Auswirkungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
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- Klara Beutel
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1 Auswirkungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe B e nke Dipl.-Finw. (FH) Jana Karl - in Dipl.-Ing.agr. Ronald Benke - Treuenbrietzen/ Dessau-Roßlau Telefon: /750-0 oder / info@benke.de Homepage: Gliederung: I. Anwendung und Zielsetzung des BilMoG II. IV. Allgemeine Regelungen des BilMoG Zusammenfassung und Ausblick Jana Karl, in/ Ronald Benke, 2 Ronald Benke- -
2 I. Anwendung und Zielsetzung des BilMoG BilMoG: Reform der handelsrechtlichen Rechnungslegung für E.K., OHG, KG GmbH/UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG GmbH, AG, Gen gilt also auch für landwirtschaftliche KG, GmbH & Co. KG, 51a BewG-KG nicht betroffen Einzelunternehmen, GbR, atypisch stille Gesellschaft Jana Karl, in/ Ronald Benke, 3 I. Anwendung und Zielsetzung des BilMoG Kompromiss zwischen HGB und IFRS HGB zahlreiche Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte Ansatz historischer Werte (nicht Zeitwerte) starke steuerliche Auswirkung durch umgekehrte Maßgeblichkeit Jana Karl, in/ Ronald Benke, 4 Ronald Benke- -
3 I. Anwendung und Zielsetzung des BilMoG IFRS sehr hoher Bilanzierungsaufwand sehr stark auf kapitalmarktorientierte Konzerne ausgerichtet Jana Karl, in/ Ronald Benke, 5 I. Anwendung und Zielsetzung des BilMoG Zielsetzung: Entkoppelung handelsrechtlicher Rechnungslegung von steuerlicher Gewinnermittlung Annäherung an internationale Rechnungslegungsstandards Verringerung von Wahlrechten Jana Karl, in/ Ronald Benke, 6 Ronald Benke- -
4 I. Anwendung und Zielsetzung des BilMoG Nach in Kraft treten des BilMoG am folgende Anwendungszeitpunkte: BilMoG ist freiwillig für die Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, aber nur mit allen Regelungen BilMoG ist zwingend für das Geschäftsjahr 2010 bzw. das (landwirtschaftliche) Wirtschaftsjahr 2010/2011 keine Übergangsregelung wegen Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit lt. BMF-Schreiben keine Bindung zwischen Handelsund Steuerbilanz für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2008 enden Nicht-Kapitalgesellschaften dürfen handelsrechtliche Regelungen zu steuerlichen Wahlrechten noch für Geschäftsjahre nutzen, die vor dem beginnen, Kapitalgesellschaften letztmals in Geschäftsjahren, die vor dem begonnen haben Jana Karl, in/ Ronald Benke, 7 II. Allgemeine Regelungen des BilMoG Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit Materielle Maßgeblichkeit bleibt für Steuerbilanz handelsrechtliche Vorschriften bleiben maßgeblich steuerrechtliche Wahlrechte direkt in Steuerbilanz keine formelle Maßgeblichkeit ( 5 Abs. 1 EStG) mehr steuerrechtliche Wahlrechte ohne Bindung an die Handelsbilanz keine steuerrechtlichen Abschreibungen in der Handelsbilanz keine Sonderabschreibungen abweichende Abschreibungsverläufe (linear, degressiv, leistungsabhängig) zulässig degressive Abschreibung nur, wenn dies dem Wertverlauf entspricht Jana Karl, in/ Ronald Benke, 8 Ronald Benke- -
5 II. Allgemeine Regelungen des BilMoG Steuerliche Wahlrechte unabhängig von Handelsbilanz: Rücklage nach 6b EStG Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 Abs. 3 EStR Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach 7g EStG Verzicht auf die Aktivierung von Feldinventar (R 14.2 EStR, R 34 KStR) Nichtansatz selbsterzeugter, nicht zum Verkauf bestimmter Vorräte (Tz des Buchführungserlasses) Teilwertabschreibung bei dauernder Wertminderung gemäß 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG gilt für alle Einkunftsarten, also auch KG, landw. GmbH & Co. KG Jana Karl, in/ Ronald Benke, 9 II. Allgemeine Regelungen des BilMoG Gesellschaftsvertragliche Regelungen beruhen auf Handelsbilanz, auch deshalb Handelsbilanz für alle Kaufleute Gesellschaftsverträge sollten geändert werden, da Regelungen zur Einheitsbilanz zukünftig steuerrechtliche Wahlrechte verhindern Umstellung auf BilMoG: bilanzpolitische Spielräume Auflösung Sonderabschreibungen Auflösung degressive Abschreibung Veränderung Nutzungsdauern Wahlrecht Fortführung bisheriger Sonderabschreibungen Jana Karl, in/ Ronald Benke, 10 Ronald Benke- -
6 II. Allgemeine Regelungen des BilMoG Bei Auflösung Mehrbeträge direkt in Gewinnrücklagen Nicht bei Sonderabschreibungen aus Jahr vor zwingender Umstellung Ggf. latente Steuern Tatbestandsvoraussetzung für Ausübung steuerrechtlicher Wahlrechte: gesondert zu führendes Verzeichnis Tag der Anschaffung oder Herstellung Anschaffungs- oder Herstellungskosten Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts vorgenommenen Abschreibungen bei BilMoG-Abweichungen i.d.r. gesonderte Steuerbilanz Jana Karl, in/ Ronald Benke, 11 Ansatz und Bewertung ausgewählter Bilanzposten Viehvermögen i. d. R. auch handelsrechtlich bewertet nach dem BMF- Schreiben zur Viehbewertung grundsätzlich AK/HK da nicht vorhanden: Ansatz von Standardherstellungskosten (Richtwerte) auch handelsrechtlich möglich in der Praxis gruppenweise Bewertung üblich Bewertungsvereinfachungsverfahren notwendig bei wesentlicher Unterbewertung handelsrechtlich bei Anlagevermögen gemildertes, bei Umlaufvermögen strenges Niederstwertprinzip Jana Karl, in/ Ronald Benke, 12 Ronald Benke- -
7 Feldinventar, Vorräte Verzicht auf Aktivierung nach R 14.2 EStR, ebenso Verzicht auf Ansatz selbst erzeugter, nicht für den Markt bestimmter Vorräte nach Buchführungserlass handelsrechtlich nicht mehr zulässig (steuerrechtliche Abschreibung) kein Wahlrecht der Beibehaltung, da Feldinventar in jedem Jahr erneuert wird Zuschreibungserträge in Gewinnrücklagen bei Umstellung 2009 bzw. 2009/2010 Zuschreibungserträge a.o. Ertrag bei Umstellung 2010 bzw. 2010/2011 landwirtschaftliche KG/KapGes zukünftig immer Aktivierung von Feldinventar in der Handelsbilanz Bei Nicht-Aktivierung in der Steuerbilanz Berücksichtigung passiver latenter Steuern bei KapGes Jana Karl, in/ Ronald Benke, 13 Sonderposten mit Rücklageanteil häufige passivische Darstellung von Sonderabschreibungen nach BMELV- Jahresabschluss, Regelungen sind nach BilMoG entfallen bisher gebildete Sonderposten können (gegen Gewinnrücklagen) aufgelöst werden Einstellung in Gewinnrücklagen nicht für in 2009 bzw. 2009/10 gebildete Sonderposten für Sonderabschreibungen alternativ Fortführung nach bisherigen Grundsätzen keine Neubildung in Handelsbilanz ab 2010 bzw. 2010/11 Jana Karl, in/ Ronald Benke, 14 Ronald Benke- -
8 Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen gesonderter Posten, um Zuschüsse über Nutzungsdauer des geförderten Wirtschaftsgutes aufzulösen Sonderposten aufgrund handelsrechtlicher Regelung gegen BMELV-Jahresabschluss kein SoPo mit Rücklageanteil kann beibehalten und neu gebildet werden Jana Karl, in/ Ronald Benke, 15 Latente Steuern Ermittlung aus Differenzen aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, soweit sich diese zukünftig umkehren Passivierungspflicht für latente Steuerverpflichtungen Befreiungsvorschrift nach 274a HGB für kleine KapG läuft ins Leere, da Ansatz einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten Unterschied aus dem Nichtansatz von Feldinventar und Vorräten ist keine quasi-permanente Differenz, da revolvierende zeitliche Unterschiede (ständige Neubildung), passive latente Steuern müssen abgegrenzt werden Das ist auch sinnvoll, da Eigenkapital ansonsten zu hoch ausgewiesen und keine Ausschüttungssperre besteht. Jana Karl, in/ Ronald Benke, 16 Ronald Benke- -
9 Absetzen der eigenen Anteile vom Stammkapital Saldierung des Rückdeckungsanspruches bei Pensionszusagen mit den Pensionsrückstellungen (nur in Höhe des zu gunsten des Pensionsberechtigten abgetretenen Anteil) große bilanzielle Unterschiede des Ansatzes der steuerlichen Pensionsrückstellung und des handelsrechtlichen Ansatzes (Übergang bis zu 15 Jahre) Jana Karl, in/ Ronald Benke, 17 Umstellung auf BilMoG Reihenfolge: Letzte Handelsbilanz BilMoG-Eröffnungsbilanz BilMoG-Schlussbilanz Umstellung erfolgt auf den Beginn des Geschäftsjahres im Umstellungsjahr selbst Anwendung der BilMoG- Regelungen grundsätzlich erfolgswirksame Anpassung, bei bestimmten Wahlrechten erfolgsneutrale Verrechnung mit Gewinnrücklagen keine Ausschüttungssperre für gebildete Gewinnrücklagen Jana Karl, in/ Ronald Benke, 18 Ronald Benke- -
10 IV. Zusammenfassung und Ausblick Neuregelungen nach BilMoG für alle Kaufleute Landwirtschaft sofern handelsrechtlich buchführungspflichtig OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG, Gen wegen Wegfall formeller Maßgeblichkeit und steuerrechtlicher Abschreibungen erhebliche Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz Übergang auf BilMoG spätestens in dem nach dem beginnenden Geschäftsjahr Aufstellung BilMoG-Eröffnungsbilanz Jana Karl, in/ Ronald Benke, 19 IV. Zusammenfassung und Ausblick i. d. R. erfolgswirksame, teilweise aber auch erfolgsneutrale Berücksichtigung der Umstellungsergebnisse Anpassungsbedarf einzelner Unternehmen sehr individuell erhebliche bilanzpolitische Wahlrechte mit Auswirkung auf das Eigenkapital im Ergebnis bei Abweichungen i.d.r. gesonderte Steuerbilanz Jana Karl, in/ Ronald Benke, 20 Ronald Benke- -
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Jana Karl, in/ Ronald Benke, 21 *Die Steuerprüfung* Am Ende des Wirtschaftsjahres schickte das Finanzamt einen Steuerinspektor zur Prüfung in das lokale Krankenhaus. Während der Steuerinspektor die Ausgaben prüfte, wendete er sich dem Geschäftsführer des Krankenhauses zu und fragte: "Ich sehe hier das Sie eine Menge Verbandsmaterial einkaufen, was tun Sie eigentlich mit den Resten, die zu klein sind, um sie zu verwenden?" Jana Karl, in/ Ronald Benke, 22 Ronald Benke- -
12 "Gute Frage" antwortete der Geschäftsführer. "Wir sammeln diese Reste und schicken sie an den Hersteller und von Zeit zu Zeit schickt uns dieser dafür einen kostenlosen Karton mit Verbandsmaterial". "Oh" entgegnete der Inspektor, ein bisschen enttäuscht darüber, auf diese ungewöhnliche Frage eine Antwort zu erhalten. Er machte jedoch weiter in seiner penetranten Art. "Was ist mit diesen Pflaster- Einkäufen? Was machen Sie mit den Überbleibseln nachdem ein Patient verpflastert wurde?" "Ah ja" erwiderte der Geschäftsführer, der begriff das der Inspektor ihn mit einer nicht zu beantwortenden Frage auf Glatteis führen wollte. "Wir sammeln die Reste und schicken sie zurück an den Pflasterhersteller und von Zeit zu Zeit erhalten wir dafür einen kostenlosen Karton mit Pflastern." Jana Karl, in/ Ronald Benke, 23 "Aha" sagte der Prüfer und dachte angestrengt darüber nach, wie er den "ich weiss alles" Geschäftsführer doch noch kriegen konnte und er fuhr fort. "Was machen Sie denn mit den ganzen Haut- und Organresten, die bei den Operationen anfallen? " Nun, auch hier verschwenden wir nichts, " antwortete der Geschäftsführer. " Wir heben alle diese kleinen Haut- und Fleischreste, Organteile und Gliedmaßen auf und senden sie ans Finanzamt und einmal im Jahr schicken sie uns einen kompletten Idioten zurück". Jana Karl, in/ Ronald Benke, 24 Ronald Benke- -
11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller
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