FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG

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1 FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG Jahrgang März 2019 Ausgabe 4 Sitzung des Ausschusses Gesundheit und Soziales des Kreistages Wittenberg Montag, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Beratungsraum A1-01, Breitscheidstraße 4, Lutherstadt Wittenberg 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom Einwohnerfragestunde 5. Bericht zur zahnärztlichen Versorgung im Landkreis Wittenberg aktuelle Situation und Ausblick 6. Informationen aus der Verwaltung 7. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Weiner Stellv. Ausschussvorsitzender Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages Wittenberg Dienstag, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Haus 1, Konferenzraum (1-16), Breitscheidstraße 3, Lutherstadt Wittenberg 6. Feststellen der Beendigung der Mitgliedschaft eines stimmberechtigten Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss vor Ablauf der Wahlzeit 7. Feststellen der Beendigung der Mitgliedschaft eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss vor Ablauf der Wahlzeit 8. Wahl einer Ersatzperson als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss aufgrund des Ausscheidens eines stimmberechtigten Mitgliedes vor Ablauf der Wahlzeit 9. Wahl einer Ersatzperson als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss aufgrund des Ausscheidens eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes vor Ablauf der Wahlzeit 10. Beratung der Beschlussvorlage Prioritätenliste des Landkreises Wittenberg zur Beantragung von Zuwendungen im Rahmen der Richtlinie Schulinfrastruktur 11. Informationen aus der Verwaltung Anfragen und Anregungen von Mitgliedern des Ausschusses nicht öffentlicher Teil 12. Bestätigung der Niederschrift der gemeinsamen Sitzung Haushalt und Finanzen und Kreisausschuss vom nicht öffentlicher Teil 13. Grundstücksangelegenheiten 14. Personalangelegenheiten 15. Informationen aus der Verwaltung Anfragen und Anregungen von Mitgliedern des Ausschusses Sitzung des Ausschusses für Bau, Wirtschaft und Verkehr des Kreistages Wittenberg Mittwoch, , 18:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Haus 1, Konferenzraum (1-16), Breitscheidstraße 3, Lutherstadt Wittenberg öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom öffentlicher Teil 4. Bekanntgabe der am und am in nicht öffentlicher Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft und Verkehr gefassten Beschlüsse 5. Einwohnerfragestunde 6. Erörterung Ergebnis LRH-Prüfbericht zum ÖPNV 7. ÖPNV-Fahrplanänderung ab Bericht 8. Informationen aus der Verwaltung 9. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses nicht öffentlicher Teil 10. Bestätigung der Niederschrift vom nicht öffentlicher Teil 11. Vergaben 12. Informationen aus der Verwaltung 13. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift der gemeinsamen Sitzung Haushalt und Finanzen und Kreisausschuss vom öffentlicher Teil 4. Einwohnerfragestunde 5. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung des Kreisausschusses gefassten Beschlüsse Dannenberg Ausschussvorsitzender Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 Sitzungen der Ausschüsse des Kreistages Bekanntmachungen zur Europawahl und Kommunalwahl 2019/Sprechtag Landrat in Coswig (Anhalt)/Ausschreibungen Ausschreibungen Information Abfallgebührenbescheide/ Bekanntmachung untere Wasserbehörde/ en Straßensperrungen und Umleitungen zur Tylsch Stellv. Ausschussvorsitzender Inhaltsverzeichnis Seite 6 Seite 7 Seite ADMV-Rallye/ Information Kreisanglerverein Informationen der Jagdgenossenschaften Elster, Zemnick und Priesitz/Sachau/ Bildungszentrum Lindenfeld Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht Information zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle

2 2 Amtliches aus dem Landkreis 2. März 2019 Europawahl 2019 Hiermit gebe ich die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses des Landkreises Wittenberg für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahl) am 26. Mai 2019 bekannt. Vorsitzender des Kreiswahlausschusses Dannenberg, Jürgen Stellvertretender Vorsitzender des Kreiswahlausschusses Dr. Hartmann, Jörg Beisitzer Stellvertretender Beisitzer Hanika, Mario Benedickt, Kathrin CDU CDU Zollner, Gisela Willam, Christina DIE LINKE DIE LINKE Grafe, Werner Gebhardt, Ulrich SPD SPD Brysch, Florian AfD Dr. Wustmann, Martin Kanold, Hildegard FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER Schröter, Doris Seidig, Stephanie Dannenberg Kreiswahlleiter Im Unterhaltungsverband Mulde ist die Stelle des Geschäftsführers (m/w/d) zum neu zu besetzen. Der Unterhaltungsverband Mulde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und zuständig für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung im Verbandsgebiet. Das Verbandsgebiet umfasst eine Einzugsfläche von ca ha in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg, Saalekreis und der kreisfreien Stadt Dessau. Es sind ca. 795 km Gewässer zu unterhalten. Die Unterhaltungsarbeiten werden sämtlich im Ausschreibungsverfahren (VOB) an Firmen vergeben. Sitz des Verbandes und Dienstort: Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg) Der Geschäftsführer erfüllt im Auftrag des Vorstandes folgende Aufgaben: Führung der laufenden Geschäfte und Vertretung des Verbandes in Fach- und Regionalgremien, Öffentlichkeitsarbeit Planung, Kontrolle und Abrechnung der Unterhaltungsarbeiten Kommunalwahl 2019 Für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 habe ich gemäß 10 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in Verbindung mit 4 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) folgende Beisitzer und Stellvertreter in den Kreiswahlausschuss berufen. Vorsitzender des Kreiswahlausschusses Dannenberg, Jürgen Stellvertretender Vorsitzender des Kreiswahlausschusses Dr. Hartmann, Jörg Beisitzer Stellvertretender Beisitzer Hanika, Mario Benedickt, Kathrin CDU CDU Zollner, Gisela Willam, Christina DIE LINKE DIE LINKE Grafe, Werner Gebhardt, Ulrich SPD SPD Brysch, Florian AfD Dr. Wustmann, Martin Kanold, Hildegard FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER Schröter, Doris Seidig, Stephanie Dannenberg Kreiswahlleiter Stellenausschreibung Erfassung und Abrechnung von Mehrkosten und Fortschreibung des Katasters Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und Mitwirkung bei der Vergabe der Leistungen für die Gewässerunterhaltung Haushalts- und Finanzplanung des Verbandes Stellungnahmen für Bauvorhaben und Planungen Dritter an Gewässern Vorbereitung der Sitzungen der Verbandsorgane Sprechtag des Landrates in Coswig (Anhalt) Der nächste Außensprechtag des Landrates Jürgen Dannenberg findet am 19. März 2019, ab 15:00 Uhr in der Stadtverwaltung Coswig (Anhalt), Am Markt 1, Coswig (Anhalt) statt. Um Anmeldung bis 15. März 2019 wird gebeten (Tel.: ). Gymnasium Jessen Bühnentechnik Austausch Schaltschrank für Rohrwellenzüge (Vergabe-Nr. Ö 28/19 B) Der Landkreis Wittenberg schreibt für die Bühnentechnik im Gymnasium Jessen den Austausch des Schaltschrankes für Rohrwellenzüge im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus. Veröffentlichung unter Anforderungen: Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss im Bereich Wasserbau, Landwirtschaft oder ein gleichwertiger Abschluss mehrjährige Berufserfahrung in einem vergleichbaren Aufgabengebiet wären von Vorteil gute PC-Kenntnisse und sichere Anwendung (MS-Office, GIS-Anwendungen) sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sicheres, korrektes Auftreten und Verhandlungsgeschick im Umgang mit Bürgern, Behörden, Körperschaften, Interessengruppen und Auftragnehmern Bereitschaft und Engagement für den Verband auch über die normale Arbeitszeit hinaus Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Führerschein der Klasse B Wir bieten: eine unbefristete Vollzeitstelle in einem engagierten, kollegialen Team Entlohnung nach TVöD (EG 12 TVöD), betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, vermögenswirksame Leistungen Bereitstellung eines Dienstfahrzeuges Personen- und Funktionsbeschreibungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und diverser Form. Ihre Bewerbung ist mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum beim Unterhaltungsverband Mulde Körperschaft des öffentlichen Rechts Großer Hagweg 8, Gräfenhainichen oder per an: mulde@t-online.de einzureichen.

3 2. März 2019 Amtliches aus dem Landkreis 3 Öffentliche Stellenausschreibung In der Stadtverwaltung Jessen (Elster) ist eine Stelle als Gemeindejugendpfleger (m/w/d) zu besetzen. Die vollständige Stellenausschreibung ist auf der Homepage der Stadt Jessen (Elster) ersichtlich. Michael Jahn, Bürgermeister Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg Beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Jugend und Bildung, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter/-in Wirtschaftliche Jugendhilfe zunächst befristet für 1 Jahr zu besetzen. Die Stelle wird nach Entgeltgruppe 9a TVöD/ VKA vergütet. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. Ausführliche Informationen sind unter www. landkreis-wittenberg.de (Stellenausschreibungen) verfügbar. Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg Beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Bauordnung, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Technischer Sachbearbeiter/Technische Sachbearbeiterin Bauaufsicht zunächst befristet für 1 Jahr zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 10 TVöD/VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Ausführliche Informationen sind unter www. landkreis-wittenberg.de (Stellenausschreibungen) verfügbar. Kreisstraßennetz Fahrbahnmarkierungen (Vergabe-Nr. Ö 17/19 B) Der Landkreis Wittenberg schreibt Fahrbahnmarkierungen auf Kreisstraßen im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus. Veröffentlichung unter Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg Beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Jugend und Bildung, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sozialarbeiter/-in Pflegekinderwesen zu besetzen. Die Stelle wird nach Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE/VKA vergütet. Es handelt sich hierbei um eine Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden. Es besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit, zunächst befristet bis , auf bis zu 40 Stunden zu erhöhen. Ausführliche Informationen sind unter www. landkreis-wittenberg.de (Stellenausschreibungen) verfügbar. en Lieferung und Leistung von infrastrukturellen Komponenten für Schul-IT Der Landkreis Wittenberg schreibt für drei Schulen/Gymnasien des Landkreises Wittenberg folgende Leistungen im Zuge öffentlicher Ausschreibungen nach VOL aus. Lieferung und Montage von 60 Beamern und 7 Whiteboards (Ö 18/19 L) Lieferung von 129 Notebooks (Ö 19/19 L) Nähere Einzelheiten dazu können Sie den Veröffentlichungen unter de (Aktuelles, Ausschreibungen, Liefer- und Dienstleistungen) EU-weite Ausschreibung Sanierung der Förderschule (LB) Pestalozzi Wittenberg Fassade WDVS (Vergabe-Nr. O 21/19 B, Los 08) Der Landkreis Wittenberg schreibt für Sanierung der Förderschule (LB) Pestalozzi, Kreuzstraße 19 in Lutherstadt Wittenberg das Los 08 Fassade Wärmedämmverbundsystem im Zuge eines offenen Verfahrens europaweit nach VOB aus. Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU, unter www. evergabe.sachsen-anhalt.de, sowie auf der Homepage des Landkreises K 2029 Waldgrenze bis Ortsdurchfahrt Söllichau Grundhafte Instandsetzung (Vergabe-Nr. Ö 25/19 B) Der Landkreis Wittenberg schreibt für die Kreisstraße 2029 die grundhafte Instandsetzung im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus. Veröffentlichung unter K 2232 Abzweig K 2231 bis Kleindröben Verbreiterung mit Deckenerneuerung (Vergabe-Nr. Ö 26/19 B) Der Landkreis Wittenberg schreibt für die K 2232 im Abschnitt Abzweig K 2231 bis Kleindröben, OT v. Jessen, die Verbreiterung mit Deckenerneuerung im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus. Nähere Einzelheiten dazu können Sie der Veröffentlichung unter Europaradweg R1 Bitumöser Ausbau (Vergabe-Nr. Ö 27/19 B) Der Landkreis Wittenberg schreibt für den Europaradweg R1, Abschnitt Bahnhaus Pietzschkau bis Bahnhof Radis den bitumösen Ausbau im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus. Veröffentlichung unter

4 4 Amtliches aus dem Landkreis 2. März 2019 en Nr. 1/2, 2/2 und 3/2 zum Verkauf von Baugrundstücken Die Lutherstadt Wittenberg schreibt den Verkauf von Baugrundstücken im Zuge öffentlicher Ausschreibung aus: Nr. 1/2 Gemarkung Reinsdorf, Flur 1, Flurstück 157 Nr. 2/2 Gemarkung Wittenberg, Flur 58, Flurstücke 206 und 207 Nr. 3/2 Gemarkung Euper, Flur 5, 1 Teilfläche aus dem Flurstück 679 (Parzelle 1) Ausführliche Informationen sind dem Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg Die neue Brücke vom (Nr. 5) sowie unter zu Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft Information zu den Abfallgebührenbescheiden Am werden die Abfallgebührenbescheide mit der Abrechnung für 2018 und der Festsetzung für 2019 versandt. Ab diesem Veranlagungsjahr gibt es nur einen Zahltermin, den Sollte auf Ihrem Bescheid unter bisher fällig ein Minusbetrag ausgewiesen sein, handelt es sich um ein Guthaben, welches vom Einzahlungsbetrag abgesetzt werden kann. Änderungsanträge, die bis zum eingereicht wurden, sind bereits eingearbeitet. Für später eingereichte Anträge werden ab Änderungsbescheide verschickt. Bitte beachten Sie, dass für Ermäßigungsanträge ein Abwesenheitsnachweis aus 2019 erforderlich ist. Wir möchten Sie nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass Sie sich bei Änderungen wie Umzug oder Wegzug bitte zeitnah bei der Abteilung Abfallwirtschaft melden. Auch bei Sterbefällen ist es erforderlich, dass sich die Hinterbliebenen bzw. Betreuer oder Beauftragten mit den Mitarbeiterinnen in Verbindung setzen, um z. B. den Verbleib der Behälter zu klären. Die entsprechenden Rufnummern stehen auf Ihrem Gebührenbescheid. Bei der Nutzung von Vordrucken möchten wir Sie bitten, diese vollständig auszufüllen und für eventuelle Rückfragen auch eine Telefonnummer anzugeben. der unteren Wasserbehörde des Landkreises Wittenberg zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Gemäß 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370), wird Folgendes bekannt gemacht: Bei der unteren Wasserbehörde wurde durch die Heideagrar Söllichau GmbH, Kossaer Straße 1 a, Bad Schmiedeberg OT Söllichau, ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaub nis zur Grundwasserentnahme zu Beregnungszwecken gestellt. Die Entnahme soll aus einem im Jahr 2017 errichteten Brunnen erfolgen. Beantragt wird folgende Entnahmemenge: Q a normal m³ / Jahr (Normaljahr) Q a trocken m³ / Jahr (Trockenjahr) Q d max m³ / Tag 120 m³ / Stunde Q h max jeweils mit einem Beregnungszeitraum vom 1. April bis 30. September und 120 Einsatztagen im Jahr. Gemäß 7 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage 1 Nr UVPG war für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Dabei war im Rahmen einer überschlägigen Prüfung zu ermitteln, ob für das Vorhaben die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits prü fung besteht oder diese Prüfung unterbleiben kann. Bei der allgemeinen Vorprüfung wurde durch den Landkreis Wittenberg, als zuständige Behörde, festgestellt, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, sodass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits prü fung im Erlaubnisverfahren besteht. Folgende Gründe haben entsprechend dem Standort und den Merkmalen des Vorhabens zu dieser Feststellung geführt: der Standort dient bereits der landwirtschaftlichen Nutzung die Grundwasserentnahme soll aus einem tieferen Grundwasserleiter erfolgen durch das Vorhaben sind keine Risiken für die menschliche Gesundheit gegeben das Vorhaben befindet sich nicht in Wasserschutz-, Heilquellenschutz-, Risiko- und Überschwemmungsgebieten in Bezug auf die Erhaltungsziele des angrenzenden FFH-Gebietes sind keine erheblichen Beeinträchti gungen zu erwarten durch die Grundwasserentnahme ist eine nachteilige Veränderung des Grundwasserhaus haltes nicht zu erwarten Gemäß 5 Absatz 3 UVPG ist die vorliegende Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Da die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung beruht, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Zulassungsentscheidung nur daraufhin zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von 7 UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Die Unterlagen, die der Entscheidung zugrunde liegen, können beim Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft des Landkreises Wittenberg, Breitscheidstraße 4, Zimmer A 3-34, in Lutherstadt Wittenberg während der Sprechzeiten eingesehen werden. Um die Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme wird gebeten. gez. Tschetschorke Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben des Max Henze in Jessen vor. Im Grundbuch von Jessen Blatt 832 ist Max Henze als Eigentümer von zwei Flurstücken mit 1,2969 ha Wald und 0,0071 ha Straße eingetragen. Der Zeitpunkt der Eintragung ist unbekannt. Personendaten sind nicht bekannt. Erben konnten bisher nicht ermittelt werden. Alle Personen, die Auskunft zu Max Henze bzw. dessen möglichen Erben geben können, werden gebeten, sich bis zum 3. April 2019 beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Gebäude, Liegenschaften, Service Abteilung Grundstücksverkehr/Landpacht und offene Vermögensfragen Frau Lohmann (Aktenzeichen 33/GV ) Breitscheidstraße Lutherstadt Wittenberg Tel.: gls@landkreis-wittenberg.de zu melden. Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben des Postschaffners Max Lehmann in Berlin- Wilmersdorf vor. Im Grundbuch von Jessen Blatt 444 ist Max Lehmann als Eigentümer von zwei Flur-

5 2. März 2019 Amtliches aus dem Landkreis 5 stücken mit 2911 qm Wald und 19 qm Straße eingetragen. Die Eintragung erfolgte Personendaten sind nicht bekannt. Erben konnten bisher nicht ermittelt werden. Möglicherweise ist er der Ehemann von Anna Lehmann AZ: 33/GV 04/2019. Alle Personen, die Auskunft zu Max Lehmann bzw. deren möglichen Erben geben können, werden gebeten, sich bis zum 3. April 2019 beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Gebäude, Liegenschaften, Service Abteilung Grundstücksverkehr/Landpacht und offene Vermögensfragen Frau Lohmann (Aktenzeichen 33/GV ) Breitscheidstraße Lutherstadt Wittenberg Tel.: gls@landkreis-wittenberg.de zu melden. Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben der Anna Lehmann, geb. Kühnast in Berlin (Ehefrau des Postschaffners Max Lehmann) vor. Im Grundbuch von Jessen Blatt 943 ist Anna Lehmann als Eigentümerin von zwei Flurstücken mit 2913 qm Wald und 17 qm Straße eingetragen. Der Zeitpunkt der Eintragung ist unbekannt. Personendaten sind nicht bekannt. Erben konnten bisher nicht ermittelt werden. Möglicherweise ist sie die Ehefrau von Max Lehmann AZ: 33/GV ). Alle Personen, die Auskunft zu Anna Lehmann bzw. deren möglichen Erben geben können, werden gebeten, sich bis zum 3. April 2019 beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Gebäude, Liegenschaften, Service Abteilung Grundstücksverkehr/Landpacht und offene Vermögensfragen Frau Lohmann (Aktenzeichen 33/GV ) Breitscheidstraße Lutherstadt Wittenberg Tel.: gls@landkreis-wittenberg.de zu melden. Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben des Gottfried Lehmann zu Holzdorf vor. Im Grundbuch von Holzdorf Blatt 221 ist Gottfried Lehmann seit 1883 als Eigentümer von einem Flurstück mit insgesamt 101 qm Straße eingetragen. Personendaten sind nicht bekannt. Erben konnten bisher nicht ermittelt werden. Alle Personen, die Auskunft zu Gottfried Lehmann bzw. dessen möglichen Erben geben können, werden gebeten, sich bis zum 3. April 2019 beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Gebäude, Liegenschaften, Service Abteilung Grundstücksverkehr/Landpacht und offene Vermögensfragen Frau Lohmann (Aktenzeichen 33/GV ) Breitscheidstraße Lutherstadt Wittenberg Tel.: gls@landkreis-wittenberg.de zu melden. Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel Abs. 3 EGBGB (Az. GV ) Hiermit wird zur Kenntnis gegeben, dass der Landkreis Wittenberg am für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter bestellt hat: Grundbuch: Elster, Blatt 167 Miteigentümer: Friedrich Wiedicke Gemarkung: Elster Flur: 2 Flurstück: 57 gesetzlicher Vertreter: Stadt Zahna-Elster MSC Lutherstadt Wittenberg e. V. im ADMV Straßensperrungen Umleitungen Hinweise zur 56. ADMV-Rallye Lutherstadt Wittenberg Am werden zur Durchführung der Veranstaltung folgende Straßensperrungen notwendig: Feld- und Waldwege im Gebiet der Lutherstadt Wittenberg zwischen Braunsdorf Gallun Apollensdorf Nord Seniorenpark und Dobien/ Deponie Thießen Mochau Grabo, außerdem die Landstraße von Thießen nach Mochau und die Ortslage Grabo zwischen 11:00 Uhr und ca. 18:30 Uhr. Anlieger können nach Abstimmung mit den Streckenposten vor Ort ihre Grundstücke erreichen bzw. Möglichkeiten dazu absprechen. In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Streckenund Funkposten. Umleitungen sind für die betroffenen Orte ausgeschildert. Stadtgebiet Wittenberg: Parkplatz am Neuen Rathaus Berliner Straße zwischen 07:00 Uhr und ca. 21:30 Uhr Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen. Der Start der Veranstaltung erfolgt um 12:01 Uhr am Arsenalplatz. Informationen und Programmhefte gibt es an den Tankstellen in Wittenberg und ab Freitag, , 16:00 Uhr im Rallyezentrum Exerzierhalle. Wir freuen uns über zahlreiche Zuschauer. Kreisanglerverein Wittenberg e. V. Der Kreisanglerverein Wittenberg e. V. führt am die Prüfung zum Friedfischfischereischein und Jugendfischereischein durch. Die Prüfungen beginnen ab 09:00 Uhr in NIPO s Angelladen in der Dessauer Str. 3 in Wittenberg. Interessenten können sich bis zum in NIPO s Angelladen oder telefonisch unter anmelden. Folgende Prüfungsgebühren sind zu entrichten: Friedfischerprüfung (Teilnehmer > 18 Jahre): 56,00 r Friedfischerprüfung (Teilnehmer < 18 Jahre): 28,00 r Jugendfischerprüfung: 28,00 r Bei Interesse bieten wir am um 10:00 Uhr eine Prüfungsvorbereitung in NIPO s Angelladen an.

6 6 Informationen aus dem Landkreis 2. März 2019 Jagdgenossenschaft Elster Einladung Jahreshauptversammlung Zu der nicht öffentlichen Sitzung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Elster am Donnerstag, den , um 19:00 Uhr, im Hotel- Restaurant Zum Anker in Elster ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdrevier Elster gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, diese Einladung. 1. Begrüßung 2. Bericht zum abgelaufenen Jagdjahr 2018/ Kassenbericht 4. Diskussion und Anfragen 5. Abstimmung zur Entlastung des Vorstandes und Kassenführung 6. Jagdbericht des Jagdpächters 7. Schlusswort Bitte unbedingt beachten: Falls eine Vertretung für Sie erforderlich ist, dann diese bitte amtlich beglaubigen lassen. Soll das für immer sein, dann bitte als Dauervollmacht ausstellen. Für Erbengemeinschaften gilt die obige Vollmachtsregelung ebenfalls (falls diese nicht gemeinsam zur Versammlung erscheinen). Anteilige Stimmen bzw. ein Flächensplitting für Erbengemeinschaften gibt es nicht. Zur Vereinfachung der Arbeit des Vorstandes: Falls Sie eine -Adresse besitzen, dann teilen Sie uns diese unter mit, sowie Änderungen zu Ihrer Adresse oder Bankverbindung. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Elster Jagdgenossenschaft Zemnick Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Zemnick lädt alle Landeigentümer bejagbarer Flächen der Gemarkung Zemnick am , um 19:30 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Zemnick zur Jahreshauptversammlung und anschließenden Pachtauszahlung recht herzlich ein. 1. Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung 3. Verlesung des Protokolls der Versammlung vom Bericht des Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft 5. Bericht des Kassenführers 6. Bestätigung des Kassenberichts durch die Kassenprüfer 7. Entlastung des Jagdvorstandes und der Kassenprüfer 8. Wahl des Jagdvorstandes 9. Berichte der Bewirtschafter und Jagdpächter 10. Anfragen, Informationen und Sonstiges 11. Schlusswort des Vorsitzenden Im Anschluss der Versammlung wird zum gemeinsamen Essen geladen. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Zemnick Jagdgenossenschaft Priesitz/Sachau Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Priesitz/Sachau Hiermit laden wir alle Grundeigentümer der Gemarkung Priesitz und der Flur 20 der Gemarkung Pretzsch zur Jahreshauptversammlung recht herzlich ein. Ort: Pension Am Storchennest in Priesitz Wann: , Zeit: 19:00 Uhr 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstandes 5. Entlastung der Kassenprüfer 6. Neuwahl zweier Kassenprüfer 7. Pachtauszahlung für die Jagdjahre 2017/2018 und 2018/ Informationen und Sonstiges Im Anschluss laden die Pächter zum Essen ein. Wir weisen nochmals darauf hin, dass Veränderungen der Flächengröße nach Möglichkeit noch vor der Versammlung bei Heiko Hohlfeld oder Doris Reiche bekannt gegeben. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Priesitz/ Sachau Bildungszentrum Lindenfeld Kreisvolkshochschule Wittenberg Kreismusikschule Wittenberg Kreisarchiv Wittenberg Falkstraße Lutherstadt Wittenberg Tel.: Fax: Auszug aus dem Kursprogramm des Frühjahrssemester 2019 der Kreisvolkshochschule Wittenberg Durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung. Träger der Einrichtung ist der Landkreis Wittenberg. Wir arbeiten auf Basis des Qualitätsmodells LQW! Geprüfte Qualität mit LQW Das Lernorientierte Qualitätsmodell für Weiterbildungsorganisationen Für den Besuch unserer Kurse und Einzelveranstaltungen, die entgeltpflichtig sind, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Lutherstadt Wittenberg Heizkostenabrechnung verstehen wir helfen dabei! Kurs-Nr.: 19A13345, Beginn: Di., , 16:00 16:45 Uhr, 1 x 1 UE; Bildungszentrum Raum 16, Entgelt: 0,00 Euro, entgeltfrei Energieausweis Steckbrief für Wohnung oder Haus NEU Kurs-Nr.: 19A13346, Beginn: Di., , 16:00 16:45 Uhr, 1 x 1 UE; Bildungszentrum Raum 16, Entgelt: 0,00 Euro, entgeltfrei Grundkurs Gesellschaftstanz (für Paare ohne oder mit geringen Vorkenntnissen) Kurs-Nr.: 19A25069, Beginn: Mi., , 18:00 19:00 Uhr, 8 x 1 Zeitstunde (nicht am ); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 2 (Aula), Entgelt: 31,48 Euro Seminar mit Elke Strauchenbruch: Machtvolle Frauen im 11. und 12. Jahrhundert in Mitteldeutschland Kurs-Nr.: 19A26050, Beginn: Di., , 18:30 20:00 Uhr, 2 x 2 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Besucherservice, Entgelt: 12,40 Euro Digitale Fotografie Grundkurs (2 Wochenenden) Kurs-Nr.: 19A2B074, Beginn: Sa., , 09:00 16:00 Uhr, 2 x 8 UE und 2 x 4 UE (2 x samstags 09:00 16:00 Uhr und 2 x sonntags 09:30 12:30 Uhr); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 14, Entgelt: 56,40 Euro Rückenfit Kurs-Nr.: 19A32026, Beginn: Mi., , 17:00 18:00 Uhr, 10 x 1 Zeitstunde (nicht am ); Turnhalle am Schwanenteich, Lutherstraße 54, Entgelt: 37,99 Euro Rückenfit Kurs-Nr.: 19A32030, Beginn: Do., , 14:00 15:00 Uhr, 10 x 1 Zeitstunde; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Erdgeschoss, Raum 12, Entgelt: 38,66 Euro Heilen mit Knospen Kurs-Nr.: 19A34012, Beginn: Do., , 18:00 21:00 Uhr, 1 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Kellergeschoss, Raum 6, Entgelt: 13,80 Euro Der Umgang mit einem Tablet (Einsteigerkurs) Kurs-Nr.: 19A51208, Beginn: Mo., , 09:00 12:15 Uhr, 6 x 4 UE; Bildungszentrum Raum 17, Entgelt: 69,60 Euro

7 2. März 2019 Informationen aus dem Landkreis 7 Mein eigenes Fotobuch erstellen und online bestellen Kurs-Nr.: 19A51210, Beginn: Di., , 17:00 19:30 Uhr, 5 x 3 UE; Bildungszentrum Raum 17, Entgelt: 43,50 Euro ebay kaufen und verkaufen Kurs-Nr.: 19A51211, Beginn: Do., , 17:00 19:30 Uhr, 2 x 3 UE; Bildungszentrum Raum 17, Entgelt: 15,60 Euro Vereinsbuchführung-Grundsätze der Vereinsbesteuerung und -buchhaltung Kurs-Nr.: 19A54228, Beginn: Mo., , 16:15 17:45 Uhr, 10 x 2 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 14, Entgelt: 54,00 Euro Word und Excel für den Dienst- und Schulgebrauch Kurs-Nr.: 19A51214, Beginn: Mo., , 18:30 20:45 Uhr, 12 x 3 UE (Mo. + Mi.); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18, Entgelt: 91,80 Euro Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach den Vorgaben des DGUV Kurs-Nr.: 19A58225, Beginn: Do., , 08:30 15:45 Uhr, 1 x 8 UE (Theorie: 08:30 12:00 Uhr, Praxis 13:30 15:45 Uhr); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 13, Entgelt: 72,00 Euro Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach den Vorgaben des DGUV Kurs-Nr.: 19A58234, Beginn: Do., , 08:30 15:45 Uhr, 1 x 8 UE (Theorie: 08:30 12:00 Uhr, Praxis 13:30 15:45 Uhr); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 13, Entgelt: 72,00 Euro Das digitale Fotoarchiv Fotos verwalten, bearbeiten und präsentieren (Seniorenkurs) Kurs-Nr.: 19A51207, Beginn: Do., , 09:00 11:30 Uhr, 6 x 3 UE; Bildungszentrum Raum 17, Entgelt: 45,90 Euro Internet und für aktive Senioren Kurs-Nr.: 19A51206, Beginn: Mi., , 09:00 11:30 Uhr, 7 x 3 UE; Bildungszentrum Raum 17, Entgelt: 52,50 Euro Kemberg Australien für Abenteurer Multimediavortrag Kurs-Nr.: 19B19342, Beginn: Do., , 18:30 20:00 Uhr, 1 x 2 UE; Sekundarschule Kemberg, Unterrichtsraum, Entgelt: 6,70 Euro Holzschnitt Schwimmt Brot in Milch? Kurs-Nr.: 19B27129, Beginn: Mo., , 18:30 21:30 Uhr, 5 x 4 UE; Sonnenberg-Presse, Burgstraße 13, Werkstatt für Buchkunst und Hochdruck, Entgelt: 65,00 Euro Ayurvedaabend: Süßigkeiten leicht und gesund Kurs-Nr.: 19B35120, Beginn: Mi., , 17:00 21:30 Uhr, 1 x 6 UE; Sekundarschule Kemberg, Schulstraße 18, Entgelt: 18,90 Euro Jessen (Elster) Keramikkurs: Haus und Garten Kurs-Nr.: 19F28113, Beginn: Do., , 18:30 20:45 Uhr, 4 x 3 UE (nicht am ); Kreativraum der lustigen Tonscherben, Am Gorrenberg 26, Entgelt: 33,00 Euro Coswig (Anhalt) Smartphone Senioren treffen sich Kurs-Nr.: 19G51236, Beginn: Mi., , 09:00 12:15 Uhr, 4 x 4 UE, Entgelt: 45,90 Euro Malkurs für Anfänger und Fortgeschrittene Kurs-Nr.: 19G27144, Beginn: Di., , 16:45 19:00 Uhr, 8 x 3 UE (nicht am , und ); Sekundarschule Coswig, Lange Straße 42, Unterrichtsraum C127, Entgelt: 57,60 Euro Vorstellungen Planetarium Der nächste öffentliche Vortrag im Planetarium zum aktuellen Sternenhimmel findet statt am: Freitag, , 17:00 Uhr Der Eintritt kostet 3 Euro pro Person. Voranmeldungen werden vom Bildungszentrum Lindenfeld unter entgegengenommen. Abendkasse ist möglich. Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht in der Lutherstadt Wittenberg Fristablauf zum beachten! Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis : Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt) setzt ihre individuellen, wohnortnahen Beratungen für Bürgerinnen und Bürger fort. Nächster Beratungstag ist: am Montag, 29. April 2019, von 09:00 bis 17:00 Uhr, im Neuen Rathaus, Aufenthaltsraum, Lutherstraße 56, Lutherstadt Wittenberg. Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an: zu Unrecht Inhaftierte, Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes, Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren, Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren, Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern, Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten, Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS. Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi- Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen. Weiterhin erfolgt eine Beratung zu Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist ) monatlicher Zuwendung ( Opferrente ) Kinderheimen Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/ Internierung der Stiftung Anerkennung und Hilfe (Antragsfrist ). Das Beratungsangebot kann ohne Voranmeldung genutzt werden. Bereits seit mehreren Jahren nehmen durchschnittlich Besucherinnen und Besucher die Termine wahr, weshalb eine rege Nachfrage erwartet wird. Unterstützt werden die Beratungstage von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Hintergrund: Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen: Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden. Ab 180 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Diese Opferrente kann seit 1. Januar 2015 bis zu 300 Euro monatlich betragen. Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging bzw. verwehrt wurde und dies Nachteile in der Rentenversicherung zur Folge hat. Die verwaltungsrechtliche Rehabi-

8 8 Informationen aus dem Landkreis 2. März 2019 Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, gefährlicher Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Zur Brandbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung stehen, sodass der Brand bei Gefahr unverzüglich gelöscht werden kann. Die Verlitierung ist möglich bei Verwaltungsunrecht, z. B. mit gesundheitlichen Folgeschäden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen der Rehabilitierung eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 214 Euro erfolgen, für Rentner von 153 Euro. Weitere Informationen: Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis : Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheits dienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt) Schleinufer Magdeburg Tel.: Fax: Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis Wittenberg Auf der Grundlage der Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis Wittenberg ist ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden im Landkreis Wittenberg grundsätzlich noch bis zum 31. März 2019 möglich. Danach ist das Verbrennen wie folgt gestattet: auf dem Gebiet der Lutherstadt Wittenberg und der Stadt Wörlitz, OT von Oranienbaum-Wörlitz vom 15. Oktober bis 30. November 2018 sowie 15. Februar bis 31. März 2019 montags bis freitags 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr samstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr übriges Kreisgebiet (ohne die Ortsteile Bad Schmiedeberg, Großwig und Moschwig der Stadt Bad Schmiedeberg) vom 15. Oktober 2018 bis 31. März 2019 montags bis freitags 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr samstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Die in der Verordnung aufgeführten Beschränkungen und Sicherheitsbestimmungen sind dabei einzuhalten. Dazu zählen insbesondere: Pflanzliche Gartenabfälle müssen trocken sein und unter geringer Rauchentwicklung verbrannt werden. Unmittelbar vor dem Verbrennen sind die pflanzlichen Gartenabfälle umzuschichten. Beim Umschichten bzw. Aufhäufen der zu verbrennenden pflanzlichen Gartenabfälle ist auf schutzsuchende Tiere zu achten. Es ist sicherzustellen, dass Tiere weder verletzt noch getötet werden. Beim Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 25 m zu Wohnhäusern, anderen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen, 100 m zum Wald, zu Erholungseinrichtungen und Energieversorgungsanlagen (Niedersowie Hochspannungsfreileitungen) sowie 300 m zu medizinischen Einrichtungen wie Kliniken und Ärztehäusern, Kindertagesstätten, Spielplätzen und Sportplätzen. Der Abfallbesitzer hat darüber hinaus sicherzustellen, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und keine erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, insbesondere die Nachbarschaft, hervorgerufen werden. brennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor das Feuer und die Glut erloschen sind. Das Verbrennen von Laub aller Gehölzarten sowie Rasenschnitt ist grundsätzlich verboten. Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ist weiterhin verboten: bei Inversionswetterlagen (Smog, Nebel), bei ausgelöster Waldbrandgefahrenstufe 3, 4 und 5, bei starkem Wind (ab Windstärke 6 mit einer Windgeschwindigkeit ab 38,8 km/h) und an gesetzlichen Feiertagen. Die vorgenannten Verbote gelten auch, wenn sie mit einem der erlaubten Tage zum Verbrennen der Gartenabfälle zusammentreffen. Ausnahmen von der Verordnung bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die untere Abfallbehörde des Landkreises Wittenberg. Die Verbrennungsverordnung finden Sie auf der Homepage des Landkreises Wittenberg unter (Landkreis + Politik, Kreisrecht, Umwelt und Abfallwirtschaft). Impressum Das Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg. Das Amtsblatt erscheint 14-täglich. Herausgeber: Landkreis Wittenberg Auflage: Exemplare Satz: Mundschenk Druck+Medien Mundschenkstr. 5, Luth. Wittenberg Tel.: ( ) , Fax: service@dm-mundschenk.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat des Land kreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg, Breitscheidstr. 3, Tel. (03491) (Pressestelle), Lutherstadt Wittenberg sowie der Oberbürger meister, die Bürger meister und die Zweckverbände. Das Amtsblatt des Landkreises Wittenberg wird kostenlos ohne Rechtsanspruch an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises verteilt. Verant wortlich für den Anzeigenteil: Mundschenk Druck+Medien Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co. KG, Bereich Wittenberg Schlossstr. 23/24, Luth. Wittenberg Ansprechpartner: Birgit Köhler Tel.: ( ) Nächster Erscheinungstermin: 16. März 2019 Redaktionsschluss: 7. März 2019 Land- & Forstwirtschaftliche Dienstleistungen Marcus Rehhahn Mäharbeiten auf Grünland Schütten, Schwaden & Pressen von Heu (Quaderballen) Pressen von Stroh Baumfällarbeiten Holzrohdung Holzrückung mit Seilwinde und Rückewagen Holzspaltarbeiten Holzhäckseln Brennholzaufbereitung & Verkauf Ruhe und Erholung am Körbaer See Bungalows Camping Familientreffen Tel.: Mobil: Land- & Forstwirtschaftliche Dienstleistung Marcus Rehhahn Dabruner Dorfstr Kemberg / OT Dabrun Bei Anfragen kontaktieren Sie mich gern unter: 0151 / DRUCK WEITERVERARBEITUNG VEREDELUNG

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