GEMEINDE KALCHREUTH BEBAUUNGSPLAN NR. 25 "HECKACKER SÜD"
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- Siegfried Pfeiffer
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1 Gemeinde Kalchreuth Rathausstraße KALCHREUTH kd b GEMEINDE KALCHREUTH BEBAUUNGSPLAN NR. 25 "HECKACKER SÜD" Schallschutztechnische Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung Bericht-Nr.: b01 Bearbeitet von: M. Hofmann S. Hanrieder K. Dirnberger
2 b01 vom Inhaltsübersicht Seite 1. Situation und Aufgabenstellung 3 2. Unterlagen 3 3. Bewertungsmaßstäbe Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) Verkehrslärmschutz im Straßenbau (16. BImSchV) Ergänzende Bewertungsmaßstäbe Örtliche Gegebenheiten 9 4. Geräuschemissionen Straßenverkehr 9 5. Berechnung der Geräuschimmissionen Berechnungsverfahren Ergebnisse der Berechnungen Prognose-Nullfall Ergebnisse der Berechnungen Prognose-Planfall Beurteilung der Rechenergebnisse Zusammenfassung 16
3 b01 vom Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Kalchreuth hat im Jahr 2015 den Bebauungsplan Nr. 25 "Heckacker Süd" aufgestellt. Der Bebauungsplan sieht im südlichen Ortsbereich von Kalchreuth, südlich an ein bestehendes Wohngebiet anschließend, ein weiteres Wohngebiet vor. Bürger des angrenzenden Wohngebiets haben eine Normenkontrolle veranlasst, die nach Mitteilung des Planers wohl zur Nichtigkeit des Planes führen wird. Maßgeblicher Grund hierfür ist die nicht ausreichende Abwägung der zusätzlichen Verkehrsbelastung. Durch eine Überarbeitung des Planes bzw. durch ergänzende Untersuchungen zur Auswirkung der Planung auf die Verkehrslärmimmissionen an der Bestandsbebauung soll der Bebauungsplan nunmehr "geheilt" werden. Zur Ermittlung der genauen Verkehrsmengen wurden aktuelle Verkehrszählungen durchgeführt. Darauf basierend sind schalltechnische Berechnungen für den sog. Prognose-Nullfall (ohne neues Wohngebiet) und den Prognose-Planfall (mit neuem Wohngebiet) anzustellen. Die ermittelten Beurteilungspegel sind anhand der heranzuziehenden Regelwerke zu beurteilen, Erhöhungen der Verkehrslärmbelastung an der bestehenden Bebauung sind aufzuzeigen und zu bewerten. 2. Unterlagen Die nachstehend aufgeführten Unterlagen wurden zur Bearbeitung verwendet: 2.1 Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Kalchreuth Nr. 25 "Heckacker Süd", M 1:1000, Planungsbüro TEAM 4 Bauernschmitt und Enders Landschaftsarchitekten + Stadtplaner PartGmbB, vom ; 2.2 Digitales Geländemodell (DGM) zum geplanten Standort, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, vom ;
4 b01 vom RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990; 2.4 Richtlinien für die Anlage von Straßen RAS-Q 96, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1996; 2.5 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV), Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 10), Änderung durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269); 2.6 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes, - VLärmSchR 97 -, Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997, geändert mit Schreiben StB 13/71.2/01/12064 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 25.Juni 2010; 2.7 Ergebnisse der Straßenverkehrszählung Buchenbühler Straße vom und Ermittlung der Verkehrserzeugung im Plangebiet, Büro PLANWERK, s vom und , sowie telefonische Mittelungen vom und ; 2.8 Ergebnisse der Straßenverkehrszählung 2010 für die K ERH 6, St 22 und St 22 zwischen K ERH 6 und K ERH 10, Bayerisches Straßeninformationssystem BAYSIS, Abruf vom ; 2.9 Lage der Ortsgrenzen und Geschwindigkeiten innerorts und außerorts, Gemeinde Kalchreuth, s vom und ; 2.10 Bebauungsplan 14/1 Heckacker der Gemeinde Kalchreuth, Stand , Gemeinde Kalchreuth, vom ; 2.11 Flächennutzungsplan der Gemeinde Kalchreuth, Stand , Gemeinde Kalchreuth, vom ; 2.12 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG 4A 18.04, vom ; 2.13 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG 3C 18.07, vom
5 b01 vom Bewertungsmaßstäbe 3.1 Schallschutz im Städtebau (DIN 18005) Gemäß 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz als wichtiger Teil wird für die Praxis durch die DIN 18005, "Schallschutz im Städtebau" konkretisiert. Danach sind in den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Bauflächen, Baugebieten, sonstigen Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel anzustreben: - bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags nachts db(a) bzw. db(a) - bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags nachts db(a) bzw. db(a) - bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags nachts db(a) bzw. db(a) - bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags nachts 65 db(a) bzw. db(a).
6 b01 vom Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten und der höhere für Verkehrsgeräusche. Nach vorgenannter Norm ist die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Die vorgenannten Werte sind demnach keine Grenzwerte. Von ihnen kann bei Überwiegen anderer Belange als der des Schallschutzes abgewichen werden, wenn durch geeignete Maßnahmen (z. B. bauliche Schallschutzmaßnahmen, Grundrissgestaltung) ein ausreichender Ausgleich geschaffen werden kann. 3.2 Verkehrslärmschutz im Straßenbau (16. BImSchV) Neben den Orientierungswerten der DIN ist "für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen" die 16. BImSchV zugrunde zu legen. Für diesen Fall gelten die folgenden Immissionsgrenzwerte, die höher liegen als die Orientierungswerte der DIN 18005: - An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen tags nachts db(a) db(a) - In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags nachts 59 db(a) db(a)
7 b01 vom In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags nachts 64 db(a) db(a) - In Gewerbegebieten tags nachts 69 db(a) 59 db(a). Vorliegend ist die 16. BImSchV nicht unmittelbar anwendbar, die in ihr benannten Regelungen und Werte können aber im Rahmen der Planung erforderlichenfalls als Abwägungshilfe eine Rolle spielen. 3.3 Ergänzende Bewertungsmaßstäbe Lärmsanierungswerte (VLärmSchR 97) Seit 1978 kann aufgrund haushaltsrechtlicher Regelung Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstraßen Lärmsanierung durchgeführt werden. Seit gelten für die Lärmsanierung die folgenden Auslösewerte, die vorliegend nicht unmittelbar anwendbar sind und lediglich hilfsweise zur Information dienen sollen: Tag Nacht - an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten 67 db(a) db(a)
8 b01 vom in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 69 db(a) 59 db(a) - in Gewerbegebieten 72 db(a) 62 db(a) Vor dem galten noch um 3 db höhere Lärmsanierungswerte, d. h. in Reinen und Allgemeinen Wohngebieten 70 / db(a) tags / nachts. Diese Werte werden gemäß der Rechtsprechung des BVerwG regelmäßig als Grenze für die Gesundheitsgefährdung angesehen Verkehrslärm außerhalb des Bebauungsplans Durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts /2.12/ und /2.13/ wurden Verkehrszuwächse und deren Verkehrslärmerhöhungen, die durch ein anderes Bauvorhaben induziert werden, beurteilt. Hierbei geben diese Beurteilungsmaßstäbe vor, bei denen Anspruch auf (Lärmschutz-) Maßnahmen bestehen kann. Als Kriterien werden angegeben: - Erhöhung des Pegels auf mindestens 70 db(a) tags oder db(a) nachts oder eine weitere Erhöhung bei bereits vorliegender Überschreitung vorgenannter Pegel; - Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Dorf- und Mischgebiete der 16. BImSchV (64 db(a) tags und db(a) nachts) und erhebliche Auswirkung der Planung durch eine Erhöhung des Beurteilungspegels für Verkehrslärm um 3 db. Wird keines der oben genannten Kriterien erreicht, kann davon ausgegangen werden, dass durch die Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen durch den zusätzlichen Verkehrslärm resultieren.
9 b01 vom Örtliche Gegebenheiten Maßgebend im Untersuchungsgebiet ist der Straßenverkehr der Buchenbühler Straße, der Fürther Straße und der Erlanger Straße (nördlich des Kreisverkehrs bzw. östlich des Kreisverkehrs Buchenbühler Straße / Erlanger Straße / Fürther Straße). Diese Straßen sind im Übersichtsplan in Anlage 1 gekennzeichnet. Im Anschluss an das geplante Bebauungsgebiet befindet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 14/1 der Gemeinde Kalchreuth aus dem Jahr 1965 /2.10/ direkt nördlich angrenzend ein reines Wohngebiet (WR) und im weiteren Verlauf nach Norden, entlang der Buchenbühler Straße, ein Mischgebiet (MI). Im vorgenannten Bebauungsplan ist nördlich des neuen Bebauungsplans, östlich der Buchenbühler Straße, ein reines Wohngebiet vorgesehen, an das sich ein Mischgebiet anschließt. Der Flächennutzungsplan /2.11/ sieht östlich der Buchenbühler Straße, nördlich des neuen Bebauungsplans, ein Mischgebiet und angrenzend ein Gewerbegebiet vor. Die Bebauung in der Umgebung des Kreisverkehrs ist nach /2.11/ als Mischgebiet einzustufen. 4. Geräuschemissionen Straßenverkehr Durch die neue Wohnnutzung im Plangebiet entstehen gemäß dem Verkehrsgutachten /2.7/ insgesamt 0 Kfz-Fahrten pro 24 Stunden, davon Fahrten während der Nachtzeit von Uhr bis Uhr. Zur Aufteilung auf die umliegenden Straßen (Buchenbühler Straße, Fürther Straße und Erlanger Straße) wurde vom Verkehrsgutachter folgendes mittgeteilt /2.7/: - % des zusätzlichen Verkehrs verläuft auf der Buchenbühler Straße südlich des Plangebietes; - % des zusätzlichen Verkehrs ist nördlich des Bebauungsgebietes auf der Buchenbühler Straße zu berücksichtigen; - Bei der Umsetzung des Bebauungsplans wird 6 % des Zusatzverkehrs auf der Fürther Straße verlaufen; - Je 27 % des planinduzierten Verkehrs sind östlich und nördlich vom Kreisverkehr auf der Erlanger Straße zusätzlich zu berücksichtigen.
10 b01 vom Entsprechend der Verkehrszählung vom September 2017 ist auf der Buchenbühler Straße mit folgenden Daten zu rechnen /2.7/: Buchenbühler Straße Tagzeit (06.00 Uhr bis Uhr): - insgesamt 1.9 Fahrzeuge / 16 h; - Schwerverkehr: 21 Fahrzeuge / 16 h. Nachtzeit (22.00 Uhr bis Uhr): - insgesamt 216 Fahrzeuge / 8 h; - Schwerverkehr: 3 Fahrzeuge / 8 h. Für die Erschließungsstraße im Plangebiet (nachfolgend als Straße im Plangebiet bezeichnet) werden entsprechend /2.7/ die folgenden Verkehrszahlen in Ansatz gebracht: Straße im Plangebiet Tagzeit (06.00 Uhr bis Uhr): - insgesamt 270 Fahrzeuge / 16 h; - Schwerverkehr: 8 Fahrzeuge / 16 h. Nachtzeit (22.00 Uhr bis Uhr): - insgesamt Fahrzeuge / 8 h; - Schwerverkehr: 0 Fahrzeuge / 8 h. Die Straße im Plangebiet wurde um sicherzugehen mit der vollen Verkehrsstärke (Verkehrserzeugung im Plangebiet) belegt. Zur Nachtzeit kann entsprechend den Angaben des Verkehrsgutachtens /2.7/ von einem SV-Anteil von 0% für den Zusatzverkehr ausgegangen werden.
11 b01 vom Angaben zum Straßenverkehr für die Fürther Straße und Erlanger Straße wurden aus /2.8/ entnommen und sind in Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1: Lärmrelevante Verkehrswerte aus /2.8/ Straßenname tägliche Verkehrsbelastung DTV 2010 [Kfz/24h] stündliche Verkehrsbelastung M T2010 /M N2010 [Kfz/24h] SV-Anteil p T2010 /p N2010 [%] Fürther Straße / 1,5 / 1,9 Erlanger Straße (nördlich des Kreisverkehrs) Erlanger Straße (östlich des Kreisverkehrs) 63 2 / 2,3 / 2, / 64 2,1 / 2,7 Auf Basis der o.g. Verkehrsmengen wurden unter Berücksichtigung einer Steigerung der Verkehrsmenge von 1 % jährlich die Verkehrsmengen für das Jahr 20 prognostiziert. Die Hochrechnung nach RAS-Q 96 /2.4/, die nur bis zum Jahr 2015 eine Prognose zulässt, liefert bis 2015 geringere Zunahmen als die vorliegend gewählte Vorgehensweise. Die Steigerung von 1 % pro Jahr liegt somit auf der schalltechnisch sicheren Seite. Der Zusatzverkehr aus dem Plangebiet wurde nicht hochgerechnet. Die Lage der Ortsgrenzen bzw. der Ortsschilder und die damit verbundenen Geschwindigkeiten wurden entsprechend den Angaben der Gemeinde Kalchreuth /2.9/ berücksichtigt. Im sog. Prognose-Nullfall, d. h. ohne Realisierung des Bebauungsplans, ist somit mit folgenden Zahlen zu rechnen.
12 b01 vom Tabelle 2: Ausgangsdaten und Emissionspegel der Straßen, Prognose-Nullfall Straßenabschnitt stündliche Verkehrsbelastung Tag/Nacht SV-Anteil p T / p N tags/nachts zulässige Geschwindigkeit Emissionspegel Tag/Nacht L m,e [Kfz/h] [km/h] [%] [db(a)] Buchenbühler Straße 1,2 /,7 1,1 / 1,4,2 /,9,8 /,5 Fürther Straße 3,3 /,5 100/80 1,5 / 1,9,2 /,4 63,0 /,1 Erlanger Straße (nördlich des Kreisverkehrs) Erlanger Straße (östlich des Kreisverkehrs) 8,0 /,1 2,3 / 2,9,2 /,4 3,9 / 78,1 2,1 / 2,7 59,4 /,7 Mit dem erzeugten Zusatzverkehr des Plangebietes und dessen Aufteilung auf das Straßennetz werden die Verkehrszahlen des Prognose-Planfalls in nachfolgender Tabelle in Ansatz gebracht. Tabelle 3: Ausgangsdaten und Emissionspegel der Straßen, Prognose-Planfall Straßenabschnitt stündliche Verkehrsbelastung Tag/Nacht SV-Anteil p T / p N tags/nachts zulässige Geschwindigkeit Emissionspegel Tag/Nacht L m,e [Kfz/h] [km/h] [%] [db(a)] Buchenbühler Straße (nördlich vom Plangebiet) 1,4 /,9 1,2 / 1,4,2 /,7 Buchenbühler Straße (südlich vom Plangebiet) 1,4 /,3 1,2 / 1,4,1 /,7,6 /,2 Fürther Straße 5,3 /,7 100/80 1,5 / 1,9,2 /,4 63,0 /,1 Erlanger Straße (nördlich des Kreisverkehrs) Erlanger Straße (östlich des Kreisverkehrs) 2,6 /,1 2,3 / 2,8,2 /,4 8, / 79,1 2,1 / 2,7 59,4 /,7 Straße im Plangebiet 16,9 / 3,8 3,0 / 0,0,8 /,3
13 b01 vom Der Vergleich der Werte aus den Tabellen 2 und 3 zeigt, dass es zu einer Erhöhung der Straßenverkehrslärmemission der Buchenbühler Straße um circa 1 db induziert durch den Zusatzverkehr kommt. Der planbedingte Zusatzverkehr führt zu keiner Veränderung der Verkehrslärmemissionen der Fürther Straße als auch der Erlanger Straße (sowohl nördlich als auch östlich des Kreisverkehrs). Auf Grund der Erhöhung der Verkehrslärmemissionen werden die Beurteilungspegel an den Gebäuden in der Umgebung der Buchenbühler Straße im Detail rechnerisch ermittelt. Hingegen wird auf eine Detailberechnung der Immissionen im Bereich der Fürther Straße und Erlanger Straße verzichtet, da hier keine Erhöhungen der Verkehrslärmemissionen auftreten. Auf Grund des neuen Bebauungsgebietes kommt es zu einer Verschiebung der Ortsgrenze im Süden. Die Versetzung des Ortsschildes (südlich des Plangebietes) wurde in der Bauausschusssitzung vom beschlossen und ist entsprechend den Angaben der Gemeinde zur Position des Ortsschildes /2.9/ in das Berechnungsmodel mit aufgenommen. 5. Berechnung der Geräuschimmissionen 5.1 Berechnungsverfahren Die Berechnung des Schalldruckpegels an den Immissionsorten erfolgt für den Straßenverkehr nach RLS-90 /2.3/. Es werden alle für die Berechnungen relevanten Gegebenheiten (Lage und Form der Schallquellen, Punkt-/Linien- bzw. horizontale Flächenschallquelle, Immissionsorte, reflektierende/abschirmende Gebäudefassaden, usw.) in den Rechner eingegeben. Insgesamt wird somit ein Modell der zu betrachtenden Wirklichkeit dargestellt. Bei den Verkehrslärmberechnungen handelt es sich richtliniengemäß um Mitwind- Mittelungspegel. Die im Rechner gespeicherten Daten sind in den Lageplänen im Anhang dargestellt. Es wurde das anerkannte und qualitätsgesicherte Schallausbreitungs-Berechnungsprogramm CadnaA 1 verwendet. 1 Version CadnaA 2017 MR 1 ( Bit); qualitätsgesichert nach DIN 687: (D); Akustik Software Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen;
14 b01 vom Ergebnisse der Berechnungen Prognose-Nullfall Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen sind in Form von Gebäudelärmkarten jeweils für das Stockwerk mit dem maximalen Pegel für die Tag- als auch die Nachtzeit für den Prognose-Nullfall in den folgenden Anlagen dargestellt. Anlage : Verkehrslärmimmissionen, Stockwerk mit maximalem Pegel, Tag- und Nachtzeit, Prognose-Nullfall Die Ergebnisse zeigen, dass zur Tagzeit an den südlichen Fassaden der Wohnhäuser, die direkt nördlich am geplanten Wohngebiet angrenzen, Beurteilungspegel zwischen db(a) ermittelt werden. Somit werden die Orientierungswerte der DIN für reine Wohngebiete am Tag eingehalten. An den zur Buchenbühler Straße zugewandten Fassaden der Bebauung im reinen Wohngebiet als auch der weiter nördlich gelegener gemischten Bebauung werden Pegel zwischen 61 db(a) berechnet. Die Orientierungswerte der DIN werden somit bereits im Prognose-Nullfall bereichsweise überschritten. Die höher liegenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 2 werden allerdings eingehalten. Zur Nachtzeit sind an dem neuen Baugebiet zugewandten Fassaden der bestehenden Gebäude Beurteilungspegel für den Straßenverkehrslärm von bis zu db(a) festzustellen. Somit werden die Orientierungswerte der DIN für reine Wohngebiete zur Nachtzeit von db(a) bei den Gebäuden zum Teil überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden hier hingegen durchwegs eingehalten. An den Fassaden zugewandt zur Steinbühler Straße werden Beurteilungspegel von db(a) im Prognose-Nullfall ermittelt. Diese überschreiten die Orientierungswerte der DIN 18005, liegen aber unter den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV. 2 Die 16. BImSchV-Werte werden im Zuge von Planbeurteilungen bei Verkehrslärmeinwirkungen i. d. Regel als Obergrenze von noch hinzunehmenden Werten angesehen;
15 b01 vom Ergebnisse der Berechnungen Prognose-Planfall Die Beurteilungspegel unter Berücksichtigung der Veränderungen in den Verkehrszahlen durch das Plangebiet sind in den folgenden Anlagen als Gebäudelärmkarten aufbereitet. Anlage : Verkehrslärmimmissionen, Stockwerk mit maximalem Pegel, Tag- und Nachtzeit, Prognose-Planfall Zur Tagzeit sind an den südlichen Fassaden der Bebauung des reinen Wohngebietes angrenzend an das geplante Wohngebiet Beurteilungspegel von db(a) zu erwarten. Die Orientierungswerte der DIN werden somit wie im Prognose- Nullfall - unterschritten. Die Fassaden der Bebauung weiter nördlich vom geplanten Bebauungsplan, angrenzend an die Buchenbühler Straße, weisen Pegel von 61 db(a) auf, die Orientierungswerte der DIN werden auch im Prognose-Planfall bereichsweise nicht eingehalten. Bezogen auf die Grenzwerte der 16. BImSchV sind die Beurteilungspegel unkritisch zu sehen. Die Gebäudelärmkarte für die Nachtzeit zeigt Pegel von bis zu db(a) im angrenzenden Wohngebiet, an den südlichen Fassaden. Der Orientierungswert der DIN für ein reines Wohngebiet wird zwar nicht eingehalten, aber in Bezug auf die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind keine Überschreitungen festzustellen. Die Beurteilungspegel an den Fassaden in Richtung Buchenbühler Straße der nördlich vom Plangebiet liegenden Bebauung betragen db(a). Diese überschreiten bereichsweise die Orientierungswerte der DIN Punktuell werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV nicht eingehalten bzw. um 1 db überschritten.
16 b01 vom Beurteilung der Rechenergebnisse Tendenziell kann aus den Ergebnissen für den Prognose-Nullfall (Punkt 2.5) und dem Prognose-Planfall (Punkt 5.3) entnommen werden, dass die Beurteilungspegel an den Fassaden der nördlich an das geplante Bebauungsgebiet angrenzenden Bebauung um ca. 1 db im Prognose-Planfall bezogen auf den Straßenverkehrslärm sinken. Dies ist auf die abschirmende Wirkung der neuen Bebauung und auf die Verschiebung des Ortsschildes (weiter nach Süden) zurückzuführen. Die Pegelminderungen durch den Straßenverkehrslärm sind für die Bestandsbebauung als positiv zu beurteilen. An der Bestandsbebauung angrenzend an die Buchenbühler Straße sind im Prognose-Planfall gegenüber dem Prognose-Nullfall Erhöhungen der Beurteilungspegel (um 1 db) zu erwarten. Dies resultiert aus der Erhöhung der Straßenverkehrslärmemissionen auf der Buchenbühler Straße durch den planinduzierten Zusatzverkehr. Es treten somit im betrachtetem Gebiet durch den B-Plan keine Erhöhungen der Beurteilungspegel für den Verkehrslärm um 3 db und keine Erhöhungen auf mindestens 70 db(a) tags bzw. db(a) nachts auf. Daher entsteht durch den zusätzlichen Verkehr aufgrund des Bebauungsplans keine erhebliche Beeinträchtigung der Bestandsbebauung. 6. Zusammenfassung Die Gemeinde Kalchreuth hat im Jahr 2015 den Bebauungsplan Nr. 25 "Heckacker Süd" aufgestellt. Der Bebauungsplan sieht im südlichen Ortsbereich von Kalchreuth, südlich an ein bestehendes Wohngebiet anschließend, ein weiteres Wohngebiet vor. Zur Ermittlung der genauen Verkehrsmengen wurden aktuelle Verkehrszählungen durchgeführt. Darauf basierend wurden schalltechnische Berechnungen für den s. g. Prognose-Nullfall (ohne neues Wohngebiet) und den Prognose-Planfall (mit neuem Wohngebiet) durchgeführt.
17 17 I b01 vom Zunächst ist festzustellen, dass trotz des Zusatzverkehrs (induziert durch das neue Wohngebiet) keine Veränderungen der Straßenverkehrslärmemissionen der Fürther und Erlanger Straße resultieren. Die Straßenverkehrslärmem ission der B uchenbühler Straße wird um ca. 1 db erhöht, die an der Bestandsbebauung auftretenden Beurteilungspegel wurden deswegen im Detail betrachtet. lm Bereich der Buchenbühler Straße kommt es im Zuge des neuen Bebauungsplans zudem zur Verschiebung des Ortsschildes. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass an der Bestandsbebauung bereits im Prognose-Nullfall (d. h. ohne den Zusatzverkehr aufgrund des Bebauungsplans) bereichsweise die entsprechenden Orientierungswerte der DIN überschritten werden. Durch die abschirmende Wirkung der neuen Bebauung und die Versetzung des Ortsschíldes kommt es sogar zu Pegelreduzierungen um 1 db entlang der nördlich angrenzenden Bestandsbebauung im Prognose-Planfall im Vergleich zum Prognose-Nullfall. An der Bebauung beiderseits der Buchenbühler Straße wurden im Prognose-Planfall gegenüber dem Prognose-Nullfall um ca. 1 db höhere Beurteilungspegel ermittelt. Entlang der Buchenbühler Straße können auch im Prognose-Planfall Beurteilungspegel von unter 70 db(a) tags und db(a) nachts enruartet werden. Zudem kommt es zu keiner Erhöhung der Beurteilungspegel um 3 db durch den planinduzieren Zusatzverkehr. Als Fazit ist festzustellen, dass durch die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 25 "Heckacker Süd" keine erheblichen Beeinträchtigungen durch den zusätzlichen Stra ßenverkeh rslärm auf d ie Bestandsbebauung resultieren. IBAS GmbH /s- Dipl.-lng. (FH) M. Hofmann 3/*?; c ^ M. Sc. K. Dirnberger IBAS. lngenieurgesellschaft fúr Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbh. 9 Bayreuth
18 ße tra r S des ge rs) an ich Erl rdl keh (nö isver e Kr Auftrag: Projekt: Ort: Erlanger Straße (östlich des Kreisverkehrs) Anlage: 1 B-Plan 25 "Heckacker Süd" KALCHREUTH Lageplan Fürther Straße Buchenbühler Straße Maßstab 1: (im Original) 0 0 Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans Nibelungenstraße, 9 Bayreuth Tel.: 0921/74 info@ibas-mbh.de _r03.cna,
19 Auftrag: Projekt: Ort: Anlage: 2.1 B-Plan 25 "Heckacker Süd" KALCHREUTH Gebäudelärmkarte Stockwerk mit max. Pegel TAGZEIT Prognose-Nullfall (20) Hintergrundplan: >>> Geodaten Bayerische Vermessungsverwaltung, 2017 <<< Pegel in db(a) <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <= <... <= <... <= 75.0 Maßstab 1:22 (im Original) Nibelungenstraße, 9 Bayreuth Tel.: 0921/74 info@ibas-mbh.de _r03.cna,
20 Auftrag: Projekt: Ort: Anlage: 2.2 B-Plan 25 "Heckacker Süd" KALCHREUTH Gebäudelärmkarte Stockwerk mit max. Pegel NACHTZEIT Prognose-Nullfall (20) Hintergrundplan: >>> Geodaten Bayerische Vermessungsverwaltung, 2017 <<< Pegel in db(a) <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <= <... <= <... <= 75.0 Maßstab 1:22 (im Original) Nibelungenstraße, 9 Bayreuth Tel.: 0921/74 info@ibas-mbh.de _r03.cna,
21 Pegel in db(a) 56 Hintergrundplan: >>> Geodaten Bayerische Vermessungsverwaltung, 2017 <<< 1 56 Stockwerk mit max. Pegel TAGZEIT Prognose-Planfall (20) Gebäudelärmkarte Anlage: 3.1 B-Plan 25 "Heckacker Süd" KALCHREUTH Ort: Auftrag: Projekt: <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <= <... <= <... <= Maßstab 1: (im Original) Nibelungenstraße, 9 Bayreuth Tel.: 0921/74 info@ibas-mbh.de _r03.cna,
22 Pegel in db(a) 56 Hintergrundplan: >>> Geodaten Bayerische Vermessungsverwaltung, 2017 <<< Stockwerk mit max. Pegel NACHTZEIT Prognose-Planfall (20) Gebäudelärmkarte Anlage: 3.2 B-Plan 25 "Heckacker Süd" KALCHREUTH 59 Ort: 59 Auftrag: Projekt: <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <=.0.0 <... <= <... <= <... <= Maßstab 1: (im Original) Nibelungenstraße, 9 Bayreuth Tel.: 0921/74 info@ibas-mbh.de _r03.cna,
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