Auswertungsbericht. Dokumentation der Anerkennungsberatung

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1 Auswertungsbericht Dokumentation der Anerkennungsberatung 1. Quartal 2013 vom bis (Stichtag: ) Vorgelegt durch: Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) Obere Turnstraße Nürnberg Autorinnen: Ulrike Benzer Jana Hoffmann Atanaska Tatarlieva 1

2 Executive Summary Im Berichtszeitraum vom bis wurden insgesamt Personen bundesweit durch IQ-Anlaufstellen beraten Personen von ihnen hatten ihren ersten Beratungskontakt in diesem Quartal, 246 Ratsuchende nahmen bereits früher Beratung in Anspruch und hatten Folgekontakte im Berichtszeitraum. 1 40,3 Prozent der Beratungen wurden telefonisch oder per , die übrigen 59,7 Prozent der Beratungen wurden face-to-face durchgeführt. Fast 40 Prozent der Anerkennungssuchenden wurden von der Arbeitsverwaltung an die IQ- Anlaufstellen verwiesen (Jobcenter: 24,4 Prozent, Agenturen für Arbeit: 14,6 Prozent). Auch aufgrund persönlicher Empfehlungen (16,0 Prozent) kommen Anerkennungssuchende häufig zur Beratung. Viele Ratsuchende erhielten Informationen über IQ-Anlaufstellen im Internet (15,7 Prozent). Vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (76,5 Prozent) und weitaus mehr Frauen (65,7 Prozent) als Männer (34,3 Prozent) suchten Anerkennungsberatungsstellen auf. 14,5 Prozent der Beratenen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Daneben sind Beratene häufig Staatsangehörige der Russischen Föderation (10,3 Prozent), Polens (9,0 Prozent) und der Ukraine (5,0 Prozent). 45,1 Prozent haben die Staatsangehörigkeit eines EU27-Landes. Die Mehrheit (94,6 Prozent) der Beratenen lebt in Deutschland, 40,5 Prozent von ihnen erst seit bis zu zwei Jahren. Es wurden 166 Anfragen aus dem Ausland dokumentiert, das entspricht 5,4 Prozent der beratenen Personen. Von den im Berichtszeitraum beratenen Anerkennungssuchenden haben 36,3 Prozent ausschließlich (mindestens) einen ausländischen Berufsabschluss und 52,9 Prozent ausschließlich (mindestens) einen ausländischen Hochschulabschluss. Etwa jeder Zehnte (10,7 Prozent) gibt an, sowohl über einen Berufs- als auch über einen Hochschulabschluss zu verfügen. Etwa ein Viertel aller Abschlüsse wurde in der Russischen Föderation oder in Polen erworben, gefolgt von den Ländern Türkei, Kasachstan, Ukraine und Rumänien. Dabei dauerten 39,5 Prozent aller ausländischen Berufsausbildungen zwei bis drei Jahre, was in etwa der Dauer der meisten deutschen dualen Ausbildungen entspricht. Zwei Drittel (63,6 Prozent) der Hochschulabschlüsse dauerten drei bis vier Jahre oder vier bis fünf Jahre. Jeweils etwa ein Drittel der Berufsabschlüsse wurden in den 1990er Jahren (33,4 Prozent) bzw. zwischen 2000 und 2009 (36,1 Prozent) erworben. Dies ist relevant, da beim Anerkennungsverfahren das aktuelle deutsche Berufsbild zum Vergleich herangezogen wird. Akademiker/-innen haben ihre Abschlüsse im Schnitt später erworben. Etwa ein Fünftel (21,3 Prozent) der Hochschulabschlüsse wurde in den 1990er Jahren, die knappe Hälfte (47,7 Prozent) zwischen 2000 und 2009 erworben. Jeder fünfte Hochschulabschluss (20,9 Prozent) wurde erst 2010 oder später erworben. Insgesamt fanden Beratungen zu 222 verschiedenen Referenzberufen statt. Mit Abstand am häufigsten wurden Personen mit dem möglichen Referenzberuf Lehrer/-in beraten. Dies waren 15,6 Prozent. Weitere Referenzberufe, zu denen viele Anerkennungssuchende beraten wurden, 1 Seit Beginn der Dokumentation am wurden Personen durch IQ-Anlaufstellen beraten. 2

3 sind Ingenieur/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Erzieher/-in, Arzt/Ärztin und Betriebswirt/-in bzw. Ökonom/-in. Fast die Hälfte (46,7 Prozent) der Beratungen fand zu Berufen im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung statt. Etwa ein Viertel (23,5 Prozent) der Beratungen erfolgte zu möglichen Referenzberufen im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung. Insgesamt fallen 47,5 Prozent der Berufe, zu denen beraten wurde, in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes. 38,0 Prozent der Berufe sind landesrechtlich reglementiert, 14,5 Prozent sind nicht-reglementierte akademische Berufe und fallen somit nicht unter das Anerkennungsgesetz des Bundes. Im Rahmen der face-to-face-beratung wird die Berufserfahrung im erlernten Beruf dokumentiert. Die durchschnittliche Berufserfahrung, die Anerkennungssuchende im Ausland und/oder in Deutschland erworben haben, liegt bei 7,0 Jahren. Es zeigt sich, dass die Beratenen häufiger über Berufserfahrung im Ausland verfügen als über Erfahrung in Deutschland und dass die Dauer der Berufserfahrung im Ausland durchschnittlich höher liegt. Über die Hälfte (54,9 Prozent) der Anerkennungssuchenden gab an, zum Zeitpunkt der Beratung ohne Arbeit oder arbeitssuchend zu sein. Insgesamt waren 19,7 Prozent nicht erwerbstätig. 2 Daraus wird ersichtlich, dass der Anteil derjenigen, die derzeit nicht in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind, beträchtlich ist. Nicht einmal ein Fünftel aller Anerkennungssuchenden, die im Berichtszeitraum beraten wurden, gab eine Beschäftigung ohne ergänzenden Leistungsbezug an. Insgesamt unterscheiden sich Beratene der BAMF-Hotline und Beratene der IQ-Anlaufstellen hinsichtlich der erhobenen Merkmale nur wenig voneinander. Unterschiede zwischen den Beratenen der BAMF-Hotline und der IQ-Anlaufstellen bestehen hinsichtlich ihres Aufenthalts in Deutschland. So lebt etwa jeder vierte Anrufer der BAMF-Hotline im Ausland, während dies nur bei fast jedem Zwanzigsten der IQ-Anlaufstellen der Fall ist. Ein weiterer Unterschied besteht in Bezug auf das Jahr, in dem der ausländische Hochschul- oder Berufsabschluss erworben wurde. Während etwa ein Viertel (23,3 Prozent der Berufs- bzw. 27,3 Prozent der Hochschulabschlüsse) der von der BAMF-Hotline Beratenen ihren Abschluss erst 2010 oder später erworben haben, liegt der entsprechende Anteil bei von IQ-Anlaufstellen Beratenen deutlich niedriger (10,9 Prozent der Berufs-, 20,9 Prozent der Hochschulabschlüsse). Ein letzter bemerkenswerter Unterschied liegt im Zugangsweg zum Beratungsangebot. Während von der BAMF-Hotline Beratene vor allem durch das Internet und das Anerkennungsportal erfuhren, kamen Anerkennungssuchende am häufigsten über Jobcenter sowie aufgrund persönlicher Empfehlungen zu IQ-Anlaufstellen. 2 Da sich eine Person gleichzeitig in verschiedenen beruflichen Situationen befinden kann (z.b. nicht erwerbstätig und arbeitssuchend ), enthält das Merkmal sog. Mehrfachantworten. Das bedeutet, dass die einzelnen Kategorien untereinander nicht überschneidungsfrei sind und deren Anteile sich deshalb in Summe auf mehr als 100 Prozent addieren. 3

4 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Ziel und Hintergrund der Dokumentation Methodik Interpretationshilfe von Häufigkeitsauswertungen Ergebnisse der Beratungen durch die IQ-Anlaufstellen Allgemeine Angaben Anzahl der beratenen Personen und Beratungsleistung Anzahl der Folgekontakte (gilt nur für face-to-face-beratungen) Beratungsform Weg zur Beratungsstelle Persönliche Daten Alter und Geschlecht Geburtsland und Staatsangehörigkeit Wohnsitz und Aufenthaltsdauer Sprachkenntnisse und Beratungssprache Berufs- und Hochschulabschluss Art und Anzahl der Abschlüsse Erwerbsland Ausbildungsdauer Abschlussjahr Deutscher Referenzberuf Berufsbereich des deutschen Referenzberufs Reglementierung des deutschen Referenzberufes Häufige Berufe aus häufigen Ländern Berufserfahrung (gilt nur für face-to-face-beratungen) Aktuelle berufliche Situation (gilt nur für face-to-face-beratungen) Frühere Anträge auf Gleichwertigkeit (gilt nur für face-to-face-beratungen) Ergebnisse der Beratungen durch die BAMF-Hotline Beratungsform Weg zur Beratungsstelle Persönliche Daten Alter und Geschlecht Geburtsland und Staatsangehörigkeit Wohnsitz und Aufenthaltsdauer Sprachkenntnisse und Beratungssprache Berufs- und Hochschulabschluss

5 3.5.1 Art des Abschlusses Erwerbsland Ausbildungsdauer Abschlussjahr Deutscher Referenzberuf Berufsbereich des deutschen Referenzberufes Reglementierung des deutschen Referenzberufs Häufige Berufe aus häufigen Ländern Zusammenfassender Vergleich zwischen den Beratungsergebnissen von IQ-Anlaufstellen und BAMF-Hotline

6 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Anzahl der Folgekontakte Abb. 2: Angewendete Beratungsformen Abb. 3: Weg zur Beratungsstelle Abb. 4: Alter der Beratenen Abb. 5: Geschlecht der Beratenen Abb. 6: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden nach Regionen Abb. 7: Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung Abb. 8: Art der ausländischen Berufsqualifikation Abb. 9: Erwerbsländer des Berufsabschlusses nach Regionen Abb. 10: Erwerbsländer des Hochschulabschlusses nach Regionen Abb. 11: Dauer der ausländischen Berufs- und Hochschulausbildungen im Vergleich Abb. 12: Abschlussjahr der ausländischen Berufs- und Hochschulausbildungen im Vergleich Abb. 13: Die häufigsten deutschen Referenzberufe Abb. 14: Berufsbereich des deutschen Referenzberufs Abb. 15: Reglementierung des deutschen Referenzberufs (Unterscheidung nach Abschlussart) Abb. 16: Reglementierung des deutschen Referenzberufs Abb. 17: Dauer der Berufserfahrung im Ausland und in Deutschland Abb. 18: Aktuelle berufliche Situation der Beratenen Abb. 19: Angewendete Beratungsformen (BAMF) Abb. 20: Weg zur Beratungsstelle (BAMF) Abb. 21: Alter der Beratenen (BAMF) Abb. 22: Geschlecht der Beratenen (BAMF) Abb. 23: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden nach Regionen (BAMF) Abb. 24: Wohnsitz der Beratenen (BAMF) Abb. 25: Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung (BAMF) Abb. 26: Aufenthaltsdauer der Anerkennungssuchenden mit Wohnsitz in den verschiedenen Bundesländern (BAMF) Abb. 27: Art der ausländischen Berufsqualifikation (BAMF) Abb. 28: Erwerbsländer des Berufsabschlusses nach Regionen (BAMF) Abb. 29: Erwerbsländer des Hochschulabschlusses nach Regionen (BAMF) Abb. 30: Dauer der ausländischen Berufs- und Hochschulausbildungen im Vergleich (BAMF) Abb. 31: Abschlussjahr der ausländischen Berufs- und Hochschulausbildungen im Vergleich (BAMF) 46 Abb. 32: Die häufigsten deutschen Referenzberufe (BAMF) Abb. 33: Berufsbereich des deutschen Referenzberufs (BAMF) Abb. 34: Reglementierung des deutschen Referenzberufs (Unterscheidung nach Abschlussart) (BAMF) Abb. 35: Reglementierung des deutschen Referenzberufs (BAMF)

7 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Anzahl beratener Personen und Beratungsleistung Tab. 2: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden Tab. 3: Erwerbsland des Berufsabschlusses (häufigste Staaten) Tab. 4: Erwerbsland des Hochschulabschlusses (häufigste Staaten) Tab. 5: Reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Tab. 6: Nicht reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Tab. 7: Landesrechtlich reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Tab. 8: Nicht reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Tab. 9: Die häufigsten Berufe aus den häufigsten Ländern Tab. 10: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden (BAMF) Tab. 11: Erwerbsland des Berufsabschlusses (häufigste Staaten) (BAMF) Tab. 12: Erwerbsland des Hochschulabschlusses (häufigste Staaten) (BAMF) Tab. 13: Reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (BAMF) Tab. 14: Nicht reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (BAMF) Tab. 15: Landesrechtlich reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (BAMF) Tab. 16: Nicht reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (BAMF) Tab. 17: Die häufigsten Berufe aus den häufigsten Ländern (BAMF)

8 1 Einleitung Die IQ-Fachstelle Anerkennung wertet quartalsweise die Daten aus, die im Rahmen der Beratung von Anerkennungssuchenden mit ausländischen Berufsqualifikationen erfasst werden. Darunter fallen zum einen Daten, die im Rahmen der Beratung durch die IQ-Anlaufstellen der Regionalen Netzwerke erhoben werden, und zum anderen Daten von Personen, die durch die Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beraten werden (BAMF-Hotline). Über Beratungsarbeit, die außerhalb des Netzwerks bzw. der BAMF-Hotline stattfindet, können keine Aussagen getroffen werden. 1.1 Ziel und Hintergrund der Dokumentation Der vorliegende Bericht stellt die Anerkennungsberatung des Netzwerks IQ im gesamten Bundesgebiet für das 1. Quartal 2013 dar. Im Bundesbericht werden keine bundeslandspezifischen Ergebnisse dargestellt, da es für die einzelnen Bundesländer eigene Berichte gibt. Vor dem Hintergrund, dass die Arbeit der einzelnen Regionalen Netzwerke sich an den regional unterschiedlichen Bedingungen orientiert und Schwerpunkte in der Struktur und Ausgestaltung der Anerkennungsberatung dadurch variieren, erlauben die reinen Zahlen der Beratungsfälle der einzelnen Regionalen Netzwerke keine Schlussfolgerung auf die Qualität der Arbeit. Die Daten liefern dennoch ein verlässliches Bild zu Arbeitsergebnissen der IQ-Anlaufstellen. Grobe Vergleiche mit weiteren Daten z.b. zu Antragstellungen bei der IHK FOSA und den Handwerkskammern und zur Beratung durch die BAMF-Hotline (siehe Kapitel 3) belegen die Plausibilität und ähnliche Trends (z.b. bei Herkunftsländern und Altersstruktur der Anerkennungssuchenden). Die Berichterstattung dient den folgenden Zielstellungen: Monitoring des Informations- und Beratungsbedarfs: Die erhobenen Daten ermöglichen ein Monitoring des Beratungsbedarfs der Anerkennungssuchenden und liefern eine Grundlage, um Rückschlüsse für die Beratungspraxis zu ziehen (z.b. gibt die Verteilung der Erwerbsländer Hinweise darauf, woher besonders viele Beratene kommen und somit auch darauf, für welche Länder vorrangig Informationen über deren Ausbildungssysteme benötigt werden). Berichterstattung über die Anerkennungsberatung des Netzwerks IQ im politischen Umfeld auf regionaler und Bundesebene: Auf Grundlage der statistisch ausgewerteten Daten können den politischen Akteuren Informationen zur Inanspruchnahme der Anerkennungsberatung sowie zur Verteilung zentraler Merkmale der Anerkennungssuchenden (z.b. Art und Erwerbsland der ausländischen Qualifikationen, soziodemografische Angaben) zur Verfügung gestellt werden, die Ansatzpunkt für politische Entscheidungen liefern. Begleitende Evaluation des Förderprogramms IQ: Um den Erfolg des gesamten Netzwerks messen zu können, wird die Umsetzung des Programms durch die einzelnen Projektträger begleitend evaluiert. Die Ergebnisse der NIQ-Quartalsberichte dienen in diesem Zusammenhang als ergänzende Datengrundlage. 8

9 1.2 Methodik Im Rahmen der Anerkennungsberatung in den IQ-Anlaufstellen wird seit dem der Beratungsprozess bundesweit einheitlich dokumentiert. Zum einen unterstützt diese Dokumentation die Beratenden bei ihrer Beratungstätigkeit vor Ort, zum anderen können die dadurch gewonnenen Daten für statistische Auswertungen genutzt werden. Die Beratenden des Netzwerks IQ erfassen alle ihre Beratungsfälle in einer Online-Datenbank. Darin enthalten ist ein vordefiniertes Set an Merkmalen. Einige davon dienen ausschließlich der Beratungsarbeit und können von den einzelnen Beratenden bzw. Anlaufstellen individuell genutzt werden ( Zusatzmerkmale ). Diese werden statistisch nicht ausgewertet und sind nur von den jeweiligen Beratenden einsehbar. Die Erfassung der sogenannten Pflichtmerkmale hingegen ist für alle Beraterinnen und Berater des Netzwerks IQ obligatorisch, da diese Merkmale für die statistischen Auswertungen genutzt werden. Die Angaben zu diesen Pflichtmerkmalen wertet die IQ-Fachstelle Anerkennung quartalsmäßig aus. Die Anzahl dieser Pflichtmerkmale variiert jedoch je nach Beratungsform: So erfassen die Beratenden bei einer face-to-face-beratung mehr Merkmale als dies bei einer Beratung per Telefon oder der Fall ist. Merkmale, die nur bei einer face-to-face-beratung erhoben werden, sind als solche gekennzeichnet. Diese Ergebnisse beziehen sich dementsprechend auf eine geringere Anzahl an Beratungsfällen. 3 Die Auswertungen, die in den folgenden Abschnitten dargestellt werden, beziehen sich auf Personen, deren erster Beratungskontakt im 1. Quartal 2013 stattgefunden hat. Diese Eingrenzung wird getroffen, um eine Mehrfachzählung von Personen zu vermeiden, die bereits in früheren Quartalen beraten wurden und im 1. Quartal 2013 lediglich Folgekontakte mit den Beratenden hatten. Würden diese Personen in die Auswertungen einbezogen, würde dies die Quartalsergebnisse verzerren, da die Merkmale der Personen bereits in früheren Quartalen ausgewertet wurden. Einzelne Quartalsberichte wären dann untereinander nicht vergleichbar. Neben der Datenbank, die von den IQ-Anlaufstellen genutzt wird, dokumentiert auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Beratungsanfragen, die über seine Hotline gestellt werden. Diese Informationen werden ergänzend zu den Daten aus den IQ-Anlaufstellen ausgewertet und im Rahmen dieses Berichts vorgestellt. Die Merkmale, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BAMF-Hotline erhoben werden, entsprechen weitgehend den Pflichtmerkmalen der IQ- Anlaufstellen. Die Darstellung der Daten der IQ-Datenbank und der BAMF-Hotline erfolgt deskriptiv. Für eine weitergehende Interpretation der Auswertungen und die statistische Überprüfung von Zusammenhängen sind zum einen die Fallzahlen zu gering und zum anderen die Zusammenhänge zu komplex. Per- 3 Insgesamt wurden für den Berichtszeitraum bis Erstberatungsfälle dokumentiert, davon sind Beratungen face-to-face und Beratungen, die telefonisch oder per stattgefunden haben. Das heißt, dass bei den Merkmalen, die nur face-to-face erhoben werden, die maximal mögliche Fallzahl ( n ) Personen beträgt. Da bei der Ergebnisinterpretation fehlende Werte (d.h. fehlende Angaben, z.b. nicht ausgefüllte Felder) ausgeschlossen werden, variiert die Fallzahl ( n ), die für das jeweilige Merkmal als Berechnungsgrundlage dient. Diese Fallzahl n ist bei jeder grafischen oder tabellarischen Darstellung mit angegeben, sodass ersichtlich ist, auf welcher Basis die Berechnung der Prozentangaben erfolgt ist. 9

10 spektivisch wird dies angestrebt, wenn Daten für größere Zeiträume vorliegen und sich die Fallzahlen dadurch erhöhen. 1.3 Interpretationshilfe von Häufigkeitsauswertungen Zur besseren Verständlichkeit der dargestellten Ergebnisse wird im Folgenden eine Interpretationshilfe gegeben und erklärt, wie die dargestellten Diagramme zu verstehen sind. 100% 80% 60% 65,1% (989) 1 40% 34,9% (531) 20% 0% männlich n= weiblich 1. In den Diagrammen werden Prozentwerte und in Klammern absolute Häufigkeiten angegeben. Erstere geben Auskunft darüber, wie viel Prozent der beratenen Personen die jeweilige Ausprägung des dokumentierten Merkmals aufweisen. So waren zum Beispiel 65,1 Prozent der Anerkennungssuchenden weiblich. Die Prozentangaben sind sog. gültige Prozentwerte (vgl. Tabellenband). Das heißt, dass als Berechnungsgrundlage jeweils das angegebene n verwendet wird. 2. Dieses n kann von der Gesamtzahl der Beratungsfälle abweichen. Das n gibt an, bei wie vielen Personen gültige Angaben zu dem jeweiligen Merkmal gemacht wurden. Das heißt in diesem Fall, dass bei Beratungssuchenden die Angabe zum Geschlecht dokumentiert wurde. 10

11 2 Ergebnisse der Beratungen durch die IQ-Anlaufstellen Dieses Kapitel gibt die Ergebnisse der Dokumentation der IQ-Anlaufstellen im Berichtszeitraum bis wieder. Ein Vergleich mit den Auswertungen des 4. Quartals 2012 ergab keine grundlegenden Unterschiede. 2.1 Allgemeine Angaben In diesem Abschnitt wird dargestellt, wie viele Personen im Berichtszeitraum beraten wurden (unterschieden nach Erst- und Folgekontakten 4 im 1. Quartal) und wie viele Beratungen insgesamt in diesem Zeitraum durchgeführt wurden (Beratungsleistung der Beraterinnen und Berater). In die Berechnung dieser Informationen werden neben der ausgewählten Grundgesamtheit (Personen, die ihren Erstkontakt im 1. Quartal 2013 hatten) ergänzend auch die Personen einbezogen, die im Berichtszeitraum Folgekontakte zu den Beraterinnen und Beratern hatten, ihren Erstkontakt aber bereits vor dem So kann die Beratungsleistung insgesamt abgebildet werden. Die weiteren Ergebnisse (ab Abschnitt 2.1.2) beziehen dann nur noch Personen ein, deren Erstkontakt im Berichtszeitraum erfolgte (vgl. Erläuterungen zur Methodik) Anzahl der beratenen Personen und Beratungsleistung Im Berichtszeitraum ( bis ) hatten Personen ihren ersten Beratungskontakt mit einer IQ-Anlaufstelle das ist die Grundgesamtheit, auf der die Auswertungen dieses Quartalsberichts beruhen. Darüber hinaus hatten weitere 246 Personen, deren Erstkontakt bereits vor dem 1. Quartal 2013 stattgefunden hatte, Folgekontakte mit den Beratenden. Die Anzahl der Beratungen, die im 1. Quartal 2013 stattgefunden haben, setzt sich zusammen aus den Erstkontakten des 1. Quartals (3.107) sowie den Folgekontakten. Letztere bestehen aus der Zahl der Folgekontakte der Grundgesamtheit (961 Folgekontakte) sowie der Personen, deren Erstkontakt bereits vor dem 1. Quartal 2013 erfolgte (641 Folgekontakte 5 ). Insgesamt wurden somit zwischen dem und dem bundesweit Beratungen durch die IQ-Anlaufstellen durchgeführt. Die Anzahl der beratenen Personen wie auch der Beratungen liegt deutlich höher als im letzten Quartal, was darauf zurückzuführen ist, dass das Netzwerk IQ erweitert wurde und seit dem weitere Anlaufstellen hinzugekommen sind, sodass nun 71 IQ-Anlaufstellen bundesweit existieren. 4 Die Anzahl der Folgekontakte wird nur im Rahmen der face-to-face-beratung dokumentiert. 5 Von den 246 Personen, die ausschließlich Folgekontakte im 1. Quartal 2013 hatten, wurden 78 Fälle erst nach dem Stichtag in der Datenbank dokumentiert. Da über diese Personen dadurch keine Informationen zur Anzahl der Folgekontakte bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, kann nicht mehr nachvollzogen werden, in welchem Quartal wie viele Folgekontakte stattgefunden haben. Diese 78 Personen sind in der Berechnung der Anzahl der Beratungen deshalb nicht berücksichtigt. Die Gesamtzahl der im Berichtszeitraum durchgeführten Beratungen kann somit nicht exakt bestimmt werden, sondern stellt einen Orientierungspunkt für die Größenordnung der Beratungen dar. 11

12 Beratene Personen Durchgeführte Beratungen Erstkontakt im 1. Quartal Folgekontakt im 1. Quartal und Erstkontakt vor dem 1. Quartal Summe Tab. 1: Anzahl beratener Personen und Beratungsleistung Insgesamt wurden seit Beginn der Dokumentation der Beratungen in der NIQ-Datenbank am Personen durch IQ-Anlaufstellen beraten Anzahl der Folgekontakte (gilt nur für face-to-face-beratungen) Für Personen wurde erfasst, wie häufig sie Kontakt mit einer Beratungsstelle hatten. Die Mehrheit von ihnen (43,1 Prozent) ließ sich im 1. Quartal 2013 nur einmal beraten. Etwa ein Drittel weist einen Folgekontakt auf. Drei oder mehr Folgekontakte hatten insgesamt 8,1 Prozent der faceto-face-beratenen (vgl. Abb. 1). Im Vergleich zum letzten Quartal liegt der Anteil der Personen mit Folgekontakten damit tendenziell etwas höher. 100% 80% 60% 40% 43,1% (440) 35,2% (359) 20% 0% kein Folgekontakt 1 Folgekontakt 13,6% (139) 2 Folgekontakte 4,9% (50) 1,7% (17) 3 Folgekontakte 4 Folgekontakte 0,9% (9) 5 Folgekontakte 0,6% (6) mehr als 5 Folgekontakte n=1.020 Abb. 1: Anzahl der Folgekontakte 12

13 2.1.3 Beratungsform 59,7 Prozent der Beratungen im Berichtszeitraum fanden im face-to-face-gespräch statt, 40,3 Prozent telefonisch oder per (vgl. Abb. 2). Telefon-/ - Beratung 40,3% (1.253) Face-to-face- Beratung 59,7% (1.854) Abb. 2: Angewendete Beratungsformen n= Weg zur Beratungsstelle Die meisten Anerkennungssuchenden (24,4 Prozent) sind durch Jobcenter auf die jeweilige IQ- Anlaufstelle aufmerksam geworden, weitere 16,0 Prozent durch persönliche Empfehlung. Daneben erfuhren Anerkennungssuchende vor allem durch das Internet (15,7 Prozent) sowie durch die Agenturen für Arbeit (14,6 Prozent) von IQ-Anlaufstellen (vgl. Abb. 3). Jobcenter Persönliche Empfehlung Internet Agentur für Arbeit Migrationsberatung (MBE) Migrantenselbstorganisation Presse Anerkennungsportal BIBB Hotline BAMF Jugendmigrationsdienst (JMD) Sonstiges 24,4% (686) 16,0% (451) 15,7% (441) 14,6% (412) 6,3% (178) 1,6% (44) 1,3% (36) 1,1% (30) 1,0% (27) 0,6% (16) 17,6% (496) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n=2.817 Abb. 3: Weg zur Beratungsstelle 13

14 2.2 Persönliche Daten Im Rahmen der Dokumentation der Anerkennungsberatung werden verschiedene persönliche Merkmale der Anerkennungssuchenden abgefragt. Hierzu zählen das Geburtsjahr, das Geburtsland, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit und falls vorhanden auch eine zweite Staatsangehörigkeit, das Einreisejahr sowie der Wohnsitz der Anerkennungssuchenden Alter und Geschlecht Vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (76,5 Prozent) nahmen im Berichtszeitraum Anerkennungsberatung in Anspruch. Fast jeder sechste Anerkennungssuchende war zwischen 45 und 54 Jahre alt. Anerkennungssuchende unter 25 Jahren oder über 55 Jahren gab es im Berichtszeitraum kaum (vgl. Abb. 4). Das Durchschnittsalter der Beratenen betrug 36,3 Jahre. 100% 80% 60% 40% 20% 0% 0,3% (8) unter 20 Jahre 5,6% (145) 20 bis 24 Jahre 40,9% (1.061) 25 bis 34 Jahre 35,6% (925) 35 bis 44 Jahre 14,0% (364) 45 bis 54 Jahre 3,6% (93) 55 bis 64 Jahre 0,0% (1) 65 Jahre oder älter n=2.597 Abb. 4: Alter der Beratenen 14

15 Etwa zwei Drittel (65,7 Prozent) aller Beratenen waren Frauen (vgl. Abb. 5). männlich 34,3% (1.057) weiblich 65,7% (2.025) n=3.082 Abb. 5: Geschlecht der Beratenen Geburtsland und Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeiten und Geburtsländer der Anerkennungssuchenden stimmen weitgehend überein. Deshalb werden hier nur die häufigsten Staatsangehörigkeiten dargestellt. Eine Ausnahme ist die deutsche Staatsangehörigkeit: Während die meisten im Berichtszeitraum Beratenen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (14,5 Prozent), wurden nur 2,4 Prozent der Beratenen in Deutschland geboren. Dagegen ist Kasachstan nicht unter den häufigsten Staatsangehörigkeiten vertreten (1,5 Prozent der ersten Staatsangehörigkeiten stammen aus diesem Staat), liegt aber in der Liste der Geburtsländer an fünfter Stelle (4,7 Prozent der Beratenen wurden dort geboren). Erste Staatsangehörigkeit Anzahl der Personen Anteil in Prozent Deutschland ,5 Russische Föderation ,3 Polen 266 9,0 Ukraine 147 5,0 Türkei 141 4,8 Rumänien 123 4,2 Griechenland 109 3,7 Spanien 81 2,7 Iran 74 2,5 Bulgarien 59 2,0 Italien 58 2,0 Übrige Staaten ,3 Gesamt ,0 Tab. 2: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden 15

16 Nach der deutschen Staatsangehörigkeit, besitzen die meisten Anerkennungssuchenden die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation, Polens, der Ukraine oder der Türkei (vgl. Tab. 2). Insgesamt wurden Staatsangehörigkeiten von 117 verschiedenen Ländern genannt. Fasst man die einzelnen Staaten zu Regionen zusammen, zeigt sich, dass 45,1 Prozent der beratenen Anerkennungssuchenden die Staatsangehörigkeit eines der EU27-Länder besitzen (vgl. Abb. 6). Daneben stellen zudem Angehörige der GUS-Staaten (hier insbesondere die Russische Föderation und der Ukraine) einen großen Teil der Beratenen (20,6 Prozent). Europa (nicht EU) 5,6% (166) Türkei 4,8% (141) Südamerika 3,3% (98) Nord- und Mittelamerika 2,2% (66) Australien 0,1% (2) Afrika 6,2% (184) Europa (EU27) 45,1% (1.331) restl. Asien 12,0% (354) GUS-Staaten 20,6% (607) n=2.949 Abb. 6: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden nach Regionen 74 Personen (das entspricht 2,4 Prozent aller Beratungsfälle) gaben außerdem an, eine zweite Staatsangehörigkeit zu besitzen. Die meisten von ihnen haben neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit (21 Personen). Darüber hinaus besitzen sieben Personen als zweite Staatsangehörigkeit die polnische, fünf Personen die russische und jeweils vier Personen eine iranische, italienische oder spanische zweite Staatsangehörigkeit. Insgesamt wurden 27 verschiedene Staaten als zweite Staatsangehörigkeiten dokumentiert Wohnsitz und Aufenthaltsdauer Beratene machten Angaben zu ihrem Wohnsitz. Die Mehrheit (94,6 Prozent) von ihnen lebt in Deutschland. 166 Personen (5,4 Prozent) haben ihren Wohnsitz im Ausland. Anhand der Aufenthaltsdauer kann verglichen werden, ob eher kürzlich Zugewanderte oder eher Personen, die bereits seit vielen Jahren in Deutschland leben, Anerkennungsberatung in Anspruch nehmen. Wie in Abb. 7 dargestellt, leben 40,5 Prozent aller Anerkennungssuchenden erst seit bis zu zwei Jahren in Deutschland. Die Tatsache, dass diese Personen innerhalb kurzer Zeit ein Anerkennungsverfahren anstreben, lässt vermuten, dass die Anerkennung der mitgebrachten Qualifikationen für die Mig- 16

17 rantinnen und Migranten von hoher Bedeutung ist und die berufliche Integration somit einen hohen Stellenwert für sie hat. Gleichzeitig kann es auch bedeuten, dass neu Zugewanderte im Vergleich zu bereits länger hier lebenden Migrantinnen und Migranten mehr Unterstützung bei Fragen zur beruflichen Anerkennung benötigen und deshalb Anerkennungsberatung häufiger aufsuchen. Für letztere Gruppe spielt die formale Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses möglicherweise auch keine zentrale Rolle, weil sie sozial und wirtschaftlich schon gut integriert sind. Die Ausführungen machen deutlich, dass für die Interpretation der vorliegenden Daten zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen, die in der Dokumentation nicht direkt erfasst werden. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der im Berichtszeitraum Beratenen beträgt 6,5 Jahre. 100% 80% 60% 40% 20% 40,5% (989) 17,3% (423) 16,9% (413) 25,3% (618) 0% bis zu 2 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre über 10 Jahre n=2.443 Abb. 7: Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung In der Gesamtbetrachtung der persönlichen Daten der Beratenen wird ersichtlich, dass vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (76,5 Prozent) und weitaus mehr Frauen (65,7 Prozent) als Männer (34,3 Prozent) Anerkennungsberatungen aufsuchten. Die Beratenen besitzen neben der deutschen häufig eine Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation, Polens, der Ukraine und der Türkei. 45,1 Prozent haben die Staatsangehörigkeit eines EU27-Landes. Die große Mehrzahl der Beratenen lebt in Deutschland, 40,5 Prozent allerdings erst seit bis zu zwei Jahren. 2.3 Sprachkenntnisse und Beratungssprache Mit dem Erfragen der Sprachkenntnisse soll erhoben werden, in welcher/n Sprache/n die Anerkennungsberatung stattfinden kann und ob Anerkennungssuchende zertifizierte Deutschkenntnisse nachweisen können Personen haben eine Angabe gemacht, ob sie über ein Zertifikat deutscher Sprachkenntnisse verfügen oder nicht. Davon haben 70,9 Prozent angegeben, ein solches Zertifikat zu besitzen. 17

18 Mit 87,4 Prozent aller Beratenen, die entsprechende Angaben machten, konnte die Beratung auf Deutsch geführt werden, bei 375 Personen (12,6 Prozent) war dies nicht möglich. In den Fällen, in denen eine Beratung auf Deutsch nicht möglich war, wurde von den Beratenden dokumentiert, in welcher Sprache die Beratung stattdessen erfolgen konnte. Dies waren vor allem die Sprachen Englisch (113 Personen) und Russisch (110 Personen). Deutlich seltener wären Beratungen auf Türkisch (39 Personen), Spanisch (38 Personen) sowie Polnisch (34 Personen) und Arabisch (5 Personen) möglich. 2.4 Berufs- und Hochschulabschluss In diesem Abschnitt wird dokumentiert, über welche Abschlüsse die Anerkennungssuchenden verfügen, wo und in welchem Jahr diese Abschlüsse erworben wurden und wie lange die jeweilige Ausbildung gedauert hat. Diese Informationen werden jeweils getrennt für Berufs- und für Hochschulabschlüsse dargestellt und verglichen. Des Weiteren wird der mögliche deutsche Referenzberuf sofern dieser im Rahmen der Anerkennungsberatung bereits festgelegt werden konnte der Berufsbereich zu dem dieser gehört sowie die Reglementierungsform, der er unterliegt, dargestellt. Diese Merkmale werden für Berufs- und Hochschulabschlüsse gemeinsam ausgewertet und abgebildet. Hat der/die Anerkennungssuchende mehrere Berufs- oder Hochschulabschlüsse, werden die folgenden Merkmale für jeden einzelnen Abschluss erhoben, in den statistischen Auswertungen jedoch in Form von Mehrfachantworten zusammengefasst und gemeinsam ausgewertet. Bei der Interpretation der Ergebnisse zum Berufs- und Hochschulabschluss wird Bezug auf die Anzahl der Abschlüsse und nicht (wie in den übrigen Kapiteln) auf die Anzahl der beratenen Personen genommen Art und Anzahl der Abschlüsse Von allen im Berichtszeitraum beratenen Personen machten Anerkennungssuchende Angaben zu ihrem ausländischen Abschluss. Von diesen verfügen 36,3 Prozent ausschließlich über (mindestens) einen Berufsabschluss, 52,9 Prozent ausschließlich über (mindestens) einen Hochschulabschluss. 10,7 Prozent besitzen sowohl (mindestens) einen Berufs- als auch (mindestens) einen Hochschulabschluss (vgl. Abb. 8). 6 Hat eine Person mehrere Berufs- und/oder Hochschulabschlüsse, kann sie z.b. bei dem Merkmal Erwerbsland des Berufsabschlusses mehrere Länder angegeben haben. Dies hat zur Folge, dass es in den Daten mehr Antworten als Personen, die geantwortet haben, geben kann. In den statistischen Auswertungen werden diese als sog. Mehrfachantworten zusammengefasst und gemeinsam ausgewertet. In der Ergebnisdarstellung wird Bezug auf die Anzahl der gegebenen Antworten (= Anzahl der angegebenen Länder) und nicht auf die Anzahl der Personen genommen. Für die Interpretation der Ergebnisse bedeutet das, dass sich die dargestellten absoluten und relativen Häufigkeiten nicht auf Personen, sondern auf Abschlüsse beziehen. 18

19 Berufs- und Hochschulabschluss 10,7% (323) nur Hochschulabschluss 52,9% (1.593) nur Berufsabschluss 36,3% (1.093) n=3.009 Abb. 8: Art der ausländischen Berufsqualifikation Während die Mehrheit der Beratenen einen Berufs- oder einen Hochschulabschluss besitzt, 7 gibt es einige wenige Personen, die mehrere Berufs- oder Hochschulabschlüsse erworben haben: 38 Personen haben zwei und 2 Personen haben drei ausländische Berufsabschlüsse, 96 Personen haben zwei und 9 Personen haben drei ausländische Hochschulabschlüsse Erwerbsland Durch die Angabe, in welchem Land der/die Anerkennungssuchende seinen/ihren Abschluss erworben hat, kann festgestellt werden, aus welchen Ländern die ausländischen Qualifikationen am häufigsten stammen. Dies kann ein Hinweis dafür sein, über welche Länder und Ausbildungssysteme vorrangig Informationen gesammelt und in Datenbanken (z.b. BQ-Portal) eingespeist werden sollten. In Tab. 3 sind die Länder aufgelistet, in denen Anerkennungssuchende am häufigsten ihren Berufsabschluss erworben haben. Etwa ein Viertel der Abschlüsse wurde in Polen oder der Russischen Föderation erworben und jeweils gut fünf Prozent der Anerkennungssuchenden besitzen einen Berufsabschluss aus der Türkei, Kasachstan oder Rumänien. 7 97,2 Prozent (1.377 Personen) aller Beratenen mit ausländischem Berufsabschluss besitzen einen Berufsabschluss. 94,5 Prozent (1.811 Personen) aller Beratenen mit ausländischem Hochschulabschluss besitzen einen Hochschulabschluss. 19

20 Erwerbsland des Berufsabschlusses Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Polen ,6 Russische Föderation ,2 Türkei 84 5,9 Kasachstan 79 5,6 Rumänien 75 5,3 Ukraine 57 4,0 Griechenland 54 3,8 Serbien 40 2,8 Spanien 39 2,8 Iran 33 2,3 Bosnien und Herzegowina 32 2,3 Übrige Staaten ,4 Gesamt ,0 Tab. 3: Erwerbsland des Berufsabschlusses (häufigste Staaten) Insgesamt wurden 107 verschiedene Länder, in denen ein Berufsabschluss erworben wurde, dokumentiert. Die Gruppierung der einzelnen Erwerbsländer in Regionen zeigt kein überraschendes Bild (vgl. Abb. 9). Anerkennungssuchende haben entsprechend ihrer Herkunftsländer ihren Berufsabschluss häufig in Ländern der EU27 oder in den GUS-Staaten (wie vor allem der Russischen Föderation, der Ukraine und Kasachstan) erworben. Afrika 6,0% (85) Türkei 5,9% (84) Südamerika 1,8% (26) Nord- und Mittelamerika 1,6% (22) Australien 0,3% (4) Europa (nicht EU) 8,8% (124) Europa (EU27) 40,0% (567) restl. Asien 10,3% (146) GUS-Staaten 25,3% (359) n=1.417 Abb. 9: Erwerbsländer des Berufsabschlusses nach Regionen 20

21 Bei den Ländern, in denen Anerkennungssuchende mit Hochschulabschluss ihre Qualifikation am häufigsten erworben haben, finden sich die Russische Föderation, Polen und die Ukraine an der Spitze der Liste (vgl. Tab. 4). Erwerbsland des Hochschulabschlusses Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Russische Föderation ,5 Polen 173 8,6 Ukraine 147 7,3 Türkei 91 4,5 Rumänien 82 4,1 Spanien 70 3,5 Griechenland 65 3,2 Kasachstan 62 3,1 Iran 57 2,8 Bulgarien 56 2,8 Übrige Staaten ,6 Gesamt ,0 Tab. 4: Erwerbsland des Hochschulabschlusses (häufigste Staaten) Insgesamt wurden 106 verschiedene Länder, in denen ein ausländischer Hochschulabschluss erworben wurde, dokumentiert. Werden auch hier die einzelnen Länder zu Regionen gruppiert, zeigt sich, dass bei den Hochschulabschlüssen die GUS-Staaten fast ebenso häufig als Erwerbsländer genannt werden wie die Staaten der EU27. Fast jeder dritte Hochschulabschluss wurde in einem der GUS-Staaten (insbesondere in der Russischen Föderation, der Ukraine und Kasachstan) oder in einem der EU27-Staaten erworben (vgl. Abb. 10). Südamerika 5,2% (105) Europa (nicht EU) Türkei 4,2% (84) 4,5% (91) Nord- und Mittelamerika 3,7% (75) Australien 0,0% (1) Europa (EU27) 30,9% (618) Afrika 6,2% (124) restl. Asien 15,2% (305) GUS-Staaten 29,9% (598) n=2.001 Abb. 10: Erwerbsländer des Hochschulabschlusses nach Regionen 21

22 2.4.3 Ausbildungsdauer Die Dauer der Ausbildung der ausländischen Qualifikationen dient als Orientierungsgröße beim Vergleich zur Ausbildungsdauer deutscher Abschlüsse. Ein gutes Drittel (39,5 Prozent) der ausländischen Berufsausbildungen dauert über zwei bis drei Jahre. Das entspricht in etwa auch der Dauer der meisten deutschen dualen Ausbildungsgänge. Bei jeweils etwa einem Fünftel der ausländischen Berufsausbildungen beträgt die Dauer über ein bis zwei Jahre bzw. über drei bis vier Jahre (vgl. Abb. 11). Die durchschnittliche Dauer der ausländischen Berufsausbildungen liegt bei 3,2 Jahren. Bei den Hochschulausbildungen liegt der Durchschnitt bei 4,4 Jahren. Etwa zwei Drittel der Hochschulausbildungen dauern über drei bis vier Jahre oder über vier bis fünf Jahre. Eine Studiendauer von über fünf Jahren kommt bei 15,0 Prozent der ausländischen Hochschulabschlüsse vor (vgl. Abb. 11). Berufsabschluss Hochschulabschluss 100% 80% 60% 40% 20% 0% 6,9% (82) 1,3% (22) 21,2% (253) 7,2% (124) bis zu 1 Jahr über 1 bis 2 Jahre 39,5% (470) 12,9% (221) über 2 bis 3 Jahre 29,3% 20,7% (502) (247) 8,3% (99) über 3 bis 4 Jahre 34,3% (588) über 4 bis 5 Jahre 3,4% (40) 15,0% (258) über 5 Jahre n Beruf =1.191;n Hochschule =1.715 Abb. 11: Dauer der ausländischen Berufs- und Hochschulausbildungen im Vergleich Abschlussjahr Wie aus Abb. 12 ersichtlich wird, wurden 33,4 Prozent der Berufsabschlüsse in den 1990er Jahren erworben, weitere 36,1 Prozent zwischen 2000 und ,9 Prozent der Berufsausbildungen wurden sogar erst 2010 oder später abgeschlossen. In dieser Kategorie befinden sich zudem zwei Berufsabschlüsse, die die entsprechenden Beratenen voraussichtlich im Jahr 2014 machen werden. Bei den Anerkennungssuchenden mit ausländischem Hochschulstudium liegt der Erwerb ihres Abschlusses in der Tendenz weniger lange zurück. Die knappe Hälfte der Abschlüsse (47,7 Prozent) wurde zwischen 2000 und 2009 erworben. Ein Fünftel (20,9 Prozent) der Hochschulabschlüsse wurden erst 2010 oder später erworben (vgl. Abb. 12). Folglich können die entsprechenden Anerkennungssuchenden noch als Absolvent/in oder Berufseinsteiger/in bezeichnet werden. Darunter fallen zudem drei Hochschulabschlüsse, die für das Jahr 2014 geplant sind. 22

23 100% Berufsabschluss Hochschulabschluss 80% 60% 40% 20% 0% 0,0% (0) 0,1% (1) zwischen 1950 und ,1% (1) 0,1% (1) zwischen 1960 und ,6% (42) 1,3% (21) zwischen 1970 und ,0% (186) 8,7% (145) zwischen 1980 und ,4% (389) 21,3% (355) zwischen 1990 und 1999 n Beruf =1.166; n Hochschule = ,7% 36,1% (795) (421) zwischen 2000 und ,9% (127) 20,9% (348) 2010 oder später Abb. 12: Abschlussjahr der ausländischen Berufs- und Hochschulausbildungen im Vergleich Deutscher Referenzberuf Durch die Feststellung des möglichen deutschen Referenzberufes 8 kann abgesehen werden, zu welchen Berufen besonders häufig beraten wurde und in welchen Bereichen verstärkter Informationsbedarf besteht und gegebenenfalls mit vermehrten Anerkennungsanträgen zu rechnen ist. Lehrer/-in Ingenieur/-in Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Erzieher/-in, Staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in Arzt/Ärztin Betriebswirt/-in Ökonom/-in Psychologe/-in Bürokaufmann/-frau Wirtschaftswissenschaftler/-in 15,6% (340) 10,3% (224) 6,3% (138) 5,2% (113) 3,5% (76) 3,1% (67) 2,6% (57) 2,2% (49) 2,0% (44) 1,7% (36) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n=2.181 Abb. 13: Die häufigsten deutschen Referenzberufe 8 Die Zahlen zu den Referenzberufen sind eher als Orientierungswerte zu sehen, da davon ausgegangen werden muss, dass in Erstberatungen nicht immer schon der endgültige Referenzberuf angegeben werden kann und zum Teil Unklarheiten bzgl. der Reglementierung bestehen können. 23

24 Insgesamt wurden Beratungen zu 222 verschiedenen Referenzberufen durchgeführt. Mit Abstand die meisten Anerkennungsverfahren werden für den Beruf des Lehrers/der Lehrerin angestrebt (15,6 Prozent) (vgl. Abb. 13). Daneben erfolgten häufig Beratungen zur Anerkennung von Ingenieursabschlüssen (10,3 Prozent) sowie zu den Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (6,3 Prozent) und (staatlich anerkannte/-r) Erzieher/-in (5,2 Prozent) Berufsbereich des deutschen Referenzberufs Werden die einzelnen möglichen Referenzberufe, zu denen im Berichtszeitraum beraten wurde, in Berufsbereiche 9 zusammengefasst, wird ersichtlich, dass fast die Hälfte (46,7 Prozent) der Beratungen zu Berufen im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung (wie Lehrer/-in und Gesundheits- und Krankenpfleger/-in) stattfanden. Fast ein Viertel (23,5 Prozent) der Beratungen erfolgte zu möglichen Referenzberufen im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung (z.b. Elektroniker/-in und Metallbauer/-in) (vgl. Abb. 14). Naturwissenschaft, Geografie und Informatik 4,4% (97) Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften, Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung 6,7% (147) Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung 11,0% (240) Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus 4,1% (90) Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik 2,3% (50) Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit Land-, Forst- und 0,9% (19) Tierwirtschaft und Gartenbau 0,3% (7) Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 46,7% (1.018) Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung 23,5% (513) n=2.181 Abb. 14: Berufsbereich des deutschen Referenzberufs 9 Die Einteilung der Berufsbereiche basiert auf der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB2010) der Bundesagentur für Arbeit. 24

25 Reglementierung des deutschen Referenzberufes Hinsichtlich der Reglementierung wird durch die Beraterinnen und Berater dokumentiert, ob es sich bei dem festgestellten Referenzberuf um einen nach deutschem Recht reglementierten Beruf handelt oder nicht. Bei reglementierten Berufen wird zudem unterschieden, ob der Beruf mit einem Hochschulabschluss verbunden ist oder nicht. Aufgrund der Komplexität der Reglementierungen auf Bundes- und auf Landesebene, 10 ist die Kategorisierung des deutschen Referenzberufs im Rahmen der Erstberatung nicht immer eindeutig und leicht, sodass bei dieser Angabe Verzerrungen zu vermuten sind. Wie Abb. 15 zeigt, können nach Angaben der Beraterinnen und Berater 56,8 Prozent der mitgebrachten Qualifikationen einem deutschen Hochschulabschluss zugeordnet werden, wobei gut die Hälfte davon einer Reglementierung unterliegt (30,8 Prozent aller Abschlüsse). Die andere Hälfte (26,0 Prozent aller Abschlüsse) der Hochschulabschlüsse läuft nicht auf einen reglementierten Beruf zu und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes. 39,7 Prozent der identifizierten möglichen Referenzberufe erfordern kein Hochschulstudium. Von diesen ist ein gutes Drittel reglementiert (14,4 Prozent aller Abschlüsse). Bei 3,5 Prozent der Abschlüsse erfolgte (noch) keine Zuordnung zu einem deutschen Referenzberuf. reglementiert mit Hochschulabschluss 30,8% (982) nicht-reglementiert mit Hochschulabschluss 26,0% (828) nicht-reglementiert ohne Hochschulabschluss 25,3% (806) reglementiert ohne Hochschulabschluss 14,4% (460) keine Zuordnung zu deutschem Referenzberuf 3,5% (111) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n=3.187 Abb. 15: Reglementierung des deutschen Referenzberufs (Unterscheidung nach Abschlussart) Neben der Reglementierung und Differenzierung nach Hochschulabschluss erfolgt eine genauere Differenzierung der häufigsten deutschen Referenzberufe danach, ob sie in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes fallen oder nicht. Es werden alle Berufe dargestellt, zu denen mindestens zehn Abschlüsse dokumentiert wurden. 10 Die Reglementierung bezieht sich bei einigen Berufen beispielsweise nur auf die selbstständige Tätigkeit, z.b. bei den Handwerksberufen, die nach Anlage A der Handwerksordnung zulassungspflichtig sind und die Zulassung dementsprechend an den Nachweis von bestimmten Qualifikationen gebunden ist. Die nicht selbstständige Berufsausübung unterliegt jedoch keiner Reglementierung. 25

26 Reglementierte Berufe im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 138 6,3 Arzt/Ärztin 76 3,5 Rechtsanwalt/Rechtsanwältin 30 1,4 Zahnarzt/Zahnärztin 28 1,3 Apotheker/-in 16 0,7 Hebamme und Entbindungspfleger/-in 16 0,7 Physiotherapeut/-in, Krankengymnast/-in 15 0,7 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in 15 0,7 Altenpfleger/-in 12 0,6 Tab. 5: Reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Nicht reglementierte Berufe im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Bürokaufmann/-frau 44 2,0 Koch/Köchin 29 1,3 Hotelfachmann/-frau 26 1,2 Elektroniker/-in 25 1,1 Friseur/-in 21 1,0 Kaufmann/-frau im Einzelhandel 17 0,8 Bilanzbuchhalter/in (Geprüfte/-r) 17 0,8 Kraftfahrzeugmechatroniker/-in 15 0,7 Kaufmann/-frau für Bürokommunikation 14 0,6 Elektroanlagenmonteur/-in 13 0,6 Industrieelektriker/-in 13 0,6 Bankkaufmann/-frau 12 0,6 Kraftfahrzeugservicemechaniker/-in 12 0,6 Zahntechniker/-in 11 0,5 Industriemechaniker/-in 11 0,5 Verkäufer/-in 10 0,5 Tischler/-in 10 0,5 Tab. 6: Nicht reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) 26

27 Reglementierte Berufe, die nicht im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes sind (landesrechtlich reglementiert) Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Lehrer/-in ,6 Ingenieur/-in ,3 Erzieher/-in, Staatlich anerkennte/-r Erzieher/-in 113 5,2 Sozialpädagoge/-in 34 1,6 Architekt/-in 24 1,1 Übersetzer/-in (öffentlich bestellt oder staatlich vereidigt) 20 0,9 Diplom-Sozialarbeiter 13 0,6 Tab. 7: Landesrechtlich reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Nicht reglementierte Berufe, die nicht im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes sind (insbesondere nicht reglementierte Hochschulabschlüsse) Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Betriebswirt/-in 67 3,1 Ökonom/-in 57 2,6 Psychologe/-in 49 2,2 Wirtschaftswissenschaftler/-in 36 1,7 Informatiker/-in 26 1,2 Mathematiker/-in 16 0,7 Sozialwissenschaftler/-in 14 0,6 Biologe/-in 13 0,6 Germanist/-in 12 0,6 Tab. 8: Nicht reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Aus den Tabellen wird ersichtlich, dass Anerkennungsverfahren vor allem für Lehr- und weitere pädagogische Berufe, Heilberufe sowie Ingenieur- und wirtschaftswissenschaftliche Berufe angestrebt werden. Wie Abb. 16 zeigt, fallen insgesamt 47,5 Prozent der Berufe, zu denen beraten wurde, in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes (vgl. Flächen in Blau). Diese bestehen aus bundesrechtlich reglementierten Berufen, dualen Ausbildungsberufen (mit 26,5 Prozent machen diese insgesamt den zweitgrößten Anteil aus) sowie reglementierten Meisterberufen und übrigen bundesrechtlich geregelten Fortbildungen. 38,0 Prozent der Berufe und damit der größte Anteil sind landesrechtlich reglementiert, 14,5 Prozent sind nicht reglementierte akademische Berufe und fallen somit nicht unter das Anerkennungsgesetz des Bundes. 27

28 nicht-reglementierte akademische Berufe 14,5% (316) bundesrechtlich reglementierte Berufe 18,5% (404) duale Berufe 26,5% (578) landesrechtlich reglementierte Berufe 38,0% (828) übrige bundesrechtlich geregelte Fortbildungen 1,7% (37) reglementierte Meisterberufe 0,8% (18) n=2.181 Abb. 16: Reglementierung des deutschen Referenzberufs Häufige Berufe aus häufigen Ländern Bei der kombinierten Betrachtung von Referenzberufen und Erwerbsländern zeigen sich Personengruppen, die denselben Abschluss im selben Land erworben haben. 11 Auffällig sind zum einen die besonders großen Gruppen, die ihre Qualifikation in der Russischen Föderation erworben haben (85 Lehrer/-innen, 37 Ingenieur/-innen, 27 Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, 17 Erzieher/-innen und 11 Rechtsanwälte/-innen). Zum anderen kommen besonders viele Lehrer/-innen neben der Russischen Föderation aus der Ukraine (45), Polen (43), Kasachstan (34), Griechenland (17), Bulgarien und der Türkei (jeweils 15), Rumänien (12) und Georgien (11) sowie aus weiteren acht Ländern (jeweils zwischen fünf und zehn Abschlüsse). In Polen wurden neben pädagogischen Abschlüssen (43 Lehrer/-innen, 19 Sozialpädagogen/-innen, 18 Erzieher/-innen und 7 Diplom-Sozialarbeiter/-innen) auch viele Gesundheits- und Pflegeberufe (15 Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, 8 Physiotherapeuten/-innen und 2 Altenpfleger/-innen) und kaufmännische Abschlüsse (10 Bürokaufleute und 6 Kaufleute für Bürokommunikation) erworben. 11 In Tab. 9 sind alle Gruppen, die aus fünf bis zehn Personen bestehen grau, alle Gruppen über zehn Personen orange markiert. 28

29 Altenpfleger/-in Architekt/-in Arzt/Ärztin Betriebswirt/-in Bilanzbuchhalter/-in (Geprüfte/-r) Bürokaufmann/-frau Diplom-Sozialarbeiter/-in Elektroniker/-in (Staatlich anerkannte/-r ) Erzieher/-in Facharzt/Fachärztin Kinder- und Jugendmedizin Facharzt/Fachärztin Urologie Germanist/-in Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Hauswirtschafter/-in Hotelfachmann/-frau Informatiker/-in Ingenieur/-in Kaufmann/-frau für Bürokommunikation Koch/Köchin Lehrer/-in Mathematiker/-in Ökonom/-in Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in Physiotherapeut/-in, Krankengymnast/-in Psychologe/-in Raumausstatter/-in Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Sozialpädagoge/-in Übersetzer/-in (öffentl. bestellt/staatl. vereidigt) Wirtschaftswissenschaftler/-in Zahnarzt/Zahnärztin Zahntechniker/-in Zerspanungsmechaniker/-in Afghanistan Argentinien Aserbaidschan Belarus Bosnien und Herzegowina Bulgarien China Deutschland Frankreich Georgien Griechenland Indien Irak Iran Kanada

30 Altenpfleger/-in Architekt/-in Arzt/Ärztin Betriebswirt/-in Bilanzbuchhalter/-in (Geprüfte/-r) Bürokaufmann/-frau Diplom-Sozialarbeiter/-in Elektroniker/-in (Staatlich anerkannte/-r ) Erzieher/-in Facharzt/Fachärztin Kinder- und Jugendmedizin Facharzt/Fachärztin Urologie Germanist/-in Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Hauswirtschafter/-in Hotelfachmann/-frau Informatiker/-in Ingenieur/-in Kaufmann/-frau für Bürokommunikation Koch/Köchin Lehrer/-in Mathematiker/-in Ökonom/-in Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in Physiotherapeut/-in, Krankengymnast/-in Psychologe/-in Raumausstatter/-in Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Sozialpädagoge/-in Übersetzer/-in (öffentl. bestellt/staatl. vereidigt) Wirtschaftswissenschaftler/-in Zahnarzt/Zahnärztin Zahntechniker/-in Zerspanungsmechaniker/-in Kasachstan Kroatien Lettland Litauen Nigeria Polen Rumänien Russische Föderation Serbien Spanien Syrien Türkei Ukraine Ungarn Tab. 9: Die häufigsten Berufe aus den häufigsten Ländern 30

31 Insgesamt spiegelt sich wider, was aus den getrennten Tabellen von Erwerbsländern und Referenzberufen hervorgeht: Besonders viele Abschlüsse und deshalb auch größere Gruppen der häufigsten Berufe wie Lehrer/-innen, Ingenieur/-innen und Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen wurden in der Russischen Föderation, Polen, Rumänien oder der Ukraine erworben. Die Angaben der Beratenen zu ihren Berufs- und Hochschulabschlüssen stellen den Kernbereich der Dokumentation dar. Von den im Berichtszeitraum beratenen Anerkennungssuchenden haben 36,3 Prozent nur (mindestens) einen ausländischen Berufsabschluss und 52,9 Prozent nur (mindestens) einen ausländischen Hochschulabschluss. Etwa jeder Zehnte gibt an, sowohl über einen Berufs- als auch über einen Hochschulabschluss zu verfügen. Am häufigsten wurden Berufs- und Hochschulabschlüsse in Polen oder der Russischen Föderation erworben, weitere häufige Erwerbsländer sind die Türkei, Rumänien und die Ukraine. Dabei dauerten 39,5 Prozent aller ausländischen Berufsausbildungen über zwei bis drei Jahre, was in etwa der Dauer der Mehrheit der deutschen dualen Ausbildungen entspricht. Etwa zwei Drittel der Beratenen mit Hochschulabschluss haben über drei bis vier Jahre oder über vier bis fünf Jahre studiert. Jeweils etwa ein Drittel der Beratenen mit Berufsabschluss erwarb diesen in den 1990er Jahren oder zwischen 2000 und Fast die Hälfte der Akademiker erwarb seinen/ihren Abschluss zwischen 2000 und 2009, ein Fünftel erst 2010 oder später. Mit Abstand am häufigsten (15,6 Prozent) wurde in der Beratung Lehrer/-in als möglicher Referenzberuf angegeben. Weitere Referenzberufe, zu denen viele Anerkennungssuchende beraten wurden, sind Ingenieur/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Erzieher/-in und Arzt/Ärztin. Insgesamt sind 18,5 Prozent aller möglichen Referenzberufe, zu denen beraten wurde, bundesrechtlich reglementiert. Weitere 26,5 Prozent sind duale Ausbildungsberufe. Zusammen mit reglementierten Meisterberufen und übrigen bundesrechtlich geregelten Fortbildungen fallen damit 47,5 Prozent der Berufe, zu denen beraten wurde, in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes. 38,0 Prozent der Berufe sind landesrechtlich reglementiert, 14,5 Prozent sind nicht-reglementierte akademische Berufe. Fast die Hälfte (46,7 Prozent) der Beratungen fand zu Berufen im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung statt. Etwa ein Viertel (23,5 Prozent) der Beratungen erfolgte zu möglichen Referenzberufen im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung. 2.5 Berufserfahrung (gilt nur für face-to-face-beratungen) Die Berufserfahrung gibt Auskunft darüber, wie lange die Anerkennungssuchenden bisher bereits in ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben. Bei der Erhebung wird dabei zwischen Berufserfahrung, die im Ausland erworben wurde, und Berufserfahrung, die die Anerkennungssuchenden in Deutschland gesammelt haben, unterschieden. Die Informationen zur Berufserfahrung werden nur bei der faceto-face-beratung erhoben und nicht bei der telefonischen oder -Beratung. Abb. 17 gibt die Gesamtdauer der Berufserfahrung, die eine Person im Ausland und/oder in Deutschland erworben hat, wieder. 31

32 100% 80% 60% 40% 20% 5,6% (63) 8,2% (93) 15,6% (177) 24,9% (282) 23,6% (267) 10,2% (115) 11,8% (134) 0% bis zu 6 Monaten 6 bis 12 Monate 1 bis 2 Jahre 2 bis 5 Jahre 5 bis 10 Jahre 10 bis 15 Jahre mehr als 15 Jahre n=1.131 Abb. 17: Dauer der Berufserfahrung im Ausland und in Deutschland Von den face-to-face-beratenen, für die dieses Merkmal dokumentiert wird, machten eine Angabe zur Dauer ihrer Berufserfahrung in Deutschland und/oder im Ausland. Durchschnittlich haben diese Anerkennungssuchenden eine Berufserfahrung von 7,0 Jahren, die sie im Ausland und/oder in Deutschland erworben haben. Jeweils etwa ein Viertel konnte bereits zwei bis fünf Jahre bzw. fünf bis zehn Jahre Erfahrung im erlernten Beruf sammeln (vgl. Abb. 17). Dabei zeigt sich deutlich, dass die Beratenen häufiger über Berufserfahrung im Ausland verfügen als über Berufserfahrung in Deutschland und dass die Dauer der Berufserfahrung im Ausland durchschnittlich höher liegt: Insgesamt gaben Personen an über Berufserfahrung in ihrem erlernten Beruf im Ausland zu verfügen. Davon machten Personen eine gültige Angabe über die Dauer ihrer Berufserfahrung im Ausland. Der Durchschnitt liegt bei 6,5 Jahren. Berufserfahrung in Deutschland haben hingegen deutlich weniger Anerkennungssuchende vorzuweisen (283 Personen). Für 256 Personen liegt eine gültige Angabe zur Dauer ihrer Berufserfahrung in Deutschland vor. Der Durchschnitt liegt bei 3,4 Jahren Die Berufserfahrung im Ausland bzw. in Deutschland wird jeweils durch zwei Variablen erhoben: Zunächst wird dokumentiert, ob überhaupt Berufserfahrung vorliegt (ja oder nein) und im zweiten Schritt wird dann die Dauer der Berufserfahrung in Monaten erfasst. Die Anzahl an Personen für die eine gültige Information über die Dauer der Berufserfahrung vorliegt (bei Berufserfahrung im Ausland: Personen) ist geringer als die Anzahl derjenigen, die grundsätzlich angeben über Berufserfahrung zu verfügen (1.150 Personen), da nicht alle eine Angabe über die Dauer ihrer Berufserfahrung machen. Die gesamte Berufserfahrung wird aus den Variablen Dauer der Berufserfahrung im Ausland und Dauer der Berufserfahrung in Deutschland berechnet. Es sind darin also alle Personen enthalten, die entweder nur Berufserfahrung im Ausland, nur Berufserfahrung in Deutschland oder beides haben. Deshalb weicht das in der Grafik angegebene n von den Zahlen im darauffolgenden Text ab. 32

33 2.6 Aktuelle berufliche Situation (gilt nur für face-to-face-beratungen) Auch die berufliche Situation, in der sich die Anerkennungssuchenden zum Zeitpunkt der Beratung befinden, wird nur in der persönlichen Beratung erhoben. Es werden verschiedene Erwerbssituationen unterschieden, wobei Mehrfachantworten möglich sind. 13 Gut die Hälfte der Anerkennungssuchenden (54,9 Prozent) gab an, zum Zeitpunkt der Beratung ohne Arbeit oder arbeitssuchend gewesen zu sein. Insgesamt 19,7 Prozent waren nicht erwerbstätig. Allerdings ist es möglich, dass Beratene mehrere Situationen, die sich nicht ausschließen, als zutreffend angeben. Eine Person ist deshalb möglicherweise zum einen nicht erwerbstätig als auch ohne Arbeit im SGB-II-Leistungsbezug. Dennoch wird ersichtlich, dass der Anteil derjenigen, die derzeit nicht in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind, beträchtlich ist. Nicht einmal ein Fünftel aller Anerkennungssuchenden, die im Berichtszeitraum beraten wurden, gab eine Beschäftigung ohne ergänzenden Leistungsbezug an (vgl. Abb. 18). nicht erwerbstätig arbeitssuchend ohne Leistungsbezug ohne Arbeit im SGB II-Leistungsbezug ohne Arbeit im SGB III-Leistungsbezug geringfügig beschäftigt (ohne erg. SGB II-Bezug) geringfügig beschäftigt (mit erg. SGB II-Bezug) beitragspflichtig beschäftigt (ohne erg. SGB II-Bezug) beitragspflichtig beschäftigt (mit erg. SGB II-Bezug) selbstständig (ohne ergänzenden SGB II-Bezug) selbstständig (mit ergänzendem SGB II-Bezug) mithelf. Familienang. (ohne erg. SGB II-Bezug) mithelf. Familienang. (mit erg. SGB II-Bezug) im Ausland erwerbstätig im Ausland selbstständig im Ausland arbeitssuchend ohne Arbeit im Asylbewerberleistungsbezug mit Arbeit im Asylbewerberleistungsbezug 19,7% (329) 15,7% (262) 32,3% (538) 6,9% (115) 5,3% (88) 5,9% (98) 11,4% (190) 1,1% (18) 1,6% (27) 0,5% (9) 0,5% (9) 0,1% (2) 1,1% (19) 0,5% (9) 0,2% (3) 2,1% (35) 0,2% (3) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n=1.668; =105,2% Abb. 18: Aktuelle berufliche Situation der Beratenen 13 Da sich eine Person gleichzeitig in verschiedenen beruflichen Situationen befinden kann, enthält das Merkmal sog. Mehrfachantworten. Bei Mehrfachantworten ist es möglich, dass auf eine Person gleichzeitig mehrere Ausprägungen eines Merkmals zutreffen. Zum Beispiel kann ein/e Beratungssuchende/r gleichzeitig nicht erwerbstätig und arbeitssuchend sein. Dies hat zur Folge, dass es mehr Antworten geben kann als Personen, die geantwortet haben. Anders als bei den Mehrfachantworten des Berufs- und Hochschulabschlusses wird in der Ergebnisdarstellung hier Bezug auf die Anzahl der Personen und nicht auf die Anzahl der gegebenen Antworten genommen, da nur diese Form der Interpretation inhaltlich sinnvoll ist. Dies hat zur Folge, dass sich die Summe der einzelnen Prozentanteile auf über 100 Prozent addieren kann, falls mehrere Angaben pro Person vorliegen. 33

34 2.7 Frühere Anträge auf Gleichwertigkeit (gilt nur für face-to-face-beratungen) Ein relativ geringer Anteil an Anerkennungssuchenden hat in der Vergangenheit bereits einen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen gestellt: Für Personen liegt eine gültige Angabe vor. Von ihnen haben 10,7 Prozent in der Vergangenheit bereits einen Antrag auf Gleichwertigkeit ihres ausländischen Abschlusses gestellt (193 Personen). 88,1 Prozent von ihnen (163 Personen) stellten den früheren Antrag bereits zum gleichen Referenzberuf, zu dem sie nun beraten wurden. Aus welchen Gründen keine Anerkennung der Qualifikation erfolgte, wird im Rahmen der Dokumentation nicht erfasst. Verschiedene Faktoren können eine Rolle spielen. Ein möglicher Grund ist, dass die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen fehlten. In Form einer offenen Angabe wird zudem erfasst, bei welcher Institution ein früherer Antrag auf Gleichwertigkeit gestellt wurde. Eine Gruppierung der Antworten zeigt, dass hier im Wesentlichen fünf Institutionen genannt werden: Berufskammern Landesämter Landesministerien Landes- bzw. Senatsverwaltungen Bezirksregierungen und Regierungspräsidien Des Weiteren wurden vereinzelt die ZAB und Universitäten angegeben. Es dominieren Kultusministerien und Institutionen, die für das Schulwesen zuständig sind, sowie Gesundheits- und Sozialministerien, was die quantitative Bedeutung der ausländischen Berufs- und Hochschulabschlüsse widerspiegelt, für die Lehrer/in oder Erzieher/-in sowie Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Arzt/Ärztin als möglicher deutscher Referenzberuf angegeben wird. 34

35 3 Ergebnisse der Beratungen durch die BAMF-Hotline Im Folgenden werden Ergebnisse zu den Beratungen der BAMF-Hotline ebenfalls für den Berichtszeitraum vom bis dargestellt. 14 Die Struktur folgt dabei den Gliederungspunkten der Ergebnisauswertungen der IQ-Dokumentation der Anerkennungsberatung. Die Merkmale werden soweit möglich in der gleichen Form dargestellt wie bei der Auswertung der IQ-Datenbank, um eine Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten. 3.1 Beratungsform Insgesamt fanden im Berichtszeitraum Beratungen über die Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge statt. 74,6 Prozent der Beratungen im Berichtszeitraum wurden telefonisch durchgeführt, 25,3 Prozent erfolgten per und 0,1 Prozent per Post (vgl. Abb. 19). 25,3% (622) Post 0,1% (2) Anruf 74,6% (1.831) n=2.455 Abb. 19: Angewendete Beratungsformen (BAMF) 3.2 Weg zur Beratungsstelle Die meisten Beratungssuchenden (61,4 Prozent) sind über das Internet auf die Hotline des BAMF aufmerksam geworden (vgl. Abb. 20). Etwa jeder Vierte (25,1 Prozent) erfuhr über das Anerkennungsportal des BIBB von der telefonischen Beratung des BAMF. 8,0 Prozent kamen über Agentu- 14 Die BAMF-Hotline erfasst ähnliche Merkmale wie sie auch von den Beraterinnen und Beratern in den IQ- Anlaufstellen dokumentiert werden, sie decken sich allerdings nicht vollständig: Es werden ebenfalls persönliche Daten, Sprachkenntnisse, Informationen zu Hochschul- und Berufsabschlüssen sowie Wege zur Hotline erfasst. Nicht erhoben werden im Rahmen der BAMF-Hotline dagegen Merkmale zur Berufserfahrung der Anerkennungssuchenden im In- und Ausland, Informationen zu deren aktueller beruflicher Situation sowie, ob es in der Vergangenheit bereits Anträge auf Gleichwertigkeitsfeststellung gab. Somit entsprechen die erfassten Merkmale den Pflichtmerkmalen für die Dokumentation der telefonischen Beratung der IQ-Anlaufstellen. 35

36 ren für Arbeit zur Hotline. Persönliche Empfehlungen spielten für Beratene der Hotline kaum eine Rolle (1,1 Prozent), was sie von den Beratenen der IQ-Anlaufstellen deutlich unterscheidet (16,0 Prozent). Internet Anerkennungsportal BIBB Agentur für Arbeit Presse Persönliche Empfehlung Jobcenter Migrationsberatung (MBE) Migrantenselbstorganisation Sonstiges 8,0% (187) 1,4% (33) 1,1% (25) 0,4% (9) 0,3% (6) 0,1% (3) 2,2% (52) 25,1% (589) 61,4% (1.438) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n=2.342 Abb. 20: Weg zur Beratungsstelle (BAMF) Eine geringe Rolle spielen auch Migrantenorganisationen (0,1 Prozent) und MBEs (0,3 Prozent), vermutlich weil diese die Beratung vielfach selbst leisten können oder direkt an eine zuständige Stelle verweisen. 3.3 Persönliche Daten Bei der Dokumentation der Anliegen, die Beratungssuchende über die BAMF-Hotline vorbringen, werden die gleichen persönlichen Daten erfasst wie im Rahmen der IQ-Datenbank. Dies sind im Einzelnen das Geburtsjahr und -land der Beratenen, das Geschlecht, die erste und gegebenenfalls zweite Staatsangehörigkeit sowie das Einreisejahr nach Deutschland und der Wohnsitz Alter und Geschlecht Wie Abb. 21 zeigt, ist mehr als die Hälfte (51,7 Prozent) der Anrufer der BAMF-Hotline zwischen 25 und 34 Jahren alt. Auch Personen zwischen 35 und 44 Jahren sind mit mehr als einem Viertel (26,1 Prozent) stark vertreten. Personen unter 20 Jahren und über 55 Jahren nehmen hingegen sehr selten das Beratungsangebot der Hotline in Anspruch. Das Durchschnittsalter liegt bei 33,7 Jahren und damit unter dem der Beratenen der IQ-Anlaufstellen (36,3 Jahre). 36

37 100% 80% 60% 51,7% (475) 40% 26,1% (240) 20% 0% 0,5% (5) unter 20 Jahre 9,4% (86) 20 bis 24 Jahre 25 bis 34 Jahre 35 bis 44 Jahre 10,7% (98) 1,4% (13) 45 bis 54 Jahre 55 bis 64 Jahre 0,1% (1) 65 Jahre oder älter n=918 Abb. 21: Alter der Beratenen (BAMF) Mit 59,2 Prozent ist die Mehrzahl der Anfragenden über die Hotline des BAMF weiblich (vgl. Abb. 22). Die Verteilung ist ähnlich wie bei den Beratenen der IQ-Anlaufstellen, von denen etwa zwei Drittel weiblich und ein Drittel männlich ist. männlich 40,8% (988) weiblich 59,2% (1.432) Abb. 22: Geschlecht der Beratenen (BAMF) n= Geburtsland und Staatsangehörigkeit Bei den Anrufern der BAMF-Hotline stimmten die Häufigkeiten der angegebenen Geburtsländer und Staatsangehörigkeiten ebenfalls weitgehend überein. Einzige Ausnahme ist auch hier, dass eine deutsche Staatsangehörigkeit (12,8 Prozent) wesentlich häufiger angegeben wurde als Deutschland als Geburtsland (6,8 Prozent). Dennoch sind mit diesen knapp sieben Prozent deutlich mehr Anrufer der 37

38 BAMF-Hotline in Deutschland geboren als vergleichsweise Beratene der IQ-Anlaufstellen (2,4 Prozent). Ebenso wie die Beratenen der IQ-Anlaufstellen sind die Anrufer der BAMF-Hotline besonders häufig Staatsangehörige Polens (9,8 Prozent), der Russischen Föderation (6,5 Prozent) und Rumäniens (5,1 Prozent) (vgl. Tab. 10). Erste Staatsangehörigkeit Anzahl der Personen Anteil in Prozent Deutschland ,8 Polen 185 9,8 Russische Föderation 124 6,5 Rumänien 96 5,1 Türkei 96 5,1 Ukraine 65 3,4 Indien 60 3,2 Bosnien und Herzegowina 57 3,0 Spanien 57 3,0 Griechenland 47 2,5 Übrige Staaten ,7 Gesamt ,0 Tab. 10: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden (BAMF) Insgesamt wurden Anerkennungssuchende mit Staatsangehörigkeiten 110 verschiedener Staaten im Berichtszeitraum durch die Hotline beraten. Gruppiert nach Regionen sind Beratene der Hotline besonders häufig Staatsangehörige eines der EU27-Länder (43,8 Prozent) oder eines der GUS-Länder (insbesondere der Russischen Föderation und der Ukraine) (13,3 Prozent). Ähnliche Anteile wurden für Beratene der IQ-Anlaufstellen dokumentiert. Jedoch war fast jeder zehnte BAMF-Hotline-Anrufer Staatsangehöriger eines europäischen Landes außerhalb der EU27 (wie z.b. Bosnien-Herzegowina) (vgl. Abb. 23). Unter den Beratenen der IQ- Anlaufstellen waren dies nur 5,6 Prozent. 38

39 Afrika 6,4% (122) Europa (nicht EU) 10,2% (193) Türkei 5,1% (96) Südamerika 4,1% (77) Nord- und Mittelamerika 3,2% (61) Australien 0,7% (14) Europa (EU27) 43,8% (830) restl. Asien 13,1% (249) GUS-Staaten 13,3% (252) n=1.894 Abb. 23: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden nach Regionen (BAMF) 55 Personen haben eine zweite Staatsangehörigkeit aus einem von insgesamt 20 verschiedenen Ländern. Von ihnen haben 19 Personen neben einer ausländischen auch eine deutsche Staatsangehörigkeit, fünf Personen besitzen als zweite Staatsangehörigkeit eine russische, vier Personen eine ungarische, je drei Personen eine spanische, eine rumänische, eine österreichische und eine griechische Staatsangehörigkeit Wohnsitz und Aufenthaltsdauer Personen machten Angaben zu ihrem Wohnsitz. 74,9 Prozent von ihnen lebten zum Zeitpunkt der Beratung in Deutschland, die übrigen 25,1 Prozent hatten einen Wohnsitz im Ausland. Dieser Anteil liegt deutlich höher als bei den Beratungen durch die IQ-Anlaufstellen (5,4 Prozent), was dadurch zu erklären ist, dass letztere nicht für die Bearbeitung von Auslandsanfragen ausgelegt sind. Von allen Anrufern, die in Deutschland leben, hat etwa ein Fünftel seinen/ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen (21,7 Prozent). Weitere Bundesländer, in denen die Anerkennungssuchenden häufig leben, sind Bayern (20,5 Prozent) und Baden-Württemberg (17,5 Prozent) (vgl. Abb. 24). 39

40 Nordrhein-Westfalen Bayern Baden-Württemberg Hessen Berlin Niedersachsen Rheinland-Pfalz Hamburg Schleswig-Holstein Sachsen Bremen Brandenburg Thüringen Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Saarland 21,7% (356) 20,5% (336) 17,5% (288) 9,6% (158) 8,1% (133) 7,1% (117) 5,1% (83) 2,3% (37) 2,1% (35) 1,4% (23) 1,1% (18) 1,0% (17) 0,8% (13) 0,8% (13) 0,6% (10) 0,4% (6) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n=1.643 Abb. 24: Wohnsitz der Beratenen (BAMF) Mehr als die Hälfte (54,3 Prozent) aller Anrufer, die Angaben zu ihrem Einreisejahr machten, lebten zum Beratungszeitpunkt erst seit bis zu zwei Jahren in Deutschland (vgl. Abb. 25). Ein ähnliches Bild ergibt sich für von IQ-Anlaufstellen Beratene. Allerdings ist der Anteil der Personen, die von IQ- Anlaufstellen beraten wurden und über 10 Jahre in Deutschland leben, mit 25,3 Prozent höher als bei den von der BAMF-Hotline Beratenen (16,7 Prozent). 100% 80% 60% 54,3% (673) 40% 20% 0% 13,9% (172) 10,6% (132) 16,7% (207) 4,5% (56) bis zu 2 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre über 10 Jahre Einreisejahr nach 2013 n=1.240 Abb. 25: Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung (BAMF) 40

41 Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer für Beratene durch die Hotline liegt bei 4,7 Jahren, wobei Personen, die eine Einreise nach 2013 planen, nicht mit einberechnet wurden. Mit 6,5 Jahren liegt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Beratenen durch IQ-Anlaufstellen deutlich darüber. Baden-Württemberg 49,3% 17,1% 12,5% 21,1% n=152 Bayern 49,4% 16,3% 14,6% 19,7% n=178 Berlin 58,9% 13,7% 9,6% 17,8% n=73 Brandenburg 50,0% 33,3% 16,7% n=6 Bremen 50,0% 20,0% 20,0% 10,0% n=10 Hamburg 40,9% 31,8% 18,2% 9,1% n=22 Hessen 39,4% 22,3% 8,5% 29,8% n=94 Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen 38,7% 66,7% 14,7% 18,7% 16,7% 16,7% 28,0% n=6 n=75 bis zu 2 Jahre Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland 44,7% 30,4% 19,6% 66,7% 20,5% 12,6% 21,9% 21,7% 28,3% 33,3% 0,5% n=215 n=46 n=3 3 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre Sachsen Sachsen-Anhalt 50,0% 66,7% 25,0% 8,3% 16,7% 33,3% n=12 n=9 über 10 Jahre Schleswig-Holstein Thüringen 42,9% 73,7% 28,6% 15,8% 5,3% 5,3% 28,6% n=19 n=7 Einreisejahr nach % 20% 40% 60% 80% 100% n=927 Abb. 26: Aufenthaltsdauer der Anerkennungssuchenden mit Wohnsitz in den verschiedenen Bundesländern (BAMF) Die Aufenthaltsdauer der Beratenen unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern nur wenig. Besonders groß (über 50 Prozent) sind die jeweiligen Anteile an kürzlich Zugewanderten mit Wohnsitz in Berlin (58,9 Prozent, 43 Personen), Mecklenburg-Vorpommern (66,7 Prozent, 4 Personen), dem Saarland (66,7 Prozent, 2 Personen), Sachsen-Anhalt (66,7 Prozent, 6 Personen) und Schleswig-Holstein (73,7 Prozent, 14 Personen). Allerdings müssen die geringen Fallzahlen hierbei berücksichtigt werden (vgl. Abb. 26). 3.4 Sprachkenntnisse und Beratungssprache Für Personen liegt eine Angabe darüber vor, ob sie ein Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse besitzen. Über drei Viertel von ihnen (78,7 Prozent) können ein Zertifikat über die erworbenen Sprachkenntnisse vorweisen, die übrigen 21,3 Prozent besitzen kein solches Zertifikat. Im Rahmen der Dokumentation der BAMF-Hotline erfolgt keine Differenzierung darüber, in welcher Sprache eine Beratung möglich wäre. Es wird die Sprache erfasst, in der das Telefonat tatsächlich geführt wurde. In der Mehrzahl der Fälle fand das Gespräch auf Deutsch statt (87,4 Prozent), in den übrigen Fällen (12,6 Prozent) erfolgte die Beratung auf Englisch. 41

42 3.5 Berufs- und Hochschulabschluss Die Erfassung der Merkmale zu den vorliegenden Hochschul- und Berufsabschlüssen der Beratungssuchenden erfolgt bei der Dokumentation der BAMF-Hotline anders als im Rahmen der IQ- Anlaufstellen. Während bei der Beratung durch die Anlaufstellen des Netzwerks IQ mehrere Berufsund/oder Hochschulabschlüsse dokumentiert werden, wird bei der BAMF-Hotline lediglich ein ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss pro beratene Person erfasst Art des Abschlusses Wie Abb. 27 zeigt, besitzen 69,3 Prozent der Anfragenden einen ausländischen Hochschulabschluss, etwa ein Drittel aller Anrufenden verfügt über einen ausländischen Berufsabschluss (30,7 Prozent). Aufgrund der unterschiedlichen Dokumentationsweise ist ein direkter Vergleich mit den Zahlen der IQ-Dokumentation an dieser Stelle nicht möglich, da im Rahmen der Beratung der IQ-Anlaufstellen mehrere Abschlüsse pro Person erfasst werden können. Berufsabschluss 30,7% (665) Hochschulabschluss 69,3% (1.499) n=2.164 Abb. 27: Art der ausländischen Berufsqualifikation (BAMF) 42

43 3.5.2 Erwerbsland Die Länder, die häufig als Geburtsland bzw. Staatsangehörigkeit auftreten, finden sich auch bei den Erwerbsländern der Berufs- und Hochschulabschlüsse wieder (vgl. Tab. 11). Polen steht mit 13,5 Prozent an erster Stelle, gefolgt von Rumänien mit 6,8 Prozent und der Türkei mit 6,3 Prozent. Erwerbsland des Berufsabschlusses Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Polen 88 13,5 Rumänien 44 6,8 Türkei 41 6,3 Russische Föderation 38 5,8 Bosnien und Herzegowina 36 5,5 Spanien 30 4,6 Griechenland 21 3,2 Kroatien 20 3,1 Ukraine 20 3,1 Ungarn 20 3,1 Übrige Staaten ,9 Gesamt ,0 Tab. 11: Erwerbsland des Berufsabschlusses (häufigste Staaten) (BAMF) Insgesamt wurden die Abschlüsse der Anrufer in 107 verschiedenen Ländern erworben. Knapp die Hälfte (46,5 Prozent) der Anrufer erwarb seine/ihre Qualifikation in einem der EU27- Länder, 16,3 Prozent der Beratenen haben ihren Abschluss in einem europäischen Land außerhalb der EU27 abgeschlossen (vgl. Abb. 28). Während nur 12,5 Prozent der durch die BAMF-Hotline Beratenen ihren beruflichen Abschluss in einem GUS-Staat erworben haben, wurde mehr als ein Viertel (25,3 Prozent) der Berufsabschlüsse, die von den IQ-Anlaufstellen dokumentiert sind, in einem GUS-Mitgliedsland erworben. 43

44 restl. Asien 7,5% (49) Türkei 6,3% (41) Afrika 4,8% (31) Nord- und Mittelamerika 3,5% (23) Südamerika 2,0% (13) Australien 0,6% (4) Europa (EU27) 46,5% (302) GUS-Staaten 12,5% (81) Europa (nicht EU) 16,3% (106) n=650 Abb. 28: Erwerbsländer des Berufsabschlusses nach Regionen (BAMF) Bei den Ländern, in denen Anerkennungssuchende mit Hochschulabschluss ihre Qualifikation am häufigsten erworben haben, finden sich die Russische Föderation, Polen und die Türkei an der Spitze der Liste (vgl. Tab. 12). Erwerbsland des Hochschulabschlusses Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Russische Föderation ,3 Polen 113 7,7 Türkei 81 5,5 Ukraine 75 5,1 Rumänien 60 4,1 Indien 49 3,3 Spanien 45 3,1 Griechenland 34 2,3 Ägypten 31 2,1 Iran 31 2,1 Übrige Staaten ,3 Gesamt ,0 Tab. 12: Erwerbsland des Hochschulabschlusses (häufigste Staaten) (BAMF) Insgesamt wurden 107 verschiedene Länder, in denen ein ausländischer Hochschulabschluss erworben wurde, dokumentiert. Die Gruppierung der einzelnen Länder zu Regionen zeigt, dass bei den Hochschulabschlüssen die Staaten in Europa (EU27) am häufigsten als Erwerbsländer genannt werden (29,9 Prozent). Fast jeder fünfte Hochschulabschluss wurde in einem der GUS-Staaten (insbesondere in der Russischen Föderation und der Ukraine) absolviert, 16,3 Prozent der Beratenen gaben an, ihren Hochschulabschluss in 44

45 Asien erworben zu haben (vgl. Abb. 29). Insgesamt ist die Verteilung dieses Merkmals bei den Beratenen der BAMF-Hotline und den Anerkennungssuchenden in den IQ-Anlaufstellen ähnlich. Afrika 7,4% (108) Türkei 5,5% (81) Südamerika 5,0% (74) Nord- und Mittelamerika 3,8% (56) Australien 1,0% (14) Europa (EU27) 29,9% (439) Europa (nicht EU) 9,0% (132) restl. Asien 16,3% (240) GUS-Staaten 22,1% (324) n=1.468 Abb. 29: Erwerbsländer des Hochschulabschlusses nach Regionen (BAMF) Ausbildungsdauer Die knappe Hälfte (46,0 Prozent) der ausländischen Berufsausbildungen dauern über zwei bis drei Jahre. Bei einem Viertel (25,5 Prozent) der beruflichen Ausbildungen beträgt die Dauer über drei bis vier Jahre, etwa 17,7 Prozent dauerten über ein bis zwei Jahre (vgl. Abb. 30). Die durchschnittliche Dauer der ausländischen Berufsausbildungen von Personen, die sich von der BAMF-Hotline beraten ließen, liegt bei 3,2 Jahren und stimmt so mit der Durchschnittsausbildungsdauer der Beratenen von den IQ-Anlaufstellen (3,2 Jahre) überein. Etwa zwei Drittel der Hochschulausbildungen dauern über drei bis vier oder über vier bis fünf Jahre (61,3 Prozent). Bei 18,1 Prozent beträgt die Dauer über zwei bis drei Jahre. 15 Prozent der Hochschulausbildungen dauern sogar mehr als fünf Jahre (vgl. Abb. 30). Durchschnittlich haben die Beratene durch die BAMF-Hotline etwa 4,4 Jahre studiert. Der direkte Vergleich mit der Dokumentation der IQ-Anlaufstellen zeigt, dass die Verteilung des Merkmals Ausbildungsdauer sehr ähnlich ist. Dort lag der größte Anteil bei der Berufsausbildungsdauer bei über zwei bis drei Jahren (39,5 Prozent) und etwa zwei Drittel der Hochschulausbildungen dauerte über drei bis vier Jahre (29,3 Prozent) bzw. über vier bis fünf Jahre (34,3 Prozent). 45

46 Berufsabschluss Hochschulabschluss 100% 80% 60% 40% 20% 0% 2,3% (10) 0,1% (1) 17,7% (77) 5,0% (43) bis zu 1 Jahr über 1 bis 2 Jahre 46,0% (200) 18,1% (155) über 2 bis 3 Jahre 25,5% (111) 28,1% (240) über 3 bis 4 Jahre 6,7% (29) 33,2% (284) über 4 bis 5 Jahre 1,8% (8) 15,4% (132) über 5 Jahre n Beruf =435; n Hochschule =855 Abb. 30: Dauer der ausländischen Berufs- und Hochschulausbildungen im Vergleich (BAMF) Abschlussjahr 37,2 Prozent der Anfragenden haben ihren Berufsabschluss zwischen 2000 und 2009 erworben (vgl. Abb. 31). Weitere 23,3 Prozent haben ihren Abschluss erst 2010 oder später gemacht. Dieser Anteil liegt bei den Beratungen der IQ-Anlaufstellen deutlich niedriger (10,9 Prozent der Berufsabschlüsse). Dagegen ist der Anteil derjenigen, die bereits vor 1990 ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ähnlich wie bei den Beratenen der IQ-Anlaufstellen, eher gering (13,1 Prozent). Berufsabschluss Hochschulabschluss 100% 80% 60% 40% 20% 0% 2,1% (8) 1,1% (9) zwischen 1970 und ,0% (43) 4,7% (40) zwischen 1980 und ,4% (103) 14,0% (118) zwischen 1990 und 1999 n Beruf =390; n Hochschule =845 37,2% (145) 43,0% (363) zwischen 2000 und ,3% (91) 37,3% (315) 2010 oder später Abb. 31: Abschlussjahr der ausländischen Berufs- und Hochschulausbildungen im Vergleich (BAMF) Bei den Anerkennungssuchenden mit ausländischem Hochschulstudium liegt der Erwerb ihres Abschlusses in der Tendenz weniger lange zurück. Die knappe Hälfte der Abschlüsse (43,0 Prozent) wurde zwischen 2000 und 2009 erworben. 37,3 Prozent der Hochschulabschlüsse wurden erst 2010 oder 46

47 später erworben (vgl. Abb. 31). Im Hinblick auf dieses Merkmal lassen sich keine wesentlichen Unterschiede zwischen der Dokumentation der IQ-Anlaufstellen und der BAMF-Hotline feststellen Deutscher Referenzberuf Bei der Festlegung eines möglichen deutschen Referenzberufes steht im Rahmen der Anfragen der BAMF-Hotline ebenfalls der Beruf des Lehrers/der Lehrerin an erster Stelle (vgl. Abb. 32): Bei 13,0 Prozent der Beratungen wird Lehrer/-in als möglicher deutscher Referenzberuf angegeben. Auch die übrigen hier aufgeführten Berufe finden sich bei den häufigsten Berufen der IQ-Dokumentation wieder. Im Einzelnen sind dies Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (9,8 Prozent), Arzt/Ärztin (9,4 Prozent) und Ingenieur/-in (9,1 Prozent). Insgesamt wurden 152 verschiedene mögliche Referenzberufe dokumentiert. Lehrer/-in Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Arzt/Ärztin Ingenieur/-in Betriebswirt/-in Erzieher/-in, Staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in Sozialpädagoge/-in Zahnarzt/Zahnärztin Informatiker/-in Psychologe/-in Rechtsanwalt/Rechtsanwältin 13,0% (225) 9,8% (169) 9,4% (162) 9,1% (158) 5,9% (102) 5,3% (92) 3,5% (60) 2,5% (43) 2,1% (37) 1,6% (27) 1,6% (27) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n=1.729 Abb. 32: Die häufigsten deutschen Referenzberufe (BAMF) 47

48 3.5.6 Berufsbereich des deutschen Referenzberufes Die Zusammenfassung der einzelnen möglichen Referenzberufe zeigt, dass mehr als die Hälfte (57,5 Prozent) der Beratungen zu Berufen im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung (wie Lehrer/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in und Arzt/Ärztin) stattfanden. 17,2 Prozent der Beratungen erfolgte zu möglichen Referenzberufen im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung (vgl. Abb. 33). Ähnlich verteilt sich dieses Merkmal auch bei den von IQ-Anlaufstellen Beratenen. Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschafts- und Wirtschaftswissensc haften, Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung 2,9% (50) Naturwissenschaft, Geografie und Informatik 5,0% (86) Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung 11,3% (195) Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung 17,2% (297) Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus 2,4% (41) Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik 2,1% (37) Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 1,0% (18) Land-, Forst- und Tierwirtschaft und Gartenbau 0,6% (10) Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 57,5% (995) n=1.729 Abb. 33: Berufsbereich des deutschen Referenzberufs (BAMF) Reglementierung des deutschen Referenzberufs 55,8 Prozent der mitgebrachten Qualifikationen aller Beratenen der Hotline können einem deutschen Hochschulabschluss zugeordnet werden, wobei mehr als die Hälfte davon einer Reglementierung unterliegt (32,1 Prozent aller Abschlüsse). Die übrigen 23,7 Prozent laufen nicht auf einen reglementierten Beruf zu und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes. 29,9 Prozent der identifizierten möglichen Referenzberufe erfordern kein Hochschulstudium. Von diesen ist die Hälfte (15,6 Prozent aller Abschlüsse) reglementiert. Bei 14,4 Prozent der Abschlüsse erfolgte (noch) keine Zuordnung zu einem deutschen Referenzberuf (vgl. Abb. 34). Auch diese Verteilung weicht nur wenig von der entsprechenden Verteilung der Beratenen durch die IQ-Anlaufstellen ab: So ist die Reihenfolge der Reglementierungsformen die gleiche, allerdings lassen sich die Relationen der Kategorien untereinander nicht eindeutig vergleichen, da der Anteil der Kategorie Keine Zuordnung möglich differiert. Dieser ist bei der BAMF-Hotline mit 14,4 Prozent erheblich größer als bei den IQ-Anlaufstellen (3,5 Prozent). 48

49 reglementiert mit Hochschulabschluss 32,1% (786) nicht-reglementiert mit Hochschulabschluss 23,7% (581) reglementiert ohne Hochschulabschluss 15,6% (383) nicht-reglementiert ohne Hochschulabschluss 14,3% (350) keine Zuordnung zu deutschem Referenzberuf 14,4% (352) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n=2.452 Abb. 34: Reglementierung des deutschen Referenzberufs (Unterscheidung nach Abschlussart) (BAMF) Bei der folgenden Darstellung der Ergebnisse wird zwischen (reglementierten und nichtreglementierten) Berufen, die in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes fallen, und Berufen, die durch landesrechtliche Regelungen reglementiert sind, unterschieden. Außerdem sind die Berufe aufgeführt, die nicht reglementiert sind und die nicht in den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes fallen (z. B. nicht-reglementierte Hochschulabschlüsse). Es werden alle Berufe dargestellt, zu denen mindestens zehn Abschlüsse dokumentiert wurden. Reglementierte Berufe im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 169 9,8 Arzt/Ärztin 162 9,4 Zahnarzt/Zahnärztin 43 2,5 Rechtanwalt/Rechtanwältin 27 1,6 Apotheker/-in 22 1,3 Altenpfleger/-in 18 1,0 Physiotherapeut/-in, Krankengymnast/-in 18 1,0 Medizinisch-technische/-r Radiologieassistent/in 13 0,8 Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in 12 0,7 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in 11 0,6 Tab. 13: Reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (BAMF) 49

50 Nicht reglementierte Berufe im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Bürokaufmann/-frau 25 1,4 Elektroniker/-in 25 1,4 Koch/Köchin 15 0,9 Friseur/-in 11 0,6 Tab. 14: Nicht reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (BAMF) Reglementierte Berufe, die nicht im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes sind (landesrechtlich reglementierte Berufe) Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Lehrer/-in ,0 Ingenieur/-in 158 9,1 Erzieher/-in, staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in ,3 Sozialpädagoge/-in 60 3,5 Architekt/-in 12 0,7 Übersetzer/-in (öffentlich bestellt oder staatlich vereidigt) 11 0,6 Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-in 10 0,6 Tab. 15: Landesrechtlich reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (BAMF) Nicht reglementierte Berufe, die nicht im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes sind (insbesondere nicht reglementierte Hochschulabschlüsse) Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Betriebswirt/-in 102 5,9 Informatiker/-in 37 2,1 Psychologe/-in ,6 Ökonom/-in 21 1,2 Biologe/-in 12 0,7 Chemiker/-in 11 0,6 Tab. 16: Nicht reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (BAMF) Ähnlich wie bei den IQ-Anlaufstellen wird auch bei der BAMF-Hotline vor allem zu Anerkennungsverfahren für Lehr- und weitere pädagogische Berufe, zu Gesundheits- und Heilberufen sowie zu Ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen Berufen beraten. Wie Abb. 35 zeigt, fällt über die Hälfte der Berufe (50,6 Prozent), zu denen beraten wurde, in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes (vgl. Flächen in Blau). Diese bestehen aus bundesrechtlich reglementierten Berufen, dualen Ausbildungsberufen sowie reglementierten Meisterberufen und übrigen bundesrechtlich geregelten Fortbildungen. 35,4 Prozent der Berufe und damit der größte Anteil sind landesrechtlich reglementiert, 14,1 Prozent sind nicht- 15 Dieser Beruf ist in Bayern nicht reglementiert (vgl. Länderabfrage bzgl. Anpassungslehrgänge) 16 Der akademische Abschluss eines Psychologiestudiums führt in Deutschland nicht direkt in einen reglementierten Beruf. Im Anschluss an ein Psychologiestudium muss eine Weiterbildung zum/zur (Kinder- und Jugend-) Psychotherapeuten/-in absolviert werden, für die Berufsausübung ist dann die Approbation oder ggf. die Berufszulassung zu beantragen. 50

51 reglementierte akademische Berufe und fallen somit nicht unter das Anerkennungsgesetz des Bundes. nicht-reglementierte akademische Berufe 14,1% (243) bundesrechtlich reglementierte Berufe 31,6% (547) landesrechtlich reglementierte Berufe 35,4% (612) übrige bundesrechtlich geregelte Fortbildungen 0,9% (15) reglementierte Meisterberufe 0,9% (15) Abb. 35: Reglementierung des deutschen Referenzberufs (BAMF) duale Berufe 17,2% (297) n=

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