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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom und Antwort des Senats Betr.: Maßnahmen gegen psychische Erkrankungen in der Hamburger Verwaltung Senatorin Prüfer-Storcks forderte wiederholt ein stärkeres Vorgehen gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft. Nach bisherigen Erkenntnissen erfüllt die Hamburger Verwaltung nicht die Anforderungen, die an die Privatwirtschaft gestellt werden sollen. Die folgenden Fragen beziehen sich auf alle Beschäftigungsverhältnisse in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg, einschließlich der Einrichtungen nach 15 LHO, Landesbetrieben nach 26 LHO und den öffentlichen Unternehmen, jedoch ohne die staatlichen Hochschulen. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Mitarbeiter gibt es in der Hamburger Verwaltung entsprechend der Definition in der Einleitung? Im Dezember 2013 gab es in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg, einschließlich der Einrichtungen nach 15 LHO und der Landesbetriebe nach 26 LHO ohne die Hochschulen und ohne die öffentlichen Unternehmen Beschäftigungsverhältnisse. In den öffentlichen Unternehmen gab es im Dezember 2012 insgesamt Beschäftigte (vergleiche Drs. 20/10016, Beteiligungsbericht 2012, Seite 15). Zahlen für 2013 liegen insoweit noch nicht vor. Der Beteiligungsbericht 2013 befindet sich derzeit in Vorbereitung. 2. Gibt es eine Anweisung des Senates oder der Fachbehörden, dass Störungen und Unterbrechungen der Arbeit sowie die gleichzeitige Verrichtung mehrerer Arbeiten auf ein Mindestmaß zu reduzieren sind? Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter betrifft diese Anweisung? 3. Wird die Einhaltung der in Frage 2. genannten Anweisung regelmäßig kontrolliert? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis, das heißt ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiter vor dieser Gefahr geschützt sind? 4. Gibt es eine Anweisung des Senates oder der Fachbehörden, dass Mobiltelefone und -Zugänge nach Uhr und am Wochenende und im Urlaub ausgeschaltet sind? Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter betrifft diese Anweisung?

2 Drucksache 20/13130 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 5. Wird die Einhaltung der in Frage 4. genannten Anweisung regelmäßig kontrolliert? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis, das heißt ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiter vor dieser Gefahr geschützt sind? 6. Gibt es eine Anweisung des Senates oder der Fachbehörden, dass Arbeit und arbeitsfreie Zeit abzugrenzen sind? Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter betrifft diese Anweisung? 7. Wird die Einhaltung der in Frage 6. genannten Anweisung regelmäßig kontrolliert? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis, das heißt ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiter vor dieser Gefahr geschützt sind? 8. Gibt es eine Anweisung des Senates oder der Fachbehörden, dass Überstunden innerhalb sechs Wochen durch Freizeit ausgeglichen werden? Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter betrifft diese Anweisung? 9. Wird die Einhaltung der in Frage 8. genannten Anweisung regelmäßig kontrolliert? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis, das heißt ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiter vor dieser Gefahr geschützt sind? Siehe Drs. 20/ Werden den Mitarbeitern kostenlose Seminare oder Ähnliches zur Stressbewältigung angeboten? Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter können diese in Anspruch nehmen? Das Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) hat im Rahmen der zentralen Fortbildung sowie der von den Behörden und Ämtern beauftragten Fortbildungen in 2013 und 2014 (Januar bis September) die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Veranstaltungen zum Thema Stressbewältigung durchgeführt. Die Veranstaltungen können grundsätzlich von den Beschäftigen der Hamburger Verwaltung und auch von den Beschäftigten der öffentlichen Unternehmen kostenfrei besucht werden. Die Kosten trägt das ZAF beziehungsweise die entsendenden Behörden, Ämter, Landesbetriebe, Einrichtungen oder Unternehmen. Seminare zur Stressbewältigung Veranstaltungstitel Anzahl VA TN TNT Führung und Gesundheit/Fehlzeiten senken, gesundheitsförderlich führen ,5 Bevor alles zu viel wird: Stress bewältigen, Stress vermeiden Probier's mal mit Gelassenheit: Anti-Stress-Strategien im Kundenbereich Stress- und fehlerfrei arbeiten mit komplexen Arbeitsanforderungen

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13130 Seminare zur Stressbewältigung Veranstaltungstitel Anzahl VA TN TNT Stressbewältigung durch Achtsamkeit ,5 Stressimpfungstraining nach Meichenbaum ,5 Stressmanagement und erfolgreiche Kundengespräche Umgang mit Belastungen Anti-Stress-Strategien Resilienz: Die Kunst, mit Belastungen gelassener umzugehen Gesund im Beruf Was kann ich selbst tun?/gesundbleiben am Arbeitsplatz Burn-out Prophylaxe Engagiert und gesund im Beruf eine gute Balance finden im Umgang mit Herausforderungen Hinschauen und handeln: Umgang mit psychisch belasteten Beschäftigten Effektives Zeit- und Selbstmanagement Autogenes Training Progressive Muskelentspannung Yoga , (Jan. Sept.) Führung und Gesundheit/Fehlzeiten senken, gesundheitsförderlich führen Bevor alles zu viel wird: Stress bewältigen, Stress vermeiden Probier's mal mit Gelassenheit: Anti-Stress-Strategien im Kundenbereich Stressmanagement und erfolgreiche Kundengespräche Resilienz: Die Kunst, mit Belastungen gelassener umzugehen Engagiert und gesund im Beruf eine gute Balance finden im Umgang mit Herausforderungen Burnoutprävention Effektives Zeit- und Selbstmanagement Gelassen zum Ziel Mit dem Zürcher Ressourcenmodell eigene Ziele erreichen Gesundbleiben am Arbeitsplatz Hinschauen und handeln: Umgang mit psychisch belasteten Beschäftigten Motivations- und Ressourcenstärkung durch MBSR ,5 Autogenes Training Progressive Muskelentspannung 1 5 2,5 Minutenmeditation ,5 Yoga ,5 Gesamt VA = Veranstaltungen, TN = Teilnahmen, TNT = Teilnahmetage Darüber hinaus bieten einzelne Behörde und Ämter (einschließlich der Einrichtungen nach 15 LHO und Landesbetriebe nach 26 LHO) sowie die öffentlichen Unternehmen/Stiftungen für ihre Beschäftigten ergänzend dezentrale Veranstaltungen zu diesem Themenkomplex an. 11. Hat der Senat Gefährdungsanalysen betreffend psychische Arbeitsbelastungen für die jeweiligen Dienststellen und Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg erstellt? Wenn ja: wann betreffend welche und mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht und wann beabsichtigt der Senat dies zu tun? 3

4 Drucksache 20/13130 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die Beurteilung der psychischen Arbeitsbelastungen ist Bestandteil der gemäß 5 ArbSchG durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung und damit Regelaufgabe im Arbeitsschutz. Die Behörden und Ämter führen Gefährdungsanalysen in eigener Verantwortung durch, wobei sie hinsichtlich der Berücksichtigung psychischer Arbeitsbelastungen vom Arbeitsmedizinischen Dienst, dem zum Personalamt gehörenden zentralen betriebsärztlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg, beraten und unterstützt werden. Das Personalamt wird zeitnah mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften eine Vereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung treffen. Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung werden den Dienststellen und Einrichtungen ein einheitlicher Rahmen und Mindeststandards für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen an die Hand gegeben. Folgende Dienststellen und Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg haben bereits Gefährdungsanalysen vorgenommen oder bereiten dies derzeit vor: Behörden, Ämter, Einrichtungen nach 15 LHO, Landesbetriebe nach 26 LHO: Das Zentrum für Personaldienste (ZPD) führt seit 2006 regelmäßig umfassende Mitarbeiterbefragungen zur Erfassung auch der psychischen Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz und zur Evaluation der durchgeführten Maßnahmen durch. Im Ergebnis wurden bisher ein Gesundheitstag sowie Maßnahmen zur Verbesserung der räumlichen Arbeitssituation durchgeführt. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte bereitet derzeit eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Arbeitsbelastungen vor. Das Bezirksamt Altona führt aktuell eine Gefährdungsbeurteilung zum Thema psychische Belastungen durch. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Das Bezirksamt Eimsbüttel beabsichtigt, beginnend mit vier pilotierenden Fachämtern, Gefährdungsanalysen durchzuführen. Das Bezirksamt Wandsbek hat im Sommer dieses Jahres begonnen, die psychische Belastungssituation zu untersuchen. Zunächst wurde die Analyse im Dezernat 1 Steuerung und Service im Wege einer anonymen und standardisierten Mitarbeiterbefragung durchgeführt, die drei übrigen Dezernate folgen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Im Bezirksamt Bergedorf wurden in einem Zeitraum von circa sechs Jahren nacheinander in allen Fachämtern Gefährdungsanalysen betreffend psychischer Arbeitsbelastungen durchgeführt. Ergebnisse waren unter anderem Maßnahmen zur Optimierung der Situation in den Dienstgebäuden (zum Beispiel Geräuschdämmung oder Beleuchtungssituation) sowie Maßnahmen an einzelnen Arbeitsplätzen (zum Beispiel Ausrichtung von Arbeitsplätzen oder Bildschirmen). Im Bezirksamt Harburg sind flächendeckende Gefährdungsanalysen ab dem 4. Quartal 2014 startend mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes geplant. Die Behörde für Justiz und Gleichstellung (JB) hat im Jahr 2011 im Bereich der Hamburgischen Justizvollzugsanstalten eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Arbeitsbelastungen durchgeführt. In der Folge konnte die Arbeitszufriedenheit der Bediensteten durch die Stärkung der Führungskompetenzen und des Führungsverhaltens auf mehreren Ebenen, die Gewährleistung von Gestaltungsspielräumen bei der Arbeit sowie die Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten und deren Transparenz erhöht werden. Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen in insgesamt 243 Schulen (davon 17 wiederholt), dem Landesinstitut für Lehrerbildung (LI), dem Amt für Verwaltung und der Volkshochschule (VHS) durchgeführt. Aufgrund der spezifischen Belastungsprofile der einzelnen Schulen werden schulbezogen Maßnahmen entwickelt. Zu nennen sind insbesondere Ganztagskonferenzen, schulinterne Fortbildungsseminare zum Stressmanagement und die Durchführung von Supervisionsgruppen. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13130 Im LI wurden im Wesentlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikationsstruktur und -kultur verabredet. Darüber hinaus wurden für einzelne Organisationseinheiten Teamentwicklungsmaßnahmen und/oder Coachings verabredet. Für das Amt für Verwaltung arbeitet eine Steuerungsgruppe zurzeit an der Entwicklung von passenden Maßnahmen. Für die VHS werden die Ergebnisse im Detail bis Ende 2014 in allen Teams bewertet und etwaige Handlungsbedarfe und Maßnahmen formuliert. Die VHS ist derzeit dabei, ein systematisches betriebliches Gesundheitsmanagement aufzubauen. Die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) hat in den Jahren im Bereich Grundsatzangelegenheiten Wissenschaften eine Gefährdungsanalyse durchgeführt. Die Erkenntnisse sind im Jahr 2013 in den Organisationsentwicklungsprozess der BWF eingeflossen. Derzeit findet in der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) mit wissenschaftlicher Unterstützung online eine anonymisierte Mitarbeiterbefragung zu diesem Thema statt. Die Befragung ist am beendet. Anschließend wird die Erhebung ausgewertet. Aus dem Ergebnis sollen entsprechende Maßnahmen in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den zuständigen Gremien und Akteuren (Direktion, Personalrat, Gesundheitsmanagement und Betriebsarzt) abgeleitet und umgesetzt werden. Der Landesbetrieb Philharmonisches Staatsorchester ist bezüglich der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in der Konzeptionsphase. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) führt aktuell die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz durch. Derzeit läuft die Auswertung. Die endgültigen Ergebnisse liegen somit noch nicht vor. Vor der Gesamterhebung gab es eine Pilotphase. Nach dieser wurden erste Maßnahmen umgesetzt, zum Beispiel eine Veranstaltungsreihe zu Selbstmanagement (Module Zeit- und Selbstmanagement, Schreiben leicht gemacht, elektronische Ablage) und die Erstellung einer Handlungshilfe zu digitalem Arbeiten mit Spielregeln. Eine Workshop-Reihe für Führungskräfte ist in der Planung. Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) hat eine Beschäftigtenbefragung zur Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt. Als Ergebnis wurden Regelungen zur Arbeitszeit und ein regelmäßiges Controlling zur Vermeidung von zeitlicher Überbeanspruchung im Schichtdienst verwirklicht. Darüber hinaus wurde eine Dienstvereinbarung zur Förderung einer guten Zusammenarbeit geschlossen. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) führt regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen zu den mit der Arbeit verbundenen Belastungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durch und hat 2013/ 2014 erstmals auch die psychischen Belastungen flächendeckend erhoben. Die Ergebnisse sind dokumentiert und an der Beseitigung der festgestellten Defizite wird im Rahmen des im Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) festgelegten Prozesses kontinuierlich gearbeitet. Das konkrete Verfahren und die Verantwortlichkeiten sind im AMS und in der Dienstvereinbarung Gefährdungsbeurteilung in der BGV vom festgelegt. In der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) wurde in einer Abteilung eine Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen durchgeführt. Im Ergebnis wurden Maßnahmen in den Handlungsfeldern Arbeitsverdichtung/Arbeitsmenge/quantitative Überforderung (Einspeisung der Maßnahmen in der Aufgabenkritik), Information und Partizipation insbesondere der Führungskräfte (Schaffung von Austauschmöglichkeiten) sowie fehlende Standards/Leitfäden entwickelt und umgesetzt. Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) hat psychische Belastungen zunächst nur in der Gefährdungsbeurteilung Bürobereich LGV allgemein berücksichtigt. Systematische Analysen sind geplant, sobald Ergebnisse aus dem Pilotbereich der BSU vorliegen. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat eine flächendeckende Gefährdungsanalyse durchgeführt. Die Erhebungsdaten werden zurzeit ausgewertet. 5

6 Drucksache 20/13130 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) beabsichtigt, in 2015 in Teilbereichen mit der Erhebung zu beginnen. In der Behörde für Inneres und Sport (BIS) liegen Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen für die Mehrheit der Ämter, die Feuerwehr und den Landesbetrieb Verkehr (LBV) vor. Als Ergebnis wird beispielsweise bei der Feuerwehr für jede der drei Wachabteilungen einer Wache, für die beiden Dienstgruppen in der Rettungsleitstelle und für jede der fünf Abteilungen ein sogenannter Sozialer Ansprechpartner (SAP) ausgebildet (insgesamt 64). Diese Ansprechpartnerinnen und -partner sollen beratend und begleitend für alle Mitarbeitenden bei beruflichen und persönlichen Krisen tätig sein. Dadurch sollen die Belastungsreaktionen bei Einzelnen minimiert, ein verbesserter Zusammenhalt in den (Wach-)Abteilungen ermöglicht, Frühpensionierungen der Mitarbeiter-innen und Mitarbeiter verringert und der Krankenstand abgebaut werden. Als weiteres beispielhaftes Ergebnis wurde bei der Feuerwehr am ein von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewähltes neues Arbeitszeitmodell im Einsatzdienst (Dienstplan) eingeführt. Ziele sind die Verbesserung der Arbeitszufriedenheit, die Senkung des Krankenstands durch Erhöhung der Regenerationsmöglichkeiten und die Sicherstellung der Funktionsbesetzungen Darüber hinaus gab es Aktivitäten im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) des LBV wie zum Beispiel die Schaffung von BGM-Ansprechpartnerinnen und -Ansprechpartnern in allen Fachgebieten und die Durchführung von Stressbewältigungsseminaren für Beschäftigte im Kundenkontakt und für Leitungskräfte. Im Amt für Innere Verwaltung und Planung wurden zum Thema Informationsfluss zusätzliche Besprechungsrunden und Jour fixes eingerichtet. Zum Thema Aufstiegschancen hat die Personalentwicklung ein Beratungsangebot konzipiert und implementiert. Schulbau Hamburg (SBH) und Gebäudemanagement Hamburg (GMH) haben psychische Arbeitsbelastungen als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung im Jahr 2012 erhoben (siehe dazu auch Drs. 20/7428). Es wurde eine Serverraumdämmung aufgrund von Belastung durch Hintergrundlärm veranlasst. Öffentliche Unternehmen/Stiftungen: HAMBURG WASSER hat psychische Arbeitsbelastungen in der Kundenbetreuung und in der IT analysiert. Die Analysen führten zu aufbau- und ablauforganisatorischen Veränderungen sowie zu technischen Veränderungen, die den Arbeitseinsatz erleichtern. Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) lässt zurzeit eine Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung am Arbeitsplatz erstellen und erhält in Kürze Ergebnisse. Die Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung wurde als Pilotprojekt in der Personalabteilung begonnen. Sie soll bei Erfolg für die gesamte SRH übernommen werden. Aktuell wird in der Bäderland Hamburg an einem Konzept für eine Gefährdungsanalyse betreffend psychischer Arbeitsbelastungen gearbeitet. Ergebnisse sollen im Laufe des Jahres 2015 vorliegen und darauf basierend gegebenenfalls Maßnahmen abgeleitet werden. Bei der SAGA GWG liegen allgemeine Gefährdungsanalysen für jeden Arbeitsplatz vor. Die Erhebung für psychische Belastungen läuft zurzeit unter Beteiligung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Hamburger Hochbahn AG wird im Laufe des nächsten Jahres ein Pilotprojekt abschließen, das sich mit der branchenspezifischen Erstellung von Gefährdungsanalysen unter besonderer Berücksichtigung psychischer Arbeitsbelastungen beschäftigt. Nach Abschluss dieses Pilotprojekts ist auf Grundlage der dann gesammelten Erkenntnisse ein Ausrollen dieser spezifisch erstellten Gefährdungsanalysen auf alle Unternehmensbereiche vorgesehen. 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13130 Bei der Hamburg Verkehrsanlagen wurde in Teilbereichen, die zum Beispiel durch Annahme von Beschwerden et cetera besonderen Belastungen unterliegen, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchgeführt. Im Ergebnis wurden Stressbewältigungsseminare, Deeskalationstrainings sowie Konfliktmanagement-Schulungen angeboten. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wurde bei der Hamburg Port Authority eine Mitarbeiterbefragung einschließlich psychischer Arbeitsbelastungen durchgeführt (vergleiche dazu auch Antwort zu Drs. 20/7428). Im Ergebnis führte dies zu einer Intensivierung der Arbeit des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, einem Fortbildungsangebot Gesundes Führen, dem Start von Pilotprojekten in ersten Bereichen mit Fokussierung auf spezifische Belastungen (einschließlich psychischer Arbeitsbelastungen). Die Gefährdungsbeurteilung der HVV befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Hierbei soll zukünftig die psychische Arbeitsbelastung mit erhoben werden. Die Gefährdungsanalyse wird bei der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH) über den Betriebsärztlichen Dienst vorgenommen (Abfrage Arbeitsbewältigungsindex) sowie über den Anerkennenden Erfahrungsaustausch (Gespräch Führungskraft Mitarbeiterin/Mitarbeiter). Maßnahmen werden individuell und einzelfallbezogen entwickelt. Eine systematische Gefährdungsbeurteilung inklusive der Beurteilung psychischer Belastungen ist zurzeit bei der LOTTO Hamburg für alle Unternehmensbereiche in der vorbereitenden Planung. Die Städtische Gebäudeeigenreinigung (SGG) hat für jede Tätigkeit und jeden Arbeitsort Gefährdungsbeurteilungen erstellt. Diese beinhalten auch mögliche psychische Belastungen. Die Sprinkenhof hat im Frühjahr 2012 eine Gefährdungsanalyse durchgeführt. Im Ergebnis wurden und werden kulturstärkende Maßnahmen, ein Gruppenworkshop zur besseren Abstimmung von Prozessabläufen sowie Workshops zum Stressmanagement durchgeführt. Die Stromnetz Hamburg hat eine flächendeckende Gefährdungsanalyse durchgeführt. Ergebnis war die Durchführung von dreitätigen Schulungen für alle Führungskräfte. Das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) führt UKE-weit bereichsbezogen Gefährdungsbeurteilungen als Regelaufgabe im Rahmen des Arbeitsschutzes durch. Gegenstand der Gefährdungsanalysen ist auch die Berücksichtigung psychischer Arbeitsbelastungen, wobei bei der Erhebung und Beurteilung die arbeitsmedizinische Beratung und Unterstützung durch die Ärztinnen des Betriebsärztlichen Dienstes des UKE erfolgt. Ergebnisse der bisherigen Gefährdungsbeurteilungen waren moderierte Mitarbeiterworkshops zur Analyse von Ressourcen, Defiziten und partizipativen Lösungsvorschlägen in den Arbeitsbereichen. Außerdem wurde eine Gesundheitssprechstunde Betriebsärztlicher Dienst eingerichtet. Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Optimierung von Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise Verringerung psychischer Arbeitsbelastungen. Das Museum für Völkerkunde (Stiftung öffentlichen Rechts) und das Stadtmuseum Harburg/Helms-Museum führen die Erhebung psychischer Belastungen als Teil der Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes durch. Unter anderem resultierten aus den Gefährdungsbeurteilungen Coachings, Mediationen und Umsetzungen. Die Hamburger Kunsthalle (Stiftung öffentlichen Rechts) führt regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen mit entsprechenden daraus resultierenden Maßnahmen für die einzelnen Arbeitsplätze durch. Es gibt regelmäßige umfassende anonymisierte Mitarbeiterbefragungen und eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst. Die Deichtorhallen Hamburg und die Stiftung Historische Museen Hamburg (SHMH) erheben psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen 7

8 Drucksache 20/13130 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode aller Arbeitsplätze. Es gibt die vorgeschriebenen Gefährdungsanalysen für jeden Arbeitsplatz. Dabei wurden bisher keine arbeitsplatzbedingten psychischen Gefährdungen festgestellt. Die Hamburgische Staatsoper und die Thalia Theater befinden sich bezüglich der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen derzeit in der Konzeptionsphase. 12. Was unternimmt der Senat gegen Mobbing? Gibt es eine Stelle, bei der Mitarbeiter anonym Hilfe bei Mobbing in Anspruch nehmen können? Wenn ja: Für wie viele Mitarbeiter besteht diese Möglichkeit? Siehe Drs. 20/7428 (Antwort zu 12.). Zu den Angaben der öffentlichen Unternehmen/Stiftungen siehe Anlage Wie viele Arbeitstage fielen pro Mitarbeiter in der Hamburger Verwaltung wegen psychischer Probleme im Jahre 2013 aus? Wie war dieses Verhältnis bei allen Beschäftigten in Hamburg? Siehe Drs. 20/7428 (Antwort zu 13.). 14. Welches war 2013 das durchschnittliche Renten- beziehungsweise Pensionseintrittsalter der Mitarbeiter der Hamburger Verwaltung? Welches ist der Vergleichswert bei allen Beschäftigten in Hamburg? Das Durchschnittsalter bei Beschäftigten der hamburgischen Verwaltung (ohne Hochschulen, ohne Vollzug), die aufgrund des Erreichens der Altersgrenze ausgeschieden sind, lag 2013 bei 63,7 Jahren. In den Vollzugsbereichen (Polizei, Feuerwehr, Strafvollzug) lag das durchschnittliche Ausscheidensalter bei 60,1 Jahren. Zu den Angaben der öffentlichen Unternehmen/Stiftungen siehe Anlage 2. 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13130 Unternehmen / Stiftungen HafenCity Hamburg IBA Hamburg Stadtreinigung Hamburg Hamburger Friedhöfe AöR Hamburgische Investitionsund Förderbank (IFB) Bäderland Hamburg HAMBURG WASSER IGS Hamburg SAGA GWG HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- Beteiligungsmanagement mbh Anlage 1 Hilfsangebot Der HCH sind Mobbingfälle im Unternehmen nicht bekannt. In Anbetracht der geringen Größe des Unternehmens ist die Vorhaltung einer Stelle für anonyme Mobbingberatung nicht darstellbar. Bisher gibt es keine Vorkommnisse. Regelmäßige Informationen der Beschäftigten über folgende Einrichtungen: Psychosoziale Beratungsstelle der SRH, AGG -Beauftragte (Allgemeine Gleichstellungsbeauftragte) der SRH, Personalrat der SRH Für alle Beschäftigten der SRH. Die Hamburger Friedhöfe AöR bietet im Rahmen der externen Mitarbeiterberatung / Employee Assistance Program (EAP) ihren Mitarbeiten in verschiedenen Bereichen persönliche Beratung an; auch bei Mobbing. Für alle. Konkrete Maßnahmen gibt es nicht. Neben der Personalabteilung und den direkten Vorgesetzten können sich die Mitarbeiter der IFB an den Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung sowie den Arbeitsmedizinischen Dienst wenden. Für alle. Es liegen der BLH keine Erkenntnisse vor, dass "Mobbing" ein Problem darstellen würde (in den letzten 10 Jahren sind zwei Fälle von "Mobbing" an die Personalabteilung herangetragen worden). Es besteht für alle Mitarbeiter der BLH die Möglichkeit, sich anonym bei Bedarf an die "Sozialbetreuung" zu wenden. Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Mobbing gibt es bei HAMBURG WASSER nicht. Mobbing-Fälle sind bei HAMBURG WASSER nicht bekannt. Bisher gibt es keine Vorkommnisse. Sensibilisierung der Führungskräfte und Mitarbeiter zum Themenfeld Mobbing/Konflikte durch Seminarangebote und Informationsveranstaltungen zu dem Themenfeld. Damit Stärkung der Konfliktlösungskompetenz aller Beteiligten. Durchführen von Teamtrainings. Durchführen Mitarbeiterbefragungen zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz und damit Identifizierung von Konfliktfällen. Konsequentes Auflösen von Konfliktsituationen in den einzelnen Abteilungen unter Beteiligung der Führungskraft bzw. Personalabteilung, Betriebsrat oder ggf. externe Trainer. Es gibt keine zentrale Mobbingstelle. Unser Ansatz ist die Konfliktprävention, so dass Mobbingsituationen nach Möglichkeit im Ansatz vermieden werden (durch Schulung und Sensibilisierung aller Beteiligten s.o.). Da der Vorgesetzte eine zentrale Schlüsselposition bei der Vermeidung von Konflikten spielt, setzen wir auf die Stärkung der Konfliktlösungskompetenz unserer Führungskräfte. Zusätzlich sind Personalabteilung und Betriebsrat vertrauensvolle Ansprechpartner unserer Mitarbeiter. Nein. 9

10 Drucksache 20/13130 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Unternehmen / Stiftungen LOTTO Hamburg SGG Städtische Gebäudereinigung Sprinkenhof Stromnetz Hamburg UKE (KöR) AKN Eisenbahn AG Flughafen Hamburg (FHG) Marketinggesellschaften (HMG, HHT, HWF, HCB) Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) Hilfsangebot Nein, es gibt keine anonyme Hilfe bzw. Anlaufstelle bei Mobbing. Grundsätzlich stehen die Betriebsräte, die Personalleitung sowie die Beauftragten für AGG in Mobbingsituationen als Ansprechpartner zur Verfügung. Ja, für alle Mitarbeiter. Nein. Etwaige interne personelle Probleme können vom Mitarbeiter entweder mit der darüber liegenden Hierarchieebene, der Personalabteilung oder dem Betriebsrat besprochen und gelöst werden. Bei Stromnetz Hamburg gibt es hierzu eine Betriebsabsprache über eine betriebliche Beschwerdestelle, besetzt durch die Personalleitung und den Betriebsratsvorsitzenden an die sich alle Mitarbeiter wenden können. Im UKE bestehen diverse Möglichkeiten, in Fällen des Mobbing vertraulich Beratung und Unterstützung zu erhalten. Dies ist z.b. über die gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Psychosozialen Beratung und Suchtprävention und die Betriebsärztinnen möglich wie auch über die Gleichstellungsbeauftragten für das wissenschaftliche bzw. für das nichtwissenschaftliche Personal des UKE sowie über das (auch anonym erreichbare) Lob- und Beschwerdemanagement. Daneben bestehen Hilfsmöglichkeiten über die jeweiligen Vorgesetzten, die Personalräte sowie im Zusammenhang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten über die Ombudsperson der Medizinischen Fakultät, die Mitglied im Ombudskollegium der Universität Hamburg (UHH) ist. Darüber hinaus wird aktuell in einer im UKE eingerichteten, interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppe Führung (an der auch Mitglieder der Personalräte beteiligt sind) vor dem Hintergrund einer überkommenen Dienstvereinbarung auch das Thema Mobbing als ein Element des Konfliktmanagements behandelt mit dem Ziel, erweiterte Hilfsangebote zu prüfen und ggf. zu etablieren. Zur Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wurde eine Beschwerdestelle eingesetzt. Diese Beschwerdestelle steht allen 286 Beschäftigten zur Verfügung. Es besteht für alle Mitarbeiter der Flughafen Hamburg die Möglichkeit Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei kann sich der Mitarbeiter anonym an den Mobbing-Beauftragten oder an den Personalbereich wenden. Es besteht für alle Mitarbeiter der Flughafen Hamburg die Möglichkeit Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei den Marketinggesellschafen HMG, HHT, HWF und HCB gibt es keine anonyme Hilfe im Falle von Mobbing. Als erste Ansprechpartner dienen die Führungskräfte beziehungsweise die Betriebsräte. Bei der HHT gibt es eine ergänzende Betriebsvereinbarung. Ja. Für alle Mitarbeiter. 10

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13130 Unternehmen / Stiftungen Hamburg Verkehrsanlagen Hamburg Messe und Congress Hamburg Port Authority (HPA) Hamburger Verkehrsverbund (HVV) P+R-Betriebsgesellschaft mbh Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein AG Neue Schauspielhaus Deichtorhallen Hamburg Filmförderung Hamburg Schleswig Holstein Stadtmuseum Harburg/Helmsmuseum Hamburger Kunsthalle (Stiftung ö.r.) Museum für Kunst und Gewerbe (Stiftung ö.r.) Museum für Völkerkunde (Stiftung ö.r) Stiftung Historische Museen Hamburg (SHMH) Thalia Theater Elbphilharmonie-Unternehmen Hilfsangebot Arbeitnehmervertretung, Ombudsmann (extern)./ Für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter. Nein, ein solches Angebot besteht nicht. Für solche Fälle steht die Personalabteilung und, auf Wunsch des Mitarbeiters, der Betriebsrat als Ansprechpartner zur Verfügung. Ja, neben dem Personalrat gibt bei der HPA die betriebliche Sozialberatung, an die sich betroffene Beschäftigte anonym wenden können. Die Möglichkeit gilt für alle Beschäftigen der HPA. Aufgrund der Größe der HVV gibt es keinen Mobbing-Beauftragten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben jedoch die Möglichkeit sich an die AGG-Beauftrage, den Betriebsrat oder die Personalabteilung zu wenden. Diese Möglichkeit können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Nein. Die Mitarbeiter können auch anonym - Hilfe in Anspruch nehmen und zwar über die externe Gesundheits- und Sozialberatung. Alle Kollegen/innen können sich vertrauensvoll an den Betriebsrat wenden. Die Mitarbeiter/innen können sich anonym an das Amt für Arbeitsschutz (Arbeitsschutztelefon) wenden. Eine Stelle im Haus zu schaffen, bei der Anonymität garantiert werden kann, ist aufgrund des kleinen Teams nur bedingt umsetzbar. Die Mitarbeiter/innen können sich jederzeit direkt an die Geschäftsführung wenden. Anonyme Beratung kann über die Betriebsärztin geleistet werden. Es besteht für alle Beschäftigten jederzeit die Möglichkeit, sich an die Betriebsärztin, den Personalrat oder den Vorstand zu wenden. Außerdem wurde dazu eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, die Wege und Maßnahmen regelt. Alle betroffenen Beschäftigten können sich offen oder anonym bei den genannten Stellen melden und Hilfe bekommen. Alle Beschäftigten haben die Möglichkeit sich an die Personalabteilung und an den Personalrat (auch anonym) zu wenden. Alle Mitglieder des Personalrats sind dafür ansprechbar für alle Mitarbeiter außer Vorstand. Es besteht für alle Beschäftigten jederzeit die Möglichkeit, sich an die Betriebsärztin, den Personalrat oder den Vorstand zu wenden. Zum Thema Mobbing wurde eine spezielle Dienstvereinbarung (DV) abgeschlossen, die Wege und Maßnahmen genau regelt. Betroffene und auch Beobachtende können sich an die in der DV genannten Stellen wenden, streng vertrauliche Behandlung ist zugesagt. Diese Wege stehen allen SHMH-Beschäftigten zu. Alle Kollegen/innen können sich vertrauensvoll an den Betriebsrat wenden. Die Mitarbeiter/innen der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service sowie der HamburgMusik g können bei Mobbing anonym Hilfe beim Betriebsarzt, dem Personalbüro sowie der Geschäftsleitung in Anspruch nehmen. 11

12 Drucksache 20/13130 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Anlage 2 Unternehmen / Stiftungen Durchschnittliches Renten- bzw. Pensionseintrittsalter (in 2013) hamburger arbeit 64,0 fördern & wohnen AöR 63,4 Vereinigung Hamburger Kitas 61,9 g Elbe-Werkstätten inkl, PIER Service & Consulting (PSC) Berufsförderungswerk Hamburg Berufsbildungswerk Hamburg Berufliches Trainingszentrum Hamburg EW: 63,8 PSC: 65,0 64,2 65,0 (Regelaltersgrenze) 63,0 IMPF 63 Statistikamt Nord 64 J. u. 8 Monate HafenCity Hamburg Kein Renteneintritt in 2013 IBA Hamburg Kein Renteneintritt in 2013 Stadtreinigung Hamburg 64 Hamburger Friedhöfe AöR 64,3 Hamburgische Investitions- und 64 Förderbank (IFB) Bäderland Hamburg 64 Hamburg Wasser 64,4 SAGA GWG 63,4 HGV Hamburger Gesellschaft für Kein Ruhestandseintritt in 2013 Vermögens- Beteiligungsmanagement mbh LOTTO Hamburg 65 SGG Städtische Gebäudereinigung 61,9 Sprinkenhof 2013 sind zwei Mitarbeiter in den Ruhestand gegangen. Einer mit exakt 65 Jahren, der andere mit 65 Lebensjahren und zwei Monaten. Stromnetz Hamburg Kein Renteneintritt in 2013 UKE (KöR) 64,4 AKN Eisenbahn AG 63,5 Flughafen Hamburg (FHG) 63,9 Marketinggesellschaften (HMG, 63 HHT, HWF, HCB) Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) Hamburg Verkehrsanlagen 64,1 Jahre (ohne Berücksichtigung von Berufsund Erwerbungsun-fähigkeit) bzw. 61,1 Jahre (mit Berücksichtigung von Berufs- und Erwerbungsunfähigkeit) Fehlanzeige, 2013 kein Unternehmen der FHH. 12

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13130 Unternehmen / Stiftungen Hamburg Messe und Congress Hamburg Port Authority (HPA) Hamburger Verkehrsverbund (HVV) P+R-Betriebsgesellschaft mbh Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein AG (VHH) Hamburgische Staatsoper Durchschnittliches Renten- bzw. Pensionseintrittsalter (in 2013) 64 64,2 65,2 Kein Renteneintritt in (Verwaltung) 65,18 Jahre (Bei der Oper scheidet ein Mitarbeiter im NV-Bühne-Bereich nicht automatisch mit Erreichen der Altersgrenze aus dem Arbeitsverhältnis aus.) Neue Schauspielhaus 63,35 Deichtorhallen Hamburg 65 Filmförderung Hamburg Kein Renteneintritt in 2013 Schleswig Holstein Stadtmuseum Harburg/Helmsmuseum 65,1 Hamburger Kunsthalle (Stiftung ö.r.) 65 Museum für Kunst und Gewerbe (Stiftung ö.r.) 65 J. 1 Monat Museum für Völkerkunde 65,1 (Stiftung ö.r) Stiftung Historische Museen 66,1 Hamburg (SHMH) Thalia Theater 63,3 Elbphilharmonie- Kein Renteneintritt in 2013 Unternehmen 13

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