Lösungshinweise Abschnitt G II

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1 Lösungshinweise Abschnitt G II G II 01 Gegenstandswerte Scheidungsverfahren/Verbund: Ehescheidung ( 43 Abs. 1 FamGKG) Elterliche Sorge ( 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG) Versorgungsausgleich ( 50 Abs. 1 FamGKG) Kindesunterhalt ( 51 Abs. 1 FamGKG) Ehegattenunterhalt ( 51 Abs. 1 FamGKG) Scheidungsverfahren 1,3 Verfahrensgebühr 13 RVG, Nr VV RVG 1.121,90 Zwischensumme netto 1.141,90 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 216,96 Gesamtbetrag 1.358,86 Rechtsanwalt Masse ( 49 RVG) gegenüber Staatskasse 1,3 Verfahrensgebühr 49 RVG, Nr VV RVG 535,60 Zwischensumme netto 555,60 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 105,56 Gesamtbetrag 661,16 02 Gegenstandswerte einstweilige Anordnung: Elterliche Sorge 49 ff. FamFG, 41 FamGKG Zuweisung Ehewohnung 49 ff. FamFG, 48 Abs. 1 FamGKG Gegenstandswert: 2.500,00 1,3 Verfahrensgebühr 13 RVG, Nr VV RVG 261,30 1,2 Terminsgebühr 13 RVG, Nr VV RVG 241,20 Zwischensumme der Gebührenpositionen 502,50 Zwischensumme netto 522,50 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 99,28 Gesamtbetrag 621,78

2 2 Rechtsanwalt Masse ( 13 RVG) gegenüber Staatskasse nach Bewilligung Prozesskostenhilfe Gegenstandswert: 2.500,00 1,3 Verfahrensgebühr 13 RVG, Nr VV RVG 261,30 1,2 Terminsgebühr 413 RVG, Nr VV RVG 241,20 Zwischensumme der Gebührenpositionen 502,50 Zwischensumme netto 522,50 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 99,28 Gesamtbetrag 621,78 03 Gegenstandswert: Unterhalt Ehefrau ( 53 II Satz 1 GKG) 6 x = Unterhalt Kind ( 51 I FamGKG) 6 x 400 = ,00 Gemäß 18 Nr. 1 b) RVG sind mehrere Verfahren unter dem gleichen Buchstaben eine Angelegenheit, d.h. Gegenstandswerte werden zusammengerechnet. Der Gegenstandswert beträgt hier [a] ( [b]). Gegenstandswert: 9.600,00 1,3 Verfahrensgebühr 13 RVG, Nr VV RVG 725,40 1,2 Terminsgebühr 13 RVG, Nr VV RVG 669,60 Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.395,00 Zwischensumme netto 1.415,00 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 268,85 Gesamtbetrag 1.683,85 Rechtsanwalt Masse ( 49 RVG) gegenüber Staatskasse Gegenstandswert: 9.600,00 1,3 Verfahrensgebühr 49 RVG, Nr VV RVG 399,10 1,2 Terminsgebühr 49 RVG, Nr VV RVG 368,40 Zwischensumme der Gebührenpositionen 767,50 Zwischensumme netto 787,50 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 149,63 Gesamtbetrag 937,13

3 3 04 a) Ehescheidung ( 43 Abs. 1 FamGKG) Elterliche Sorge ( 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG) Versorgungsausgleich ( 50 Abs. 1 FamGKG) Kindesunterhalt ( 51 Abs. 1 FamGKG) Ehegattenunterhalt ( 51 Abs. 1 FamGKG) ,00 b) 1,3 Verfahrensgebühr 13 RVG, Nr VV RVG 1.121,90 1,2 Terminsgebühr 13 RVG, Nr VV RVG 1.035,60 Gegenstandswert: ,00 RVG 788,00 Zwischensumme der Gebührenpositionen 2.945,50 Zwischensumme netto 2.965,50 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 563,45 Gesamtbetrag 3.528,95 Rechtsanwalt Masse ( 49 RVG) gegen Staatskasse 1,3 Verfahrensgebühr 49 RVG, Nr VV RVG 535,60 1,2 Terminsgebühr 49 RVG, Nr VV RVG 494,40 Gegenstandswert: ,00 1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren 49 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 377,00 Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.407,00 Zwischensumme netto 1.427,00 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 271,13 Gesamtbetrag 1.698,13 05 Abänderung lfd. Unterhalt: (Ziel)minus (bereits tituliert)= x 12 Monate ( 51 Abs. 1 FamGKG) = (Rückstand) 51 Abs. 1 FamGKG = 6.000

4 4 06 a) Abänderung lfd. Unterhalt: (Ziel)minus (bereits tituliert)= x 12 Monate ( 42 Abs. 1 GKG) = a (Rückstand) 42 Abs. 5 GKG = b b) Kostenfestsetzungsantrag Klägerin c) Kostenfestsetzungsantrag Beklagter

5 5 07 1,5 Geschäftsgebühr 13, 14 RVG, Nr VV RVG 906,00 1,5 Einigungsgebühr 13 RVG, Nr VV RVG 906,00 Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.812,00 Zwischensumme netto 1.832,00 19 % Umsatzsteuer Nr VV RVG 348,08 Gesamtbetrag 2.180,08

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