Gemeinde Hasle Dorf 15 / 6166 Hasle / Siedlungsleitbild

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1 Gemeinde Hasle Dorf 15 / 6166 Hasle / info@hasle-lu.ch Siedlungsleitbild 17. April 2014

2 Lesehilfe: Strategische Festlegungen sind im Text grau hinterlegt. Baubegriffe: Mit der Einführung der IVHB werden einige bisher gültige Baubegriffe durch neue ersetzt. Im Sinne einer einheitlichen Begriffsverwendung werden hier auch für zukünftige Entwicklungen die aktuell gültigen Baubegriffe verwendet. Abkürzungen: BZR: Bau- und Zonenreglement DEFH: Doppeleinfamilienhaus EFH: Einfamilienhaus FFF: Fruchtfolgeflächen GSchV: Gewässerschutzverordnung des Bundes IVHB: Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe MFH: Mehrfamilienhaus MIV: Motorisierter Individualverkehr ÖV: Öffentlicher Verkehr PBG: Planungs- und Baugesetz REFH: Reiheneinfamilienhaus REP: Regionaler Entwicklungsplan RPG: Raumplanungsgesetz des Bundes RP: Richtplan SLB: Siedlungsleitbild UBE: UNESCO Biosphäre Entlebuch Impressum Kontakt: Gemeindeverwaltung Hasle Dorf Hasle / info@hasle-lu.ch Bearbeitung: Burkhalter Derungs AG Rüeggisingerstrasse 29 Postfach Emmenbrücke info@bdplan.ch Stand: Letzte Änderung: April 2014 Verabschiedung durch Gemeinderat: 17. April 2014 Projekt: / Datei: Hasle_Siedlungsleitbild_ indd

3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Ausgangslage Ziele und Zweck Organisation und Vorgehen Grundlagen 6 2. Position der Gemeinde 7 3. Demographische Entwicklung und Wirtschaft Bevölkerungsentwicklung Wirtschaftliche Entwicklung Wohnungsbau Räumliche Entwicklung Bisherige Entwicklung Aktueller Stand Siedlungsflächenpotenziale Unausgeschöpftes Einwohnerpotenzial (Innenentwicklung) Herleitung Flächenbedarf bis Räumliche Entwicklungsstrategie (bis 2029) Siedlungsentwicklung nach Zusammenfassung 22 Beilagen 22

4 4 1. Einleitung 1.1 Ausgangslage Übergeordnete Planung Der Kantonale Richtplan 2009 verlangt in der Koordinationsaufgabe S1-3 von den Gemeinden die Erarbeitung von Siedlungsleitbildern «Als Grundlage und Voraussetzung für die bedarfsgerechte, etappierte Erweiterung der Bauzonen». Die Anforderungen an ein Siedlungsleitbild sind in der kantonalen Arbeitshilfe vom Juli 2011 definiert. Zukünftige Anpassungen am Zonenplan oder am Bau- und Zonenreglement erfordern für die Kantonale Genehmigung ein Siedlungsleitbild als Grundlage. Nachdem die Stimmbevölkerung im März 2013 Ja zum revidierten Raumplanungsgesetz gesagt hat, erfolgt die schrittweise Umsetzung auf allen Planungsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden). Das revidierte Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Luzern wurde am in Kraft gesetzt. Mit dem neuen PBG werden auch im Kanton Luzern die schweizweit harmonisierten Baubegriffe (IVHB) eingeführt. Damit werden z.b. die bisher gebräuchliche Ausnützungsziffer durch die Überbauungsziffer und die Geschossigkeit durch die Gesamthöhe abgelöst. Die Gemeinden haben ihre Zonenpläne und das Bau- und Zonenreglement auf die neuen Baubegriffe anzupassen. Das Siedlungsleitbild dient hier ebenfalls als Grundlage. Die In-Kraft-Setzung des revidierten Raumplanungsgesetzes auf Bundesebene ist für das Frühjahr 2014 vorgesehen. Danach haben die Kantone ihre Richtpläne anzupassen. Während dieser Frist (bis ca. Ende 2015) darf die Siedlungsfläche der Kantone insgesamt nicht vergrössert werden. Für die strategische Siedlungsplanung heisst dies, dass die räumliche Entwicklung zukünftig noch stärker auf die Innenentwicklung auszurichten ist und Siedlungserweiterungen in die Flächen noch zurückhaltender vorzunehmen sind. Für Letzteres haben Bund und Kanton die Hürden bereits heute höher gesetzt. Stand der Ortsplanung Die letzte Gesamtrevision der Ortsplanung Hasle wurde 2009 vom Regierungsrat genehmigt. Seither gab es diverse kleinere Änderungen der Nutzungsplanung. Kommunale Siedlungsstrategie Die wichtigsten Grundsätze zur künftigen Entwicklung hat die Gemeinde bereits in ihrem Leitbild definiert. Die darin enthaltenen Aussagen sind grundsätzlich weiterhin gültig. Zusätzlich sind die Ziele der UNESCO Biosphäre Entlebuch (UBE) zu berücksichtigen. Mit dem vorliegenden Siedlungsleitbild soll die Strategie auf die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen abgestimmt und zusätzlich präzisiert werden. Die Strategie entspricht der Vorgabe für die räumliche Umsetzung der baulichen Entwicklung.

5 5 1.2 Ziele und Zweck Das Siedlungsleitbild verfolgt verschiedene Ziele und Zwecke: 1. Erarbeitung einer langfristigen Strategie zur räumlichen Entwicklung Die Gemeinde definiert ihre zukünftige Siedlungsentwicklung nach kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklungsschritten. Der Planungshorizont umfasst dabei rund 15 Jahre. Grafik 1: 15-jähriger Planungshorizont. 2. Koordination der räumlichen Entwicklung Die räumliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde kann frühzeitig mit den umliegenden Gemeinden sowie den übergeordneten Planungen des Kantons und des Bundes koordiniert werden. 3. Instrument zur Kommunikation und Führung Das Siedlungsleitbild dient als Kommunikationsinstrument gegenüber der Bevölkerung, den Behörden und potenziellen Investoren. Dem Gemeinderat dient es als Leitlinie und Führungsinstrument bei raumrelevanten Fragen und Entscheidungen. 4. Grundlage für die Nutzungsplanung in der Gemeinde Die Vorgaben aus dem Siedlungsleitbild werden anschliessend in der Nutzungsplanung schrittweise umgesetzt. 1.3 Organisation und Vorgehen Das vorliegende Siedlungsleitbild wurde zwischen Sommer 2013 und Frühling 2014 in einer Planungsgruppe erarbeitet, für welche eigens die Kommission Siedlungsleitbild einberufen wurde. Die Kommission wurde durch Vertreter des Gemeinderats, der Controlling-Kommission und der Bevölkerung breit abgestützt. Kommission Siedlungsleitbild (KSLB): Protokoll, Administration: Planer: Bruno Schnider (Präsident), Pirmin Bucher, Peter Duss, Röbi Emmenegger, Pius Felder, Thomas Röösli und Bruno Stadelmann. Jeanette Odermatt-Lingg (Gemeindeschreiberin). Burkhalter Derungs AG, Daniel Näpflin. Der Projektablauf gliedert sich in die folgenden Arbeitsschritte: Arbeitsschritte Termine Erarbeitung der Grundlagen und Abklärung der Rahmenbedinungen Ab Juli 2013 Startsitzung (SWOT-Analyse, Position der Gemeinde) 3. Sept Schriftl. Umfrage (an Gewerbebetriebe und Eigentümer mit Baulandreserven) Sept. / Okt Sitzung (Quartieranalyse, Siedlungsflächenpotenziale) 16. Okt. 2013

6 6 Grundeigentümergespräche: Es wurden mit allen Grundeigentümern Gespräche geführt, welche: -- grössere, unbebaute Grundstücke in bestehenden Bauzonen besitzen, -- Flächen im «übrigen Gebiet» besitzen, welche sich für die Siedlungsentwicklung eignen. Dabei wurden die Entwicklungsabsichten der Eigentümer sowie das zukünftige Entwicklungspotenzial der jeweiligen Grundstücke ermittelt. Nov Sitzung (räumliche Entwicklung) 26. Nov Sitzung (konsolidierter Entwurf) 19. Feb konsolidierter Entwurf Siedlungsleitbild Ende Feb Eingabe zur Stellungnahme Kanton Anfang März 2014 öffentliche Infoveranstaltung 25. März 2014 allfällige Bereinigungen Siedlungsleitbild April 2014 Beschluss Gemeinderat, Kenntnisnahme durch Gemeindeversammlung (GV) Mai Grundlagen Die Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung bewegen sich in einem begrenzten Rahmen, welcher durch Gesetze, übergeordnete oder parallel laufende Planungen sowie weitere Faktoren abgesteckt wird. Dabei sind insbesondere diejenigen Vorgaben speziell zu beachten, welche neu sind oder bedeutende Änderungen bzw. Einschränkungen für die Planung mit sich bringen: Bundesgesetze: (1) Revidiertes Raumplanungsgesetz (RPG) vom 1. Jan (2) Störfallverordnung des Bundes vom 1. April 2013 (3) Revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 1. Juli 2011 Kant. Gesetze: (4) Revidiertes Planungs- und Baugesetz (PBG), ab 1. Jan (5) Revidierte Planungs- und Bauverordnung (PBV), ab 1. Jan Kant. Planung: (6) Kantonaler Richtplan 2009 (Revision und Anpassung an neues RPG ab 2014) (7) Neue Strategie bzgl. Fruchtfolgeflächen ab 2012 (vgl. Arbeitshilfen) (8) Agglomerationsprogramm Luzern, 2. Generation (2012) Regionalplanung: (9) Regionaler Entwicklungsplan UNESCO Biosphäre Entlebuch, April 2011 (10) UNESCO Biosphäre Entlebuch Kantonale Inventare: (11) Bauinventar (BILU) und kantonales Denkmalverzeichnis (KDV) Kant. Arbeitshilfen: (12) Wegleitung kommunales Siedlungsleitbild 2011 (13) Ortsplanungen mit Bebauungskonzepten 2011 (14) Fruchtfolgeflächen: Merkblatt für das Vorgehen bei Einzonungsbegehren 2012 (15) Siedlungsentwicklung nach innen 2013 (16) Arbeitshilfe Kompensationsprojekte für Fruchtfolgeflächen 2013 Planung Gemeinde: (17) Erschliessungsrichtplan (2009) (18) Leitbild der Gemeinde (2011) (19) Altersleitbild der Gemeinde (2008) (20) Gesamtrevision der Ortsplanung

7 7 2. Position der Gemeinde Die wichtigsten Grundsätze der zukünftigen Entwicklung hat die Gemeinde bereits 2011 in ihrem Leitbild definiert. Diese sind grundsätzlich weiterhin gültig. Als Grundlage für die zukünftige Siedlungsstrategie werden nachfolgend weitere, spezifisch auf die Siedlungsentwicklung ausgelegte, Grundsätze formuliert. Diese basieren u.a. auf der Stärken-Schwächen-Analyse (sog. SWOT-Analyse) in Beilage 1, welche durch die Kommission Siedlungsleitbild erarbeitet wurde. Regionale Bedeutung Ausgangslage: Absichten: Gemäss REP UBE soll die Siedlungsentwicklung primär in den Gemeinden im Haupttal des Entlebuchs, wozu auch Hasle gehört, erfolgen. Dies schliesst sowohl die Wohn- als auch die Arbeitsnutzung ein. Mit dem Dorfteil Heiligkreuz besteht in Hasle ein attraktives Freizeit- und Erholungsangebot mit einem Ortsbild von nationaler Bedeutung. Heiligkreuz geniesst als Wallfahrts- und Kraftort überregionale Bekanntheit. Die Stellung von Hasle innerhalb der Region soll gestärkt werden. Wohnen Ausgangslage: Absichten: Hasle hat sich aufgrund seiner Lage und den landschaftlichen Qualitäten als Wohngemeinde profiliert. Das intakte Dorfbild und aktive Vereinsleben zeichnen die Gemeinde aus. Die Besorgungen des täglichen Bedarfs können in Hasle vorgenommen werden. Für grössere Einkäufe bieten sich die Nachbargemeinden Schüpfheim oder Entlebuch an. Die Position von Hasle als Wohngemeinde soll gestärkt werden. Dies soll mit einem sorgsamen Umgang mit dem Dorfbild und einer gezielten Förderung von Infrastrukturen (z.b. Wohnen im Alter, Angebot kleiner Wohnungen) erreicht werden. Arbeiten Ausgangslage: Absichten: Die Gemeinde Hasle weist nebst diversen kleinen und mittleren Gewerbebetrieben ein grosses Unternehmen auf: die Müller Martini Maschinen und Anlagen AG. Mit aktuell rund 180 Mitarbeitenden, wovon etwa 10% Auszubildende sind, ist diese Firma ein wichtiger Arbeitgeber für Hasle und für die Region. Dies hat den Nachteil, dass in konjunkturell schwierigen Zeiten aufgrund der Grösse des Unternehmens in absoluten Zahlen mehr Arbeitnehmer von Kurzarbeit oder Stellenabbau betroffen sind als bei einem kleinen Betrieb. Diverse bestehende Gewerbebetriebe müssen sich mit Fragen der künftigen Entwicklung auseinandersetzen. Im Falle einiger Betriebe geht es um die Frage von Erweiterungsmöglichkeiten. Andere kämpfen mit dem Problem, dass ihre Unternehmen nicht zonenkonform sind. Das ortsansässige Gewerbe soll bei Erweiterungsabsichten nach Möglichkeit unterstützt werden. Die Neuansiedlung regionaler Unternehmen ist erwünscht, wird aber nicht aktiv gefördert. Im Falle nutzungsplanerischer Probleme hilft die Gemeinde nach ihren Möglichkeiten.

8 8 Verkehr Ausgangslage: Absichten: Hasle ist durch die Kantonsstrasse K10 für den motorisierten Verkehr sowie mit der Bahnlinie S6 erschlossen. Mit der Bahnlinie S6 besteht eine direkte Verbindung in die Stadt Luzern und nach Langnau. Die Fahrt mit dem Zug ist um knapp 10 Minuten kürzer als mit dem Auto, doch verkehrt die S6 nur im Stundentakt. Da der RegioExpress (RE) in Hasle nicht anhält, sondern nur in den Nachbargemeinden Schüpfheim und Entlebuch, ist die ÖV-Anbindung für viele Einwohner nicht attraktiv. Zudem ist die Lage des Bahnhofs eher dezentral. Seitens Gemeinde wurden schon viele Anstrengungen unternommen, um den RE-Halt zu erwirken. Alle bisherigen Bemühungen sind gescheitert und die Optimierungsabsichten der SBB sind auch für die Zukunft nicht vielversprechend. Die Busverbindungen nach Heiligkreuz und Habschwanden / Bramboden ergänzen das ÖV-Angebot. Zudem gibt es morgens und abends Buskurse, welche die Anbindung an den RE-Halt in Entlebuch sicherstellen. Ein Ausbau des heutigen ÖV-Angebots wie beispielsweise Taktverdichtung der S-Bahn oder ein Schnellzugshalt würde zwar seitens der Bevölkerung sehr begrüsst, ist aber aus Kosten- Nutzen-Überlegungen nicht realistisch. Zumindest soll das bestehende ÖV-Angebot nicht abgebaut werden. Siedlungsentwicklungen sind auf den ÖV abzustimmen. Siedlungsentwicklung Ausgangslage: Die Bodenpreise in Hasle liegen in einem moderaten Rahmen. Die vorhandenen Baulandreserven sind gemäss Grundeigentümerbefragung grösstenteils verfügbar. Für diverse Flächen besteht aber aufgrund ihrer ungünstigen Standortfaktoren (Lage, Erschliessung, Exposition, Umgebung u.a.) nur sehr geringe Nachfrage. Absichten: Für Baulandreserven mit ungünstigen Standortfaktoren sollen nach der Fristansetzung von 8 Jahren gemäss 38 des revidierten Planungs- und Baugesetzes Auszonungen geprüft werden. So kann sich die Gemeinde einen gewissen Handlungsspielraum bewahren und dort Siedlungsentwicklungen fördern, wo sie sinnvoll sind. Dies ist insbesondere im Dorf der Fall, wo die nötigen Infrastrukturen bereits vorhanden sind. 3. Demographische Entwicklung und Wirtschaft 3.1 Bevölkerungsentwicklung In den letzten 30 Jahren unterlag die Einwohnerzahl einigen Schwankungen. Während das langjährige Mittel der jährlichen Bevölkerungsentwicklung bei rund +0.2% lag, kann für die letzten 5 Jahre ein Zuwachs von knapp 0.75% konstatiert werden. Ein Vergleich mit den Werten der Region Entlebuch zeigt, dass Hasle im langjährigen Mittel dasselbe Wachstum aufwies. Werden hingegen nur die letzten 5 Jahre betrachtet, lag das jährliche Bevölkerungswachstum von Hasle durchschnittlich um rund 0.3% höher.

9 9 Grafik 2: Bevölkerungsentwicklung 1981 bis 2012 (Quelle: LUSTAT). Altersklassen Die demografische Alterung ist eine Erscheinung, welche schweizweit festgestellt werden kann. Ein Vergleich der Alterspyramiden von Hasle mit einer zeitlichen Differenz von rund 20 Jahren zeigt eine deutliche Zunahme der Personen im mittleren Alter. In den nächsten Jahrzehnten wird sich dieser Trend fortsetzen. Damit stellen sich künftig für die Gemeinde neue Herausforderungen. Da die umliegenden Gemeinden mit denselben Aufgaben konfrontiert sind, schlossen sich die Gemeinden der UNESCO Biosphäre Entlebuch zusammen und erarbeiteten in einem koordinierten Vorgehen eigene Altersleitbilder. Seit 2008 verfügt Hasle über ein Altersleitbild, welches auf Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen hinweist und Massnahmen dazu vorschlägt. Grafik 3: Altersstruktur 1991 (Quelle: LUSTAT). Grafik 4: Altersstruktur 2010 (Quelle: LUSTAT).

10 10 Schülerzahlen Der heutige Gesamtbestand der Schüler entspricht etwa demjenigen vor 20 Jahren. In den Jahren dazwischen gab es eine ziemlich konstante Zunahme, welche von einer zweistufigen Abnahme gefolgt war. Das Maximum wurde im Jahre 2004 erreicht und lag um rund 30% über dem heutigen Wert. Ab dem Schuljahr 2014/15 wird die Gemeinde Hasle in Ergänzung zu den bereits vorhandenen Sekundarniveaus B und C ein eigenes Niveau A führen (bis anhin in Entlebuch). Schulraumkapazitäten sind ausreichend vorhanden. Damit wird eine Erhöhung der Niveaudurchlässigkeit erzielt. Das erweiterte Schulangebot bedeutet eine Attraktivitätssteigerung für Familien und kann mitunter ein Grund sein, nach Hasle zu ziehen. Grafik 5: Entwicklung der Schülerzahlen (Quelle: LUSTAT). Entwicklung bis 2029 Hasle möchte seine Position als Wohngemeinde stärken. Einerseits kann sie dies mit einem gepflegten und ansprechenden Dorfbild sowie einem sorgsamen Umgang mit der Landschaft tun. Andererseits kann sie dies erreichen, indem die Möglichkeiten für ein den Bedürfnissen angepasstes Wohnangebot ausgeschöpft werden. Die Einführung einer eigenen Sekundarstufe bewirkt zudem eine Steigerung der Familienfreundlichkeit. Angestrebte Bevölkerungsentwicklung bis 2029 Das Ziel des durchschnittlichen, jährlichen Bevölkerungswachstums wird bei 0.5% gesetzt. Das entspricht auch der Wachstumsrate, welche seitens Kanton für Hasle als sinnvoll erachtet wird. Damit wird die Einwohnerzahl bis ins Jahr 2029 um 145 Einwohner auf knapp Einwohner wachsen. 3.2 Wirtschaftliche Entwicklung Die letzte Erhebung der Arbeitsplätze stammt aus dem Jahr 2008 und weist für die Gemeinde Hasle 840 Arbeitsplätze in 150 Arbeitsstätten aus, was 632 Vollzeitäquivalenten entspricht. Zwischen 2001 und 2008 wurden insgesamt 14 Vollzeitstellen neu geschaffen. Dies ist ein Zuwachs um rund 2.3%. Dabei musste der erste Sektor (Landwirtschaft, etc.) einen Rückgang um 16 Arbeitsstellen hinnehmen, während der Sektor 2 (Industrie) 32 zusätzliche Stellen hervorbrachte. Sektor 3 (Dienstleistung) blieb mit einer Abnahme um 2 Arbeitsstellen nahezu unverändert. Sektor Total: Arbeitsstätten Vollzeitäquivalente Beschäftigte [Personen] Beschäftigte [%] Beschäftigte Entlebuch [%] Grafik 6: Beschäftigte nach Sektoren (LUSTAT). Tab. 1: Arbeitsstätten und Beschäftigte nach Sektoren 2008 (LUSTAT).

11 11 Im Vergleich mit den Werten des gesamten Entlebuchs zeigt sich, dass in Hasle die Beschäftigten-Anteile des Sektors 1 gleich gross sind (vgl. Tab. 1). Im 2. Sektor weist Hasle einen Anteil von knapp 40% aus und im 3. Sektor rund 26%. Im Vergleich zum restlichen Entlebuch ist der 2. Sektor überdurchschnittlich stark vertreten. Dieser hohe Anteil im Industriebereich ist auf die Müller Martini Maschinen und Anlagen AG als grosser Arbeitgeber zurück zu führen. Basierend auf den Daten der letzten eidg. Volkszählung wies Hasle im Jahr 2000 einen negativen Pendlersaldo von -19% aus. Das bedeutet, dass die Anzahl Wegpendler im Vergleich zu den Zupendlern um 19% höher lag. Der Pendlersaldo der Region Entlebuch lag bei rund -10%. Zukünftige Entwicklung Die Anfragen auswärtiger Unternehmen, welche einen neuen Betriebsstandort suchen, sind in der Gemeinde Hasle bescheiden. Die künftige Entwicklung geht somit primär in die Richtung, ortsansässige Unternehmen zu stärken und bei Erweiterungsabsichten nach Möglichkeit zu unterstützen. Die derzeitigen Reserven in der Wohn- und Arbeitszone von rund 0.4 ha stehen aktuell einer grossen Nachfrage gegenüber. Bestehende Betriebe suchen nach Erweiterungsmöglichkeiten oder neue Selbständigerwerbende suchen nach einem geeigneten Standort. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die Reserven mittelfristig zur Neige gehen werden. Angestrebte Entwicklung bis 2029 Es wird ein Zuwachs an Arbeitsplätzen angestrebt. Dieser soll sich primär aus dem Wachstum der ortsansässigen Unternehmen ergeben. Ein weiteres Ziel der nächsten Planungsperiode besteht darin, jene Probleme zu bereinigen, wo die tatsächliche Nutzung nicht den Zonenbestimmungen entspricht (Gewerbebetriebe in der Landwirtschaftszone). 3.3 Wohnungsbau Entwicklung seit 1991 Grafik 7 stellt in Form eines Säulendiagramms die Bautätigkeit der letzten rund 20 Jahre dar. Die Höhe einer Säule repräsentiert dabei die Anzahl Wohnungen in der jeweiligen Gebäudekategorie. Es kann festgestellt werden, dass im Bereich der Einfamilienhäuser fast immer eine Bautätigkeit vorhanden war. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern wurden hingegen vor allem 1992 bis 1997 realisiert. Die Kategorie «andere» beinhaltet beispielsweise Wohnungen in Gewerbebauten. Grafik 7: Anzahl neu erstellter Wohnungen je Gebäudekategorie (Quelle: LUSTAT).

12 12 Grafik 8: Wohnungsbestand 1980 bis 2011 (Quelle: LUSTAT).. Die Grafik 8 zeigt die Entwicklung des Wohnungsmix auf. Der Anteil an kleinen Wohnungen (1-, 2- und 3-Zimmerwohnungen) ist zwar in den letzten 30 Jahren von knapp 20% auf etwa 30% gestiegen. Dies bedeutet, dass Familienwohnungen immer noch den überwiegenden Anteil einnehmen, was aber in dieser starken Ausprägung nicht der demografischen Entwicklung entspricht. Mit anderen Worten ist der Anteil grosser Wohnungen in Anbetracht der zurück gegangenen Wohnungsbelegung zu hoch. In derselben Zeit nahm die durchschnittliche Personenbelegung pro Wohnung ständig ab. Der Wert verringerte sich allein in den letzten 10 Jahren um rund 0.2 und lag 2011 bei 2.40 Personen/Wohnung. Damit ist er aber immer noch klar höher als der kantonale Durchschnitt desselben Jahres von 2.13 Personen/Wohnung. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend in den nächsten Jahrzehnten noch fortsetzen wird, wobei die Kurve aber zusehends abflachen dürfte. Für die kommende Planungsperiode wird mit einer weiteren Abnahme um 0.2 gerechnet. Der Leerwohnungsbestand in Hasle lag 2013 bei rund 0.7%. Dies entspricht etwa dem Durchschnittswert der letzten 20 Jahre. Vergleicht man den Wert von Hasle mit jenen der Region Entlebuch (1.3%) resp. des Kantons (0.7%), kann festgestellt werden, dass Hasle nicht übermässig viele leerstehende Wohnungen hat. Grafik 9: Wohnungsbelegung [Pers./Whg.] (LUSTAT). Angebot und Nachfrage Das Angebot für Bauland, insbesondere in der zweigeschossigen Wohnzone, ist vorhanden. Im Vergleich mit den Nachbargemeinden liegen die Bodenpreise in einem moderaten Rahmen. Auf die Nachfrage lässt sich nur bedingt Einfluss nehmen. Nachteile wie der hohe Steuerfuss oder die mässig gute ÖV-Erschliessung lassen sich nicht mit einfachen Massnahmen beheben.

13 13 Zukünftiger Wohnungsbedarf Über die nächsten 15 Jahre wird mit einer weiteren Reduktion der Wohnungsbelegung um 0.2 Einheiten auf 2.20 Personen pro Wohnung gerechnet. Dies alleine ergibt einen zusätzlichen Wohnungsbedarf für rund 150 Personen. Zusammen mit dem anvisierten Bevölkerungswachstum ergibt dies bis 2029 einen Gesamtbedarf an neuen Wohnungen für rund 300 Einwohner. 4. Räumliche Entwicklung 4.1 Bisherige Entwicklung In der Entstehungsgeschichte von Hasle bildete die Baugruppe um die damalige Kapelle (am Standort der heutigen Pfarrkirche) das Kernstück des Dorfes. Um diesen flachen Hügel im Talgrund ordneten sich diverse Bauten an. Eine erste grössere Ausdehnung des Zentrums erfolgte in östliche Richtung, später auch in westliche Richtung. Historische Aufzeichnungen aus dem 19. Jahrhundert unterteilen Hasle in drei Dorfteile: das Oberdorf am Lindenplatz (heutiger Strassenknoten Kantonsstrasse/Heiligkreuzstrasse), den Pfarrbezirk und das Unterdorf. Diese Struktur hielt sich weitgehend bis ins 20. Jahrhundert. Bis zu dieser Zeit schlängelte sich die Landstrasse zwischen den Dorfhäusern durch. Die Stellung der späteren Kantonsstrasse war von untergeordneter Bedeutung und passte sich in ihrem Verlauf den gegebenen Strukturen an. Als das Wohnhaus an der engsten Stelle abgebrochen wurde, läutete dies die Auflösung der gewachsenen Strukturen ein. Andere Bauten wurden ebenfalls abgerissen und ermöglichten dadurch die heutige Linienführung der Kantonsstrasse. Neubauten flankieren heute die Kantonsstrasse in beiden Richtungen weit über den Dorfkern hinaus. Die Struktur eines Strassendorfes ist klar zu erkennen. Nebst dem Dorf umfasst die Gemeinde Hasle weitere Siedlungsgebiete. Zu erwähnen sind der Weiler Habschwanden, kleinere Baugebiete (Grubenhag, Zinggen und Zwischenwassern) sowie der Wallfahrtsort Heiligkreuz. Heiligkreuz trägt massgebend zur Bekanntheit von Hasle bei. Entstanden ist der Ort durch Zisterzienserbrüder, welche sich im Jahre 1344 an diesem abgelegenen Ort niederliessen. Fortan entwickelte sich Heiligkreuz. Viele sehen in dieser Entwicklung über die Jahrhunderte einen Ausdruck für eine ungewöhnlich starke Ausstrahlung und bezeichnen Heiligkreuz als Kraftort. Vielen bekannt als Wallfahrtsort mit national geschütztem Ortsbild konnte der Ort nebst der ursprünglichen Tradition des Wallfahrens sich auch als beliebter Treffpunkt für Sportler und Touristen einen Namen machen. Die letzte Gesamtrevision wurde 2009 abgeschlossen wurde die Sonderbauzone Zinggen geschaffen und im Gebiet Bahnhof wurden Anpassungen am Zonenplan vorgenommen. Bereits zeichnet sich neuer Anpassungsbedarf ab. Im Gebiet Underchile soll zugunsten einer Teil-Einzonung des Übrigen Gebiets Büel eine Teilfläche des gestaltungsplanpflichtigen Gebietes ausgezont werden.

14 Aktueller Stand Verteilung der Bauzonen und der Zone «Übrige Gebiete» zweigeschossige Wohnzonen: dreigeschossige Wohnzonen: Dorfkernzone I und II: Dorfkernzone Heiligkreuz: Kurzone Heiligkreuz: Wohn- und Arbeitszonen: Arbeitszonen: Öffentliche Zonen: Sonderbauzonen: Weilerzonen: Übriges Gebiet: Zweigeschossige Wohnzonen nehmen einen grossen Anteil rund ums Dorf ein. Sie reichen fast nirgends bis an die Kantonsstrasse, so dass zumindest die erste Bautiefe dichteren Zonen zur Verfügung steht. In den Gebieten Heiligkreuz und Grubenhag finden sich ebenfalls zweigeschossige Wohnzonen, wobei diese eine reduzierte Ausnützungsziffer aufweisen. Die dreigeschossigen Wohnzonen befinden sich alle in unmittelbarer Nähe zu gut ausgebauten Strassen. Die Dorfkernzonen bilden das eigentliche Zentrum, welches sich dem Charakter eines Strassendorfes entsprechend der Kantonsstrasse entlang zieht. Dabei wird unterschieden zwischen Dorfkernzone I, welche hauptsächlich den historischen Teil abdeckt und Dorfkernzone II, welche beidseitig daran anschliesst. Die Dorfkernzone Heiligkreuz umfasst diverse Kulturobjekte und ist als Ortsbild von nationaler Bedeutung ausgeschieden. In der Kurzone Heiligkreuz befindet sich ein Erholungsheim, welches die Ingenbohler Schwestern in den 60er-Jahren erstellen liessen. Die Bauten umfassen eine Kapelle, Hallenbad und Therapieräume. Die Wohn- und Arbeitszonen befinden sich ausschliesslich im Siedlungsgebiet des Dorfes an gut erschlossenen Lagen (hauptsächlich in Bereich der Kantonsstrasse). Reine Arbeitszonen sind nur im Gebiet um den Bahnhof angeordnet. Mit dieser räumlichen Trennung ist auch eine klare Nutzungstrennung gegeben. Die Zone für öffentliche Zwecke liegt zentral im Dorf und umfasst die Gemeindeverwaltung, die Schulanlage, das Feuerwehrlokal, die Kirche mit Friedhof sowie öffentliche Parkierungsanlagen. Nordwestlich und nordöstlich des Dorfes finden sich zwei grosse Zonen für Sport- und Freizeitanlagen, welche auch einen gewissen öffentlichen Charakter aufweisen. Eine kleine Fläche in derselben Zone befindet sich nordwestlich der Müller Martini Maschinen und Anlagen AG. Das auf dieser Fläche realisierte Gebäude beherbergt den Entlebucher Schwingerverband. Sonderbauzonen sind in den Gebieten Zwischenwassern und Zinggen vorhanden. Zudem ist im Dorfteil Heiligkreuz eine Parkierungsanlage als Sonderbauzone ausgeschieden. Im Gebiet Habschwanden ist eine Weilerzone ausgeschieden. Es handelt sich dabei um eine Gruppe von landwirtschaftlichen Bauten mit zugehörigen Wohnhäusern. Die Zone Übriges Gebiet (ÜGb) verteilt sich auf drei Standorte: Feldgass, Büel und Usser Cheer. Eine Entwicklung des «ÜG Feldgass» steht in Konflikt mit der Transitgasleitung. Im Gebiet Büel sind konkrete Entwicklungsabsichten vorhanden, während im Usser Cheer in den nächsten 15 Jahren keine Entwicklungsanstrengungen unternommen werden.

15 15 Die vorhandene Verteilung der Bauzonen ist zweckmässig und aufgrund der gewachsenen Struktur eines Strassendorfes gegeben. Eine Fortsetzung des Wachstums in die Länge ist in Richtung Entlebuch nicht möglich (Gemeindegrenze) und in Richtung Schüpfheim nicht vorgesehen. Die Siedlungsbegrenzungslinien gemäss REP UBE ermöglichen eine Entwicklung dazwischen resp. eine Arrondierung bestehender Bauzonen. 4.3 Siedlungsflächenpotenziale Quantitative Analyse Grundlage für die Beurteilung der Siedlungsflächenpotenziale bilden die Erhebungen der kant. Dienststelle rawi im Bauzonen-Analyse-Tool LUBAT. Es handelt sich dabei um eine datenbasierte, automatische Bauzonenanalyse zur gemeindeweisen Bestimmung von Einwohner-Fassungsvermögen. Die Tabelle 2 listet die unbebauten Bauzonen gemäss LUBAT auf. Daraus geht hervor, dass in den Wohnzonen der grosse Anteil unbebauter Bauzonen liegt, während in den Misch-, Arbeits- und Sonderbauzonen kaum mehr unbebaute Flächen vorhanden sind. unbebaut zu 75% unbebaut zu 50% unbebaut Total Wohnzonen Mischzonen Arbeitszonen Sonderbauzonen Tab. 2: Unbebaute Bauzonen mit Stand Ende 2012 inkl. Heiligkreuz und Grubenhag (Quelle: LUBAT) Gemäss quantitativer Analyse hätte Hasle noch Reserven von 7.36 ha unbebauter Bauzonen. Da dem LUBAT umfangreiche Datengrundlagen zugrunde liegen, ist es naheliegend, dass die Datenaktualität nur bedingt gegeben ist und nicht alle aufgeführten Reserven auch tatsächlich Reserven sind. Es ist deshalb unabdingbar, die ausgewiesenen Reserven und das abgeleitete Fassungsvermögen zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Verifikation werden in der nachfolgenden qualitativen Analyse vorgestellt. Qualitative Analyse Die gemäss LUBAT ausgewiesenen Kapazitäten wurden überprüft und kategorisiert, um ein klares Bild der effektiv verfügbaren Bauzonenreserven zu erhalten. Dabei wurden die Flächen verschiedenen Kategorien zugeordnet: Projekt: Verfügbar/baureif: Betriebsreserven: Für die Fläche besteht ein Projekt, welches in Ausführung ist oder zumindest kurzfristig zur Ausführung gelangen wird. Die Flächen sind verfügbar und groberschlossen. Unternehmen halten an ihrem Standort Reserven für den zukünftigen Ausbau frei. Bebaut ohne Hochbauten: Darunter fallen z.b. Spiel- und Parkplätze, Lagerflächen, Aussenräume, etc. Nicht bebaubar: Blockiert: Aufgrund der Lage (steil, nicht erschliessbar, etc.) oder Form (zu schmal, etc.) sind diese Flächen nicht bebaubar. Die Grundeigentümer wollen kurz- und mittelfristig weder entwickeln noch verkaufen.

16 16 Bauzonenreserven in den Wohnzonen (exkl. Heiligkreuz und Grubenhag) Die qualitative Überprüfung hat ergeben, dass von den Flächen, welche das LUBAT als Reserven für die Wohnentwicklung ausweist, rund 2.7 ha verfügbar sind (vgl. Tab. 3). Etwa 2 ha sind entweder bereits in Planung/Realisierung, nicht bebaubar oder blockiert. In dieser Aufstellung sind die Gebiete Heiligkreuz und Grubenhag ausgenommen (vgl. nachfolgendes Kapitel). Zone Projekt Verfügbar/ baureif Bebaut ohne Hochbauten Nicht bebaubar Blockiert Dreigeschossige Wohnzone, W3: Zweigeschossige Wohnzone A, W2A: Dorfkernzone I, DI: Dorfkernzone II, DII: Wohn- und Arbeitszone, WA: Total: Tab. 3: Übersicht über die Bauzonenreserven in den Wohnzonen (exkl. Heiligkreuz und Grubenhag) (Stand: November 2013). Mit den auf Hasle abgestimmten, durchschnittlichen Dichtewerten ergeben sich mit den Flächen der drei relevanten Kategorien Projekt, Verfügbar/baureif und Blockiert Einwohnerkapazitäten für 239 Personen (vgl. Tab. 4). Total [ha] Zone Fläche [ha] Einw./ha Einwohnerkapazität Dreigeschossige Wohnzone, W3: Zweigeschossige Wohnzone, W2A: Dorfkernzone I, DI: Wohn- und Arbeitszone, WA: Total: Tab. 4: Einwohnerkapazität der verfügbaren Reserven (Stand: November 2013). Bei den blockierten Flächen von 0.21 ha handelt es sich um zwei Parzellen, wovon die grössere mit 0.14 ha Flächeninhalt erst langfristig verfügbar ist und deshalb als blockiert eingestuft wurde. Heiligkreuz und Grubenhag Vor Beginn zur Erarbeitung des Siedlungsleitbildes hat eine Besprechung zwischen Kanton und Gemeinde stattgefunden. Daraus ging u.a. hervor, dass Heiligkreuz in den Kapazitätsberechnungen ausgeschlossen werden darf, da es sich um einen separaten Dorfteil mit besonderem Status handelt. Grubenhag wird von den Berechnungen ebenfalls ausgenommen. Im Gegenzug ist in diesen Gebieten nur jene Entwicklung vorgesehen, welche im Rahmen der heute ausgeschiedenen Bauzonenflächen möglich ist. Zur Information wurde für die Gebiete Heiligkreuz und Grubenhag trotzdem die qualitative Analyse durchgeführt. Die Ergebnisse gehen aus Tabelle 5 hervor. Die Fläche von insgesamt 2 ha entspricht Einwohnerkapazitäten von rund 53 Personen. Zone Projekt Verfügbar/ baureif Bebaut ohne Hochbauten Nicht bebaubar Blockiert Zweigeschossige Wohnzone B, W2B: Zweigeschossige Wohnzone C, W2C: Total: Tab. 5: Übersicht über die Bauzonenreserven in den Wohnzonen in Heiligkreuz und Grubenhag (Stand: November 2013). Total [ha]

17 17 Bauzonenreserven in den Arbeitszonen und Sonderbauzonen Auf der gemäss LUBAT ausgewiesenen unbebauten Arbeitszone sind bereits konkrete Planungsarbeiten in Gange. Die Fläche wird in absehbarer Zeit bebaut sein. Alle Sonderbauzonen, welche im LUBAT als unbebaute Bauzonen deklariert werden, sind bereits bebaut (aber ohne Hochbauten). Zone Projekt Verfügbar/ baureif Betriebsreserven Bebaut ohne Hochbauten Blockiert Arbeitszone: Sonderbauzone: Total: Tab. 6: Übersicht über die Bauzonenreserven in den Arbeitszonen und Sonderbauzonen (Stand: November 2013). Total [ha] 4.4 Unausgeschöpftes Einwohnerpotenzial (Innenentwicklung) Ausbaugrad in den Wohnzonen, Vergleich zu LUBAT Mit dem Ausbaugrad wird das Verhältnis der rechtlich zulässigen zur effektiv realisierten Nutzung bezeichnet. Das kantonale Bauzonen-Analyse-Tool LUBAT weist für die überbauten Bauzonen einen Ausbaugrad zwischen 33% und 58% auf (exkl. Dorfkernzone Heiligkreuz). Die in Hasle flächenmässig dominierende zweigeschossige Wohnzone A weist einen Ausbaugrad von 58% auf. Einen Sonderstatus nimmt die Dorfkernzone Heiligkreuz ein. Mit 13% hat sie einen besonders tiefen Ausbaugrad, was aber aufgrund des Ortsbildes von nationaler Bedeutung seine Berechtigung hat. Ausbaugrad Ziel des Gemeinderats ist es, dass der Ausbaugrad bei bestehenden Bebauungen langfristig verbessert werden kann. Bei Neuüberbauungen ist mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass die zulässige Ausnützung auch tatsächlich realisiert wird. Innenentwicklungspotenziale in den bebauten Wohnzonen Im kantonalen Bauzonen-Analyse-Tool LUBAT wird für Hasle von einem Potenzial zur «Nachverdichtung» bis zu einem Ausbaugrad von 90% ausgegangen. Dies würde einem theoretischen Einwohnerpotenzial von 645 Personen entsprechen! Das LUBAT geht im weiteren von der Annahme aus, dass in den nächsten 15 Jahren 1/3 dieses Potenzials zur Nachverdichtung tatsächlich realisiert wird. Dies würde einem Einwohnerpotenzial von 215 Personen entsprechen. Dieses theoretische Innenentwicklungspotenzial wird aus folgenden Gründen als viel zu hoch erachtet: -- In Hasle besteht eine kleinteilige Parzellenstruktur. Grössere Flächen, welche im Sinne einer baulichen Verdichtung gesamthaft neu überbaut werden könnten, bestehen nicht. -- Mit den vergleichsweise tiefen Bodenpreisen im Entlebuch besteht wenig Druck, die effektiv zulässige Nutzung auch tatsächlich zu realisieren. -- Ein grosser Teil der eher schlecht genutzten zweigeschossigen Wohnzonen wurde in den vergangenen 30 Jahren realisiert. Grossflächige Verdichtungen im Bestand, wie sie gemäss den Berechnungen des LUBAT angenommen werden, sind unrealistisch. Aufgrund der Quartieranalyse und in Kenntnis der örtlichen Situation wird davon ausgegangen, dass vom theoretisch, rechtlich möglichen Einwohnerpotenzial von 645 Personen in den nächsten 15 Jahren 5% realisiert wird. Das ergibt ein Einwohnerpotenzial von 32 Personen.

18 Herleitung Flächenbedarf bis 2029 Ausgehend vom heutigen Wohnungsbestand ergibt sich mit einer Abnahme der Personenbelegung (sog. Ausdünnung) um 0.2 Personen/Wohnung ein Wohnraumbedarf für rund 145 Personen. Zusätzlicher Wohnraumbedarf entsteht aufgrund des angestrebten Bevölkerungswachstums. Ausgehend von einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 0.5% bedeutet das für die nächsten 15 Jahre ein Zuwachs von 150 Personen. Ausdünnung und Bevölkerungswachstum zusammen ergeben einen Wohnraumbedarf für ca. 295 Personen. Nach Abzug der Einwohnerpotenziale aufgrund der vorhandenen Reserven und der Innenentwicklung verbleibt somit bis ins Jahr 2029 ein Flächenbedarf für 25 Personen. Bevölkerungswachstum 150 Personen + gesteigerter Wohnflächenbedarf +145 Personen Zwischentotal 295 Personen - Reserven -238 Personen - Innenentwicklungspotenzial -32 Personen Total 25 Personen 4.6 Räumliche Entwicklungsstrategie (bis 2029) Die räumliche Entwicklungsstrategie basiert auf den Grundlagen und Festlegungen in den vorangehenden Kapiteln, sowie auf der Quartieranalyse in Beilage 1. Eine einfache planerische Darstellung zeigt Grafik 10. Grundsätze Innenentwicklung: Zonenverteilung: Bebauungskonzept: Verfügbarkeit: Verträge: Die innerhalb der rechtskräftigen Bauzone laufenden und geplanten Projekte haben zusammen mit Um- resp. Aufzonungen erste Priorität. Die Siedlungsentwicklung konzentriert sich auf das Dorf. Ausserhalb davon sind keine Siedlungserweiterungen vorgesehen. Bei Ein- oder Umzonungen wird grundsätzlich diejenige Bauzone gewählt, welche das Lagepotenzial aus raumplanerischer Sicht am besten nützt. -- Überbauungen in der Ebene sind in zeitgemässer und den lokalen Verhältnissen angepasster Dichte auszuführen. -- Gemischte Zonen beschränken sich auf diejenigen Lagen, wo eine Nutzungsdurchmischung langfristig sinnvoll und realistisch erscheint. -- Reine Arbeitszonen sollen der bisherigen Zonenverteilung folgend in den Randbereichen des Siedlungsgebietes angeordnet werden. Grössere Zonenplanänderungen werden grundsätzlich nur auf Grundlage eines qualitätsvollen Bebauungskonzepts oder Gestaltungsplans vorgenommen. Ausnahmen sind bei Kleinflächen möglich. Grundsätzlich sind genügend Bauzonen vorhanden und werden auch angeboten. Dies haben die durchgeführten Grundeigentümerbefragungen gezeigt. Ob die passende Nachfrage besteht, wird sich weisen. Andernfalls kann die Gemeinde nach 8 Jahren die Auszonung prüfen oder vom Kaufsrecht gemäss 38 PBG Gebrauch machen. Im Rahmen von Nutzungsplanänderungen sind vertragliche Regelungen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit vorzusehen ( 38 PBG).

19 19 Innenentwicklung Verdichtung: Umzonung: Aufzonung: Arealentwicklung: Wo eine Verdichtung langfristig sinnvoll erscheint, werden die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen. Zu prüfen sind insbesondere: -- Umzonung/Aufzonung -- Erhöhung der Dichte in den Zonenbestimmungen im Baureglement -- Arealentwicklung mittels Bebauungs- oder Gestaltungsplan Wo die zukünftige Nutzung vom Zonenzweck abweicht, ist die Umzonung in eine besser geeignete Bauzone zu prüfen. Aus Sicht der Wohn- und Siedlungsqualität sind Verdichtungen in bestehenden Quartieren eher mittels Aufstockung als mit Anbauten umzusetzen. Mit Aufzonungen wird die Basis dafür geschaffen. Die Entwicklung grösserer Flächen soll im Sinne einer optimierten Ausnützung gesamthaft beplant werden. Für die kurz- und mittelfristige Entwicklung von Hasle genügen die bestehenden Baulandreserven. Da in dieser Zeit die räumliche Entwicklung in erster Linie von den vorhandenen, rechtskräftigen Bauzonen ausgeht, kann die Gemeinde die zeitliche Umsetzung nur sehr beschränkt steuern. Es liegt in der Hand des jeweiligen Grundeigentümers, zu welchem Zeitpunkt eine Bebauung realisiert oder allenfalls ein Verkauf vorgenommen wird. Im Falle einer Verkaufsabsicht ist der Grundeigentümer zudem auf die entsprechende Nachfrage angewiesen, was wiederum von bedingt beinflussbaren Faktoren abhängt. Ein gewisser Entwicklungsspielraum für die nächsten Jahre besteht in der kompensatorischen Ein- und Auszonung von einzelnen Flächen in den Wohnzonen und in den gemischten Zonen. Damit ist beispielsweise die geplante Entwicklung in den Gebieten Underchile und Büel angesprochen. Hier kann die Gemeinde aktiv steuern. Im Grundsatz geht es darum, die rechtskräftige Bauzone Underchile zugunsten des Übrigen Gebiets Büel zu verkleinern. Kompensatorische Ein- und Auszonungen Mit kompensatorischen Ein- und Auszonungen soll kurz- und mittelfristig ein gewisser Spielraum für die räumliche Entwicklung erreicht werden. Einzonungen in Arbeitszonen sollen bei ausgewiesenem Bedarf (projektbezogen) auch ohne Kompensation möglich sein. Aufgrund obiger Ausführungen ergibt sich die Entwicklungsstrategie der nächsten 10 Jahre in erster Linie aus den Absichten der Grundeigentümer, welche früher oder später entwickeln resp. verkaufen wollen. Aus den Befragungen der Grundeigentümer lässt sich so abschätzen, wann welche Flächen bebaut werden, vorausgesetzt die Rahmenbedingungen sind günstig. Die Pläne zur räumlichen Entwicklungsstrategie sind in Grafik 10 dargestellt. Evaluation neuer Siedlungsflächen (Wohnen + Arbeiten) Abhängig von der kurz- und mittelfristigen Siedlungsentwicklung kann sich langfristig ein zusätzlicher Flächenbedarf ergeben. Dieser müsste zu gegebenem Zeitpunkt nachgewiesen werden und den folgenden Grundsätzen gerecht werden: Nutzungseignung: Lage: Erschliessung: Die Fläche muss für den vorgesehenen Nutzungszweck geeignet sein. Die Lage soll möglichst zentrumsnah sein und eine logische Fortsetzung oder Arrondierung der bestehenden Siedlung bilden. Die Fläche muss grob erschlossen oder zumindest gut erschliessbar sein. Die bauliche Entwicklung darf kein übermässiges Verkehrsaufkommen auf dem übergeordneten Strassennetz verursachen.

20 20 Konflikte: Verfügbarkeit: Konflikte in der Nutzung oder mit der übergeordneten Planung sind möglichst zu vermeiden. Problematisch sind z.b. Fruchtfolgeflächen, Mindestabstände zu Tierhaltungsanlagen, kant. Siedlungstrennräume, Naturgefahren, technische Gefahren, Immissionen wie Lärm, Erschütterungen und Staub. Die Fläche muss innerhalb der nächsten 15 Jahre verfügbar sein.

21 21 Räumliche Entwicklung Dorf: 1. Etappe: Etappe: Etappe: Heiligkreuz: 1. Etappe: Etappe: Etappe: Grubenhag: 1. Etappe: Etappe: Grafik 10: Pläne zur räumlichen Entwicklung.

22 Siedlungsentwicklung nach 2029 Ausgehend von den Abschätzungen im vorliegenden Siedlungsleitbild dürften die Bauzonenreserven gegen 2029 erschöpft sein. Ein allfälliger Bedarf wäre dann nachzuweisen, um zusätzliche Bauzonen zu schaffen. Grundsätzlich soll die künftige Siedlungsentwicklung innerhalb der Siedlungsgrenzen gemäss REP UBE stattfinden. Dabei ist auf eine Entwicklung hauptsächlich entlang der Kantonsstrasse zu fokussieren. Aus heutiger Sicht wäre insbesondere die «Taillierung» zwischen Oberdorf und Inner Cheer aufzufüllen. Weiter wäre auch die Einzonung des ÜG Usser Cheer zu prüfen. 5. Zusammenfassung Die Siedlungsentwicklung der nächsten 15 Jahre konzentriert sich in Hasle aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen auf die Reserven. Bei einem angestrebten Bevölkerungswachstum von durchschnittlich jährlich 0.5% sind die vorhandenen Bauzonen kurz- und mittelfristig ausreichend. In diesem Zeitraum besteht bei der Entwicklung einzelner bereits eingezonter Parzellen keine direkte Einflussnahme durch die Gemeinde. Entsprechend ist eine Strategie im Sinne einer aktiven Steuerung der Siedlungsentwicklung nur bedingt umsetzbar. Kurz- und mittelfristig kann die Gemeinde aber durch kompensatorische Ein- und Auszonungen die Siedlungsentwicklung beeinflussen. Von strategischer Bedeutung ist der Zeitpunkt in 8 Jahren. Dann gilt es zu prüfen, auf welchen noch unbebauten Flächen von 38 des Planungs- und Baugesetzes Gebrauch gemacht werden soll (Auszonung oder Ausübung Kaufrecht). Die langfristige Entwicklung bis 2029 hängt stark von der Realisierung der Reserven ab. Beilagen Beilage 1: Quartieranalyse Beilage 2: SWOT-Analyse Beilage 3: Überbauungsziffer in den bestehenden Bauzonen Beilage 4: Liste zum Überbauungsstand Beilage 5: Plan zum Siedlungsleitbild

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