinblick auf die Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation angesetzt: Overhetfelder Straße / K : Verkehrsbelastung gem. /2.11/: Abschnitt südlich Dürerstraße Kfz/24 Std. Abschnitt zwischen Dürerstraße und Florianstraße Kfz/24 Std Abschnitt nördlich Florianstraße Kfz/24 Std Lkw-Anteil Tag/Nacht: 3,9 % / 1,3 %

10 /1 vom Hinsichtlich der Tag-/Nachtaufteilung wurde auf die Ansätze gemäß Tabelle 3, Zeile 3 (Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen), der RLS-90 /2.3/ zurückgegriffen, zumal es sich im vorliegenden Fall um eine Kreisstraße handelt. Es wurde ein nicht geriffelter Gussasphalt als Straßenoberfläche in Ansatz gebracht. Auf Basis der o.g. Verkehrsmengen wurden unter Berücksichtigung einer Steigerung der Verkehrsmenge von 1% jährlich die Verkehrsmengen für das Jahr 2025 prognostiziert. Diese Steigerung liegt auf der schalltechnisch sicheren Seite. Gemäß der RLS-90 /2.3/ berechnen sich somit folgende Schallemissionen (Mittelungspegel L m,e in 25 m Abstand von der Straßenachse bei freier Schallausbreitung): Abschnitt L m,e (T) L m,e (N) südlich Dürerstraße 57,0 46,6 zwischen Dürerstraße und Florianstraße 56,8 46,4 nördlich Florianstraße 56,0 45,6 Dabei wurde entsprechend den Untersuchungen in /2.5/ eine zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der K von v = 50 km/h berücksichtigt. 5.2 Feuerwehr An der Einmündung der Florianstraße in die Overhetfelder Straße / K ist die Feuerwehr gelegen. Hinsichtlich einer Bewertung der vom Feuerwehrgelände ausgehenden Geräusche sind Fahrzeugbewegungen, Wartungsarbeiten und Feuerwehrübungen zu berücksichtigen.

11 /1 vom Nach Angaben der Gemeinde /2.14/ können folgende Daten angesetzt werden: - stationierter Fuhrpark: 3 schwere Einsatzfahrzeuge t, 1 Bus (bis 3,5 t), 3 Kleinfahrzeuge (bis 2,8 t); - Alarmfahrten statistisch nicht erfassbar (extrem unregelmäßig), aber selten; - regelmäßige Wartungsarbeiten an den Fahrzeugen erfolgen in der geschlossenen Halle; - sonstige turnusmäßige Schallereignisse: 1 x pro Woche Übung von Uhr bis Uhr; - der Geräuschpegel der Übungen ist bestimmt durch den Betrieb der Drehleiter und anderer Gerätschaften (ggf. Fahrzeugmotoren im Standlauf); - Ort der Übung ist stets der Innenhof des Feuerwehrgebäudes, die Abschirmung durch die Fahrzeughalle zur Overhetfelder Straße ist gegeben. Vorausgesetzt, dass bei Alarmfahrten das Signalhorn auf den öffentlichen Verkehrswegen im Bedarfsfall eingeschaltet wird, können ansonsten als maßgebende Geräuschemissionen die im Freien stattfindenden Übungen mit Einsatz von Aggregaten und Fahrbewegungen angeführt werden. Bei einem Betrieb der Pumpe über den Feuerwehr-Lkw entstehen Geräusche entsprechend dem Leerlaufbetrieb eines Lkw mit einer Schallleistung L WA = 94 db(a) /2.15/. Für ein ggf. parallel betriebenes Stromerzeuger-Aggregat kann ein Schallleistungspegel von ca. 95 db(a) (gemäß Herstellerangaben) zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Mit einem Schallleistungspegel von zusammen L WA = 100 db(a) während der Nutzungszeit von Uhr bis Uhr wird nachfolgend ein auf der sicheren Seite liegender Schallemissionsansatz für derartige, o. g. Aktivitäten gewählt.

12 /1 vom Geräuschimmissionen Die Berechnungen des Schalldruckpegels innerhalb des Bebauungsplangebietes erfolgten nach den einschlägigen Richtlinien (vgl. /2.3/). Die Berechnungen wurden mit Hilfe einer EDV-Anlage durchgeführt. Es wurden alle für die Berechnungen relevanten Gegebenheiten (Schallquellen, zu berücksichtigende bestehende/geplante Gebäude, usw.) in den Rechner eingegeben. Diese stellen ein Modell der zu betrachtenden Wirklichkeit dar. Bei den Verkehrslärmberechnungen handelt es sich richtliniengemäß um Mitwind- Mittelungspegel. Es wurde das anerkannte und qualitätsgesicherte Schallausbreitungs-Berechnungsprogramm CadnaA 1 verwendet. Die im Rechner gespeicherten Daten sind in den Lageplänen im Anhang dargestellt. Für die zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen wurden zur genaueren Analyse sogenannte Gebäudelärmkartenberechnungen durchgeführt. Folgende Geräuschsituationen bezogen auf das Gebiet des Bebauungsplanes Elm- 110 sind im Anhang wiedergegeben: - Anlage Verkehrslärm, Tagzeit, Erd-, 1. und 2. Obergeschoss - Anlage Verkehrslärm, Nachtzeit, Erd-, 1. und 2. Obergeschoss Ergänzend wurde für die Außenbereiche im Plangebiet zur Tagzeit eine Rasterlärmkarte in einer Höhe von 2 m gerechnet (vgl. Anlage 4). 1 Programmversion (32 Bit); qualitätsgesichert nach DIN 45687: (D); Akustik Software Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen;

13 /1 vom Die Ergebnisse sind in 5 db-schritten farblich abgestuft dargestellt. Ergänzend sind in der Anlage 6 mittels einer Gebäudelärmkarte die von der Feuerwehr zu erwartenden Geräuschimmissionen bei Übungsbetrieb dargestellt. Unter Berücksichtigung der Abschirmung durch das Feuerwehrgebäude ergeben sich Immissionsanteile von maximal 45 db(a). Die Geräuschimmissionen bzgl. der Feuerwehr liegen somit um 10 db unterhalb des Tages-Orientierungswertes der DIN für ein Wohngebiet und können folglich als nicht relevant bezeichnet werden. Im Einsatzfall können an den nächsten Wohnhäusern durch das Martinshorn der Feuerwehrfahrzeuge kurzzeitig Schalldruckpegel von etwa 95 db(a) erwartet werden. Diese Geräuschpegel müssen i. d. R. hingenommen werden, da die Straßenverkehrsordnung eine klare Regelung über Sonderverkehr im Straßenverkehr beinhaltet. So hat ein Einsatzfahrzeug nur Sonder- und Wegerecht im Straßenverkehr, wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind. Da es sich um eine Freiwillige Feuerwehr handelt, werden diese Schallereignisse auch nur selten auftreten. 7. Beurteilung Zur Nachtzeit sind infolge Verkehrslärmimmissionen Beurteilungspegel zu erwarten, die mit Pegelwerten bis 45 db(a) großteils unter dem gültigen Orientierungswert der DIN liegen. Lediglich für die unmittelbar zur Straße nächstgelegenen und zur Straße gerichteten Wohngebäudefassaden werden zur Nachtzeit Beurteilungspegel von 46 db(a), bis vereinzelt maximal 50 db(a), festgestellt. Analog fällt die Beurteilung bzgl. der Verkehrslärmimmissionen zur Tagzeit aus. Es werden Beurteilungspegel prognostiziert, die wiederum großteils im grünen bzw. gelben Bereich und somit unterhalb von 55 db(a) liegen. Ausschließlich in der ersten Reihe gelegene und straßenzugewandte Hausfassaden weisen Beurteilungspegel von db(a) auf.

14 /1 vom Somit werden bzgl. der Verkehrslärmimmissionen für den Großteil der Wohngebäude im Plangebiet Elm-110 die Orientierungswerte der DIN eingehalten und für den straßennahen Randbereich für vereinzelte, exponiert gelegene Wohngebäudefassaden zumindest die höher liegenden Werte der 16. BImSchV zur Tagzeit nicht und zur Nachtzeit lediglich an einem Grundstück geringfügig überschritten. Da die Bebauung im städtebaulichen Konzept nicht gänzlich die Baugrenzen des Bebauungsplanes in Richtung der Overhetfelder Straße ausreizt, wurde die Verkehrslärmeinwirkung punktuell auch direkt an der Baugrenze berechnet. Daraus geht hervor, dass bei Ausreizung der Baugrenzen mit vergleichbaren Pegeln wie an den straßenseitigen Fassaden der geplanten Bebauung zu rechnen ist, sich dadurch also keine signifikante Verschlechterung der Geräuschsituation (z. B. Erhöhung des Lärmpegelbereiches) an einer zukünftigen Bebauung ergäbe. Im Hinblick auf die Rasterlärmkarte zur Tagzeit kann erwartet werden, dass auch im Außenwohnbereich die Anforderungen weitgehend eingehalten werden (vgl. Anlage 4). Bezüglich der wenigen straßennahen Wohngebäudefassaden, an denen eine Orientierungswertüberschreitung vorliegt, wird im Hinblick auf den Aspekt der Verhältnismäßigkeit empfohlen, sofern erforderlich, ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. 8. Lärmpegelbereiche infolge der Verkehrslärmberechnungen Ergänzende Lärmschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen (passive Lärmschutzmaßnahmen) sind bauliche Verbesserungen an den Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume (z. B. der Einbau von Schallschutzfenstern, ggf. auch der Einbau von Lüftungseinrichtungen,...), die die Einwirkungen durch Verkehrslärm mindern.

15 /1 vom Hinsichtlich der Vorgehensweise bzgl. der Durchführung passiver Lärmschutzmaßnahmen ist nach der baurechtlich eingeführten Fassung der DIN 09, Ausgabe November 1989 /2.13/, in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel 2 ein Nachweis zum Schutz gegen Außenlärm nach vorgenannter Norm zu führen. In Abhängigkeit des Lärmpegelbereiches sowie der jeweiligen Nutzung ist für die Gebäude(-fassaden) ein erforderliches Schalldämm-Maß zum Schutz gegen Außenlärm vorzugeben. Unter Berücksichtigung der für die vorliegende Untersuchung in Ansatz gebrachten Gebäudeanordnung berechnen sich die in der Anlage 5 dargestellten maßgeblichen Außenlärmpegel. In Abhängigkeit vom maßgebenden Außenlärmpegel ergeben sich die Lärmpegelbereiche I bzw. II für die maßgebenden straßenzugewandten Fassaden. Die Anforderungen an die Fenster richten sich außerdem nach der anteiligen Fassadenfläche und werden im Zuge von Detailplanungen später noch festzulegen sein. Gemäß den Anforderungen der DIN 09 ist somit für alle Fassaden mit dahinter liegender Wohnnutzung im Plangebiet mit den Lärmpegelbereichen I und II ein resultierendes Schalldämm-Maß (Fassaden mit Fenstern) von R' w,res = 30 db erforderlich. Setzt man übliche Raumgeometrien und einen Fensterflächenanteil der Fassaden von ca. 30 % voraus, ergeben sich daraus erforderliche Schalldämm-Maße für die Fenster von R' W 25 db. Dieses Schalldämm-Maß wird üblicherweise bereits von Wärmeschutzverglasungen eingehalten, die die Vorgaben der Energieeinsparverordnung erfüllen. 2 Der maßgebliche Außenlärmpegel entsprechend DIN 09 ist der Tag-Beurteilungspegel L r + 3 db(a);

16

17 Auftrag: Anlage: 1.1 Projekt: B-Plan Elm Änderung Ort: Niederkrüchten Lageplan Bebauungsplan (im Original) Maßstab: 1 : 750 Nibelungenstraße, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de _dhm_lageplan.cna, Version (32 Bit)

18 Auftrag: Anlage: 1.2 Projekt: B-Plan Elm Änderung Ort: Niederkrüchten Lageplan Städtebauliches Konzept (im Original) Maßstab: 1 : 750 Nibelungenstraße, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de _dhm_lageplan.cna, Version (32 Bit)

19 Auftrag: Anlage: 2.1 Projekt: B-Plan Elm Änderung Ort: Niederkrüchten Straßenverkehrslärm EG TAGZEIT Gebäudelärmkarte Pegel in db(a).0 db 40.0 db 45.0 db 50.0 db 55.0 db 60.0 db 65.0 db 70.0 db 75.0 db 80.0 db 85.0 db Maßstab: 1 : 750 Straße Haus Hausbeurteilung Rechengebiet (im Original) Legende Nibelungenstraße, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de _dhm_r1.cna, Version (32 Bit)

20 Auftrag: Anlage: 2.2 Projekt: B-Plan Elm Änderung Ort: Niederkrüchten Straßenverkehrslärm 1. OG TAGZEIT Gebäudelärmkarte Pegel in db(a).0 db 40.0 db 45.0 db 50.0 db 55.0 db 60.0 db 65.0 db 70.0 db 75.0 db 80.0 db 85.0 db 47 Legende Straße Haus Hausbeurteilung Rechengebiet Maßstab: 1 : 750 (im Original) Nibelungenstraße, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de _dhm_r1.cna, Version (32 Bit)

21 Auftrag: Anlage: 2.3 Projekt: B-Plan Elm Änderung Ort: Niederkrüchten Straßenverkehrslärm 2. OG TAGZEIT Gebäudelärmkarte Pegel in db(a).0 db 40.0 db 45.0 db 50.0 db 55.0 db 60.0 db 65.0 db 70.0 db 75.0 db 80.0 db 85.0 db 47 Legende Straße Haus Hausbeurteilung Rechengebiet Maßstab: 1 : 750 (im Original) Nibelungenstraße, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de _dhm_r1.cna, Version (32 Bit)

22 Auftrag: Anlage: 3.1 Projekt: B-Plan Elm Änderung Ort: Niederkrüchten Straßenverkehrslärm EG NACHTZEIT Gebäudelärmkarte Pegel in db(a).0 db 40.0 db 45.0 db 50.0 db 55.0 db 60.0 db 65.0 db 70.0 db 75.0 db 80.0 db 85.0 db Maßstab: 1 : Straße Haus Hausbeurteilung Rechengebiet (im Original) 38 Legende 33 Nibelungenstraße, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de _dhm_r1.cna, Version (32 Bit)

23 Auftrag: Anlage: 3.2 Projekt: B-Plan Elm Änderung Ort: Niederkrüchten Straßenverkehrslärm 1. OG NACHTZEIT Gebäudelärmkarte Pegel in db(a).0 db 40.0 db 45.0 db 50.0 db 55.0 db 60.0 db 65.0 db 70.0 db 75.0 db 80.0 db 85.0 db 47 Legende Straße Haus Hausbeurteilung Rechengebiet Maßstab: 1 : 750 (im Original) Nibelungenstraße, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de _dhm_r1.cna, Version (32 Bit)

24 Auftrag: Anlage: 3.3 Projekt: B-Plan Elm Änderung Ort: Niederkrüchten Straßenverkehrslärm 2. OG NACHTZEIT Gebäudelärmkarte Pegel in db(a).0 db 40.0 db 45.0 db 50.0 db 55.0 db 60.0 db 65.0 db 70.0 db 75.0 db 80.0 db 85.0 db 47 Legende Straße Haus Hausbeurteilung Rechengebiet Maßstab: 1 : 750 (im Original) Nibelungenstraße, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de _dhm_r1.cna, Version (32 Bit)

25 Auftrag: Anlage: 4 Projekt: B-Plan Elm Änderung Ort: Niederkrüchten Rasterlärmkarte Höhe: 2 m TAGZEIT Straßenverkehrslärm Pegel in db(a).0 db 40.0 db 45.0 db 50.0 db 55.0 db 60.0 db 65.0 db 70.0 db 75.0 db 80.0 db 85.0 db 47 Maßstab: 1 : 750 (im Original) Nibelungenstraße, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de _dhm_r1.cna, Version (32 Bit)

26 Auftrag: Anlage: 5 Projekt: B-Plan Elm Änderung Ort: Niederkrüchten Straßenverkehrslärm Lärmpegelbereiche LPB I LPB II Lärmpegelbereiche Maßstab: 1 : 750 (im Original) Nibelungenstraße, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de _dhm_lpb.cna, Version (32 Bit)

27 Lageplan Schallausbreitungsberechnungen Geräusche vom Feuerwehrgelände Gebäudelärmkarte TAGZEIT Maximaler Fassadenpegel Legende Flächenquelle Haus Hausbeurteilung Rechengebiet Auftrag: Anlage: 6 Projekt: B-Plan Elm Änderung Ort: Niederkrüchten (im Orginal) db 40.0 db 45.0 db 50.0 db 55.0 db 60.0 db 65.0 db 70.0 db 75.0 db 80.0 db 85.0 db Maßstab: 1 : Pegel in db(a) 27 Nibelungenstraße, Bayreuth Tel. 0921/ info@ibas-mbh.de _dhm_r2.cna,

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