BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG UHR, AULA BÄRLET EINWOHNERGEMEINDE 2555 BRÜGG
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- Christel Maurer
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1 BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG D O N N E R S TA G, 8. D E Z E M B E R UHR, AULA BÄRLET EINWOHNERGEMEINDE 2555 BRÜGG
2 BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG DONNERSTAG, 8. DEZEMBER UHR, AULA BÄRLET Vorversammlungen Brügg for you: Donnerstag, 1. Dezember 2016, Uhr, Restaurant Bahnhof Evangelische Volkspartei: Mittwoch, 30. November 2016, Uhr, Guinandstrasse 10 Ortsvereinigung: Mittwoch, 7. Dezember 2016, Uhr, Restaurant Jura Schweizerische Volkspartei: Mittwoch, 30. November 2016, Uhr, Restaurant Jura Sozialdemokratische Partei: Dienstag, 6. Dezember 2016, Uhr, Restaurant Jura
3 EINWOHNERGEMEINDE 2555 BRÜGG TRAKTANDEN 1. Budget Beratung und Genehmigung des Budgets sowie Festsetzung der Steueranlagen 2. Wahl Vizepräsident der Gemeinde und 15 des Gemeinderates für die Amtsperiode Wahl Rechnungsprüfungsorgan 17 für die Dauer Verschiedenes 18
4 GEMEINDEVERSAMMLUNG, 8. DEZEMBER 2016 Beschwerden gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Verwaltungskreis Biel-Bienne, Schloss, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Einwohnerinnen und Einwohner, welche gemäss Stimmregister in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind, können an der Gemeindeversammlung ihr Stimmrecht ausüben (Schweizerbürgerrecht, mündig und mindestens 3 Monate in der Gemeinde angemeldet). Sollte anlässlich der Versammlung die Stimmberechtigung einer oder eines Anwesenden angezweifelt werden, gibt das aufliegende aktuelle Stimmregister Auskunft darüber. Nichtstimmberechtigte haben von den Stimmberechtigten getrennt zu sitzen. Im Anschluss an die Versammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem kleinen Imbiss eingeladen. Das Protokoll wird gemäss den Bestimmungen im Reglement über Abstimmungen und Wahlen 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen, d.h. vom 9. bis 30. Januar 2017, bei der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt sodann das Protokoll. 4
5 TRAKTANDUM 1 Budget 2017 Beratung und Genehmigung des Budgets sowie Festsetzung der Steueranlagen Referent: Gemeinderat Reto Tosoni a) Finanzplan Auf einen Blick Die Einwohnergemeinde plant jährlich rollend ihre Finanzen für die kommenden fünf Jahre. Das Resultat ist der Finanzplan. Ein wichtiger Teil davon ist der Investitionsplan. Die vorgesehenen Investitionen lösen einerseits Abschreibungen aus, welche als Abschreibungsaufwand in die jährlichen Planvoranschläge einfliessen, andererseits lösen sie jährliche Geldabflüsse aus, welche auf die Berechnung der flüssigen Mittel, resp. der Aufnahme von Fremdkapital einen direkten Einfluss haben. Weiter werden die jährlichen Ausgaben für die Erfüllung der Gemeindeaufgaben und die Steuer- sowie übrigen Einnahmen geplant. Somit ist er ein Arbeitsinstrument und dient dazu, frühzeitig aufzuzeigen, welche Massnahmen für die Führung eines gesunden Finanzhaushaltes ergriffen werden müssen. Der Finanzplan wurde vom Gemeinderat am 4. November 2016 genehmigt. Über diesen wird an der Gemeindeversammlung orientiert. Der Finanzplan weist in den Jahren 2017, 2018 und 2021 Aufwandüberschüsse aus sowie 2020 wird mit einem Ertragsüberschuss gerechnet. Die positiven Rechnungsergebnisse entstehen dank ausserordentlichen Erträgen aus Planungsmehrwerten (ZPP Gumme und Sacom). Die Defizite können dem Bilanzüberschuss (früher Eigenkapital) entnommen werden. Entsprechend verringert sich der Bilanzüberschuss bis Ende 2021 auf 3,9 Mio. Franken, was rund 6,5 Steueranlagezehntel entspricht. Grundlagen Basis für die Erfolgsrechnung bildet das Budget Für die Planjahre ( ) wurden aufgrund von Erfahrungswerten sowie Empfehlungen der kantonalen Planungsgruppe und der kantonalen Steuerverwaltung Zuwachsraten definiert. Die Entwicklung der Beiträge an die Lastenverteilsysteme Familienzulage, Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe, Neue Aufgabenteilung, öffentlicher Verkehr sowie Lehrerbesoldungen basiert auf Angaben der kantonalen Finanzdirektion respektive der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, unter Berücksichtigung der erwarteten Bevölkerungsentwicklung. 5
6 TRAKTANDUM 1 Der Finanzausgleich ist das Hauptinstrument zur Verringerung der Unterschiede zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden. Die Berechnung hängt von den Steuereinnahmen der letzten drei Jahre ab und ist für unsere Gemeinde relativ schwierig zu berechnen. Die heutigen Berechnungen zeigen, dass Brügg über die Planperiode Beiträge zwischen Fr und Fr aus dem Fonds erhält. In früheren Jahren mussten Beiträge an den Fonds entrichtet werden. Dem neuen Abschreibungsmodus durch die Einführung des neuen Rechnungsmodells (HRM2) ab 2016 wird im Finanzplan Rechnung getragen. Das heisst, ab 2016 werden die Investitionen aufgrund einer Nutzungsdauer (z.b. Liegenschaften 25 Jahre) abgeschrieben und nicht mehr wie bis anhin mit einem Abschreibungssatz von 10% pro Jahr. Der Abschreibungsbedarf im Allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert) liegt in den Jahren zwischen Fr und Fr Die Entwicklung der Steuererträge (Fiskalertrag) basiert auf den Erkenntnissen der Jahresrechnung 2015, den Hochrechnungen für die Jahresrechnung 2016, auf Angaben der kantonalen Steuerverwaltung sowie auf internen Statistiken. Bei den Natürlichen Personen gehen wir davon aus, dass gegenüber den Vorjahren mit einem leicht höheren Steuerertrag gerechnet werden kann. Zum einen wird ein geringer Anstieg der Bevölkerung aufgrund neuer Überbauungen (Muttimatte, Dahlienweg, Gumme) erwartet. Zum anderen sind ebenfalls die Auswirkungen der Begrenzung der Fahrkostenpauschale sowie ein geringer Teuerungsanstieg berücksichtigt. Die Einnahmen der Juristischen Personen entsprechen der Rechnung Gemäss aktuellen Informationen wird die Unternehmenssteuerreform III später als geplant in Kraft treten (Auswirkungen voraussichtlich ab 2022). Aus diesem Grund ist im vorliegenden Finanzplan kein Minderertrag als Folge der Unternehmenssteuerreform III enthalten. Gemäss ersten Berechnungen muss die Gemeinde Brügg mit Mindereinnahmen von rund Fr rechnen. Während der gesamten Finanzplanperiode wird mit einer Steueranlage von 1,59 gerechnet. Ergebnistabelle Gemäss nachstehender Tabelle weist der Finanzplan in den Jahren 2017, 2018 und 2021 Aufwandüberschüsse aus sowie 2020 wird mit einem Ertragsüberschuss gerechnet. Die positiven Rechnungsergebnisse entstehen dank ausserordentlichen Erträgen aus Planungsmehrwerten (ZPP Gumme und Sacom). 6
7 TRAKTANDUM 1 Ergebnis Erfolgsrechnung Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss Entwicklung Bilanzüberschuss (Eigenkapital) Der Finanzplan zeigt auf, dass als Folge der ausgewiesenen Ergebnisse der Bilanzüberschuss abnimmt und im Jahr 2021 noch mit ca. 3,9 Mio. Franken zu rechnen ist. Dies entspricht rund 6,5 Steueranlagezehntel. Die Finanzpolitik ist in dem Sinne weiterzuverfolgen, dass die Entwicklung des Bilanzüberschusses streng zu überwachen und der Finanzplan mindestens jährlich zu überarbeiten ist. Ergebnis in 1000 Franken Bilanzüberschuss Rechnungsergebnis 2021 Investitionsprogramm Das Investitionsprogramm wurde anhand der Eingaben der Abteilungen erstellt. Es hat zum Zweck, die Auswirkungen auf das Finanzhaushaltsgleichgewicht (Tragbarkeit, Finanzierung) aufzuzeigen. Das Investitionsprogramm weist Nettoinvestitionen von rund 6,6 Mio. Franken auf. Nettoinvestitionen gemäss Finanzplan (Allgemeiner Haushalt)
8 TRAKTANDUM 1 Spezialfinanzierungen Geführt werden die Spezialfinanzierungen Abfall, Abwasser, Elektrizitätsversorgung und Feuerwehr. Unter Spezialfinanzierung versteht man die Zuordnung von Einnahmen zu bestimmten Aufgaben. Dabei besteht zwischen der erbrachten Aufgabe und den bezahlten Entgelten ein direkter Zusammenhang. Es fällt nie jährlich exakt jener Ertrag an, damit der Aufwand genau gedeckt werden kann. Innerhalb der einzelnen Funktionen ergeben sich Aufwand- oder Ertragsüberschüsse. Die Aufwandüberschüsse müssen durch zweckbestimmte Erträge (evtl. zukünftige) abgedeckt werden. Ertragsüberschüsse stehen der zukünftigen Aufgabenerfüllung zur Verfügung. Beim Rechnungsabschluss werden die Ergebnisse der spezialfinanzierten Aufgabenbereiche in die Bilanz übertragen. Die geführten Spezialfinanzierungen weisen in der Planperiode mehrheitlich Aufwandüberschüsse auf. Die Spezialfinanzierungen verfügen über genügend Mittel, um die resultierenden Defizite zu decken. Die Entwicklung ist jedoch laufend zu überprüfen, damit frühzeitig nötige Massnahmen ergriffen werden können. 8 b) Budget 2017 Das Budget 2017 ist das erste Planjahr des Finanzplanes und dieses wird immer sehr detailliert geplant. Die einzelnen Abteilungen reichen ihre Budgets ein. Der Gemeinderat hat an drei Lesungen das Budget beraten und zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Auf einen Blick Das vorliegende Budget weist im Allgemeinen Haushalt (nur steuerfinanzierter Bereich ohne Spezialfinanzierungen) einen Aufwandüberschuss von Fr auf, gerechnet mit einer unveränderten Steueranlage von 1,59. Im Finanzplan , welcher im Oktober 2015 erstellt wurde, rechnete man mit einem Aufwandüberschuss von Fr Diese Zahl beruht jedoch auf einer Steueranlage von 1,65 Einheiten. Wenn das vorliegende Budget für das Jahr 2017 ebenfalls mit einer Steueranlage von 1,65 gerechnet wird, resultiert ein Ertragsüberschuss von rund Fr Was einer Besserstellung gegenüber dem letztjährigen Finanzplan von rund Fr entspricht. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Aufwand bei den beeinflussbaren Konti im Budget 2017 tiefer ausfällt als im Budget Das bei der Einführung von HRM2 bestehende Verwaltungsvermögen wird gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung linear innert 13 Jahren (7,69%) abgeschrieben. Diese Abschreibungen belasten die Erfolgsrechnung mit jährlich rund Fr
9 TRAKTANDUM 1 Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Das Budget 2016 wurde bereits nach HRM2 erstellt, somit ist ein Vergleich zwischen Budget 2016 und Budget 2017 möglich. Die Jahresrechnung 2015 wurde noch nach HRM1 abgeschlossen. Da diese Zahlen nicht nach HRM2 umgeschlüsselt wurden, sind die Rechnungszahlen 2015 in den vorliegenden Unterlagen nicht ausgewiesen. Bemerkungen zum Budget Mit Einführung von HRM2 werden neu nebst dem Allgemeinen Haushalt (steuerfinanzierter Bereich) auch die Ergebnisse der einzelnen Spezialfinanzierungen (Abfall, Abwasser, Elektrizität und Feuerwehr) ausgewiesen. Diese fünf Bereiche zusammen gerechnet, ergeben das Resultat des Gesamthaushaltes. Gesamthaushalt - Fr Allg. Haushalt - Fr Spezialfinanzierungen - Fr Abfall - Fr Abwasser - Fr Elektrizität + Fr Feuerwehr + Fr Bei einer unveränderten Steueranlage von 1,59 Einheiten weist das Budget 2017 (allgemeiner Haushalt) einen Aufwand von Fr und einen Ertrag von Fr aus. Daraus ergibt sich ein Aufwandüberschuss von Fr
10 TRAKTANDUM 1 Erläuterungen zu den einzelnen Funktionen Budget 2017 Budget 2016 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Funktionale Gliederung Nettoergebnis Allgemeine Verwaltung Nettoergebnis Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Nettoergebnis Bildung Nettoergebnis Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Nettoergebnis Gesundheit Nettoergebnis Soziale Sicherheit Nettoergebnis Verkehr und Nachrichtenübermittlung Nettoergebnis Umweltschutz und Raumordnung Nettoergebnis Volkswirtschaft Nettoergebnis Finanzen und Steuern Nettoergebnis Allgemeine Verwaltung: Der Nettoaufwand der Allgemeinen Verwaltung fällt um rund Fr tiefer aus als im Budget Weniger Aufwand im Bereich Propaganda, Wahlen und Abstimmungen sowie Sitzungsgeld für Behörden. Dem gegenüber steigen die Besoldungskosten an (Stellenaufstockungen, Aus- und Weiterbildungskosten sowie individuelle Lohnerhöhungen). Öffentliche Ordnung und Sicherheit: Der Nettoaufwand der öffentlichen Sicherheit fällt um rund Fr höher aus als im Budget Für die Sanierung der Kanalisation beim Schiessstand Spärs musste ein Betrag von Fr ins Budget aufgenommen werden. 10
11 TRAKTANDUM 1 Bildung: Der Nettoaufwand der Bildung liegt um rund Fr über dem Budget Der Beitrag an den Kanton für Lehrerbesoldungen (inkl. IBEM) fällt gesamthaft um rund Fr höher aus als im Vorjahr. Diese Kosten werden aufgrund der bewilligten Lektionenzahlen sowie der zu erwartenden Schülerzahlen berechnet. Minderaufwand zeigt sich im Bereich Schulreisen, Exkursionen und Lager. Zur Zeit wird die Schaffung einer 50%-Stelle Schulsozialarbeit geprüft. Im vorliegenden Budget ist ein entsprechender Betrag enthalten. Kultur: Der Nettoaufwand der Kultur fällt um rund Fr höher aus als Im vorliegenden Budget sind Unterhaltskosten für die Sandgrube in der Höhe von Fr enthalten. Gesundheit: Der Nettoaufwand entspricht dem Budget Soziale Sicherheit: Der Nettoaufwand der Sozialen Sicherheit liegt um rund Fr unter dem Budget Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) beabsichtigt, per das Abgeltungssystem für das Personal von Sozialdiensten zu ändern. Neu sollen Pauschalen pro Fall statt pro Vollzeitstelle mitfinanziert werden. Diese Systemänderung hat Auswirkungen auf die Abgeltungssumme für Besoldungskosten für das Jahr Gemäss Berechnungen können wir bedingt durch diesen Systemwechsel mit einer höheren Abgeltung rechnen. Verkehr: Der Nettoaufwand liegt rund Fr unter dem Budget Im Bereich Öffentlicher Verkehr wird gegenüber dem Vorjahresbudget mit einem Minderaufwand von Fr gerechnet. Umweltschutz und Raumordnung: Der Nettoaufwand liegt rund Fr über dem Budget Für den baulichen Unterhalt des Friedhofgebäudes sind im 2017 Fr eingestellt. Bei der Abwasserund Abfallbeseitigung handelt es sich um Spezialfinanzierungen, welche ausgeglichen abschliessen müssen und den allgemeinen Haushalt nicht belasten. Gemäss Abwasser- und Abfallreglement werden die Tarife durch den Gemeinderat festgesetzt. Diese wurden im Jahr 2014 gesenkt. Volkswirtschaft: Die Gemeindeabgaben der Elektrizitätsversorgung betragen Fr Im 2016 sind Fr budgetiert. Auch in den kommenden Jahren kann mit einer Abgabe in dieser Höhe gerechnet werden. 11
12 TRAKTANDUM 1 Finanzen und Steuern: Das vorliegende Budget ist mit einer Steueranlage von 1,59 Einheiten berechnet. Wie alle Jahre ist es schwierig, den Bereich Steuern zu budgetieren. Die Entwicklung der Steuererträge basiert auf den Erkenntnissen der Jahresrechnung 2015, den Hochrechnungen für die Jahresrechnung 2016, auf Angaben der kantonalen Steuerverwaltung sowie auf internen Statistiken. Bei den Natürlichen Personen gehen wir davon aus, dass gegenüber den Vorjahren mit einem leicht höheren Steuerertrag gerechnet werden kann. Zum einen wird ein geringer Anstieg der Bevölkerung aufgrund der neu erstellten Überbauung Muttimatte erwartet. Zum anderen sind ebenfalls die Auswirkungen der Begrenzung der Fahrkostenpauschale berücksichtigt. Die Einnahmen der Juristischen Personen entsprechen der Rechnung Die festen Darlehen betragen aktuell 13,5 Mio. Franken. Im nächsten Jahr müssen für die Finanzierung der beschlossenen respektive geplanten Investitionen neue Gelder aufgenommen werden. Trotz dem höheren Fremdkapital kann mit viel tieferen Passivzinsen gerechnet werden. Investitionen Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis zum Betrag von Fr der Erfolgsrechnung. Ausgenommen von dieser Praxis sind die Investitionen der Elektrizitätsversorgung. Hier gelten tiefere Aktivierungsgrenzen. Es erfolgt dabei eine konstante Praxis. Im Jahr 2017 sind nachfolgende Investitionen geplant. Für diese Ausgaben sind die Investitionsfolgekosten (Abschreibungen, Zinsen) in der Erfolgsrechnung enthalten. Sofern die Projekte noch nicht genehmigt sind, müssen diese vom zuständigen Organ (Gemeindeversammlung, Gemeinderat) noch beschlossen werden. 12
13 TRAKTANDUM 1 Investition Betrag Allgemeiner Haushalt Erneuerung IT, Arbeitsstationen Neue Telefonanlage Verwaltung Anpassungen neue Büroräumlichkeiten in BIWOG-Gebäude Kredit gesprochen, für Soziale Dienste Total Fr Neue Beleuchtung + einfache Anpassungen, Bärlet II Fenster und Storen, Abwartswohnung Bärlet Dach und Dachboden sanieren, Abwartswohnung Bärlet Neuer Bodenbelag, Turnhalle OG Bärlet Flankierende Massnahmen N5, Gemeindestrassen Total Fr Flankierende Massnahmen N5, Kantonsstrassen Total Fr Sanierung Pflästerung Dorfplatz Landschaftsschutzplanung Total Allgemeiner Haushalt Spezialfinanzierungen Neuorganisation Sammelstellen Kanalisationsleitung Tierheim/Witschi (netto) Kredit gesprochen Kanal- und Schachtaufnahmen ganzes Netz Kredit gesprochen, total Fr Totalsanierung/Nachrüsten Pumpstation Erle Total Fr Leitungsbau Tiefbau (EW) Leitungsbau N5 (EW) Hauptzuleitung Gemeinde Brügg (EW) Trafostationen (EW) Anschaffung Messapparate (EW) Lagergebäude (EW) Ersatz Fahrzeug (EW) Rückerstattungen (EW) Total Spezialfinanzierungen Spezialfinanzierungen Die Spezialfinanzierungen Abfall und Abwasser weisen für das Jahr 2017 Aufwandüberschüsse auf. Diese Defizite können jedoch durch die vorhandenen Saldi der Spezialfinanzierungen aufgefangen werden. Die spezialfinanzierten Bereiche Elektrizität und Feuerwehr schliessen im 2017 mit einem Ertragsüberschuss ab. Diese Überschüsse werden in die Spezialfinanzierung eingelegt und können für spätere Aufwandüberschüsse verwendet werden. 13
14 TRAKTANDUM 1 Antrag des Gemeinderates a) Die Gemeindesteueranlage wird per 2017 unverändert auf 1,59 festgesetzt. b) Die Liegenschaftssteuer wird per 2017 unverändert auf 1,0 des amtlichen Wertes festgesetzt. c) Genehmigung Budget 2017 bestehend aus Allgemeiner Haushalt Aufwandüberschuss Fr SF Abfall Aufwandüberschuss Fr SF Abwasser Aufwandüberschuss Fr SF Elektrizität Ertragsüberschuss Fr SF Feuerwehr Ertragsüberschuss Fr Gesamthaushalt Aufwandüberschuss Fr Das Detailbudget und der Finanzplan können bei der Finanzverwaltung Brügg (Gemeindehaus, 1. Stock) bezogen bzw. bestellt oder auf eingesehen werden. Vorgängig der Gemeindeversammlung erteilt Ihnen unsere Finanzverwalterin, Ursula Bürgi, gerne während den ordentlichen Büroöffnungszeiten Auskunft. 14
15 TRAKTANDUM 2 Wahl Vizepräsident der Gemeinde und des Gemeinderates in einer Person für die Amtsperiode Referent: Gemeindepräsident Marc Meichtry In den Nidauer Anzeigern vom 27. Oktober und 3. November 2016 hat der Gemeinderat gestützt auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Reglementes über Abstimmungen und Wahlen vom 16. Juni 2000 bekanntgegeben, dass anlässlich der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2016 nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) für die Amtsdauer 2017 bis 2020 das Vizepräsidium der Gemeinde und des Gemeinderates in einer Person aus der Mitte der am 30. Oktober 2016 an der Urne gewählten Gemeinderatsmitglieder zu wählen ist. Innerhalb der angesetzten Frist ist folgender Vorschlag eingegangen: Gemeinderat Hans Flückiger geb. 1950, dipl. Architekt ETH SIA, Rainpark 14, Mitglied der Ortsvereinigung Brügg, neu. Es sind demnach nicht mehr Vorschläge eingegangen, als Sitze zu vergeben sind. Gemäss Art. 21 des Reglementes über Abstimmungen und Wahlen ist der Obengenannte anlässlich der Gemeindeversammlung durch die Versammlungsleitung als gewählt zu erklären. 15
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17 TRAKTANDUM 3 Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Dauer Referent: Gemeinderat Reto Tosoni Art. 31 unserer Gemeindeordnung schreibt vor, dass mit der Rechnungsprüfung eine von der Gemeindeversammlung gewählte professionelle und verwaltungsunabhängige Revisionsstelle betraut wird. Seit 2008 prüft die Revisia AG die Jahresrechnung der Gemeinde Brügg. Der bestehende Vertrag läuft Ende dieses Jahres aus. Das Ressort Finanzen hat für eine Neubeurteilung im Hinblick auf die Amtsperiode nebst der bestehenden Revisionsstelle (Revisia AG) zwei weitere Anbieter zur Offerteinreichung eingeladen. Es sind dies Finances Publiques AG aus Bowil sowie ROD-Treuhand AG aus Urtenen-Schönbühl. Diese Firmen weisen alle grosse Erfahrungen im Bereich Rechnungsprüfung von Gemeinden auf. Sämtliche Offerten beinhalten die obligatorische Rechnungsprüfung gemäss Vorgaben Kanton Bern sowie die Datenschutzaufsicht. Die eingelangten Offerten wurden detailliert ausgewertet. Nebst dem Preis wurden auch Referenzen, geplantes Vorgehen sowie Informationsgehalt der Offerte in die Bewertung mit einbezogen. Die Finances Publiques AG hat das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht. Gestützt auf die Auswertung hat der Gemeinderat beschlossen, der Gemeindeversammlung die Firma Finances Publiques AG aus Bowil zur Wahl als Rechnungsprüfungsorgan für die nächsten vier Jahre (Geschäftsjahre ) zu unterbreiten. Antrag Der Gemeinderat beantragt, die Firma Finances Publiques AG aus Bowil BE als Rechnungsprüfungsorgan inklusive Datenschutz für die Legislatur zu wählen. 17
18 TRAKTANDUM 4 Verschiedenes Unter anderem: Verabschiedung der per Ende 2016 austretenden Mitglieder des Gemeinderates: Anna Rawyler, 14 Amtsjahre Franz Lüdi, 12 Amtsjahre Bruno Rawyler, 12 Amtsjahre (während 10 Jahren zugleich Vize-Gemeindepräsident) Theo Stauffer, 10 Amtsjahre Begrüssung der ab 2017 neu amtierenden Mitglieder des Gemeinderates: Hans Flückiger Werner Hässig Henri Jacot Albert Trafelet 18 Der Gemeinderat Brügg, im November 2016
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BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG DONNERSTAG, 4. DEZEMBER 2014 19.30 UHR, AULA BÄRLET
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