GUTACHTERVERFAHREN. Leoben, Salzlände 1

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1 GUTACHTERVERFAHREN Leoben, Salzlände 1 Grundstücksnummer: 16/1 KG Judendorf, Nr Objekt Nr.: INHALT 1 BESONDERE ANGABEN Zielsetzung: Art des Gutachterverfahrens: Ausschreibende Stelle: Betreuung des Verfahrens: Termine: Teilnehmer: Zusammensetzung der Jury: ALLGEMEINE RICHTLINIEN: Rechtsgrundlage: Teilnahmeberechtigung: Urheberrecht: Planungsbeauftragung: Aufwandsentschädigung - Preisgeld: Aufgabe der Jury: Verfahren: BESONDERE RICHTLINIEN Beurteilungskriterien: Aufgabenstellung: Planungsanforderung Art und Umfang der zu erbringenden Leistung: STATISTISCHES BLATT VERFASSERBLATT Kennzahl des Projektes: (6 stellige Zahl) Projektverfasser: Gav-Ausschreibung_Leoben-Salzlände Seite 1 von 13

2 1 BESONDERE ANGABEN 1.1 Zielsetzung: Ein Gutachterverfahren von 5 Teilnehmern zur Erlangung von realisierbaren Bebauungsvorschlägen über die Wohnbebauung für den Planungsraum auf dem o.a. Grundstück. 1.2 Art des Gutachterverfahrens: Beim gegenständlichen Gutachterverfahren handelt es sich um ein geladenes Gutachterverfahren. 1.3 Ausschreibende Stelle: Siedlungsgenossenschaft Donawitz reg.wohnbau Gen.m.b.H. Kerpelystraße Leoben, Tel.Nr /21139 Bearbeiter: Hr. Peter Kormann, Mag. 1.4 Betreuung des Verfahrens: Gemeinn. Bau- u. Siedlungsgenossenschaft, Steir.Hilfswerk f.eigenheimbau reg.gen.m.b.h. Westrandsiedlung Rottenmann, Tel / Bearbeiter: Hr. Uwe Nerwein, Dir.Bmst.DI(FH) 1.5 Termine: Ausgabe der Arbeitsunterlagen: Örtliche Besichtigung: Uhr Abgabe der Pläne: Abgabe der Modelle: Beurteilung - Jury: an Ort und Stelle wird bei der örtlichen Besichtigung festgelegt wird bei der örtlichen Besichtigung festgelegt wird bei der örtlichen Besichtigung festgelegt 1.6 Teilnehmer:...der AIK sowie des Landes Steiermark (A15): AIK: Schober Helmut Arch.DI, Jakominigürtel 8/II/7, 8010 Graz Profipool: Steiger Helmut Arch.DI, Rettenbachstraße 3E, 8020 Graz Interessente: Kamper Robert Arch.DI, Hartenaugasse 39, 8020 Graz...des Auslobers / Bauträgers: Kreutzer Gerhard Arch. DI, Schumanngasse 18/II, 8010 Graz...der Gemeinde: Tschom Hansjörg, Arch.Univ.Prof.DI.Dr.techn. Alberstraße 26, 8010 Graz Gav-Ausschreibung_Leoben-Salzlände Seite 2 von 13

3 1.7 Zusammensetzung der Jury: Preisrichter und Ersatzpreisrichter werden nominiert seitens:...der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten: Preisrichter: Binder Marlies Arch.DI, Glacistraße 7, 8010 Graz Ersatzpreisrichter: Riessner Randolf Arch.DI, Körösistraße 17, 8010 Graz...des Auslobers: Preisrichter: Nerwein Uwe, Dir.Bmst.DI(FH) Ersatzpreisrichter: Kormann Peter Mag....der Stadtgemeinde: Preisrichter: Berghold Heimo, Stadtbaudir.DI Ersatzpreisrichter:...des Landes Steiermark: Preisrichter: Ersatzpreisrichter:...der Wohnbauförderung / Abteilung 15: Preisrichter: Ersatzpreisrichter: weitere Jurybeteiligte (nicht stimmberechtigt):...der Vorprüfer: Schöpf Reinhard, Arch.DI, Mahlergasse 12, 8052 Graz...Berater der Gemeinde: Die Gemeinde hat die Möglichkeit, Berater ihres Vertrauens beizuziehen (z.b. örtlichen Raumplaner, Bauausschuss, Bausachverständige, Gemeinderäte), welche der gesamten Jury beiwohnen können. 2 ALLGEMEINE RICHTLINIEN: 2.1 Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage für Auslober, Juroren und Teilnehmer sind die im Steierm. Wohnbauförderungsgesetz 1993 (WFG 93) und der entsprechenden Durchführungsverordnung zum WFG 93 (in der letztgültigen Fassung) verankerten Förderungsbestimmungen im Besonderen der Nachtrag zur Umsetzung der ökologischen Wohnbauförderung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 vom GZ: A15-11-W-10/2006 der Inhalt dieser Ausschreibung das Protokoll der Örtlichen Besichtigung (in Ergänzung oder in Korrektur zu den o.a. Unterlagen) Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Juroren anwesend ist. Eine Abänderung dieser allgemeinen Richtlinien ist nicht zulässig. Gav-Ausschreibung_Leoben-Salzlände Seite 3 von 13

4 2.2 Teilnahmeberechtigung: Jeder Teilnehmer am Gutachterverfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt, wobei eine Arbeitsgemeinschaft mit Architekten und Ziviltechnikern als eine Person zu gelten hat. Mitarbeiter von Teilnehmern oder Fachleute, die am Zustandekommen des Entwurfes mitgewirkt haben, können genannt werden und werden vom Auslober bei Veröffentlichung angeführt. 2.3 Urheberrecht: Die Projektverfasser besitzen das geistige Eigentum über die vorgelegte Arbeit. Der Auslober erhält das Recht zur Veröffentlichung der Arbeiten, wobei die Verfasser zu nennen sind. Das Recht zur Veröffentlichung durch den Projektverfasser ist ebenso gegeben. Für alle eingereichten Projekte, als auch für Teile dieser Projekte, geht das sachliche Eigentumsrecht auf den Auslober über. 2.4 Planungsbeauftragung: Bei einstufigen geladenen GAV wird der Sieger mindestens beauftragt mit. Vorentwurf, Entwurf und Einreichplanung sowie der baukünstlerischen Oberleitung der ersten Bauetappe bei etappenweiser Ausführung behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen der Preisträger mit der Erbringung des o.a. Leistungsumfanges zu beauftragen 2.5 Aufwandsentschädigung - Preisgeld: Jeder geladene Teilnehmer erhält für die Einreichung einer zur Beurteilung geeigneten Arbeit (im vereinbarten Leistungsumfang) eine Aufwandsentschädigung exkl. Mehrwertsteuer von 2.000,-. Zusätzlich zur Aufwandsentschädigung erhalten die Teilnehmer ein Preisgeld (1. Preis = 1.750,- / 2. Preis = 1.450,- / 3 Preis = 1.100,-). Sowohl Aufwandsentschädigung, als auch Preisgeld wird über Vorlage der entsprechenden Rechnung nach der Jurysitzung, mit einem Zahlungsziel von 21 Tagen vom Auslober bezahlt. Die vom Wohnbautisch genannten Teilnehmer rechnen direkt mit der A15 ab. Im Falle einer weiteren Planungsbeauftragung wird das Preisgeld nicht in Abzug gebracht. 2.6 Aufgabe der Jury: Die Jury setzt sich zusammen aus Preisrichtern und Ersatzpreisrichtern (siehe Pkt.1.7 dieser Ausschreibung). Die Aufgabe der Juroren besteht in der Teilnahme an der örtlichen Besichtigung einschließlich Rückfragenbeantwortung, sowie der Begutachtung der eingereichten Entwürfe nach den in Pkt.3.1 festgelegten Kriterien. Weiters in der Auswahl jenes Entwurfes, der als Grundlage für die Bebauung des Areals herangezogen werden soll. Aus gegebenem Anlass kann die Jury Modifikationen der Beurteilungskriterien vornehmen, sowie Änderungsempfehlungen aussprechen. Die Jury entscheidet in allen Beurteilungsfragen unabhängig, unanfechtbar und endgültig. Sie ist zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen des Gutachterverfahrens verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber dem Auslober und den Teilnehmern am Gutachterverfahren. Gav-Ausschreibung_Leoben-Salzlände Seite 4 von 13

5 Für die Abwicklung der Jury gelten die entsprechenden Bestimmungen einer WBT- Beurteilung. Nahe Angehörige, in Lebensgemeinschaft lebende Personen von Teilnehmern und aus sonstigen Gründen befangene Personen dürfen an Jurysitzungen nicht teilnehmen. 2.7 Verfahren: Schriftliche Rückfragen: Diese können an die Betreuung des Verfahrens (siehe Pkt.1.4) gestellt werden. Die Antworten auf die Rückfragen werden allen Teilnehmern und Juroren des Gutachterverfahrens nach der örtlichen Besichtigung übermittelt Örtliche Besichtigung des Bebauungsareals: Anlässlich dieser Besichtigung können von den Beteiligten des Gutachterverfahrens weitere Fragen gestellt werden, wobei eine Klarstellung anstehender Probleme in gemeinsamer Aussprache angestrebt wird. Das Protokoll der örtlichen Besichtigung wird allen Teilnehmern und Juroren zugesandt und ist gemäß Pkt.2.1 Grundlage des Verfahren Kennzeichnung der Unterlagen: Jeder einzureichende Entwurf ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke des Entwurfes sind mit dem Titel des Gutachterverfahrens zu versehen Abgabe der Arbeiten: Die Arbeiten sind bis zum angegebenen Termin (gemäß Pkt.1.5) gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung persönlich abzugeben. Mit der Post dürfen Arbeiten nicht übermittelt werden. Dem Entwurf ist ein Verzeichnis aller Beilagen, sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen dieselbe Kennzahl trägt und ein Blatt mit dem Namen, der Anschrift, der Telefon- und Faxnummer sowie der Kontonummer, enthält. Die Entwürfe sind in einer Rolle verpackt abzugeben. Die Verpackung ist mit der Kennzahl und der Bezeichnung dieses Gutachterverfahrens zu versehen. Dies gilt auch für das Modell Ausschließungsgründe: Von der Beurteilung durch die Jury werden jene Arbeiten ausgeschlossen, deren Verfasser versuchen, ein Mitglied der Jury in seiner unabhängigen Entscheidung zu beeinflussen oder bei anonym verlangter Eineichung der Projekte an irgendeiner Stelle eine unmittelbare oder mittelbare Anmerkung hinsichtlich ihrer Identität zu machen. Sollte ein Projekt dezidiert die in der Ausschreibung geforderten Planungsauflagen nicht erfüllen, kann es von der Jury durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss entfällt der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung. Von diesen Richtlinien abweichende Bedingungen oder Vorbehalte eines Teilnehmers sind gegenstandslos und führen zum Ausschluss seines Projektes. Varianten sind nicht zugelassen. Gav-Ausschreibung_Leoben-Salzlände Seite 5 von 13

6 2.7.6 nach der Jury: Die Niederschrift der Jury (Juryprotokoll) wird allen Teilnehmern am Gutachterverfahren und den Juroren zugesandt. Nach Vorliegen des Ergebnisses des Gutachterverfahrens wird eine Ausstellung sämtlicher Projekte unter Nennung der Verfasser und deren Mitarbeiter stattfinden. Die Örtlichkeit dieser Ausstellung wird gemeinsam mit der Stadtgemeinde Leoben, Herrn Stadtbaudir.DI. Berghold, festgelegt. Der Auslober hat den Originalplan des Siegerprojektes zu archivieren und zur Wohnbautischvorlage (bei jedem Bauabschnitt) mitzubringen. Sollte eine Gemeinde als Auslober auftreten, übernimmt die Abteilung 15 die Archivierung. 3 BESONDERE RICHTLINIEN 3.1 Beurteilungskriterien: Es wird darauf hingewiesen, dass die nachstehend angeführten Angaben dem Ausschreibungsstand des Gutachterverfahrens entsprechen. Diese Angaben können anlässlich der örtlichen Besichtigung ergänzt bzw. abgeändert werden Städtebauliche Kriterien: die Gliederung und Gestaltung der Gesamtanlage unter besonderer Rücksichtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten und Beziehungen zur Umgebung sowie auf die Vorgaben der Stadtgemeinde Leoben (siehe WBF9) die oberen Geschoße der Baukörper können als Penthousewohnungen ausgebildet werden die Lage der einzelnen Bauteile zur Umgebung und zueinander, unter besonderer Berücksichtigung der Baumassenverteilung, der Außenraumgestaltung, der Grünraumgestaltung und Freiraumnutzung, der Belichtung und Besonnung, der Aussicht und der auf das Grundstück einwirkenden Immissionen (z.b. Lärm, etc.) die Erschließung des Bauplatzes hinsichtlich Fahrverkehr und Wegeführung für Fußgänger gleichermaßen wie für den Anrainerverkehr und Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge im Notfall die Realisierungsfähigkeit der Bebauung in einzelnen Abschnitten (2 und 3 Bauabschnitte) ist mit einzubeziehen und darzustellen Funktionelle und ökonomische Kriterien: die Einhaltung der Förderungsrichtlinien, sowie der einschlägigen Baugesetze und Förderungsvoraussetzungen in der jeweils gültigen Fassung die sinnvolle Erschließung der Baukörper und Wohnungen (Optimierung von Verkehrsflächen) die Zweckmäßigkeit der Ver- und Entsorgungssysteme die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Tragsystems und des statischen Konzeptes die Wirtschaftlichkeit (z.b.: Dichtevergleiche, etc.) die Anforderungen zur Erfüllung der KYOTO-Ziele vor allem unter Berücksichtigung der Anforderungen durch das Energieausweisvorlagegesetz Gav-Ausschreibung_Leoben-Salzlände Seite 6 von 13

7 3.2 Aufgabenstellung: Beschreibung der Bauaufgabe: Die Siedlungsgenossenschaft Donawitz beabsichtigt auf dem Grundstück Nr.16/1 der KG die Errichtung von Geschoßwohnbauten. Im Zuge der Kategorisierung am 447. Wohnbautisch vom wurde die positive Eignung für eine geförderte Wohnbebauung festgestellt. Auf Grund der Größe des Grundstücks und auf Grund der sensiblen Lage wurde ein Gutachterverfahren mit 5 Teilnehmern (siehe Pkt.1.6) als weitere Vorgehensweise gewählt. Das Grundstück befindet sich im Ortszentrum der Stadtgemeinde Leoben, im Ortsteil Judendorf und wurde für die vorgesehene Wohnbebauung als sehr gut geeignet eingestuft. Es ist östlich der Mur, an der Salzlände, gelegen. Auf Grund der Lage ist mit keinen Immissionen durch Verkehrslärm zu rechnen, da die Salzlände als Sackgasse ausgebildet ist. Durch die geringe Entfernung zum Hauptplatz der Stadtgemeinde Leoben und allen öffentlichen Einrichtungen ist das Planungsareal als zentral gelegen zu bezeichnen. Über die Winkelfeldbrücke, welche sowohl zu Fuß als auch mit einspurigen Fahrzeugen passiert werden kann, gelangt man auf kurzem Wege in das Stadtzentrum. Für das gegenständliche Gutachterverfahren liegt somit ein Planungsgebiet von insgesamt 4.480m² vor, welches zur Gänze im allgemeinen Wohngebiet mit einer Dichte von 0,2 bis 1,4 liegt. Die Erschließung erfolgt über öffentliches Gut, die Salzlände. Da auf Grund der Dichte mit einer Anzahl von insgesamt ca Wohneinheiten zu rechnen ist, wird auf die Möglichkeit einer Realisierung in 2-3 Bauabschnitten besonders hingewiesen. Die im WBF9 (liegt bei) angeführte Baukörperverteilung (U-Förmigkeit, Geschoßigkeit) hinsichtlich der Lage und Höhenentwicklung ist grundsätzlich als verbindlich anzusehen. Die Abstufung soll von 5 Geschoßen im Norden nach 3 Geschoßen im Süden erfolgen. Nach Rücksprache mit der Stadtgemeinde Leoben ist es, ergänzend zu der angeführten Geschoßanzahl im Bereich des 5-geschoßigen Baukörpers möglich, punktuell eine 6- geschoßige Bebauung zu wählen. Ebenso sind die im Katastermappenauszug eingezeichneten Höhensprünge (=Änderung der Geschoßigkeit) als variabel anzusehen und können sich daher in deren Lage verschieben die Leitidee der Entwicklung der Geschoßigkeit sollte jedoch beibehalten werden. Die zukünftige Wohnanlage soll mit einer Tiefgarage ausgestattet sein, wobei ein Schlüssel von 1WE zu 1PKW-Abstellplatz umzusetzen ist. Eine Möglichkeit der Tiefgarageerschließung ist im WBF9 dargestellt. Die Besucherparkplätze sind oberirdisch, straßenseitig im Bereich der Salzlände zu situieren. Hinsichtlich der Dachausbildung sind im Stadtteil Judendorf sowohl Sattel- als auch Flachdächer vorhanden, wodurch bezogen auf dieses Planungsareal keinerlei Einschränkungen getroffen werden. Ein öffentlicher Kinderspielplatz befindet sich in östlicher Richtung in einer Entfernung von ca. 300m. Ein Sportplatz ist im Norden in ca. 500m Entfernung gelegen. Die Ver- und Entsorgung erfolgt über Versorgungseinrichtungen der Stadtgemeinde Leoben. Das zu beplanende Grundstück ist von Nordost nach Südwest leicht geneigt, wobei die Baugrundverhältnisse als gut zu bezeichnen sind. Die anfallenden Oberflächenwässer müssen auf eigenem Grund zur Versickerung gebracht werden. Da kein Anschluss an eine Fernwärme möglich ist (WBF 3 liegt bei), ist eine Pelletsheizung inkl. Solaranlage mit zentraler Warmwasseraufbereitung in den zu planenden Raumbedarf mit einzubeziehen. Gav-Ausschreibung_Leoben-Salzlände Seite 7 von 13

8 3.3 Planungsanforderung Die gesetzlichen Grundlagen: Für die gesetzlichen Grundlagen gilt der Stand der Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibung des Gutachterverfahrens. steierm. Wohnbauförderungsgesetz inkl. Durchführungsverordnungen ökologische Wohnbauförderung das Steiermärkische Baurecht die Dichteverordnung Merkblatt Anpassbarer Wohnbau (unter: Raumordnungsgesetz Besondere Hinweise zur Lösung der Wohnbauaufgabe: Die im Flächenwidmungsplan enthaltene Dichte ist auszunutzen. Bei der Anordnung der Baukörper und Orientierung ist auf die Gleichwertigkeit der Wohnungen Rücksicht zu nehmen. Die Gebäude sind in das bestehende Gelände hineinzuplanen - große Abgrabungen bzw. Anschüttungen sind zu vermeiden. Bei der Freiraumgestaltung ist auf private Außenräume und gemeinsam genutzte Flächen zu achten. Dabei sollte ein differenziertes Angebot für unterschiedliche Bedürfnisse (Kommunikation, Spielmöglichkeit, Rückzugsmöglich) entstehen. Bei der Bepflanzungsplanung ist auf die Entwicklung der Bäume bzw. Schaffung von Räumen zu achten. Die Eingänge zu den Erdgeschossen sind barrierefrei zu gestalten. Fahrradabstellräume und Kinderwagenabstellräume sind in der Nähe des erdgeschoßigen Zuganges überdacht anzuordnen. Bei der Wahl der Unterkellerung ist auf die leistbare, kostengünstige Form zu achten. Als Erfordernis für die Herstellung der Keller bzw. der Kellerersatzräume gilt, dass die Kellerabteilgröße mind. 3m² je Wohnung betragen muss - die Größe der Kellerabteile muss den Wohnungsgrößen im Verhältnis angepasst sein. Weiters müssen die Kellerräumlichkeiten die Trocken- und Heiztechnikräume aufnehmen. Die Größe und Anzahl der Wohnungen sind entsprechend dem Wohnungsschlüssel (siehe Pkt.4) zu planen. Im Rahmen des Wohnungsschlüssels sind sowohl Geschoßwohnungen als auch Maisonettewohnungen beispielhaft zu planen, damit für die Realisierung (evt. auch in Bauabschnitten) größtmögliche Flexibilität gewährleistet ist. Als oberste Grenze der Nutzfläche einer Wohnung gilt 90 m2. Jede Wohnung ist mit überdachter Freifläche auszustatten. Im Erdgeschoß mit Terrassen und wenn möglich Gärten, in den oberen Geschossen mit Balkonen oder Loggien. Die Freiflächen sind so zu figurieren, dass die Funktion des Essens bei Tisch möglich ist (Balkonmindesttiefe 1,60m). Jede Wohnung ist mit einem Abstellraum auszustatten. Die einzelnen Räume einer Wohnung sind so zu planen, dass eine Möblierung auch mit Standardmöbeln möglich ist. Regal und Kastentiefen, sowie Vorhangteiltiefen sind im Anschlussbereich von Fensterund Türöffnungen zu berücksichtigen. Vorräume sind so zu gestalten, dass diese dem Verhältnis der Bewohneranzahl angepasst sind. Neben dem Platz für Garderobe und Schränke, sowie Telefon ist darauf zu achten, dass An- und Auskleiden, Begrüßen und Verabschieden mit mehreren Personen gleichzeitig möglich ist. Insbesondere im Eingangsbereich von Erschließungszonen ist eine gute Belichtung vorzusehen. Quer belüftbare Wohnungen sind anzustreben. Die Grundrisse sollen eine hohe Gav-Ausschreibung_Leoben-Salzlände Seite 8 von 13

9 Nutzungsflexibilität ausweisen, was durch Gleichwertigkeit der Räume oder durch Zuschaltbarkeit von Teilbereichen, sowie der Teilbarkeit von Räumen nachzuweisen ist. Die Küchen sind so zu gestalten, dass sie neben Arbeits- auch als Aufenthaltsraum genutzt werden können oder eine direkte Verbindung zu einem Aufenthaltsraum haben. Bei der Integration von Küchen in den Wohnbereich sollte eine räumliche Abtrennung dennoch möglich sein. Jede Küche muss ein eigenes, öffenbares Fenster besitzen. Bäder sind so zu dimensionieren, dass die Erweiterung auf Doppelwaschbecken und die Anordnung einer Brausetasse zusätzlich zur Badewanne neben der Aufstellung einer Waschmaschine möglich ist (unter Umständen durch Grundrisserweiterung als Sonderwunsch). Bei Planung eines WCs im Eingangsbereich ist die Möglichkeit der Installation eines Handwaschbeckens zu berücksichtigen. Die natürliche Energienutzung ist durch sinnvolle Anordnung von Fensterflächen an Südseiten und geschlossenen Mauerwerksflächen an Nordseiten zu bewerkstelligen. Die Mindestbelichtungsfläche laut Baugesetz ist einzuhalten. Direktbelichtung von Bädern ist anzustreben. Im Bereich der Küche Arbeitsplatz sind die Fenster über der Arbeitsplatzhöhe zu planen. Badewannen und Waschtische dürfen nicht unterhalb von einem Fenster angeordnet werden. Seitens des Bauherrn wird größter Wert darauf gelegt, dass bei den Entwürfen die kostengünstigste Realisierung des Bauvorhabens möglich ist. Das Bauvorhaben muss im Rahmen der wohnbeihilfefähigen Kosten baubar sein, wobei als maximale Obergrenze der Baukosten, die derzeit gültigen Wohnbauförderungssätze gelten. Nachstehend angeführte Anforderungen sind daher zu erfüllen: Maisonetten nur in äußerst wirtschaftlicher Form (Aufschließung, Verkehrsflächen) übereinander liegende Räume möglichst mit gleicher Nutzung Minimierung der allgemeinen, nicht förderbaren Verkehrsflächen (z.b.: Stiegenhaus) zentrale Anordnung der Ver- und Entsorgungsleitungen nur ein Schacht je Wohneinheit keine offenen Laubengänge - nur geschlossene Stiegenhäuser ökonomisches Tragsystem mit wohnbauspezifischer Spannweite der Außenwandanteil ist im Verhältnis zur Wohnnutzfläche gering zu halten l c -Wert Die Fassadengestaltung ist einfach zu lösen, wobei auf die Erhaltungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit Rücksicht zu nehmen ist Vermeidung von Holzfassaden. Bei einer Massivbauweise ist auf einfache Ziegelbauten hin zu planen - Stahlbetoneinbauten zu vermeiden (Rissentwicklung). Daher sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen: konsequenter Mauermassenbau nicht zu große Schlankheiten ausreichende Aussteifungen klares Gründungskonzept Schlitze und Aussparungen berücksichtigen im Raumraster planen Fassaden konstruktiv schützen Witterungsschutz im Bereich der Hauseingangstür Gav-Ausschreibung_Leoben-Salzlände Seite 9 von 13

10 3.3.3 Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen: Grundstückbeurteilung WBF9 (vom 1. Dezember 2006) Protokoll Wohnbautisch (Nr. 447, vom 23. Jänner 2007) Katastermappenauszug inkl. Bebauung+Tiefgarage M 1:1000 (in WBF9) Vermessungsplan M 1:500 (wird nachgeliefert) Höhen- und Schichtenlinienplan, 1:500 (wird nachgeliefert) Flächenwidmungsplan (in WBF 9) Strukturplan Umgebung, M 1:5000 (in WBF 9) Gutachten Energiebeauftragter (wird nachgeliefert) Fotos von den Grundstücken mit Übersicht (in WBF 9) Statistisches Formblatt (siehe Pkt.4) Verfasserblatt (siehe Pkt.5) Baugeologisches Gutachten (wird nachgeliefert) Auszug aus Grundeigentümerverzeichnis 3.4 Art und Umfang der zu erbringenden Leistung: Eingenordeter Bebauungsplan - Gestaltungskonzept - im Maßstab 1:500 inkl. Darstellung und Gliederung in Gebäude-, Verkehrs- Frei- und Grünflächen Farbliche Darstellung: Fahrverkehr dunkelgrau ruhender Verkehr Fahrradwege Fußgänger Grünflächen privat Grünflächen allgemein Baukörper hellgrau orange gelb dunkelgrün hellgrün weiß Modelldarstellung weiß Wohnbereich: Anzahl von Typen der Wohnungen je Baukörper + gesamt Anzahl der Geschoße je Baukörper PKW-Abstellflächen (überdacht, nicht überdacht, Garagen und dergleichen) Grünraumgestaltung (differenziert nach öffentlichem und privatem Grün) Darstellung des öffentlichen/halböffentlichen Bereiches Zonen der Notzufahrten, Zonen für Einsatzfahrzeuge Zonen für Ver- und Entsorgung (Müll, Heiz- und Technikraum, etc.) Sonstiger Bereich: Inhalt eines Bebauungsplanes (Gestaltungskonzept) weitere notwendige Unterlagen sind zu erbringen Strukturelle Darstellung der Gebäude mit den Bestandsbauten im Maßstab 1:2000 (Strukturplan am Plan und 1 x getrennt in DIN A 4) kurzer Erläuterungsbericht (muss auch in DIN A 4 abgeliefert werden) Gav-Ausschreibung_Leoben-Salzlände Seite 10 von 13

11 nachvollziehbare Berechnung für die Ermittlung der städtebaulichen Kennzahlen lt. Formblatt (liegt bei) an Hand von Berechnungsplänen mind. im Maßstab 1:1000 Systemschnitte im Maßstab 1:200, soweit sie zur Klarstellung des Entwurfes notwendig sind Grundrisstypologie der Gebäude im Maßstab 1:200 (eingenordet) Ansichten im Maßstb 1:200 vollständig ausgefülltes Statistisches Blatt (siehe Pkt.4) vollständig ausgefülltes Verfasserblatt (siehe Pkt.5) Die Erstellung von Schaubilder und Ansichten ist nicht verpflichtend jedoch möglich. Einsatz-Modell im Maßstab 1:500 in weißer Farbe. Gav-Ausschreibung_Leoben-Salzlände Seite 11 von 13

12 4 STATISTISCHES BLATT GUTACHTERVERFAHREN Leoben, Salzlände 1 Grundstücksnummer: 16/1 KG Judendorf, Nr Objekt Nr.: Bezeichnung Vorgabe Planer Prüfer 1 Grundstücksgröße brutto m² lt. Plan 2 Grundstücksgröße netto m² lt. Plan 3 Bebaute Fläche m² lt. Projekt 4 Bebauungsdichte [ ] maximal ausnutzbar 5 Bruttogeschoßfläche m² lt. Projekt 6 Bebauungsgrad [ ] lt. Projekt 7 Geschoßanzahl [ ] 3 bis 5 punktuell 6 8 Wohnungsschlüssel: a) 4 Zimmer-Wohnungen (<90m²) Stk 75% b) 3 Zimmer-Wohnungen (~70-75m²) Stk 25% c) 2-Zimmer-Wohnungen (~50-60m²) Stk 0% 9 Summe der Nettowohnnutzfläche m² lt. Projekt 10 Anzahl der Wohneinheiten Stk lt. Projekt 11 BGFL: NNFL [ ] lt. Projekt 12 PKW-Abstellplätze a) in Tiefgarage (den WE zugeordnet) 1 je WE b) oberirdisch, nicht überdacht (Besucher) ½ je WE Gav-Ausschreibung_Leoben-Salzlände Seite 12 von 13

13 5 VERFASSERBLATT GUTACHTERVERFAHREN Leoben, Salzlände 1 Grundstücksnummer: 16/1 KG Judendorf, Nr Objekt Nr.: Kennzahl des Projektes: (6 stellige Zahl) 5.2 Projektverfasser:... Stampiglie (ZT-Siegel) Name: Adresse/Tel.Nr.: Tel.:... Fax:... Mail:... Bankverbindung: Mitarbeiter (Name und Adresse): Gav-Ausschreibung_Leoben-Salzlände Seite 13 von 13

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