Absicherung von Exporten mit Hilfe staatlicher Garantien. René Auf der Landwehr, Euler Hermes AG
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1 Absicherung von Exporten mit Hilfe staatlicher Garantien René Auf der Landwehr, Euler Hermes AG Nürnberg,
2 Risikoverteilung von Zahlungsbedingungen Zahlungsbedingungen Vorauszahlung Dokumentenakkreditiv Risikoverteilung Importeur Dokumenteninkasso Zahlung gegen Rechnung (kurzfristiges Zahlungsziel) Zahlung gegen Rechnung (langfristige Zahlungsziel) Exporteur
3 Wahl der Zahlungsbedingungen Risikoabwägung Vertriebsanforderung
4 Agenda 1. Grundlagen 2. Deckungsformen 3. Absatzfinanzierung 4. Antragsverfahren 4
5 1 Grundlagen
6 Im Auftrag des Bundes Exportkreditgarantien Die Euler Hermes Aktiengesellschaft und die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) bearbeiten im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland die staatlichen Exportkreditgarantien. In diesem Konsortium ist Euler Hermes der Federführer. Ermächtigungs- Rahmen im Haushaltsgesetz 160 Mrd. EUR 6
7 Die Exportkreditgarantien des Bundes Absicherung der politischen und wirtschaftlichen Risiken bei Ausfuhrgeschäften deutscher Exporteure durch die Bundesrepublik Deutschland Ziele Schutz vor Zahlungsausfällen Zugang zu schwierigen Märkten Aufrechterhalten von Exportmöglichkeiten bei Krisen Erleichterung der Exportfinanzierung Chancengleichheit für deutsche Exporteure
8 Anwendungsbereich der Hermesdeckungen Deckungsfähigkeit in Abhängigkeit vom Bestellerland und Risikolaufzeit innerhalb der EU & Kern- OECD* Sitz des Abnehmers außerhalb der EU & Kern-OECD Risikolaufzeit bis zwei Jahre ab zwei Jahre Keine Deckung Deckung möglich Deckung möglich Deckung möglich * EU, USA, Kanada, Japan, Norwegen, Schweiz, Australien, Neuseeland, Island Seite 8
9 Anwendungsbereich Hermesdeckungen EU & Kern-OECD Deckungen weitestgehend möglich Derzeit keine Deckungsmöglichkeiten
10 Länderklassifizierung (Entgeltkategorie) 0 0 /
11 Länder mit den höchsten neu übernommenen Deckungen In Mrd. EUR* 1. Ägypten 2. China, VR 3. Russland R.F. 0,94 0,62 0,64 0,62 2,47 2,82 1. HJ HJ Türkei 0,59 1,25 5. Vereinigtes Königreich 0,00 0,39 6. Indien 0,36 0,31 7. Brasilien 0,31 0,58 8. Ukraine 0,19 0,17 9. Saudi Arabien 10. Oman 0,17 0,26 0,16 0,01 Summe 2015: 44,9 (87,9%) Gesamt 2016: 51,1 (100%) 11
12 Risiken bei Exportgeschäften Fabrikation Embargo Lossagung vom Vertrag Versand Verlust der Ware infolge politischer Umstände Embargo Lossagung vom Vertrag Fälligkeit Konvertierungsund Transferrisiken Zahlungseinstellung Jederzeit Insolvenz des Abnehmers behördliche oder gesetzgeberische Eingriffe Krieg, Revolution, Aufruhr ungünstige Umstände
13 2 Deckungsformen
14 Möglichkeiten der Absicherung Absicherung von Forderungen aus Exportgeschäften Forderungen aus wiederholten Geschäften Absicherung eines einzelnen Geschäftes Forderungen aus Geschäften mit mehreren Kunden Forderungen aus wiederholten Geschäften mit einem Kunden Ausfuhr-Pauschal- Gewährleistung (APG) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung Lieferantenkreditdeckung, Fabrikationsrisikodeckung, Vertragsgarantiedeckung
15 Wann und wie können wir helfen? Bsp.: Lieferung einer Werkzeugmaschine nach Russland Anzahlung Fabrikationszeit Nach Auslieferung Verschiedene Zeitpunkte Schutz vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Anzahlungsgarantie durch den Käufer. Auch für andere Vertragsgarantien möglich. Ware wird nicht mehr fertig gestellt wegen Insolvenz des Bestellers oder politische Gründe machen die Auslieferung unmöglich. Schutz vor Forderungsverluste n Nichtzahlung wg. wirtschaftlicher oder politischer Gründe. Bis zu 80 % Entlastung der Kreditlinien für benötigte Vertragsgarantien. Vertragsgarantiedeckung Fabrikationsrisikodeckung Lieferantenkreditdeckung Avalgarantie 15
16 Praxisbeispiel: Vertragsgarantiedeckung Anzahlung vor Fabrikationsbeginn gegen Anzahlungsgarantie Gedeckte Risiken: - Ungerechtfertigte Ziehung der Garantie (unfair calling) - Ziehung der Garantie aus Gründen, die der Exporteur nicht zu verantworten hat (politische Schäden) Entschädigung der ausgezahlten Garantiesumme Selbstbeteiligung: 5 % Entgelt: einmalig %-Satz der Garantiesumme unter Berücksichtigung des Länderrisikos (im Beispiel 0,36 % bei Länderkategorie 4) Außerdem Deckung möglich für Bietungs-, Vertragserfüllungsund Gewährleistungsgarantien
17 Praxisbeispiel: Avalgarantie Entlastung der Avallinie durch eine Avalgarantie Besicherung des herausgelegten Garantiebetrages bis zu 80 % zu Gunsten des Garantiestellers (Hausbank) Zusätzliche Liquidität durch Entlastung der Aval- bzw. Kreditlinie bei der Hausbank Voraussetzung: parallele Übernahme einer Vertragsgarantiedeckung oder Fabrikationsrisikodeckung Entgelt: kein zusätzliches Entgelt, Bund wird quotal an der Avalprovision beteiligt
18 Praxisbeispiel: Fabrikationsrisikodeckung Fabrikationsdauer: 6 Monate Gedeckte Risiken: Ware wird nicht mehr fertig produziert bzw. fertige Ware wird nicht mehr versandt, weil Vertrag aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Risiken nicht mehr durchgeführt werden kann Ersatz der entstandenen Selbstkosten, sofern keine anderweitige Verwertung der Ware möglich Selbstbeteiligung: 5 % Entgelt: %-Satz der gedeckten Selbstkosten unter Berücksichtigung von Länderrisiko und Risikolaufzeit (im Beispiel 0,95 % bei Länderkategorie 4 und 6 Monate Risikolaufzeit)
19 Praxisbeispiel: Lieferantenkreditdeckung Zahlung in 6 halbjährlichen Tilgungsraten inkl. Zinsen (3 Jahre Kreditlaufzeit) Gedeckte Risiken: Uneinbringlichkeit der Exportforderung aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Risiken Selbstbeteiligung: 15 % (5 % gegen Entgeltaufschlag möglich) Entgelt: einmalig, %-Satz der zu deckenden Forderung (im Beispiel ca. 3 % bei einem Käufer mit mittlerer Bonität aus einem Land der Länderkategorie 4) Möglichkeit der Refinanzierung über einen hermesgedeckten Forderungsankauf
20 Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) Eckpunkte der APG Sammeldeckung Länderumfang Gedeckte Risiken Einbeziehungswahlrecht für alle Länder außerhalb der EU und Kern-OECD Nichtzahlung innerhalb von 6 Monaten weitere wirtschaftliche und politische Risiken Selbstbeteiligung wahlweise 10 % oder 5 % Entgelt Gebühren Vertragslaufzeit individueller Prozentsatz des versicherten Umsatzes (i.d.r. zwischen 0,4 % und 0,8 %) keine weiteren Gebühren 1 Jahr Seite 20
21 3 Absatzfinanzierung
22 Finanzierung Mittelfristiger Lieferantenkredit Lieferung (z.b. 3 Jahre Kredit) Kreditrückzahlung (Tilgung in 6 Halbjahresraten zzgl. degressiver Zinsen) Ausländischer Besteller Exporteur Refinanzierung Sicherungsabtretung 1. Kaufpreisforderung 2. Ansprüche aus der Bundesdeckung Kreditinstitut Hermesdeckung
23 Bestellerkredit (Bank zu Bank) Ausländischer Besteller Darlehensvertrag/Rückzahlung Auslandsbank Exportvertrag/ Lieferung Darlehensvertrag/ Rückzahlung Exporteur Auszahlung Finanzierende Bank Hermesdeckung
24 4 Antragsverfahren
25 Entscheidungsverfahren Interministerieller Ausschuss (IMA/KLIMA) Exporteur/Bank Antrag Einstimmige Entscheidung grundsätzlich: > 5 Mio. EUR im KLIMA > 10 Mio. EUR Einzelfälle Mandatare Prüfung Entscheidungsvorlage grundsätzlich bei < 5 Mio. EUR Entscheidung Grundsatzzusage endgültige Zusage ggf. Auflagen/ Sicherheiten oder zurück, weitere Infos Ablehnung Mitteilung Endgültiges Annahmeschreiben Dokument und Rechnung
26 Interministerieller Ausschuss - IMA Mandatare Euler Hermes (federführend) PricewaterhouseCoopers Sachverständige KfW IPEX-Bank AKA Exportwirtschaft/Banken BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (federführend) IMA AA Auswärtiges Amt BMF Bundesministerium der Finanzen BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
27 Voraussetzungen für Exportkreditgarantien Übernahmekriterien Förderungswürdigkeit Risikomäßige Vertretbarkeit Üblichkeit der Vertragsbedingungen Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorschriften Förderfähiges Projekt Ausfuhrgeschäft (Liefer-, Leistungs- und Finanzierungsverträge) mit nicht marktfähigen auslandsbezogenen Risiken eines deutschen Exporteurs über im Wesentlichen deutsche Ware
28 Belarus DECKUNGSMÖGLICHKEITEN Kurzfristgeschäft Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Mittel- / Langfristgeschäft Es besteht ein Plafond in Höhe von EUR 80 Mio. mit einer Orientierungsgröße von EUR 10 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Bei besonderer Förderungswürdigkeit kann diese Größenordnung überschritten werden. Es gilt Zurückhaltung bei der Deckung kreditierter örtlicher Kosten und ausländischer Zulieferungen. Sicherheiten (Teil 1) Bei kurzfristigen Geschäften mit dem privaten Sektor und mit privatrechtlichen Bestellern des öffentlichen Sektors sind grundsätzlich Sicherheiten einer Bank oder Staatsgarantien erforderlich. Hierauf kann verzichtet werden, wenn es sich um ein verbundenes Unternehmen handelt oder das Unternehmen einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht, oder über den Schuldner aussagefähiges Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt. Seite 28
29 Belarus DECKUNGSMÖGLICHKEITEN Sicherheiten (Teil 2) Bei mittel- und langfristigen Geschäften mit dem privaten Sektor kann auf die Sicherheiten nur verzichtet werden, wenn nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte und testierte Jahresabschlüsse dieses rechtfertigt. Sowohl bei kurzfristigen als auch bei mittel- / langfristigen Geschäften mit dem öffentlichen Sektor sind grundsätzlich Banksicherheiten oder Staatsgarantien zu stellen. Länderkategorie 7 Seite 29
30 Belarus Entwicklung des neu übernommenen Deckungsvolumens 2011 bis Juni 2016 Aufteilung der Einzeldeckungen nach Sektoren für das 1. Halbjahr 2016 Seite 30
31 Russland DECKUNGSMÖGLICHKEITEN Kurzfristgeschäft Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Mittel- / Langfristgeschäft Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Sicherheiten (Teil 1) Bei mittel- und langfristigen Geschäften mit privaten Bestellern sind bei nicht ausreichender Bonität Bank- oder Staatssicherheiten erforderlich. Bei Auftragswerten bis zu EUR 5 Mio. kann die Bonitätsprüfung anhand dreier nach russischen Standards erstellten Jahresabschlüsse erfolgen. Bei Geschäften mit darüber hinausgehenden Auftragswerten sind nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte und testierte Jahresabschlüsse notwendig, die eine Deckungsübernahme ohne weitere Sicherheiten rechtfertigen. Seite 31
32 Russland DECKUNGSMÖGLICHKEITEN Sicherheiten (Teil 2) Die Einbindung einer Bank als Garant bzw. Darlehensnehmer bei kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Geschäften erfolgt nach Einzelfallprüfung von Fall zu Fall. Länderkategorie 4 Seite 32
33 Russland Entwicklung des neu übernommenen Deckungsvolumens 2010 bis Juni 2016 Aufteilung der Einzeldeckungen nach Sektoren für das 1. Halbjahr 2016 Seite 33
34 Ukraine DECKUNGSMÖGLICHKEITEN Kurzfristgeschäft Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Mittel-/ Langfristgeschäft Es bestehen Deckungsmöglichkeiten innerhalb eines Plafonds in Höhe von EUR 250 Mio. mit einer Orientierungsgröße von EUR 25 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Geschäfte mit höheren Auftragswerten sind bei Vorliegen besonderer Förderungswürdigkeit deckungsfähig. Eine Anschreibung auf den Plafond findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluss auch des Finanzkreditvertrages statt ( verschärftes Windhundverfahren ). Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte, für Projektfinanzierungen und für sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. Seite 34
35 Ukraine DECKUNGSMÖGLICHKEITEN Sicherheiten Bei mittel- und langfristigen Geschäften mit privaten Abnehmern ohne Staats- oder Bankgarantien sind nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte und testierte Jahresabschlüsse notwendig, die eine Deckungsübernahme ohne weitere Sicherheiten rechtfertigen. Bei kurzfristigen Geschäften kann die Bonitätsprüfung des ausländischen Bestellers auch anhand anderer aussagekräftiger Unterlagen erfolgen. Die Anerkennung einer Bank als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt weiterhin von Fall zu Fall; aufgrund ausreichender Bonitätsbeurteilung wurden einzelne Banken generell anerkannt. Länderkategorie 7 Seite 35
36 Ukraine ANERKANNTE BANKEN Als Garanten und Darlehensnehmer im Rahmen des Gesamtobligos für kurzfristige Geschäfte und Kreditgeschäfte anerkannt: - First Ukrainian International Bank (FUIB) - PJSC CB Privatbank - State Export-Import Bank of Ukraine (Ukreximbank) Seite 36
37 Ukraine Entwicklung des neu übernommenen Deckungsvolumens 2011 bis Juni 2016 Aufteilung der Einzeldeckungen nach Sektoren für das 1. Halbjahr 2016 Seite 37
38 Kasachstan DECKUNGSMÖGLICHKEITEN Kurzfristgeschäft Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Mittel- / Langfristgeschäft Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall. Sicherheiten (Teil 1) Für kurzfristige Geschäfte werden bei öffentlichen Bestellern keine Sicherheiten gefordert, bei privaten Abnehmern sind Bank- oder Staatsicherheiten zu stellen. Auf die Besicherung kann nur dann verzichtet werden, wenn über den Schuldner aussagefähiges Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe die Deckungsübernahme auf Basis der Bestellerbonität rechtfertigt. Mittel- und langfristige Geschäfte mit öffentlichen Bestellern erfordern grundsätzlich Garantien des Finanzministeriums oder der Zentralbank. Handelt es sich um Abnehmer des privaten Sektors oder privatrechtlich organisierte öffentliche Besteller sind grundsätzlich Sicherheiten von mehrheitlich im Auslandsbesitz befindlichen Banken oder Staatsgarantien zu stellen. Seite 38
39 Kasachstan Sicherheiten (Teil 2) Zudem werden Sicherheiten der Development Bank of Kazakhstan akzeptiert, wenn eine zusätzliche Garantie der Eurasian Development Bank vorliegt. Auf diese Sicherheiten kann nur verzichtet werden, wenn nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte und testierte Jahresabschlüsse und aktuelle Zwischenzahlen dieses rechtfertigt. Länderkategorie 6 Seite 39
40 Kasachstan Entwicklung des neu übernommenen Deckungsvolumens 2011 bis Aufteilung der Einzeldeckungen nach Sektoren für das 1. Halbjahr 2016 Eine Aufteilung nach Sektoren kann für das 1. Halbjahr 2016 nicht erfolgen, da in diesem Zeitraum keine neuen Einzeldeckungen dokumentiert wurden. Seite 40
41 Türkei DECKUNGSMÖGLICHKEITEN Kurzfristgeschäft Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Mittel- / Langfristgeschäft Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Sicherheiten Bei staatlichen Bestellern ist für kurzfristige Geschäfte und für Geschäfte mit längeren Laufzeiten, aber Auftragswerten von nicht mehr als EUR 5 Mio., vor Risikobeginn die Garantie einer türkischen Geschäftsbank zu stellen. Bei Geschäften mit längeren Laufzeiten und Auftragswerten über EUR 5 Mio. ist vor Risikobeginn die Garantie des Minister of State and Deputy Prime Minister, vertreten durch das Undersecretariat of Treasury and Foreign Trade, oder dessen verpflichtende Mitunterzeichnung des Kreditvertrages erforderlich. Bei privaten Bestellern sind bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers Banksicherheiten erforderlich. Länderkategorie 4 Seite 41
42 Türkei Entwicklung des neu übernommenen Deckungsvolumens 2010 bis Juni 2016 Aufteilung der Einzeldeckungen nach Sektoren für das 1. Halbjahr 2016 Seite 42
43 Investitionsabsicherung des Bundes Absicherung politischer Risiken bei Auslandsinvestitionen Enteignung/enteignungsgleiche Eingriffe Krieg Bruch von staatlichen Zusagen Konvertierungs-/Transferrisiken, Zahlungsmoratorien Absicherungsfähige Investitionen Operatives Unternehmen mit Sitz in Deutschland Förderungswürdigkeit Rechtsschutz (insb.: bilateraler Investitionsschutzvertrag) Aktiver Geleitschutz des Bundes Schadensvermeidung durch effektives Krisenmanagement Diplomatische Interventionen zur Rettung der Projekte Entschädigung Verlustausgleich durch angemessene Entschädigung Orientierung an deutschen Rechtsgrundsätzen und Völkerrecht Kosten: Garantieentgelt 0,5 % p.a.
44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! René Auf der Landwehr Euler Hermes AG Tel.: 0162 / Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon: +49 (0) 40 / info@agaportal.de Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Euler Hermes Aktiengesellschaft oder PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Copyright Euler Hermes Aktiengesellschaft
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