GEMEINDE MEIERSKAPPEL

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1 GEMEINDE MEIERSKAPPEL Einladung zur Gemeindeversammlung Montag, 01. Juni 2015, Uhr Schulhaus Höfli, Mehrzweckhalle BOTSCHAFT Einladung zur Gemeindeversammlung Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zur Gemeindeversammlung ein: Gemeindeversammlung vom 26. Mai

2 Montag, 1. Juni 2015, Uhr, Schulhaus Höfli, Mehrzweckhalle Traktanden 1. Begrüssung und Bestellung des Versammlungsbüros 2. Beschlussfassung über die Teilrevision der Ortsplanung Meierskappel: - Zonenplan-Teiländerung: Umzonung der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 11 von der Zone für öffentliche Zwecke in die Kernzone - Festlegung des Gewässerraumes im Gebiet Höfli/Schützenmatt/Sigristehof - Anpassung des Artikels 15 b (Grünzone Gewässerraum) im Bau- und Zonenreglement (BZR) Meierskappel - Anpassung des Anhangs 1 (Zweckbestimmung der Zone für öffentliche Zwecke) im Bau- und Zonenreglement (BZR) Meierskappel 3. Beschlussfassung über einen Nachtragskredit von Fr. 70' für die Erstellung von zwei Gruppenräumen auf einem Zwischenboden über dem Foyer im Schulhaus Höfli 4. Kenntnisnahme des Jahresberichts 2014 des Gemeinderates 5. Rechnungsablage 2014 mit folgenden Abstimmungsvorlagen: 5.1 Genehmigung der Erfolgsrechnung Genehmigung der Investitionsrechnung Genehmigung der Bilanz per Beschlussfassung über die Verwendung des Ertragsüberschusses der Erfolgsrechnung 6. Wahl der externen Revisionsstelle 7. Verschiedenes An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind und ihren politischen Wohnsitz spätestens fünf Tage vor der Versammlung in der Gemeinde Meierskappel begründet und gesetzlich geregelt haben. Das Stimmregister und die entsprechenden Akten können Sie während zwei Wochen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung einsehen, soweit es die Wahrung des Amtsgeheimnisses zulässt. Beachten Sie bitte, dass für Gemeindeversammlungen keine Stimmrechtsausweise verschickt werden. Die vorliegende Botschaft des Gemeinderats wird allen Haushaltungen der Gemeinde Meierskappel zugestellt. Detaillierte Unterlagen können Sie bei der Gemeindeverwaltung beziehen oder im Internet unter herunterladen. Nicht Stimmberechtigte sind ebenfalls willkommen. Sie können der Versammlung als Gäste auf separat zugewiesenen Plätzen folgen. Sie sind weder stimm- noch mitspracheberechtigt. Meierskappel, 13. April 2015 GEMEINDERAT MEIERSKAPPEL Gemeindeversammlung vom 1. Juni

3 Traktandum 1: Begrüssung, Bestellung des Versammlungsbüros Gemäss 99 des kantonalen Stimmrechtsgesetzes besteht das Versammlungsbüro aus dem Präsidenten, der Protokollführerin und mindestens zwei Stimmenzählenden. Traktandum 2: Beschlussfassung über die Teilrevision der Ortsplanung Meierskappel - Zonenplan-Teiländerung: Umzonung der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 11 von der Zone für öffentliche Zwecke in die Kernzone - Festlegung des Gewässerraumes im Gebiet Höfli/Schützenmatt/Sigristehof - Anpassung des Artikels 15 b (Grünzone Gewässerraum) im Bauund Zonenreglement (BZR) Meierskappel - Anpassung des Anhangs 1 (Zweckbestimmung der Zone für öffentliche Zwecke) im Bau- und Zonenreglement (BZR) Meierskappel 2.1 Orientierung über die Umzonung der Parzelle 11 (bestehendes Gemeindehaus) a. Heute rechtsgültiger Zonenplan Die Parzelle 11, auf der das heutige Gemeindehaus steht, liegt in der Zone für öffentliche Zwecke (öz). Direkt nördlich grenzt die Kernzone an, im Osten die zweigeschossige Wohnzone (W2) und im Süden die dreigeschossige Wohnzone (W3). Abbildung 1: Ausschnitt rechtsgültiger Zonenplan: bestehendes Gemeindehaus in der öz D. Gemeindeversammlung vom 1. Juni

4 b. Begründung für die Änderung der Grundnutzung Die Parzelle 11 soll in die Kernzone umgezont werden. Folgende Erwägungen haben zu diesem Entscheid geführt: Höhere Ausnutzung bei gleichem Anteil Wohnen wie in der W3 (AZ: 0.7 / davon Wohnen maximal 0.6) Die Nutzung lässt neben Wohnbauten auch nicht oder nur mässig störende Dienstleistungsund Gewerbebetriebe zu. Die Kernzone dient sowohl der Erhaltung des Ortsbildes als auch einer massvollen und angepassten Erweiterung des Dorfkerns. Neu- und Umbauten haben gemäss BZR bezüglich ihrer Gestaltung auf die bestehenden ortsbildprägenden Gebäude angemessen Bezug zu nehmen. Die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) muss nicht aufgestuft werden. Es gilt die ES III. 2.2 Orientierung über den Standort neues Gemeindezentrum und Gewässerraumfestlegung a. Heute rechtsgültiger Zonenplan Abbildung 2: Ausschnitt rechtsgültiger Zonenplan: bestehendes Schulhaus und öz A. Gemeindeversammlung vom 1. Juni

5 b. Begründung für die Festlegung des Gewässerraums und die Änderung der Zonenbestimmung Für das bestehende Gemeindehaus soll ein Ersatz in Form eines neuen Gemeindezentrums entstehen. Die vorgesehenen Nutzungen, die darin untergebracht werden sollen, sind: Feuerwehr, Werkhof Gemeindeverwaltung Schul- und Freizeiteinrichtungen zwei Wohnungen für private Nutzungen Parkierung Die zusätzliche Wohnnutzung bedingt eine Änderung der zulässigen Nutzung im entsprechenden Anhang im Bau- und Zonenreglement. Die Projektierung und Realisierung des neuen Gemeindezentrums soll nicht durch die verschärften Übergangsbestimmungen der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (GSchV) beeinträchtigt werden (beidseitig je 9.5 m ab der Gewässermitte = Gewässerraum 19 m). Diese gelten solange bis der Gewässerraum ausgeschieden und genehmigt wird. Aus diesem Grund wird der Gewässerraum für die öffentliche Zone A bereits im Rahmen der vorliegenden Planung ausgeschieden, auch damit allfällige Bauten mit Ersatznutzungen (z. B. Lager für Vereinsnutzungen) nicht durch den grösseren Gewässerraumabstand beeinträchtigt werden. Die weiteren Zonen, die innerhalb der Parzelle 21 und entlang des Dietisbergbaches liegen (Grünzone, übriges Gebiet) sind nicht Gegenstand dieser Planungen. Nach der Gewässerschutzverordnung GSchV ist bei gesichertem Gewässerraum für Gewässer mit einer natürlichen Sohlenbreite von weniger als 2 m ein Gewässerraum von 11 m, beidseitig je 5.5 m ab der heutigen Gewässermitte, von jeglichen Bauten und Anlagen freizuhalten. Die Nutzung des Gewässerraums hat sich nach Art. 41c GSchV zu richten. Der Gewässerraum im westlichen Bereich der Festlegung wird ausgeweitet, da hier durch den Holz- und Geschiebesammler des Hochwasserschutzprojektes ein grösserer Bereich freigehalten werden muss. Der Gewässerraum, der nordöstlich des Bachverlaufs in die Grünzone Gewässerraum als Grundnutzung umgezont wird, bleibt 11 m breit, wird aber zugunsten des neuen Gemeindezentrums asymmetrisch festgelegt. Im übrigen Bereich wird der Gewässerraum überlagernd umgesetzt. 2.3 Orientierung über das bisherige Planungsverfahren a. Kantonale Vorprüfung zur Änderung der öz D Im Bericht zur kantonalen Vorprüfung vom 23. Februar 2015 werden die vorgesehenen Planänderungen beim bestehenden Gemeindehaus und beim Schulhaus als recht- und zweckmässig beurteilt. Gemeindeversammlung vom 1. Juni

6 b. Öffentliche Auflage und Mitwirkung Gegenstand des Mitwirkungsverfahrens und der öffentlichen Auflage vom 18. März bis 16. April 2015 waren: - Teilzonenplan Teiländerung Parzelle Nr Teilzonenplan Gewässerraumfestlegung Höfli / Schützenmatt / Sigristehof - Bau- und Zonenreglement Ergänzung Art. 15b (Grünzone Gewässerraum) und Anhang 1 (Zweckbestimmung der Zone für öffentliche Zwecke) Im Weiteren lagen bei der Gemeindeverwaltung Meierskappel orientierend zur Einsicht auf: - Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV für die öffentliche Auflage vom 9. März 2015, inkl. Richtprojekt neues Gemeindezentrum (Stand 1. Dezember 2014) - Kantonaler Vorprüfungsbericht vom 23. Februar 2015 Es sind keine Stellungnahmen (Mitwirkung) und keine Einsprachen eingegangen. 2.4 Gegenstand der Beschlussfassung Gegenstand der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung sind die folgenden Planungsinstrumente: a. Ergänzungen im Bau- und Zonenreglement Die Ergänzungen sind blau dargestellt. Art. 15b Grünzone Gewässerraum In der überlagernden oder als Grundnutzung gekennzeichneten Grünzone Gewässerraum bestimmt sich die zulässige Nutzung nach Art. 41c der Gewässerschutzverordnung des Bundes. Anhang 1: A Schulhaus und schulische Einrichtungen, Kindergarten, Sport- und Freizeitanlagen sowie -einrichtungen, und Werkhof, Feuerwehr, Parkierung, Gemeindeverwaltung und zwei Wohnungen für private Nutzung. Der Eintrag D wird ersatzlos gestrichen: D Gemeindehaus Die Aufzählung des folgenden Gebiets E wird entsprechend angepasst. Gemeindeversammlung vom 1. Juni

7 b. Teilzonenplan Parzelle Nr. 11 (bestehendes Gemeindehaus) Abbildung 3: verkleinerte Abbildung des Zonenplans Teiländerung Parzelle 11. Gemeindeversammlung vom 1. Juni

8 c. Gewässerraumfestlegung Abbildung 4: verkleinerte Abbildung des Plans zur Gewässerraumfestlegung. Gemeindeversammlung vom 1. Juni

9 2.5 Antrag des Gemeinderats an die Gemeindeversammlung In der Botschaft vom 9. März 2015 zur öffentlichen Auflage orientierte der Gemeinderat über die Ausgangslage, die diese Teilrevision der Ortsplanung notwendig macht. Nachfolgend sind die Punkte nochmals aufgeführt, weshalb die bestehenden kommunalen Räume nicht mehr genügen: 1. Die Schule benötigt mehr Raum, weil die Schülerzahlen gestiegen sind und noch steigen werden. 2. Das Gemeindehaus ist in einem kritischen Zustand, die Räume der Gemeindeverwaltung müssen entweder aufwändig renoviert oder durch neue Räume ersetzt werden. 3. Das 38-jährige Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr muss ersetzt werden. Das neue Fahrzeug braucht einen grösseren Unterstand. Für die Realisierung sind eine Teilumzonung am alten Standort sowie eine Ergänzung im Bau- und Zonenreglement und die Gewässerraumfestlegung für den neuen Standort nötig. Aus diesem sachlich engen Zusammenhang unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Teilrevision der Ortsplanung gesamthaft in einem Antrag zur Beschlussfassung. Mit der Zustimmung werden die raumplanerischen Grundlagen für das Projekt Gemeindezentrum sowie mit der Zonenänderung der Parzelle Nr. 11, Dorfstrasse 2, eine optimale Ausgangslage für einen allfälligen Verkauf geschaffen. Antrag des Gemeinderates: Der Ortsplanungsteilrevision Meierskappel mit: - Zonenplan Teiländerung: Umzonung der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 11 von der Zone für öffentliche Zwecke in die Kernzone - Festlegung des Gewässerraumes im Gebiet Höfli/Schützenmatt/Sigristehof - Anpassung von Artikel 15b des Bau- und Zonenreglementes Meierskappel bezüglich Grünzone Gewässerraum. - Anpassung des Anhangs 1 des Bau- und Zonenreglementes Meierskappel bezüglich Zweckbestimmung der Zone für öffentliche Zwecke sei zuzustimmen. 2.6 Genehmigungsverfahren Nach Zustimmung der Stimmberechtigten zur Ortsplanungsteilrevision ist sie dem Regierungsrat des Kantons Luzern zur Genehmigung zu unterbreiten. Traktandum 3: Beschlussfassung über einen Nachtragskredit von Fr. 70' für die Erstellung von zwei Gruppenräumen auf einem Zwischenboden über dem Foyer des Schulhauses Höfli Massiv gestiegene Schülerzahlen führen dazu, dass die Schule Meierskappel zurzeit die kantonalen Richtlinien hinsichtlich Raumangebot nicht einhalten kann. Die Raumknappheit besteht schon seit einigen Jahren. Dieser Zustand wurde durch die Schulpflege und die Schulleitung frühzeitig signalisiert. Gemeindeversammlung vom 1. Juni

10 Nach den kantonalen Richtlinien sollte pro zwei Abteilungen ein Gruppenraum von ca. 25 m2 in unmittelbarer Nähe der Klassenzimmer, idealerweise mit direktem Zugang, zur Verfügung gestellt werden. Die Schule Meierskappel verfügt mit sechs Primarabteilungen aktuell über einen Gruppenraum, der jedoch auch als Besprechungszimmer und durch die Logopädin als Arbeitszimmer genutzt wird. Das Handarbeitszimmer (vollwertiges Schulzimmer) und der Computerraum (entspricht nicht den Vorgaben eines Schulzimmers) werden aktuell auch als Gruppenraum benutzt. Sie stehen aber aufgrund der Mehrfachnutzung nur für einen Teil der Unterrichtszeit zur Verfügung und sind als Gruppenraum nicht optimal eingerichtet. Aufgrund der fehlenden Gruppenräume wurden bisher auch die Gänge des Schulhauses Höfli zu Lernorten und Lernnischen umfunktioniert, was nicht optimal ist. Mit der Schaffung von zwei zusätzlichen Gruppenräumen auf dem Zwischenboden über dem Foyer des Schulhauses Höfli können die Minimalvorgaben für Schulraum erfüllt werden. Aufgrund einer Kostenschätzung ist hierfür mit Kosten von Fr. 70' zu rechnen. Bei Erteilung des erforderlichen Nachtragskredites ist beabsichtigt, die entsprechenden Umbauarbeiten in den Sommerferien 2015 vornehmen zu lassen. Antrag des Gemeinderates Es sei ein Nachtragskredit von Fr. 70' für die Erstellung von zwei Gruppenräumen auf einem Zwischenboden über dem Foyer des Schulhauses Höfli zu sprechen. Traktandum 4: Jahresbericht 2014 des Gemeinderates Gemäss 20 des Gemeindegesetzes erstellt der Gemeinderat jährlich ein Jahresprogramm und einen Jahresbericht über seine Geschäftstätigkeit. Das Jahresprogramm wird den Stimmberechtigten zusammen mit dem Voranschlag, der Jahresbericht zusammen mit der Rechnung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Jahresprogramm gibt Auskunft über die wichtigsten Ziele des Gemeinderates im Planungsjahr. Im Jahresbericht informiert der Gemeinderat, ob und wie weit die gesetzten Ziele erreicht wurden. Ziel Massnahme 2014 Zielerreichung Informationspolitik verbessern. Massnahmen aus Kommunikationskonzept erarbeiten und umsetzen. - Die Daten kommunaler Anlässe bei der Jahresplanung sollen künftig nicht an Freitagen stattfinden. - Bei jedem Gemeinderat- Geschäft die Frage der Kommunikation beachten. Umsetzung: laufend. - Den Informationsaustausch mit der Controllingkommission vertiefter klären. Umsetzung: erfolgt. - PR-Agentur mit der Erarbeitung von Ortstafeln beauftragen. Umsetzung: ausstehend, nicht vordringlich. - Die Gemeinde-INFO wird nicht durch eine Plattform im Rigi- Anzeiger ersetzt. Der Gemeinde- Gemeindeversammlung vom 1. Juni

11 Kommunale Liegenschaften optimal nutzen. Funktionsfähigkeit des Steueramts sicherstellen. Angebot der Musikschule aufrechterhalten. Schulraum bereitstellen. Funktionsfähigkeit des Bauamts sicherstellen. Dorf vor Hochwasser schützen. Immobilienstrategie erarbeiten. Zusammenlegung prüfen. Zusammenlegung prüfen. Für die Jahre ab 2014 Lösungsvarianten ausarbeiten. Zusammenlegung prüfen. Hochwasserschutzprojekt Dietisberg umsetzen. rat wird die Inhalte der Gemeinde-INFO aktiver bestimmen. Umsetzung: laufend. - Die Publikumspresse soll mit mehr Beiträgen bedient werden; die jeweiligen Schreibaufträge erfolgen an den Gemeinderatssitzungen. Umsetzung: laufend. Es liegen eine Immobilienbewertung und ein konkreter Projektvorschlag vor. An der Gemeindeversammlung vom wurde ein Kredit für die Erarbeitung des Projektes Neubau Gemeindezentrum gesprochen. Die Planung befindet sich im Gang, es findet ein regelmässiger Informationsfluss statt. Das Steueramt wurde auf den an die Stadt Luzern ausgelagert. Die Musikschule wurde auf das Schuljahr 2014/15 mit der Musikschule Risch zusammengelegt. Vgl. Ziel: Kommunale Liegenschaften optimal nutzen. Im regelmässigen Austausch mit der Schulpflege und dem Schulleiter werden Lösungen bezüglich der Platzproblematik der Schule eruiert. Dieses Projekt wurde 2014 bedingt durch die personellen Veränderungen auf der Gemeindeverwaltung sistiert. Der Kanton hat das Projekt aus Spargründen sistiert. 4.1 Bericht der Controllingkommission zum Jahresbericht 2014 Als Controllingkommission haben wir den Jahresbericht 2014 des Gemeinderates beurteilt. Unsere Beurteilung erfolgte nach dem Auftrag gemäss Art. 27 Abs. 2 lit. c der Gemeindeordnung Meierskappel vom sowie dem Handbuch für Rechnungskommissionen und Controlling-Kommissionen des Kantons Luzern. Wir empfehlen, den vorliegenden Jahresbericht zur Kenntnis zu nehmen. Meierskappel, 10. April 2015 Für die Controllingkommission Roland Behrens, Präsident Gemeindeversammlung vom 1. Juni

12 Traktandum 5: Rechnungsablage 2014 Für eilige Leserinnen und Leser Die Gemeinderechnung schliesst bei einem Aufwand von CHF 6'625' und einem Ertrag von CHF 7'119' mit einem Ertragsüberschuss von CHF 494' und somit CHF 916' besser ab als budgetiert. Das Budget 2014 sah einen Aufwandüberschuss von CHF 422' vor. Der Ertragsüberschuss ist insbesondere auf Steuer-Nachträge aus der Aufarbeitung im Zusammenhang mit der Steueramtsübergabe an die Stadt Luzern und auf höhere provisorisch fakturierte Steuererträge im laufenden Jahr zurückzuführen. Mit Rückzahlungen bei provisorisch fakturierten Steuern ist zu rechnen. Die Gemeinde weist per ein Eigenkapital von CHF 1'044' aus, was einem Durchschnitt von rund CHF pro Einwohner entspricht. Das reine Vermögen der Gemeinde beläuft sich auf CHF 1'839' (Finanzvermögen minus Fremdkapital) oder pro Einwohner auf CHF 1' Der Gemeinderat beantragt, den Ertragsüberschuss von CHF 494' mit CHF 490' dem Konto Vorfinanzierung Investitions-Vorhaben und mit CHF 4' dem Konto Eigenkapital zuzuschreiben. Nach der Verbuchung des Ertragsüberschusses beläuft sich der Saldo der Vorfinanzierung auf CHF 1'310' Erfolgsrechnung (früher Laufende Rechnung) Die Jahresrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 494' um CHF 916' besser ab als budgetiert. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 422' Dieser bessere Abschluss wurde vor allem bei den Kontogruppen Finanzen und Steuern und Soziale Wohlfahrt erreicht und setzt sich zur Hauptsache wie folgt zusammen: Mehrertrag bei den Rückerstattungen Sozialhilfe CHF 94' Mehrertrag laufende Steuern CHF 305' Mehrertrag Sondersteuern Kapitalabfindungen CHF 25' Mehrertrag Nachträge früherer Jahre CHF 527' Mehrertrag Quellensteuern CHF 8' Auflösung gefährdete Debitoren CHF 115' Mehrertrag Handänderungssteuern CHF 35' Nicht budgetierte Erbschaftssteuern CHF 35' Dem gegenüber stehen die massgeblichen Mindererträge: Minderertrag Liegenschaftssteuern CHF 19' Minderertrag Grundstückgewinnsteuern CHF 167' Dank den Mehreinnahmen konnten unter anderem die Mehraufwendungen bei der Schule im Betrage von CHF 127'000.00, bei der Gesundheit von CHF 12' und beim Verkehr von CHF 17' finanziert werden. Die restlichen Kontengruppen erzielten einen tieferen Aufwand, als budgetiert. Die detaillierten Unterlagen über die Erfolgsrechnung können Sie bei der Gemeindeverwaltung beziehen oder im Internet unter herunterladen. 5.2 Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung schliesst bei Ausgaben von CHF 234' und Einnahmen von CHF 1'182' mit einer Investitionsabnahme von CHF 948' ab. Gegenüber dem Voranschlag wurden vor allem die Erschliessungen mit Wasser im Seilerhof, im Rütirain, im Fänn und in Gemeindeversammlung vom 1. Juni

13 der Hellmüli noch nicht realisiert. Die Anschlussgebühren Wasser sind gegenüber dem Budget rund CHF 83' höher als budgetiert. Beim Wasser hat die Gebäudeversicherung ihre Subvention mit CHF 36' an die Erschliessung im Sonnenrain überwiesen. Ebenfalls wurde der Anteil der Privaten an der Hauptwassererschliessung Sonnenrain in Rechnung gestellt. Beim Abwasser sind die Anschlussgebühren gegenüber dem Budget um rund CHF 41' tiefer ausgefallen. Auch bei der Ortsplanung wurde der budgetierte Betrag nicht ausgeschöpft. Gleichzeitig wurden die externen Kosten des Raumplaners wegen nachträglichen Umzonungen den Auftraggebern in Rechnung gestellt. 5.3 Bilanz (früher Bestandesrechnung) Die Bilanz weist Aktiven von CHF 11'606' und Passiven (ohne Eigenkapital) von CHF 10'562' auf. Das Eigenkapital beträgt neu CHF 1'044' (Zunahme von CHF 4'164.24). Die langfristigen Schulden haben per 31. Dezember 2014 um CHF 300' auf den neuen Stand von CHF abgenommen. Das Vermögen der Einwohnergemeinde Meierskappel per 31. Dezember 2014 betrug CHF 1'839' (Finanzvermögen minus Fremdkapital) oder pro Einwohner CHF 1' (1339 Einwohner und Einwohnerinnen per ). Das Vermögen wird sich jedoch in nächster Zeit aufgrund des Neubaus des Gemeindezentrums wieder in eine Verschuldung verwandeln. 5.4 Beschlussfassung über die Verwendung des Ertragsüberschusses Der Ertragsüberschuss von CHF 494' soll mit CHF 490' dem Konto Vorfinanzierung Investitions-Vorhaben und mit CHF 4' dem Konto Eigenkapital zugeschrieben werden. Anträge des Gemeinderates a) Die Rechnung 2014 der Gemeinde Meierskappel mit der Erfolgsrechnung, der Investitionsrechnung und der Bilanz sei zu genehmigen. b) Mit der Rechnungsgenehmigung seien auch allfällige Kreditüberschreitungen gegenüber dem Voranschlag zu genehmigen sowie die Nachtragskredite zu erteilen. c) Der Verwendung des Ertragsüberschusses von CHF 494' mit Zuschreibung von CHF 490' an das Konto Vorfinanzierung Investitions-Vorhaben und CHF 4' an das Konto Eigenkapital sei zuzustimmen. 5.5 Begründung der wichtigsten Abweichungen zum Voranschlag 2014 Es werden nur Abweichungen im Mindestumfang von CHF 10' begründet Erfolgsrechnung Auflösung der Rückstellungen Zeitguthaben Aushilfeleistungen wegen diversen Personalabgängen Die rege Bautätigkeit führte zu Mehrkosten bei der Entschädigung des Baukontrolleurs Tranche gemäss Vertrag mit dem Steueramt Luzern. Gemeindeversammlung vom 1. Juni

14 Mehrertrag aufgrund einer grossen Überbauung und eines grösseren Bauprojektes Weniger Aufwand für Vormundschaftsfälle Stellvertretungen infolge Krankheiten Mehraufwand wegen einer nicht budgetierten Netzwerkverkabelung und Installation in allen Schulzimmern inkl. Lehrerzimmer Wegen der Zusammenlegung mit der Musikschule Risch sind die Besoldungen nur bis August 2014 angefallen Beitrag an die Gemeinde Risch Die Elternbeiträge werden neu in 2 Tranchen in Rechnung gestellt Umbau Garderobe in ein Logopädiezimmer Es sind weniger schwere Pflegefälle im Alterszentrum Rotkreuz Gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Alterszentrum Rotkreuz muss die Gemeinde Meierskappel einen Anteil des entstandenen Defizites übernehmen Weniger Spitexleistungen als angenommen Weniger Aufwand da die Schlussabrechnung auf den definitiven Bevölkerungszahlen 2013 des Kantons basiert Die Gesamtkosten beliefen sich auf CHF 292' zuzüglich Selbstbehalt der Gemeinde Meierskappel im Betrag von CHF 14' Mehr Sozialhilfefälle als erwartet Mehr Sozialhilfefälle als erwartet Mehr Sozialhilfefälle als erwartet Mehr Rückerstattungen als erwartet Mehr Rückerstattungen als erwartet Mehr Rückerstattungen als erwartet Eine Rückstellung konnte aufgelöst werden Das Reservoir Oberstenhof konnte 2013 noch nicht fertiggestellt werden, daher hat es einen Mehraufwand im Wegen genügend Guthaben bei der Wasserversorgung wurden die aktivierten Posten zusätzlich abgeschrieben Mehrertrag wegen Rechnungsstellung für Bauwasser Siehe Weniger Aufwand wegen Verzögerung von Arbeiten Wegen genügend Guthaben bei der Abwasserentsorgung wurden die aktivierten Posten direkt abgeschrieben Siehe Die tatsächlichen Kosten für Grünabfuhr usw. sind tiefer ausgefallen als angenommen Rückerstattung durch den GKLU, siehe auch Rechnung Externe Kosten des Raumplaners Rückerstattung von Privaten Es wurden weniger Steuern abgeschrieben als angenommen Mehreinnahmen bei den laufenden Steuern Es wurde mehr Kapital aus Personalvorsorgestiftungen bezogen Aufarbeitung aus früheren Jahren im Zusammenhang mit der Übergabe des Steueramtes an die Stadt Luzern. Gemeindeversammlung vom 1. Juni

15 Mit der Revisionsfirma wurden die gefährdeten Debitoren neu beurteilt und es konnten Auflösungen im Betrag von CHF 115' generiert werden Es wurden mehr Bussen ausgestellt Zum Zeitpunkt der Budgetierung ging man noch davon aus, dass die neu überbauten Gebiete früher geschätzt werden Weniger Grundstückgewinnsteuern Es fanden mehr Handänderungen statt als angenommen Nicht budgetierte indirekte Erbschaftssteuern wurde eine Rückstellung für die Revision der Ortsplanung gemacht. Infolge des Abstimmungsresultates vom wurde die geplante Ortsplanungsrevision sistiert. Aus der Vorfinanzierungsrückstellung konnten andere Umzonungen finanziert werden Investitionsrechnung Der budgetierte Betrag für die Erschliessung Sonnenrain betrifft das Trottoir an der Kantonsstrasse und sollte durch den Kanton finanziert werden Der geplante Fussweg im Seilerhof konnte noch nicht realisiert werden Da das Höfliland in der übrigen Zone liegt entfallen die Erschliessungskosten an die Rütirainstrasse. Diese werden erst fällig wenn das Höfliland wieder eingezont ist Restkosten für die Erschliessung Sonnenrain, siehe auch und Die Überbauung Seilerhof ist noch nicht begonnen worden Auch die Erschliessung im Rütirain ist noch nicht realisiert worden Restkosten für die Erschliessung Sonnenheim In der Brünismatt ist die Überbauung noch pendent Anschlussgebühren für die geplanten Überbauungen in den geplanten Baugebieten Überbauung Seilerhof wurde noch nicht begonnen Anschlussgebühren bei den überbauten Gebieten sind minimiert, da für die Überbauung Seilerhof noch keine Baubewilligung gegeben wurde siehe Erfolgsrechnung Gemeindeversammlung vom 1. Juni

16 5.6 Details zur Rechnung Ergebnisse, Finanzierung, Mittelbedarf ERGEBNISSE Aufwand Ertrag LAUFENDE RECHNUNG Total Aufwand und Ertrag 6'625'811 7'119'975 Ertragsüberschuss 494'164 Aufwandüberschuss INVESTITIONSRECHNUNG Total Ausgaben und Einnahmen 234'010 1'182'078 Nettoinvestitionen Zunahme Nettoinvestitionen Abnahme 948'068 FINANZIERUNG Mittelverwendung Mittelherkunft Zunahme der Nettoinvestitionen Abnahme der Nettoinvestitionen 948'068 Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung 494'164 Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung Abschreibungen (ohne DS 999) - auf Verwaltungsvermögen ( ) 461'852 - auf Bilanzfehlbetrag (333) 0 Einlagen (ohne DS 999) - Spezialfinanzierungen (380) 102'963 - Spezialfonds (384) 5'500 - Vorfinanzierungen (385) 0 Entnahmen - Spezialfinanzierungen (480) 188'858 - Spezialfonds (484) 1'339 - Vorfinanzierungen (485) 42'538 Total Mittelverwendung / Mittelherkunft 232'735 2'012'547 Finanzierungsüberschuss der Verw. Rechnung 1'779'812 Finanzierungsfehlbetrag der Verw. Rechnung MITTELBEDARF / MITTELÜBERSCHUSS Finanzierungsüberschuss der Verw. Rechnung 1'779'812 Finanzierungsfehlbetrag der Verw. Rechnung Mittelbedarf für Kreditrückzahlungen Veränderungen im Finanzvermögen - Neuanlagen - Abschreibung und Auflösung von Anlagen - Abschreibungen auf Finanzvermögen (330) 2'876 Total Mittelbedarf / Mittelüberschuss 0 1'782'688 Gesamter Mittelüberschuss 1'782'688 Gemeindeversammlung vom 1. Juni

17 5.6.2 Finanzkennzahlen Kennzahl Rechnung 2014 Selbstfinanzierungsgrad* % Eine Selbstfinanzierung unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung. Selbstfinanzierungsanteil % Der Selbstfinanzierungsanteil sollte mindestens 10 % betragen, wenn die Nettoschuld pro Kopf mehr als das kantonale Mittel beträgt. Zinsbelastungsanteil % Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin. Er sollte 4 % nicht übersteigen. Zinsbelastungsanteil % Die Steuererträge und Finanzausgleichsbeiträge sollten nicht zu mehr als 6 % zur Begleichung der Nettozinsen verwendet werden. Kapitaldienstanteil 2.7 % Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf eine hohe Verschuldung und/oder auf hohe Abschreibungen hin. Dieser Wert sollte 8 % nicht übersteigen. Verschuldungsgrad -40 % Die Nettoschuld wird den Steuererträgen und Finanzausgleichsbeiträgen gegenübergestellt und sollte 120 % nicht übersteigen. Nettovermögen pro Einwohnerin, Einwohner CHF 1' Zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung oder das Pro-Kopf-Vermögen. * Im Jahr 2014 weisen die Nettoinvestitionen aufgrund der vereinnahmten Wasser- und Abwasseranschlussgebühren ein ausserordentliches und extremes Minus aus. Da solch hohe Anschlussgebühren eine Ausnahme sind, "verfälscht" diese Tatsache den Selbstfinanzierungsgrad über die ganzen 5 Jahre. Für die Berechnung der Selbstfinanzierung wurden diese Beträge weggelassen. Gemeindeversammlung vom 1. Juni

18 5.6.3 Aufwand und Ertrag Funktionale Gliederung Rechnung 2014 Voranschlag 2014 Rechnung 2013 Zusammenzug Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 984' ' ' ' ' ' Nettoaufwand 716' ' ' ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 225' ' ' ' ' ' Nettoaufwand 140' ' ' BILDUNG 2'853' ' '724' ' '549' ' Nettoaufwand 2'200' '073' '981' KULTUR, FREIZEIT 41' ' ' Nettoaufwand 42' ' ' GESUNDHEIT 124' ' ' Nettoaufwand 124' ' ' SOZIALE WOHL- FAHRT 1'139' ' '070' ' '095' ' Nettoaufwand 958' ' ' VERKEHR 200' ' ' ' ' ' Nettoaufwand 153' ' ' UMWELT, RAUM- ORDNUNG 652' ' ' ' ' ' Nettoaufwand 30' ' ' VOLKSWIRTSCHAFT 18' ' ' ' ' ' Nettoertrag 52' ' ' FINANZEN UND STEUERN 880' '193' ' '242' ' '489' Nettoertrag 4'313' '813' '060' Total 6'625' '199' '214' '791' '419' '335' Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss 494' ' ' Total 7'119' '199' '214' '214' '419' ' Gemeindeversammlung vom 1. Juni

19 5.6.4 Investitionsrechnung mit Kontrolle der Sonderkredite Konto Bezeichnung Datum Beschluss Bruttokredit beansprucht bis Voranschlag 2014 Einnahmen Ausgaben beansprucht bis Kreditkontrolle Verfügbar ab Erschliessung Sonnenrain ' ' ' ' Erschliessung Seilerhof ' ' ' Erschliessung Rütirain ' ' ' ' Erschliessung Sonnenheim ' ' ' ' Erschliessung Arbeitszone Hellmüli ' ' ' Gemeindeversammlung vom 26. Mai

20 Gemeindeversammlung vom 26. Mai

21 Gemeindeversammlung vom 1. Juni

22 5.7 Kontrollbericht der Finanzaufsicht Gemeinden zur Rechnung 2013 Der Kontrollbericht der Finanzaufsicht Gemeinden zur Rechnung des Vorjahres wird den Stimmberechtigten wie folgt eröffnet: "Die kantonale Aufsichtsbehörde hat geprüft, ob die Rechnung 2013 mit dem übergeordneten Recht, insbesondere mit den Buchführungsvorschriften und den verlangten Finanzkennzahlen, vereinbar ist und ob die Gemeinde die Mindestanforderungen für eine gesunde Entwicklung des Finanzhaushaltes erfüllt. Sie hat gemäss Bericht vom 16. Oktober 2014 keine aufsichtsrechtlich erheblichen Mängel festgestellt ( 106 Gemeindegesetz). Traktandum 6: Wahl der externen Revisionsstelle Die externe Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und die Abrechnung über Sonder- und Zusatzkredite hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie erstattet dem Gemeinderat und der Gemeindeversammlung Bericht und gibt ihre Empfehlungen ab. Gemäss Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsgesetz, RAG) sind Revisionsunternehmen für die Dauer von fünf Jahren zugelassen. Die Rechnung der Gemeinde Meierskappel prüft seit der Jahresrechnung 2011 die Truvag Revisions AG, Luzern. Die Gemeindeversammlung hat am die Truvag Revisions AG mit der Prüfung der Jahresrechnung 2014 beauftragt. Der Gemeinderat schlägt der Gemeindeversammlung vor, die Jahresrechnung 2015 ebenfalls von der Truvag Revisions AG revidieren zu lassen. Antrag des Gemeinderates: Die Truvag Revisions AG, Luzern, sei als externe Revisionsstelle für den Rechnungsabschluss 2015 der Gemeinde Meierskappel zu bestimmen. Traktandum 7: Verschiedenes Gemeindeversammlung vom 1. Juni

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