W E T T B E W E R B - G R A Z E R M O D E L L. Graz, Eckertstraße

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1 SIEDLUNGSGENOSSENSCHAFT R O T T E N M A N N Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft, Steirisches Hilfswerk für Eigenheimbau reg. Gen.m.b.H., Westrandsiedlung 312, A-8786 Rottenmann Tel /2445-0, Fax: 03614/3614, office@rottenmanner.at Internet: FN 76212b LG Leoben Auszeichnung des Landes Steiermark W E T T B E W E R B - G R A Z E R M O D E L L Graz, Eckertstraße Grundstücksnummer: 235/5 KG Algersdorf, Nr Objekt Nr.: INHALT 1 BESONDERE ANGABEN Zielsetzung: Art des Gutachterverfahrens: Ausschreibende Stelle (Auslober): Betreuung des Verfahrens: Termine: Teilnehmer: Zusammensetzung der Jury: ALLGEMEINE RICHTLINIEN: Rechtsgrundlage: Teilnahmeberechtigung: Urheberrecht: Planungsbeauftragung: Aufwandsentschädigung - Preisgeld: Aufgabe der Jury: Verfahren: BESONDERE RICHTLINIEN Beurteilungskriterien: Aufgabenstellung: Planungsanforderung Art und Umfang der zu erbringenden Leistung: STATISTISCHES BLATT VERFASSERBLATT Kennzahl des Projektes: (6 stellige Zahl) Projektverfasser: Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 1 von 16

2 BESONDERE ANGABEN 1.1 Zielsetzung: Ein Gutachterverfahren mit 6 Teilnehmern zur Erlangung von realisierbaren Vorschlägen über die Wohnbebauung auf dem o.a. Grundstück. 1.2 Art des Gutachterverfahrens: Beim gegenständlichen Gutachterverfahren handelt es sich um einen geladenen, einstufigen, baukünstlerischen Wettbewerb nach dem Grazer Modell. 1.3 Ausschreibende Stelle (Auslober): Gemeinn. Bau- und Siedlungsgenossenschaft Steirisches Hilfswerk für Eigenheimbau reg.gen.m.b.h Rottenmann, Westrandsiedlung 312 Tel.: / Betreuung des Verfahrens: siehe ausschreibende Stelle (Auslober) Bearbeiter: Uwe Nerwein, Dir.Bmst.DI (FH) MSc. 1.5 Termine: Ausgabe der Arbeitsunterlagen: Di Örtliche Besichtigung: Di , 9 Uhr, an Ort und Stelle Fragestellung: wird bei der Begehung vereinbart Fragebeantwortung: wird bei der Begehung vereinbart Abgabe der Pläne: Abgabe der Modelle: Beurteilung - Jury: Mi , im Büro der Vorprüfung Sparbersbachgasse 18 von 9 12 Uhr wie Abgabe der Pläne Mi , beginnend um 9 Uhr 1.6 Teilnehmer:...nominiert durch die Stadt Graz: Konrad Martin J, Arch DI, Hofgasse 7/II, 8010 Graz Tel 0650/ , mjkonrad@inode.at Ritter Gernot, Arch DI, Färbergasse 6, 8010 Graz Tel 0316/ , office@hofrichter-ritter.at Schribertschnig Norbert, Arch DI, Weizerstraße 19, 8200 Gleisdorf Tel 03112/385 01, s@klms.at nominiert durch den Auslober: Hohensinn Josef, Arch DI, Grieskai 80, 8020 Graz Tel 0316/ , office@hohensinn-architektur.at Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 2 von 16

3 Tschom Hansjörg, Arch Univ-Prof DI Dr techn, Alberstraße 26, 8010 Graz Tel 0316/ , Prommegger Lorenz, DI, für x architekten Arch. DI Bettina Brunner ZT KG, Industriezeile 36/4, 4020 Linz, Tel 0732/791607, office@xarchitekten.at 1.7 Zusammensetzung der Jury: Hauptpreisrichter Hauptpreisrichter: Zinganel Peter, Arch DI (AIK) Ersatzpreisrichter: Bramberger Alfred, Arch DI (AIK) Preisrichter und Ersatzpreisrichter werden nominiert seitens:...der Stadt Graz: Preisrichter: Hoffer Kai-Uwe, Arch DI, Stadtbaudirektion Graz Preisrichter: Schöttli Heinz Dipl Arch, Stadtplanung Graz Ersatzpreisrichter: Probst Christian, Arch DI, Stadtbaudirektion Graz Ersatzpreisrichter: Mahr Elisabeth, Arch DI, Stadtplanung...des Auslobers: Preisrichter: Nerwein Uwe, Dir.Bmst.DI (FH) MSc, SGRO Preisrichter: Speer Rainer DI; Siemens AG Ersatzpreisrichter: Eingabe [Name] Ersatzpreisrichter: Eingabe [Name] weitere Jurybeteiligte (nicht stimmberechtigt):...der Vorprüfer: Heyszl Roland, Arch DI Dr techn, Sparbersbachg 18, 8010 Graz Tel 0316/ , heyszl@hgb-architekten.at 2 ALLGEMEINE RICHTLINIEN: 2.1 Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage für Auslober, Juroren und Teilnehmer sind die Fragebeantwortung das Protokoll der Örtlichen Besichtigung (in Ergänzung oder in Korrektur zu den o.a. Unterlagen) der Inhalt dieser Ausschreibung der Wettbewerbstandard Architektur (WSA 2010) Mit der Einreichung des Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Wettbewerbsteilnehmer sämtliche, in der Ausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur Juryentscheidung zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 2.2 Teilnahmeberechtigung: Jeder Teilnehmer am Gutachterverfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt, wobei eine Arbeitsgemeinschaft mit Architekten und Ziviltechnikern als eine Person zu gelten hat. Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 3 von 16

4 Mitarbeiter von Teilnehmern oder Fachleute, die am Zustandekommen des Entwurfes mitgewirkt haben, können genannt werden und werden vom Auslober bei Veröffentlichung angeführt. 2.3 Urheberrecht: Die Projektverfasser besitzen das geistige Eigentum über die vorgelegte Arbeit. Der Auslober erhält das Recht zur Veröffentlichung der Arbeiten, wobei die Verfasser zu nennen sind. Das Recht zur Veröffentlichung durch den Projektverfasser ist ebenso gegeben. Für alle eingereichten Projekte, als auch für Teile dieser Projekte, geht das sachliche Eigentumsrecht auf den Auslober über. 2.4 Planungsbeauftragung: Bei einstufigen geladenen Gutachterverfahren wird der Sieger mindestens beauftragt mit nachstehend angeführten Teilleistungen. Vorentwurf, Entwurf und Einreichplanung sowie der baukünstlerischen Oberleitung und der anteiligen technischen Obereitung Bei etappenweiser Ausführung des Bauvorhabens behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Gewinner lediglich mit den o.a. Teilleistungen der ersten Bauetappe zu beauftragen einen der Preisträger mit der Erbringung der o.a. Teilleistungen einer weiteren Bauetappe zu beauftragen 2.5 Aufwandsentschädigung - Preisgeld: Jeder geladene Teilnehmer erhält für die Einreichung einer zur Beurteilung geeigneten Arbeit (im vereinbarten Leistungsumfang) eine Aufwandsentschädigung exkl. Mehrwertsteuer von 3.000,-. Zusätzlich zur Aufwandsentschädigung erhalten die Teilnehmer ein Preisgeld (1. Preis = 1.750,- / 2. Preis = 1.450,- / 3 Preis = 1.100,-). Sowohl Aufwandsentschädigung, als auch Preisgeld wird über Vorlage der entsprechenden Rechnung nach der Jurysitzung, mit einem Zahlungsziel von 21 Tagen vom Auslober bezahlt. Im Falle einer weiteren Planungsbeauftragung wird das Preisgeld nicht in Abzug gebracht. 2.6 Aufgabe der Jury: Die Jury setzt sich zusammen aus Preisrichtern und Ersatzpreisrichtern (siehe Pkt.1.7 dieser Ausschreibung). Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Juroren anwesend ist. Eine Abänderung dieser allgemeinen Richtlinien ist nicht zulässig. Die Aufgabe der Juroren besteht in der Teilnahme an der örtlichen Besichtigung einschließlich Rückfragenbeantwortung, sowie der Begutachtung der eingereichten Entwürfe nach den in Pkt.3.1 festgelegten Kriterien. Weiters in der Auswahl jenes Entwurfes, der als Grundlage für die Bebauung des Areals herangezogen werden soll. Aus gegebenem Anlass kann die Jury Modifikationen der Beurteilungskriterien vornehmen, sowie Änderungsempfehlungen aussprechen. Die Jury entscheidet in allen Beurteilungsfragen unabhängig, unanfechtbar und endgültig. Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 4 von 16

5 Sie ist zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen des Gutachterverfahrens verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber dem Auslober und den Teilnehmern am Gutachterverfahren. Nahe Angehörige, in Lebensgemeinschaft lebende Personen von Teilnehmern und aus sonstigen Gründen befangene Personen dürfen an Jurysitzungen nicht teilnehmen. 2.7 Verfahren: Schriftliche Rückfragen: Diese können an die Betreuung des Verfahrens (siehe Pkt.1.4) gestellt werden. Die Antworten auf die Rückfragen werden allen Teilnehmern und Juroren des Gutachterverfahrens nach der örtlichen Besichtigung übermittelt Örtliche Besichtigung des Bebauungsareals: Anlässlich dieser Besichtigung können von den Beteiligten des Gutachterverfahrens weitere Fragen gestellt werden, wobei eine Klarstellung anstehender Probleme in gemeinsamer Aussprache angestrebt wird. Das Protokoll der örtlichen Besichtigung wird allen Teilnehmern und Juroren zugesandt und ist gemäß Pkt.2.1 Grundlage des Verfahren Kennzeichnung der Unterlagen: Jeder einzureichende Entwurf ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern besteht und in einer Größe von 1cm Höhe und 6cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke des Entwurfes sind mit dem Titel des Gutachterverfahrens zu versehen Abgabe der Arbeiten: Die Arbeiten sind bis zum angegebenen Termin (gemäß Pkt.1.5) gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung im Büro der Vorprüfung abzugeben. Bei Übermittlung mit der Post oder einem anderen Zustelldienst hat die Übergabe an diesen Dienst genauso bis spätestens zum angegebenen Termin zu erfolgen. Ein diesbezüglicher Nachweis (mit 6- stelliger Kennzahl) muss an das Büro der Vorprüfung gesendet werden (Absender = Ingenieurkammer). Die Zustellung muss bis spätestens am auf den Abgabetermin nächst folgenden Werktag stattfinden. Dem Entwurf ist ein Verzeichnis aller Beilagen, sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen dieselbe Kennzahl trägt und ein Blatt mit dem Namen, der Anschrift, der Telefon- und Faxnummer sowie der Kontonummer, enthält. Die Entwürfe sind in einer Rolle verpackt abzugeben. Die Verpackung ist mit der Kennzahl und der Bezeichnung dieses Gutachterverfahrens zu versehen. Dies gilt auch für das Modell Ausschließungsgründe: Von der Beurteilung durch die Jury werden jene Arbeiten ausgeschlossen, deren Verfasser versuchen, ein Mitglied der Jury in seiner unabhängigen Entscheidung zu beeinflussen oder bei anonym verlangter Eineichung der Projekte an irgendeiner Stelle eine unmittelbare oder mittelbare Anmerkung hinsichtlich ihrer Identität zu machen. Sollte ein Projekt dezidiert die in der Ausschreibung geforderten Planungsauflagen nicht erfüllen, kann es von der Jury durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss entfällt der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung. Das verspätete Einlangen von Unterlagen führt zum Ausschluß des Projektes und zum Verfall des Anspruchs auf die Aufwandsentschädigung. Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 5 von 16

6 Von diesen Richtlinien abweichende Bedingungen oder Vorbehalte eines Teilnehmers sind gegenstandslos und führen zum Ausschluss seines Projektes. Varianten sind nicht zugelassen nach der Jury: Die Niederschrift der Jury (Juryprotokoll) wird allen Teilnehmern am Gutachterverfahren und den Juroren zugesandt. Nach Vorliegen des Ergebnisses des Gutachterverfahrens wird eine Ausstellung sämtlicher Projekte unter Nennung der Verfasser und deren Mitarbeiter stattfinden. Dafür werden seitens der Stadt Graz im Stadtbauamt, 5. Stock, Ausstellungsflächen zur Verfügung gestellt. Der genaue Zeitpunkt dieser Ausstellung wird noch bekannt gegeben werden. In einem Zeitrahmen von 1 Monat nach Abschluss der Ausstellung können die nicht prämierten Arbeiten nach vorhergehender Vereinbarung (03614/ ) im Grazer Büro des Auslobers in der Karl Morre Str 63 abgeholt werden. 3 BESONDERE RICHTLINIEN 3.1 Beurteilungskriterien: Es wird darauf hingewiesen, dass die nachstehend angeführten Angaben dem Ausschreibungsstand des Gutachterverfahrens entsprechen. Diese Angaben können anlässlich der örtlichen Besichtigung ergänzt bzw. abgeändert werden Städtebauliche und baukünsterische Kriterien: die Gliederung und Gestaltung der Gesamtanlage unter besonderer Rücksichtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten und Beziehungen zur Umgebung die Lage der einzelnen Bauteile zur Umgebung und zueinander, unter besonderer Berücksichtigung der Baumassenverteilung, der Außenraumgestaltung, der Grünraumgestaltung und Freiraumnutzung, der Belichtung und Besonnung, der Aussicht und der auf das Grundstück einwirkenden Immissionen (z.b. Lärm, etc.) die Erschließung des Bauplatzes hinsichtlich Fahrverkehr und Wegeführung für Fußgänger gleichermaßen wie für den Anrainerverkehr und Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge im Notfall die Realisierungsfähigkeit der Bebauung in einzelnen Abschnitten (max. 2 Bauabschnitte) ist mit einzubeziehen und darzustellen Funktionelle und ökonomische Kriterien: die Einhaltung der einschlägigen Baugesetze in der jeweils gültigen Fassung die sinnvolle Erschließung der Baukörper und Wohnungen (Optimierung von Verkehrsflächen) die Zweckmäßigkeit der Ver- und Entsorgungssysteme die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Tragsystems und des statischen Konzeptes die Wirtschaftlichkeit (z.b.: Dichtevergleiche, etc.) die Anforderungen zur Erfüllung der KYOTO-Ziele vor allem unter Berücksichtigung der Anforderungen durch das Energieausweisvorlagegesetz Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 6 von 16

7 3.2 Aufgabenstellung: Beschreibung der Bauaufgabe: Die Siedlungsgenossenschaft Rottenmann beabsichtigt auf dem Grundstück Nr.235/5 der KG Algersdorf die Errichtung eines Geschoßwohnbaus (Mietwohnungen) Lage des Grundstücks Das Grundstück befindet sich in der Eckertstraße, im Bezirk Eggenberg. Im Süden wird es durch die Eckerstraße begrenzt. Im Westen verläuft eine fußläufige Verbindung zur nördlich gelegenen Eggenberger Allee. Im Osten des Grundstücks wird die Campusstraße errichtet, welche als öffentliches Gut auch für die Erschließung des Grundstücks zur Verfügung steht. Durch die geringe Entfernung zu allen öffentlichen Einrichtungen ist das Planungsareal als zentral gelegen zu bezeichnen Widmung, Dichte, Umgebungsstruktur Das Planungsgebiet von insgesamt 2950m² liegt zur Gänze im Kerngebiet. Der rechtskräftige Bebauungsplan ermöglicht eine Dichte von max 2,5. Dieser Bebauungsplan liegt der Ausschreibung bei und ist verbindlich einzuhalten. Die äußere Erschließung erfolgt über öffentliches Gut (Campusstraße) und in weiterer Folge die Eckertstraße Parkierung Nach Maßgabe der Möglichkeiten sind 10 oberirdische Stellplätze vorzusehen. Die zukünftige Wohnanlage soll mit einer Tiefgarage ausgestattet sein. Für den Wettbewerb ist gemäss Untersuchung und amtsinterner Stellungnahme der Verkehrsplanung die Festlegung 1 Stellplatz je 85 bis 95 m² Bruttogeschossfläche einzuhalten. Für das Bauverfahren bleibt vorbehaltlich der Sachlage die Möglichkeit zum Unterschreiten des Stellplatzschlüssels offen. Erläuterung des Auslobers : Die SGRO ist bestrebt auf dem Wettbewerbs-Grundstück möglichst viele Kleinwohnungen in unmittelbarer Nähe zur FH bereitzustellen. Da viele zukünftige Bewohner, FH-Studenten, sich neben einer sparsamen Kleinwohnung nicht zusätzlich noch ein Auto werden leisten können, sollten die Baukosten und folglich die Mieten nicht durch unnötige TG-Abstellplätze belastet werden. In Ergänzung der Standort-Qualitäten (fußläufig zur FH, Straßenbahn, Radwegenetz, etc) verpflichtet sich die SGRO für den Fall, dass seitens Stadt Graz das Verhältnis für PKW-Abstellplatz/WE verringert werden darf, zur Schaffung von Fahrrad-Abstellplätzen im doppelten Ausmaß der Anforderung nach Stmk BG Ver- und Entsorgung, Heizung Die Ver- und Entsorgung erfolgt über Versorgungseinrichtungen der Stadt Graz. Das zu beplanende Grundstück ist als eben und die Baugrundverhältnisse als gut zu bezeichnen. Die anfallenden Oberflächenwässer müssen auf eigenem Grund zur Versickerung gebracht werden. Das gegenständliche Bauvorhaben wird an das vorhandene Fernwärmenetz angeschlossen und über eine zentrale Warmwasseraufbereitung beheizt eine Solaranlage ist nicht notwendig. Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 7 von 16

8 3.3 Planungsanforderung Die gesetzlichen Grundlagen: Für die gesetzlichen Grundlagen gilt der Stand der Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibung des Gutachterverfahrens. Die Anforderungen laut Anpassbarer Wohnbau sind zu erfüllen. das Steiermärkische Baurecht mit den darin enthaltenen Gesetzen und Nebengesetzen abweichend von der dzt gültigen Steiermärkischen Bautechnikverordnung werden die OIB-Richtlinien in der Ausgabe 2011 für die Planung zu grunde gelegt Merkblatt Anpassbarer Wohnbau (unter: Besondere Hinweise zur Lösung der Bauaufgabe: Gelände, Freiraum, Außenraumgestaltung Auf Grund der Rahmenbedingungen, welche bereits den Erwerb des Grundstückes bestimmt haben, wird seitens des Auslobers auf die wirtschaftliche Notwendigkeit zur Nutzung der laut Bebauungsplan max. zulässige Dichte von 2,5 hingewiesen. Die Baukörper sind in das bestehende Gelände hineinzuplanen - große Abgrabungen bzw. Anschüttungen sind zu vermeiden. Bei der Freiraumgestaltung ist auf private Außenräume und gemeinsam genutzte Flächen zu achten. Dabei sollte ein differenziertes Angebot für unterschiedliche Bedürfnisse (Kommunikation, Spielmöglichkeit, Rückzugsmöglich) entstehen. Bei der Bepflanzungsplanung ist auf die Entwicklung der Bäume bzw. Schaffung von Räumen zu achten Baukörper, Eingänge, Erschließung Die Eingänge zu den Erdgeschossen sind barrierefrei zu gestalten. Die Erschließung kann über Laubengänge im Bereich der Campusstraße erfolgen Fahrrad+Kinderwagen, Unterkellerung Fahrradabstellräume und Kinderwagenabstellräume sind in der Nähe des erdgeschoßigen Zuganges überdacht anzuordnen. Je 25m² WNF ist zumindest 1 Fahrrad- Stellplatz einzuplanen. Bei der Wahl der Unterkellerung ist auf die leistbare, kostengünstige Form zu achten. Als Erfordernis für die Herstellung der Keller gilt, dass die Kellerabteilgröße mind. 3m² je Wohnung betragen muss - die Größe der Kellerabteile muss den Wohnungsgrößen im Verhältnis angepasst sein. Weiters müssen die Kellerräumlichkeiten die Trocken- und Technikräume aufnehmen Wohnungen, Art und Ausstattung der Räumlichkeiten Die Größe und Anzahl der Wohnungen sind entsprechend dem Wohnungsschlüssel (siehe Pkt.4) zu planen. Jede Wohnung ist mit einem Abstellraum auszustatten. Bei 2-Zimmerwohnungen kann dieser entfallen, wenn stattdessen eine ausreichend große Abstellnische vorhanden ist. Die einzelnen Räume einer Wohnung sind so zu planen, dass eine Möblierung auch mit Standardmöbeln möglich ist. Regal- und Kastentiefen, sowie Vorhangteiltiefen sind im Anschlussbereich von Fenster- und Türöffnungen zu berücksichtigen. Vorräume sind so zu gestalten, dass diese dem Verhältnis der Bewohneranzahl angepasst sind. Neben dem Platz für Garderobe und Schränke, sowie Telefon ist darauf zu achten, dass An- und Auskleiden, Begrüßen und Verabschieden mit mehreren Personen gleichzeitig möglich ist. Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 8 von 16

9 Die Grundrisse sollen eine hohe Nutzungsflexibilität ausweisen, was durch Gleichwertigkeit der Räume oder durch Zuschaltbarkeit von Teilbereichen, sowie der Teilbarkeit von Räumen nachzuweisen ist. Die Küchen sind so zu gestalten, dass sie neben Arbeits- auch als Aufenthaltsraum genutzt werden können oder eine direkte Verbindung zu einem Aufenthaltsraum haben. Bei der Integration von Küchen in den Wohnbereich sollte eine räumliche Abtrennung dennoch möglich sein. Bäder sind so zu dimensionieren, dass anstelle der Dusche (diese ist standardgemäß zu planen) die Anordnung einer Badewanne möglich ist (diese ist strichliert einzuzeichnen). Das Aufstellen einer Waschmaschine muss zusätzlich möglich sein. Bei Planung eines WCs im Eingangsbereich ist die Möglichkeit der Installation eines Handwaschbeckens zu berücksichtigen. Bei 2-Zimmerwohnungen ist die Zusammenlegung von Bad und WC zulässig. Die Anforderungen laut Anpassbarer Wohnbau sind zu erfüllen Belichtung + Belüftung Die natürliche Energienutzung ist durch sinnvolle Anordnung von Fensterflächen und geschlossenen Mauerwerksflächen zu bewerkstelligen. Die Mindestbelichtungsfläche laut Baugesetz ist einzuhalten Lifteinbau Der Lifteinbau ist gemäß StmkBG 70 Abs 3 bei drei oder mehr oberirdischen Geschossen erforderlich Kosten + Anforderungen Seitens des Bauherrn wird größter Wert darauf gelegt, dass bei den Entwürfen die kostengünstigste Realisierung des Bauvorhabens möglich ist. Nachstehend angeführte Anforderungen sind daher zu erfüllen: übereinander liegende Räume möglichst mit gleicher Nutzung Minimierung der allgemeinen, nicht förderbaren Verkehrsflächen (z.b.: Stiegenhaus, Keller) zentrale Anordnung der Ver- und Entsorgungsleitungen nur ein Schacht je Wohneinheit ökonomisches Tragsystem mit wohnbauspezifischer Spannweite der Außenwandanteil ist im Verhältnis zur Wohnnutzfläche gering zu halten l c -Wert Die Fassadengestaltung ist einfach zu lösen, wobei auf die Erhaltungs- und Instandsetzungsfreundlichkeit Rücksicht zu nehmen ist Vermeidung von, mit Farbe beschichteten, Holzfassaden. Bei einer Massivbauweise ist auf einfache Ziegelbauten hin zu planen - Stahlbetoneinbauten sind zu vermeiden (Rissentwicklung) Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Bearbeitungsunterlagen: (a) Bebauungsplan samt Verordnungstext und Erläuterung (b) Lage- und Höhenplan, M 1:500 (pdf + dwg) (c) Verfasserblatt (siehe Pkt.5), Worddatei (d) Statistisches Blatt (=Superkombi-Tool Statistik+Energie+Kosten) (siehe Pkt. 4), Exceldatei (e) Baugeologisches Gutachten (pdf) (f) Katasterausschnitt 1:2000 (für Strukturplan) Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 9 von 16

10 (g) Vorprojekt Verbindungsstraße (Campus-Straße lt Verkehrsamt) und -Antwort der Verkehrsplanung 3.4 Art und Umfang der zu erbringenden Leistung: Eingenordeter Bebauungsplan - Gestaltungskonzept - im Maßstab 1: Farbliche Darstellung: Fahrverkehr dunkelgrau ruhender Verkehr hellgrau Fahrradwege orange Fußgänger gelb Grünflächen privat dunkelgrün Grünflächen allgemein hellgrün Baukörper weiß Wohnbereich: Anzahl von Typen der Wohnungen je Baukörper + gesamt Anzahl der Geschoße je Baukörper PKW-Abstellflächen (überdacht, nicht überdacht, Garagen und dergleichen) Grünraumgestaltung (differenziert nach öffentlichem und privatem Grün) Darstellung des öffentlichen/halböffentlichen Bereiches Zonen der Notzufahrten, Zonen für Einsatzfahrzeuge inkl. der notwendigen Bewegungsflächen und Wendekreise Zonen für Ver- und Entsorgung (Müll, Technikraum, etc.) weitere notwendige Unterlagen sind zu erbringen Berichte, Statistik, Formales vollständig ausgefülltes Statistisches Blatt (siehe Pkt.4, Superkombi-Tool Statistik+Energie+Kosten) vollständig ausgefülltes Verfasserblatt (siehe Pkt.5) strukturelle Darstellung der Gebäude mit den Bestandsbauten im Maßstab 1:2000 (Strukturplan am Plan und 1 x getrennt in DIN A 4) kurzer Erläuterungsbericht (muss auch in DIN A 4 abgeliefert werden) Prüf-DWG lt Anleitung zum Tool Gebäude sämtliche Grundrisse im Maßstab 1:200 (eingenordet) das Kellergeschoß und die Tiefgarage im Maßstab 1:200 das Erdgeschoß als Bebauungsplan-Gestaltungskonzept (siehe Pkt.3.4.1) im Maßstab 1:200 Ansichten im Maßstab 1:200, auf eine ausführungsrealistische Fassadengestaltung wird ausdrücklich hingewiesen! Systemschnitte im Maßstab 1:200 (soweit diese zur Klarstellung des Entwurfes notwendig sind) Wohnungen Grundrisstypologie der Wohnungstypen im Maßstab 1:100 Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 10 von 16

11 Modell Einsatz-Modell im Maßstab 1:500 in weißer Farbe Glasflächen können in Plexiglas dargestellt werden auf eine neutrale weiße Modelldarstellung wird hingewiesen! Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 11 von 16

12 4 STATISTISCHES BLATT = Superkombi-Tool Anleitung zum Prüf-DWG und zum Superkombi-Tool Statistik+Energie+Kosten. 1 Prüf-DWG 1.1 Ohne Prüf-DWG können in einem Projekt weder die Flächen (zb WNF, etc), noch die (voraussichtliche) Erfüllung der Energie-Anforderungen (zb WBF 2012 lt A15, etc) vorgeprüft, noch die Kosten geschätzt werden. Im Prüf-DWG wird das gesamte Projekt (alle Grundrisse aller Geschosse von allen Häusern) in 1 Datei zusammengestellt. Damit diese Datei kompakt bleibt sind alle Schraffuren zu entfernen. Die Grundrisse werden in dieser Datei geschossweise gruppiert. Dabei behalten die Häuser (Layer >Grundriss<) ihre Lage und Anordnung zueinander und innerhalb der Grundstücksgrenzen (Layer >Grundstücksgrenze<) genauso wie im Lageplan bei. In jeder Geschossebene wird die Grundstücksgrenze mit dargestellt, damit auch die Abstände geprüft werden können. In diese Grundrisse sind nachfolgende Polylinien zur Bestimmung von Flächen einzutragen. 1.2 Polylinien, die die konditionierten Bereiche umschließen (Energie) in jedem Geschoss und für jedes Haus auf dem Layer >konditioniert<. Diese Flächen sind in der Spalte BGFkond30cm in den Hausblättern Energie+Statistik für jedes Haus geschossweise einzutragen. Unter >konditioniertem Bereich< versteht man alles, was von Dämmung/Isolierglas gegen die kalte Umgebung geschützt wird, dh zb auch Stiegenhäuser, auch wenn diese nicht beheizt werden sollten. Aneinander gebaute Häuser werden als 1 Haus behandelt bzw zusammengefasst. Die Außenwände werden mit 30cm Stärke dargestellt (wie für die BGeschF lt Dichte-VO erforderlich). Die tatsächliche Stärke der Außenwände (0,4-0,5m, wie für die BGFkonditioniert, das konditionierte Volumen, und die zugehörige Gebäudehülle erforderlich) wird im Tool mit einem (eingebauten) Aufschlag von 5% für die Flächen bzw 2% für die Umfänge berücksichtigt. 1.3 Polylinien, die die Dachflächen umschließen (Energie+Kosten) im obersten Geschoss, bzw in jenen Geschossen die tw von Dachterrassen bedeckt werden auf dem Layer >Dach<. Diese Flächen sind in den Hausblättern Energie+Statistik einzutragen. Die Kostenschätzung benutzt diese Einträge mit, sodass für das Grobelement Dächer keine weiteren Einträge nötig sind. Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 12 von 16

13 1.4 Polylinien, die etwaige Untersichten oder Unterfahrten umschließen (Energie) im jeweiligen Geschoss auf dem Layer >Untersicht<. Diese Flächen sind in den Hausblättern Energie+Statistik einzutragen. 1.5 Polylinien, die die Kellerdecken bzw die erdberührten Fußböden umschließen (Energie) im EG auf dem Layer >Kellerdecke<. Zwischen Kellerdecke und erdberührtem Fußboden wird nicht unterschieden. Diese Flächen sind in den Hausblättern Energie+Statistik einzutragen. 1.6 Polylinien, die die Bruttogeschossflächen lt Dichte-VO umschließen (Statistik) in jedem Geschoss und für jedes Haus auf dem Layer >Dichte<. Aneinander gebaute Häuser werden als ein Haus behandelt bzw zusammengefasst. Die Außenwände werden mit 30cm Stärke dargestellt (wie für die Bruttogeschossfläche lt Dichte-VO erforderlich). Diese Flächen sind in den Hausblättern Energie+Statistik einzutragen. 1.7 Polylinien, die die Wohnnutzflächen aller Wohnungen (Statistik) ohne Abzug aller Innenwände und Installationsschächte umschließen, auf dem Layer >Wohnnutzfläche<. Das bedeutet, dass die Innenwände der Wohnungen im Prüf-DWG nicht dargestellt werden müssen. Diese Polylinien fahren auf der Innen- bzw Wohnungsseite von Außenwänden und Wohnungstrenn- bzw Stiegenhauswänden entlang. Alle Trennwände zu anderen Wohnungen, zum Stiegenhaus oder zum Laubengang, etc, werden (so wie die Außenwände) mit 30cm Stärke dargestellt. Der nötige Abzug für Innenwände und Installationsschächte wird im Tool mit dem fix eingebauten Faktor 0,95 (ersichtlich) berücksichtigt. Diese Flächen sind in den Hausblättern Ergänzungen für Kostenschätzung+Statistik einzutragen. 1.8 Polylinien, die die Deckenflächen umschließen (Kosten) auf dem Layer >Deckenfläche<. Mit diesen Polylinien wird das Grobelement Decken (lt BKI) für die Kostenschätzung erfasst. Die Deckenflächen umfassen jeweils die gesamte BGF jedes Geschosses jedes Hauses einschließlich aller Stiegen, Laubengänge, Loggien und Balkone. Decken werden hier als Decken zum darunter liegenden Geschoss verstanden! Decken über dem jeweiligen obersten Geschoss werden hier als Dächer verstanden (siehe 1.3 Dachflächen und Layer >Dach<)! Die Deckenflächen sind in den Hausblättern Ergänzungen für Kostenschätzung+Statistik einzutragen. 1.9 Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 13 von 16

14 Polylinien, die die Gründungsflächen umschließen (Kosten) auf dem Layer >Gründungsfläche<. Mit diesen Polylinien wird das Grobelement Gründung (lt BKI) für die Kostenschätzung erfasst. Die Gründungsflächen umfassen jeweils die gesamte BGF jedes KG einschließlich Stiegen. Bei nicht unterkellerten Häusern oder -teilen entstehen Gründungsflächen im EG. Diese umfassen die gesamte nicht unterkellerten Flächen einschließlich aller Stiegen, Laubengänge, Loggien und Terrassen. Zwischen Deckenflächen und Gründungsflächen entstehen keinerlei Überschneidungen (keine doppelten Flächen). Die Gründungsflächen sind in den Hausblättern Ergänzungen für Kostenschätzung+Statistik einzutragen Polylinien, die die Netto-Flächen der Fahrrad-Abstellräume umschliessen auf dem Layer >Fahrradfläche<. 2 Superkombi-Tool (Statistik+Energie+Kosten) 2.1 Das Superkombi-Tool umfasst das Summenblatt Statistik+Kosten (Deckblatt) und die Hausblätter Energie+Statistik und die Hausblätter Ergänzungen für Kostenschätzung+Statistik. Die Polylinien-Flächen aus dem Prüf-DWG sind in die färbigen Kästchen einzutragen. (>nur färbig markierte Felder sind vom Teilnehmer auszufüllen!<). In den weißen Kästchen werden die Ergebnisse automatisch errechnet. 2.2 Maisonetten Bei Maisonetten müssen von Flächen, welche von den Polylinien für Wohnnutzflächen umschlossen werden, im oberen Geschoss 4m² für das Stiegenloch und im unteren Geschoss 2m² für die untere Hälfte des Stiegenlaufs abgezogen werden, bevor diese Werte in die Hausblätter Ergänzungen für Kostenschätzung+Statistik eingetragen werden. Maisonetten dürfen nur einmal (in ihrem Eingangs-Geschoss) in der Wohnungsanzahl gezählt werden. 2.3 Außenwandfläche Die Außenwandfläche wird aus den Umfängen der Polylinien >konditioniert< errechnet, jener Polylinien, die die konditionierten Bereiche umschließen. Deren Umfang ist in den Hausblättern Energie+Statistik in jedem Geschoss (und für jedes Haus) einzutragen. Die Kostenschätzung benutzt diese Einträge mit, sodass für das Grobelement Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 14 von 16

15 Außenwände keine weiteren Einträge nötig sind, ausgenommen unterkellerte Häuser. Bei diesen sind die Umfänge der Gründungsflächen im KG in den Hausblättern Ergänzungen für Kostenschätzung+Statistik einzutragen. 2.4 Außenwandstärke Das Tool berücksichtigt (automatisch) eine Außenwand-Stärke von ca 0,4-0,5m bei der Berechnung des konditionierten Volumens und der zugehörigen Gebäudehülle (Aufschläge von 5 bzw 2%, weil die Außenwände nur mit 30cm dargestellt werden). 2.5 U-Werte und Rückwärmezahl Sind fix eingestellt und vorgegeben. 2.6 Orientierung Unter >Orientierung< muss in einem Dropdown-Menü 1 von 3 Möglichkeiten gewählt werden. Die Veränderung wird in >Solargewinne< und >HWB< unmittelbar ersichtlich. 2.7 Fensterflächen Die Fläche der Außenfenster ist im Tool mit 20% der >BGFkond< voreingestellt. Das entspricht einer Lichteintrittsfläche, die doppelt so groß ist, als in OIB RL3 gefordert wird. Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 15 von 16

16 5 VERFASSERBLATT W E T T B E W E R B - G R A Z E R M O D E L L Graz, Eckertstraße Grundstücksnummer: 235/5 KG Algersdorf, Nr Objekt Nr.: Kennzahl des Projektes: (6 stellige Zahl) 5.2 Projektverfasser:... Stampiglie Name: Adresse/Tel.Nr.: Tel.:... Fax:... Mail:... Bankverbindung:... Mitarbeiter (Name und Adresse):... Gav-AUS_Graz, Eckertstraße_AIK_ Seite 16 von 16

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