2012 Projektergebnisse zum Vorhaben Kfz-Wesen. Fahrzeugzulassung online. Kurzbeschreibung der Projektphasen

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1 2012 Projektergebnisse zum Vorhaben Kfz-Wesen Fahrzeugzulassung online Kurzbeschreibung der Projektphasen Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg

2 Herausgeber: Finanzbehörde Hamburg, Federführung Deutschland-Online Kfz-Wesen Abteilung FR, Referat FR3 Deutschland-Online Kfz-Wesen Postanschrift: Gänsemarkt 36, Hamburg Version: 2.0 Stand: Freitag, 14. Dezember

3 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung... 1 Auftrag und Ziel... 3 Projektorganisation... 4 Vorgehen und Projektphasen... 8 Phase I: Konstituierung und Basiskonzeption (05/ /2008) Phase II: Feinkonzeption Stufe 1 - ohne Gang zur Zulassungsbehörde (12/ /2009) Phase III: Pilotierung der Stufe 1 (06/ /2012) Phase III: Vorbereitung der Online-Zulassung in Stufe 2 (06/ /2011) Phase IV: Online-Außerbetriebsetzung und Online-Wiederzulassung (12/ /2012) Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember i -

4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Projektorganisation Deutschland-Online Kfz-Wesen Abbildung 2: Phasen und wichtige Projektergebnisse zu Deutschland-Online Kfz-Wesen... 8 Abbildung 3: Beschlüsse zur Phase I Konstituierung und Basiskonzeption Abbildung 4: Beschlüsse zur Phase II Feinkonzeption Stufe Abbildung 5: Pilotländer und -regionen Deutschland-Online Kfz-Wesen Abbildung 6: Beschlüsse zur Phase III Pilotierung der Stufe Abbildung 7: Beschlüsse zur Phase III Vorbereitung der Online-Zulassung in Stufe Abbildung 8: Beschlüsse zur Phase IV Online-Außerbetriebsetzung und Online Wiederzulassung Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember ii -

5 Abkürzungsverzeichnis AB AK II BIS BLFA-Fz BMF BMI BMJ BMVBS BMWi BSI BVA CdS DOL FB GKVS IMK KBA LBV Rechts-AG UA FEK VMK WZ Außerbetriebsetzung Arbeitskreis II der Konferenz der Innenminister und Innensenatoren Behörde für Inneres und Sport Hamburg Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung Bundesministerium der Finanzen Bundesministerium des Innern Bundesministerium der Justiz Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesverwaltungsamt Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien von Bund und Ländern Deutschland-Online Finanzbehörde Hamburg Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter Konferenz der Innenminister und Innensenatoren Kraftfahrt-Bundesamt Landesbetrieb Verkehr Hamburg Rechts-Arbeitsgruppe Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung des AK II der Konferenz der Innenminister und Innensenatoren Verkehrsministerkonferenz Wiederzulassung Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember iii -

6 Zusammenfassung Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern beauftragten am 22. Juni 2006 über den Aktionsplan Deutschland-Online Hamburg mit der Federführung des Bund-Länder-Vorhabens Kfz-Wesen. Ziel des Auftrags war es, ein Verfahren zu entwickeln und rechtlich und technisch umzusetzen, das eine Fahrzeugregistrierung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung möglichst durchgängig ohne Medienbruch online ermöglicht. Das Vorhaben Kfz-Wesen hat mit der Kraftfahrzeug-Zulassung ein Verwaltungsverfahren zum Gegenstand, das den Kontakt mit der Verwaltung für große Teile der Bevölkerung vorschreibt. So wurden im Jahr 2010 über 24 Millionen Zulassungsvorgänge durchgeführt, in denen Fahrzeuge an-, um- oder abgemeldet wurden. Zentrale Herausforderung war die Gestaltung eines Verfahrens zur Online- Zulassung, in dem mehrere Regulierungs- und Politikebenen und eine Vielzahl heterogener Interessen zu koordinieren und einzubinden waren. Dementsprechend wurden Bund, Länder und Kommunen mit ihren jeweiligen Funktionen und Akteure aus dem Unternehmensbereich beteiligt. Seit 2010 ist das Vorhaben Steuerungsprojekt des IT-Planungsrats. Für die Umsetzung eines vollständigen Online-Zulassungsverfahrens sind insbesondere die Kennzeichenschilder, die Stempelplaketten, die Fahrzeugdokumente und verschiedene in Papierform zu führende Nachweise elektronisch abzubilden. Um hohe Kosten zu vermeiden, war eine Online-Lösung an das über 100 Jahre bestehende System der Kfz-Zulassung anschlussfähig zu gestalten und schrittweise zu entwickeln. Kern des gemeinsamen Verfahrens von Bund und Ländern war die Einführung der elektronischen Zulassung von Kraftfahrzeugen in zwei Stufen: Stufe 1: Kfz-Zulassung ohne Gang zur Zulassungsbehörde, die in mehreren Ländern pilotiert wurde und Stufe 2: Online-Kfz-Zulassung. Der Aktionsplan zum Kfz-Wesen wurde hinsichtlich der Umsetzung der beiden Stufen im Zeitraum 2006 bis 2011 mehrfach angepasst. Daraus leiteten sich entsprechende Projektphasen ab 1. Aufbauend auf den im Projektverlauf erarbeiteten Lösungen und Expertisen stellt Hamburg 2012 ein Verfahren für die Online-Vorgänge Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung vor. Zusätzlich unterbreitet Hamburg einen Vorschlag für eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung, der die rechtliche Umsetzung durch den Gesetzgeber ermöglichen soll. 1 Die Projektergebnisse werden pro Projektphase in einem Anlagenband veröffentlicht. Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

7 Von den insgesamt über 24 Millionen Kfz-Zulassungsvorgängen pro Jahr davon rund 8,7 Millionen Außerbetriebsetzungen und rund Wiederzulassungen könnten zukünftig über ein Drittel der Zulassungsvorgänge online abgewickelt werden. Für Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft ergibt sich mehr Flexibilität, da sie weder zeitlich noch örtlich an die Durchführung eines Zulassungsvorgangs gebunden sind. Mit dem Wegfall des Besuchs der Zulassungsbehörde entfallen die entsprechenden Fahrtzeiten und Fahrtkosten. Im Kfz-Bereich tätige Unternehmen, beispielsweise Flottenbetreiber oder Zulassungsdienstleister, sehen Effizienzvorteile bei Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugflotten, etwa durch eine erhebliche Vereinfachung der Kennzeichenlogistik. Die Verwaltung kann ihre Vorgänge durch ihre geringeren Aufwände bei der Abwicklung der Online-Vorgänge effizienter gestalten und die Verwaltungsmodernisierung fördern. Im Hinblick auf die Innere Sicherheit verringern die neuen Stempelplaketten das Missbrauchsrisiko. Des Weiteren wird durch den elektronischen Nachweis der Hauptuntersuchung die Verkehrssicherheit erhöht. Für die Datenübermittlung steht mit XKfz ein bundesweit einheitlicher Standard bereit, der die Entwicklungskosten für Verwaltung und Wirtschaft bei bestehenden und bei neuen Online-Vorgängen reduziert. Ende 2012 übergibt Hamburg die Beschreibung der Online-Vorgänge Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung und die Konkretisierung in einem Referentenentwurf, der die rechtliche Umsetzung durch den Gesetzgeber ermöglicht, über den IT- Planungsrat an die Chefinnen und Chefs der Senats- und Staatskanzleien von Bund und Ländern. Anschließend kann eine Ingeltungsetzung durch Bund und Länder erfolgen. Des Weiteren dokumentiert Hamburg zum Abschluss des Vorhabens die Projektergebnisse der jeweiligen Phasen (Fachdokumentation), die Erfahrungen der Pilotierungen zur Stufe 1 (Kooperationsmodelle) und die Ergebnisse zum XKfz- Standard (Spezifikation und Betriebs- und Pflegekonzept). Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

8 Auftrag und Ziel Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern beauftragten am 22. Juni 2006 über den Aktionsplan Deutschland-Online Hamburg mit der Federführung des Bund-Länder-Vorhabens Kfz-Wesen. Intention war neben der Entwicklung eines Online-Zulassungsverfahrens, Deutschland im europaweiten E- Government-Vergleich besser aufzustellen. Das Vorhaben Kfz-Wesen knüpfte unmittelbar an die erfolgreichen verwaltungsinternen Modernisierungsprozesse im Bereich der Kfz-Zulassung, beispielsweise die Neuregelung der Fahrzeugzulassungsverordnung, an. Ziel war es, dass Bürger, Bürgerinnen, Wirtschaft und Verwaltung die Fahrzeugregistrierung möglichst durchgängig ohne Medienbruch online durchführen können. Einhergehend mit der Erweiterung des Zentralen Fahrzeugregisters beim Kraftfahrt- Bundesamt (KBA) wurde das Vorhaben in die Umsetzungspläne des Programms der Bundesregierung Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen und E-Government aufgenommen. Zentrale Herausforderung war die Gestaltung eines Zulassungsverfahrens, dem alle Beteiligten von Bund, Ländern, Kommunen und aus der Wirtschaft zustimmen konnten. Um hohe Kosten zu vermeiden, war eine Online-Lösung an das bestehende System der Kfz-Zulassung anschlussfähig zu gestalten und schrittweise zu entwickeln. Kern der gemeinsamen Planung zur Verfahrensentwicklung war daher eine Einführung der elektronischen Zulassung von Kraftfahrzeugen in zwei Stufen: Stufe 1: Kfz-Zulassung ohne Gang zur Zulassungsbehörde und Stufe 2: Online-Kfz-Zulassung. Der Aktionsplan Deutschland-Online wurde von 2007 bis 2011 fortgeschrieben. Die Fahrzeugzulassung und die Pilotversuche waren 2009 Inhalt der Koalitionsvereinbarung zur 17. Legislaturperiode 4 und Bestandteil des Kabinettsbeschlusses im April 2010 zu Eckpunkten des Bürokratieabbaus 5. Mit dem Aktionsplan vom 24. Oktober 2011 wurde die Stufe 2 mit Umsetzung der Online-Vorgänge Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung konkretisiert. Zudem wurde der Abschluss durch Vorlage einer Verfahrensbeschreibung und eines Vorschlags für eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung für Ende 2012 festgelegt. 2 E-Government 2.0 Umsetzungsplan 2009, Bundesministerium des Innern; Stand: 20. Januar 2009, S Abschlussbericht des Bundes zu E-Government 2.0, Bundesministerium des Innern; Stand: Juni 2010, S Koalitionsvereinbarung zur 17. Legislaturperiode vom 26. Oktober 2009, S Kabinettsbeschluss vom 21. April 2012 Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau, S.1 Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

9 Projektorganisation Das Kfz-Zulassungswesen wird in Deutschland auf allen föderalen Ebenen gestaltet und reguliert. Dementsprechend wurden beim Vorhaben Kfz-Wesen Bund, Länder und Kommunen mit ihren jeweiligen Funktionen beteiligt. Weil Kfz-Zulassungen für die Wirtschaft eine wichtige Rolle spielen, wurden Akteure aus dem Unternehmensbereich mit in das Vorhaben einbezogen. Die Organisation zur Umsetzung des Vorhabens stand damit vor der Herausforderung, mehrere Regulierungs- und Politikebenen und eine Vielzahl heterogener Interessen zu koordinieren und einzubinden. Als Folge wurde Deutschland-Online Kfz-Wesen als gemeinsames Vorhaben von Bund und Ländern in eine umfassende Projektorganisation integriert (siehe Abbildung 1). ABBILDUNG 1: PROJEKTORGANISATION DEUTSCHLAND-ONLINE KFZ-WESEN Zu Projektbeginn 2006 übernahm die Lenkungsgruppe Deutschland-Online die Steuerung des Vorhabens auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatsekretäre unter Einbindung der betroffenen Fachministerkonferenzen. Gemeinsam mit den für die Kfz-Zulassung zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretären des Bundes und der Länder wurde 2009 die föderale Projektorganisation zum Vorhaben Kfz- Wesen verabschiedet. Seit 2010 ist das Vorhaben ein Steuerungsprojekt des IT- Planungsrats. Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

10 Rolle / Gremium Aufgaben 1 Federführung Hamburg nimmt die Federführung für das Deutschland-Online Vorhaben Kfz-Wesen wahr. Die Projektleitung liegt bei der Finanzbehörde (FB Hamburg). Sie: steuert das Vorhaben, begleitet die Piloten und die Projektgruppe Deutschland-Online Kfz-Wesen bei der Erstellung von Empfehlungen und Leitlinien, koordiniert fachliche Arbeitskreise und Foren und berichtet zu Ergebnissen und Sachständen an den Lenkungsausschuss und den IT-Planungsrat und gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) an die Verkehrsministerkonferenz (VMK). 2 Lenkungsausschuss Der Lenkungsausschuss nimmt unter Vorsitz von Hamburg die politische Steuerung des Vorhabens wahr und berichtet dem IT-Planungsrat und der VMK zu wichtigen Ergebnissen. Er setzt sich zusammen aus: jeweils drei Staatssekretären der E-Government- Runde (Hamburg federführend, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg),der Verkehrsseite (VMK- Vorsitz federführend, Bayern und Niedersachsen), Vertretern des Bundes (Bundesministerium des Innern (BMI), BMVBS) und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und Vertretern der Inneren Sicherheit und Vertretern des Datenschutzes. 3 Projektgruppe Deutschland-Online Kfz-Wesen Das Expertengremium Projektgruppe gibt Empfehlungen ab und setzt sich zusammen aus: den im Lenkungsausschuss vertretenen Ländern, Vertretern des KBA, Vertretern des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städtetags und Vertretern von pilotierenden Zulassungsbehörden, einem Vertreter der Behörde für Inneres Hamburg (BIS), der die Belange der Sicherheitsbehörden Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

11 Rolle / Gremium Aufgaben von Bund und Ländern wahrnimmt und einem Vertreter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, der die Datenschutzbelange von Bund und Ländern wahrnimmt. 4 Teilprojekte Im Rahmen des Vorhabens wurden zu drei Themenbereichen Teilprojekte mit jeweiligen Federführungen eingerichtet: XKfz-Standard: Rheinland-Pfalz, Siegelung: Baden-Württemberg und Zulassungsbescheinigung Teil II: Thüringen, Hamburg und der Bundesverband Deutscher Banken. 5 Piloten Stufe 1 Die Piloten der Stufe 1 setzen ihre Projekte in eigener Zuständigkeit um: Baden-Württemberg: Landkreis Esslingen, Zollernalbkreis, Städte Karlsruhe und Stuttgart, Bayern: Landkreise Rosenheim, Wunsiedel, Hof, Städte Hof, Ingolstadt, München, Berlin, Hamburg, Hessen: Marburg-Biedenkopf und Nordrhein-Westfalen: Rhein-Erft-Kreis. Sie sind Teilnehmer der Projektgruppe DOL-Kfz-Wesen, tauschen ihre Erfahrungen aus und berichten Hamburg zu Sachständen und Ergebnissen. Erprobung Stufe 2 6 Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien von Bund und Ländern (CdS) Die Stadt Ingolstadt erprobt zudem die Online- Vorgänge Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung. Die CdS ist Auftraggeber für das Deutschland-Online Vorhaben Kfz-Wesen und übergibt die Ergebnisse zum Abschluss des Vorhabens an die zuständige Fachebene von Bund und Ländern. Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

12 Rolle / Gremium Aufgaben 7 IT-Planungsrat Der IT-Planungsrat fördert das Vorhaben in seiner Geschäftsstelle und unterstützt aus einer gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern. Er berichtet der CdS-Konferenz zum Aktionsplan Deutschland-Online. 8 BMVBS Hamburg stimmt sich zu den Projektergebnissen regelmäßig mit dem BMVBS ab. BMVBS und Hamburg berichten gemeinsam der VMK. Das KBA unterstützt das BMVBS bei der operativen Umsetzung. 9 VMK Die VMK ist Auftraggeber für Fachaufträge an das Vorhaben Kfz-Wesen. Zur Vorbereitung einer Berichterstattung wird die Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter (GKVS) eingebunden. Die Beteiligung anderer Fachministerkonferenzen erfolgt durch die VMK. Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung (BLFA-Fz) Weitere Fachministerkonferenzen Unter Leitung des BMVBS unterstützt der BLFA-Fz das Vorhaben fachlich über Arbeitsgruppen (z. B. Rechts-AG). Zu Fragestellungen, die über die Verkehrsseite hinausgehen, werden die zuständigen Fachministerkonferenzen beteiligt. Dies betrifft unter anderem bei Angelegenheiten der Inneren Sicherheit die Konferenz der Innenminister und Innensenatoren (IMK) mit seinem Arbeitskreis II (AK II) und dem Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung (UA FEK) oder - bei Fragen zur Kfz-Steuer - die Finanzministerkonferenz. 10 Projektforum Wirtschaft Im Projektforum findet ein Informationsaustausch mit betroffenen Unternehmen und Verbänden statt. Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

13 Vorgehen und Projektphasen Der Aktionsplan Deutschland-Online wurde zum Vorhaben Kfz-Wesen im Zeitraum mehrfach angepasst. Daraus leiteten sich nachfolgende Projektphasen zur Gestaltung der Online Kfz-Zulassung ab (siehe Abbildung 2). ABBILDUNG 2: PHASEN UND WICHTIGE PROJEKTERGEBNISSE ZU DEUTSCHLAND-ONLINE KFZ-WESEN In der Phase I - Konstituierung und Basiskonzeption (05/ /2008) - erarbeitete eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Vertretern der Kommunen und der Wirtschaft mögliche Umsetzungsvarianten in einem Basiskonzept. Zwar konnte ein konsensfähiger Verfahrensvorschlag 2008 noch nicht erreicht werden. Jedoch wurde ein Teil dieser Vorschläge, beispielsweise die Erhöhung der Anzahl der Anlaufstellen oder die Kooperation von Zulassungsbehörden, mittlerweile erprobt und in einigen Ländern eingeführt. Die Umsetzung weiterer Vorschläge, z. B. die bundesweite Mitnahme von Kennzeichen bei einem Wohnortwechsel, ist beabsichtigt. Das in dieser Phase diskutierte Transaktionsnummernsystem konnte als Grundlage für die Ausgestaltung des aktuellen Verfahrensvorschlags zu den Online- Vorgängen Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung genutzt werden. Die für E-Government und Verkehr zuständigen Staatssekretäre bewerteten gemeinsam die Ergebnisse der Phase I. Sie beschlossen im Dezember 2008 konkrete Schritte zu einem zweistufigen Vorgehen, um dem Bürger zeitnah eine Alternative zum bisherigen Behördengang zu bieten. Im Anschluss entwickelte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Basis des bestehenden Zulassungsrechts in Phase II Feinkonzeption der Stufe 1 (12/ Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

14 05/2009) ein Verfahren für die Kfz-Zulassung ohne Gang zur Zulassungsbehörde. Mit der Ermächtigung zum Erlass einer Experimentierklausel im Straßenverkehrsgesetz für die Länder konnten die Pilotierungen der Stufe 1 beginnen. Im Frühjahr 2009 beschloss die VMK auf Basis des vorgelegten Feinkonzeptes die Einsetzung der Stufe 1. Weiterhin bat sie im April 2009 um Vorschläge für das weitere Vorgehen in Stufe 2 und vergab Prüfaufträge zu den Themen: XKfz-Standard, Siegelung von Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil II und Kfz-Steuer im Hinblick auf die Vernetzung der Kfz-Zulassung mit anderen Organisationsbereichen. Anschließend erfolgten in Phase III die Einsetzung zur Pilotierung der Stufe 1 und die Vorbereitung der Online-Kfz-Zulassung in Stufe 2 (06/ /2011): Die Länder Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, und Nordrhein-Westfalen führten in der Pilotierung eigenständige Verfahren ein, u. a.: - die internetbasierte Beantragung, - den Einsatz des elektronischen Personalausweises und - die Einführung einer optimierten Logistikkette für die Lieferung vom und zum Bürger/Nutzer. Mit der Evaluation der bis September 2011 umgesetzten Lösungsansätze der Piloten wurden bei bundesweiter Betrachtung erhebliche Vereinfachungspotenziale identifiziert, die sich durch Übertragung der in den Pilotprojekten entwickelten Verfahren auf andere Zulassungsbezirke verwirklichen lassen würden. Zur Gestaltung der Stufe 2 erarbeitete Baden-Württemberg Alternativen für die Siegelung von Kennzeichen. Thüringen entwarf mit Hamburg Alternativen zur Zulassungsbescheinigung Teil II. Rheinland-Pfalz entwickelte federführend ein Konzept zum Aufbau des XKfz-Standards. Hamburg identifizierte und empfahl weitere Zulassungselemente, die für eine elektronische Abwicklung des Zulassungsverfahrens in Stufe 2 relevant sind. Mit Fortschreibung des Aktionsplans Deutschland-Online in 2011 entwickelte Hamburg in Phase IV das Verfahren für die Online-Vorgänge Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung (11/ /2012). Dieses wurde ergänzend in einem Referentenentwurf konkretisiert, der die rechtliche Umsetzung durch den Gesetzgeber ermöglicht. Der Abschluss des Vorhabens wird dokumentiert durch: Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

15 die Projektergebnisse der jeweiligen Phasen (Fachdokumentation), die Erfahrungen aus den Pilotprojekten zur Stufe 1 (Kooperationsmodelle) und die Ergebnisse zum XKfz-Standard (Spezifikation, Betriebs- und Pflegekonzept). Hamburg wird die Ergebnisse Ende 2012 über den IT-Planungsrat an die CdS als Auftraggeber des Vorhabens übergeben. Anschließend kann eine Ingeltungsetzung durch Bund und Länder erfolgen. Die Projektergebnisse zum Vorhaben, ausgewählte Berichte zu Gremien und deren Beschlüsse werden zu jeder Phase in einem Anlagenband dokumentiert. Die 2006 bis 2011 fortgeschriebenen Aktionspläne zu Deutschland-Online sind separat als Anlage zusammengefasst. Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

16 Phase I: Konstituierung und Basiskonzeption (05/ /2008) Gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen analysierte Hamburg bis April 2008 Erfahrungen und Verfahren aus anderen EU-Staaten, entwarf Prozessschritte zur Kfz-Zulassung online und skizzierte rechtliche, technische und organisatorische Auswirkungen einer Online-Zulassung von Fahrzeugen. Sie entwickelten Lösungsansätze 6 zu den für die Zulassungsprozesse relevanten Themenfeldern, wie z. B.: der Gestaltung der Online-Vorgänge, der Siegelung der Kennzeichen, der Funktion der Zulassungsbescheinigung Teil II und technischen Lösungsansätzen zu Portaltechniken. Die kommunalen Vertreter legten ein Eckpunktepapier 7 zu den Rahmenbedingungen und Möglichkeiten einer Online-Kfz-Zulassung vor. Daneben konnten Unternehmen, die an Zulassungsprozessen beteiligt bzw. interessiert sind, ihre Vorstellungen und Lösungsansätze in einem Projektforum präsentieren. Ein Basiskonzept 8 dokumentierte die Ergebnisse der zweijährigen Arbeit und zeigte verschiedene Handlungsoptionen zur technischen Umsetzung auf: Für den Online-Prozess schlug Hamburg ein Transaktionsnummernsystem vor. Die Transaktionsnummern sollten verdeckt in den Dokumentensiegeln der Fahrzeugpapiere und der Kennzeichenschilder enthalten sein und bei Bedarf für die Onlinevorgänge durch Entfernen der Stempelplaketten freigelegt werden können. Dieser Lösungsvorschlag stellte eine Kompromisslösung dar und berücksichtigte als Rahmenbedingungen insbesondere die Beibehaltung von Papierdokumenten und der gestempelten Kennzeichenschilder. Im weiteren Projektverlauf wurden wichtige Komponenten des Lösungsansatzes, beispielsweise die neuen Stempelplaketten und die neue Zulassungsbescheinigung Teil I in das Verfahren für die Online-Vorgänge Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung übernommen (siehe auch Phase IV) und weiter entwickelt. Die Arbeitsgruppe zeigte zudem Varianten einer Online-Plattform (Verkehrsportal) von der Einbindung in Internetangebote der örtlichen Zulassungsbehörden bis hin zur Einrichtung eines zentralen Zugangs für Online-Vorgänge auf. 6 Ergebnispräsentationen der Arbeitsgruppen Prozesse, Siegelung/RFID, Verkehrsportal vom 16. Oktober 2007 und Ergebnisprotokoll der Arbeitsgruppe Zulassungsbescheinigung Teil II vom 14. August 2007 (siehe Anlagenband I) 7 Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe Kommunales vom 4. Dezember 2007 (siehe Anlagenband I) 8 Basiskonzept Kfz-Online, Teil I und II vom 13. März 2008 (siehe Anlagenband I) Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

17 Neben technischen Lösungsansätzen skizzierte die Arbeitsgruppe auch Vorschläge zur Optimierung der Zulassungsprozesse, die eine elektronische Kfz-Zulassung fördern. Ein Teil dieser Vorschläge ist mittlerweile über Modernisierungsaktivitäten von Bund und Ländern umgesetzt worden. Teilweise ist die Umsetzung geplant oder steht aktuell zur Diskussion: Ermöglichung der bundesweiten Mitnahme des Kennzeichens bei einem Wohnortwechsel: Die VMK hat auf ihrer Sitzung am 18./19. April 2012 die Idee befürwortet, beim Wohnort- und Halterwechsel innerhalb Deutschlands auf die Umkennzeichnung zu verzichten. In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein- Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen ist es den Bürgern bereits heute möglich, ihr Kfz-Kennzeichen innerhalb ihrer Länder mitzunehmen. Verknüpfung von Melderegistern und Fahrzeugregister, insbesondere bei einem Wohnortwechsel: Über das E-Government-Gesetz (Artikel 22. Nr. 2; Artikel 23) 9 wird angestrebt, dass Bürgerinnen und Bürger bei einer Adressänderung lediglich die Meldebehörde aufsuchen müssen. Die Daten werden anschließend von der Meldebehörde an die Zulassungsbehörde übermittelt. Kooperation der Zulassungsbehörden Jeder für Jeden : In verschiedenen Regionen in Bayern können Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen derzeit über das Pilotmodell einer erweiterten Zuständigkeit Fahrzeuge wohnortunabhängig an-, um- oder abmelden. Erhöhung der Anzahl der Übergabestellen durch zertifizierte Ausgabestellen: - In vielen Kommunen ist aktuell die Erledigung von Zulassungsangelegenheiten in Bürgerämtern möglich. - Seit Februar 2012 bietet der Landesbetrieb Verkehr (LBV) Hamburg in Kooperation mit der Deutschen Post eine Kfz-Ummeldung online an. Diese beinhaltet eine elektronische Antragsstellung beim LBV und die Abholung der Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil I bei ausgewählten Postfilialen. - In Hessen können ausgewählte Zulassungsprozesse bei der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen vorgenommen werden. Eine entsprechende Lösung wurde in der Pilotregion Marburg-Biedenkopf entwickelt und erprobt. Optimierung der Prozessketten mit Unternehmen (z. B. Umgang mit der Zulassungsbescheinigung Teil II, Bereitstellung technischer Fahrzeugdaten): 9 Referentenentwurf der Bunderegierung; Stand: Entwurf E-Government- Gesetz Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

18 - Bayern plant die Erprobung einer virtuellen Zulassungsbescheinigung Teil II. Ziel ist es, für Leasingfahrzeuge keine Zulassungsbescheinigung Teil II in Papierform auszustellen. Erst mit Veräußerung und Ummeldung des Fahrzeuges soll die Zulassungsbehörde diese ausstellen. - Das Teilprojekt XKfz hat Standardisierungsvorschläge für den Datenaustausch erarbeitet, die Prozessoptimierungen u. a. für Fachverfahrenshersteller, Überwachungsorganisationen oder Zulassungsdienste ermöglichen. - Zum Nachweis einer aktuellen Hauptuntersuchung bei der Wiederzulassung ist es bei der neuen Online-Wiederzulassung geplant, dass auf ein aktuelles Datum zur Hauptuntersuchung beim KBA zurückgegriffen werden kann. Diese Daten sollen dem KBA zeitnah von den Überwachungsorganisationen übermittelt werden. Vereinfachung der Kfz-Steuer: Ab 2014 geht die Kfz-Steuer-Verwaltung von den Ländern auf den Bund über. Damit ist die Option verbunden, ein aufeinander abgestimmtes Verfahren zwischen Kfz-Steuer und dem Online-Verfahren zur Kfz-Zulassung bereitzustellen. Die im Basiskonzept aufgezeigten Lösungsvorschläge wurden in der Bund-Länder Arbeitsgruppe kontrovers diskutiert. Daher konnte der VMK in 2008 kein konsensfähiger Projektvorschlag zur Umsetzung der Kfz-Zulassung vorgelegt werden. Die VMK beauftragte daraufhin den BLFA-Fz, Vorschläge zur Vereinfachung des Zulassungsverfahrens vorzulegen, die eine Online-Zulassung erleichtern und beschleunigen könnten. Im Ergebnis 10 wurden dann u. a.: der bundesweite Verzicht auf die Umkennzeichnung beim Wechsel des Zulassungsbereiches, der Verzicht auf die Aktualisierung der Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Verzicht auf die Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung Teil II vorgeschlagen. Ferner hat der BLFA-Fz weitergehende Prüfungen zum Verzicht auf die Mitführpflicht der Zulassungsbescheinigung Teil I und zur Abschaffung der Zulassungsbescheinigung Teil II durch den Fachausschuss angeregt. Die VMK beschloss am 7./.8. Oktober 2008, dass Hamburg ein abgestimmtes Fachkonzept und einen stufenweisen Umsetzungsvorschlag vorlegen sollte. Die entsprechende Umsetzung erfolgte mit der Phase II und begann im Dezember Bericht der Arbeitsgruppe des BLFA-Fz zum Vorhaben Deutschland-Online zur GKVS am 10./11. September 2008 Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

19 Die Projektergebnisse, ausgewählte Berichte an Gremien und deren Beschlüsse sind dem Anlagenband zur Phase I - Konstituierung und Basiskonzeption - beigefügt. ABBILDUNG 3: BESCHLÜSSE ZUR PHASE I KONSTITUIERUNG UND BASISKONZEPTION Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

20 Phase II: Feinkonzeption Stufe 1 - ohne Gang zur Zulassungsbehörde (12/ /2009) Am 12. Dezember 2008 beschloss die Lenkungsgruppe Deutschland-Online gemeinsam mit den für die Kfz-Zulassung zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretären/Staatsräten des Bundes und der Länder das Vorhaben in mindestens zwei Stufen für geeignete Vorgänge der Kfz-Zulassung umzusetzen. Die bundesweite Umsetzung sollte durch Piloten in mindestens drei Bundesländern vorbereitet werden. Darüber hinaus beauftragten sie eine gemischte Staatssekretärs-Arbeitsgruppe E-Government und Verkehr mit der Feinkonzeption der Stufe 1. Diese Arbeitsgruppe legte im Mai 2009 das Feinkonzept 11 vor: Die Gestaltung der Zulassungsvorgänge in Stufe 1 sollte es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ein Fahrzeug über das Internet ohne Gang zur Behörde an, um- oder abzumelden. Das herkömmliche Zulassungsverfahren bleibt davon unberührt. Das Verfahren basierte weiterhin auf den physischen Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen und beruhte zu großen Teilen auf den existierenden Geschäftsprozessen in den Zulassungsbehörden. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg formulierten Fallbeschreibungen für die Zulassungsvorgänge Neuzulassung, Umschreibung, Ummeldung und Abmeldung von Fahrzeugen und die dazugehörigen rechtlichen, technischen und organisatorischen Herausforderungen zur Umsetzung. Die Innovation der Zulassungsvorgänge in Stufe 1 lag in: - der internetbasierten Beantragung verschiedener Zulassungsvorgänge, - dem optionalen Einsatz des elektronischen Personalausweises und - der Einrichtung einer Logistikkette für die Lieferung von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen von und zum Bürger. Die Umsetzungsempfehlung zur Stufe 1 berücksichtigte die Erprobung der Lösungsansätze in Pilotländern und Pilotregionen und die Evaluation der Piloten im Hinblick auf eine bundesweite Übertragbarkeit des Lösungsansatzes. Im Rahmen der Kosten- und Nutzenbetrachtung stellte sich die Stufe 1 gesamtwirtschaftlich d. h. im Verhältnis von Nutzen und Kostenersparnissen für den Bürger zum Aufwand der Zulassungsbehörden kostenausgleichend dar. Die VMK (am 22./23. April 2009) und die CdS (am 7. Mai 2009) beschlossen die Umsetzung des Feinkonzeptes. 11 Feinkonzept zur Stufe 1 des Vorhabens Deutschland-Online Kfz-Wesen vom 11. Mai 2009 Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

21 Im Juli 2009 ermöglichte eine Experimentierklausel-Ermächtigung als neuer 6 Absatz 6 des Straßenverkehrsgesetzes 12 den Pilotländern, für die Dauer von drei Jahren neue Zulassungsverfahren unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik zu erproben. Im Nachgang wurde die Bundesrechtsverordnung 13 zur landesrechtlichen Ausnahmeregelung im November 2010 erlassen, Hamburg erließ im Rahmen der Pilotierung eine Landesrechtsverordnung im August Die Projektergebnisse, ausgewählte Berichte an Gremien und deren Beschlüsse sind dem Anlagenband zur Phase II - Feinkonzeption Stufe 1 - beigefügt. ABBILDUNG 4: BESCHLÜSSE ZUR PHASE II FEINKONZEPTION STUFE 1 12 Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 17. Juli Bundesrechtsverordnung zur landesrechtlichen Regelung von Ausnahmen von der Fahrzeugzulassungsverordnung vom 24. November Landesverordnung von Hamburg zur Erprobung von Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge über das Internet vom 2. August 2011 Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

22 Phase III: Pilotierung der Stufe 1 (06/ /2012) Mit Baden-Württemberg, Bayern Berlin, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen starteten ab 2009 sechs Länder die Pilotierung der Stufe 1 mit dem Ziel, die Kfz- Zulassung ohne Gang zur Zulassungsbehörde zu erproben. Die Umsetzung der jeweils eigenständigen Verfahren fand in ausgewählten Pilotregionen statt. ABBILDUNG 5: PILOTLÄNDER UND -REGIONEN DEUTSCHLAND-ONLINE KFZ-WESEN Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

23 Pilotland Pilotregionen Lösungsansatz Baden- Württemberg Landkreis Esslingen, ZollernalbkreisStädt e Karlsruhe und Stuttgart An-, Ab-, Ummeldung und Umschreibung von Fahrzeugen über das Verwaltungsportal des Landes service-bw und weitest gehende Prüfung der Daten Bayern Landkreise Rosenheim, Wunsiedel und Hof, Städte Hof, Ingolstadt und München Online-Zulassung auf Basis einer Datenvorerfassung Betrieb einer erweiterten Zuständigkeit für benachbarte Zulassungsbezirke Berlin Nutzung des neuen Personalausweises im Autohaus bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs Großkundenzugang inkl. Anbindung eines Bestandsführungssystems Hamburg Landesbetrieb Verkehr Kfz-Ummeldung online: internetgestützte Beantragung beim Landesbetrieb Verkehr und Abholung der Fahrzeugdokumente und Kennzeichen bei Agenturen der Deutschen Post Fahrzeugzulassungen und Außerbetriebsetzungen für Großkunden Hessen Landkreis Marburg-Biedenkopf Kfz-Zulassung bei der Staatlich- Technischen Überwachung Hessen für die Einzelgenehmigung von Kfz Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Umzug des Halters in den Einwohnermeldeämtern Nordrhein- Westfalen Rhein-Erft-Kreis Datenvorerfassung für An, Ab- und Ummeldung von Kfz inklusive Lieferdienst zum Bürger bei Außerbetriebsetzung ÜBERSICHT ZU DEN LÖSUNGSANSÄTZEN DER PILOTEN IN STUFE 1 Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

24 Im Jahr 2011 evaluierten das BMVBS, die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt mit Unterstützung des Statistischen Bundesamtes 15 und Hamburg mit dem egovernment Competence Center Potsdam 16 die Piloten. Die Ergebnisse der Evaluation wurden den Ländern durch das BMVBS mit der Maßgabe empfohlen, sie vor Ort anzuwenden, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies erlauben. Als Ergebnis der Evaluation beurteilten die Beteiligten in den Pilotregionen die Einführung ihrer Verfahren positiv. In der Regel konnte eine Verringerung des Verfahrensaufwandes sowohl bei den Behörden als auch bei den Antragstellern festgestellt werden. Beispiele für eine Verringerung des Verfahrensaufwandes sind ein reduzierter oder entfallener Zeitaufwand für bestimmte Arbeitsschritte oder eingesparte Fahrtzeiten und Fahrtkosten für den Weg zur Zulassungsstelle. Die Untersuchung des Statistischen Bundesamtes verdeutlichte, dass es bei bundesweiter Betrachtung des Zulassungsverfahrens noch erhebliche Vereinfachungspotenziale gibt, die sich durch Übertragung der in den Pilotprojekten entwickelten Verfahren auf andere Zulassungsbezirke verwirklichen lassen würden. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um universelle Lösungen, die gleichermaßen in allen Zulassungsbehörden angewendet werden könnten. Vielmehr sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu analysieren, in denen die passende Lösung eingesetzt werden kann. Das egovernment Competence Center Potsdam identifizierte unterschiedliche Ansatzpunkte für die Stufe 2 bei den Piloten: Mit dem in Berlin im Zulassungsprozess erprobten neuen Personalausweis liegt ein geeignetes Instrument für die Authentifizierung und Vorgangsvereinfachung vor. Die Entwicklungen in Baden-Württemberg und Hamburg verweisen auf ein effizientes Online-Verfahren durch Datenintegration (Halter- und Fahrzeugdaten) und auf die Einbindung von Standardfunktionen wie Identitätsmanagement und Bezahlfunktionen auf einer Portalebene. In Baden-Württemberg ist eine weitgehende Datenintegration vorgesehen. Mit dieser sollen möglichst viele Schritte zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen vorab über das Serviceportal, d. h. außerhalb vom Fachverfahren der zuständigen Zulassungsbehörde, erfolgen. Insgesamt zeigte die Auswertung der Pilotverfahren, dass sich unter den bestehenden Verfahrensfestlegungen eine echte medienbruchfreie Online-Zulassung nicht realisieren lässt. Solange Kennzeichen und Fahrzeugpapiere eine physische Form 15 Statistisches Bundesamt: Einfacher zur Fahrzeugzulassung Eine Erhebung verschiedener Pilotverfahren im ; September Potsdamer Institute for egovernment (IfG.CC): Deutschland-Online Kfz-Wesen Evaluierung der Pilotprojekte der Stufe 2; September 2011 Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

25 haben und gesiegelt werden müssen, werden Zulassungsprozesse nicht durchgängig online durchführbar sein. Die Erprobungen laufen in einigen Ländern noch bis Ende Die Projektergebnisse, ausgewählte Berichte an Gremien und deren Beschlüsse sind dem Anlagenband zur Phase III Pilotierung der Stufe 1 - beigefügt. ABBILDUNG 6: BESCHLÜSSE ZUR PHASE III PILOTIERUNG DER STUFE 1 17 Informationen zu den Pilotländern und -regionen sind unter zu finden. Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

26 Phase III: Vorbereitung der Online-Zulassung in Stufe 2 (06/ /2011) Am 22./23. Mai 2009 bat die VMK um Prüfung der Themen: Zulassungsbescheinigung Teil II, Siegelung von Kennzeichen, Kfz-Steuer und Standardisierung XKfz mit dem Ziel, eine weitgehend elektronische Abwicklung des Zulassungsverfahrens zu ermöglichen. Zudem beauftragte sie Hamburg, Vorschläge zum Vorgehen in Stufe 2 vorzulegen. Alternativen zur Verwendung der Zulassungsbescheinigung Teil II Die Arbeitsgruppe VMK-Bankenverband 18 schlug der Gemeinsamen Runde der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter am 15./16. September 2010 Alternativen für die Absicherung einer Sicherheitsübereignung von Kraftfahrzeugen durch die Hinterlegung der Zulassungsbescheinigung Teil II vor 19 : Ausführung der Zulassungsbescheinigung Teil II als elektronisches Dokument und die Einrichtung bzw. Erweiterung eines öffentlich-rechtlichen Registers. Alternativen zur Siegelung von Kennzeichen Baden-Württemberg bewertete verschiedene Lösungsalternativen und Kompensationsmöglichkeiten zur Siegelung von Kennzeichen, beispielsweise: neues manuelles Siegelungsverfahren durch den Antragsteller, lebenslanges Kennzeichen, neues elektronisches Siegelungsverfahren, elektronisches Kennzeichen in Verbindung mit Siegel(n) und 18 Dies geschah unter Mitwirkung von Thüringen als Vorsitzland der VMK, des Bundesverbandes der Deutschen Banken, des Bankenfachverbandes, des BMVBS, des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), des Bundeskriminalamtes sowie Vertretern der Automobil-, Leasing- und Versicherungswirtschaft. 19 Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe VMK-Bankenverband zur Bewertung von Alternativen zur Zulassungsbescheinigung Teil II; Oktober 2010 Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

27 Option zur Einführung von RFID 20 -Technik und legte die Ergebnisse dem Unterausschuss Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung des AK II der Innenministerkonferenz zur Beratung vor 21. Der AK II empfahl am 13./14. Oktober 2010 aus Sicht der Sicherheitsbehörden die Einführung einer neuen manuellen Siegelung als Alternative zur derzeitigen Siegelung der Kennzeichen. Längerfristig sprach er sich für die Entwicklung stärker elektronisch gestützter Alternativen aus: Bei der neuen manuellen Siegelung wird die Stempelplakette weiterhin auf dem Kennzeichen angebracht. Der Bürger, dem die Stempelplakette zugesendet, wird, kann diese selbst aufbringen. Neben dem Landeswappen und der Bezeichnung der Zulassungsbehörde sollte das Einheitssiegel die amtliche Kennzeichenkombination, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und eine Druckstücknummer (Seriennummer) aufweisen, um einen missbräuchlichen Einsatz zu erschweren. Die Stempelplakette ist so beschaffen, dass sie nach ihrer Ablösung nicht mehr verwendet werden kann. Langfristig werden elektronische Kennzeichen in Verbindung mit elektronischen Fahrzeugdokumenten als Option gesehen, die heutigen Metall- Kennzeichen zu ersetzen. Fahrzeugdaten und Kennzeichen könnten dann über das Fahrzeugdokument im Fahrzeug elektronisch eingelesen werden. Das Kennzeichen wird elektronisch am Fahrzeug angezeigt. Kfz-Steuer Hamburg übermittelte Anforderungen zum Erhebungsverfahren bei der Kfz-Steuer an das Bundesministerium der Finanzen (BMF), um zwischen der Online-Zulassung und der Erhebung der Kfz-Steuer ein abgestimmtes Verfahren bereitstellen zu können. Diese Anforderungen umfassten bspw.: die Ausgestaltung der Schriftformerfordernis zur schriftlichen Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer bei einer Online-Wiederzulassung bspw. unter Nutzung des neuen Personalausweises oder D und die Überprüfung von Kfz-Steuerrückständen im Online-Verfahren. 20 RFID: Radio Frequency Identification Lesen und Speichern von Daten mittels Funkerkennung 21 Eckpunktepapier des Teilprojektes Siegelung unter Leitung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden Württemberg vom 27. Mai 2010 Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

28 XKfz-Standard Im Teilprojekt XKfz erarbeitete Rheinland-Pfalz 22 mit Vertretern der Wirtschaft und der Verwaltung bis 2012 Standardisierungsvorschläge für Schnittstellen in Verbindung mit der Fahrzeugzulassung. Der XKfz-Standard ist ein unabhängiges und frei verfügbares Datenaustauschformat mit vereinheitlichten Nachrichtenstrukturen (Schnittstellen), das die elektronischen Interaktionen zwischen den beteiligten Akteuren aus Verwaltung und Wirtschaft sowie dem Bürger im Umfeld der Kfz-Zulassung vereinfacht. Der Standard betrifft diejenigen Kommunikationsbeziehungen mit einer Zulassungsbehörde, die über die Kommunikation zwischen dem KBA und der Zulassungsbehörde hinausgehen. Bis Ende 2012 werden die Kommunikationsbeziehungen in der sogenannten XKfz- Spezifikation veröffentlicht, die die fachliche und technische Beschreibung der einzelnen Nachrichten und ihre Zusammenfassung in Nachrichtengruppen beinhaltet: Austausch von Daten (Druckstücknummer auf der Stempelplakette, Sicherheitscodes auf Stempelplakette und Zulassungsbescheinigung Teil I sowie optional Vordrucknummern), die für das Online-Verfahren Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung zwischen Herstellern bzw. Konfektionierern und dem Fachverfahren der Zulassungsbehörde benötigt werden, Austausch von Gebührendaten mit Verfahren zum Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen unter Verwendung des bestehenden XFinanz-Standards, Austausch der Daten zu Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen und zu technischen Gutachten mit Überwachungsorganisationen, Erweiterung der zwischen Zulassungsbehörden auszutauschenden Daten (Zulassungsmitteilungen), um z. B. über eine Kooperation der Zulassungsbehörden das wohnortunabhängige An-, Ab- und Ummelden von Fahrzeugen zu ermöglichen ( erweiterte Zuständigkeit ), elektronische Übermittlung von Zulassungsdaten aus Vorsystemen, z. B. aus Online-Portalen oder Bestandsführungssystemen von Fahrzeugflotten an die Zulassungsbehörde und Bereitstellung von Daten durch die Zulassungsbehörde, um eine elektronische Halterauskunft an z. B. Anwälte oder Sozialbehörden zu ermöglichen. Zum Abschluss des Projektes Ende 2012 wird Rheinland-Pfalz darüber hinaus ein Konzept über den kontinuierlichen Betrieb und die Pflege sowie einen Vorschlag zur Finanzierung des XKfz-Standards vorlegen (siehe Phase IV). Eine anschließende Zertifizierung als XÖV-Standard durch das Bundesveraltungsamt (BVA) ist geplant. 22 Vorschlag zur Umsetzung eines XKfz-Standards (Projektskizze) des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz vom 27. April 2010 Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

29 D und neuer Personalausweis Das Kompetenzzentrum D des BMI prüfte die Vorgänge der Kfz-Zulassung 2011 dahingehend, inwieweit D bei der Online-Zulassung eingesetzt werden kann. 23 Im Ergebnis ist D geeignet, Teilschritte der Online-Zulassung zu unterstützen: die Authentifizierung eines Halters über elektronische Identitätskarten (De-Ident), die sichere Übertragung von Antragsdaten zur Fahrzeugzulassung im Rahmen von Online-Diensten, die Mitteilung über Kosten (z. B. Gebührenbescheid), den Versand eines Kfz-Steuerbescheides, die Mitteilung der Veräußerung eines Fahrzeuges und die Mitteilung über die Freigabe eines Vorgangs (z. B. zur Außerbetriebsetzung). Auch mit dem in der Pilotierung zur Stufe 1 in Berlin erprobten neuen Personalausweis liegt ein geeignetes Instrument für die Authentifizierung eines Halters im Rahmen zukünftiger Online-Zulassungsvorgänge vor, die ein entsprechendes Sicherheitsniveau benötigen. Für die Online-Außerbetriebsetzung ist der Einsatz des neuen Personalausweises nicht notwendig. Vorgehen zur Stufe 2 Auf Basis der in Phase III erarbeiteten Ergebnisse untersuchte Hamburg 24 gemeinsam mit dem BMVBS, welche Komponenten für eine elektronische Abwicklung der Zulassung in Stufe 2 relevant sind und welche Online Zulassungsvorgänge zeitnah umgesetzt werden können. Im Ergebnis wurden die Vorgänge Online- Außerbetriebsetzung und Online-Wiederzulassung identifiziert. Mit Beschluss vom 17. November 2011 nahm die CdS das weitere Vorgehen zur Stufe 2 mit der Umsetzung der Online-Außerbetriebsetzung und der Online-Wiederzulassung in den Aktionsplan Deutschland-Online 2011 auf. Die Projektergebnisse, ausgewählte Berichte an Gremien und deren Beschlüsse sind dem Anlagenband zur Phase III Vorbereitung der Online-Zulassung in Stufe 2 beigefügt. 23 Competence Center D des BMI: Grobanalyse Zusatzmodul D für Kfz-Zulassung-Online; 30. November Programm zur Konzeption der Stufe 2 der FB Hamburg vom 13. September 2011 Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

30 ABBILDUNG 7: BESCHLÜSSE ZUR PHASE III VORBEREITUNG DER ONLINE-ZULASSUNG IN STUFE 2 Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

31 Phase IV: Online-Außerbetriebsetzung und Online-Wiederzulassung (12/ /2012) Die CdS beauftragte mit Beschluss vom 17. November 2011 zum Aktionsplan Deutschland-Online Hamburg mit der Entwicklung der Online-Vorgänge Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung. Hamburg konzipierte unter Beteiligung der zuständigen Fachebene in Bund und Ländern das entsprechende Online-Verfahren. Grundlage der Online-Vorgänge sind eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen, die verdeckt Sicherheitscodes (Transaktionsnummern) beinhalten: Innovationselement 1: Neue Stempelplakette mit Sicherheitscode Optisch entspricht die neue Stempelplakette der bisherigen Stempelplakette ergänzt um die Druckstücknummer in Klarschrift und als Barcode, darunter ist der Sicherheitscode in Klarschrift und als Barcode verdeckt aufgebracht. Die Stempelplakette wird wie die bisherige auf dem Kennzeichenschild befestigt und ist so beschaffen, dass sie beim Entfernen zerstört wird. Innovationselement 2: Neue ZB I mit Sicherheitscode Auf der ZB I ist ein verdeckter Sicherheitscode enthalten. Wird dieser freigelegt, ist zudem die Beschriftung Außer Betrieb gesetzt sichtbar Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

32 Innovationselement 3: Individualisierter Stempelplakettenträger Der Plakettenträger ist entwickelt worden, um einen sicheren Versand an den Bürger und die Zuordnung zum richtigen Fahrzeug zu ermöglichen. Dazu wird der Träger mit Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer individualisiert. Form und Inhalt sind Ergebnis der Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Für das vordere und das hintere Kennzeichenschild wird der gleiche Plakettenträger verwendet. Der Bürger gibt die Sicherheitscodes, das Kennzeichen und in Abhängigkeit des jeweiligen Zulassungsvorgangs weitere Daten über eine Online-Plattform ein, entrichtet die entsprechende Gebühr und übermittelt die Daten an die Zulassungsbehörde. Bei Wiederzulassung des Fahrzeuges sendet ihm die Zulassungsbehörde einen Plakettenträger und die Zulassungsbescheinigung Teil I zu. Der Gang zur Zulassungsbehörde entfällt erprobte die Zulassungsbehörde Ingolstadt das Online-Verfahren in einem Projekt mit der Audi AG und wies die Praxistauglichkeit der neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I nach. Hamburg legte eine detaillierte Beschreibung der Online-Vorgänge Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung vor. In Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Recht des Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung erarbeitete Hamburg einem Vorschlag für einen Referentenentwurf 25, der die rechtliche Umsetzung durch den Gesetzgeber ermöglicht. Die Normanpassungen sehen insbesondere Änderungen in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und in der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung vor. Das Statistische Bundesamt untersuchte in einer Ex-ante-Schätzung den Erfüllungsaufwand, der Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung voraussichtlich entsteht. Im Ergebnis entstehen Vorteile für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft insbesondere dadurch, dass weder Fahrt- noch Wartezeiten anfallen. Eine Entlastung der Verwaltung konnte durch Verringerung des Kundenaufkommens vor Ort in den Zulassungsbehörden und durch den Wegfall der Dateneingabe in das Fachverfahren festgestellt werden. Andererseits entstehen der GGO, Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (Stand: 1. September 2011) Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

33 Verwaltung neue zeitliche und materielle Aufwände durch geänderte Arbeitsabläufe und die Umstellung auf die neuen Verfahren. In einer Sicherheitsbetrachtung wurden Gefährdungen auf Prozessebene und deren übergeordnete Folgewirkungen auf die Bereiche Verkehrssicherheit, Versicherungsschutz und organisierte Kfz-Kriminalität identifiziert und bewertet sowie Maßnahmen zu deren Umgang vorgeschlagen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) äußerte sich zu den besonders relevanten Aspekten der IT- Sicherheit und stufte die Gestaltung des Verfahrens als hinreichend sicher ein. Vertreter der Inneren Sicherheit prüften über eine Bund-Länder-Umfrage der Polizei Hamburg die Abläufe der Online-Vorgänge. Anfängliche Bedenken zu Fragestellungen, wie der Verbleib der alten Zulassungsbescheinigung Teil I beim Bürger nach einer Online-Wiederzulassung oder Missbrauchsmöglichkeiten bei der Nutzung des Plakettenträgers, konnten ausgeräumt werden Der AK II der Innenministerkonferenz stimmte dem Ergebnis der Bund-Länder-Umfrage am 27. Juli 2012 zu. Auch von den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, die durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein eingebunden wurden, gab es keine grundsätzlichen Fragestellungen zu datenschutzrechtlichen Aspekten der Verfahrensabläufe. Hamburg übergibt daher: den Vorschlag für einen Referentenentwurf zur rechtlichen Umsetzung der Online-Außerbetriebsetzung und der Online-Wiederzulassung, 26 die Beschreibung der Online-Vorgänge Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung 27 inkl. der Schätzungen zum Erfüllungsaufwand 28 und der Sicherheitsbetrachtung 29 die Erfahrungen aus der Erprobung der Online-Außerbetriebsetzung 30 die Erfahrungen aus den Pilotprojekten zu Stufe 1 (Kooperationsmodelle) 31, den XKfz-Standard (XKfz-Spezifikation, Betriebs- und Pflegekonzept) und 26 Entwurf der Finanzbehörde Hamburg vom 7. September Finanzbehörde Hamburg, 18. September Ex-ante-Schätzung der Änderung des Erfüllungsaufwandes durch die Online-Außerbetriebsetzung und- Wiederzulassung von Fahrzeugen im Rahmen des Vorhabens DOL Kfz-Wesen ; Statistisches Bundesamt, 7. September Sicherheitsbetrachtung für die Online-Vorgänge Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung ; The Institute for egovernment in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 18. September Erprobung der Online-Außerbetriebsetzung in der Stadt Ingolstadt; The Institute for egovernment, August Kooperationsmodelle für die Kfz-Zulassung Praxisempfehlungen für die Zulassungsbehörden und Beteiligten im Zulassungsvorgang; Finanzbehörde Hamburg, September 2012 Versionsnummer: 2.0, Stand: 14. Dezember

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