Gutachten zur Flora sowie Goldammer und Klappergrasmücke im Bereich Eckenbach / Fernholte (Stadt Attendorn)

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1 Gutachten zur Flora sowie Goldammer und Klappergrasmücke im Bereich Eckenbach / Fernholte (Stadt Attendorn) - Endfassung - von Diplom-Biologe Josef Knoblauch Zum Himmlischen Seifen Olpe Olpe September 2015

2 Einleitung Ich bin am 26. Mai von der Stadt Attendorn beauftragt worden, im geplanten Industriegebiet Eckenbachtal floristische und faunistische Kartierungen durchzuführen. Die floristischen Kartierungen sollten ursprünglich begrenzt sein auf den grabenartigen Quellbach im Nordwesten inklusive des angrenzenden, inzwischen gerodeten Gehölzes. Später wurde der Auftrag erweitert um weitere saumartige Bereiche im Planungsgebiet. Daneben sollten Aussagen zum Vorkommen der Goldammer und der Klappergrasmücke gemacht werden. In einem Gutachten des Büros Landschaft und Siedlung von 2009 war im Bereich eines mittlerweile gerodeten Gehölzes ein Vorkommen beider Arten dokumentiert worden. Direkt nach der Auftragserteilung war ich an insgesamt 4 Terminen zwischen dem 29. Mai und 23. Juli im Eckenbachtal, um die oben benannten Kartierungen durchzuführen. Flora Insgesamt habe ich 9 lineare Strukturen im Eckenbachtal auf ihr Artinventar begutachtet. Sie sind in einer Luftbildkarte (Karte 2) unter den Nummern 1-9 zu finden; ihr Arteninventar ist in der Tabelle 1 gelistet. Dort ist neben dem wissenschaftlichen Namen der Pflanze auch ein gebräuchlicher deutscher Name angegeben und zusätzlich der Status der Pflanze in der aktuellen Rote Liste des Landes Nordrhein-Westfalen (Raabe 2010). Die Zahlen in der Tabelle geben eine Einschätzung zur Deckung jeder Pflanze in Prozent an. Die Deckungssumme eines Standortes kann dabei höher als 100 % sein. In einer weiteren Spalte werden die Arten folgenden ökologischen Gruppen zugeordnet: Ackerunkräuter, Feuchte- und Nässezeiger, Staunässezeiger, Gehölzjungwuchs, Ruderalisierungszeiger, Arten der Schlagfluren und Wiesenarten. Neben den linearen Strukturen habe ich auch das floristische Inventar der flächigen Bereiche im geplanten Industriegebiet qualitativ untersucht. Dabei handelt es sich um Maisäcker, Feldgrasfluren, junge und ältere Ackerbrachen. In diesen Untersuchungsflächen habe ich auf die Angabe der Deckungsprozente verzichtet. Die flächigen Bereiche sind in der Karte 2 unter den Nummern eingezeichnet. Im Folgenden beschreibe ich kurz die einzelnen linearen Strukturen (siehe Karte 2 und Tabelle 1). 1. Ein etwa 200m langer und 4m breiter Grasweg an der südwestlichen Grenze des Untersuchungsgebietes zwischen einer ehemaligen Weihnachtsbaumkultur und der südlich angrenzenden Kyrillfläche. Ich konnte insgesamt 42 Pflanzenarten nachweisen; die Pflanzendecke wird dominiert von Agrostis capillaris; als Magerkeitszeiger treten auf: Hypericum maculatum, Holcus mollis und Teucrium scorodonia. 2. Eine gerodete Gebüschinsel inmitten eines Maisackers (etwa 20 x 8m), die mit 18 Arten artenarm ist. Es ist nur eine Krautschicht vorhanden. Neben den Stockausschlägen der gerodeten Arten (vor allem Schlehe und Holunder) dominieren einige Ruderalisierungszeiger wie Galium aparine. 3. Eine 200m lange und durchschnittlich 2m breite Böschungskante im nordwestlichen Untersuchungsgebiet zwischen den beiden westlich und östlich gelegenen Quellarmen. Oberhalb der Böschungskante liegt eine Wiese, die kurz vor den Untersuchungsterminen gemäht wurde. Daher konnte ich für die Wiese kein eigenes Arteninventar aufnehmen. In der Böschungskante wachsen 35 Arten; Wiesenarten und Ruderalisierungszeiger (vor allem Galium aparine) halten sich in etwa die Waage. 4. Ein gerodeter 180m langer und 8m breiter Waldmantel im Nordwesten des Gebietes mit einem Gemisch aus Stockausschlägen, Schlagflurarten, Ackerunkräutern und sonstigen Arten. Die Gesamtartenzahl beläuft sich auf 49.

3 5. Eine etwa 650m lange und 1-8m breite Böschungskante an einem asphaltierten Wirtschaftsweg in Nordostexposition. Hier konnte ich 66 Arten nachweisen; Wiesenarten dominieren; Ruderalisierungszeiger sind reichlich vorhanden. 6. Eine 220m lange und 8m breite Böschungskante zwischen einem nordwestlich gelegenen Maisacker und dem südöstlich gelegenen erschlossenen Gebiet. Hier wachsen 48 Arten; die Böschung wird stark dominiert von Glatthafer (Arrhenatherum elatius). 7. Am Fuß der Böschung liegt ein flacher Graben, der im südwestlichen Bereich wechselfeucht bis staunass ist. Hier wachsen mit Isolepis setacea, Juncus bufonius und Juncus tenuis, Persicaria hydropiper und Gnaphalium uliginosum Staunässezeiger. Besonders hervorheben möchte ich Isolepis setacea (Fundpunkt in Karte 2), die hier mit etwa 100 Exemplaren den größten derzeit bekannten Bestand im Kreis Olpe hat (Eickhoff mdl. Mitteilung). Unten gehe ich auf die Art nochmals ein. Insgesamt wachsen hier 44 Arten. 8. Ein 160m langer und 8m breiter Streifen am südwestlichen Rand des Untersuchungsgebietes. Von den 39 Arten dominiert Senecio sylvaticus, eine typische Art von Schlagfluren. Besondere Arten kommen hier nicht vor. 9. Ein 750m langer und samt seiner begleitenden Säume etwa 5-6m breiter begradigter Bach. Dazu gehört auch ein temporär Wasser führenden Nebenbach, der an einem gerodeten Gehölz liegt. Der Bach hat eine grabenartige Struktur. Hier wachsen insgesamt 92 Arten; 18% der Arten sind Feuchte- und Nässezeiger; 21% der Arten sind Wiesenarten. Bei den Deckungsanteilen sind Wiesenarten (vor allem Alopecurus pratensis), Feuchte- und Nässezeiger (abschnittsweise dichte Bestände von Filipendula ulmaria; Gesamtdeckung bei 25%) sowie Ruderalisierungszeiger (Urtica dioica und Galium aparine mit 25% Deckung) über die gesamte Fläche betrachtet in etwa gleichen Anteilen vertreten. Dazu treten noch Ackerunkräuter. Einige Feuchte- und Nässezeiger wie Juncus conglomeratus, Juncus effusus, Cirsium palustre, Veronica beccabunga, Equisetum palustre, Lychnis flos-cuculi, Stellaria alsine, Glyceria fluitans und Deschampsia cespitosa kommen ausschließlich im oberen westlichen Quellbachbereich bzw. in den anschließenden 50m des nordöstlich abknickenden Baches vor. In diesem Abschnitt ist der Bach weniger stark eingetieft als im Unterlauf. Etwa 60 m oberhalb der Einmündung des Nebenbaches wächst ein Bestand von Carex acutiformis auf etwa 15qm (Fundpunkt in Karte 2); die Art hat nach dem Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen von NRW (Haeupler 2003) nur wenige Fundpunkte im Kreis Olpe; Eickhoff (mdl. Mitteilung) kennt keine sicheren Fundpunkte im Kreis Olpe; auch Goos, die auf dem Messtischblatt Attendorn floristische Kartierungen durchgeführt hatte, listet die Art nicht (Goos & Jagel 2001). Ich selber kenne die Art aus dem Kreis Olpe bisher auch nicht. Demnach ist die Art - wie die anderen Großseggen auch - im Kreis Olpe als sehr selten einzustufen. Eine weitere bemerkenswerte Art ist Carex pendula (Fundpunkt in Karte 2), die in der regionalisierten Rote Liste NRW für das Süderbergland als gefährdet eingestuft wird. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die auch als Zierpflanze kultivierte Art hier aber als nicht autochthon (heimisch) einzustufen. Sie gelangte wohl mit Gartenabfall an diesen Standort; darauf deuten weitere verwilderte Zierpflanzen in diesem Bereich hin. In den flächigen Bereichen wachsen 28 verschiedene Arten auf den Maisäckern (Nummer 12 in Karte 2 bzw. Tabelle 1), 23 Arten in den Feldgraseinsaaten (Nummer 11 in Karte 2 bzw. Tabelle 1); in den jungen Brachen (Nummer 10 in Karte 2 bzw. Tabelle 1) waren 14 Arten vertreten. In allen drei Flächen dominieren die einjährigen Ackerunkräuter. Die älteren Brachen (Nummer 13 in Karte 2 bzw. Tabelle 1) mit insgesamt 23 Arten sind dagegen weitgehend vergrast. Bemerkenswerte Arten fehlen. Insgesamt konnte ich im Untersuchungsgebiet 174 Pflanzenarten nachweisen.

4 Arten der aktuellen Roten Liste NRW kommen nicht vor. 5 Arten werden aber in der Vorwarnliste der Roten Liste geführt. Es handelt sich um: Leucanthemum vulgare, Lotus corniculatus, Achillea ptarmica, Lychnis flos-cuculi und Isolepis setacea. Arten der Vorwarnliste sind trotz der nachweisbaren Rückgänge (meist im Flachland) ungefährdet. V (für Vorwarnliste) ist keine Gefährdungskategorie. Es handelt sich vorwiegend um Arten des Feucht- oder Magergrünlandes, die z. Zt. noch in genügend großer Zahl vorkommen oder auf Ersatzstandorten siedeln (Wolff-Straub 1999). Arten des Magergrünlandes sind im Planungsgebiet der Gewöhnliche Hornklee (Lotus corniculatus) und die Margerite (Leucanthemum vulgare). Im Kreis Olpe verschwinden beide Arten zusehends aus Wirtschaftswiesen, sind aber in mageren Wegsäumen, Böschungen und ähnlichen Biotoptypen vielfach zu finden. Die Feuchtezeiger Sumpf-Schafgarbe (Achillea ptarmica) und Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi) sind im Kreis Olpe nach wie vor zahlreich in Feuchtwiesen oder weiden vertreten. Das Vorkommen der genannten vier Arten im Gebiet ist aufgrund ihrer Häufigkeit in der Karte 2 nicht als Fundpunkt eingezeichnet. Anders stellt sich die Situation für die Borstige Moorbinse (Isolepis setacea) dar. Im Kreis Olpe habe ich die Art bisher nur in 6 von 88 Meßtischblatt-Viertelquadranten nachweisen können (eigene Erhebungen um die Jahrtausendwende). Eickhoff (mdl. Mitteilung) fand die Art in den letzten beiden Jahren an 13 verschiedenen Fundpunkten im Kreis Olpe. Auch Götte in seiner Flora des östlichen Hochsauerlandkreises listet nur wenige Fundpunkte auf. Die Art wächst auf nassen Waldwegen, an moorigen Grabenrändern oder auf auch im Sommer stets nassen Lehm-, Sand- oder Tonböden. Sie kann auch in Fahrspuren von unbefestigten Wirtschaftswegen vorkommen. Da Isolepis sehr klein und unscheinbar ist, wird sie wohl des Öfteren übersehen; sie könnte somit in vielen Floren unterkartiert sein. Goldammer und Klappergrasmücke Beide Arten werden in der aktuellen Roten Liste von NRW als nicht gefährdet eingestuft; sie werden aber in der Vorwarnliste geführt (Sudmann 2009). Zur Vorwarnliste bei den Vögeln gilt ähnliches wie bei den Pflanzen. Es handelt sich um Arten, die merklich zurückgegangen, aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Wie oben bereits angegeben wurden beide Arten 2009 durch ein Gutachten des Büros Landschaft und Siedlung für diesen Raum dokumentiert. Die Schwierigkeit bei der jetzigen, späten Auftragserteilung (Ende Mai) bestand darin, vernünftige belastbare Aussagen zu beiden Arten zu treffen. Der Hintergrund ist folgender: in den Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (Südbeck 2005) gilt für die Goldammer ein Erfassungszeitraum von Mitte April bis Mitte Mai, der Wertungsgrenzzeitraum ist bis Mitte Juni angegeben; bei der Klappergrasmücke ist der Erfassungszeitraum von Anfang Mai bis zur 2. Dekade Juni; der erweiterte Wertungsgrenzzeitraum endet am 10. Juli. Ein Brutverdacht besteht bei beiden Arten bei einer zweimaligen Feststellung eines singenden Männchens im Abstand von mindestens 7 Tagen; bei der Goldammer soll eine erste Feststellung bis Mitte Mai erbracht sein. Ein Brutnachweis ist gegeben bei Futter tragenden oder fütternden Altvögeln oder bei Familien mit flüggen Jungvögeln im vorher erfassten Revier. Ein Brutnachweis bei beiden Arten gelang mir nicht; auch ein Brutverdacht bei der Goldammer ist bei strenger methodischer Herangehensweise nicht möglich. Daher ist lediglich eine allgemeine Aussage zum Vorkommen der Goldammer möglich (ohne exakte Revierabgrenzung). Bei der Klappergrasmücke gelang nur ein Nachweis eines singenden Männchens knapp außerhalb des Planungsgebietes, was immerhin belegt, dass die Art trotz der Rodung des Gehölzes am Quellbach (siehe oben unter 9.) nach wie vor mindestens im Umfeld des ehemaligen Nachweises vorkommt.

5 Bei der Erfassung der beiden Vogelarten habe ich das nahe Umfeld des Planungsgebietes mit berücksichtigt. Die einzelnen Beobachtungen sind in einer Luftbildkarte (s. Karte 1) dokumentiert. Die unterschiedlichen Farben geben die insgesamt 4 Erfassungstermine wieder. Trotz aller oben genannten methodischen Einschränkungen kann wohl davon ausgegangen werden, dass im Untersuchungsgebiet mehrere Reviere der Goldammer vorhanden sind. Das gesamte Umfeld scheint recht dicht besiedelt zu sein. Singwarten konzentrieren sich an den Gehölzrändern am Rand des Planungsgebietes. Ein Dichtezentrum mit gleichzeitig singenden Männchen (ein Indiz für mehrere Reviere) befindet sich im Gebiet des Grasweges (siehe oben unter 1.) am Nordrand der Kyrillfläche. Der Bereich des begradigten Baches samt des nördlich angrenzenden Waldrandes ist ebenfalls besiedelt. Wahrscheinlich wird es so sein, dass Goldammern im Planungsgebiet eher im Bereich der floristisch genauer untersuchten linearen Strukturen oder aber in den benachbarten Gehölzrändern brüten und die flächigen Bereiche der Maisäcker, Feldgrasfluren und Brachen eher als Nahrungshabitate nutzen. Durch die Windwürfe des Kyrillsturmes außerhalb des Planungsgebietes hat sich in den letzten Jahren die Situation für die Goldammer möglicherweise verbessert. Das Planungsgebiet selbst wird trotz bereits durchgeführter Rodungen in Teilbereichen (begradigter Bach) nach wie vor besiedelt. Durch die Bebauung des Gebietes wird sich die Situation für die Goldammer mutmaßlich eher verschlechtern. Die Art wird wahrscheinlich in Zukunft aber nach wie vor am Gebietsrand brüten, wohl aber nicht in der jetzt bestehenden, aber aus methodischen Gründen nicht quantifizierbaren Dichte. Etwas anders stellt sich die Situation für die Klappergrasmücke dar. Diese Art hat eine hohe Präsenz in Ortschaften (Südbeck 2005) und weniger in der freien Landschaft. Es kann davon ausgegangen werden, dass sie trotz einer Überplanung des Eckenbachtales weiterhin im Raum des Planungsgebietes samt seinem Umfeld vorkommen könnte. Literatur Götte, R. (2007): Flora im östlichen Sauerland.- Verein für Natur- und Vogelschutz. Goos, U. & A. Jagel (2001): Die Flora des Attendorner Raumes (Westfalen) 110 Jahre nach Forck (1891). - Dortmunder Beiträge Landeskunde 35, S Haeupler, H. et al. (2003): Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen in NRW.- Recklinghausen. Raabe, U. et al (2010): Rote Liste und Artenverzeichnis der Farn- und Blütenpflanzen in Nordrhein-Westfalen.- und Blütenpflanzen. Südbeck, P. et al (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands.- Radolfzell. Sudmann, S. et al (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens.- Charadrius 44, S Wolff-Straub, R. et al. (1999): Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen in Nordrhein-Westfalen.- Recklinghausen. Anhang Tabelle 1: Floristische Erfassung Karte 1: Goldammer-Beobachtungen Karte 2: Floristische Erfassungen

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