Sitzungsunterlagen. Sitzung des Gemeinderates

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1 Sitzungsunterlagen Sitzung des Gemeinderates

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3 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente 5 Tagesordnung (öffentlich) 5 Vorlagendokumente 7 TOP Ö 2.2 Aktuelle Bodenrichtwerte der Stadt Balingen zum , 7 Grundstücksmarkt - Statistik Kaufpreissammlung Vorlage 2015/134 7 Anlage1_Folie1Deckblatt Bodenrichtw /134 9 Anlage2 Grundsätze / Anlage3Folie2Statistik Kaufpreissammlung 2015/ Anlage4_Folie3Tabelle LW_Wald Vergleich ) 2015/ Anlage5_Folie4 ÜBERSICHT BRW / TOP Ö 3 Änderung der Bezuschussung der nichtkonfessionellen freien 21 Kindertagesstätten-Träger Vorlage 2015/132/1 21 TOP Ö 4 Investitonskostenzuschuss an den Waldorfschulverein Zollernalb e.v. 27 Vorlage 2015/ Anlage Belegungsübersicht 2015/ TOP Ö 5 Verpflegung an den Balinger Schulmensen - Festlegung der Essenspreise 33 Vorlage 2015/102/1 33 TOP Ö 6 Aufstockung des Parkplatzes des Zollernalb-Klinikums an der Traubenstraße; 37 hier: Zuschuss der Stadt Balingen für den Standortvorteil Vorlage 2015/141/1 37 Anlage 1 zu Drucksache Nr. 2015/141/1 2015/141/1 41 TOP Ö 7 Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses der Stadt Balingen für 43 die Amtsperiode bis Vorlage 2015/ TOP Ö 8 Abrechnungsbeschluss für Bauleistungen Endausbau des Zwerenbacher Weges 49 im Stadtteil Ostdorf Vorlage 2015/ TOP Ö 9 Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften 'Hochholzstraße / Pfarrstraße', 51 Balingen-Zillhausen Vorlage 2015/ Anlage 01 Drucksache 2015_ / Anlage 02 Drucksache 2015_ / Anlage 03 Drucksache 2015_ / TOP Ö 10 Bebauungsplan Hürsten 1. Änderung, Balingen-Engstlatt 61 Vorlage 2015/ Anlage 01 Drucksache 2015_ / Anlage 02 Drucksache 2015_ / Anlage 03 Drucksache 2015_ /

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5 Balingen, Einladung zur Sitzung D E S G E M E I N D E R A T E S am Dienstag, den , 17:00 Uhr Stadthalle Balingen, Großer Saal T A G E S O R D N U N G - öffentlich - 1 Bekanntgabe der am 19. Mai 2015 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 2 Bekanntgaben 2.1 Bericht Herrn Stadtbrandmeister Rebholz zur Hochwassereinsatzplanung 2.2 Aktuelle Bodenrichtwerte der Stadt Balingen zum , Grundstücksmarkt - Statistik Kaufpreissammlung Festlegung durch den Gutachterausschuss der Stadt Balingen Vorlage: 2015/134 3 Änderung der Bezuschussung der nichtkonfessionellen freien Kindertagesstätten- Träger Vorlage: 2015/132 4 Investitionskostenzuschuss an den Waldorfschulverein Zollernalb e.v. Vorlage: 2015/133 5 Verpflegung an den Balinger Schulmensen Festlegung der Essenspreise Vorlage: 2015/102 6 Aufstockung des Parkplatzes des Zollernalb-Klinikums an der Traubenstraße; hier: Zuschuss der Stadt Balingen für den Standortvorteil Vorlage: 2015/141 7 Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses der Stadt Balingen für die Amtsperiode bis Vorlage: 2015/135 - Seite 1 - Stadtverwaltung Balingen - Haupt- und Personalamt, Postfach , Balingen Tel.: / claudia.kugel@balingen.de - Fax: /

6 8 Abrechnungsbeschluss für Bauleistungen Endausbau des Zwerenbacher Weges im Stadtteil Ostdorf Vorlage: 2015/131 9 Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften 'Hochholzstraße / Pfarrstraße', Balingen-Zillhausen Aufstellungsbeschluss Vorlage: 2015/ Bebauungsplan Hürsten 1. Änderung, Balingen-Engstlatt Aufstellungsbeschluss mit Billigung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss Vorlage: 2015/ Verschiedenes Die Bevölkerung ist zu der Sitzung des Gemeinderates sehr herzlich eingeladen Mit freundlichen Grüßen Helmut Reitemann Oberbürgermeister Für interessierte Bürgerinnen und Bürger Die Drucksachen zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 30. Juni 2015 können ab Mittwoch, 24. Juni 2015 in der Infothek des Rathauses Balingen, Färberstraße 2, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Im Internet auf der Homepage der Stadt Balingen unter ist die aktuelle Tagesordnung mit den dazugehörigen schriftlichen Verwaltungsinformationen (Drucksachen) abrufbar. 6

7 TOP Ö 2.2 Vorlage Nr. 2015/134 GESCHÄFTSSTELLE GUTACHTERAUSSCHUSS Dst. 30/Ste Balingen, Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien: Gemeinderat öffentlich am Kenntnisnahme Tagesordnungspunkt Aktuelle Bodenrichtwerte der Stadt Balingen zum , Grundstücksmarkt - Statistik Kaufpreissammlung Festlegung durch den Gutachterausschuss der Stadt Balingen Anlagen 5 Beschlussantrag: Kein Beschluss 7

8 Sachverhalt: Bodenrichtwerte zum Stichtag Bodenrichtwerte werden durch den Gutachterausschuss der Stadt Balingen im 2-jährigen Turnus ermittelt. Am 28. Mai 2015 wurden die aktuellen Bodenrichtwerte mit Stichtag für das Stadtgebiet Balingen beschlossen. Die Bodenrichtwertkarte wird in automatisierter Form geführt. Sie wird im Internet auf der Homepage der Stadt Balingen unter Planen, Bauen und Wohnen Gutachterausschuss Bodenrichtwerte veröffentlicht. Die zonale Bodenrichtwertkarte im Internet wurde erstmals im Jahr 2011 eingeführt. Sie wird häufig genutzt (500 bis 1000 Clicks im Monat) und erfreut sich großer Beliebtheit. Kaufpreissammlung und Grundstücksmarkt Gutachterausschüsse gestalten nicht den Markt, sondern sie sollen ihn nachvollziehen. Die Kaufpreissammlung bildet daher die Grundlage der Bodenrichtwertermittlung. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wertete für das Jahr 2013 insgesamt 579 Kaufverträge und für das Jahr 2014 insgesamt 581 Kaufverträge aus. In diesem Zusammenhang wurde eine statistische Auswertung der Kauffälle als Grundstücksmarktübersicht für bebaubare Grundstücke, bebaute Grundstücke und Wohnungen erstellt. Die Statistik ist Anlage 3 zu dieser Vorlage. Sabine Stengel 8

9 TOP Ö 2.2 ANLAGE 01 zur Vorlage 2015/134 Gutachterausschuss der Stadt Balingen Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet Balingen zum Stichtag

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11 TOP Ö 2.2 Gutachterausschuss der Stadt Balingen ANLAGE 02 zur Vorlage 2015/134 Grundsätze der Ermittlung Bodenrichtwert Die Bodenrichtwertzonen sind sachverständig und unter städtebaulichen Aspekten kleingliedrig abgegrenzt. Angegeben in der Bodenrichtwertkarte sind folgende wertrelevanten Merkmale: die zulässige Art der baulichen Nutzung, in der Regel basierend auf dem Flächennutzungsplan der Stadt Balingen sowie die jeweilige Geschossigkeit der Grundstücke. Der Gutachterausschuss geht von erschließungsbeitragsfreien (ebf) Grundstücken aus. Im Einzelfall kann in Balingen nicht ausgeschlossen werden, dass Straßen nicht endgültig hergestellt sind und Erschließungsbeiträge noch anfallen. Bei den Baugrundstücken wird unterschieden zwischen Wohnbauflächen, Gemischten Bauflächen und Gewerblichen Bauflächen. Für Wohnbaugrundstücke, auf denen mehr als 4 Geschosse realisiert werden können, wurde der Bodenrichtwert anhand von Umrechnungskoeffizienten, die die Geschossflächenzahl des Wertermittlungsobjekts mit der Geschossflächenzahl des Vergleichsobjekts ins Verhältnis setzt, sowie anhand der in Gutachten des Gutachterausschusses individuell ermittelten Bodenwerte erhoben. Es ergeben sich Bodenrichtwerte zwischen 140 und 225 /m². Die Bodenrichtwerte in Gewerbegebieten und in Neubaugebieten wurden anhand der vorhandenen Kauffälle ermittelt, wobei der Bodenrichtwert stark vom städtischen Verkaufspreis, der zudem eine Bauverpflichtung beeinhaltet, geprägt ist. Diese Bodenrichtwerte liegen vermutlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert, wobei derzeit kein freier Geschäftsverkehr stattfindet. Angebotsmarkt: Die Entwicklung der Wartezeit bis zur Vermarktung, z.b: überdurchschnittliche Wartezeiten (großes Angebot, geringe Nachfrage, Leerstände, abnehmende Bevölkerungszahlen) wirken sich grundsätzlich auf den Bodenrichtwert aus. Bei einer Wartezeit von 8 Jahren bis zum Verkauf ermäßigt sich der Bodenrichtwert durch Abzinsung um durchschnittlich 30 /m³. Bei Bauerwartungsland muss die Bauerwartung sicher sein. Bei voraussichtlich überlangen, mehrjährigen Wartezeiten handelt sich nicht um Bauerwartungsland. Als Bauerwartungsland werden lediglich Gebiet aufgeführt, bei denen aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates der Stadt Balingen mit einer zeitnahen Umsetzung zu rechnen ist (Bebauungsplanverfahren eingeleitet, Aufkaufbeschluss). Die Preise für Bauerwartungsland werden maßgeblich durch die Stadt Balingen geprägt. Die Wartezeit fließt in den Bodenrichtwert mit ein. Rohbauland liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, allerdings ist die Erschließung nicht gesichert. Landwirtschaftliche Grundstücke bzw. Grünflächen, die im rechtwirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Balingen dargestellt sind (Bodenrichtwert; 8 bzw. 6 ) sowie landwirtschaftliche Grundstücke, die im Geltungsbereich des Leitplanes für räumliche Entwicklung liegen (Bodenrichtwert 4 bzw. 3 ) werden in der Bodenrichtwertkarte entsprechend gekennzeichnet. Bei diesen Gebieten ist mit einer mehrjährigen oder langjährigen Wartezeit zu rechnen (ggf. Abzinsung) bzw. die Bauerwartung kann teilweise nicht konkret vorhergesagt werden. Die Bodenrichtwerte und die Nachfrage werden maßgeblich durch die Stadt Balingen beeinflusst. Es handelt sich hierbei um einen außerlandwirtschaftlichen Verkehrswert. Individuelle Bodenrichtwerte wurden für das Gartenhausgebiet Weingarten in Frommern (5 ) und für die Kleingartenanlage Balingen ermittelt. Für ausgewiesene Sondergebiete (in der Bodenrichtwertkarte gelb dargestellt) kann auf der Basis der Kaufpreissammlung sowie unter Anwendung von deduktiven Verfahren kein Bodenrichtwert festgelegt werden. Die Grundstücke sind aufgrund der individuellen städtebaulichen Situation nicht vergleichbar. Der Bodenrichtwert liegt in der Regel über dem vergleichbarer gewerblicher Flächen oder Kerngebietsflächen. Hier sind Einzelfallbetrachtungen erforderlich. Diese Bodenrichtwerte werden im Einzelfall durch den Gutachterausschuss bzw. die Geschäftsstelle auf Anfrage ermittelt. Für Sonderbauflächen/Flächen für Gemeinbedarf wurde kein Bodenrichtwert ermittelt, da es für diese Nutzungen in der Regel freien Markt / keine Nachfrage gibt. Im Falle einer Umnutzung wird der Bodenrichtwert durch den Gutachterausschuss bzw. die Geschäftsstelle ermittelt. 11

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13 Grundstücke Statistik Kaufpreissammlung Vergleich 2008 und 2012/2013/2014 Kauffälle 2008 Kauffälle 2012 Kauffälle 2013 Kauffälle 2014 Durchschnittl. Preis 2008 Durchschnittl. Preis 2012 Durchschnittl. Preis 2013 ANLAGE 03 zur Vorlage 2015/134 Durchschnittl. Preis 2014 TOP Ö Unbebaute Grundstücke Wohnbauland /m² 116 /m² 132 /m² 113 /m² Gewerbeland /m² 51 /m² 64 /m² 48 /m² 2.Bebaute Grundstücke Ein-/Zweifamilienhäuser Mehrfamilienhäuser davon: Reihenhäuser, Doppelhaushälften Büro-. Verwaltungs- und Geschäftshäuser Industrie- und Gewerbehäuser , Eigentumswohnungen * davon Erstverkäufe ** aus Neubauten Wiederverkäufe * 2012 Durchschnittspreis Eigentumswohnungen pro m² = 1.797,29 Durchschnittsgröße der WE in m² = 80,66 m² * 2013 Durchschnittspreis Eigentumswohnungen pro m² = 1.612,95 Durchschnittsgröße der WE in m² = 80,38 m² * 2014 Durchschnittspreis Eigentumswohnungen pro m² = 1.788,81 Durchschnittsgröße der WE in m² = 80,69 m² ** 2012 Durchschnittspreis Eigentumswohnungen pro m² = 2550,14 Durchschnittsgröße der WE in m² = 85 m² ** 2013 Durchschnittspreis Eigentumswohnungen pro m² = 2320,13 Durchschnittsgröße der WE in m² = 92 m² ** 2014 Durchschnittspreis Eigentumswohnungen pro m² = 2874,88 Durchschnittsgröße der WE in m² = 91 m²

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15 TOP Ö 2.2 Bodenrichtwerte der Stadt Balingen ANLAGE 04 zur Vorlage 2015/134 Landwirtschaftliche Grundstücke und Wald Stichtag Stadtteil Landwirtschaftl. Fläche Wald Balingen 1,30 1,40 1,50 1,50 Endingen 1,60 1,90 1,50 1,60 Engstlatt 1,10 1,10 1,60 1,60 Erzingen 1,10 1,40 1,60 2,00 Frommern 1,20 1,40 1,60 1,60 Heselwangen 1,30 1,40 1,50 1,70 Ostdorf 1,40 1,70 1,40 1,60 Roßwangen 1,00 1,40 1,50 1,50 Stockenhausen 0,90 1,00 1,20 1,20 Streichen 0,90 0,90 1,20 1,40 Weilstetten 1,60 1,90 2,00 1,70 Zillhausen 0,60 0,70 1,50 1,60 Hinweise: Die Flächen sind in der Bodenrichtwertkarte nicht gesondert ausgewiesen, d.h. keine Richtwertangaben in der Fläche. Die Bodengüte als Acker- und Grünlandzahl kann beim Landwirtschaftsamt erfragt werden. Der Wert landwirtschaftliche Grundstücke in Ortsrandlage kann im Einzelfall über dem Bodenrichtwert liegen. Baumbestand/Bewuchs, der sich maßgeblich auf den Wert eines Waldgrundstückes auswirkt, ist ggf. gesondert gutachterlich durch das Forstamt oder durch fachlich geeignete Stellen zu ermitteln. 15

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17 Gemarkung/ Stadtteil Balingen (gem. Bodenrichtwertkarte Geoportal/Internet) Bodenrichtwerte der Stadt Balingen Stichtag Übersicht Seite 1/4 Art der baulichen Nutzung (Einteilung entsprechend der Bodenrichtwertkarte) Wohnbauflächen Bodenrichtwerte Bauland (m²) Stichtag Einzelwerte gem. Bodenrichtwertkarte (110, 120, 125, 130, 140, 145, 150, 160, 170, 180, 185, 200, 210, 225 ) Bodenrichtwerte Bauland (m²) Stichtag Einzelwerte gem. Bodenrichtwertkarte (110, 120, 125, 130, 140, 145, 150, 155, 160, 170, 180, 185, 200, 210, 225, 235 ) Bodenrichtwerte Bauland (m²) Stichtag Einzelwerte gem. Bodenrichtwertkarte (110, 120, 125, 130, 135, 140, 145, 150, 155, 160, 170, 180, 185, 200, 210, 225, 235 ) Bodenrichtwerte Bauerwartungsland (m²) Stichtag ANLAGE 05 zur Vorlage 2015/134 TOP Ö 2.2 Bodenrichtwert Landwirtschaftliche Flächen/Sonstige (m²) Stichtag * LF = Landwirtschaftl. Fläche ** W = Wald 17 Gemischte Bauflächen, Kerngebiete (80, 85, 100, 105, 110, 120, 160, 170, 185, ) (80, 85, 100, 105, 110, 120, 160, 170, 180, 185, ) (80, 85, 100, 105, 110, 120, 160, 170, 180, 185, 190, ) 20 (Siecheneschle/ Zollernstraße) 1,40 LF* 1,50 W** 4 / 8 20 Kleingartenanlage Gewerbliche Bauflächen (65, 80, 85, 90, 95, 100 ) (65, 80, 85, 90, 95, 100, 120 ) (65, 80, 85, 90, 95, 100, 120, 140 ) Endingen (gem. Bodenrichtwertkarte Geoportal/Internet) Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen (80, 85, 90, 100, 110, 140 ) (60, 70, 85 ) (80, 85, 90, 100, 110, 115, 140 ) (60, 70, 85 ) (80, 85, 90, 100, 110, 115, 140 ) (60, 70, 85 ) 20 (Teilfläche Reumorgenweg) 1,90 LF 1,60 W 3 / 6 Gewerbliche Bauflächen (50, 55, 75, 100, 125 ) (55, 100, 140 ) (55, 100, 140 )

18 Bodenrichtwerte der Stadt Balingen Stichtag Übersicht Seite 2/4 Gemarkung/ Stadtteil Engstlatt (gem. Bodenrichtwertkarte Geoportal/Intern et) Art der baulichen Nutzung (Einteilung entsprechend der Bodenrichtwertkarte) Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen Gewerbliche Bauflächen Bodenrichtwerte Bauland (m²) Stichtag Einzelwerte gem. Bodenrichtwertkarte (90, 95, 100, 105, 110 ) (75, 85, 90 ) (45, 55, 60 ) Bodenrichtwerte Bauland (m²) Stichtag Einzelwerte gem. Bodenrichtwertkarte (90, 95, 100, 105, 110, 115 ) (75, 85, 95 ) (45, 55, 60 ) Bodenrichtwerte Bauland (m²) Stichtag Einzelwerte gem. Bodenrichtwertkarte (90, 95, 100, 105, 110, 115, 120, 125 ) (75, 85, 95, 105 ) (45, 55, 60 ) Bodenrichtwerte Bauerwartungsland (m²) Stichtag Bodenrichtwert Landwirtschaftliche Flächen/Sonstige (m²) Stichtag * LF = Landwirtschaftl. Fläche ** W = Wald 1,10 LF* 1,60 W** 3 / 5 / 6 18 Erzingen (gem. Bodenrichtwertkarte Geoportal/Intern et) Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen (75, 80, 90 ) (55, 60, 65, 80 ) (75, 80, 90, 95,100 ) (55, 60, 65, 80 ) (75, 80, 90, 95,100 ) (55, 60, 65, 80 ) - 1,40 LF 2,00 W Gewerbliche Bauflächen Frommern / Dürrwangen (gem. Bodenrichtwertkarte Geoportal/Intern et) Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen (75, 85, 100, 110,120, 140, 190 ) (65, 75, 85, 95, 110 ) (75, 85, 100, 110,120, 140, 190 ) (65, 75, 85, 95, 110 ) (75, 85, 100, 110,120, 130, 140, 190 ) (65, 75, 85, 95, 110 ) 11 (gewerbliche Fläche) 18 Untere Breite 1,40 LF 1,60 W 3 / 6 Gewerbliche Bauflächen (55, 60, 65, 70, 75, 80 ) (55, 60, 65, 70, 75, 80 ) (55, 60, 65, 70, 75, 80 ) 5 Gartenhausgebiet

19 Bodenrichtwerte der Stadt Balingen Stichtag Übersicht Seite 3/4 Gemarkung/ Stadtteil Stockenhausen (gem. Bodenrichtwertkarte) Art der baulichen Nutzung (Einteilung entsprechend der Bodenrichtwertkarte) Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen Bodenrichtwerte Bauland (m²) Stichtag Einzelwerte gem. Bodenrichtwertkarte (70, 85 ) Bodenrichtwerte Bauland (m²) Stichtag Einzelwerte gem. Bodenrichtwertkarte (70, 85 ) Bodenrichtwerte Bauland (m²) Stichtag Einzelwerte gem. Bodenrichtwertkarte (70, 85 ) Bodenrichtwerte Bauerwartungsland (m²) Stichtag Bodenrichtwert Landwirtschaftliche Flächen/Sonstige (m²) Stichtag * LF = Landwirtschaftl. Fläche ** W = Wald 1,00 LF 1,20 W 3 / 6 Heselwange n (gem. Bodenrichtwertkarte Geoportal/Interne t) 19 Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen Gewerbliche Bauflächen (75, 90, 100, 110, 125, 205 ) (75, 90, 100, 110, 125, 205 ) (75, 90, 100, 110, 120, 125, 135, 205 ) ,40 LF 1,70 W 8 Ostdorf (gem. Bodenrichtwertkarte Geoportal/Interne t) Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen Gewerbliche Bauflächen (75, 100, 110 ) (60, 75 ) (40, 55 ) (75, 100, 110 ) (60, 75 ) (40, 55 ) (75, 100, 110, 115 ) (60, 75 ) (40, 55 ) - 1,70 LF 1,60 W 3 / 6 Streichen (gem. Bodenrichtwertkarte) Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen (70, 80, 85, 90 ) (55, 65 ) (70, 80, 85, 90 ) (55, 65 ) (70, 80, 85, 90 ) (55, 65 ) - 0,90 LF 1,40 W 6

20 Bodenrichtwerte der Stadt Balingen Stichtag Übersicht Seite 4/4 Gemarkung/ Stadtteil Weilstetten (gem. Bodenrichtwertkarte Geoportal/Internet) Art der baulichen Nutzung (Einteilung entsprechend der Bodenrichtwertkarte) Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen Bodenrichtwerte Bauland (m²) Stichtag Einzelwerte gem. Bodenrichtwertkarte (90, 95, 100, 110, 160 ) (55, 65, 75, 80, 85, 90, 95, 110 ) Bodenrichtwerte Bauland (m²) Stichtag Einzelwerte gem. Bodenrichtwertkarte (90, 95, 100, 105,110, 115, 120,160 ) (55, 65, 75, 80, 85, 90, 95, 110 ) Bodenrichtwerte Bauland (m²) Stichtag Einzelwerte gem. Bodenrichtwertkarte (90, 95, 100, 105,110, 115, 120,160 ) (55, 65, 75, 80, 85, 90, 95, 110 ) Bodenrichtwerte Bauerwartungsland (m²) Stichtag Bodenrichtwert Landwirtschaftliche Flächen/Sonstige (m²) Stichtag * LF = Landwirtschaftl. Fläche ** W = Wald 1,90 LF* 1,70 W** 3 / 6 Gewerbliche Bauflächen (50, 60, 70 ) (50, 60, 70 ) (50, 60, 70 ) Roßwangen 20 (gem. Bodenrichtwertkarte Geoportal/Internet) Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen Gewerbliche Bauflächen (75, 85, 90 ) (55, 60, 70, 80 ) (75, 85, 90, 95 ) (55, 60, 70, 80 ) (75, 85, 90, 95 ) (55, 60, 70, 80 ) 45-1,40 LF 1,50 W 3 / 6 Zillhausen (gem. Bodenrichtwertkarte Geoportal/Internet) Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen (70, 80, 90 ) (55, 80 ) (70, 80, 90 ) (55, 80 ) (70, 80, 90 ) (55, 80 ) - 0,70 LF 1,60 W 3 / 6 Gewerbliche Bauflächen

21 TOP Ö 3 Vorlage Nr. 2015/132/1 AMT FÜR FAMILIE, BILDUNG UND VEREINE Balingen, Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien: Verwaltungsausschuss nicht öffentlich am Vorberatung Gemeinderat öffentlich am Entscheidung Tagesordnungspunkt Änderung der Bezuschussung der nichtkonfessionellen freien Kindertagesstätten-Träger Beschlussantrag: 1.) Die Verwaltung wird beauftragt, die mit den nichtkonfessionellen freien Trägern bestehenden Verträge ab dem entsprechend den Darstellungen in der Vorlage anzupassen bzw. neu zu fassen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Im Gegenzug sind von den nichtkonfessionellen freien Trägern der Stadt Balingen die Betriebskosten jährlich darzulegen. 2.) Den Nachzahlungen für die Jahre 2013 und 2014 gemäß den Vorgaben des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird zugestimmt. 3.) Die überplanmäßigen Ausgaben für die Nachzahlungen 2013 und 2014 sowie die Erhöhung der Vorauszahlungen 2015 in Höhe von ca werden genehmigt. Zur teilweisen Deckung stehen Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle (Kindergartenlastenausgleich) in Höhe von ca zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Siehe Ziffer V. 21

22 Sachverhalt: I. Vorbemerkung Mit Beschluss vom (DS 278/2008) hat der Gemeinderat dem Abschluss eines neuen Kindergartenvertrages mit dem Waldorfschulverein Zollernalb e.v. rückwirkend zum zugestimmt. Mit diesem neuen Vertrag wurde der städtische Zuschuss von der bisherigen Abmangelbeteiligung auf eine kindbezogene Pauschalförderung umgestellt. Durch die im neuen Vertrag festgesetzte Grundförderung und kindbezogene Pauschalförderung (samt Erhöhungs- bzw. Anpassungsklausel) wurde sichergestellt, dass die Förderung des Waldorfschulvereins in etwa der mit den kirchlichen Kindergärten vereinbarten Abmangelbeteiligung entspricht. In der Folgezeit wurden dem Waldorfschulverein Zollernalb e.v. die ihm aufgrund des o.g. Kindergartenvertrags anhand der nachgewiesenen Kinderzahlen zustehenden Betriebskostenzuschüsse gewährt. Eine Betriebskostenabrechnung musste vom Waldorfschulverein aufgrund der pauschalierten Förderung nicht mehr vorgelegt werden. II. Antrag auf Umstellung der Abrechnungsmodalitäten Mit Schreiben vom beantragt der Waldorfschulverein Zollernalb e.v. sowohl für die von ihm betriebene Kinderkrippe als auch für die von ihm betriebenen vier Kindergartengruppen eine Änderung der bisherigen Abrechnungsmodalitäten dahingehend, dass ab dem die kindbezogene Pauschalförderung entsprechend der konfessionellen Träger auf eine städtische Förderung des Betriebskostenabmangels (95%) umgestellt wird. Die Steigerung der städtischen Abmangelförderung um 5% gegenüber den konfessionellen Trägern wird damit begründet, dass der Waldorfschulverein Zollernalb e.v. keine zusätzlichen Mittel durch die Kirchensteuer hat. Weiter wird vorgetragen, dass die aktuell bezahlten Förderbeträge schon seit dem Jahr 2013 unter der gesetzlichen Mindestförderung liegen. Diese Mindestförderung beträgt im Kindergarten 63% der Betriebsausgaben und bei den Krippen 68 % der Betriebsausgaben. Zum Nachweis hat der Waldorfschulverein am erstmals die entsprechende Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 vorgelegt und beantragt für die Jahre 2013 und 2014 eine Nachzahlung entsprechend der beantragten Abmangelberechnung. III. Rechtliche Beurteilung 1. Gesetzliche Mindestförderung von 63% bzw. 68%: Die Vorgabe des Kindertagesbetreungsgesetzes (KiTaG) ist für die in der Bedarfsplanung erwähnten, d.h. enthaltenen oder auch nur nachrichtlich aufgenommenen Einrichtungen unbestritten und bei der erstmaligen Festlegung der Platzpauschalen im Jahr 2008 auch beachtet worden. Nachdem der Waldorfschulverein durch Vorlage der Betriebskostenabrechnung 2013 nachgewiesen hat, dass durch die Pauschalbeträge die Mindestförderhöhe nicht mehr erreicht wird, sind die Pauschalen anzupassen. Dies gilt dann auch für alle anderen nichtkonfessionellen freien Träger, also die Behindertenförderung, die Kindervilla und den Waldkindergarten. 22

23 2. Anspruch auf weitergehende Förderung: Die konfessionellen Träger erhalten eine über die gesetzliche Mindestanforderung hinausgehende Förderung. Gefördert werden dort 90% des Abmangels, was grob gerechnet ca. 75% der Betriebsausgaben entspricht. Der Waldorfschulverein leitet seinen vermeintlichen Anspruch auf eine weitergehende Förderung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ab. Aus Sicht der Verwaltung ist dies bei der Kinderkrippe gegeben. Hier hat der Waldorfschulverein genau die Kapazitäten geschaffen, die die Stadt Balingen im Rahmen der Bedarfsplanung auch ausgewiesen bzw. benötigt hat (vgl. Konzept zum stufenweisen Ausbau der Kleinkindbetreuung DS 161/2008 in Verbindung mit DS Nr. 101/2009, Investitionskostenzuschuss an den Waldorfschulverein Zollernalb e.v. zum Bau einer Kinderkrippe). Insofern ist der Waldorfschulverein Zollernalb e.v. in diesem Bereich genauso Teil der städtischen Bedarfsplanung wie z.b. auch die konfessionellen Einrichtungen. Also steht ihm hier auch eine in der Höhe gleiche Förderung zu. Anders verhält es sich bei den Kindergartengruppen. Hier ist der Waldorfschulverein Zollernalb e.v in der örtlichen Bedarfsplanung mit 2 Gruppen nachrichtlich aufgenommen worden. Die Erweiterung auf aktuell 4 Gruppen erfolgte ohne Abstimmung mit der Stadt Balingen und entgegen deren gesamtplanerischen Interessen (nach einer uns am vorgelegten Belegungsübersicht waren im Jahr 2014 insgesamt zwischen 60 und 80 Kinder in der Einrichtung untergebracht, davon zwischen 46 und max. 58 Kinder aus Balingen). Der Waldorfschulverein hat von der Stadt für die dritte und vierte Gruppe die gleiche Förderung erhalten wie für die beiden ersten Gruppen. Während die konfessionellen Träger ihre Kapazitäten im Hinblick auf die demographische Entwicklung der örtlichen Bedarfsplanung der Stadt Balingen anpassen, verfolgt der Waldorfschulverein Zollernalb e.v bei den Kindergartenplätzen ausschließlich seine eigenen Interessen. Darin unterscheidet er sich von den konfessionellen Trägern. Die Verwaltung sieht deswegen eine unterschiedliche Bezuschussung bei den Kindergartenplätzen nach wie vor als gerechtfertigt an. Bei den Krippenplätzen richtet sich der Waldorfschulverein Zollernalb e.v. ebenso wie die konfessionellen Träger nach der örtlichen Bedarfsplanung der Stadt Balingen. Die Verwaltung sieht deswegen die Notwendigkeit hier den Waldorfschulverein in der gleichen Höhe zu fördern wie die konfessionellen Träger. IV. Vorschlag der Verwaltung Als Folge eines Verhandlungsgesprächs am zwischen Vertretern des Waldorfschulvereins Zollernalb e.v. und der Verwaltung wurden dem Waldorfschulverein vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat folgende Vorschläge zur Betriebskostenförderung gemacht: 1. Krippe: Für die Krippe soll ab dem eine Pauschale pro in Abstimmung mit der Stadt Balingen geschaffenen Gruppe gewährt und für das Jahr 2015 entsprechend der Abrechnung einer vergleichbaren konfessionellen Krippe auf insgesamt (einschließlich Gruppenpauschale) festgesetzt werden. Die Fortschreibung bzw. Anpassung erfolgt entsprechend dem bisherigen Vertrag. Damit wird gewährleistet, dass der städtische Betriebskostenzuschuss für die Waldorfkrippe in etwa gleich hoch ist, wie bei einer vergleichbaren konfessionellen Einrichtung. 23

24 Außerdem wird dadurch das Risiko von unbelegten Plätzen überwiegend vom Träger auf die Stadt Balingen übertragen, so dass der Waldorfschulverein Zollernalb e.v der Stadt Balingen natürlich auch ein entsprechendes Mitwirkungsrecht bei der Kapazitätsplanung einräumen muss. Für das Jahr 2013 soll entsprechend der vorgelegten Betriebskostenabrechnung auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben (68% der Betriebsausgaben) eine Nachzahlung von ,85 (vorbehaltlich der Überprüfung der Betriebskostenabrechnung) geleistet werden. Ebenso soll auf dieser Basis (68% der Betriebsausgaben) auch die Abrechnung für das Jahr 2014 vorgenommen werden. 2. Kindergarten Für die Kindergartengruppen soll die Pauschale pro betreutem Kind beibehalten und ab auf der Basis der für 2015 noch aufgrund der Statistikdaten zu errechnenden Beträge um 10% angehoben werden. Diese Anhebung ist aufgrund des höheren Personalbedarfs, der sich infolge des Bildungs- und Orientierungsplans ergibt, gerechtfertigt und führt dazu, dass die städtische Förderung über dem gesetzlichen Anspruch von 63% der Betriebsausgaben liegt. Auch hier erfolgt die Fortschreibung bzw. Anpassung entsprechend dem bisherigen Vertrag. Damit entfällt auch weiterhin die Prüfung, ob und ggf. mit wie vielen Gruppen der Waldorfkindergarten in der örtlichen Bedarfsplanung enthalten ist. Für das Jahr 2013 soll entsprechend der vorgelegten Betriebskostenabrechnung auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben (63% der Betriebsausgaben) eine Nachzahlung von ,31 (vorbehaltlich der Überprüfung der Betriebskostenabrechnung) geleistet werden. Ebenso soll auf dieser Basis auch die Abrechnung für das Jahr 2014 vorgenommen werden. Diese Vorschläge wurden vereinbarungsgemäß unter den Vorbehalt einer rechtlichen Überprüfung seitens des Waldorfschulvereins gestellt. Am hat der Rechtsvertreter des Waldorfschulvereins, Herr Rechtsanwalt Dr. Quaas, mitgeteilt, dass sein Mandant den städtischen Vorschlägen grundsätzlich zustimmt und der alsbaldigen Beschlussfassung des Gemeinderates sowie anschießender Auszahlung der entsprechenden Förderung entgegen sieht. Allerdings erfolgt die Zustimmung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt die weitergehenden Forderungen des Waldorfschulvereins Zollernalb e.v. im Anschluss einer rechtlichen Klärung zuzuführen. Dazu sollen die Ansprüche schriftsätzlich (weiter) substantiiert werden, sobald eine Abstimmung Waldorfschulverein/Rechtsanwalt stattgefunden hat. V. Finanzielle Auswirkungen 1. Kinderkrippe Für die Kinderkrippe macht der Waldorfschulverein für das Jahr 2013 Betriebsausgaben in Höhe von geltend. Die gesetzliche Mindestförderung in Höhe von 68% beträgt Entsprechend dem geltenden Vertrag wurde tatsächlich ein Zuschuss in Höhe von , also ca weniger gezahlt. In Abstimmung mit dem Waldorfschulverein Zollernalb e.v soll dieser Betrag für 2013 nachgezahlt und die 68%-Regelung auch als Grundlage für die Abrechnung 2014 (geschätzte Mehrkosten ca ) dienen. Ab 2015 soll dann die Bezuschussung entsprechend umgestellt und so bemessen werden, dass die Förderung der Höhe nach der Förderung der konfessionellen Träger entspricht (ca pro Krippengruppe). Dadurch entstehen gegenüber der bisherigen Regelung Mehr- 24

25 kosten von ca pro Gruppe. 2. Kindergarten Für die vier Kindergartengruppen macht der Waldorfschulverein Zollernalb e.v für das Jahr 2013 Betriebsausgaben in Höhe von ca geltend. Die gesetzliche Mindestförderung von 63% dieser Betriebsausgaben wären Tatsächlich bezahlt wurden , also = pro Gruppe weniger. Auch hier soll für 2013 eine Nachzahlung gewährt werden und die Abrechnung 2014 auf dieser Basis erfolgen (geschätzte Mehrkosten pro Gruppe ca ). Die ab 2015 vorgesehene 10%ige Erhöhung der vertraglich vereinbarten Pauschalen wird zu Mehrkosten von insgesamt ca für alle Kindergartengruppen der nichtkonfessionellen freien Träger führen. 3. Nachzahlung 2013 und 2014 Die nachfolgend genannten Nachzahlungen für 2013 und 2014 sind neben dem Waldorfschulverein Zollernalb e.v. (4 Kindergartengruppen und 1 Krippengruppe) auch den anderen nichtkonfessionellen Trägern, d.h. Behindertenförderung Zollernalb e.v. (2 Kindergarten- und 1 Halbtags-Krippengruppe), Kindervilla e.v. (2 Krippengruppen) und Waldkindergarten e.v. (2 Kindergartengruppen) aus Gründen der Gleichbehandlung ebenfalls entsprechend zu gewähren. Die Nachzahlungen verteilen sich wie folgt: 1. Nachzahlung 2013 für 3 Krippengruppen (ohne KBF) = ca x 3 = ca Nachzahlung 2013 für 8 Kindergartengruppen = ca x 8 = ca Mehrkosten 2014 für 3,5 Krippengruppen incl. KBF) = ca x 3,5 = ca Mehrkosten 2014 für 8 Kindergartengruppen ca x 8 = ca ca Mehrkosten ab 2015 Da die Förderung der Krippen der freien nichtkonfessionellen Träger an die Förderung der konfessionellen Träger angepasst werden soll, entstehen pro Krippengruppe Mehrkosten in Höhe von ca pro Jahr (bei 3,5 Krippengruppen insgesamt ca ). Durch die Erhöhung der Platzpauschalen ist im Bereich der Kindergärten mit Mehrkosten in Höhe von ca pro Jahr zu rechnen. Auf diese Mehrkosten sind entsprechende Abschlagszahlungen (AZ) in Höhe von 80% zu leisten, so dass sich diese im Jahr 2015 um ca erhöhen. Harry Jenter 25

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27 TOP Ö 4 Vorlage Nr. 2015/133 AMT FÜR FAMILIE, BILDUNG UND VEREINE Balingen, Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien: Verwaltungsausschuss nicht öffentlich am Vorberatung Ortschaftsrat Frommern öffentlich am Anhörung Gemeinderat öffentlich am Entscheidung Tagesordnungspunkt Investitionskostenzuschuss an den Waldorfschulverein Zollernalb e.v. Anlagen Amtliche Statistik zum Beschlussantrag: Der Waldorfschulverein Zollernalb e.v. erhält für die Verbesserung von Räumen für drei Kindergartengruppen einen städtischen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 70% der vorgelegten Kostenberechnung, d.h. pauschal Die Mittel sind im Haushaltsplan 2016 bereit zu stellen. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Ausgaben des Vermögenshaushaltes einmalig Veranschlagung der Mittel Haushaltsjahr 2016: planmäßig Finanzposition

28 Sachverhalt: I. Vorbemerkung Der Waldorfschulverein Zollernalb e.v. hat mit Wirkung vom vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) die Betriebserlaubnis für den Betrieb einer vierten Kindergartengruppe erhalten. Die vierte Kindergartengruppe ist seither in einem separaten Holzhaus auf dem Schul- /Kindertagesstättengelände untergebracht, welches später von der Schule genutzt werden sollte. Für dieses Gebäude wurde seitens des Waldorfschulvereins seinerzeit kein städtischer Zuschuss beantragt, ebenso wenig wurde nachgefragt, ob der Betrieb dieser weiteren Kindergartengruppe durch die Bedarfsplanung der Stadt Balingen abgedeckt ist. U.a. auch bedingt durch die Baumaßnahmen für den Kreisverkehr an der Hurdnagelstraße, insbesondere aber durch weiteren Raumbedarf im schulischen Bereich muss der Waldorfschulverein Umstrukturierungsmaßnahmen auf dem Gelände vornehmen. Hierbei kann ein Teil des zusätzlichen Raumbedarfs im schulischen Bereich durch die Umnutzung des Holzhauses gedeckt werden. Die Vorstandschaft des Waldorfschulvereins Zollernalb e.v. hat sich deshalb entschieden, einen bisherigen Gebäudeteil des Kindergartengebäudes abzureißen und als zweistöckiges Gebäude neu zu errichten. Die neuen Räume für die vierte Kindergartengruppe sollen im OG des geplanten Gebäudes untergebracht werden. Bereits im vergangenen Jahr hat der Waldorfschulverein Zollernalb e.v. einen Antrag auf einen städtischen Investitionskostenzuschuss für den auf die vierte Gruppe entfallenden Kostenanteil gestellt (vgl. Vorlage DS 149/2014). Im Folgenden hat der Waldorfschulverein unter Berufung auf eine Gleichbehandlung mit den konfessionellen Trägern die Übernahme von 90% (70% wie bei den konfessionellen Trägern plus 20% wegen fehlender Kirchensteuereinnahmen) der gesamten Baukosten beantragt. II. Rechtslage Gemäß 9 des Vertrags über den Betrieb einer Kindertagesstätte, der zwischen dem Waldorfschulverein und der Stadt Balingen abgeschlossen wurde, entscheidet die Stadt Balingen über die Gewährung von städtischen Investitionskostenzuschüssen auf Antrag im Einzelfall. Der Waldorfschulverein nimmt seine Kapazitätsplanungen seither ohne Abstimmung mit der Stadt Balingen vor, während die konfessionellen Träger stets die Abstimmung mit der Stadt Balingen suchen; dies gilt sowohl für die Kapazitätsplanung, insbesondere aber auch für die Investitionsentscheidungen. Dies belegen insbesondere auch die beiden jüngsten größeren Investitionsmaßnahmen der konfessionellen Träger (Neubau katholische Heilig-Geist-Kindertagesstätte und Umbau der evangelischen Kindertagesstätte Längenfeld), die jeweils mit einer Reduzierung der Kindergartenplätze und dem gleichzeitigen Ausbau von Angeboten für Kinder unter drei Jahren verbunden waren. Dagegen möchte der Waldorfschulverein nun dauerhaft Kapazitäten schaffen, die aus Sicht der Stadt Balingen für Kinder über 3 Jahre nicht erforderlich sind (siehe Anlage amtliche Statistik zum ). Dem Waldorfschulverein wurde deswegen nach einem Verhandlungsgespräch am mitgeteilt, dass vorbehaltlich einer Entscheidung des Gemeinderates die Stadt Balingen 28

29 lediglich Bedarf für drei Kindergartengruppen sieht und sich deswegen an den Investitionskosten für die vierte Kindergartengruppe nicht beteiligt. Dagegen wird die in der Investitionsmaßnahme enthaltene räumliche Verbesserung der von der städtischen Planung für notwendig erachteten drei Gruppen als zuschussfähig angesehen, weil deren Rauprogramm den heutigen Anforderungen angepasst wird. Zum Raumprogramm, das intensiv mit dem Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) abgestimmt wurde, hat der Waldorfschulverein folgendes mitgeteilt: Aufgrund der KVJS-Vorgaben haben wir bei vier Gruppen bestimmte Räume nachzuweisen. Hierzu gehört auch ein 60 m² großer Mehrzweckraum. Durch intensive Gespräche und Kompensationsmöglichkeiten durch andere Räume auf dem Vereinsgelände konnten wir beim KVJS erreichen, dass wir keinen 60 m² großen Mehrzweckraum unter einem Dach mit den vier Kindergartengruppen benötigen. In Abhängigkeit vom Stundenplan können andere Räume (Eurythmieräume, Turnhalle oder weitere) genutzt werden. Wie bereits anlässlich der Erstellung der DS 149/2014 einvernehmlich vereinbart, entfallen ca. 40% der Gesamtkosten von ca , d.h. ca auf die räumlichen Verbesserungen der von der städtischen Planung für notwendig erachteten drei Gruppen. Analog zu den konfessionellen Trägern soll auch hier ein Fördersatz von 70% der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten Kosten zugrunde gelegt werden. Abweichend von den Regelungen mit den konfessionellen Trägern soll jedoch keine Spitzabrechnung erfolgen (weder bei den Kosten noch bei den Flächenzuweisungen). Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass sich die Stadt Balingen mit einem Pauschalbetrag von an der Investitionsmaßnahme beteiligt. Harry Jenter 29

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31 TOP Ö 4 Belegungsübersicht KiTas in Balingen, Stand Anlage Name GenPl Bel.Ki Bel.Pl 0-u2 2-u3 3-u6 Ev KiTa Balingen, Längenfeld Ev. KiTa Balingen, Auf Schmiden Ev. KiTa Erzingen Ev. KiTa Ostdorf Ev. KiTa Streichen Ev. KiTa Weilstetten Ev. KiTa Balingen, Stadtmitte Ev. KiTa Dürrwangen Ev. KiTa Heselwangen Kath. KiTa Edith-Stein Balingen Kath. KiTa St. Franziskus Balingen Kath. KiTa St. Johannes Baptist Roßwangen KBF Kinderhaus Neige II KBF Kinderhaus Neige Kinderschutzbund, Flohzirkus Kindervilla-Balingen e.v Städt. KiTa Endingen Städt. KiTa Engstlatt Städt. Kita Frommern, Fronhof Städt. KiTa Frommern, Hesselberg Städt. KiTa Frommern, Pestalozziweg Städt. KiTa Haydnstr Städt. KiTa Hermann-Berg Städt. KiTa Lochenzwerge Weilstetten Städt. KiTa Neige Waldkindergarten Balingen e.v Waldorfkindergarten Balingen Waldorf-Kinderkrippe Balingen Summen Bel. Ki = Anzahl der Kinder, welche die Plätze belegen Bel. Pl = Anzahl der belegtenplätze unter Berücksichtigung der doppelten Anrechnung von U-3 Kindern in altersgemsichten Kindergartengruppen 31

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33 TOP Ö 5 Vorlage Nr. 2015/102/1 AMT FÜR FAMILIE, BILDUNG UND VEREINE Balingen, Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien: Verwaltungsausschuss nicht öffentlich am Vorberatung Gemeinderat öffentlich am Entscheidung Ortschaftsrat Frommern öffentlich am Anhörung Ortschaftsrat Endingen öffentlich am Anhörung Ortschaftsrat Engstlatt öffentlich am Anhörung Ortschaftsrat Erzingen öffentlich am Anhörung Ortschaftsrat Ostdorf öffentlich am Anhörung Ortschaftsrat Weilstetten öffentlich am Anhörung Tagesordnungspunkt Verpflegung an den Balinger Schulmensen Festlegung der Essenspreise Beschlussantrag: 1.Die Essenspreise werden ab dem Schuljahr 2015/2016 für die von der Firma ARAMARK verpflegten/belieferten Schulmensen im Schulzentrum Längenfeld, im Schulzentrum Frommern, an der Sichelschule und an der Lauwasenschule gemäß Ziffer II festgesetzt. 2. Die Essenspreise an den nicht von der Firma ARAMARK verpflegten/belieferten Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Balingen werden ab dem Schuljahr 2015/2016 gemäß Ziffer III festgesetzt. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes laufend/jahr ca

34 Sachverhalt: I. Bisherige Essenspreise an den von der Firma ARAMARK verpflegten Schulmensen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am (DS Nr. 94/2012) die Essenspreise an den Schulmensen im Schulzentrum Längenfeld, im Schulzentrum Frommern, an der Sichelschule sowie an der Lauwasenschule mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 wie folgt festgelegt: Menü 1 (vegetarisch) und großer Salatteller 2,90 Menü 2 3,10 Grundschulmenü und Suppenbowle 2,30 Lehrer und Eltern 4,30 II. Festlegung der Essenspreise an den von der Firma ARAMARK verpflegten Balinger Schulmensen ab dem Schuljahr 2015/2016 Im Rahmen der Vertragsverhandlungen der Firma ARAMARK für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 wurden um 0,25 brutto höhere Bezugspreise vereinbart. Ein Teil der Mehrbelastung des städtischen Haushalts soll an die Nutzer der Schulverpflegung weitergegeben werden und die Abgabepreise um 0,15 bzw. 0,20 brutto erhöht werden. Die Abgabepreise an den von der Firma ARAMARK verpflegten/belieferten Schulmensen im Schulzentrum Längenfeld, im Schulzentrum Frommern, an der Sichelschule und an der Lauwasenschule sollen zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 damit wie folgt festgesetzt werden: Menü 1 (vegetarisch) und großer Salatteller 3,10 Menü 2 3,30 Grundschulmenü und Suppenbowle 2,45 Lehrer und Eltern 4,50 Laut der aktuellen Städtetagsumfrage aus dem Jahr 2014 liegt der Durchschnittspreis für ein vollwertiges Menü bei den vergleichbaren Städten der Städtegruppe B bei 3,55. In den uns naheliegenden Städten liegt der Höchstpreis für ein Schüleressen bei: Albstadt: 3,90 Horb a.n.: 3,50 Mössingen: 3,80 Reutlingen: 4,00 Rottweil: 3,50 Tübingen: 3,90 Im Unterschied zur Schulmensa Längenfeld wird bei den allerwenigsten Schulmensen im Land die als aufwändiger und hochwertiger anzusehende Frischeküche als Verpflegungsform eingesetzt. Durch die o.g. Anhebung der Essenspreise ergeben sich bei einer Gesamtzahl von ca Essen pro Jahr ca brutto an Mehreinnahmen, so dass sich die städtische Subventionierung des Schulmittagessens an allen städtischen Schulen, die bedingt durch die Betriebskosten, Personalkosten, Strukturausgleichskosten, Transportkosten und direkte Subventionskosten im Jahr 2014 ca betragen hat, nur geringfügig um ca erhöhen wird. 34

35 III. Festlegung der Essenspreise an den nicht von der Firma ARAMARK belieferten Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Balingen An den städtischen Grundschulen Endingen/Erzingen, Schmiden, Lochenschule Weilstetten und seit kurzem auch an der Langwiesenschule Engstlatt wird ebenfalls ein Mittagessen angeboten, das von der Firma Seitz zu einem Bezugspreis von 3,20 brutto angeliefert wird. Die Essen an diesen Grundschulen werden gemäß dem Beschluss des Gemeinderats vom (DSNr. 80/2013) im Zuge der Gleichbehandlung ebenfalls subventioniert, so dass auch dort für die Grundschüler ein Abgabepreis von 2,30 festgelegt wurde. Der Abgabepreis soll auch an den nicht von der Firma ARAMARK verpflegten/belieferten Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Balingen zum neuen Schuljahr 2015/2016 für die Grundschüler entsprechend dem Grundschulpreis an den von der Firma ARAMARK verpflegten/belieferten Schulen festgesetzt werden, d.h. zum kommenden Schuljahr auf 2,45. Die Lehrer und Eltern bezahlen hier den nicht von der Stadt Balingen subventionierten Bezugspreis. Harry Jenter 35

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37 TOP Ö 6 Vorlage Nr. 2015/141/1 STADTKÄMMEREI Balingen, Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien: Verwaltungsausschuss nicht öffentlich am Vorberatung Gemeinderat öffentlich am Entscheidung Tagesordnungspunkt Aufstockung des Parkplatzes des Zollernalb-Klinikums an der Traubenstraße; hier: Zuschuss der Stadt Balingen für den Standortvorteil Anlagen: 1 Beschlussantrag: 1. Die Stadt Balingen beteiligt sich pauschal mit 10 Prozent, mindestens jedoch mit Euro an den Kosten des Landkreises Zollernalbkreis für die Aufstockung des Parkplatzes an der Traubenstraße. 2. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung 2016 ff. zu berücksichtigen. Finanzierung: Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von müssen im Vermögenshaushalt 2015 als Investitionszuschuss außerplanmäßig auf der Haushaltsstelle bereitgestellt werden. Eine Deckung ist nur über allgemeine Haushaltsmittel möglich. 37

38 Sachverhalt: Im Rahmen des Klinikneubaues Balingen hat der Landkreis vor einigen Jahren Parkplätze an der Traubenstraße erstellt, dabei wurden die Parkplätze so angelegt, dass eine Aufstockung mittels Parkdecks zu gegebener Zeit möglich ist. Breits im derzeit laufenden Klinikbetrieb hat sich gezeigt, dass der Parkplatz an der Traubenstraße gut ausgelastet ist und zu den Schichtwechseln regelmäßig die Kapazitätsgrenzen erreicht. Im Hinblick auf die nunmehr erfolgte Fertigstellung des Klinikneubaues Balingen und der damit in den nächsten Wochen verbundenen Inbetriebnahme weiterer Stationen am Standort Balingen werden weitere Parkplätze benötigt. Der Landkreis plant nunmehr auf dem Parkplatz Traubenstraße (auf der Seite Traubenstraße) ein Parkdeck zu erstellen, wodurch weitere 57 Parkplätze geschaffen werden. Auf Basis einer Kostenschätzung rechnet der Landkreis mit Gesamtkosten in Höhe von Euro. Derzeit laufen die Planungen samt Ausschreibung. Beim Parkplatz Traubenstraße handelt es sich in erster Linie um einen Parkplatz für die Beschäftigten der Kreisklinik. Wie bereits beim Bau des Parkplatzes Traubenstraße, kam nunmehr der Landkreis wiederum wegen einer Kostenbeteiligung als Standortgemeinde auf die Stadt Balingen zu. Beim damaligen Bau des Parkplatzes Traubenstraße haben wir diese Kostenbeteiligung über die Ertüchtigung der Fußgängerunterführung Röslerstraße/Röslerweg erbracht. Parallel zur jetzt geplanten Maßnahme an der Traubenstraße wird auch am Klinikstandort Albstadt eine Parkhausaufstockung vorgenommen. Dort sollen 60 zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. Auf Basis einer Kostenschätzung rechnet der Landkreis mit Gesamtkosten in Höhe von Euro. Die Stadt Albstadt hat dazu einen Zuschuss als Standortgemeinde in Höhe von Euro im Haushaltsplan 2015 veranschlagt. Stellungnahme Es besteht zwar keine rechtliche Verpflichtung der Stadt Balingen, sich an den Baukosten von Parkplätzen für das Zollernalb-Klinikum am Standort Balingen zu beteiligen, allerdings ist es üblich und sicherlich aus Sicht des Landkreises auch gerechtfertigt, dass die Standortkommune eines Kreisklinikums den Vorteil gegenüber anderen Kreiskommunen zumindest bei den Kosten für die Parkierung durch einen Zuschuss teilweise ausgleicht, weil damit auch gewisse Entlastungswirkungen zu Gunsten der öffentlichen Parkplätze der Standortkommune verbunden sind. Die Stadt Balingen sollte sich deshalb grundsätzlich an den Baukosten für das Parkdeck Traubenstraße beteiligen. Was die Höhe des städtischen Zuschusses anbelangt, gibt es aus Sicht der Verwaltung unterschiedliche Interessenslagen was die Entlastungswirkungen zu Gunsten der öffentlichen Parkplätze anbelangt. Diese Entlastungswirkung ist in Albstadt sicherlich sehr viel höher anzusetzen als in Balingen, da wir sowohl in der Tübinger Straße wie auch beim Au-Stadion öffentliche Parkplätze vorhalten. Gerade die Parkplätze Au-Stadion können unter der Woche zu den üblichen Besuchszeiten zusätzliche Parkierungsflächen für die Kreisklinik Balingen bieten. Insofern schlagen wir vor, dass sich die Stadt Balingen als Standortgemeinde des Zollernalbklinikums mit maximal Euro an den Gesamtkosten des Parkdecks Traubenstraße betei- 38

39 ligt. Üblicherweise wird ein Wert von 10 v. H. der Herstellungskosten zum Ausgleich von Standortvorteilen angesetzt bzw. erwartet, so z.b. auch bei den Kreissporthallen. Außerdem wird die Stadt Balingen voraussichtlich mit eigenen Maßnahmen die Parkierung im Umfeld des Au-Stadions im Zuge der Gartenschau 2023 verbessern, die dann später auf mittelbare Weise ebenfalls dem Zollernalb-Klinikum am Standort Balingen zu Gute kommen. Die Verwaltung befindet sich derzeit hierzu in verschiedenen Überlegungen. Im Zuge der weiteren Sportstättenentwicklungsplanung für das Au-Stadion und der Planung der Gartenschau 2023 muss das Parkplatzangebot im Umgebungsbereich verbessert werden, was letztlich auch dem Kreisklinikum zu Gute kommen würde. Weiterhin bestünde die Möglichkeit, im Bereich zwischen Stadion und Traubenstraße von einer Privatperson ein Grundstück zu erwerben, um dort Parkplätze zu erstellen, wobei man sich bei den Preisvorstellungen noch nicht einig ist. Ebenso wäre denkbar, dass die Stadt Balingen auf eigene Kosten auf der B 27-Seite des Parkplatzes Traubenstraße ein weiteres Parkdeck mit ca. 60 öffentlichen Parkplätzen erstellt. Die Landkreisverwaltung teilt uns hierzu mit: Eine weitere Aufstockung der bestehenden Parkplätze auf dem oberen Niveau ist technisch realisierbar (siehe beigefügter Lageplan). Mit diesen weiteren Überlegungen soll zunächst einmal gegenüber dem Landkreis konkret aufgezeigt werden, dass die Stadt Balingen unabhängig von der jetzt vom Landkreis vorgesehenen Maßnahme auf dem Parkplatz Traubenstraße in den kommenden Jahren bis 2023 weitere Parkplätze im Einzugsbereich der Kreisklinik Balingen schaffen wird. Eine Entscheidung darüber kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden Jürgen Eberle 39

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41 Bauvorhaben TOP Ö 6 41 BESTAND Aufstockung Parkplatz Traubenstraße Balingen Planart Genehmigungsplanung Planbezeichnung Grundrisse Maßstab 1:100 Datum Bauherr Landratsamt Zollernalbkreis vertreten durch Landrat Günther-Martin Pauli, MdL dieser vertreten durch Dezernent Christoph Heneka Hirschbergstr Balingen Balingen, Planung Landratsamt Zollernalbkreis Gebäudemanagement und Technik Hagen Knoll Dipl.-Ing.(FH) Architekt Hirschbergstr Balingen Balingen,

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43 TOP Ö 7 Vorlage Nr. 2015/135 GESCHÄFTSSTELLE GUTACHTERAUSSCHUSS Dst. 30/ Ste Balingen, Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien: Technischer Ausschuss nicht öffentlich am Vorberatung Gemeinderat öffentlich am Entscheidung Tagesordnungspunkt Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses der Stadt Balingen für die Amtsperiode bis Anlagen Beschlussantrag: Die Mitglieder des Gutachterausschusses der Stadt Balingen werden gemäß 192 Baugesetzbuch entsprechend der Vorschlagsliste gewählt. Die Bestellung erfolgt durch den Oberbürgermeister. Finanzielle Auswirkungen: Keine Besonderer Hinweis: 43

44 Sachverhalt: Gutachterausschuss Gemäß 192 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden verpflichtet, zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbstständige, unabhängige und weisungsungebundene Gutachterausschüsse zu bilden. Der Gutachterausschuss der Stadt Balingen besteht derzeit aus 18 ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern. Die 4-jährige Amtszeit endet zum Der Gutachterausschuss ist kein Ausschuss des Gemeinderates, sondern ein selbstständiges und unabhängiges Gremium. Es erfolgt keine Bestellung aus der Mitte der Ortschaftsrats- oder Gemeinderatsgremien. Auch der Parteienproporz ist nicht maßgeblich. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bei der Stadtverwaltung innerhalb des Baudezernates angesiedelt. Aufgaben Die Aufgaben des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle umfassen die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Führung der Kaufpreissammlung (ca. 600 Kauffälle pro Jahr) und die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten. Auch die Ableitung von Liegenschaftszinssätzen und Marktanpassungsfaktoren gehört zum Aufgabengebiet der Gutachterausschüsse. Im Gutachterausschuss der Stadt Balingen werden durchschnittlich bis zu 50 Verkehrswertgutachten pro Jahr erstellt und beraten. Im 2-jährigen Turnus werden in nicht-öffentlicher Sitzung die Bodenrichtwerte der Stadt Balingen festgesetzt. Aktuell hat der Gutachterausschuss am 28. Mai die Bodenrichtwerte zum Stichtag festgesetzt. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts, sind Ausgangspunkt für Preisvorstellungen beim An- und Verkauf, Grundlage für die Wertermittlung privater Gutachter und für die Ermittlung von Beleihungswerten von Banken und Versicherungen. Sie kommen bei Gebührenfestsetzungen (Notare, Vermesser) zur Anwendung und bilden die Grundlage im Steuerrecht (Finanzamt, insbesondere Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer). Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbesetzung in den einzelnen Sitzungen besteht aus dem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Gutachtern. Die Besetzung im Einzelfall ist die Aufgabe des Vorsitzenden, der dabei insbesondere die Sachkunde der Gutachter zu berücksichtigen hat. In Balingen werden nach der bisherigen Praxis pro Sitzung zwei bis vier Gutachter eingeladen. Die Bodenrichtwertkarte sowie weitergehende Informationen zum Gutachterausschuss der Stadt Balingen finden Sie im Internet unter Planen, Bauen und Wohnen - Gutachterausschuss. Ausscheidende Mitglieder 4 Mitglieder stehen auf eigenen Wunsch für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung. Die langjährigen Gutachter Frau Frauke Brenner, Balingen sowie die Herren Hans Haag, Endingen, Klemens Armborst, Engstlatt und Kurt Schneider, Zillhausen beenden ihre ehrenamtliche Tätigkeit mit Ablauf der Amtsperiode zum 30. Juni

45 Nach über 20-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Vorsitzender des Gutachterausschusses stellt sich auch Herr Baudezernent Ernst Steidle nicht erneut zur Wahl. Neubestellung bis Die Mitglieder des Gutachterausschusses sind ehrenamtlich tätig und nicht weisungsgebunden. Es besteht grundsätzlich keine Bindung an Gemeinde- oder Ortschaftsratsmandate. Der Gutachterausschuss wird nicht - wie dies in den beschließenden oder beratenden Ausschüssen der Fall ist - aus der Mitte des Gemeinderates bzw. im Verhältnis der Mehrheitsverhältnisse gewählt. Gemäß 192 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 1 Gutachterausschussverordnung (GAV) erfolgt die Auswahl durch den Gemeinderat nach Sachkunde bei der Ermittlung von Grundstückswerten, Eignung und Erfahrung. Gutachterausschüsse bestehen mindestens aus dem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen weiteren Gutachtern. Eine Gesamtzahl ist gesetzlich nicht vorgegeben. Die Zahl der Mitglieder soll sich insbesondere an der Größe des Zuständigkeitsbereichs, den örtlichen Verhältnissen, der Differenzierung des Grundstücksmarkts nach Teilmärkten, der Inanspruchnahme sowie dem Aufwand und Schwierigkeitsgrad der Gutachtenerstattung orientieren. Zur besonderen Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse wird in Balingen aus jedem Stadtteil in der Regel mindestens ein ehrenamtlicher Gutachter bestellt. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben ist zur Ermittlung von Bodenrichtwerten außerdem ein Bediensteter der Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter zu bestellen. Vorschlagsliste bis Nach der neuen Vorschlagsliste setzt sich der Gutachterausschuss der Stadt Balingen aus 17 ehrenamtlichen Gutachtern zusammen. 12 Gutachter/innen mit langjähriger Erfahrung haben sich bereit erklärt, das Ehrenamt auch zukünftig zu übernehmen. Damit bleibt die Kontinuität gewahrt. Für die Tätigkeit des Vorsitzenden des Gutachterausschusses wird Herr Frieder Theurer vorgeschlagen. Als Dipl. Ing. (FH), Architekt und Leiter des städtischen Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft ist er besonders geeignet für diese Aufgabe. Das umfangreiche Spezial- und Fachwissen hat Herr Theurer inzwischen durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erworben. Für die ausscheidenden Mitglieder in Endingen, Engstlatt und Zillhausen wurde von den zuständigen Ortschaftsräten für die Wahlperiode bis jeweils ein Nachfolger vorgeschlagen. Das Finanzamt hat für die angefragte Wahlperiode einen neuen Vertreter, Herrn Alfred Groß, sowie einen Stellvertreter, Herr Frank Keller, benannt. 45

46 Vorsitzender des Gutachterausschusses Frieder Theurer Balingen Architekt Amtsleiter Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Stellvertreter: Karl Heinz Haug Sabine Klaiber Stadtplanerin Elzweg Balingen Hans-Eugen Steinle Architekt Ölbergstr Balingen Joachim Schneider Bauingenieur Erzingen Martin-Luther-Str Balingen Endingen Florian Molsen Ingenieur Holzbau / Ausbau Endingen Steinstr Balingen Engstlatt Talih Moumtzi Tiefbaufacharbeiter / Straßenbau Erzingen Manfred Sautter Frommern, Dürrwangen, Stockenhausen Vermessungsingenieur Ortsvorsteher Engstlatt Schwalbenstr Balingen Erzingen Auf der Breite Balingen Rolf Ulrich Elektromeister Frommern Hegaustr Balingen Rudi Werner Mechaniker Dürrwangen Bruckwiesenstr Balingen Friedrich Merz Müller und Landwirt Stockenhausen Schalksbachstr Balingen Heselwangen Inge Braungardt Kfm. Angestellte Heselwangen Streichener Str Balingen 46

47 Ostdorf Erwin Fahrner Architekt Ostdorf Albblick Balingen Streichen Heinz Jenter Ortsvorsteher Streichen Finkenstr Balingen Weilstetten Karl Heinz Haug Vermessungsingenieur Weilstetten Gstangen Balingen Rolf Stengel Forstpflanzenzüchter Weilstetten Oberes Ried Balingen Zillhausen Dieter Schneider Architekt Zillhausen Bitzestraße Balingen Vertreter der Finanzbehörde (Bestellung für Sonderfunktion) Alfred Groß Finanzbeamter Finanzamt Balingen Stellvertreter Frank Keller Finanzbeamter Verfahren Zuständig für die Neubestellung ist der Gemeinderat. In der Vergangenheit ist es im Zuge einer einvernehmlichen Abstimmung mit der Geschäftsstelle immer gelungen, dem Gemeinderat einen Besetzungsvorschlag vorzulegen, der dann bestätigt wurde. Eine Anhörung der Ortschaftsräte im Rahmen der Listenerstellung wurde vorab in der Sitzungsrunde Mai 2015 durchgeführt. Alle Ortschaftsräte haben zugestimmt. Bei Einigkeit über den Besetzungsvorschlag und über die Zusammensetzung kann eine einheitliche Abstimmung erfolgen. Sofern keine Einigkeit besteht oder mehrere Bewerber vorgeschlagen werden, ist die Wahl jedes einzelne Mitglieds ( 37 Absatz 7 Gemeindeordnung) erforderlich. Sabine Stengel Leiterin der Geschäftsstelle Gutachterausschuss 47

48 48

49 TOP Ö 8 Vorlage Nr. 2015/131 TIEFBAUAMT Balingen, Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien: Technischer Ausschuss nicht öffentlich am Vorberatung Ortschaftsrat Ostdorf öffentlich am Anhörung Gemeinderat öffentlich am Entscheidung Tagesordnungspunkt Abrechnungsbeschluss für Bauleistungen Endausbau des Zwerenbacher Weges im Stadtteil Ostdorf Beschlussantrag: Die Abrechnung der Maßnahme mit festgestellten Gesamtbaukosten in Höhe von ,75 wird genehmigt. 49

50 Sachverhalt: Der Zwerenbacher Weg im Stadtteil Ostdorf wurde im Jahr 2013 durch die Firma Gebr. Stumpp aus Balingen endgültig ausgebaut. Die Abrechnung stellt sich wie folgt dar: Bauteil Kostenschätzung Vergabesumme Kostenfeststellung Haushaltsmittel Mehr-/ Minderkosten Straßenbau , , , , ,23 Mischwasserkanal , , , , ,04 Regenwasser- Kanal , , , , ,09 Summe ,75 Beim Straßenbau konnten ,23 eingespart werden. Dies ist im Wesentlichen auf ein günstiges Ausschreibungsergebnis zurückzuführen. Bei den Abwasserleitungen konnten ,05 eingespart werden. Die Mittelverschiebungen resultieren aus den unterschiedlichen Kanaldurchmessern, welche bei der Kostenschätzung noch nicht in vollem Umfang erfasst waren. Des Weiteren sind auch diese Einsparungen auf das günstige Ausschreibungsergebnis zurückzuführen. Eduard Köhler 50

51 TOP Ö 9 Vorlage Nr. 2015/137 AMT FÜR STADTPLANUNG UND BAUSERVICE Dst. 30/Ske Balingen, Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien: Technischer Ausschuss nicht öffentlich am Anhörung Ortschaftsrat Zillhausen öffentlich am Anhörung Gemeinderat öffentlich am Entscheidung Tagesordnungspunkt Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften 'Hochholzstraße / Pfarrstraße', Balingen-Zillhausen Anlagen: 3 (Abgrenzungsplan, Luftbild, Neuordnungskonzeption) Beschlussantrag: Für den Bereich Pfarrstraße / Hochholzstraße in Balingen-Zillhausen wird entsprechend dem beigefügten Abgrenzungsplan (Anlage 1) ein Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften mit dem Ziel aufgestellt, ein Allgemeines Wohngebiet nach 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auszuweisen sowie die Rahmenbedingungen für eine künftige Nutzung und Bebauung unter Berücksichtigung der Sanierungsziele, der ortsspezifischen Charakteristik und der städtebaulichen Bedeutung des Bereichs festzulegen. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach 13 a i.v.m. 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird abgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden soll durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen: Die Ermittlung der Kosten des Bebauungsplanes ist derzeit noch nicht möglich. Sie werden mit der Billigung des Bebauungsplanes mitgeteilt. Das Bebauungsplanverfahren wird im Zuge der Durchführung der Stadterneuerungsmaßnahmen im Ortskern von Zillhausen durchgeführt. Die Kosten für den Bebauungsplan können mit einem Anteil von bis zu 60% aus Mitteln des Landeshaushaltes gefördert und zu Lasten des Treuhandvermögens abgerechnet werden. Besonderer Hinweis: 51

52 52

53 Sachverhalt: Ausgangssituation Das zur Überplanung anstehende Gebiet liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Ortskern Zillhausen, das am 27. Mai 2008 auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen sowie der darin festgelegten Sanierungsziele beschlossen wurde. Die Grundstücke entlang der Hochholzstraße bilden, gemeinsam mit den geplanten Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum, einen der Schwerpunkte der geplanten Erneuerungsmaßnahmen. Nach der Betriebsstilllegung der Schlosserei und dem Verkauf der Grundstücke, Flst.Nrn. 116/1, 117 und 118/1, beabsichtigt der neue Eigentümer gemeinsam mit der Stadt Balingen, zugleich Eigentümerin der Grundstücke, Flst.Nrn. 114/1 und 114/2, die Gemengelage mit potenziell das Wohnen störenden, gewerblichen Nutzungen zu entflechten und den Bereich insgesamt städtebaulich für Wohnbauzwecke erheblich aufzuwerten. Die Freimachung der Grundstücke und die Entwicklung für Wohnbauzwecke entspricht den Zielen der Sanierung. Bei der Ortskernsanierung können durch das Zusammenspiel der Einzelmaßnahmen wichtige Synergieeffekte erreicht werden. So steht die beabsichtigte Wohnbauentwicklung im räumlichen Kontext mit der Neugestaltung des Dorfplatzes und profitiert von der insgesamt sehr gelungenen Aufwertung. In Verbindung mit der bereits Ende der 90er Jahre hergestellten Grünfläche mit Kinderspielplatz bei der Kirche und dem geplanten 2. Bauabschnitt der Neugestaltung Ortsmitte um das Rathaus, ergibt sich nicht nur ein repräsentatives Ortsbild, sondern auch ein qualitätsvoller, zusammenhängender Freiraum, der sowohl Spiel- und Verweilmöglichkeiten bietet und zu einem wichtigen Identifikationspunkt werden kann. Die geplante Wohnbebauung schließt an diesen Bereich unmittelbar an und kann mit ihrer Neuausrichtung und der Ansiedlung junger Familien die neue Ortsmitte insgesamt weiter nachhaltig stärken. Mitwirkungsbereitschaft An der Neuordnung der Grundstücke an der Pfarrstraße / Hochholzstraße wurde im Rahmen der Sanierung seit Beginn der Stadterneuerungsmaßnahme 2008 nachhaltig gearbeitet. Ziel der Bemühungen ist es das Wohnen in der Ortsmitte zu stärken, die Qualität des öffentlichen Raums zu verbessern und insbesondere das Straßenbild der Hochholzstraße wesentlich aufzuwerten. Um diese Ziele realisieren zu können, wurden mit den beteiligten Eigentümern verschiedenste Konzeptansätze besprochen. Nachdem sich die Eigentümerstruktur einiger sogenannter Schlüsselgrundstücke in den letzten Jahren verändert hat, konnten sehr konstruktive Gespräche geführt werden. Die Mitwirkungsbereitschaft zur Neuordnung ist nun bei den maßgeblichen Grundstücken überwiegend gegeben, so dass zumindest im nördlichen Teil des Baugebietes eine Neuordnungskonzeption realisiert werden kann. Um die Gesamtkonzeption der vorliegenden Planung (Anlage 3) umsetzen zu können, ist jedoch die Mitwirkung aller Eigentümer erforderlich. Da diese im südlichen Teil noch nicht vollständig gegeben ist, kann es in diesem Teil gegebenenfalls noch zu Modifikationen der städtebaulichen Planung kommen. Ziel wird es aber jedenfalls sein, von der Pfarrstraße zur Hochholzstraße eine durchgängige Fahrverbindung zur inneren Erschließung des Bereiches zu erreichen und die Neuordnungsfläche möglichst umfassend einer Wohnbauentwicklung zuzuführen. Bisheriges Planungsrecht Das Plangebiet ist bisher dem unbeplanten Innenbereich nach 34 Baugesetzbuch zuzuordnen und wird durch den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften erstmals qualifiziert überplant. 53

54 Im Flächennutzungsplan Balingen Geislingen ist das Plangebiet bisher als Mischbaufläche dargestellt. Planungsziel Mit dem Bebauungsplan sollen die Sanierungsziele konkretisiert werden. Angestrebt wird die Aufwertung des zur Überplanung anstehenden Gebietes, verbunden mit einer Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität. Eine geordnete Weiterentwicklung und Erschließung der früheren Gemengelage wird dadurch ermöglicht. Mit einer Neuordnung im Plangebiet kann eine behutsame Nachverdichtung mittels der angestrebten Einfamilienhausbebauung im Zusammenhang mit der geplanten Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes innerhalb der Ortslage erreicht werden. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung des im Ortskern von Zillhausen gelegenen Bereichs und eine angemessene Nutzung könnten gewährleistet werden. Die zu treffenden Festsetzungen sollen dazu beitragen, dass die Nutzungsart, die Lage, die Größe, die Kubatur und Gestaltung der neu zu planenden Baukörper dem ortsspezifischen Charakter gerecht werden und im Zusammenhang mit den bereits bestehenden Wohngebäuden entlang der Hochholzstraße, wieder eine attraktive, straßenbegleitende Bebauung entsteht. Mit der Ausarbeitung der Örtlichen Bauvorschriften sollen gestalterische Details zur Wahrung des Ortsbildes und der Erhaltung des bestehenden Charakters des Ortskerns entwickelt werden, damit sich eine Neubebauung in den bestehenden städtebaulichen Zusammenhang einfügt und zu einer Ergänzung und maßvollen Weiterentwicklung der vorhandenen Gebäudestruktur beiträgt. Es sollen zeitgemäße attraktive Wohnbedingungen geschaffen werden, damit der Ortskern von Zillhausen eine nachhaltige Aufwertung und Sicherung als Wohnstandort erfährt. Verfahren Umweltbericht Eingriff/Ausgleich Bei der Bebauungsplanänderung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, die der Nachverdichtung, den Belangen der Sanierung und den Wohnbelangen der Bevölkerung dienen soll und daher nach 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden kann. Die Planung kann dazu beitragen, dass der bereits erschlossene, innerörtliche Zusammenhang bebaubarer Grundstücke weiterentwickelt wird und damit den Anforderungen an einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie dem Schutz der freien, unbebauten Landschaft Rechnung getragen werden kann. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird abgesehen. Für Eingriffe in Natur und Landschaft ist keine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erforderlich. Der Flächennutzungsplan kann ggf. gemäß 13 a Absatz 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Umsetzung der Planung Dem Eigentümer der Grundstücke, Flst.Nrn. 116/1, 117 und 118/1 ist an einer schnellen Realisierung der Planung und dem darauf folgenden Verkauf der Grundstücke gelegen. M. Wagner 54

55 ANLAGE 01 zur Vorlage 2015/137 TOP Ö 9 LAGEPLAN zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Stadtteil Zillhausen 7 79/5 8 Whs 18 9 Whs eu Sch /1 aß e ABT. GEOINFORMATIONEN / VERMESSUNG 55 Wh 6 s 18 0/1 165 de m Ho fac ke r /2 166 Au f Ga r u Sch 5 Whs Gar /1 Wh s 3 r 1 Fa b /1 166/ / 10 W Bt rg 40 Eic h Sc 34 Ho ch 24 ho 9/ 9 lzs tra 24 ße 9 hu bü h lstr W hs hu hu Wh 22 s 118 eu 16 7/2 hs hu Sc Sc 170/1 Gast /2 Wk st Wh s /1 Sch Wh s 28 Sc W h 32 s Ga r 11 4/2 W Ga r Wh s WG hs / /2 11 Wh s 117 Fab r 106/1 15/2 Wh s Wh s 106/2 173/1 Gar 116/1 107/2 15/ /2 Lagg 107/4 Gar 1 112/1 113/2 91 Gar 79/3 Schu 112 Whs 16 11/1 Whs 107 / Gar Kirche 71 1 Gar /1 Whs 149 8/3 249 /7 89/1 90/1 u Whs 17 Whs 8 Whs Whs 9 Gdeh s Gth s /1 9 Sch 111/4 Scheu u Hoch holzs tr. Sc h se rfa lls tra ße 7 Wa s 98 Wh s Ga r Gth s Sch 111/5 Gar 111/3 111/ Whs 12 Whs Wh s Pfarrst ra ße Gar 3 Gar 89 u 97 /1 86/3 3/1 Whs Sc hu "Pfarrstraße / Hochholzstraße" 181/2 Gar Maßstab 1:1000

56 56

57 ANLAGE 02 zur Vorlage 2015/137 TOP Ö 9 LAGEPLAN zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Stadtteil Zillhausen 7 79/5 8 Whs 18 9 Whs eu Sch /1 aß e ABT. GEOINFORMATIONEN / VERMESSUNG 57 Wh 6 s 18 0/1 165 de m Ho fac ke r /2 166 Au f Ga r u Sch 5 Whs Gar /1 Wh s 3 r 1 Fa b /1 166/ / 10 W Bt rg 40 Eic h Sc 34 Ho ch 24 ho 9/ 9 lzs tra 24 ße 9 hu bü h lstr W hs hu hu Wh 22 s 118 eu 16 7/2 hs hu Sc Sc 170/1 Gast /2 Wk st Wh s /1 Sch Wh s 28 Sc W h 32 s Ga r 11 4/2 W Ga r Wh s WG hs / /2 11 Wh s 117 Fab r 106/1 15/2 Wh s Wh s 106/2 173/1 Gar 116/1 107/2 15/ /2 Lagg 107/4 Gar 1 112/1 113/2 91 Gar 79/3 Schu 112 Whs 16 11/1 Whs 107 / Gar Kirche 71 1 Gar /1 Whs 149 8/3 249 /7 89/1 90/1 u Whs 17 Whs 8 Whs Whs 9 Gdeh s Gth s /1 9 Sch 111/4 Scheu u Hoch holzs tr. Sc h se rfa lls tra ße 7 Wa s 98 Wh s Ga r Gth s Sch 111/5 Gar 111/3 111/ Whs 12 Whs Wh s Pfarrst ra ße Gar 3 Gar 89 u 97 /1 86/3 3/1 Whs Sc hu "Pfarrstraße / Hochholzstraße" 181/2 Gar Maßstab 1:1000

58 58

59 TOP Ö 9 ANLAGE 03 zur Vorlage 2015/137 Langfristiges Entwicklungsziel - veränderter Grundstückszuschnitt Sanierungsgebiet Ortskern Zillhausen Neuordnungskonzeption "Hochholzstraße" Maßstab 1:1000 Stand: März 2015 Amt für Stadtplanung und Bauservice Stadtverwaltung Balingen bestehende Flurstücksgrenzen (überplant) geplante private Flurstücke geplante Straße 59 Fußwege geplante öffentliche Grünfläche

60 60

61 TOP Ö 10 Vorlage Nr. 2015/140 AMT FÜR STADTPLANUNG UND BAUSERVICE Dst. 30/Ske Balingen, Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien: Technischer Ausschuss nicht öffentlich am Vorberatung Ortschaftsrat Engstlatt öffentlich am Anhörung Gemeinderat öffentlich am Entscheidung Tagesordnungspunkt Bebauungsplan Hürsten 1. Änderung, Balingen-Engstlatt Aufstellungsbeschluss mit Billigung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss Anlagen: 3 (Satzung, Zeichnerischer Teil, Begründung) Beschlussantrag: Im Plangebiet wird ein Bebauungsplan mit der Zielsetzung aufgestellt, die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung des Bebauungsplans Hürsten mit Rechtskraft vom auf einer Teilfläche im Bereich der Kleine Hörnlestraße von Mischgebiet in Allgemeines Wohngebiet zu ändern. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach 13a i.v.m. 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll nicht durchgeführt werden. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird abgesehen. Der Bebauungsplan Hürsten - 1. Änderung wird entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf gebilligt und soll nach 13 Absatz 2 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen: Verwaltungs- und Planungskosten ca ,00 Besonderer Hinweis: 61

62 62

63 Sachverhalt: Ausgangssituation / Bisheriges Planungsrecht Der seit dem 6. März 2008 rechtskräftige Bebauungsplan Hürsten weist entlang der westlichen Seite der Kleine Hörnlestraße im Bereich der Grundstücke, Flurstücks-Nrn. 1276/5, 1276/48 und 1276/49 Mischgebietsbauplätze aus. Diese sind mit der Absicht geplant worden, hier für nicht störende Kleinbetreibe, deren Eigentümer zugleich bei ihrem Betrieb ihre Wohnung einrichten wollen, Bauplätze anbieten zu können. In der Vergangenheit wurden wiederholt solche Anfragen von Betriebsinhaber in Gewerbegebieten an die Stadt gerichtet. In Gewerbegebieten ist Wohnen jedoch nicht, bzw. nur ausnahmsweise und unter erheblichen Einschränkungen zulässig. Nachdem für die beabsichtigte Nutzungsart an diesem Standort bisher keine Nachfrage bestand, wurde zwischenzeitlich im Rahmen der innerhalb für Mischgebiete zulässigen Nutzungsmischung 2 der 3 Bauplätze im Plangebiet als Mehrfamilienhausbauplätze verkauft. Somit ist der gesetzlich zulässige Wohnanteil in einem Mischgebiet jedoch ausgeschöpft. Der letzte Bauplatz ist auf der Grundlage des aktuellen Bebauungsplanes planungsrechtlich nur noch für eine gewerbliche Nutzung genehmigungsfähig. Nachdem weiterhin keine Nachfrage hinsichtlich einer gewerblichen Nutzung an dem Standort vorliegt, gleichwohl die Nachfrage nach weiteren Mehrfamilienhausbauplätzen besteht, soll nunmehr auch der letzte Bauplatz an der Kleine Hörnlestraße für diese Wohnform vorgesehen werden. Zugleich kann über die Änderung wieder eine städtebaulich einheitliche Baustruktur mit gleichartigen Mehrfamilienhäusern erreicht werden. Bebauungsplanänderung Den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung wird durch die Bebauungsplanänderung Rechnung getragen. Die Art der baulichen Nutzung im Plangebiet wird von Mischgebiet in Allgemeines Wohngebiet geändert. Die restlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben von der Änderung unberührt. Somit bleibt die mögliche Gebäudekubatur die gleiche, allein die zulässige Nutzung wird mit dem Schwerpunkt Wohnen festgesetzt. Darüber hinaus gelten die Regelungen des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften Hürsten mit Rechtskraft vom 06. März 2008 unverändert weiter. Stand des Verfahrens Mit der Einleitung des Verfahrens wird gleichzeitig der Entwurf für den Bebauungsplan zur Billigung vorgelegt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen, so dass in diesem Zusammenhang auch die Trägeranhörung durchgeführt werden kann. Verfahren / Umweltbericht / Eingriff-Ausgleich Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach 13a Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 13 BauGB durchgeführt. Die Grundzüge des Bebauungsplanes Hürsten sind durch die Änderung nicht berührt. Auch die weiteren Voraussetzungen des 13 Absatz 1 BauGB sind erfüllt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Die Überplanung des Bereichs trägt dazu bei, dass der erschlossene innerörtliche Zusammenhang bereits bebaubarer Grundstücke weiterentwickelt wird. Ein Ausgleich für Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes ist nach 1a Absatz 3 Baugesetzbuch nicht erforderlich, da es sich planungsrechtlich um eine bereits bebaubare Fläche handelt und Eingriffe gleichwertig zulässig waren. 63

64 Umsetzung der Planung Nachdem bereits Anfragen hinsichtlich einer Mehrfamilienhausbebauung vorliegen, ist davon auszugehen, dass das Grundstück zeitnah vermarktet und bebaut werden kann. 64

65 TOP Ö 10 ANLAGE 01 zur Vorlage 2015/140 Aufgrund 10 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung vom (BGBl.I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (BGBl. I S. 1748) i.v.m. 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom (GBl. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GBl. S. 55) hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: Bebauungsplan sowie Örtliche Bauvorschriften Hürsten - 1. Änderung in Balingen - Engstlatt Artikel I Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Zeichnerischen Teil des Amtes für Stadtplanung und Bauservice, Abt. Geoinformation und Vermessung vom im Maßstab 1:500 - Anlage 1 - Artikel II Bebauungsplan ( 10 BauGB, 13 BauGB) ENTWURF 1 Bestandteile des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan besteht aus 1. dem Zeichnerischen Teil des Amtes für Stadtplanung und Bauservice, Abt. Geoinformation und Vermessung vom im Maßstab 1:500 - Anlage 1 - Hinweis: Es gelten darüber hinaus die Planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Hürsten Balingen-Engstlatt (Rechtskraft: ), die sich aus dem Textteil vom , ausgefertigt am , ergeben, unverändert weiter. 2 Begründung Es gilt die Begründung vom Anlage 2-1/2 65

66 ANLAGE 01 zur Vorlage 2015/140 In-Kraft-Treten Die Bebauungsplanänderung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Hinweis Die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften, die sich direkt aus den im Textteil vom enthaltenden Festsetzungen ergeben, rechtsverbindlich seit dem , gelten unverändert weiter. ausgefertigt: Balingen, Helmut Reitemann Oberbürgermeister ENTWURF 2/2 66

67 TOP Ö 10 67

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am 23.10.2013 TOP Ö 143

am 23.10.2013 TOP Ö 143 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.

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