7. Raumplanungsaufgaben auf Kantonsebene I. Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 1
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1 7. Raumplanungsaufgaben auf Kantonsebene I Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 1
2 Raumplanung auf kantonaler Ebene Kantonales RPG Kantonales Raumordnungskonzept/ Raumentwicklungskonzept Strategische Ebene Kantonale Richtplanung Operative Ebene Quellen: Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 2
3 Beispiel Kantonales Raumentwicklungskonzept I Synthesekarte eines krek (Beispiel vom Kanton Wallis, 2014) Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 3
4 Beispiel Kantonales Raumentwicklungskonzept I Synthesekarte eines krek; Ausschnitt (Beispiel vom Kanton Wallis, 2014) Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 4
5 Beispiel Kantonales Raumentwicklungskonzept II krek (Beispiel vom Kanton St. Gallen, 2013) Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 5
6 Beispiel Kantonales Raumentwicklungskonzept II Warum ein RK St. Gallen? RK St. Gallen ist strategische Grundlage für kantonale RP (bhv.) Stimmt strategische Ausrichtung auf RKs der Nachbarkantone ab Formuliert Leitsätze, als Grundlage für RP Definiert Handlungsräume krek (Beispiel vom Kanton St. Gallen, 2013, 4) Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 6
7 Beispiel Kantonales Raumentwicklungskonzept II Beispiel: Leitsatz 2 «Der Kanton St.Gallen entwickelt die Siedlungen innerhalb der bestehenden Siedlungsgrenzen und in ausgewählten Entwicklungsschwerpunkten.» Karte ( ) definiert Räume Text konkretisiert strategische Kernaussagen zum Leitsatz krek (Beispiel vom Kanton St. Gallen, 2013, 6) Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 7
8 Beispiel Kantonales Raumentwicklungskonzept II Strategische Kernaussagen zu Leitsatz 2: Qualitativ hochstehende Siedlungsentwicklung durch verdichtete Wohn- und Mischquartiere ermöglichen Potenziale des Hochhausbaus stärker nutzen Attraktive Flächen für wettbewerbsfähige Wirtschaftszweige bereitstellen S-Bahn-Netz und städtischen Nahverkehr verdichten und Anbindung an den Fernverkehr optimieren Veloroutennetz ausbauen und städtische Freiflächen für den Fussverkehr aufwerten krek (Beispiel vom Kanton St. Gallen, 2013, 12) Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 8
9 Beispiel Kantonales Raumentwicklungskonzept II Strategische Kernaussagen werden mit Entwicklungsschwerpunkten und Massnahmenvorschlägen weiter präzisiert Diese werden wiederum bei der RP-Überarbeitung eingearbeitet Ggf. in kleineren Arbeitsgruppen präzisiert/modifiziert krek (Beispiel vom Kanton St. Gallen, 2013, 24) Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 9
10 1. Regelungszusammenhänge 2. Funktionen und Inhalte 3. Verbindlichkeit und Erlass 4. Darstellung Kantonale Richtplanung Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 10
11 Kantonaler Richtplan Operatives Führungsinstrument zur Steuerung und Koordination der langfristigen räumlichen Entwicklung Sowohl horizontal, Landschaft, Siedlung, Verkehr, Energie, etc. als auch vertikal Bund, Kantone, Gemeinden Ziel: Räumliche Chancen frühzeitig erkennen und gezielt nutzen Gesetzliche Grundlage RPG 6 = Erstellung des Richtplans 8 = Mindestinhalt Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 11
12 1. Regelungszusammenhänge Richtplanung = Sache der Kantone Abstimmung der innerkantonalen Planung (zwischen Gemeinden sowie Gemeinden und Kantonen) Abstimmung zwischen Kantonen und Bund ist durch das RPG zwingend vorgeschrieben: Genehmigung kantonaler Richtpläne durch Bund Bereinigungsverfahren bei Uneinigkeit Verpflichtung des Bundes, seine Konzepte, Sachpläne und Bauvorhaben rechtzeitig in der Richtplanung der Kantone einfliessen zu lassen Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 12
13 Richtplanung koordiniert Nutzungsplanung Kantonales Raumordnungskonzept/ Raumentwicklungskonzept Strategische Ebene Kantonale Richtplanung Operative Ebene Gemeinde A Kommunale Nutzungsplanung Gemeinde B Kommunale Nutzungsplanung Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 13
14 2. Funktionen und Inhalte der Richtpläne Funktionen: Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten entsprechend der erstrebenswerten Raumstruktur Aufzeigen des aktuellen Standes der Raumordnung Aufzeigen der erstrebenswerten Raumstruktur (Raumordnung), Verkehrsstruktur, Siedlungsstruktur, Landschaftsstruktur etc. Koordination der Nutzungspläne gemäss anzustrebender Raumstruktur Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 14
15 2. Funktionen und Inhalte der Richtpläne Inhalt nach RPG: Konzepte: ausformulierte Zielvorstellungen über anzustrebende Raumstruktur und Massnahmen Programm: zeitlicher Ablauf der zu ergreifenden Massnahmen unter dem Aspekt der Finanzierung der Massnahmen Karte: enthält eine räumliche Übersicht, zeigt also die Richtplanaussagen zusammengefasst auf einer Karte in Textform Als Karte RP (Beispiel vom Kanton Zürich, 2015) Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 15
16 2. Funktionen und Inhalte der Richtpläne Inhalt seit RPG Revision 2014 (Art. 8a): 1 Der Richtplan legt im Bereich Siedlung insbesondere fest: a. Wie gross die Siedlungsfläche insgesamt sein soll, [...]; b. Wie Siedlung und Verkehr aufeinander abgestimmt werden, [...]; c. wie eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen bewirkt wird; d. wie sichergestellt wird, dass die Bauzonen den Anforderungen von Art. 15 entsprechen e. wie die Siedlungserneuerung gestärkt wird. Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 16
17 Richtplan Kanton Zürich, Auszug I Konzept: Hilfskarte: Stand: Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 17
18 Richtplan Kanton Zürich, Auszug II Programm: Stand: Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 18
19 Richtplan Kanton Zürich, Auszug III Richtplankarte: Stand: (Auszug) Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 19
20 Richtplan Kanton Zürich, Mini-Übung Auftrag: Besuchen Sie Homepage des ARE ZH: Finden Sie heraus, welche Änderungen am gültigen RP des Kantons ZH im Rahmen der laufenden Richtplanteilrevision 2017 im Themenbereich Verkehr (Fokus Luftverkehr) vorgenommen wurden und erläutern Sie diese kurz. Was war der Auslöser für die Anpassungen? Differenzieren Sie zwischen Ergänzungen und Streichungen Differenzieren Sie zwischen Text- und Kartenwerk Bearbeitungszeit: Minuten Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 20
21 Wesentliche Aspekte der Richtplanung (nach RPG): Inhaltskategorien Vororientierung: Kenntnis über Projekt welches erheblich raumwirksam ist welches einen räumlichen Koordinationsbedarf auslöst dessen Realisierung langfristig erst geplant ist Zwischenergebnis: die durch ein raumwirksames Vorhaben ausgelöste räumliche Koordination ist im Gange Festsetzung: In Bezug auf ein raumwirksames Vorhaben ist die Koordination wahrgenommen Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 26
22 Richtplan Kanton Aargau, Auszug (Beispiel Inhaltskategorien) Stand: März 2017 Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 27
23 3. Verbindlichkeit der Richtpläne Richtpläne sind behördenverbindlich, das bedeutet, sie sind verbindlich für: alle administrativen Behörden Kantonale & kommunlae Regierungen, Parlamente etc. Parastaatliche Organisationen (Meliorationsgenossenschaften etc.) Bedeutung der Behördenverbindlichkeit: Planinhalt und -aussagen unterliegen dem Ermessen der Behörden Planinhalt ist pflichtgemäss zu berücksichtigen Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 28
24 3. Erlass der Richtpläne 1. Phase: Erarbeitung der Grundlagen 1. Erarbeitung der Grundlagen naturräumliche, sozioökonomische und marktwirtschaftliche Grundlagen Erfassung der Konzepte, Sachplanung des Bundes und der Richtplanung der Nachbarkantone Zusammenarbeit mit Bund, Nachbarkantonen und benachbarten ausländischen Regionen Festlegung und Inhalt der Richtpläne 2. Erlass der Richtpläne durch die Kantone Genehmigung der Richtpläne 5. Überprüfung und Anpassung der Richtpläne Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 29
25 3. Erlass der Richtpläne 2. Phase: Festlegung und Inhalt der Richtpläne Aufnahme derjenigen planerischen Grundlagen in den Richtplan, die behördenverbindlich sein sollen und können Richtplanungskonzept Prüfung der Übereinstimmung des Richtplanes mit dem kantonalen Regierungsprogramm und der kantonalen Finanzplanung 1. Erarbeitung der Grundlagen Festlegung und Inhalt der Richtpläne 2. Erlass der Richtpläne durch die Kantone Genehmigung der Richtpläne 5. Überprüfung und Anpassung der Richtpläne Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 30
26 3. Erlass der Richtpläne 3. Phase: Erlass der Richtpläne durch die Kantone Grundsätzliche Möglichkeiten: Erlass durch die Regierung Erlass durch das Parlament Erlass durch den einfachen Gesetzgeber Mischformen wie: Erlass durch die Regierung nach zustimmender Kenntnisnahme durch das Parlament 1. Erarbeitung der Grundlagen Festlegung und Inhalt der Richtpläne 2. Erlass der Richtpläne durch die Kantone Genehmigung der Richtpläne Überprüfung und Anpassung der Richtpläne Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 31
27 3. Erlass der Richtpläne 4. Phase: Genehmigung der Richtpläne 1. Erarbeitung der Grundlagen Die Genehmigung erfolgt durch den Bundesrat nach Prüfung auf: Einhalten der Ziele und Grundsätze des RPG Sachgemässe Berücksichtigung der Richtplanungen der Nachbarkantone und der Konzepte und Sachplanungen des Bundes Festlegung und Inhalt der Richtpläne 2. Erlass der Richtpläne durch die Kantone Genehmigung der Richtpläne 5. Überprüfung und Anpassung der Richtpläne Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 32
28 3. Erlass der Richtpläne 5. Phase: Überprüfung und Anpassung der Richtpläne Laufendes Controlling & Fortschreibung der Richtpläne Generelle Überarbeitung der Richtpläne in der Regel alle 10 Jahre Grundsätzlich: Anpassung der Richtpläne bei Veränderung der räumlichen Verhältnisse 1. Erarbeitung der Grundlagen Festlegung und Inhalt der Richtpläne 2. Erlass der Richtpläne durch die Kantone Genehmigung der Richtpläne 5. Überprüfung und Anpassung der Richtpläne Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 33
29 4. Darstellung der Richtpläne Richtplanbericht Richtplankarte Richtplan Kanton Luzern, Stand Juni 2016 Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 34
30 4. Darstellung der Richtpläne Richtplanbericht Richtplan Kanton Luzern, Stand Juni 2016 Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 35
31 4. Darstellung der Richtpläne Richtplankarte Richtplan Kanton Luzern, Stand Juni 2016 Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 36
32 Zusammenhang: RPG und kantonale Raumplanung Weiterführende Informationen zu den Revisionen des RPG: klick Meilenstein Kerninhalt Einfluss auf kantonale RP RPG-Revision 06. Okt RPG-Revision 20. Mär RPG-Revision 2002 RPG-Revision 23. Mär Erschliessungsrecht; Vereinfachung, Beschleunigung und Koordination der Bewilligungsverfahren Bauen ausserhalb der Bauzonen; Zonenkonformität und Umnutzung ausserhalb der Bauzonen Aufhebung Art. 28; Bundesbeiträge zur kt. RP Bauen ausserhalb der Bauzonen: Agrotourismus; Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe; Biogasanlagen; hobbymässige Tierhaltung Präzisierungen im Textteil möglich Differenzierung der Landwirtschaftszone nach Funktionen; wenn nötig Überlagerung mit Schutzzonen Finanzierung der RP Vorgaben zur Einschränkung der Nutzungsplanung zur Steuerung der landwirtschaftsfremden Nutzung (ARE ZH, 2018) Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 37
33 Zusammenhang: RPG und kantonale Raumplanung Weiterführende Informationen zu den Revisionen des RPG: klick Meilenstein Kerninhalt Einfluss auf kantonale RP RPG-Revision 23. Dez RPG1-Revision 1. Mai 2014 RPG2-Revision Läuft Ausdehnung der Möglichkeiten von Abbruch und Wiederaufbau; Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild zur Einpassung in die Landschaft Zersiedlung entgegenwirken; bremst Landverschleiss und Bodenspekulation; effizientere Nutzung von bestehenden Baulandreserven Ausnahmebewilligungen betr. Zonenkonformität möglich; Spezialwirtschaftszonen möglich, Vorrang von landwirtschaftlicher gegenüber zonenfremder Nutzung Präzisierungen im Textteil für landwirtschaftliche Zonen möglich Ergänzung des Leitfadens für die RP; Neuberechnung des Bedarfs von Bauzonen zur reg. Abstimmung des Siedlungsentwicklung Einarbeitung der Grundlagen für Kompensationsmassnahmen für BaBZ (Gebiets- & Objektansatz) (ARE ZH, 2018) Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 38
34 Kulturlandinitiative (2010 lanciert) Laut Komitee wird in der Schweiz «1m 2 Land pro Sekunde» überbaut Initiative fordert eine Verankerung von Schutz des Kulturlandes (wie Schutz des Waldes) Wachstum der Schweiz ausschliesslich auf Baulandreserven beschränken weitere Zersiedlung stoppen Zugriff am Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 39
35 Kulturlandinitiative (2010 lanciert) Dez. 2010: Die Grünen lancieren die Kulturlandinitiative (ZH) Mai 2011: ca Unterschriften eingereicht = gültig Jun. 2012: 54,5% der Stimmbevölkerung sagen Ja zur Initiative Mär. 2013: Regierungsrat präsentiert Umsetzungsvorlage, empfiehlt Ablehnung Apr. 2014: kantonsrätliche Kommission für Planung und Bau beantragt dem Kantonsrat Nichteintreten auf die Umsetzungsvorlage Jun. 2014: Der Zürcher Kantonsrat folgt dem Antrag der Kommission Die Grünen reichen daraufhin Stimmrechtsbeschwerde ein Mai 2015: Bundesgericht bestimmt, dass die Initiative umgesetzt werden muss und dass die Richtplanrevision dafür nicht ausreicht. Sep. 2015: Umsetzungsvorlage des Regierungsrats von 2013 wird erneut beraten. Die Vorlage wird unverändert zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Feb. 2016: Der Zürcher Kantonsrat nimmt die Umsetzungsvorlage an Nov. 2016: Umsetzung wird mit einem Nein-Stimmenanteil von 59% verworfen Zugriff am Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 5
36 Kulturlandinitiative Abstimmungsergebnis Limmattaler Zeitung, 2016 &Tagesanzeiger, 2016; Zugriff am Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 6
37 Take-home messages Die Richtplanung ist das wichtigste Koordinationsinstrument für raumwirksame Tätigkeiten in der Schweiz Sie zeigt der momentane Stand der Raumordnung und gibt Auskunft über die gewünschte zukünftige räumliche Entwicklung des Kantons Sie ist behördenverbindlich Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 42
38 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Wir sehen uns am Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 43
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