Bundesministerium der Finanzen

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1 Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 08 Besministerium der Finanzen Haushaltsjahr 2013 Inhalt Kapitel Bezeichnung Seite Vorwort zum Einzelplan Überblick zum Einzelplan / Hinweise zum Einzelplan Wiedergutmachungen des Bes Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt Sonstige Bewilligungen Anlage 1 Treuhandvermögen des Bes gem. Art. 22 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (0892) Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen -ausgaben Besministerium Beszollverwaltung Besamt für zentrale Dienste offene Vermögensfragen mit Besausgleichsamt Beszentralamt für Steuern Zentrum für Informationsverarbeitung Informationstechnik Besmonopolverwaltung für Branntwein

2 08 Vorwort zum Einzelplan Wesentliche Politikbereiche Ziele Kernaufgabe des Besministeriums der Finanzen (BMF) ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bes langfristig zu sichern. Dem BMF kommt damit eine zentrale Rolle innerhalb der Besregierung zu. Aus diesem Gr hat der Besminister der Finanzen auch ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entscheidungen der Besregierung. Das BMF bündelt mit dem Ziel solider Staatsfinanzen die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sorgt damit zugleich für einen fairen Interessenausgleich innerhalb der Gesellschaftsgruppen. Dem BMF obliegen folgende Kernaufgaben: Schuldenbremse, Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur, effiziente Strukturen des Gemeinwesens von morgen - zu diesen anderen finanzpolitischen volkswirtschaftlichen Grsatzfragen erarbeitet das BMF Strategien Konzepte. Die jährliche Aufstellung des Beshaushalts kommende die Fortschreibung des fünfjährigen Finanzplans ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen mit den Ressorts, in denen alle haushaltswirksamen Aktivitäten des jeweiligen Fachbereichs auf Etatreife, Wirtschaftlichkeit Finanzierbarkeit geprüft werden. Nachdem der Haushaltsentwurf im Beskabinett beschlossen wurde, begleitet unterstützt das BMF das parlamentarische Verfahren im Deutschen Bestag Besrat. Darüber hinaus ist es für die allgemeine Gesetzgebung im Bereich des Haushaltswesens des Bes für wichtige Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Haushaltsführung zuständig. Es verantwortet ferner das Kassen- Rechnungswesen sowie die Haushalts- Vermögensrechnung des Bes. Das BMF ist zudem für die Koordinierung der Tätigkeit der r Zöllnerinnen Zöllner zuständig, die etwa die Hälfte der dem B zufließenden Steuereinnahmen erzielen die den Handel deutscher Unternehmen auf den internationalen Märkten unterstützen gegen Schwarzarbeit illegale Beschäftigung vorgehen. Das Aufgabenspektrum des BMF umfasst dabei auch die Rechtsetzung in den Bereichen Abgabenerhebung bei Zöllen Verbrauchsteuern, Sicherheit (unter anderem Zollfahndungsdienst- Zollverwaltungsgesetz) sowie Sicherung der Sozialsysteme (z. B. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz). Gesetzes- Verordnungsentwürfe, Verwaltungsvorschriften Erlasse auf vielen Steuergebieten gehören ebenfalls zu den Kernaufgaben des BMF. Dazu zählen zum Beispiel die Einkommen- Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, Grsteuer, Kraftfahrzeugsteuer Versicherungsteuer. Das BMF ist für Grsatzfragen der Besteuerung, das Steuerverfahrensrecht, Steuerberatungsrecht Steuerstrafrecht sowie internationale Steuerrecht, zu dem vor allem die Doppelbesteuerungsabkommen gehören, zuständig. Es achtet auf eine einheitliche Rechtsanwendung im Besgebiet, arbeitet mit den Landesfinanzbehörden an der Modernisierung der Besteuerungsverfahren sowie am Abbau von Bürokratie übt die Rechts- Fachaufsicht über das Beszentralamt für Steuern aus. Infolge von Krieg Teilung sind unter Regie des BMF offene Vermögensfragen sowie die Abwicklung der finanziellen Auswirkungen des Krieges der vermögensrechtlichen Folgen der Vereinigung Deutschlands zu regeln. Die Finanzbeziehungen des Bes zu den Ländern Gemeinden sind ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt. Dazu zählen Fragen zur Finanzverfassung, zum Staatsrecht zur Modernisierung der besstaatlichen Ordnung. Hinzu kommen Verfahren vor dem Besverfassungsgericht den Europäischen Gerichten sowie das Europarecht. Die weltweite Finanz- Wirtschaftskrise hat deutlich gemacht: Ein stabiles Finanzsystem spielt eine zentrale Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Wichtige Akteure auf den Finanzmärkten sind Banken, Versicherer Finanzdienstleister. Im BMF werden unter anderem die gesetzlichen Rahmenbedingungen erarbeitet, damit die Finanzmärkte ihre volkswirtschaftliche erfüllen können. Die Finanzmarktpolitik muss den dynamischen Entwicklungen in den vergangenen en Rechnung tragen. Wesentliche Aufgabe des BMF ist es daher, Reformen der Finanzmarktregulierung Finanzaufsicht auf nationaler, europäischer weltweiter Ebene voranzutreiben. Gleichzeitig beschäftigt sich das BMF mit der Frage, inwieweit der Finanzsektor an der finanziellen Bewältigung der Krise beteiligt werden könnte. Die schrittweise Privatisierung von Besunternehmen die Verantwortlichkeit für Grsatzaufgaben der Privatisierungs- Beteiligungspolitik innerhalb der Besregierung gehören ebenfalls zu den Aufgaben des BMF. Zur Gewährleistung guter Unternehmensführung im öffentlichen Sektor (Public Corporate Governance) werden zudem einheitliche Standards für Besunternehmen geschaffen. Einen weiteren Bereich bilden die Treuhandnachfolgeaufgaben die Besimmobilien, insbesondere die Aufsicht über die Besanstalt für Immobilienaufgaben. Bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG anderen Unternehmen ist das BMF für die Beteiligungsführung sowie die Privatisierungsvorbereitung einschließlich ihrer Durchführung verantwortlich. Finanz- wirtschaftspolitische Entscheidungen werden aufgr der fortschreitenden Integration Europas zunehmend in Brüssel getroffen. Am Zustandekommen dieser Entscheidungen wirkt das BMF mit. Im BMF werden die Positionen zu Haushalts- Finanzfragen der EU - insbesondere zum jährlichen EU-Haushalt sowie zum mehrjährigen Finanzrahmen - erarbeitet koordiniert. Ziel ist es, den deutschen Beitrag zum Haushalt der EU mit den jeweiligen finanzpolitischen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Das BMF setzt sich zudem für die ordnungsgemäße effiziente Verwendung der EU-Subventionen ein. Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Einzelplans Die Fach- Programmausgaben des Geschäftsbereichs werden in den Kapiteln 0801 bis 0803 sowie in Kapitel 0810 dargestellt. Finanzieller Schwerpunkt ist dabei Kapitel 0801, das die Wiedergutmachungen des Bes mit den Schwerpunkten "Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung", "Lastenausgleich" "Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen" umfasst. Die Einnahmen Ausgaben für Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften bilden das Kapitel Einen weiteren Schwerpunkt der Fachausgaben bildet Kapitel 0803, in dem die Ausgaben für die Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt veranschlagt werden. Fach- Programmausgaben, die vom Volumen /oder ihrer Bedeutung kein eigenes Kapitel rechtfertigen, sind in Kapitel 0810 "Sonstige Bewilligungen" zusammengefasst. Der Einzelplan 08, Besministerium der Finanzen, ist im Schwerpunkt ein personalintensiver Verwaltungshaushalt, der geprägt ist durch einen entsprechend hohen Anteil an Personalausgaben damit zusammenhängenden Verwaltungsausgaben. Die vom Geschäftsbereich wahrzunehmenden gesetzlichen politischen Aufgaben werden durch das Ministerium gelenkt strategisch gesteuert. Gleichzeitig erfolgt dort die konzeptionelle Begleitung für die zukünftige Entwicklung. Die Ausgaben des Ministeriums werden in Kapitel 0812 veranschlagt. Die Aufgabenschwerpunkte im Geschäftsbereich des Ministeriums werden wie folgt wahrgenommen: Die Beszollverwaltung nimmt die Aufgaben nach Artikel 108 Grgesetz wahr. Sie bildet eine Flächenverwaltung gliedert sich in fünf Besfinanzdirektionen mit insgesamt 43 Hauptzollämtern 275 Zollämtern sowie das Zollkriminalamt mit acht Zollfahndungsämtern. Daneben bestehen das Bildungs- Wissenschaftszentrum der Besfinanzverwaltung, das Kompetenzzentrum für das Kassen- Rechnungswesen zwei Beskassen. Die Veranschlagung erfolgt in Kapitel 0813.

3 Vorwort zum Einzelplan 08 Das Besamt für zentrale Dienste offene Vermögensfragen (BADV) ist als Oberbehörde zentraler Dienstleister insbesondere im Bereich der Bezügeberechnung der Abrechnung von Personalnebenleistungen einschließlich Familienkassenaufgaben für den Geschäftsbereich weitere Bereiche der Besverwaltung. Darüber hinaus nimmt es Aufgaben aus dem Bereich der Wiedergutmachung wahr (Kapitel 0801). Das Besausgleichsamt (BAA), auch eine Oberbehörde, führt den Lastenausgleich (ebenfalls Kapitel 0801) durch. Beide Oberbehörden bilden zusammen das Kapitel Das Beszentralamt für Steuern (BZSt) nimmt als weitere Oberbehörde besländerübergreifend zentrale steuerliche Aufgaben nach Maßgabe des Finanzverwaltungsgesetzes wahr. Die für die Tätigkeiten des BZSt erforderlichen Haushaltsmittel sind im Kapitel 0815 veranschlagt. Das Zentrum für Informationsverarbeitung Informationstechnik der Besfinanzverwaltung (ZIVIT) ist der zentrale IT- Dienstleister im Geschäftsbereich des BMF eines von drei Dienstleistungszentren-IT (DLZ-IT) des Bes. Es wird in Kapitel 0816 abgebildet. Das Branntweinmonopol von 1918 wird durch die Oberbehörde Besmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) verwaltet. Dieses ist in Kapitel 0820 veranschlagt.

4 08 Überblick zum Einzelplan E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m E i n z e l p l a n Verwaltungseinnahmen , , ,83 Übrige Einnahmen , , ,80 Gesamteinnahmen , , ,63 A u s g a b e n Personalausgaben , ,78 Vorgriff auf 2014 ( ,97-) Umsetzung gemäß 50 Abs. 1 BHO (34.684,00) n ( ,00) ( ,81) ,19- davon Vorgriffe ,97 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,43 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,69) ( ,16) n ( ,69) ( ,59) ,10- Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,03 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,87) ( ,62) n ( ,87) ( ,65) ,22- Ausgaben für Investitionen , ,92 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,73) ( ,38) n ( ,73) ( ,30) ,57 Besondere Finanzierungsausgaben... 0, ,45 Vorgriff aus 2012/Vorgriff auf 2014 ( ,44-) ( ,90-) n ( ,44-) ( ,55) ,99 davon Vorgriffe ,90 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,55) ( ,41) n ( ,55) ( ,41) , Hauptgruppe , ,08 Hauptgruppe , ,34 Hauptgruppe , ,70 Hauptgruppe , ,35 Hauptgruppe , ,94 zusammen , ,41 Gesamtausgaben , ,61 davon flexibilisiert , ,96 davon nicht flexibilisiert , ,65 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,40) ( ,70) Umsetzung gemäß 50 Abs. 1 BHO (34.684,00) n ( ,40) ( ,31) ,91 davon Vorgriffe ,87

5 Überblick zum Einzelplan 08 Verpflichtungen (Einzelplan) T T T T T T T en T T T ab zusammen Negative Beträge ergeben sich aufgr von Korrektur- Umbuchungen. vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,61 Vermögenszugänge ,70 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für den Einzelplan 08 in Beträge in T B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HRG 4 HRG 5 HRG 6 HRG 7 HRG 8 HRG Umsetzungen nach 50 BHO Rest aus flexibilisierten Ansätzen Vorgriffe aus aus 2012 freigegebene Reste verfügbares Soll Vorgriff auf bereinigtes Ist Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Deckung aus anderen HGR Kapiteln für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor Einsparung für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Übertragbare flexibilisierte Ausgaben nach 2014 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

6 / Hinweise zum Einzelplan - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden n: Epl. 08 mit Ausnahme der dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-Fälle"). 2. Einsparungen bei folgenden n: Epl. 08 mit Ausnahme der dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Einsparungen bei folgenden n: Epl. 08 mit Ausnahme der dienen bis zur Höhe von T zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Einsparungen bei den in die Flexibilisierung nach 5 HG einbezogenen n dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-Fälle"). Allgemeine : Flexibilisierung: Die in die Regelung nach 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der nummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel einzeln aufgelistet. Neben den herkömmlichen kapitelinternen Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 3 bis 5 HG gilt für die flexibilisierten Ausgaben im Kapitel 0811 die kapitelübergreifende Deckungsregelung gem. 5 Abs. 6 HG. Angewandte Kurse: 100 DKK= 13,45135 ; 1 USD = 0,77286 ; 1 CHF = 0,82264 ; 1 GBP = 1,19717 ; 1 AUD = 0,78598.

7 Wiedergutmachungen des Bes 0801 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Der Bereich der Wiedergutmachungen des Bes wird mit einem finanziellen Anteil von mehr als 85 Prozent vor allem durch die Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (gruppe 03) geprägt. Sie umfasst insbesondere die gesetzlichen Wiedergutmachungsleistungen nach dem Gesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) sowie die außergesetzlichen Wiedergutmachungsleistungen nach dem so genannten Artikel 2-Abkommen. Schwerpunkte dieser Härteleistungen sind laufende Beihilfen an jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Zuschüsse an Institutionen für die häusliche Pflege. Der Lastenausgleich ist in gruppe 01 veranschlagt. Nachdem seit Mitte der 1990er e neue Anträge wegen Fristablauf nicht mehr gestellt werden können, ist der Ausgabenbedarf rückläufig; im Wesentlichen umfasst er noch die Zahlungen für die laufenden Leistungen, wie z. B. die Unterhaltshilfe oder die Entschädigungsrente. In der gruppe 02 sind Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen etatisiert. Hervorzuheben sind hier die Erstattungen für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht beseigenen Liegenschaften mit abnehmender Tendenz die Nachversicherung ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes nach 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Mittel für die Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (gruppe 03) dienen zum einen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gegenüber den berechtigten Leistungsempfängern (BEG-Renten). Zum anderen wird mit den veranschlagten Mitteln eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation solcher Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung angestrebt, die nach den gesetzlichen Vorschriften der Besrepublik Deutschland bisher nur begrenzte Wiedergutmachungsleistungen erhalten haben sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Die Ausgaben der gruppe 01 dienen der Erfüllung der aus den Lastenausgleichsgesetzen resultierenden gesetzlichen Verpflichtungen sowie der Durchführung der auf dieser Grlage abgeschlosenen Darlehensverträge, die ebenfalls die Eingliederung der Vertriebenen Flüchtlinge in die Gesellschaft der Besrepublik Deutschland zum Zweck hatten. Die in der gruppe 02 veranschlagten Mittel dienen der finanziellen Abwicklung von Kriegsfolgen zielen im Bereich der Munitionsräumung darauf ab, nicht unerhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu beseitigen. E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen , , ,86 Übrige Einnahmen , , ,20 Gesamteinnahmen , , ,06 A u s g a b e n Sächliche Verwaltungsausgaben... 0, , ,34 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,96 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,80) ( ,50) n ( ,80) ( ,46) ,34- Ausgaben für Investitionen , ,83 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,46) ( ,63) n ( ,46) ( ,46) 0,00 Besondere Finanzierungsausgaben... 0, , ,35 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2012 ( ,95) ( ,95) , Hauptgruppe ,95 0,00 zusammen ,95 0,00 Erläuterung zur vorstehenden Tabelle: In der ersten Spalte sind in der Zeile "Hauptgruppe 9" diejenigen flexibilisierten Ausgabereste ausgewiesen, die aufgr von Aufgabenverlagerungen oder Organisationsänderungen andere Kapitel oder Einzelpläne verstärken. (vgl. Übersicht "Zusatzangaben zum Kapitel"). Gesamtausgaben , ,48 davon nicht flexibilisiert , ,48 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,21) ( ,13) n ( ,21) ( ,61) ,60-

8 0801 Wiedergutmachungen des Bes vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,09 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht Kapitel 0801 in Beträge in T B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HRG 4 HRG 5 HRG 6 HRG 7 HRG 8 HRG aus 2012 freigegebene Reste verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Einsparung für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) nach 2014 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben) Zusatzangaben für Kapitel 0801 Z u s a t z a n g a b e n z u m K a p i t e l Ausgabereste aus flexibilisierten Haushaltsansätzen im Kapitel ,00 0,00 Rest aus 2012 ( ,95) ( ,95) ,95- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,95 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 für Kap Tit ,21 für Kap Tit ,74 zusammen ,95

9 Wiedergutmachungen des Bes 0801 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen , , ,86 vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang ,70 Aus den Einnahmen dürfen anfallende Nebenkosten geleistet werden. Übrige Einnahmen Zinsen aus Darlehen nach dem Gesetz über den Lastenausgleich (LAG) , , , Tilgung aus Darlehen nach dem LAG , , ,61- vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang , Zuschüsse von Ländern zur Unterhaltshilfe ( 6 LAG 3 Abs. 2 LA- EG-Saar) , , , Rückforderung von Lastenausgleich nach 349 LAG... 0, , ,35 Tgr.01 Verstärkung für Tit ,35 1. Mehreinnahmen sind als den Haushalt durchlaufende Gelder zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Aus den Einnahmen dürfen anfallende Nebenkosten (z. B. Inkassogebühren) geleistet werden. Ausgaben Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. gruppe 01 Lastenausgleich Verwaltungskosten, Gebühren Kostenerstattungen aus der Durchführung der Lastenausgleichsgesetze , , ,43- Einsparung für Tit , Laufende Leistungen aufgr des LAG des Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- Rückerstattungsschäden (RepG) , , ,68- Einsparung für Tit ,89 für Tit ,66 für Tit ,13 zusammen ,68 Aus diesem dürfen auch Bankenmargen, die nach dem Umwandlungsstichtag bis zur Rechtskraft des Bescheides über die Umwandlung der nach 40 Abs. 2 RepG anzurechnenden Kredithilfen anfallen, an Kreditinstitute erstattet werden Beihilfen an Vertriebene im Ausland , , ,22- Einsparung für Tit ,22 Aus den Ausgaben dürfen auch die Folgekosten für die Inanspruchnahme von ehemaligen Beratungsausschüssen (einschließlich Geschäftsstelle), die zur Durchführung von Beihilfeverfahren in bestimmten Gebietsbereichen sowie des Abkommens vom 27. Januar 1976 zwischen der Besrepublik Deutschland der Italienischen Republik über die Regelung der mit dem deutsch-italienischen Abkommen vom 26. Februar 1941 zusammenhängenden Fragen eingerichtet wurden, geleistet werden Ansprüche auf Hauptentschädigung nach 243 bis 252 LAG, auf Entschädigung nach 15, WBSchlussG sowie auf Entschädigung nach 31 ff. RepG Einmalleistungen , , ,13 Deckung gemäß bei Tgr. 01 bei Tit , Abführung der Rückforderungen nach 349 LAG an den Entschädigungsfonds... 0, , ,35

10 0801 Wiedergutmachungen des Bes Noch zu (gruppe 01): Tgr.02 Verstärkung durch Mehreinnahme bei Tit ,35 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: gruppe 02 Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen Gerichts- ähnliche Kosten... 0, , ,89 Deckung gemäß bei Kap bei Tit ,89 Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu Erstattungen an die Länder Stellen für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht beseigenen Liegenschaften , , ,72 Deckung gemäß bei Kap bei Tit ,11 bei Tit ,14 bei Tit ,43 bei Tit ,66 bei Tit ,60 bei Tit ,02 bei Tit ,54 bei Tit ,22 zusammen , Nachversicherung nach 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG) , , ,14- Einsparung für Tit , Erstattung für Zahlungen an die ehemalige Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden... 0,00 0,00 0, Härteausgleich für den Unterhalt von Kindern nach Maßgabe besonderer Verwaltungsvorschriften , , ,60- Einsparung für Tit , Abschließende Leistungen zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen nach dem AKG , , ,02- Einsparung für Tit , Versorgungs- Schadensersatzansprüche , , ,54- Einsparung für Tit , Beseitigung von Gefahrenstellen an ehemaligen Luftschutz- Verteidigungsanlagen sowie Grstücksbereinigungen , ,83 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,46) ( ,63) n ( ,46) ( ,46) 0,00 Tgr.03 Deckung (für Rest) bei Tit ,46 Einsparung (kassenmäßig) für Tit ,46 Beiträge Dritter fließen den Ausgaben zu. gruppe 03 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten ähnlichen Ausschüssen... 0, , , Deckung gemäß bei Kap bei Tit , Erstattungen an die Länder nach 172 des Besentschädigungsgesetzes (BEG) , , ,10-

11 Noch zu (gruppe 03): Einsparung für Tit ,45 für Tit ,11 für Tit ,10 für Tit ,90 für Tit ,54 zusammen ,10 Einnahmen aus Rückzahlungen überzahlter Renten fließen den Ausgaben zu Erstattung von Verwaltungskosten an die Deutsche Rentenversicherung B im Zusammenhang mit der Durchführung der Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für Arbeit im Ghetto ohne Zwang , ,10 9,10 Deckung gemäß bei Kap bei Tit , Zahlungen gemäß 21 (4), 21 a, 22 b 35 (2) des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) , , ,48- Einsparung für Tit , Zahlungen gemäß Art des Fremdrenten- Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes vom 25. Februar , , ,78- Einsparung für Tit , Anerkennungsleistung für Arbeit im Ghetto ohne Zwang... 0, ,85 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,80) ( ,50) n ( ,80) ( ,35) ,55 Deckung (für Rest) bei Tit ,50 bei Kap Tit ,34 zusammen ,84 Deckung gemäß bei Kap bei Tit ,55 Einsparung (kassenmäßig) für Tit ,50 Die Ausgaben sind übertragbar Leistungen aufgr von Ansprüchen gegen frühere nationalsozialistische Einrichtungen , , ,72- Einsparung für Tit , Sonstige Leistungen im Rahmen der Wiedergutmachung an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung , , ,90 Deckung gemäß bei Kap bei Tit ,90 Einnahmen aus Zahlungen der Länder im Rahmen des BEG-Finanzausgleichs fließen den Ausgaben zu Zuschüsse an einen Fonds der Jewish Claims Conference zur Unterstützung notleidender, bisher nicht entschädigter jüdischer NS-Verfolgter in Osteuropa , , , Deckung gemäß bei Kap bei Tit ,54 bei Tit ,48 bei Tit ,78 bei Tit ,72 bei Tit ,26 zusammen ,78 Wiedergutmachungen des Bes Abschließende Leistung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen , , ,81-

12 0801 Wiedergutmachungen des Bes Noch zu (gruppe 03): Einsparung für Tit ,55 für Tit ,26 zusammen ,81

13 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften 0802 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Der B trägt bestimmte Verteidigungsfolgekosten, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der ausländischen Streitkräfte in der Besrepublik Deutschland entstehen. Einer der Ausgabenschwerpunkte liegt bei den Unterstützungsleistungen für die zivilen Arbeitskräfte, die infolge des Truppenabbaus freigesetzt worden sind. Die ehemaligen Arbeitnehmer der ausländischen Streitkräfte haben nach Maßgabe des Tarifvertrags "Soziale Sicherung" einen Rechtsanspruch auf Zahlung von Überbrückungsbeihilfen aus Besmitteln. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt liegt bei der Abgeltung von durch die Entsendestreitkräfte verursachten Schäden. Im Wesentlichen handelt es sich um Personen- Sachschäden, vor allem aus Verkehrsunfällen, Manöverschäden Schäden an von den Streitkräften genutzten Liegenschaften (Belegungs- Vertragsschäden). Aufgr der vermehrten Freigaben von Liegenschaften, der Projektierung neuer Baumaßnahmen der Restwerterstattungen an die ausländischen Streitkräfte entsteht ein neuer Ausgabenschwerpunkt. Die alliierten Streitkräfte haben nach den völkerrechtlichen Vereinbarungen einen Anspruch auf Erstattung des Wertes (Restwert) der Investitionen, die sie aus eigenen Mitteln (Heimatmittel) auf der Liegenschaft getätigt haben, die den Wert der Liegenschaft (nach Abzug der festgestellten Schäden) bleibend erhöhen. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Es sind die völkerrechtlichen Verträge zu erfüllen, insbesondere das NATO-Truppenstatut die Zusatzvereinbarung zum NATO-Truppenstatut sowie der deutsch-sowjetische Aufenthalts- Abzugsvertrag (AAV) vom 12. Oktober 1990, die die Aufenthaltsbedingungen die rechtlichen finanziellen Verantwortlichkeiten der Bündnispartner regeln. E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen , , ,13- Übrige Einnahmen , , ,00 Gesamteinnahmen , , ,87 A u s g a b e n Personalausgaben , , ,10- Sächliche Verwaltungsausgaben , , ,86- Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , , ,88- Ausgaben für Investitionen , ,57 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,27) ( ,61) n ( ,27) ( ,18) ,91 Besondere Finanzierungsausgaben... 0, ,70 Vorgriff aus 2012/Vorgriff auf 2014 ( ,44-) ( ,90-) n ( ,44-) ( ,80) ,24 davon Vorgriffe ,90 Gesamtausgaben , ,43 davon nicht flexibilisiert , ,43 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,83) ( ,71) n ( ,83) ( ,14) ,31 davon Vorgriffe ,90

14 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften Verpflichtungen (Kapitel) T T T T T T T en T T T zusammen vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,02 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht Kapitel 0802 in Beträge in T B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HRG 4 HRG 5 HRG 6 HRG 7 HRG 8 HRG Vorgriffe aus verfügbares Soll Vorgriff auf bereinigtes Ist Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Einsparung für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) nach 2014 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

15 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften 0802 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen , , , Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung Nutzung , , ,40- Zurückzuzahlende Einnahmebeträge sind von der Einnahme wieder abzusetzen, auch wenn die Einnahme in den Vorjahren nachgewiesen worden ist Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen ,00 0, ,00- Übrige Einnahmen Zinsen von Darlehen ,00 232, , Tilgung von Darlehen , , ,98- vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang , Einnahmen im Zusammenhang mit der Abgeltung von Schäden , , ,12- Zurückzuzahlende Einnahmebeträge sind von der Einnahme wieder abzusetzen, auch wenn die Einnahme in den Vorjahren nachgewiesen worden ist Einnahmen im Zusammenhang mit Investitionen , , , Zahlungen von Dritten zum Ausgleich von Werterhöhungen an ihren Vermögensgegenständen , , ,32 Zurückzuzahlende wieder abzuführende Einnahmebeträge sind von der Einnahme wieder abzusetzen, auch wenn die Einnahme in den Vorjahren nachgewiesen worden ist Leistungen von Besbehörden zur Durchführung von Aufträgen... 0,00 0,00 0,00 Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Besbehörden zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Leistungen der Entsendestreitkräfte... 0, , ,24 Verstärkung für Tit ,24 Mehreinnahmen sind als den Haushalt durchlaufende Gelder zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Ausgaben Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Personalausgaben Leistungen für ehemalige Arbeitskräfte der Streitkräfte der Entsendestaaten , , ,10- Einsparung für Tit ,44 für Tit ,91 zusammen ,35 Sächliche Verwaltungsausgaben Bewirtschaftung der Grstücke, Gebäude Räume , , ,44 Deckung gemäß bei Kap bei Tit ,44 bei Tit ,00 zusammen , Mieten Pachten , , ,80-

16 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften Verpflichtungen T T T T T T T en T T T zusammen Unterhaltung der Grstücke baulichen Anlagen , , ,19- Einsparung für Tit , Gerichts- ähnliche Kosten , , , Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Sachen zur Benutzung an die Streitkräfte der Entsendestaaten , , ,52- Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Erstattung von Personal- Sachausgaben an die Länder , , ,68 Deckung gemäß bei Kap bei Tit , Aufwendungen für Besucherfahrten zu Gräbern Gedenkstätten ,00 0, , Abgeltung von Schäden andere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte , , ,68- Einsparung für Tit ,68 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Ausgleich von Besatzungsschäden , , , Abgeltung von Schäden im Zusammenhang mit dem Aufenthalt Abzug der Westgruppe der Truppen , , ,71- Ausgaben für Investitionen Kleine Neu-, Um- Erweiterungsbauten ,00 0, ,00- Einsparung für Tit , Baumaßnahmen im Inland, insbesondere Errichtung von Ersatzbauten für die Streitkräfte der Entsendestaaten zum Zweck der Freigabe oder Verlegung von militärischen Anlagen , ,91 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,97) ( ,39) n ( ,97) ( ,30) ,33 Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. Deckung gemäß bei Kap bei Tit ,91 bei Tit ,00 bei Tit ,69 bei Tit ,36 bei Tit ,37 zusammen ,33 Erstattungs- Rückzahlungsbeträge aus dem Beshaushalt fließen den Ausgaben zu. Noch zu : Erwerb von Grstücken ,00 614, ,69-

17 Einsparung für Tit , Aufwendungen für Verkehrs-, Fernmelde-, Versorgungs-, Entsorgungs Folgeeinrichtungen sowie Maßnahmen zur Absicherung von militärischen Anlagen , , ,36- Einsparung für Tit ,36 Erstattungs- Rückzahlungsbeträge aus dem Beshaushalt fließen den Ausgaben zu Erschließungsbeiträge , , ,37- Einsparung für Tit , Aufwendungen für den verstärkten Ausbau oder den Bau von Straßen, Wegen Brücken im Zusammenhang mit dem besonderen Kraftfahrzeugverkehr der Streitkräfte der Entsendestaaten... 0,00 0,00 0, Restwertentschädigungen für Investitionen der Streitkräfte der Entsendestaaten in von ihnen benutzten Liegenschaften , ,08 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,30) ( ,22) n ( ,30) ( ,30) 0,00 Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. Besondere Finanzierungsausgaben Zahlung von Mieten, Pachten, Nutzungsentgelten Bewirtschaftungskosten an Dritte für Liegenschaften, die für die Entsendestreitkräfte angemietet wurden... 0, ,70 Vorgriff aus 2012/Vorgriff auf 2014 ( ,44-) ( ,90-) n ( ,44-) ( ,80) ,24 Hierbei handelt es sich um einen Vorgriff auf zu erwartende Einnahmen, der auf die nächstjährige Bewilligung für den gleichen Zweck angerechnet wird. Verstärkung durch Mehreinnahme bei Tit ,24 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften Noch zu : 0802

18 0803 Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Von den Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt erhalten die Gesellschaft zur Verwahrung Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben (GVV), Energiewerke Nord (EWN) Lausitzer Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft (LMBV) Zuwendungen des Bes, um die verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt zu Ende zu führen. Die Zuwendungen an die GVV sind in der gruppe 01 veranschlagt. Unter dem Dach der GVV sind stillgelegte Bergwerksbetriebe zusammen gefasst, die ihre Produktion wegen fehlender Wirtschaftlichkeit eingestellt haben. Nach 58 Absatz 2 Besberggesetz (BBergG) haftet der Eigentümer der Gesellschaften subsidiär für die Verpflichtungen der Unternehmen. Die Ausgaben stehen im Zusammenhang mit der Aufgabe der Bergwerksgesellschaften, entsprechend den Bestimmungen des BBergG die Grubenbaue zu verwahren die Tagesanlagen so zu sichern, dass daraus keine Gefahren für Menschen, Tagesoberfläche Anlagen entstehen können. Die Zuwendungen an die EWN sind in der gruppe 02 veranschlagt. Die EWN hat aufgr von Bestimmungen des Atomgesetzes den Nach- Restbetrieb ihrer Kernkraftwerke sicher zu stellen. Dabei sind die Stilllegungs- Abbaukonzepte der Kernkraftwerke Greifswald Rheinsberg umzusetzen, sowie der Betrieb des Zwischenlagers Nord. Die Zuwendungen an die LMBV sind in der gruppe 03 veranschlagt. Die LMBV sichert die Sanierung, Verwaltung Verwertung der stillgelegten, nicht privatisierten ostdeutschen Braunkohletagebaue -verarbeitungsanlagen. Die Besanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) erhält bislang keine Zuwendungen (gruppe 04). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Zuwendungen der gruppe 01 dienen der Erfüllung der Verpflichtungen des Bes nach dem BBergG. Der Ausgabenbedarf ist rückläufig, da die wesentlichen Verwahr- Verwertungsarbeiten erledigt sind. Es sind noch Restarbeiten nach Auflösung des Bergwerkstatus, Nachsorgearbeiten Flutungen durchzuführen. Daher besteht auch in den Folgejahren ein Zuwendungsbedarf. Die Zuwendungen der gruppe 02 dienen der Erfüllung der Verpflichtungen des Bes nach dem AtomG. Der Ausbau der Reaktortechnik in den atomaren Anlagen an den Standorten Greifswald/ Lubmin Rheinsberg ist weitgehend umgesetzt. In den kommenden zehnten stehen die Dekontamination der Gebäudestrukturen sowie die endlagergerechte Konditionierung Abgabe der radioaktiven Abfälle an ein Endlager im Aufgaben-Mittelpunkt. Die Zuwendungen der gruppe 03 dienen der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten zwischen dem B den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt Thüringen. E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen , , ,33 Gesamteinnahmen , , ,33 A u s g a b e n Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,08 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,50) n ( ,00) ( ,58) ,42- Ausgaben für Investitionen , ,86 Rest aus 2012/übertragbare Mittel (33.000,00) ( ,14) n ( ,00) ( ,00) ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2012 ( ,19) ( ,19) , Hauptgruppe ,19 0,00 zusammen ,19 0,00 Erläuterung zur vorstehenden Tabelle: In der ersten Spalte sind in der Zeile "Hauptgruppe 9" diejenigen flexibilisierten Ausgabereste ausgewiesen, die aufgr von Aufgabenverlagerungen oder Organisationsänderungen andere Kapitel oder Einzelpläne verstärken. (vgl. Übersicht "Zusatzangaben zum Kapitel"). Gesamtausgaben , ,94 davon nicht flexibilisiert , ,94 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,19) ( ,64) n ( ,19) ( ,58) ,61-

19 Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt 0803 Verpflichtungen (Kapitel) T T T T T T T en T T T zusammen Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht Kapitel 0803 in Beträge in T B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HRG 4 HRG 5 HRG 6 HRG 7 HRG 8 HRG verfügbares Soll ( = ) Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Einsparung für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) nach 2014 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben) Zusatzangaben für Kapitel 0803 Z u s a t z a n g a b e n z u m K a p i t e l Ausgabereste aus flexibilisierten Haushaltsansätzen im Kapitel ,00 0,00 Rest aus 2012 ( ,19) ( ,19) ,19- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,19 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 für Kap Tit ,41 für Kap Tit ,78 zusammen ,19

20 0803 Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt Einnahmen Verwaltungseinnahmen Einnahmen aus Beteiligungen - Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen , , ,33 Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Kap Ausgaben 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit ab T bis zur Höhe von T bedarf der Einwilligung des Besministeriums der Finanzen. Eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bestages. 4. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Ausgaben für Investitionen Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- Gewährleistungsverträgen... 0,00 0,00 0,00 Tgr.01 gruppe 01 Ausgaben für die GVV Gesellschaft zur Verwahrung Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbh (GVV) Zuwendungen an die GVV Gesellschaft zur Verwahrung Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbh (GVV) - Betrieb , ,00 übertragbare Mittel ( ,58) ( ,58) ,42- Einsparung (kassenmäßig) für Kap Tit ,50 für Kap Tit ,47 zusammen ,97 Einsparung für Kap Tit , Zuwendungen an die GVV Gesellschaft zur Verwahrung Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbh (GVV) - Investitionen , ,00 Rest aus 2012/übertragbare Mittel (33.000,00) ( ,00) n ( ,00) ( ,00) 0,00 Tgr.02 Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. gruppe 02 Ausgaben für die Energiewerke Nord GmbH (EWN) Zuwendungen an die Energiewerke Nord GmbH (EWN) - Betrieb , ,00 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,00) n ( ,00) ( ,00) ,00- Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. Einsparung für Tit , Zuwendungen an die Energiewerke Nord GmbH (EWN) - Investitionen , , ,00 Deckung gemäß bei Kap bei Tit ,00 bei Tit ,00 zusammen ,00

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