Finanzplan nach HRM2. (gemäss Art. 21 ff. Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden FHDV [BSG 170.

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1 Finanzplan nach HRM2 (gemäss Art. 21 ff. Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden FHDV [BSG ]) Seftigen, im Oktober 2018

2 Einwohnergemeinde Seftigen Finanzplan Inhalt 1. Auf einen Blick Ausgangslage Allgemeines Grundsätze des harmonisierten Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Prognoseannahmen Prognose Bevölkerungswachstum Prognose Finanz- und Lastenausgleich Steuerprognose Prognose der Erfolgsrechnung Prognose allgemeiner Haushalt Prognose Spezialfinanzierungen Investitionsprogramm Investitionen allgemeiner Haushalt Investitionen Spezialfinanzierungen Mittelflussrechnung Ergebnisse der Finanzplanung Gesamtergebnisse Erfolgsrechnung ohne Folgekosten Gesamtergebnisse Erfolgsrechnung mit Folgekosten Eigenkapitalnachweis Spezialfinanzierungen Vorfinanzierungen Finanzpoltische Reserve Neubewertungsreserven Bilanzüberschüsse Finanzkennzahlen Die wichtigsten Ergebnisse Genehmigung Tabelle 14: Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse Tabelle 10: Ergebnisse der Finanzplanung Tabelle 9: Mittelflussrechnung Tabelle 12: Eigenkapitalnachweis Tabelle 8: Prognose der Erfolgsrechnung Tabelle 7: Prognose Spezialfinanzierungen Tabelle 2: Investitionsprogramm Anhang 1: Finanzplanhilfe... Anhang 2: Steuerprognose... Seite 2

3 Einwohnergemeinde Seftigen Finanzplan Auf einen Blick Der Finanzplan der Gemeinde Seftigen weist vor neuen Investitionen durchgehend einen positiven finanziellen Handlungsspielraum aus. Es ist demnach ein Investitionspotenzial vorhanden. Aus der Investitionstätigkeit entstehen Folgekosten in Form von Abschreibungen und Zinsen. Diese Folgekosten nehmen stetig zu, weil immer neue Abschreibungen dazu kommen. Zusätzlicher Zinsaufwand wird ab 2020 erwartet. Weil das Zinsniveau zwischen 0.5 bis 1.25 Prozent tief zu erwarten ist, wird die Erfolgsrechnung durch die Zinsen auf den neuen Schulden nur gering mehr belastet. Im Gesamthaushalt der Erfolgsrechnung werden Ergebnisse von CHF (Ertragsüberschuss) bis CHF (Aufwandüberschuss) erwartet. Diese ergeben sich aus dem Handlungsspielraum abzüglich der neuen Folgekosten und der Entnahmen und Einlagen der finanzpolitischen Reserve. Gemäss der aktuellen Planung fallen in den Jahren 2018 bis 2020 und 2022 bis 2023 im allgemeinen Haushalt Aufwandüberschüsse von CHF bis an. Nur im Jahr 2021 wird ein Ertragsüberschuss von CHF erwartet. Die Ergebnisse im allgemeinen Haushalt können immer vollständig über Entnahmen oder Einlagen der finanzpolitischen Reserve ausgeglichen werden. Deshalb werden die Gesamtergebnisse des allgemeinen Haushaltes immer mit Null ausgewiesen. Die ausgewiesenen Gesamtergebnisse der Erfolgsrechnung nach der finanzpolitischen Reserve sind folglich das Total der Aufwand- oder Ertragsüberschüsse aus den Spezialfinanzierungen Finanzplan Entwicklung Ergebnisse Gesamthaushalt Beiträge in 1'000 CHF Gesamtergebnis mit Folgekosten (vor finanzpolitischer Reserve) Finanzpolitische Reserve (+Entnahmen / + Einlagen) Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Handlungsspielraum (Ergebnis ohne Folgekosten) Abschreibungen und Zinsen (Folgekosten) Der Handlungsspielraum nimmt zu. Die mutmasslichen Steuererträge und die anderen Erträge steigen demnach mehr an, als die Aufwendungen. Deshalb wird der Handlungsspielraum auch grösser. Die Steuerprognosen der Einkommenssteuern ab 2019 gehen von einer Zuwachsrate von 1 bis 1.5 Prozent aus. Diese lehnen sich an die Empfehlungen des Kantons und der kantonalen Planungsgruppe Bern (KPG) an und wurden erfahrungsgemäss für die Gemeinde Seftigen rund 0.5 bis 1 Prozent tiefer angesetzt. Die Zuwachsraten im Personal- und Sachaufwand werden mit 0.8 bis 1.5 Prozent angenommen und leiten sich von den Teuerungs- und Wachstumsprognosen ab. Die angenommene Zunahme der Bevölkerung per 2021 sollte sich bereits im gleichen Jahr zusätzlich positiv auf die Anzahl Steuerpflichtige und damit auf die Steuererträge auswirken. Ein Bevölkerungswachstum beeinflusst auch die Zahlungen in die Lastenausgleiche, weil die Beiträge pro Kopf ausgerichtet werden. Im Lastenausgleichssystem wird eine Bevölkerungszunahme erst ein Jahr später den Aufwand zusätzlich erhöhen. Deshalb sinkt dann der Handlungsspielraum im Jahr 2022 wieder um rund CHF Seite 3

4 Einwohnergemeinde Seftigen Finanzplan Die steuerfinanzierten Investitionen sollen möglichst aus eigenen Mitteln finanziert werden. Im Jahr sind daher Investitionen von durchschnittlich bis zu 0.6 Mio. Franken selber tragbar. Mit dem geplanten Neubau der Kita / Tagesschule wird die Investitionsvorgabe weit überschritten. Dieses Projekt wird jedoch von der Vorgabe ausgeschlossen, weil die Finanzierung hauptsächlich aus dem Erlös des Landverkaufs erfolgt. Über die ganzen Prognoseperioden wird die Investitionsvorgabe trotzdem um jährlich durchschnittlich 0.3 Mio. Franken überschritten. Im gebührenfinanzierten Bereich beträgt der Investitionsbedarf durchschnittlich 0.5 Mio. Franken pro Jahr und ist auch überdurchschnittlich hoch. Die Folgekosten dieser gebührenfinanzierten Investitionen werden aber über den Werterhalt finanziert. Über die gesamte Planungsperiode wird das Investitionspotenzial maximal ausgeschöpft. Mittelbis langfristig muss der Investitionsbedarf wieder tiefer ausfallen. Die Nettoinvestitionen des Gesamthaushalts beeinflussen die Mittelflussrechnung. Wenn die Mittelzuflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit tiefer sind als die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit, müssen neue Schulden aufgenommen werden. Der neue Fremdmittelbedarf beträgt maximal 3.3 Mio. Franken. Der Schuldenbestand würde damit auf 6 bis 6.5 Mio. ansteigen. Aus dem Finanzplan kann entnommen werden, dass die Gemeinde Seftigen einen gesunden, aber keinen überragenden Finanzhaushalt hat. Somit besteht kurz- bis mittelfristig kein dringender Handlungsbedarf für Anpassungen der Steueranlagen oder Gebührenansätzen. Sparbemühungen der Gemeinde müssen weiterhin beibehalten werden. Die direkt beeinflussbaren Bereiche und Aufwendungen werden leider immer kleiner. Oftmals sind Gemeinden von übergeordneten Instanzen und Bestimmungen des Kantons und Bundes abhängig. Beim Lastenausgleichsystem, aber auch bei den Steuerprognosen sind die Entwicklungstendenzen auch politisch geprägt und somit mittelfristig schwierig abschätzbar. Deshalb ist die laufende Beobachtung und Beurteilung der finanziellen Situation unabdingbar. 2. Ausgangslage Der Finanzplan der Einwohnergemeinde Seftigen wurde durch Andrea Giger, Finanzverwalterin, erstellt. Als EDV-Hilfsmittel dient das Finanzplanungsmodell der Kantonalen Planungsgruppe Bern (KPG). Der Gemeinderat hat das Investitionsprogramm an der Klausurtagung vom 15. Juni 2018 erarbeitet und am 2. Juli 2018 verabschiedet. Der vollständige Finanzplan wurde an der Sitzung vom 29. Oktober 2018 behandelt und genehmigt Allgemeines Der Finanzplan ist ein Führungsinstrument und gibt einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung des Finanzhaushaltes in den nächsten fünf Jahren. Er gibt Auskunft über die Investitionstätigkeit, zeigt das Finanzhaushaltsgleichgewicht, die Tragbarkeit, Folgekosten und Finanzierung der Investitionen auf. Grundsätze des harmonisierten Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Der Finanzplan wurde nach dem harmonisierten Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) erstellt. Als Datengrundlage dienten die Rechnung 2017, die aktuelle Prognose 2018 (Hochrechnung auf Basis Budget 2018) und das Budget Investitionen unter der Aktivierungsgrenze von CHF werden der Erfolgsrechnung belastet und nicht im Investitionsprogramm aufgenommen. Prognoseannahmen Das genehmigte Budget 2018 weist im allgemeinen Haushalt einen Ertragsüberschuss von CHF aus. Im vorliegenden Finanzplan wird für die Periode 2018 aufgrund der aktuellen Hochrechnung ein Aufwandüberschuss im allgemeinen Haushalt von rund CHF erwartet. Diese Veränderungen ergeben sich aus den neu kalkulierten Folgekosten auf Basis des aktualisierten Investitionsprogramms und den Kosten- und Ertragsentwicklungen. Der Landverkauf für das Projekt Wohnund Pflegezentrum Sunneguet wird im Finanzplan nicht mehr als Ertrag abgebildet, weil eine weitere Verzögerung ins Jahr 2019 nicht ausgeschlossen werden kann. Der allfällige Mittelzufluss wurde im Jahr 2018 berücksichtigt. Seite 4

5 Einwohnergemeinde Seftigen Finanzplan Im Finanzplan wurden folgende Prognosegrundlagen angewendet: Wachstum und Zinsen Steuern Gebühren (inkl. MWST) Personalaufwand Sachaufwand Bestehendes Fremdkapital Neues Fremdkapital Verrechnete Zinsen Gemeindesteueranlage Liegenschaftssteuer Hundetaxe Wehrdienstersatzabgabe Wasser Abwasser 0.5 % 0.8 bis 1.5 % 0.35 bis 0.4 % 0.5 bis 1.25 % 0.25 % 1.74 Einheiten 1.0 des amtlichen Wertes CHF pro Hund 13 % des einfachen Staatssteuerbetrages (mind. CHF max. CHF ) Grundpauschale pro Gebäude Zusätzlich je Wohneinheit / Gewerbeeinheit Wasserzähler Verbrauchsgebühr pro m3 Grundpauschale pro Gebäude Zusätzlich je Wohneinheit / Gewerbeeinheit Regenwassergebühr je Hauptgebäude Verbrauchsgebühr pro m3 Frischwasserbezug CHF CHF CHF CHF 1.20 CHF CHF CHF CHF 1.30 Kehricht Grundgebühr pro Haushalt CHF Prognose Bevölkerungswachstum Der Finanzplan geht von einer Zunahme der Bevölkerungszahl im Jahr 2021 aus, weil mit dem Wohnund Pflegezentrum Sunneguet zusätzlicher Wohnraum in Seftigen entstehen wird. Weitere Wohnbauprojekte sind noch in einer frühen Vorprojektphase und wurden nicht berücksichtigt Prognose Finanz- und Lastenausgleich Die Prognosen der Finanz- und Lastenausgleiche wurden mit der Finanzplanhilfe des Kantons erhoben. Die detaillierten Angaben befinden sich in Anhang 1. Der Zuschuss aus dem Finanzausgleich wird zunehmen, weil sich der harmonisierte Steuerertrag pro Kopf leicht verschlechtern wird. Die Lastenausgleiche werden in der Summe stetig zunehmen und die Erfolgsrechnung stärker belasten. Die Zunahme der Bevölkerung wird im Lastenausgleich ab 2022 wirksam und Mehraufwand generieren, weil die Beiträge pro Kopf gemäss Vorjahresbestand der Bevölkerung höher ausfallen Steuerprognose Die Steuerprognosen der Einkommenssteuern ab 2019 gehen von einer Zuwachsrate von 0.6 bis 1.5 Prozent aus. Diese lehnen sich an die Prognosen der kantonalen Steuerverwaltung und der KPG an, wurden jedoch um 0.5 bis 1 Prozent tiefer angesetzt. Für die Ermittlung einer neutralisierten Berechnungsbasis werden die aktuellen Steuerertragsentwicklungen 2018 beigezogen. Diese Basis wird aktuell bei den Einkommenssteuern um CHF tiefer erwartet. Die Prognose der Einkommenssteuern 2018 zeigt eine noch höhere Einbusse, weil noch einmalige Ereignisse zu berücksichtigen sind. Deshalb werden in der aktuellen Prognose 2018 die Einkommenssteuer mit rund tiefer erwartet als seinerzeit im Budget 2018 angenommen. Gefestigte Prognosen der Steuererträge infolge von Vorjahreskorrekturen sind äusserst schwierig und stellen ein Planungsrisiko dar. Bei der Budgetierung und Finanzplanung im Sommer sind jeweils auch noch viele Veranlagungen hängig. Dadurch können allfällige Korrekturen einen Doppeleffekt auslösen und mehrere Jahre negativ aber auch positiv beeinflussen. Die Zunahme der Bevölkerung wird auch die Anzahl steuerpflichtige Personen erhöhen. Dies sollte sich gemäss Modellrechnung positiv auf die Steuererträge auswirken. Bei den Vermögenssteuern wurde eine Zuwachsrate von 1.5 Prozent angenommen. Die Steuern der juristischen Personen wer- Seite 5

6 Einwohnergemeinde Seftigen Finanzplan den schrittweise auf 16 Prozent gesenkt gemäss Steuerreform des Kantons Bern. Die Gemeinde Seftigen hat einen kleinen Anteil an Gewinnsteuern und deshalb sind die Einbussen gering. Bei den übrigen Steuern wurde vor allem auf Erfahrungs- und Durchschnittswerte aus den Vorjahren abgestützt. Die detaillierte Steuerprognose befindet sich im Anhang Prognose der Erfolgsrechnung 3.1. Prognose allgemeiner Haushalt Die Prognose der Erfolgsrechnung baut hauptsächlich auf den Budgetzahlen 2019 auf, mit Anwendung der Annahmen gemäss Kapitel 2. Die Angaben können der Tabelle 8 entnommen werden. Das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung entspricht dem Handlungsspielraum des allgemeinen Haushaltes. Dieser zeigt das Investitionspotenzial und enthält nur die Folgekosten aus den bereits getätigten Investitionen und Verpflichtungen auf Basis der Bestände per 1. Januar Im allgemeinen Haushalt würde daher ohne neue Investitionstätigkeiten ab der Prognoseperiode 2019 jährlich ein positiver Handlungsspielraum aus der Erfolgsrechnung entstehen. Die angenommene Bevölkerungszunahme im Jahr 2021 beeinflusst die Steuerprognose per 2021 bereits positiv. Beim Finanz- und Lastenausgleich wird dieser Bevölkerungszuwachs erst ab 2022 wirksam. Dies führt erst dann zu Mehraufwand in den Lastenausgleichen, weil die Lastenausgleichsbeiträge pro Kopf gestützt auf den Vorjahresbestand der Bevölkerung berechnet werden. Deshalb ist der Handlungsspielraum im Jahr 2021 ausserordentlich hoch und wird ab 2022 um rund CHF tiefer sein Prognose Spezialfinanzierungen Die Prognosen der Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall sind aus den Tabellen 7 zu entnehmen. Die Kostendeckungsgrade in Prozent werden wie folgt erwartet: Spezialfinanzierung Wasserversorgung Abwasserentsorgung Abfallentsorgung Daraus geht hervor, dass durch die gesamte Planungsperiode in den Spezialfinanzierungen mit Kostendeckungsgraden von 98 bis 109 Prozent ausgeglichene Ergebnisse angenommen werden. Mit den Einlagen von mindestens 60 Prozent in die Werterhalte und der Anrechnung der Anschlussgebühren an diese jährliche Einlage, werden keine freiwilligen Reserven gebildet. Auch die Entnahmen werden vollumfänglich ausgeschöpft, weil der werterhaltende Unterhalt aus den Vorfinanzierungen Werterhalt entnommen wird. Die Kostendeckungsgrade belegen demnach, dass die Gebührenstruktur momentan optimal ist und mittel- bis langfristig keine Gebührenanpassungen anstehen. 4. Investitionsprogramm Der Gemeinderat hat das Investitionsprogramm am 2. Juli 2018 abschliessend genehmigt. Die Detailangaben der einzelnen Investitionen sind in den Tabellen 2 enthalten. Es sind Nettoinvestitionen in folgendem Umfang geplant: Jahr Steuerfinanziert Abwasser Wasser Seite 6

7 Einwohnergemeinde Seftigen Finanzplan Finanzplan Investitionen Beträge in 1'000 CHF Allgemeiner Haushalt (steuerfinanziert) Abwasserentsorgung Wasserversorgung Investitionen allgemeiner Haushalt Aufgrund des anhaltend erhöhten Spardruckes werden Investitionen ohne Dringlichkeitscharakter seit Jahren aufgeschoben. Der Gemeinderat möchte grundsätzlich, dass die steuerfinanzierten Investitionen im mehrjährigen Durchschnitt aus eigenen Mitteln finanziert werden sollen. Über mehrere Jahre sind daher Investitionen von durchschnittlich bis zu 0.6 Mio. Franken pro Jahr selber tragbar. Die steuerfinanzierten Investitionen im Jahr 2018 bis 2020 sind ausserordentlich hoch, auch weil mit dem geplanten Neubau der Kita / Tagesschule von 1.65 Mio. Franken die Investitionsvorgabe überschritten wird. Dieses Projekt wird jedoch in der Mehrjahresbetrachtung nicht eingerechnet, weil dieses mit dem Erlös aus dem Landverkauf finanziert werden soll. Dafür wird eine Einlage in die Spezialfinanzierung zur Vorfinanzierung von 1 Mio. Franken getätigt. Die Abschreibungen werden dann jährlich aus dieser Spezialfinanzierung genommen und somit wird die Erfolgsrechnung nicht zusätzlich mit Folgekosten belastet. In den übrigen Prognoseperioden wird die Investitionsvorgabe trotzdem um jährlich durchschnittlich 0.3 Mio. überschritten. Bei den Schulliegenschaften stehen insbesondere grössere Sanierungen an, welche aus Spardruck bereits verschoben wurden und nun nicht mehr weiter verzögert werden sollten. Grundsätzlich sollte jedoch das Investitionsvolumen mittelfristig wieder gesenkt werden, damit die Selbstfinanzierung wieder erreicht werden kann. Investitionen Spezialfinanzierungen In den Spezialfinanzierungen Abwasser ist vor allem die generelle Entwässerungsplanung der zweiten Generation (GEP II) vorgesehen. Bis dieses Planungsinstrument ausgearbeitet ist, werden keine grösseren Abwasserprojekte angegangen. In der Wasserversorgung ist der Ersatz der Wasserleitung Oberdorfstrasse im Jahr 2018 eingestellt. Mit der Urnenabstimmung vom 4. März 2018 wurde ein Kredit von 1.3 Mio. Franken bewilligt. Während der Bauphase wurde festgestellt, dass die Mischwasserleitung Rebzelg-Oberdorfstrasse-Hohlenmatt in das Bauprojekt Oberdorfstrasse integriert werden muss. Diese Baukosten wurden nun in den Kredit Ersatz Wasserleitung Oberdorfstrasse integriert und lösen keine Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Kredit von 1.3 Mio. Franken aus. Erweiterungsinvestitionen sind für Erschliessungen in der Gewerbezone ab 2020 zu erwarten. Direkte Erschliessungskosten Wasser und Abwasser infolge UeO Chappelen sind nicht aufgeführt, weil diese gemäss Infrastrukturvertrag zwischen der Gemeinde und der Solviva durch die Bauherrin zu finanzieren sind. Es sind lediglich Begleitungskosten für das Projekt eingestellt gemäss Rahmenkredit vom 15. November Seite 7

8 Einwohnergemeinde Seftigen Finanzplan Mittelflussrechnung Die mittel- und langfristigen Schulden wurden per 1. Januar 2018 mit 3.1 Mio. Franken berücksichtigt. Die Mittelflussrechnung in Tabelle 9 zeigt die Zu- und Abflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit und aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Aus der betrieblichen Tätigkeit werden ab 2019 jährlich Mittelzuflüsse von durchschnittlich 0.56 Mio. Franken erzielt. Mit dem Landverkauf für das Projekt Wohn- und Pflegezentrum Sunneguet wird ein ausserordentlicher Mittelzufluss erwartet. Dieser Mittelfluss wurde im 2018 berücksichtigt. Dieser ermöglicht insbesondere, dass der geplante Neubau Kita / Tagesschule aus diesen Mitteln bezahlt werden kann. Unter Berücksichtigung sämtlicher geplanten Investitionen gemäss Tabellen 8 nimmt die Neuverschuldung ab dem Jahr 2019 erstmals um rund 0.5 Mio. Franken zu. Bis ins Jahr 2022 wird sich das neue Fremdkapital um maximal 3.3 Mio. Franken erhöhen. Somit würde der Schuldenbestand Ende der Prognoseperiode bei maximal 6.4 Mio. Franken liegen. Diese Veränderungen sind in nachfolgender Grafik dargestellt: Beiträge in 1'000 CHF Finanzplan Mittelflussrechnung Bestand flüssige Mittel / kumulierter Schuldenbedarf per Mittelabfluss Investitionstätigkeit Mittelzufluss betriebliche Tätigkeit 6. Ergebnisse der Finanzplanung Die Ergebnisse der Finanzplanung werden in den Tabellen 10 dargestellt. Dabei werden der konsolidierte, steuerfinanzierte und gebührenfinanzierte Haushalt separat dargestellt. Die Gesamtergebnisse ohne Folgekosten werden unter Punkt 1 aufgezeigt. Dabei werden die Ergebnisse aus der betrieblichen Tätigkeit und aus der Finanzierung ohne die Folgekosten aus den Investitionen ab 2018 berücksichtigt. Unter Punkt 2 werden die Nettoinvestitionen aufgeführt. Der neue Fremdmittelbedarf unter Punkt 3 wird aus der Mittelflussrechnung gemäss Tabelle 9 übernommen. Dieser neue Fremdmittelbedarf sowie das Total Fremdmittel werden jeweils kumuliert mit den vorangehenden Prognoseperioden dargestellt. Der Mittelfluss wird im gebührenfinanzierten Haushalt nicht separat gezeigt, sondern nur als Total im Gesamthaushalt (konsolidiert) beziehungsweise im allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert). Die Folgenkosten aus den Investitionen ab 2018 werden unter Punkt 4 ausgewiesen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Abschreibungen nach Nutzungsdauer gemäss Investitionsprogramm in den Tabellen 2, sowie um die Zinsen auf dem neuen Fremdmittelbedarf. Nach Abzug dieser Folgekosten wird das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung ausgewiesen. Im Punkt 5 werden die Einlagen und Entnahmen der finanzpolitischen Reserven berechnet und dargestellt. Einlagen müssen mit zusätzlichen Abschreibungen zwingend vorgenommen werden, wenn im allgemeinen Haushalt ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und die planmässigen Abschreibungen tiefer sind als die Nettoinvestitionen. Entnahmen erfolgen, wenn ein Aufwandüberschuss ausgewiesen werden muss und der Bilanzüberschussquotient kleiner ist als 30 Prozent. Seite 8

9 Einwohnergemeinde Seftigen Finanzplan Gesamtergebnisse Erfolgsrechnung ohne Folgekosten Das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung ohne Folgekosten zeigt den Handlungsspielraum auf. Es ist das Ziel, dass dieser immer positiv ausfällt. Wie sich dieser Handlungsspielraum zusammensetzt, ist in der Prognose Tabelle 8 ersichtlich. Die Prognose der Erfolgsrechnung zeigt, dass der Handlungsspielraum bis 2020 sehr tief ist. Somit können die neuen Folgekosten nicht vollständig aus dem Nettoertrag getragen werden. Die Aufwandüberschüsse aus dem allgemeinen Haushalt werden jedoch über die Entnahmen aus der finanzpolitischen Reserve neutralisiert. In der Erfolgsrechnung wurden die Auswirkungen aus dem Landverkauf für das Projekt Wohn- und Pflegezentrum Sunneguet nicht nochmals abgebildet. Der Nettogewinn nach Einlage in die Vorfinanzierung Kita / Tagesschule von CHF würde dann einmalig das betreffende Jahresergebnis verbessern. Der Zeitplan ist zurzeit ungewiss, weil noch offene Fragen zur Erschliessung bestehen. Der Landverkauf wird erst stattfinden, wenn die rechtskräftigen Baubewilligungen vorliegen. Dies wird wahrscheinlich nicht mehr im Jahr 2018 erfolgen. Eine erneute Budgetierung im 2019 oder Verschiebung wurde bewusst nicht dargestellt, weil die Vergleichbarkeit durch die jährlichen Verschiebungen erschwert wird. Die Prognoseperiode 2021 fällt auffallend positiv auf. Der angenommene Bevölkerungszuwachs per 2021 wird im Lastenausgleich erst 2022 wirksam. Bei den Steuerprognosen wird diese Zunahme bereits im Prognosejahr 2021 berücksichtigt Gesamtergebnisse Erfolgsrechnung mit Folgekosten Die Folgekosten nehmen stetig zu, weil durch die jährlichen Investitionen laufend neue Abschreibungen dazu kommen. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagekategorie, nach Fertigstellung oder Bauvollendung des Projektes. Nicht als Folgekosten werden die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen per 1. Januar 2018 der beendeten Projekten der vergangenen Jahre gerechnet. Diese sind bereits im Ergebnis ohne Folgekosten enthalten. Die Grundlagen des Gesamtergebnisses vor Folgekosten sind in der Prognose Tabelle 8 nach Funktionen und Sachgruppen dargestellt. Die bestehenden Abschreibungen und die neuen Abschreibungen, setzen sich wie folgt zusammen: Allgemeiner Haushalt Bestehende Abschreibungen per Neue Abschreibungen kumuliert ab Total Abschreibungen per Im Prognosejahr 2020 werden erstmals Zinsen auf den neuen Fremdmitteln berücksichtigt. Mit den Zinsannahmen von 0.5 bis 1.25 Prozent werden diese neuen Schulden geringe Folgekosten in Form von Zinsaufwand auslösen im Umfang von CHF bis CHF Das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung mit Folgekosten veranschaulicht, dass mit dem Handlungsspielraum die Folgekosten in Form von neuen Abschreibungen und Zinsen nicht vollständig gedeckt werden (Ausnahme Prognosejahr 2021). Diese Aufwandüberschüsse aus dem allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert) werden durch die Entnahmen aus der finanzpolitischen Reserve vollständig ausgeglichen. Nur im Jahr 2021 wird ein Ertragsüberschuss erwartet, welcher dann eine Einlage in die finanzpolitische Reserve vorsieht. Im allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert) wird nach finanzpolitischer Reserve das Gesamtergebnis Erfolgsrechnung durchgehend mit NULL ausgewiesen Damit sind die ausgewiesenen Ergebnisse im Gesamthaushalt die Summe der Ergebnisse der gebührenfinanzierten Haushalte (Spezialfinanzierungen). Seite 9

10 Einwohnergemeinde Seftigen Finanzplan Finanzplan Entwicklung Ergebnisse Gesamthaushalt Beiträge in 1'000 CHF Gesamtergebnis mit Folgekosten (vor finanzpolitischer Reserve) Finanzpolitische Reserve (+Entnahmen / + Einlagen) Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Handlungsspielraum (Ergebnis ohne Folgekosten) Abschreibungen und Zinsen (Folgekosten) 7. Eigenkapitalnachweis In der Tabelle 12 wird der Eigenkapitalnachweis aufgezeigt. Das Eigenkapital setzt sich nach HRM2 aus den Spezialfinanzierungen (Rechnungsausgleiche), der Vorfinanzierungen (Spezialfinanzierung Kita/Tagesschule, Werterhalt Wasser und Abwasser), der Neubewertungsreserven, der finanzpolitischen Reserve und aus dem Bilanzüberschuss zusammen. Beiträge in 1'000 CHF Finanzplan Eigenkapitalnachweis Spezialfinanzierungen Neubewertungsreserve Vorfinanzierungen Finanzpolitische Reserve Bilanzüberschuss Seite 10

11 Einwohnergemeinde Seftigen Finanzplan Spezialfinanzierungen Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung wies per 31. Dezember 2017 einen Bestand von rund CHF aus. Infolge kleiner Aufwandüberschüsse in einigen Prognoseperioden sinkt der Bestand bis Ende 2023 auf rund CHF Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung wies per 31. Dezember 2017 einen Bestand von rund CHF aus. Infolge der geringen Aufwandüberschüsse in einigen Prognoseperioden sinkt der Bestand bis Ende 2023 auf rund CHF Die Spezialfinanzierung Abfall wies per 31. Dezember 2017 einen Bestand von rund CHF aus. Infolge Ertragsüberschüsse in den Prognoseperioden steigt der Bestand bis Ende 2023 auf rund CHF Vorfinanzierungen Die Vorfinanzierungen Werterhalt Wasser und Abwasser werden in den Prognoseperioden weiterhin durch die Einlagen von 60 Prozent auf den Werterhaltungskosten der Wiederbeschaffungswerte vorgenommen. Die Anschlussgebühren werden ebenfalls in den Werterhalt eingelegt, verringern aber die ordentliche Einlage von 60 Prozent. Mit HRM2 werden Investitionen im Bereich Wasser und Abwasser nicht mehr vollständig abgeschrieben, sondern nach Nutzungsdauer. Die Entnahmen aus dem Werterhalt für die Abschreibungen werden daher kleiner. Seit dem Jahr 2017 werden jedoch auch Entnahmen für den werterhaltenden Unterhalt aus der Erfolgsrechnung getätigt. Trotzdem nehmen die Bestände in den Vorfinanzierungen weiterhin stark zu. Eine weitere Zunahme in den Vorfinanzierungen wird im allgemeinen Haushalt erwartet, weil nach dem Landverkauf eine einmalige Einlage von 1.0 Mio. Franken in die Spezialfinanzierung zur Vorfinanzierung des Neubaus Kita / Tagesschule getätigt werden soll. Die Einlage wird 2018 abgebildet. Finanzpoltische Reserve Die finanzpolitische Reserve enthält die Ertragsüberschüsse aus dem allgemeinen Haushalt. Die Vorschriften für die Einlagen und Entnahmen sind genau geregelt und lassen keinen Spielraum zu. Am 31. Dezember 2017 wies die finanzpolitische Reserve einen Bestand von rund CHF aus. Durch die prognostizierten Aufwandüberschüsse wird dieser Bestand bis Ende 2023 vollständig aufgebraucht sein. Neubewertungsreserven Die Neubewertungsreserve beträgt knapp CHF Im Jahr 2021 wird einmalig ein Anteil in die Schwankungsreserve umgebucht. Ausserdem wird ab 2021 jährlich CHF der Neubewertungsreserve aufgelöst. Der Bestand der Neubewertungsreserve wird per 2023 mit CHF erwartet. Bilanzüberschüsse Der Bilanzüberschuss weist einen Bestand von rund 1.0 Mio. Franken aus. Dies entspricht rund 4 Steueranlagezehnteln. Gemäss Empfehlungen des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) sollte die langfristige Planung auf ein Eigenkapital in der Höhe von rund 3 bis 6 Steueranlagezehnteln ausgerichtet werden, wobei grössere Investitionen oder voraussichtliche Aufwandüberschüsse vorbehalten bleiben. Wird diese Empfehlung beachtet, ist gewährleistet, dass keine Steuern auf Vorrat erhoben werden, geringere Aufwandüberschüsse aber mit dem Eigenkapital aufgefangen werden könnten. 8. Finanzkennzahlen Die Kennzahlen zeigen den finanziellen Zustand eines Finanzhaushaltes. Der Mehrjahresvergleich und insbesondere die Beurteilung der Finanzkennzahlen im gewogenen Mittel (Mittelwertprognose) sind grundsätzlich am Aussagekräftigsten. Die Prognosen der Kennzahlen werden in der Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse in Tabelle 14 aufgelistet. Ein durchschnittlicher Selbstfinanzierungsgrad von 35 Prozent gilt als ungenügend. Das Investitionsvolumen muss deshalb mittelfristig wieder gesenkt werden. Die Prognosen des Zinsbelastungsanteils und Kapitaldienstanteils, sind mit tiefer Belastung als positiv zu bewerten. Der Bruttoverschuldungsanteil ist ebenfalls als gut einzustufen. Der Selbstfinanzierungsanteil von durchschnittlich 7 Prozent muss dagegen als schwach bewertet werden. Zudem deutet der Investitionsanteil im Mittel von 19 Prozent auf eine starke Investitionstätigkeit hin. Seite 11

12 Einwohnergemeinde Seftigen Finanzplan Die wichtigsten Ergebnisse Der Handlungsspielraum nimmt in den Jahren 2019 bis 2021 stetig zu. Die mutmasslichen Steuererträge und die anderen Erträge steigen demnach mehr an als die Aufwendungen. Deshalb wird der Handlungsspielraum auch grösser. Die Steuerprognosen der Einkommenssteuern ab 2019 gehen von einer Zuwachsrate von 1 bis 1.5 Prozent aus. Die Zuwachsraten im Personal- und Sachaufwand werden mit 0.8 bis 1.5 Prozent berücksichtigt. Die angenommene Zunahme der Bevölkerung per 2021 sollte sich bereits im gleichen Jahr zusätzlich positiv auf die Anzahl Steuerpflichtige und damit auf die Steuererträge auswirken. Ein Bevölkerungswachstum beeinflusst auch die Zahlungen in die Lastenausgleiche, weil die Beiträge pro Kopf ausgerichtet werden. Im Lastenausgleichssystem wird eine Bevölkerungszunahme, ein Jahr später, den Aufwand zusätzlich erhöhen. Deshalb sinkt der Handlungsspielraum im Jahr 2022 wieder um rund CHF Nicht nur der Handlungsspielraum nimmt zu sondern auch die Folgekosten. Das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung mit Folgekosten veranschaulicht nämlich, dass mit dem Handlungsspielraum die Folgekosten in Form von neuen Abschreibungen und Zinsen nicht vollständig gedeckt werden (Ausnahme Prognosejahr 2021). Diese Aufwandüberschüsse aus dem allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert) werden durch die Entnahmen aus der finanzpolitischen Reserve vollständig ausgeglichen. Nur im Jahr 2021 wird ein Ertragsüberschuss erwartet, welcher dann eine Einlage in die finanzpolitische Reserve vorsieht. Im allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert) wird nach finanzpolitischer Reserve das Gesamtergebnis Erfolgsrechnung durchgehend mit NULL ausgewiesen. Damit sind die Ergebnisse im Gesamthaushalt (konsolidiert) die Summe der Ergebnisse der gebührenfinanzierten Haushalte (Spezialfinanzierungen). Die steuerfinanzierten Nettoinvestitionen sollen möglichst aus eigenen Mitteln finanziert werden. Im Jahr sind daher Investitionen von durchschnittlich bis zu 0.6 Mio. Franken selber tragbar. Mit dem geplanten Neubau der Kita / Tagesschule wird im Jahr 2019 die Investitionsvorgabe weit überschritten. Dieses Projekt wird jedoch von der Vorgabe ausgeschlossen, weil die Finanzierung hauptsächlich aus dem Erlös des Landverkaufs erfolgt. Über die ganzen Prognoseperioden wird diese Investitionsvorgabe trotzdem um durchschnittlich 0.3 Mio. Franken pro Jahr überschritten. Die gebührenfinanzierten Nettoinvestitionen sind mit durchschnittlich 0.5 Mio. Franken pro Jahr auch überdurchschnittlich hoch. Die Folgekosten dieser gebührenfinanzierten Investitionen werden aber über den Werterhalt finanziert. Somit haben diese nur einen Einfluss auf die Mittelflussrechnung und allfälligem Schuldenwachstum, beziehungsweise Zinsanstieg. Gesamthaft bewegt sich das Investitionspotenzial im maximal möglichen Bereich. Langfristig muss der Investitionsbedarf wieder tiefer ausfallen. Aus der Mittelflussrechnung geht hervor, dass durch die hohe Investitionstätigkeit die Neuverschuldung ab dem Jahr 2019 erstmals um rund 0.5 Mio. Franken zunimmt. Bis ins Jahr 2022 wird sich das neue Fremdkapital um maximal 3.3 Mio. Franken erhöhen. Somit würde der Schuldenbestand Ende der Prognoseperiode bei maximal 6.4 Mio. Franken liegen. Im Eigenkapitalnachweis geht hervor, dass die Spezialfinanzierungen abnehmen werden. Insbesondere im Wasser und Abwasser werden Aufwandüberschüsse erwartet, welche aus dem vorhandenen Spezialfinanzierungen (Rechnungsgleich) entnommen werden. Da die Bestände noch genügend hoch sind, werden in der Finanzplanungsperiode keine Gebührenanpassungen nötig. Die Vorfinanzierungen nehmen zu. Es handelt sich dabei um die Einlagen in die Werterhalte. Die finanzpolitische Reserve wird durch die Aufwandüberschüsse aus dem allgemeinen Haushalt bis 2023 aufgebraucht sein. Die Neubewertungsreserve wird ab 2021 innert 5 Jahren aufgelöst. Der Bilanzüberschuss bleibt unverändert. Die Finanzkennzahlen zeigen, dass die Gemeinde Seftigen grundsätzlich gute bis genügende Ergebnisse erwarten kann. Insbesondere die durchschnittlichen Kennzahlenergebnisse über die Planungsperioden weisen auf möglichen Handlungsbedarf hin. Der Investitionsanteil zeigt eine starke Investitionstätigkeit. Als Folge davon ist der Selbstfinanzierungsgrad weit unter 100 Prozent. Somit können die Investitionen nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden. So nehmen die Nettoschulden zu und damit werden auch der Nettoverschuldungsquotient und der Bruttoverschuldungsanteil höher. Der Zinsbelastungsanteil ist immer noch sehr gut, weil das tiefe Zinsniveau kaum Zinsbelastungen erwirkt. Seite 12

13 Einwohnergemeinde Seftigen Finanzplan Fazit: Aus dem Finanzplan kann entnommen werden, dass die Gemeinde Seftigen einen gesunden, aber keinen überragenden Finanzhaushalt hat. Somit besteht kurz- bis mittelfristig kein dringender Handlungsbedarf für Anpassungen der Steueranlagen oder Gebührenansätzen. Die Investitionstätigkeit muss aber mittelfristig wieder abnehmen. Auch Sparbemühungen der Gemeinde müssen weiterhin beibehalten werden. Die direkt beeinflussbaren Bereiche und Aufwendungen werden leider immer weniger. Oftmals sind Gemeinden von übergeordneten Instanzen und Bestimmungen des Kantons und Bundes abhängig. Der Kanton Bern bemüht sich zwar um Entlastungsmassnahmen. Diese sind jedoch nicht immer positiv für die Gemeinden und leider vermehrt nur für den Kanton eine Entlastung. Beim Lastenausgleichsystem, aber auch bei den Steuerprognosen sind die Entwicklungstendenzen weiterhin schwierig abschätzbar. Deshalb ist die laufende Beobachtung und Beurteilung der finanziellen Situation unabdingbar. Seite 13

14 Einwohnergemeinde Seftigen Finanzplan Genehmigung Der Gemeinderat von Seftigen hat den vorliegenden Finanzplan an seiner Sitzung vom 29. Oktober 2018 beraten und genehmigt. Über die Ergebnisse des Finanzplanes wird an der Gemeindeversammlung vom 26. November 2018 orientiert Seftigen, 29. Oktober 2018 Die Finanzverwalterin Andrea Giger NAMENS DES GEMEINDERATES SEFTIGEN Der Präsident Der Sekretär Urs Indermühle Christian Haueter Seite 14

15 Finanzplan Tabelle 14: ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE Beträge in CHF 1'000 Mittelwert Prognose FINANZIELLER HANDLUNGSSPIELRAUM Gesamthaushalt (konsolidiert) Allgemeiner Haushalt (steuerfinanziert) ERGEBNIS GESAMTHAUSHALT Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung = operatives Ergebnis a.ordentliches Ergebnis = Gesamtergebnis Nettoinvestitionen 1'991 2'227 1'824 1' '547 Finanzanlagen ERGEBNIS ALLGEMEINER HAUSHALT Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung = operatives Ergebnis a.ordentliches Ergebnis = Gesamtergebnis steuerfinanzierte Nettoinvestitionen 809 1'807 1'027 1' steuerfinanzierte Finanzanlagen ERGEBNIS SPEZIALFINANZIERUNGEN Abwasserentsorgung: Gesamtergebnis Selbstfinanzierungsgrad 55% 42% 58% 200% 92% Kostendeckungsgrad 101% 99% 99% 99% 98% 98% 99% Werterhaltungsquote 11% 11% 12% 12% 13% 14% 12% Wasserversorgung: Gesamtergebnis Selbstfinanzierungsgrad 9% 210% 14% 13% 16% 127% 17% Kostendeckungsgrad 101% 100% 100% 99% 98% 98% 99% Werterhaltungsquote 8% 9% 9% 10% 10% 10% 9% Abfallentsorgung: Gesamtergebnis Selbstfinanzierungsgrad Kostendeckungsgrad 109% 104% 104% 102% 101% 100% 103% EIGENKAPITALNACHWEIS Spezialfinanzierungen Globalbudgetbereiche Vorfinanzierungen 4'271 4'465 4'651 4'827 5'002 5'171 Reserven (finanzpol. Reserve) Neubewertungsreserve FV übriges Eigenkapital Bilanzüberschuss-/fehlbetrag 1'003 1'003 1'003 1'003 1'003 1'003 FINANZKENNZAHLEN Gesamthaushalt: Nettoverschuldungsquotient (NVQ) 3% 39% 65% 83% 87% 87% 62% Selbstfinanzierungsgrad (SFG) 21% 22% 28% 38% 69% 93% 35% 15

16 Finanzplan Tabelle 14: ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE Beträge in CHF 1'000 Mittelwert Prognose Zinsbelastungsanteil (ZBA) -0.1% 0.0% 0.1% 0.2% 0.4% 0.4% 0.2% Bruttoverschuldungsanteil (BVA) 68% 72% 89% 99% 102% 101% 89% Investitionsanteil (INA) 23% 27% 21% 21% 11% 7% 19% Kapitaldienstanteil (KDA) 4% 5% 6% 6% 7% 7% 6% Nettoschuld in Franken pro Einw.(N/EW) '483 1'940 2'054 2'073 1'425 Selbstfinanzierungsanteil (SFA) 6% 6% 7% 9% 7% 7% 7% Nettozinsbelastungsanteil (NZB) 0.2% 0.1% 0.2% 0.5% 0.8% 0.8% 0.5% Massgeb. Eigenkap. pro EW (MEK/EW) 1'064 1'047 1'007 1' '003 Allgemeiner Haushalt: Selbstfinanzierungsgrad (SFG) allg. HH 19% 13% 26% 38% 83% 61% 31% Bilanzüberschussquotient (BÜQ) 22% 21% 20% 19% 19% 19% 20% 16

17 Finanzplan Tabelle 10: Ergebnisse der Finanzplanung - konsolidierter Haushalt Version vom Beträge in CHF 1'000 P r o g n o s e p e r i o d e Basisjahr Erfolgsrechnung (ohne Folgekosten) 1.a Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit b Ergebnis aus Finanzierung operatives Ergebnis c ausserordentliches Ergebnis total: 1.d Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten Investitionen und Finanzanlagen total: 2.a steuerfinanzierte Nettoinvestitionen 809 1'807 1'027 1' '825 2.b gebührenfinanzierte Nettoinvestitionen 1' '459 2.c Finanzanlagen Finanzierung von Investitionen/Anlagen 3.a neuer Fremdmittelbedarf '862 2'996 3'251 3'294 3.b bestehende Schulden 3'100 3'100 3'100 3'100 3'100 3'100 3.c total Fremdmittel kumuliert 3'100 3'644 4'962 6'096 6'351 6' Folgekosten neue Investitionen/Anlagen 16 4.a Abschreibungen b Zinsen gemäss Mittelfluss c Folgebetriebskosten/-erlöse total: 4.d Total Investitionsfolgekosten '086 4.e Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten f Gesamtergebnis Erfolgsrg. mit Folgekosten Finanzpolitische Reserve (allg. HH) total: 5.a Ergebnis vor Einlage/Entnahme finanzpol. Reserve b Einlage finanzpolitische Reserve (zus. Abschr.) c Entnahme finanzpolitische Reserve (BÜQ <= 30%) d Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Deckung in Steueranlagezehnteln (StAnZl) total: 6.a 1 StAnZl b Gesamtergebnis in StAnZl

18 Finanzplan Tabelle 10: Ergebnisse der Finanzplanung - allgemeiner Haushalt Version vom Beträge in CHF 1'000 P r o g n o s e p e r i o d e Basisjahr Erfolgsrechnung (ohne Folgekosten) 1.a Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit b Ergebnis aus Finanzierung operatives Ergebnis c ausserordentliches Ergebnis total: 1.d Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten Investitionen und Finanzanlagen 2.a steuerfinanzierte Nettoinvestitionen 809 1'807 1'027 1' b Finanzanlagen Finanzierung von Investitionen/Anlagen 3.a neuer Fremdmittelbedarf '862 2'996 3'251 3'294 3.b bestehende Schulden 3'100 3'100 3'100 3'100 3'100 3'100 3.c total Fremdmittel kumuliert 3'100 3'644 4'962 6'096 6'351 6' Folgekosten neue Investitionen/Anlagen 4.a Abschreibungen b Zinsen gemäss Mittelfluss c Folgebetriebskosten/-erlöse total: 4.d Total Investitionsfolgekosten e Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten f Gesamtergebnis Erfolgsrg. mit Folgekosten Finanzpolitische Reserve total: 5.a Ergebnis vor Einlage/Entnahme finanzpol. Reserve b Einlage finanzpolitische Reserve (zus. Abschr.) c Entnahme finanzpolitische Reserve (BÜQ <= 30%) d Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Deckung in Steueranlagezehnteln (StAnZl) total: 6.a 1 StAnZl b Gesamtergebnis in StAnZl

19 Finanzplan Tabelle 10: Ergebnisse der Finanzplanung - gebührenfinanzierter Haushalt Version vom Beträge in CHF 1'000 P r o g n o s e p e r i o d e Basisjahr Erfolgsrechnung (ohne Folgekosten) 1.a Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit b Ergebnis aus Finanzierung operatives Ergebnis c ausserordentliches Ergebnis total: 1.d Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten Investitionen und Finanzanlagen 2.a gebührenfinanzierte Nettoinvestitionen 1' b gebührenfinanzierte Finanzanlagen Folgekosten neue Investitionen/Anlagen 4.a Abschreibungen total: 4.d Total Investitionsfolgekosten e Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten f Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Selbstfinanzierung und SFG total: 7.a Selbstfinanzierung gebührenfinanziert '431 7.b Selbstfinanzierungsgrad alle Spez.fin. 22% 59% 30% 39% 55% 440% 41% 19

20 Finanzplan Tabelle 9: Mittelflussrechnung Version vom Beträge in CHF 1'000 Mittelzuflüsse (+) und Mittelabflüsse (-) Bemerkungen 1. Bestand flüssige Mittel per '774 1' gemäss Hilfstab. Bestände 2. neues Fremdkapital/flüssige Mittel per '862-2'996-3'251 Endbestand Vorjahr + Veränderung lfd. Jahr 3. Mittelzu-/-abflüsse aus betrieblicher Tätigkeit: 1' davon steuerfinanzierter Haushalt 1' inkl. Folgekosten neue Investitionen 5. davon gebührenfinanzierter Haushalt Folgekosten u.einlagen (+) / Entnahmen (-) 6. Mittelzu-/-abflüsse aus Investitionstätigkeit: -1'991-2'227-1'824-1' davon steuerfinanzierter Haushalt '807-1'027-1' Investitionen und Sachanl. Finanzvermögen 8. davon gebührenfinanzierter Haushalt -1' gemäss Tab. 2, Investitionen 9. Mittelzu-/-abflüsse aus Finanzierungstätigkeit: davon Ergebnis aus Finanzierung davon Finanzanlagen gem. Hilfstab. Bestände 12. davon Aktivzins neuer Bestand flüssige Mittel davon Passivzins neues Fremdkapital Bestand flüssige Mittel per ' Bestand neues Fremdkapital per '862-2'996-3'251-3'294 20

21 Finanzplan Tabelle 12: EIGENKAPITALNACHWEIS Version vom Beträge in CHF 1'000 P r o g n o s e p e r i o d e Basisjahr Veränderung Endbestand Veränderung Endbestand Veränderung Endbestand Veränderung Endbestand Veränderung Endbestand Veränderung Endbestand 29 Eigenkapital 5'296 6'395 6'509 6'587 6'803 6'876 6' Spezialfinanzierungen Spezialfinanzierungen im EK Feuerwehr, zweiseitig Wasserversorgung Abwasserentsorgung Abfallentsorgung Elektrizitätsversorgung x Gasversorgung x Kabelversorgung x Reserve SF x Reserve SF x Reserve SF WE x Reserve SF WE x Übertragung VV nach Art. 85a Globalbudgetbereiche 2920x Rücklagen in Globalbudgetb Vorfinanzierungen Allgemeiner Haushalt 0.0 1' ' ' ' ' ' ' Wasserversorgung Werterhalt ' ' ' ' Abwasserentsorgung Werterhalt 2' ' ' ' ' ' ' x Reserve SF WE 1 Werterhalt x Reserve SF WE 2 Werterhalt Reserven Finanzpolitische Reserve Neubewertungsreserve FV Neubewertungsreserve FV Schwankungsreserve x Marktwertreserve übriges Eigenkapital 2980x übriges Eigenkapital Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 1' ' ' ' ' ' kumulierte Ergebnisse Vorjahre 1' ' ' ' ' ' '

22 Finanzplan Version vom Seite 1 Tabelle 8: Prognose der Erfolgsrechnung - nach funktionaler Gliederung Beträge in CHF 1'000 AUFWAND Wachstumsrate Funktion Text total pro Jahr 0 Allgemeine Verwaltung % -0.2% 1 öffentliche Ordnung/Sicherheit % 1.2% 2 Bildung 1' ' ' ' ' ' % 3.3% 3 Kultur, Sport, Freizeit, Kirche % 0.2% 4 Gesundheit % 0.9% 5 Soziale Sicherheit 1' ' ' ' ' ' % 1.3% 6 Verkehr % 2.0% 7 Umwelt u. Raumordnung % 0.5% 8 Volkswirtschaft % -4.0% 9 Finanzen und Steuern % -0.4% steuerfinanzierter Aufwand: 6' ' ' ' ' ' % 1.5% Spezialfinanzierungen: 150 Feuerwehr Kabelfernsehen Abwasserentsorgung % 1.8% 710 Wasserversorgung % 1.4% Reserve Spezfin. mit WE Reserve Spezfin. mit WE Abfallentsorgung % -0.3% 8711 Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Reserve Spezialfinanzierung Reserve Spezialfinanzierung gebührenfinanzierter Aufwand: 1' ' ' ' ' ' % 1.2% Aufwand total 7' ' ' ' ' ' % 1.5% 22

23 Finanzplan Version vom Seite 2 Tabelle 8: Prognose der Erfolgsrechnung - nach funktionaler Gliederung Beträge in CHF 1'000 ERTRAG Wachstumsrate Funktion Text total pro Jahr 0 Allgemeine Verwaltung % 1.8% 1 öffentliche Ordnung/Sicherheit % -0.1% 2 Bildung % 4.7% 3 Kultur, Sport, Freizeit, Kirche % 0.2% 4 Gesundheit Soziale Sicherheit % 0.5% 6 Verkehr % -2.3% 7 Umwelt u. Raumordnung % -1.4% 8 Volkswirtschaft % -1.7% 9 Finanzen und Steuern 5' ' ' ' ' ' % 2.6% steuerfinanzierter Ertrag: 6' ' ' ' ' ' % 2.3% Spezialfinanzierungen: 150 Feuerwehr Kabelfernsehen Abwasserentsorgung % 1.8% 710 Wasserversorgung % 1.4% Reserve Spezfin. mit WE Reserve Spezfin. mit WE Abfallentsorgung % -0.3% 8711 Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Reserve Spezialfinanzierung Reserve Spezialfinanzierung gebührenfinanzierter Ertrag: 1' ' ' ' ' ' % 1.2% Ertrag total 7' ' ' ' ' ' % 2.2% Handlungsspielraum Mittel: 82.0 (allg. Haushalt vor neuen Invest.) 23

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