FINANZMARKTREGULIERUNG - WAS BETRIFFT UNS UND WAS TRIFFT UNS? WEBINAR 27. OKTOBER :00 UHR

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FINANZMARKTREGULIERUNG - WAS BETRIFFT UNS UND WAS TRIFFT UNS? WEBINAR 27. OKTOBER 2015 11:00 UHR"

Transkript

1 FINANZMARKTREGULIERUNG - WAS BETRIFFT UNS UND WAS TRIFFT UNS? WEBINAR 27. OKTOBER :00 UHR

2 AGENDA 1. Regulierung: Gutes bewirkt, aber auch ungewollte Nebenwirkungen 2. Was bringt MiFID II? 3. Investmentsteuerreform ante portas 2

3 REGULIERUNG die Fondsgesellschaften betrifft Covered Bonds ESA Review Pan-Europäisches Pensionsprodukt (PEPP) Schattenbanken EBA-Konsultation Wagniskapital (EuVECA, EuSEF) Aktionärsrechterichtlinie Benchmark Finanztransaktionssteuer Geldmarktfonds IDD IORP (Revision) Kapitalmarktunion Prospektrichtlinie (Überarbeitung) Trennbanken Verbriefungen Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Anti-Geldwäsche-Paket CRD IV ELTIF Marktmissbrauch MiFID II / MiFIR OGAW V PRIIPs Solvency II Krisenmanagement (Nicht-Banken) Investmentsteuerreform Konsultation / Vorbereitung Gesetzgebungsprozess Nationaler Gesetzgebungsprozess 3

4 REGULIERUNG Über 100 Regulierungsakte haben Gutes bewirkt Stabilität erhöht Vertrauen zurückgewonnen Beispiele EMIR: verbessert Abwicklung und Transparenz von Derivaten LEI: vergibt eindeutige Kennung für Rechtsträger im Finanzmarkt Beispiele Kapitalanlagegesetzbuch und Kleinanlegerschutzgesetz: regulieren grauen Markt der Kapitalsammelstellen OGAW IV: weist Verbraucherinformationen im KID aus OGAW V: verschärft Haftung für Verwahrstellen Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz: stärkt offene Immobilien-Publikumsfonds 4

5 REGULIERUNG aber auch ungewollte Nebenwirkungen Bürokratieflut Kollateralschäden Wettbewerbsverzerrungen 5

6 REGULIERUNG Beispiel: Uneinheitliche Regeln Meldepflichten zu Fondsrisiken an Aufsichtsbehörden Umfang Frequenz Inhalt Derivateverordnung (BaFin) 1 Seite jährlich (stichtags- und zeitraumbezogen) Risiken von Derivaten, strukturierten Produkten und Wertpapierfinanzierungsgeschäften in OGAWs AIFM-Richtlinie (ESMA) 23 Seiten viertel-/halbjährlich (abhängig vom Fondsvolumen) wichtigste Märkte und Assets größte Risiken/Konzentrationen aktuelles Risikoprofil pro AIF (Markt-, Liquiditäts-, Kontrahenten-, OP-Risiko) Asset-Kategorien pro AIF, inklusive Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Ergebnisse Stresstests Bundesbankgesetz 4 Seiten jährlich pro KVG/Fonds monatlich pro Fonds Angaben zu KVG/Fonds (allgemein) Portfolio, Mittelabflüssen, Ausschüttungen, ETFs, Indizes, Wertpapierfinanzierungsgeschäften EMIR 7 Seiten transaktionsbasiert (T+1) alle zugunsten des Sondervermögens abgeschlossene Derivate EU-Verordnung zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften ESMA legt Umfang noch fest transaktionsbasiert (T+1) alle zugunsten des Sondervermögens vereinbarte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte 6

7 REGULIERUNG Beispiel: AIFM-Richtlinie mit viel Beifang Wunsch Wirklichkeit 7

8 REGULIERUNG Beispiel: Der AIF ein regulatorischer Kollateralschaden AIFM-RL (Umsetzung): Abschaffung Spezialfonds drohte AIFM-RL (Umsetzung): Abschaffung OIFs drohte Anlage-VO: Anlagebeschränkung in AIFs drohte EU-Trennbanken-VO: Anlageverbot in bestimmte AIFs MiFID II: AIFs als komplexe Produkte EBA-Konsultation: EU-AIFs sind Schattenbanken Marktmissbrauchs-VO: AIF-Meldungen Führungskräfte 8

9 REGULIERUNG Beispiel: Beratungsprotokoll Anleger / Berater Wertpapierprodukte nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Beratungsprotokoll andere Anlageprodukte Investmentfonds Ja Ja, aber Kunde kann verzichten kapitalbildende Lebensversicherungen Derivate Ja Nein Bausparverträge Aktien Ja Nein Einlagen 9

10 AGENDA 1. Regulierung: Gutes bewirkt, aber auch ungewollte Nebenwirkungen 2. Was bringt MiFID II? 3. Investmentsteuerreform ante portas 10

11 11 MIFID II Stand des Verfahrens - Verbraucherschutz ESMA- Konsultation ESMA- Empfehlungen Winter 2015 vsstl. Veröffentlichung der Regelungen durch EU- Kommission MiFID II FIMANOG Anwendung ab 3. Januar Juli 2016

12 12 MIFID II Anlegerschutz als Kernthema Ziel ist es, Produkte für den Verbraucher bereitzustellen und nicht für den Vertrieb. Quelle: Pressemitteilung von Markus Ferber (CSU, MdEP, Berichterstatter für MiFID2/MiFIR) vom 26. Oktober 2012

13 13 MIFID II Anwendung auf freie Vermittler was gilt? (1) Beibehaltung der fakultativen Ausnahme Vermittler von Fonds dürfen weiterhin durch nationales Recht von der MiFID ausgenommen werden Wohlverhaltensregeln und ausgewählte Organisationsvorschriften sollen durch nationales Recht vorgeschrieben werden. Zusätzlicher Anlegerschutz Keine Pflicht zur Zuordnung zu einem Anlegerentschädigungssystem! Berufshaftpflichtversicherung mit vergleichbarem Schutzumfang reicht aus

14 MIFID II Anwendung auf freie Vermittler was gilt? (2) Entsprechende Anwendung der MiFID-Standards Zulassungsvorgaben & Eintragung in öffentliches Register Laufende Überwachung durch zuständige Behörde Umgang mit Interessenskonflikten Informationspflichten Kostentransparenz Offenlegung von Provisionen Pflichten bei der unabhängigen Beratung Zuwendungen im Provisionsvertrieb Product Governance Regeln und Bestimmung des Zielmarktes Beschränkungen für das reine Ausführungsgeschäft 14

15 15 MIFID II Unabhängige und nicht unabhängige Beratung MiFID Dienstleistungen im Vertrieb Reines Ausführungsgeschäft Beratungsfreier Vertrieb Anlageberatung Unabhängige Nicht unabhängige MiFID II will Kunden Wahlmöglichkeit zwischen Beratungsmodellen erhalten!

16 MIFID II ESMA Vorschlag zu Zuwendungen gefährdete Provisionen Vorschlag vom 22. Mai 2014 Entwurf vom 15. Mai 2015 Provisionen sind nicht zulässig, wenn sie nur dazu dienen, Waren oder Dienstleistungen zu vergüten, die für den Vertrieb im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit notwendig sind. Provisionen sind nur zulässig wenn sie u.a. durch zusätzliche Dienstleistung oder Dienstleistung mit höherem Niveau für den relevanten Kunden gerechtfertigt sind. Faktisches Provisionsverbot 16

17 MIFID II Zulässigkeit von Zuwendungen klassischer Provisionsvertrieb KVG Vertriebsstelle Anleger Provisionen sind nur zulässig, wenn sie u.a. durch zusätzliche Dienstleistung oder Dienstleistung mit höherem Niveau für den relevanten Kunden gerechtfertigt sind. zusätzliche Dienstleistung: Anlageberatung + breite Produktpalette Anlageberatung + regelmäßige Dienstleistung breite Produktpalette + Zusatzangebote Dauerhaften Zahlungen müssen dauerhafte Vorteile gegenüber stehen. 17

18 MIFID II Bestandsprovisionen Umsatzsteuer versus MiFID Bestandsprovision Umsatzsteuer? Fonds Bisherige Auffassung BMF/BFH: Bestandsprovision lediglich nachgelagertes steuerfreies Vermittlungsentgelt Annahme: nach erfolgreicher Vermittlung keine weitere Leistung des Vermittlers Betriebsprüfungen kontrollieren derzeit verstärkt Vertriebsverträge bei Banken Künftiges Aufsichtsrecht nach MIFID: Dauerhaften Zahlungen müssen dauerhafte Vorteile gegenüber stehen Folge: muss Vermittler dem Emittenten/Kunden zusätzliche Leistung erbringen? Falls ja: Umsatzsteuerfreiheit beim Vermittler gefährdet Folgefrage: wer trägt wirtschaftlich 19% der Provisionen? 18

19 MIFID II Unterschied zwischen MiFID und IDD wird kleiner MiFID II (Vertrieb von Finanzprodukten) IDD (Vertrieb von Versicherungsprodukten) Amtsblatt Einigung im Trilog am 1. Juli 2015 Allgemeine Wohlverhaltensregeln Umfassende Informationspflichten; Geeignetheits- und Angemessenheitstest Kostentransparenz Zuwendungen müssen Beratungsqualität verbessern und in Euro und Cent offen gelegt werden Unabhängige Berater dürfen keine Provisionen nehmen Umfangreiche Level-2-Ermächtigungen Pflicht zum ehrlichen und redlichen Handeln im besten Interesse des Kunden Pflicht zur Übermittlung der Produktinformation und zum Angemessenheitstest Offenlegungspflichten ähnlich MiFID II Es reicht, wenn Zuwendungen für Kunden nicht nachteilig sind und die Art der Bezahlung offen gelegt wird Alle Vermittler dürfen Provisionen nehmen Level-2-Ermächtigungen 19

20 MIFID II Kostentransparenz ex-ante Ausweis der Gesamtkosten Vertrieb Dienstleistung + Produkt zum Beispiel: Brokergebühren implizite Transaktionskosten Transaktionssteuern Kosten der Wertpapierleihe Performance Fees Anleger auf Basis von Vergangenheitszahlen in % + 20

21 MIFID II Pflichten bei der Beratung und im beratungsfreien Vertrieb Informationspflichten Interessenkonflikte (für alle Dienstleistungen) Art der Beratung Produktpalette Information zu Finanzinstrumenten, Risiken und laufender Geeignetheitsprüfung Prüfungspflichten Geeignetheit bei der Anlageberatung (Verlusttragfähigkeit & Risikotoleranz; Prüfung gleichwertiger Produkte hinsichtlich Kosten und Komplexität) Angemessenheit beim beratungsfreien Vertrieb Dokumentation Beratungsprotokoll Geeignetheitsbericht Telefonische Aufzeichnungen - betrifft freie Vermittler nicht! 21

22 MiFID II: Zielmarkt MIFID II Zielmarktdefinition erforderlich Festlegung des Zielmarkts sowohl durch Anbieter als auch Vertrieb Bewertung der Risiken für den Zielmarkt Verlusttragfähigkeit des Kunden (nach Umsetzung im Kleinanlegerschutzgesetz) Beschreibung des Kleinanlegertyps nach Anlagehorizont Verlusttragfähigkeit Zusammenfassung des Risiko-/Renditeprofils PRIIPs: Kleinanlegertyp 22

23 AGENDA 1. Regulierung: Gutes bewirkt, aber auch ungewollte Nebenwirkungen 2. Was bringt MiFID II? 3. Investmentsteuerreform ante portas 23

24 INVESTMENTSTEUERREFORM Überblick über die Besteuerung von Publikumsfonds Dt. Dividenden Dt. Immobilienerträge Andere Erträge Intransparentes System./. 15% Steuer Investmentfonds./. 0% Steuer 15% Körperschaftsteuer (incl. SolZ) auf dt. Dividenden (brutto), dt. Mieten / dt. Immobilienveräußerungsgewinne (nach Werbungskosten) auf der Eingangsebene; Befreiung möglich, wenn/soweit Kirchen oder gemeinnützige Anleger beteiligt sind oder im Rahmen von Riester / Rürup 25% Abgeltungsteuer; ggf. Teilfreistellung Ausschüttungen / Gewinne aus der Veräußerung der Anteile sind generell steuerpflichtig (20% Freistellung für Fonds mit mindestens 51% Aktienanteil, 40% Freistellung generell für OIF, 60% Freistellung für OIF mit mindestens 51% Auslandsimmobilienanteil) pauschalierte ausschüttungsgleiche Erträge ( Vorabpauschale ) max. jährlicher Wertzuwachs 24

25 INVESTMENTSTEUERREFORM Kappung des Bestandsschutzes Beispiel Privatanleger X hat in 2008 Fondsanteile für erworben. Am 31. Dezember 2017 beträgt der Wert Die Anteile gelten am 31. Dezember 2017 als veräußert. Der Gewinn i.h.v ist steuerfrei. X veräußert die Anteile tatsächlich in 2020 für Der Gewinn ( ) ist in Höhe von steuerfrei und in Höhe von steuerpflichtig. Derzeit sind Gewinne aus dem Verkauf von vor 2009 erworbenen Fondsanteilen steuerfrei. Im Rahmen des Wechsels vom heutigen System zum neuen System sollen alle Anteile am 31. Dezember 2017 als veräußert und am 1. Januar 2018 als angeschafft gelten. Folge für vor 2009 erworbene Fondsanteile: Der Gewinn zum 31. Dezember 2017 ist steuerfrei. Wertzuwächse ab dem 1. Januar 2018 sind bei einer späteren Veräußerung steuerpflichtig. Um die Kappung des Bestandsschutzes auszugleichen, wird ein Freibetrag für die Wertzuwächse ab 1. Januar 2018 i.h.v eingeführt. 25

26 ÄNDERUNG GRUNDERWERBSTEUER? Abwicklung von OIF Übergang von Immobilien auf Verwahrstelle Pläne für den grunderwerbsteuerfreien Übergang von deutschen Immobilien auf die Verwahrstelle im Rahmen der Abwicklung von Offenen Immobilienfonds Problem: Wenn deutsche Immobilien im Rahmen der Abwicklung von offenen Immobilienfonds auf die Verwahrstelle übergehen, dann löst dies Grunderwerbsteuer (typischerweise 6% auf den Verkehrswert) aus. Mögliche gesetzliche Neuregelung: Die Grunderwerbsteuer fällt in diesen Fällen nicht an, wenn die Verwahrstelle innerhalb von 3 Jahren nach dem Übergang auf die Verwahrstelle die Immobilien tatsächlich veräußert. 26

HERZLICH WILLKOMMEN ZUR JAHRESPRESSEKONFERENZ 10. FEBRUAR 2015 FRANKFURT

HERZLICH WILLKOMMEN ZUR JAHRESPRESSEKONFERENZ 10. FEBRUAR 2015 FRANKFURT HERZLICH WILLKOMMEN ZUR JAHRESPRESSEKONFERENZ 10. FEBRUAR 2015 FRANKFURT TEIL 1: MARKTÜBERBLICK 2 VERMÖGEN SEIT 2004 VERDOPPELT Vermögen in Mrd. Euro Vermögen außerhalb von Investmentfonds Spezialfonds

Mehr

Bestandsprovisionen Notwendigkeit oder Übel?

Bestandsprovisionen Notwendigkeit oder Übel? Bestandsprovisionen Notwendigkeit oder Übel? Vortrag Investment Forum München Matthias Seeger, Leiter Vertrieb der Fondsdepot Bank GmbH München, 27. Oktober 2011 Agenda In der jüngeren Vergangenheit musste

Mehr

LAB V: MIFID II: AUSGEWÄHLTE FOLGEN FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER UND FAMILY OFFICES

LAB V: MIFID II: AUSGEWÄHLTE FOLGEN FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER UND FAMILY OFFICES LAB V: MIFID II: AUSGEWÄHLTE FOLGEN FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER UND FAMILY OFFICES Dr. Nero Knapp Geschäftsführender Verbandsjustiziar VuV e.v. Agenda 1. Überblick 2. Neuerung bei der Anlageberatung

Mehr

BLEIBT DIE PROVISIONSBERATUNG? RETAIL-VERTRIEB IM FOKUS DER REGULIERUNG 29. JANUAR 2015 FONDSKONGRESS MANNHEIM

BLEIBT DIE PROVISIONSBERATUNG? RETAIL-VERTRIEB IM FOKUS DER REGULIERUNG 29. JANUAR 2015 FONDSKONGRESS MANNHEIM BLEIBT DIE PROVISIONSBERATUNG? RETAIL-VERTRIEB IM FOKUS DER REGULIERUNG 29. JANUAR 2015 FONDSKONGRESS MANNHEIM VERMÖGEN SEIT 2004 VERDOPPELT Vermögen in Mrd. Euro Vermögensverwaltung außerhalb von Investmentfonds

Mehr

Regulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten

Regulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten Regulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten 2 Agenda Fallbeispiel 31 Abs. 10 WpHG Anlageberatung Vermögensverwaltung Zuwendungen 3 Fallbeispiel 4 Fall Kunde K,

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

EU- Panorama Provisionen und Offenlegung in Europa: Ein repräsentativer Querschnitt

EU- Panorama Provisionen und Offenlegung in Europa: Ein repräsentativer Querschnitt EU- Panorama Provisionen und Offenlegung in Europa: Ein repräsentativer Querschnitt Vortrag Wirtschaftskammer Wien Die Finanzdienstleister 11. November 2014 1. Teil: Was wird die MIFID II bringen? 2. Teil:

Mehr

ANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM

ANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM ANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM Bödecker Ernst & Partner Steuerberater. Rechtsanwälte 22.06.2015 www.bepartners.pro AGENDA STEUER INVESTMENT- ANLAGE- VERORDNUNG FAZIT 2 INVESTMENTSTEUERREFORM

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Agenda. Bestandsaufnahme (Ist-Zustand) Umfeld. Achillesverse: Defensive Fonds. Konsequenzen. Vom Verkäufer- zum Käufermarkt

Agenda. Bestandsaufnahme (Ist-Zustand) Umfeld. Achillesverse: Defensive Fonds. Konsequenzen. Vom Verkäufer- zum Käufermarkt BFF Intro Mai 2012 Agenda 1 2 3 4 5 6 7 Bestandsaufnahme (Ist-Zustand) Umfeld Achillesverse: Defensive Fonds Konsequenzen Vom Verkäufer- zum Käufermarkt Die Investmentindustrie der Zukunft Disclaimer 2

Mehr

BCA Onlive am 10. April 2013. Sachwertanlagen Erneuerbare Energie & 5 Punkte-Enthaftungs-Konzept

BCA Onlive am 10. April 2013. Sachwertanlagen Erneuerbare Energie & 5 Punkte-Enthaftungs-Konzept BCA Onlive am 10. April 2013 Sachwertanlagen Erneuerbare Energie & 5 Punkte-Enthaftungs-Konzept Pflichten-Katalog für Berater und Vermittler von Geschlossenen Fonds Pflichten des Beraters 32 Kreditwesengesetz

Mehr

Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 27. Juni 2014

Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 27. Juni 2014 Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 27. Juni 2014 Betr.: Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz);

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Die AIFM Richtlinie. Eine Zusammenfassung der axessum GmbH

Die AIFM Richtlinie. Eine Zusammenfassung der axessum GmbH Eine Zusammenfassung der axessum GmbH Seite i Inhaltsverzeichnis 1 EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds...1 2 Ziel der AIFM-Richtlinie...1 3 Ansatz der Regulierung: Der Fondsmanager...2

Mehr

MIFID und der Entwurf des WAG 2007. Dr. Ernst Brandl Brandl & Talos Rechtsanwälte

MIFID und der Entwurf des WAG 2007. Dr. Ernst Brandl Brandl & Talos Rechtsanwälte MIFID und der Entwurf des WAG 2007 Dr. Ernst Brandl Brandl & Talos Rechtsanwälte MIFID - Rechtsgrundlage und Ziel EG- RL 2004/39/EG und Durchführungsbestimmungen auf der Basis des 1999 erstellten Financial

Mehr

Die letzten Regulierungslücken werden geschlossen Der freie Vertrieb und die geschlossenen Fonds werden beaufsichtigt

Die letzten Regulierungslücken werden geschlossen Der freie Vertrieb und die geschlossenen Fonds werden beaufsichtigt Die letzten Regulierungslücken werden geschlossen Der freie Vertrieb und die geschlossenen Fonds werden beaufsichtigt Präsentation der Rechtsanwälte GSK Stockmann + Kollegen GSK Stockmann + Kollegen Dr.

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München 3. Funds Forum Frankfurt 14. Mai 2009 Patricia Volhard EU-RICHTLINIE ZUR REGULIERUNG VON MANAGERN ALTERNATIVER INVESTMENT FONDS

Mehr

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften: Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Investieren in Immobilienfonds Risiken vermeiden stabile Wertanlage sichern

Investieren in Immobilienfonds Risiken vermeiden stabile Wertanlage sichern Dies ist eine Werbeinformation Investieren in Immobilienfonds Risiken vermeiden stabile Wertanlage sichern Holger Freitag Paderborn, 5. November 2013 Agenda 1. Auslöser der Immobilienkrise 2. Überblick

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

Auftrag zum Fondswechsel

Auftrag zum Fondswechsel Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch

Mehr

Kathrein & Co. Performance Partnerschaft

Kathrein & Co. Performance Partnerschaft a Kathrein & Co. Christoph Kraus Vorstandsvorsitzender Kathrein & Co. Die Anpassung an moderne Erfordernisse und die partnerschaftliche Einbindung unserer Kunden sind eine unserer obersten Werte. Die Wünsche

Mehr

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten Stand: Dezember 2014 I. Einleitung Das Handeln im Kundeninteresse ist das Leitbild, das die Geschäftsbeziehung der Lingohr & Partner Asset Management GmbH

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München 4. Funds Forum Frankfurt 29. April 2010 Dr. Andreas Rodin AKTUELLE ENTWICKLUNGEN DER RAHMENBEDINGUNGEN FÜR REAL ESTATE PRIVATE

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung GZ: WA 41-Wp 2137-2013/0204 Vorblatt A. Problem und Ziel Beim Erlass der auf dem Kapitalanlagegesetzbuch basierenden Verordnung über Risikomanagement

Mehr

Investmentfonds. nur für alle. IHr fonds-wegweiser

Investmentfonds. nur für alle. IHr fonds-wegweiser Investmentfonds. nur für alle. IHr fonds-wegweiser DAs sind FonDs Welche FonDs gibt es? Investmentfonds sammeln das Geld vieler Einzelner in einem Topf und legen es in verschiedene Werte an. Das können

Mehr

Auswirkungen der Regulierungstendenzen

Auswirkungen der Regulierungstendenzen Auswirkungen der Regulierungstendenzen im Private Banking Rechtsanwalt Private Banking und Wealth Management Konferenz am 30. November 2011 in der Frankfurt School Düsseldorf - Frankfurt - München Agenda

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

Marktstudie Kurzfassung Offene Immobilienfonds mit Domizil in Deutschland

Marktstudie Kurzfassung Offene Immobilienfonds mit Domizil in Deutschland Marktstudie Kurzfassung Offene Immobilienfonds mit Domizil in Deutschland Robert Morgner & Thomas Wild Tel.: 0371/6 51 38 36 Kanzlei für Vermögensplanung Fax: 0371/6 51 38 37 Fürstenstr. 94 Email: info@vermoegenskanzlei.info

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Überprüfung Bankenhaftung

Überprüfung Bankenhaftung Überprüfung Bankenhaftung Schäfer Riedl Baetcke Formular für geschädigte Erwerber von geschlossenen Immobilienfonds -Bitte berücksichtigen Sie, daß bei Darlehensabschluß/Erwerb vor dem 112004 die Ansprüche

Mehr

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds!

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! Starke Kurseinbrüche an den Aktienmärkten Warum große Verluste ein Problem sind 10 % Verlust /? % Gewinn 20 % Verlust /? % Gewinn

Mehr

Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds

Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds Deutsche StiftungsAkademie Expertenworkshop: Vermögensanlage für Stiftungen 30. September 2005 Wissenschaftszentrum Bonn Pöllath + Partner 1 Dr. Andreas Richter,

Mehr

KONZEPT ACTIVE BOND SELECTION. Rentenmarktentwicklungen aktiv vorgreifen

KONZEPT ACTIVE BOND SELECTION. Rentenmarktentwicklungen aktiv vorgreifen KONZEPT ACTIVE BOND SELECTION Rentenmarktentwicklungen aktiv vorgreifen Buy-and-hold strategie hat sich ausgezahlt... Obligationäre streben Folgendes an ein regelmäßiger, jedoch sicherer Einkommensfluss

Mehr

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von

Mehr

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt

Mehr

Margendruck. 34f GewO Haftungsdach. Honorarberater-Konferenz Frankfurt 11. November 2014. Herzlich Willkommen. Ein Anfang ein Einstieg ein Erfolg

Margendruck. 34f GewO Haftungsdach. Honorarberater-Konferenz Frankfurt 11. November 2014. Herzlich Willkommen. Ein Anfang ein Einstieg ein Erfolg Margendruck 34f GewO Haftungsdach Honorarberater-Konferenz Frankfurt 11. November 2014 Herzlich Willkommen Ein Anfang ein Einstieg ein Erfolg Mut zum Honorar die ersten Tage mit 34h & Co. Berufsbezeichnung:

Mehr

AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland. AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen

AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland. AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen Martin Bruckner, Allianz Investmentbank AG Dr. Armin Kammel, LL.M.,

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Vertrauen ist gut. Ein Überblick über die Kontrolle von Vermögen

Vertrauen ist gut. Ein Überblick über die Kontrolle von Vermögen Vertrauen ist gut Ein Überblick über die Kontrolle von Vermögen Warum braucht Stiftungsvermögen eine unabhängige Kontrolle? Weil Sie wissen wollten, ob die Bank korrekt handelt. Weil Sie sicherstellen

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

gut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle

gut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter

Mehr

Gemeinsam Richtung Erfolg

Gemeinsam Richtung Erfolg Gemeinsam Richtung Erfolg Erfolg beruht auf Vertrauen Um beim Wettkampf ganz vorne mitzufahren, müssen viele Faktoren perfekt abgestimmt werden. Denn nur wenn jeder im Team sein Handwerk blind beherrscht,

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

Eine kurzweilige Lektüre,

Eine kurzweilige Lektüre, Eine kurzweilige Lektüre, die sich dauerhaft bezahlt macht. Versicherungen Geldanlagen Claritos Der Finanzdienstleister für Akademiker, Freiberufler und anspruchsvolle Privatkunden Herzlich Willkommen!

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

awr Übersicht Referat

awr Übersicht Referat Unternehmensnachfolge aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Raphael Häring Partner AG für Wirtschaft und Recht, Bern Bern, 4. September 2015 Folie Nr. 1 Übersicht Referat 1. Share AG (Verkauf Aktien)

Mehr

Analysebogen gem. 31 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Analysebogen gem. 31 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Analysebogen gem. 31 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Gemäß 31 Abs. 5 WpHG muß ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen vor der Erbringung anderer als der in 31. Abs. 4 WpHG genannten Wertpapierdienstleistungen

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Wie kann man Kreativität und Innovation fördern? Psychologische Ansätze zum Ideenmanagement

Wie kann man Kreativität und Innovation fördern? Psychologische Ansätze zum Ideenmanagement Wie kann man Kreativität und Innovation fördern? Psychologische Ansätze zum Ideenmanagement Dipl.-Psych. Sandra Ohly Institut f. Psychologie TU Braunschweig Vorschau Psychologische Modelle der Kreativitäts

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

UMFRAGE Freie Vertriebe / Vermittler zum Zweitmarkt für geschlossene Fonds

UMFRAGE Freie Vertriebe / Vermittler zum Zweitmarkt für geschlossene Fonds UMFRAGE Freie Vertriebe / Vermittler zum Zweitmarkt für geschlossene Fonds Stand: August 2015 Hintergrund Der Zweitmarkt für geschlossene Fonds hat sich am veränderten Finanzmarkt etabliert mittlerweile

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 Antrag der Fraktion der PIRATEN Offenlegung von "Gesetzgebungs-Outsourcing" Der Landtag möge beschließen: Dem 31 der Geschäftsordnung

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger *DWS Investments ist nach verwaltetem Fondsvermögen die größte deutsche Fondsgesellschaft. Quelle: BVI. Stand: 30. April 2007. Alle

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Besteuerung von Investmentfonds. Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax

Besteuerung von Investmentfonds. Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax Besteuerung von Investmentfonds Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax Grundlagen Investmentfonds werden weiterhin nach dem Transparenzprinzip besteuert ausschüttungsgleiche Erträge Man blickt

Mehr

XT Großhandelsangebote

XT Großhandelsangebote XT GROßHANDELSANGEBOTE XT Großhandelsangebote Die neuen XT- Großhandelsangebote bieten Ihnen eine große Anzahl an Vereinfachungen und Verbesserungen, z.b. Großhandelsangebote werden zum Stichtag automatisch

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen. ORR Martin Neusüß

Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen. ORR Martin Neusüß Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen ORR Martin Neusüß Unterschiede ISD MiFID ISD (Mai 1993) Bedingungen für die Tätigkeit der Wertpapierfirmen MiFID (April 2004)

Mehr

ESMA-Konsultation zu MiFID II. Thema: Meldung von Geschäften Frankfurt am Main, 3. Juli 2014

ESMA-Konsultation zu MiFID II. Thema: Meldung von Geschäften Frankfurt am Main, 3. Juli 2014 ESMA-Konsultation zu MiFID II Thema: Meldung von Geschäften Frankfurt am Main, 3. Juli 2014 Rechtsquellen Level 1: Art. 26 MiFIR Level 2: Binding Technical Standards mit Verordnungscharakter D. Zeitz WA

Mehr

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen

Mehr

Rechtliche Aspekte der Energieberatung

Rechtliche Aspekte der Energieberatung Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung

Mehr

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

Warum sich das Management nicht für agile Softwareentwicklung interessieren sollte - aber für Agilität

Warum sich das Management nicht für agile Softwareentwicklung interessieren sollte - aber für Agilität Warum sich das Management nicht für agile Softwareentwicklung interessieren sollte - aber für Agilität Marcus Winteroll oose GmbH Agenda I. Ziele und Zusammenarbeit II. Was wir vom agilen Vorgehen lernen

Mehr

Merkblatt (2013) Grundsätzliche Beschreibung des elektronischen Anzeigeverfahrens nach 323 KAGB

Merkblatt (2013) Grundsätzliche Beschreibung des elektronischen Anzeigeverfahrens nach 323 KAGB Merkblatt (2013) zum Vertrieb von Anteilen oder Aktien an EU-AIF oder inländischen Spezial-AIF, die von einer EU-AIF- Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden, an semiprofessionelle und professionelle

Mehr

Infrastrukturkreditfonds

Infrastrukturkreditfonds 12. Februar 2014 Seite 1 Infrastrukturkreditfonds Frankfurt, 12. Februar 2014 12. Februar 2014 Seite 2 Warum sind Infrastrukturkredite interessant? (1/2) Eigenkapital Fremdkapital Aktien Beteiligungen

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung Praktikerseminar Europäische Versicherungswirtschaft und Privatrecht Nürnberg, 25. Juni 2003 Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung Berufszulassung von Versicherungsvermittlern Rechtsanwalt

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

V E R M E R K. Abteilung Steuerrecht Herr Dr. Tischbein Ti/pf. Von: (Abt./Verf.) Durchwahl: 2400 Datum: 01.02.2002

V E R M E R K. Abteilung Steuerrecht Herr Dr. Tischbein Ti/pf. Von: (Abt./Verf.) Durchwahl: 2400 Datum: 01.02.2002 V E R M E R K Von: (Abt./Verf.) Abteilung Steuerrecht Herr Dr. Tischbein Ti/pf Durchwahl: 2400 Datum: 01.02.2002 Betreff: Besteuerung von Kapitalerträgen in der EU Az.: EU-Steuern Am 13. Dezember 2001

Mehr

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Prüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Handlungsbereich Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte Prüfungstag

Mehr

Jeder in Deutschland soll ab Mitte 2016 ein Konto eröffnen können.

Jeder in Deutschland soll ab Mitte 2016 ein Konto eröffnen können. Manche Wörter in diesem Text sind schwer. Diese Wörter sind blau. Ganz am Ende vom Text: Sie können eine Erklärung über das Wort in Leichter Sprache lesen. Wenn Sie das Wort nicht kennen. Oder wenn Sie

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Was ist eine Aktie? Detlef Faber

Was ist eine Aktie? Detlef Faber Was ist eine Aktie? Wenn eine Firma hohe Investitionskosten hat, kann sie eine Aktiengesellschaft gründen und bei privaten Geldgebern Geld einsammeln. Wer eine Aktie hat, besitzt dadurch ein Stück der

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung)

ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung) ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung) Die Gewerbeerlaubnis nach 34c 1.2, in der bisher die Vermittlung von Finanzanlageprodukten

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Gutachten. Betriebsstätten in Italien

Gutachten. Betriebsstätten in Italien Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Kapitalmarktrecht 5. Insiderhandel und Marktmanipulation

Kapitalmarktrecht 5. Insiderhandel und Marktmanipulation Kapitalmarktrecht 5 und Marktmanipulation Was ist das? Geschäfte, die unter Verwendung von Insiderinformationen geschlossen werden Insiderinformationen = Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände,

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Produkttrends im Jahr der Abgeltungsteuer. Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker

Produkttrends im Jahr der Abgeltungsteuer. Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker Produkttrends im Jahr der Abgeltungsteuer Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker Der Sparkassen Broker Online Broker der Über 160.000 Kunden Kundenvermögen: ca. 4 Mrd. Euro www.sbroker.de Seite

Mehr

Dokumentation der Anlageberatung

Dokumentation der Anlageberatung Dokumentation der Anlageberatung Bestehen Sie auf einer vollständigen schriftlichen Dokumentation der Beratung. Die Beantwortung einiger wichtiger Fragen nur mit ja oder nein ist grundsätzlich nicht ausreichend.

Mehr

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz 2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte

Mehr

BIL Wealth Management

BIL Wealth Management BIL Wealth Management DE Wir haben die gleichen Interessen. Ihre. BIL Private Banking BIL Wealth Management BIL Wealth Management ist unter anderem auch als Lebensversicherung erhältlich. EIN MASSGESCHNEIDERTES

Mehr

Unter Social SEO versteht man die klassische Suchmaschinenoptimierung mit Hilfe von sozialen Netzwerken wie Google+, Facebook und Twitter.

Unter Social SEO versteht man die klassische Suchmaschinenoptimierung mit Hilfe von sozialen Netzwerken wie Google+, Facebook und Twitter. ZUSAMMENFASSUNG DES WEBINARES SOCIAL SEO Markus Hartlieb Social SEO Allgemein Unter Social SEO versteht man die klassische Suchmaschinenoptimierung mit Hilfe von sozialen Netzwerken wie Google+, Facebook

Mehr

Abacus GmbH Mandanten-Informationen

Abacus GmbH Mandanten-Informationen Abacus GmbH Mandanten-Informationen Wir wünschen schöne Ostern und dass Ihre Geldanlagen schöne Eierchen ins Körbchen legen. Wenn nicht, dann gibt s hier eine Alternative Thema: Neu: vermögensverwaltende

Mehr