FINANZMARKTREGULIERUNG - WAS BETRIFFT UNS UND WAS TRIFFT UNS? WEBINAR 27. OKTOBER :00 UHR
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- Ingeborg Schwarz
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1 FINANZMARKTREGULIERUNG - WAS BETRIFFT UNS UND WAS TRIFFT UNS? WEBINAR 27. OKTOBER :00 UHR
2 AGENDA 1. Regulierung: Gutes bewirkt, aber auch ungewollte Nebenwirkungen 2. Was bringt MiFID II? 3. Investmentsteuerreform ante portas 2
3 REGULIERUNG die Fondsgesellschaften betrifft Covered Bonds ESA Review Pan-Europäisches Pensionsprodukt (PEPP) Schattenbanken EBA-Konsultation Wagniskapital (EuVECA, EuSEF) Aktionärsrechterichtlinie Benchmark Finanztransaktionssteuer Geldmarktfonds IDD IORP (Revision) Kapitalmarktunion Prospektrichtlinie (Überarbeitung) Trennbanken Verbriefungen Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Anti-Geldwäsche-Paket CRD IV ELTIF Marktmissbrauch MiFID II / MiFIR OGAW V PRIIPs Solvency II Krisenmanagement (Nicht-Banken) Investmentsteuerreform Konsultation / Vorbereitung Gesetzgebungsprozess Nationaler Gesetzgebungsprozess 3
4 REGULIERUNG Über 100 Regulierungsakte haben Gutes bewirkt Stabilität erhöht Vertrauen zurückgewonnen Beispiele EMIR: verbessert Abwicklung und Transparenz von Derivaten LEI: vergibt eindeutige Kennung für Rechtsträger im Finanzmarkt Beispiele Kapitalanlagegesetzbuch und Kleinanlegerschutzgesetz: regulieren grauen Markt der Kapitalsammelstellen OGAW IV: weist Verbraucherinformationen im KID aus OGAW V: verschärft Haftung für Verwahrstellen Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz: stärkt offene Immobilien-Publikumsfonds 4
5 REGULIERUNG aber auch ungewollte Nebenwirkungen Bürokratieflut Kollateralschäden Wettbewerbsverzerrungen 5
6 REGULIERUNG Beispiel: Uneinheitliche Regeln Meldepflichten zu Fondsrisiken an Aufsichtsbehörden Umfang Frequenz Inhalt Derivateverordnung (BaFin) 1 Seite jährlich (stichtags- und zeitraumbezogen) Risiken von Derivaten, strukturierten Produkten und Wertpapierfinanzierungsgeschäften in OGAWs AIFM-Richtlinie (ESMA) 23 Seiten viertel-/halbjährlich (abhängig vom Fondsvolumen) wichtigste Märkte und Assets größte Risiken/Konzentrationen aktuelles Risikoprofil pro AIF (Markt-, Liquiditäts-, Kontrahenten-, OP-Risiko) Asset-Kategorien pro AIF, inklusive Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Ergebnisse Stresstests Bundesbankgesetz 4 Seiten jährlich pro KVG/Fonds monatlich pro Fonds Angaben zu KVG/Fonds (allgemein) Portfolio, Mittelabflüssen, Ausschüttungen, ETFs, Indizes, Wertpapierfinanzierungsgeschäften EMIR 7 Seiten transaktionsbasiert (T+1) alle zugunsten des Sondervermögens abgeschlossene Derivate EU-Verordnung zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften ESMA legt Umfang noch fest transaktionsbasiert (T+1) alle zugunsten des Sondervermögens vereinbarte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte 6
7 REGULIERUNG Beispiel: AIFM-Richtlinie mit viel Beifang Wunsch Wirklichkeit 7
8 REGULIERUNG Beispiel: Der AIF ein regulatorischer Kollateralschaden AIFM-RL (Umsetzung): Abschaffung Spezialfonds drohte AIFM-RL (Umsetzung): Abschaffung OIFs drohte Anlage-VO: Anlagebeschränkung in AIFs drohte EU-Trennbanken-VO: Anlageverbot in bestimmte AIFs MiFID II: AIFs als komplexe Produkte EBA-Konsultation: EU-AIFs sind Schattenbanken Marktmissbrauchs-VO: AIF-Meldungen Führungskräfte 8
9 REGULIERUNG Beispiel: Beratungsprotokoll Anleger / Berater Wertpapierprodukte nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Beratungsprotokoll andere Anlageprodukte Investmentfonds Ja Ja, aber Kunde kann verzichten kapitalbildende Lebensversicherungen Derivate Ja Nein Bausparverträge Aktien Ja Nein Einlagen 9
10 AGENDA 1. Regulierung: Gutes bewirkt, aber auch ungewollte Nebenwirkungen 2. Was bringt MiFID II? 3. Investmentsteuerreform ante portas 10
11 11 MIFID II Stand des Verfahrens - Verbraucherschutz ESMA- Konsultation ESMA- Empfehlungen Winter 2015 vsstl. Veröffentlichung der Regelungen durch EU- Kommission MiFID II FIMANOG Anwendung ab 3. Januar Juli 2016
12 12 MIFID II Anlegerschutz als Kernthema Ziel ist es, Produkte für den Verbraucher bereitzustellen und nicht für den Vertrieb. Quelle: Pressemitteilung von Markus Ferber (CSU, MdEP, Berichterstatter für MiFID2/MiFIR) vom 26. Oktober 2012
13 13 MIFID II Anwendung auf freie Vermittler was gilt? (1) Beibehaltung der fakultativen Ausnahme Vermittler von Fonds dürfen weiterhin durch nationales Recht von der MiFID ausgenommen werden Wohlverhaltensregeln und ausgewählte Organisationsvorschriften sollen durch nationales Recht vorgeschrieben werden. Zusätzlicher Anlegerschutz Keine Pflicht zur Zuordnung zu einem Anlegerentschädigungssystem! Berufshaftpflichtversicherung mit vergleichbarem Schutzumfang reicht aus
14 MIFID II Anwendung auf freie Vermittler was gilt? (2) Entsprechende Anwendung der MiFID-Standards Zulassungsvorgaben & Eintragung in öffentliches Register Laufende Überwachung durch zuständige Behörde Umgang mit Interessenskonflikten Informationspflichten Kostentransparenz Offenlegung von Provisionen Pflichten bei der unabhängigen Beratung Zuwendungen im Provisionsvertrieb Product Governance Regeln und Bestimmung des Zielmarktes Beschränkungen für das reine Ausführungsgeschäft 14
15 15 MIFID II Unabhängige und nicht unabhängige Beratung MiFID Dienstleistungen im Vertrieb Reines Ausführungsgeschäft Beratungsfreier Vertrieb Anlageberatung Unabhängige Nicht unabhängige MiFID II will Kunden Wahlmöglichkeit zwischen Beratungsmodellen erhalten!
16 MIFID II ESMA Vorschlag zu Zuwendungen gefährdete Provisionen Vorschlag vom 22. Mai 2014 Entwurf vom 15. Mai 2015 Provisionen sind nicht zulässig, wenn sie nur dazu dienen, Waren oder Dienstleistungen zu vergüten, die für den Vertrieb im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit notwendig sind. Provisionen sind nur zulässig wenn sie u.a. durch zusätzliche Dienstleistung oder Dienstleistung mit höherem Niveau für den relevanten Kunden gerechtfertigt sind. Faktisches Provisionsverbot 16
17 MIFID II Zulässigkeit von Zuwendungen klassischer Provisionsvertrieb KVG Vertriebsstelle Anleger Provisionen sind nur zulässig, wenn sie u.a. durch zusätzliche Dienstleistung oder Dienstleistung mit höherem Niveau für den relevanten Kunden gerechtfertigt sind. zusätzliche Dienstleistung: Anlageberatung + breite Produktpalette Anlageberatung + regelmäßige Dienstleistung breite Produktpalette + Zusatzangebote Dauerhaften Zahlungen müssen dauerhafte Vorteile gegenüber stehen. 17
18 MIFID II Bestandsprovisionen Umsatzsteuer versus MiFID Bestandsprovision Umsatzsteuer? Fonds Bisherige Auffassung BMF/BFH: Bestandsprovision lediglich nachgelagertes steuerfreies Vermittlungsentgelt Annahme: nach erfolgreicher Vermittlung keine weitere Leistung des Vermittlers Betriebsprüfungen kontrollieren derzeit verstärkt Vertriebsverträge bei Banken Künftiges Aufsichtsrecht nach MIFID: Dauerhaften Zahlungen müssen dauerhafte Vorteile gegenüber stehen Folge: muss Vermittler dem Emittenten/Kunden zusätzliche Leistung erbringen? Falls ja: Umsatzsteuerfreiheit beim Vermittler gefährdet Folgefrage: wer trägt wirtschaftlich 19% der Provisionen? 18
19 MIFID II Unterschied zwischen MiFID und IDD wird kleiner MiFID II (Vertrieb von Finanzprodukten) IDD (Vertrieb von Versicherungsprodukten) Amtsblatt Einigung im Trilog am 1. Juli 2015 Allgemeine Wohlverhaltensregeln Umfassende Informationspflichten; Geeignetheits- und Angemessenheitstest Kostentransparenz Zuwendungen müssen Beratungsqualität verbessern und in Euro und Cent offen gelegt werden Unabhängige Berater dürfen keine Provisionen nehmen Umfangreiche Level-2-Ermächtigungen Pflicht zum ehrlichen und redlichen Handeln im besten Interesse des Kunden Pflicht zur Übermittlung der Produktinformation und zum Angemessenheitstest Offenlegungspflichten ähnlich MiFID II Es reicht, wenn Zuwendungen für Kunden nicht nachteilig sind und die Art der Bezahlung offen gelegt wird Alle Vermittler dürfen Provisionen nehmen Level-2-Ermächtigungen 19
20 MIFID II Kostentransparenz ex-ante Ausweis der Gesamtkosten Vertrieb Dienstleistung + Produkt zum Beispiel: Brokergebühren implizite Transaktionskosten Transaktionssteuern Kosten der Wertpapierleihe Performance Fees Anleger auf Basis von Vergangenheitszahlen in % + 20
21 MIFID II Pflichten bei der Beratung und im beratungsfreien Vertrieb Informationspflichten Interessenkonflikte (für alle Dienstleistungen) Art der Beratung Produktpalette Information zu Finanzinstrumenten, Risiken und laufender Geeignetheitsprüfung Prüfungspflichten Geeignetheit bei der Anlageberatung (Verlusttragfähigkeit & Risikotoleranz; Prüfung gleichwertiger Produkte hinsichtlich Kosten und Komplexität) Angemessenheit beim beratungsfreien Vertrieb Dokumentation Beratungsprotokoll Geeignetheitsbericht Telefonische Aufzeichnungen - betrifft freie Vermittler nicht! 21
22 MiFID II: Zielmarkt MIFID II Zielmarktdefinition erforderlich Festlegung des Zielmarkts sowohl durch Anbieter als auch Vertrieb Bewertung der Risiken für den Zielmarkt Verlusttragfähigkeit des Kunden (nach Umsetzung im Kleinanlegerschutzgesetz) Beschreibung des Kleinanlegertyps nach Anlagehorizont Verlusttragfähigkeit Zusammenfassung des Risiko-/Renditeprofils PRIIPs: Kleinanlegertyp 22
23 AGENDA 1. Regulierung: Gutes bewirkt, aber auch ungewollte Nebenwirkungen 2. Was bringt MiFID II? 3. Investmentsteuerreform ante portas 23
24 INVESTMENTSTEUERREFORM Überblick über die Besteuerung von Publikumsfonds Dt. Dividenden Dt. Immobilienerträge Andere Erträge Intransparentes System./. 15% Steuer Investmentfonds./. 0% Steuer 15% Körperschaftsteuer (incl. SolZ) auf dt. Dividenden (brutto), dt. Mieten / dt. Immobilienveräußerungsgewinne (nach Werbungskosten) auf der Eingangsebene; Befreiung möglich, wenn/soweit Kirchen oder gemeinnützige Anleger beteiligt sind oder im Rahmen von Riester / Rürup 25% Abgeltungsteuer; ggf. Teilfreistellung Ausschüttungen / Gewinne aus der Veräußerung der Anteile sind generell steuerpflichtig (20% Freistellung für Fonds mit mindestens 51% Aktienanteil, 40% Freistellung generell für OIF, 60% Freistellung für OIF mit mindestens 51% Auslandsimmobilienanteil) pauschalierte ausschüttungsgleiche Erträge ( Vorabpauschale ) max. jährlicher Wertzuwachs 24
25 INVESTMENTSTEUERREFORM Kappung des Bestandsschutzes Beispiel Privatanleger X hat in 2008 Fondsanteile für erworben. Am 31. Dezember 2017 beträgt der Wert Die Anteile gelten am 31. Dezember 2017 als veräußert. Der Gewinn i.h.v ist steuerfrei. X veräußert die Anteile tatsächlich in 2020 für Der Gewinn ( ) ist in Höhe von steuerfrei und in Höhe von steuerpflichtig. Derzeit sind Gewinne aus dem Verkauf von vor 2009 erworbenen Fondsanteilen steuerfrei. Im Rahmen des Wechsels vom heutigen System zum neuen System sollen alle Anteile am 31. Dezember 2017 als veräußert und am 1. Januar 2018 als angeschafft gelten. Folge für vor 2009 erworbene Fondsanteile: Der Gewinn zum 31. Dezember 2017 ist steuerfrei. Wertzuwächse ab dem 1. Januar 2018 sind bei einer späteren Veräußerung steuerpflichtig. Um die Kappung des Bestandsschutzes auszugleichen, wird ein Freibetrag für die Wertzuwächse ab 1. Januar 2018 i.h.v eingeführt. 25
26 ÄNDERUNG GRUNDERWERBSTEUER? Abwicklung von OIF Übergang von Immobilien auf Verwahrstelle Pläne für den grunderwerbsteuerfreien Übergang von deutschen Immobilien auf die Verwahrstelle im Rahmen der Abwicklung von Offenen Immobilienfonds Problem: Wenn deutsche Immobilien im Rahmen der Abwicklung von offenen Immobilienfonds auf die Verwahrstelle übergehen, dann löst dies Grunderwerbsteuer (typischerweise 6% auf den Verkehrswert) aus. Mögliche gesetzliche Neuregelung: Die Grunderwerbsteuer fällt in diesen Fällen nicht an, wenn die Verwahrstelle innerhalb von 3 Jahren nach dem Übergang auf die Verwahrstelle die Immobilien tatsächlich veräußert. 26
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