So schreiben Sie einen Bezirkssteuerbericht
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- Johanna Meissner
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1 Kreishaushalt 2018 Zahlen - Daten - Fakten
2 IMPRESSUM Herausgeber: Redaktion: Landratsamt Schwandorf Landrat Thomas Ebeling Wackersdorfer Straße Schwandorf Michael Neckermann Kreisfinanzverwaltung Tel.: 09431/ Fax: 09431/ copyright by Landkreis Schwandorf 2018 Stand: April 2018
3 Sehr geehrte Damen und Herren, zum 20. Mal gibt es diese handliche Broschüre. In ihr wird der mehr als Hunderte Seiten umfassende Landkreishaushalt verständlich, transparent und kompakt zusammengefasst. Der Kreistag hat am 23. April 2018 den Kreishaushalt 2018 verabschiedet. Die stabile gesamtwirtschaftliche Lage macht es möglich, dass der Landkreis gleich mehrere finanzpolitische Ziele gleichzeitig umsetzen kann: Finanzierung der unabweisbaren Ausgaben. Erhalt der finanziellen, nachhaltigen Leistungsfähigkeit für künftige Aufgaben durch Abbau von Schulden. Hohe zukunftsorientierte Investitionen in die Schulen und in das Kreisstraßennetz. Entlastung der Kreisgemeinden durch Senkung des Hebesatzes zur Kreisumlage. Durch eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltspolitik war und ist der Landkreis stets bemüht, seine Finanzen in Ordnung zu halten. Der Verwaltungshaushalt, in dem die laufenden Geschäfte der Verwaltung abgewickelt werden, umfasst ein Volumen von 133,6 Mio.. Die größten Ausgabenpositionen sind die Sozial- und Jugendhilfeausgaben (36,7 Mio. ), die Bezirksumlage (28,5 Mio. ) und die Ausgaben für das Personal (24,5 Mio. ). Nachdem die Landkreise keine eigenen Steuereinnahmen haben, sind sie auf die Einnahmen aus der Kreisumlage angewiesen. Daher zählt sie zur wichtigsten Einnahme des Landkreises. Hierbei handelt es sich um die finanzielle Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden an den gemeinsamen Aufgaben des Landkreises. Die Kreisumlage beträgt 67,3 Mio. bei einem Umlagehebesatz von 43,00 v. H. (- 1,00 v. H. zum Vorjahr). Den Schwerpunkt im investiven Bereich bilden auch in diesem Jahr wieder die Landkreisschulen. 10,0 Mio. werden für dringende Investitionen, Ausstattungen und entsprechende Unterrichtsmittel bereitgestellt. Der Straßenbau bildet mit 3,2 Mio. den weiteren Investitionsschwerpunkt. Mit den planmäßigen Tilgungsleistungen (2,5 Mio. ) kann der Landkreis auch in diesem Jahr seine Schulden abbauen. In dieser kurzen Broschüre finden Sie insbesondere viele Informationen rund um den Haushalt, zum Landkreis und über seine Schulen. Schwandorf, im April 2018 Michael Neckermann Kreiskämmerer 2
4 Daten zum Landkreis Landkreisgebiet km² Einwohner ( ) Städte, Märkte, Gemeinden 33 Kreisstraßen 420 km Wahlperiode: Die Landkreisverwaltung Landrat Thomas Ebeling, CSU 1. Stellvertreter Joachim Hanisch, FWG 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter des Landrats Jakob Scharf, CSU Arnold Kimmerl, ÖDP 60 Kreisräte Verteilung der Sitze im Kreistag CSU 25 SPD15 FWG 8 Bündnis 90/Die Grünen3 Junge Wähler 3 ÖDP 4 BWG/UW 1 parteilos 1 ; 60 6 Fraktionen Fraktionen und Fraktionsvorsitzende 1 Ausschussgemeinschaft CSU SPD Freie Wählergemeinschaft (FWG) Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Junge Wähler (JW) JW und BWG/UW bilden eine Ausschussgemeinschaft Alexander Flierl Evi Thanheiser Jürgen Neuber Arnold Kimmerl Rudi Sommer Peter Neumeier Sprecher: Peter Neumeier 7 Ausschüsse Die Ausschüsse Kreisausschuss Jugendhilfeausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Ausschuss für Planung und Bau Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik Ausschuss für Schulen, Sport u. Kultur Personalausschuss 3
5 Schulen und Bildung (Schuljahr 2017/2018) Realschulen in Burglengenfeld, Nabburg, Neunburg vorm Wald, Schwandorf Staatliche Wirtschaftsschule in Wackersdorf Gymnasien in Burglengenfeld, Nabburg, Nittenau, Oberviechtach, Schwandorf Sonderpädagogische Förderzentren in Maxhütte-Haidhof, Nabburg, Nittenau u. Schwandorf Schüler 67 Schüler Schüler 408 Schüler Offene Ganztagsschulen an den - Gymnasien Burglengenfeld, Nabburg, Nittenau, Oberviechtach und Schwandorf, - Realschulen Burglengenfeld, Nabburg und Neunburg vorm Wald - Sonderpädagogischen Förderzentren Maxhütte- Haidhof, Nabburg, Nittenau und Schwandorf Berufliche Schulen - Berufsschule Schwandorf mit Außenstellen in Nabburg und Neunburg vorm Wald - Berufliche Oberschule Fachoberschule und Berufsoberschule in Schwandorf - Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinder- und Sozialpflege in Oberviechtach - Landwirtschaftsschule in Nabburg Insgesamt Schüler Schüler Realschüler Wirtschaftsschüler Gymnasiasten FOS/BOS-Schüler Schüler mit sonderpäd. Förderbedarf Berufsschüler 4
6 Weitere Landkreiseinrichtungen Medienzentrum Landkreis Schwandorf mit Hauptstelle in Schwandorf und Außenstelle in Oberviechtach Touristik-Informationszentrum in Nabburg Bauhöfe in Burglengenfeld, Nabburg, Neunburg vorm Wald und Stützpunkt Oberviechtach/Lind Sonstige Landkreiseinrichtungen Naturpark Höllohe Hallenbad Nabburg Haus der Jugend in Burglengenfeld Kreisschülerheim in Neunburg vorm Wald Mobile Verkehrsschule Der Landkreis ist Mitglied in den Zweckverbänden Freizeit- und Erholungszentrum Perschen (40 %) Müllverwertung Schwandorf (12,1 %) Zweckverb. Thermische Klärschlammverwertg. (4 %) Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling Oberpfälzer Seenland (23,7 %) Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Amberg (44,45 %) Regionaler Planungsverband Oberpfalz-Nord (0,78 %) Der Landkreis ist beteiligt an den Gesellschaften in Privatrechtsformen Mittelstandszentrum Maximilianshütte GmbH, Maxhütte-Haidhof (30 %) Bürger-Energie-Genossenschaft Mittlere Oberpfalz (BEMOeG) 5
7 Gebäude- u. Straßenunterhalt Grundstückserwerb Personalausgaben Bezirksumlage (18,20 v.h.) Zuweisungen u. Zuschüsse Zinsen Tiefbau Investitionsförderungen Vermögenserwerb Hochbau Zuführung aus Sonderrücklage Sonst. sächl. Verw.- u. Betriebsaufwand Tilgungen einschl. Umschuldungen Zuführung zum Vermögenshaushalt Gesamtausgaben Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamteinnahmen Kreisumlage (43,00 v.h.) Schlüsselzuweisungen Sonstige Einnahmen Kredite 0 Zuführung vom Verwaltungshaushalt Sonstige Einnahmen Steuern und allg. Zuweisungen Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Zuweisungen und Zuschüsse Rücklagenentnahme
8 Wichtige Einnahmen Gesamt- Kreisumlage einnahmen (Kreisumlagehebesatz 43,00 v. H.) Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Schlüsselzuweisungen Allg. Zuweisungen und Steuern Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Wesentliche Ausgaben Gesamtausgaben Bezirksumlage (Bezirksumlagehebesatz 18,20 v. H.) Sozial- und Jugendhilfe (ohne Personalaufwand) Personalausgaben Investitionsmaßnahmen und Vermögenserwerb Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Krankenhausumlage Verbandsuml. an Rettungszweckverb. Amberg Betriebskostenzuschuss für das Krankenhaus Oberviechtach Zinsausgaben Tilgung von Krediten (ohne Umschuldungen) Gesamtausgaben Verwaltungshaushalt ( ) Personalausgaben ,3% Sonstige Ausgaben ,9% Schulen ,0% Sozial-, Jugendhilfe, Bezirksumlage ,8% 7
9 Verschuldung in Mio. 44 Mio Mio. 22 Mio Mio ,2 37,2 34,9 32,5 28,7 26,3 23,7 21,3 18,9 16,4 0 Mio HH 2018 FPl FPl Verschuldung Pro-Kopf-Verschuldung FPl Landesdurchschnitt zum : 220,00 je EW (Vorjahr 230,00 je EW). Investitionen und Investitionsförderungen Ausgaben Vermögenserwerb Hochbaumaßnahmen und betriebst. Anlagen Tiefbaumaßnahmen Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Finanzierung Zuführung vom Verwaltungshaushalt (ohne Tilgungen) Entnahme aus Rücklagen (ohne Sonderrücklage) Vermögensveräußerungen Investitionszuweisungen vom Land Kredite 0 8
10 Investitionen des Landkreises Der Landkreis hat in den letzten Jahren nachfolgende Ausgaben für Investitionen getätigt (Vermögenserwerb, Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen, betriebstechnische Anlagen, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen, Gr , 98) HH 2018 HH Investitionsbereiche (ohne Vermögenserwerb) Landratsamt u. sonstige 13,5% Schulen 59,0% Straßen 23,0% Investitionszuw. an Dritte 4,4% Schulen ( ) Landratsamt u. sonstige ( ) Straßen ( ) Investitionszuweisungen an Dritte ( ) 9
11 Baumaßnahmen Hochbaumaßnahmen RS BUL Generalsanierung RS NAB Sanierung u. Modernis. Trakt II Gym BUL Erneuerung Fenster Gym NAB Heizung, Fassade/Dach Gym NAB Hallenbad, Planungskosten Gym NIT Erneuerung Fenster BS SAD Erweiterung, Ersatzneubau BS SAD Umbau Haupt-/Verbindungsbau BS SAD Umbau Werkstätten/Bauhallen BS SAD Erweiterung Parkplätze Gleisdreieck BS SAD Fachausstattung Fachbereich Elektro BS NAB Umbau/Anbau Werkstätten SPFZ NAB Erweiterung LRA SAD Zent. Hardware (Netzwerk etc.) LRA SAD Erweiterungsbau LRA SAD Schließanlage / Foyer LRA SAD Beleuchtung Decken Flure LRA SAD Erneuerung Fenster Natur- und Freizeitpark Höllohe E-Säulen verschiedene Standorte im Landkr KBH BUL neue Maschinen- u. Gerätehalle Allgemeine Schulverwaltung (EDV)
12 Baumaßnahmen/Investitionszuweisungen Tiefbaumaßnahmen Verschiedene Deckenbaumaßnahmen SAD 5 Radweg Münchshofen - Bubach SAD 27 Lissenthan Diepoltshof SAD 30 Köttlitz Söllitz SAD 35 Kreuzungsänderung St SAD 38 Ortsdurchfahrt Pischdorf SAD 40 Einmündung St 2151 SAD SAD 45 Mitterlangau Oberlangau SAD 47 Kulz B SAD 54 Ortsdurchfahrt Neunaigen Investitionszuweisungen Investitionsumlage an Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Amberg (ZRF) Beschaffungen der Feuerwehren mit überörtlicher Bedeutung Museumsförderung überörtlicher Bereich Denkmalpflege Ambulante Pflegedienste Investitionszuweisung an Freizeit- und Erholungszentrum Perschen Investitionszuschuss Landesverband für Vogelschutz Oberpfalz
13 Investitionsschwerpunkte Schulen: SAD 54 OD Neunaigen SAD 30 Köttlitz-Söllitz SAD 27 Lissenthan- Diepoltshof SAD 47 Kulz B Schulen: Landratsamt: SAD 45 Mitterlangau-Oberlangau Schulen: Schulen: Im Schulsektor bilden die Baumaßnahmen am beruflichen Schulzentrum in Schwandorf und an den Realschulen Burglengenfeld und Nabburg die Investitionsschwerpunkte. Bei den Straßen dominieren die Kreisstraße SAD 30 Köttlitz-Söllitz, SAD 45 Mitterlangau- Oberlangau, SAD 47 Kulz-B 22 und SAD 27 Lissenthan-Diepoltshof sowie verschiedene Deckenbaumaßnahmen. 12
14 Kreisumlage Berechnung und Festsetzung Während den Gemeinden das Aufkommen aus den Realsteuern und ein Anteil an der Einkommensteuer garantiert werden, sieht das Grundgesetz für die Landkreise keine entsprechende, ausdrückliche Zuweisung eigener Finanzquellen vor. Da die Landkreise auch keine nennenswerten eigenen Steuereinnahmen haben, sind sie zum allergrößten Teil auf staatliche Zuweisungen (insbesondere auf den Finanzausgleich) und auf die Erhebung einer Kreisumlage bei den kreisangehörigen Gemeinden angewiesen. Dementsprechend legen die Landkreise ihren durch Einnahmen nicht gedeckten Bedarf (Umlagebedarf) gem. Art. 18 FAG auf die kreisangehörigen Gemeinden nach einem vom Kreistag zu beschließenden Vomhundertsatz (v. H.) um. Kreisumlagehebesatz 50,0 v. H. 47,5 v. H. 45,0 v. H. 49,5 48,7 48,4 47,8 47,7 47,7 44,2 44,0 43,8 47,4 47,0 46,7 45,0 43,5 42,9 46,4 44,0 43,0 42,5 v. H. 42,3 40,0 v. H Landkreis Schwandorf Bayern Oberpfalz 13
15 Umlagegrundlagen Die Landkreise erheben ihre Kreisumlage nicht nur von der Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden, sondern auch von 80 % der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen. Die Steuerkraft beinhaltet die Grundsteuern A und B, die Gewerbesteuer, die Einkommensteuerbeteiligung und den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer. Die Summe dieser beiden Umlagegrundlagen (80 % der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen und Steuerkraft) wird als Umlagekraft bezeichnet. (1) Umlagekraft (ohne gemeindefreien Gebieten) (2) Kreisumlage 2018 (43,00 v. H.) (44,00 v. H.) (3) Umlagebedarf je Einwohner (gerundet) /EW /EW Kreisumlage
16 Schlüsselzuweisungen Die Schlüsselzuweisungen werden auf der Grundlage des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes berechnet und beziehen sich immer auf den Zeitraum von vor zwei Jahren. Über die Schlüsselzuweisungen werden die Kommunen im Rahmen des allgemeinen Steuerverbundes an den Steuereinnahmen des Freistaates mit einem bestimmten Vomhundertsatz (Anteilmasse) des Istaufkommens der Landesanteile der Einkommen-, Körperschafts-, Umsatzsteuer und der Gewerbesteuerumlage (Verbundmasse) beteiligt. Die Schlüsselzuweisungen an die Landkreise sind dazu bestimmt, die bestehenden Unterschiede in der Umlagekraft zuzüglich des Kommunalanteils an der Grunderwerbssteuer und der Ausgabebelastung zu mildern. Die Höhe der Landkreisschlüsselzuweisungen ist insbesondere abhängig von der maßgeblichen Einwohnerzahl, den eigenen Einnahmemöglichkeiten und einem für alle Landkreise einheitlichen Grundbetrag. Entwicklung der Schlüsselzuweisungen HH 2018 HH 15
17 Haushaltsansätze im Vergleich zum Vorjahr Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamtvolumen Umlagekraft (ohne gemeindefreien Gebieten) Kreisumlagehebesatz 43,00 v. H. 44,00 v. H. absolut Schlüsselzuweisungen Finanzzuweisungen Bezirksumlagehebesatz 18,20 v. H. 18,50 v. H. absolut Krankenhausumlage Personalausgaben Zuführung z. Vermögenshaushalt ohne Sonderrücklage Kreditermächtigung Nettoneuverschuldung (+) Entschuldung (-) Schuldendienst (Zins und Tilgung, ohne Umschuldungen)
18 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen im Vergleich zum Vorjahr (gerundet) / Einwohner Steuerkraft - im Landkreis Landkreise Oberpfalz Landkreise Bayern Umlagekraft - im Landkreis Landkreise Oberpfalz Landkreise Bayern Gesamtvolumen des Haushalts Schlüsselzuweisungen Umlagedarf Personalausgaben Zuschussbedarf der Sozialhilfe Zuschussbedarf der Jugendhilfe Bezirksumlage Verschuldung zum Schuldendienst - Zinsleistung Tilgungsleistung Zins- und Tilgungsleistungen ohne Umschuldungen 17
19 Mittelherkunft 159,2 Mio. Mittelverwendung 159,2 Mio. Staatliche Verwaltungsaufwand Zuweisungen und einschl. Personalkosten Zuschüsse einschließlich 60,4 Mio. Kreisumlage 105,9 Mio. Kredite 0 Mio. Investitionen 15,8 Mio. Zuweisungen und Zuschüsse Einnahmen aus 35,7 Mio. Verwaltung und Betrieb 33,2 Mio. Sonstige Einnahmen (Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Rücklagenentnahmen, Zinsen, Veräußerungen von Anlagevermögen, Umschuldungskredite) 20,1 Mio. Schuldendienst (einschl. Umschuldungen) 8,4 Mio. Sonstige Ausgaben einschl. Bezirksumlage 38,9 Mio. 18
20 Hinweis Diese Broschüre entspricht dem Stand des Haushaltsplanes 2018 nach der Beschlussfassung des Kreistages vom 23. April Gemäß der Artikel 57 ff. der Landkreisordnung wurde in der o. g. Sitzung die Haushaltssatzung, der Finanzplan mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm und der haushaltsrechtliche Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Nachdem die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, ist sie frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntzumachen, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet (Art. 59 Absatz 3 Satz 2 LKrO). Die Vorlage er Haushaltssatzung erfolgt unmittelbar nach der Haushaltsverabschiedung durch den Kreistag an die Rechtsaufsichtsbehörde. In dieser Broschüre wurden neben Ergebnissen der Kreisfinanzverwaltung auch Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik verwendet. 19
21 Für Ihre Notizen 20
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