WDH-Klausur zur Vorlesung Wettbewerbspolitik und -strategie im SS 2015

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1 WDH-Klausur zur Vorlesung Wettbewerbspolitik und -strategie im SS 2015 Bitte sofort deutlich lesbar eintragen! Matrikelnummer: Platznummer: Prüfer: Dr. Johannes Paha Datum: Montag, Zeit: 14:00 bis 16:30 Uhr Hilfsmittel: nichtprogr. Taschenrechner 1. Allgemeine Hinweise: a. Überprüfen Sie Ihre Klausur auf Vollständigkeit (16 Seiten). b. Die Originalheftung der Klausur muss erhalten bleiben. c. Am Platz dürfen sich nur befinden: Studentenausweis, Schreibzeug (kein Rotstift, kein Tintenkiller, kein Tipp-Ex o.ä., kein Mäppchen), Lineal, Geodreieck, nichtprogrammierbarer Taschenrechner, Essen und Getränke d. Mobiltelefone sind auszuschalten und zwingend vom Platz zu entfernen. e. Verwenden Sie nur das Ihnen zur Verfügung gestellte Papier. Begnügen Sie sich zur Beantwortung der Fragen mit dem auf den Aufgabenblättern freigelassenen Raum. f. Verwenden Sie für Zeichnungen einen dokumentenechten Stift, d.h. keinen Bleistift. Beschriften Sie Ihre Diagramme. 2. Hinweise zur Bearbeitung: a. Bitte bearbeiten Sie alle Aufgaben. Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. b. Jeder Punkt entspricht ca. 1 Minute Bearbeitungszeit (grober Richtwert). c. Lesen Sie jede Aufgabe vor der Bearbeitung genau durch und beachten Sie die Verteilung der Punkte auf die Aufgaben. Die Aufgaben können sich über mehrere Seiten erstrecken. d. Sobald in Aufgabe 1 (MC) 10 Fragen korrekt beantwortet wurden, erhalten Sie für jede darüber hinausgehende, korrekte Antwort 1,5 Punkte. Inkorrekt beantwortete Fragen führen nicht zu Punktabzug. Aufgabe Punkte Viel Erfolg! 1

2 Aufgabe 1 Multiple Choice (30P) Bitte kreuzen Sie an, ob die nachfolgenden Aussagen WAHR oder FALSCH sind. Sobald Sie 10 Fragen korrekt beantwortet haben, erhalten Sie für jede darüber hinausgehende, korrekte Antwort 1,5 Punkte. Inkorrekt beantwortete Fragen führen nicht zu Punktabzug. 1. Ein Spiel im Sinne der Spieltheorie kann nicht mehr als ein einziges Nash-Gleichgewicht aufweisen. 2. Eine der zentralen Annahmen des Cournot-Wettbewerbs ist, dass die Unternehmen simultan ihre Mengenentscheidung treffen. 3. Im Gewinnmaximum entspricht die relative Preis-Grenzkosten- Marge eines Monopolisten der inversen Preiselastizität der Nachfrage auf dem von ihm bedienten Markt. 4. In der Marktform der vollständigen Konkurrenz nimmt der Lerner Index den Wert Null an. 5. Eine steigende Preiselastizität der Nachfrage hat im Cournot- Wettbewerb mit homogenen Gütern und symmetrischen Unternehmen üblicherweise keine Auswirkung auf die Preis- Grenzkosten-Marge der Unternehmen im relevanten Markt. 6. Annahme: In einem Markt für differenzierte Güter herrscht Bertrand-Wettbewerb. Folge: Es ist möglich, dass sich ein Gleichgewicht einstellt, in dem die Unternehmen positive ökonomische Gewinne realisieren. 7. Produktive Effizienz ist erreicht, wenn die Produktion eines Gutes zu den geringstmöglichen Kosten d.h. unter Einsatz der kostensparendsten Technologie erfolgt. 8. Im Minimum einer u-förmigen Durchschnittskostenkurve sind die Durchschnittskosten üblicherweise doppelt so hoch wie die Grenzkosten. 9. Economies of Scale liegen dann vor, wenn die Grenzkosten der Produktion bei einer bestimmten Ausbringungsmenge über den Durchschnittskosten bei dieser Menge liegen. WAHR FALSCH WDH-Klausur im SS 2015 Wettbewerbspolitik und -strategie 2

3 Matrikelnummer: Platznummer: 10. In einem Cournot-Oligopol mit konstanten Grenzkosten und ohne Kapazitätsschranken steigt der Anreiz zur Vornahme einer Prozessinnovation mit steigender Unternehmenszahl. 11. Gehen Sie von einer u-förmigen Durchschnittskostenfunktion für die Produktion eines Gutes X aus. Steigt der minimum efficient scale, so ist tendenziell zu erwarten, dass sich mehr Unternehmen im Markt für Gut X befinden werden. 12. Von einer drastischen Innovation spricht man, wenn der Monopolpreis des innovierenden Unternehmens unterhalb der Grenzkosten der Wettbewerber liegt. 13. Die Zahlungsbereitschaft eines Software-Kunden kann durch den Umstand beeinflusst werden, dass weitere Kunden das gleiche Softwareprodukt erwerben. Man spricht hierbei von Netzwerkeffekten. 14. Besitzt ein Unternehmen Nachfragemacht, so kann es (je nach der Struktur der Angebotsseite) die Preise beeinflussen, die es beim Erwerb der zur Produktion nötigen Inputgüter zahlen muss. 15. Ein Monopolist befinde sich in einem bestreitbaren Markt (contestable market). Dieser zeichnet sich durch den Umstand aus, dass der Monopolist ungehindert Marktmacht ausüben kann. 16. Nach Artikel 101 AEUV sind auch vertikale Wettbewerbsbeschränkungen verboten. 17. Für die Ahndung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht der EU ist grundsätzlich der Europäische Rat zuständig. WAHR FALSCH WDH-Klausur im SS 2015 Wettbewerbspolitik und -strategie 3

4 18. Im Rahmen des SSNIP-Tests führt man folgendes Gedankenexperiment durch: Wäre für einen hypothetischen Monopolisten eine dauerhafte Kostensenkung in der Produktion des Gutes X um 5-10% profitabel? 19. Produkte, die sich im gleichen Markt relevanten Markt befinden, müssen nicht zwingend ähnliche Produkteigenschaften aufweisen. 20. Die Leitlinien der Europäischen Kommission zu nichthorizontalen Unternehmenszusammenschlüssen sehen vor, dass hinsichtlich der möglichen Abschottung (foreclosure) von Kunden die folgenden drei Kriterien zu prüfen sind: (i) Die Fähigkeit und (ii) der Anreiz der sich zusammenschließenden Unternehmen zur Abschottung sowie (iii) deren Auswirkungen. 21. Im Zusammenhang mit der Fusionskontrolle versteht man unter dem Schlagwort unilaterale Effekte, dass nach einem Unternehmenszusammenschluss weniger Unternehmen im relevanten Markt aktiv sind, die ihr Marktverhalten somit leichter koordinieren können. 22. Eine Fusion verursache Effizienzgewinne, d.h. eine Reduktion der Grenzkosten der Produktion. Diese Effizienzgewinne können prinzipiell dazu führen, dass auch die Abnehmer von niedrigeren Preisen profitieren. 23. Durch konglomerate Unternehmenszusammenschlüsse werden oft große Konzerne geschaffen, die ein sehr vielfältiges Produktportfolio aufweisen. Solche Unternehmenszusammenschlüsse sind besonders geeignet, die allokative Effizienz des Marktes zu reduzieren. Sie sollten daher von Wettbewerbsbehörden eingehender untersucht werden als horizontale Unternehmenszusammenschlüsse. 24. Die Begriffe input foreclosure und customer foreclosure sind Synonyme. Sie beschreiben den gleichen Sachverhalt. WAHR FALSCH WDH-Klausur im SS 2015 Wettbewerbspolitik und -strategie 4

5 Matrikelnummer: Platznummer: 25. Eine Plattform bedient sowohl eine Marktseite A als auch eine Marktseite B. Die Teilnahme der Akteure vom Typ A am Handel mit der Plattform übt einen positiven externen Effekt auf die Akteure der Gruppe B aus, der sehr stark ist. Umgekehrt ist der positive externe Effekt der B-Akteure auf die A-Akteure eher schwach. Wenn die Plattform gewinnmaximierend agiert, sollte man erwarten, dass Sie von den beiden Marktseiten für die gleiche Leistung identische Preise verlangt. 26. Ein Einkaufszentrum kann als zweiseitiger Markt bezeichnet werden, da eine höhere Anzahl von Kunden den Nutzen der dort befindlichen Ladenbesitzer erhöht und umgekehrt. 27. Laut 17 GWB wird bei einem Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung vermutet, wenn dieses einen Marktanteil von mindestens einem Drittel hat. 28. Ein Unternehmen setzt einen Preis oberhalb der variablen Stückkosten. Hierdurch möchte das Unternehmen Gewinne erzielen, die höher sind als die Gewinne seiner Wettbewerber. Eine solche Maßnahme bezeichnet man als Predatory Pricing (Kampfpreisbildung). 29. Unter Tying versteht man den Verkauf eines Gutes unter der Bedingung, dass der Käufer ebenfalls ein anderes Gut kaufen muss. 30. Das Vorliegen von positiven externen Effekten in der Forschung (research spillovers) führt dazu, dass die Unternehmen aus gesellschaftlicher Sicht zu hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung vornehmen. WAHR FALSCH WDH-Klausur im SS 2015 Wettbewerbspolitik und -strategie 5

6 Aufgabe 2 Preisdiskriminierung (15P) Gegeben sei ein Markt für ein homogenes Gut, auf dem es zwei verschiedene Abnehmergruppen A und B gibt. Das Gut wird von einem gewinnmaximierenden Monopolisten zu konstanten Grenzkosten von c=6 produziert, der die Konsumenten der beiden Gruppen eindeutig identifizieren kann. Die Nachfragefunktionen der beiden Gruppen lauten: Q A (P A )=50-P A Q B (P B )=10-2P B a) Nehmen Sie an, dass es dem Monopolisten erlaubt ist, zwei unterschiedliche Preise zu verlangen (Preisdiskriminierung). Bestimmen Sie die optimalen Preise P A * und P B *. Berechnen Sie ferner die entstehende Konsumentenrente, sowie die Gewinne des Monopolisten. (7P) WDH-Klausur im SS 2015 Wettbewerbspolitik und -strategie 6

7 Matrikelnummer: Platznummer: b) Eine Wettbewerbsbehörde geht nun davon aus, dass die Preisdiskriminierung des Monopolisten einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt. Der Produzent wird daher gezwungen, einen einheitlichen Preis zu setzen. Zeigen Sie mathematisch, ob die Abnehmergruppe B noch bedient wird. (6P) c) Beschreiben Sie stichpunktartig die Effekte des Verbots der Preisdiskriminierung. Werden die Konsumenten durch das Verbot besser gestellt? (2P) WDH-Klausur im SS 2015 Wettbewerbspolitik und -strategie 7

8 Aufgabe 3 Kartelle (16P) Betrachten Sie einen Markt für ein homogenes Gut, auf dem zwei gewinnmaximierende Produzenten in Bertrand-Wettbewerb stehen. Die symmetrischen Unternehmen haben konstante Grenzkosten von c=40. Nehmen Sie an, dass ein gewinnmaximierender Monopolist auf dem Markt einen Preis von p M =120 setzen würde, bei dem sich eine Menge von q M =10 ergebe. a) Bestimmen Sie den Kartellgewinn eines Unternehmens π K, sowie den Gleichgewichtspreis p C und die Gewinne jedes Produzenten im Wettbewerb π C. Wie hoch ist der Gewinn π D, wenn einer der beiden Produzenten von der Kartell-Lösung abweicht. (4P) WDH-Klausur im SS 2015 Wettbewerbspolitik und -strategie 8

9 Matrikelnummer: Platznummer: Gehen Sie nun davon aus, dass die Unternehmen das oben beschriebene statische Spiel unendlich oft wiederholt spielen. b) Der Diskontfaktor der beiden Unternehmen liegt bei δ=0,9. Berechnen Sie den Barwert V K der Gewinne eines Unternehmens im Falle eines stabilen Kartells und den Barwert V D der Gewinne eines Abweichlers. Gehen Sie davon aus, dass eine Abweichung mit ewigem Wettbewerb bestraft wird (grim trigger strategy). Ist das Kartell stabil? Begründen Sie Ihre Antwort in einem Satz. (Hinweis: Sie müssen hierfür noch nicht den kritischen Diskontfaktor berechnen.) (3P) c) Gehen Sie nun davon aus, dass eine Wettbewerbsbehörde das Kartell mit der Wahrscheinlichkeit ρ aufdeckt. In diesem Fall wird jedem Unternehmen ein Bußgeld F auferlegt mit π K -π C >ρf, d.h. das Kartell ist im Erwartungswert profitabler als die Wettbewerbslösung. Die Wettbewerbsbehörde kann annahmegemäß nicht verhindern, dass ein im Zeitpunkt t aufgedecktes Kartell im Zeitpunkt t+1 wieder gebildet wird. i. Stellen Sie die Barwerte V K und V D unter dieser Annahme allgemein auf, d.h. verwenden Sie Variablen und setzen Sie keine Zahlen ein. (2P) WDH-Klausur im SS 2015 Wettbewerbspolitik und -strategie 9

10 ii. Leiten Sie allgemein, d.h. unter Verwendung von Variablen, aus diesen Bedingungen den kritischen Diskontfaktor δ krit her. Welche Bedingung muss hinsichtlich der tatsächlichen Diskontfaktoren δ erfüllt sein, damit das Kartell stabil ist? Interpretieren Sie diese Bedingung im Hinblick auf die Wirkungen einer Wettbewerbsbehörde ökonomisch in einem Satz. (4P) WDH-Klausur im SS 2015 Wettbewerbspolitik und -strategie 10

11 Matrikelnummer: Platznummer: d) Gehen Sie nun davon aus, dass die Wettbewerbsbehörde eine Kronzeugenregelung anbietet. Wenn ein Unternehmen der Wettbewerbsbehörde das Kartell enthüllt, wird sein Bußgeld auf f<f reduziert. Die übrigen Unternehmen tragen weiterhin das höhere Bußgeld F. In diesem Fall beträgt der kritische Diskontfaktor mit Kronzeugenregelung δ krit =0,5. Ohne Kronzeugenregelung hätte der kritische Diskontfaktor δ krit =0,6 betragen. Ist das Kartell durch die Kronzeugenregelung destabilisiert worden? Interpretieren Sie dieses Resultat in maximal zwei Sätzen. (Hinweis: Sie müssen hier nichts berechnen) (3P) WDH-Klausur im SS 2015 Wettbewerbspolitik und -strategie 11

12 Aufgabe 4 Horizontale Unternehmenszusammenschlüsse (24P) Auf einem Markt für ein homogenes Gut befinden sich n=4 Unternehmen. Die Produktion der Unternehmen erfolgt zu konstanten und identischen Grenzkosten i.h.v. c=0. Bei der Produktion fallen jedem Unternehmen ferner Fixkosten i.h.v. F=150 an. Die Unternehmen befinden sich im Cournot-Wettbewerb. Die lautet Q(P)=50-0,5P. a) Bestimmen Sie die gleichgewichtigen Mengen jedes Unternehmens i {1,...,4}, den Gleichgewichtspreis, die im Gleichgewicht entstehenden Gewinne, sowie die Konsumentenrente. (11P) WDH-Klausur im SS 2015 Wettbewerbspolitik und -strategie 12

13 Matrikelnummer: Platznummer: b) Gehen Sie davon aus, dass m=2 Unternehmen fusionieren. Bei der Fusion werden die Fixkosten eines der beiden Unternehmen eingespart. Bestimmen Sie die gleichgewichtigen Gewinne und zeigen Sie, ob sich die Fusion der Unternehmen lohnt. (7P) c) Bestimmen Sie ebenso die Gewinne eines der nicht an der Fusion beteiligten Unternehmen. Interpretieren Sie Ihr Ergebnis. (3P) WDH-Klausur im SS 2015 Wettbewerbspolitik und -strategie 13

14 d) Warum würde eine Wettbewerbsbehörde gemäß dem obigen Modell niemals eine Fusion erlauben? Antworten Sie in max. 3 Sätzen. (3P) WDH-Klausur im SS 2015 Wettbewerbspolitik und -strategie 14

15 Matrikelnummer: Platznummer: Notizen WDH-Klausur im SS 2015 Wettbewerbspolitik und -strategie 15

16 Notizen WDH-Klausur im SS 2015 Wettbewerbspolitik und -strategie 16

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