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1 Ökonomische Analyse des Haftungsrechts Verschuldens- und Gefährdungshaftung bei Unfällen WiSe 10/11 Professor Dr. Michael Adams 1

2 Abgrenzung Bisher wurde die Produkthaftung behandelt, also die Haftung von Produzenten für Schäden, die durch den Gebrauch ihrer Produkte entstehen. Grundlage der Produkthaftung ist ein Vertrag Beispiel: Kaufvertrag Welche Wik Wirkungen entfaltet tdas Haftungsrecht htbei Schäden unter Menschen, die keinen Vertrag miteinander abgeschlossen haben? Beispiel: Verkehrsunfall Ist es möglich, mit Hilfe von Haftungsregeln die Unfallparteien zu veranlassen, ein wohlfahrtsmaximierendes Sorgfaltsniveau einzuhalten? Professor Dr. Michael Adams 2

3 Modellannahmen Betrachtet werden zwei Personengruppen: Verletzer (X) Opfer (Y) Nutzen und Kosten werden als einkommensäquivalente (= monetäre) Größen erfasst Soziale Wohlfahrt ist definiert als die Summe der erwarteten Einkommen aller Beteiligten Haftungsregeln können nicht nachträglich geändert werden Änderung des eigenen Verhaltens ruft keine Änderung des Verhaltens Anderer hervor ( Cournot-Nash-Annahme ) Professor Dr. Michael Adams 3

4 Modellannahmen Unfallvorbeugemaßnahmen (Sorgfalt) des Verletzers: x Unfallvorbeugemaßnahmen des Opfers: y Kosten der Unfallvorbeugemaßnahmen: c(x), c(y), dabei linearer Kostenverlauf erwarteter Schaden S = p A = f (x,y) Der Schaden hängt in Ausmaß und Wahrscheinlichkeit h hk it von den Unfallvorbeugemaßnahmen beider Beteiligten ab! Professor Dr. Michael Adams 4

5 Modellannahmen Ferner soll gelten: S x < 0; S y < 0: der Schaden sinkt mit Zunahme der Vorbeugemaßnahmen (= negatives Grenzprodukt) S xx >0;S yy > 0: das Grenzprodukt ist steigend S xy < 0; S yx < 0: durch den Rückgang der Sorgfalt der einen Partei steigt das Grenzprodukt der Sorgfalt der anderen Partei S xy2 > S xx S yy : keine extreme Substitutionsbeziehung Das Tätigkeitsniveau des Verletzers: t mit S t > 0 des Opfers: g mit S g > 0 S = f (x,y,t,g) Professor Dr. Michael Adams 5

6 Modellannahmen Nutzen von X aus der Tätigkeit t: z = f(t) mit z t > 0 und z tt < 0 Erwarteter Nutzen von X ohne Haftung: (1) u x = z(t) - c(x)t Nutzen von Y aus g: w = f(g) mit w g > 0 und w gg < 0 Erwarteter Nutzen von Y: (2) um = w(g) - c(y)g - S(x,y,t,g) Es ergibt sich die Wohlfahrtsfunktion W: (3) W = u x + u y = z(t) c(x)t + w(g) - c(y)g - S(x,y,t,g) Professor Dr. Michael Adams 6

7 Modell Notwendige Bedingungen des Wohlfahrtsmaximums: (4) W t = z t c(x) S t = 0 (5) z t = S t + c(x) Der Grenznutzen der Aktivität t des Verletzers muss im Wohlfahrtsmaximum gleich dem erwarteten Grenzschaden und den Sorgfaltskosten pro Tätigkeitseinheit sein. (6) W x = c x t S x = 0 (7) c x = S x / t Das Grenzprodukt der Sorgfalt in Form der Reduzierung des erwarteten Schadens pro Tätigkeitseinheit des Verletzers muss gleich den Grenzkosten der Sorgfalt sein. Professor Dr. Michael Adams 7

8 Modell Bedingung des Opfers: (8) W g = w g c(y) S g = 0 (9) w g = S g + c(y) Der Grenznutzen aus der Tätigkeit des Opfers muss also gleich dem sich ergebenden erwarteten Grenzschaden und den damit verbundenen Sorgfaltskosten sein. Für die Höhe des Sorgfaltsniveaus des Opfers gilt, dass der Grenznutzen der Sorgfalt durch die Verminderung des erwarteten Schadens (pro Einheit der Tätigkeit von Y) gleich den Grenzkosten der Sorgfalt bei Y sein muss. Die wohlfahrtsmaximierenden Werte seien x*, y*, t*, g*. Professor Dr. Michael Adams 8

9 Modell Da die Kosten der Unfallvorbeugemaßnahmen auch die Opportunitätskosten t einer Einschränkung des Aktivitätsniveaus ität i von Opfer und Verletzer enthalten, wird die soziale Wohlfahrt nunmehr dann maximiert, wenn die Summe aus den erwarteten Unfallschäden und den Unfallvorbeugekosten minimiert wird. Soziale Kosten: (10) SC= c(x) + c(y) + S(x,y) Die vom Verletzer und vom Opfer aufzubringenden Unfallvorbeugekosten minimieren dann die sozialen Kosten von Unfällen, wenn die Grenzkosten bei Verletzer und Opfer gleich dem Grenzertrag in Form des Rückgangs des erwarteten Schadens sind. (11) c x = - S x bei x* (12) c y = - S y bei y* Professor Dr. Michael Adams 9

10 Haftungsregeln Unter einer Haftungsregel wird im folgenden jedes Verfahren verstanden, das den bei einem Unfall tatsächlichen entstehenden Schaden (A) in irgendeiner Form auf die beteiligten t Personen aufteilt. keine punitive damages Haftungsanteil von X: H X Haftungsanteil von Y: H Y H X +H Y =1 H = H (x,y) Professor Dr. Michael Adams 10

11 Reine Opferhaftung H X (x,y) = 0;H Y (x,y) = 1 für alle x und y Private Kosten von X: (13) PC X = c(x) + 0 S(x,y) = c(x) Private Kosten von Y: (14) PC Y = c(y) + 1 S(x,y) X reduziert infolge der Haftungsfreistellung seine Unfallvorsorge auf null: x < x* Y versucht die ineffizienten Vorsorgemaßnahmen des Verletzers auszugleichen: y > y* Professor Dr. Michael Adams 11

12 Gefährdungshaftung I H X (x,y) = 1;H Y (x,y) = 0 für alle x und y Private Kosten von X: (16) PC X = c(x) + 1 S(x,y) Private Kosten von Y: (17) PC Y = c(y) + 0 S(x,y) = c(y) Y reduziert infolge der Haftungsfreistellung seine Unfallvorsorge auf null: y < y* X versucht die ineffizienten Vorsorgemaßnahmen des Opfers auszugleichen: x > x* Professor Dr. Michael Adams 12

13 Verschuldenshaftung I Das Opfer muss stets den Schaden tragen, es sei denn, der Verletzer handelt schuldhaft. H X = 0, wenn x x* und H X = 1, wenn x < x* H Y = 1, wenn x x* und H Y = 0, wenn x < x* Private Kosten von X: (19) PC X = c(x) + 0 S(x,y) = c(x), wenn x x* (20) PC X = c(x) + 1 S(x,y), wenn x < x* Im Minimum: i PC X = c(x*) Private Kosten von Y: (22) PC Y = c(y) + 0 S(x,y) = c(y), wenn x < x* (23) PC Y =c(y)+1 S(x,y), wenn x = x* Eine Verschuldenshaftung, bei der das Opfer den Schaden tragen muss, es sei denn der Täter handelt schuldhaft, hält sowohl Verletzer wie Opfer dazu an, die sozialen Kosten ihrer Handlungen im richtigen Umfang zu berücksichtigen und zu minimieren. Professor Dr. Michael Adams 13

14 Verschuldenshaftung I PC X Private Kosten von X Priva ate Kosten von X PC X = c(x) + S(x,y*) x* Sorgfaltsniveau des Verletzers X x Professor Dr. Michael Adams 14

15 Verschuldenshaftung I PC Y Private Kosten von Y Private Ko osten des Opfers Y PC Y = c(y) + S(x*,y) Kostenminimum y* Sorgfaltsniveau des Opfers Y y Professor Dr. Michael Adams 15

16 Gefährdungshaftung II: Mitverschulden Mitverschulden des Opfers führt zur vollen Schadenslasttragung und zur Entlastung des Schädigers. H X = 1, wenn y y* und H X = 0, wenn y < y* H Y = 0, wenn y y* und H Y = 1, wenn y < y* Private Kosten von X: (24) PC X = c(x) + 1 S(x,y), wenn y y* (25) PC X = c(x) + o S(x,y) = c(x), wenn y < y* Private Kosten von Y: (26) PC Y = c(y) + 0 S(x,y) = c(y), wenn y y* (27) PC Y = c(y) + 1 S(x,y), wenn y < y* Auch für die Regel der Gefährdungshaftung bei Berücksichtigung des Mitverschuldens des Opfers lässt sich festhalten, dass dieses Haftungsverfahren bei richtiger Festlegung g der Höhe der vom Opfer zu beachtenden Sorgfalt allen Beteiligten den Anreiz gibt, die sozialen Kosten ihrer Handlungen zu minimieren. Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung bei Berücksichtigung von Mitverschulden sind damit in ihrer effizienten Anreizwirkung gleich. Professor Dr. Michael Adams 16

17 Verschuldenshaftung II: Mitverschulden Der Verletzer muss dann und nur dann den entstandenen Schaden ersetzen, wenn er schuldhaft gehandelt hat und zugleich das Opfer die erforderliche Sorgfalt beobachtete. Sobald also dem Opfer auch nur die geringste Fahrlässigkeit (y < y*) vorgeworfen werden kann, verliert es seinen Ersatzanspruch. H X = 1, wenn x < x* und y y*, und H X = 0, wenn x x* und y < y* H Y = 0, wenn x < x* und y y*, und H Y = 1, wenn x x* und y < y* Übersicht 1: Die erwarteten privaten Kosten des Verletzers X Sorgfaltsvorkehrungen des Opfers Y Sorgfaltsvorkehrungen des Verletzers X x < x* x = x* y < y* c(x) c(x*) y = y* c(x) + S(x,y*) c(x*) Professor Dr. Michael Adams 17

18 Verschuldenshaftung II: Mitverschulden Übersicht 2: Die erwarteten Kosten des Opfers Y Sorgfaltsvorkehrungen von X Sorgfaltsvorkehrungen von Y y < y* y = y* x < x* c(y) + S(x,y) c(y*) x = x* c(y) + S(x*,y) c(y*) + S(x*,y*) Da somit weder X noch Y durch eine einseitige Abweichung von (x*,y*) einen Vorteil zu erreichen vermögen, erweist sich die Beachtung der rechtlich verlangten und effizienten Sorgfalt durch beide Parteien als stabiles Cournot-Nash-Gleichgewicht. Auch die hier untersuchte Verschuldenshaftung mit Haftungsausschluss bei Mitverschulden gibt allen Beteiligten den effizienten Anreiz, die sozialen Kosten ihrer unfallverursachenden Tätigkeiten zu minimieren. Professor Dr. Michael Adams 18

19 Verschuldenshaftung III: Haftungsminderung Die Kostenlast des Unfalls wird zwischen den Parteien als Funktion der relativen Höhe ihres Verschuldens aufgeteilt wird. So führt im deutschen Recht in Anwendung des 254 BGB das Mitverschulden des Geschädigten zu einer Anspruchsminderung, deren Höhe vom Grad des Verschuldens bei Verletzer und Opfer abhängt. Übersicht 3: Die erwarteten Kosten des Verletzers X Sorgfaltsvorkehrungen des Opfers Y Sorgfaltsvorkehrungen des Verletzers X x < x* x = x* y < y* c(x) + H X (x,y) S(x,y) c(x*) y = y* c(x) + S(x,y*) c(x*) Professor Dr. Michael Adams 19

20 Verschuldenshaftung III: Haftungsminderung Übersicht 4: Die erwarteten Kosten des Opfers Y Sorgfaltsvorkehrungen des Opfers Y Sorgfaltsvorkehrungen des Verletzers X x < x* x = x* y < y* c(y) + (1-H X (x,y)) S(x,y) c(y) + S(y,x*) y = y* c(y*) c(y*) + S(x*,y*) Auch die Verschuldenshaftung mit Haftungsminderung je nach der relativen Verschuldenshöhe gibt allen Beteiligten den effizienten Anreiz, die sozialen Kosten ihrer Handlungen zu minimieren. Ein System der Gefährdungshaftung mit Haftungsminderung je nach der relativen Fahrlässigkeit unterscheidet sich von dem vorgenannten Haftungsverfahren lediglich dadurch, dass nicht das Opfer, sondern der Verletzer den vollen Schaden tragen muss, wenn das Opfer nicht fahrlässig gehandelt hat. Professor Dr. Michael Adams 20

21 Gefährdungshaftung III: Ausgleich der Betriebsgefahr Der Verletzer trägt den vollen Schaden, wenn das Opfer nicht fahrlässig gehandelt hat. Auch wenn das Opfer fahrlässig gehandelt hat, muss der Verletzer stets einen bestimmten Anteil λ vom Schaden S als Anrechnung der von ihm geschaffenen Betriebsgefahr tragen. Übersicht 5: Die erwarteten Kosten des Verletzers X Sorgfaltsvorkehrungen des Opfers Y Sorgfaltsvorkehrungen des Verletzers X x < x* x = x* y<y* c(x) + λ. S(x,y) + (1-λ) H X (x,y) S(x,y) c(x*) + λ. S(x*,y) y = y* c(x) + S(x,y*) c(x*) + S(x*,y*) Professor Dr. Michael Adams 21

22 Gefährdungshaftung III: Ausgleich der Betriebsgefahr Übersicht 6: Die erwarteten Kosten des Opfers Y Sorgfaltsvorkehrungen des Opfers Y Sorgfaltsvorkehrungen des Verletzers X x < x* x = x* y<y* c(y) + (1-λ). H Y (x,y) S(x,y) c(y) + (1-λ) S(x*,y) y = y* c(y*) c(y*) Setzt die Rechtsordnung den unabhängig vom Mitverschulden des Opfers stets t von Täter X zu tragenden Anteil am Unfallschaden λ so hoch h fest, dass die Summe aus den von Y zu tragenden erwarteten Unfallschäden und Sorgfaltskosten geringer ist als die Höhe der effizienten Sorgfaltskosten, gibt das System der Gefährdungshaftung bei Anrechnung der Betriebsgefahr den Beteiligten nicht mehr den effizienten Anreiz, die sozialen Kosten ihrer Handlungen zu minimieren. Das Opfer wird zu fahrlässigem Verhalten angehalten, während der Täter in dem Willen, die durch das fahrlässige Verhalten des Opfers gestiegene Höhe der erwarteten Schäden auszugleichen, seine Sorgfaltsvorkehrungen über das die Sozialkosten minimierende Niveau (x*) hinaus bis zum Punkt c x =S(x x (x,y < y*) steigern wird. Professor Dr. Michael Adams 22

23 Haftungsabnahme durch Dritte Der entstehende Unfallschaden wird endgültig auf einen außenstehenden Dritten Dritten überwälzt. Denkbare Dritte : Staat Rentenversicherungsträger Arbeitgeber private Versicherung Täter wie Opfer werden die geringst möglichen (=kostenminimierenden) Sorgfaltsvorkehrungen aufweisen: c(x = 0) und c(y = 0) Die Höhe des erwarteten Schadens, d.h. etwa im Autoverkehr die Zahl der Toten und Verletzten, erreicht bei einer solchen Regelung ihr Maximum. Daher: Schlechtestmögliches Anreizsystem! Wird der Schaden durch den Dritten nicht vollständig, sondern nur teilweise übernommen, treten die hier dargestellten Wirkungen entsprechend nur zum Teil auf. Professor Dr. Michael Adams 23

24 Zusammenfassung Die reine Gefährdungs- und reine Opferhaftung, die ohne Berücksichtigung des Mitverschuldens der anderen Seite einer Partei den vollen Schaden zuweisen, bieten den Beteiligten keinen Anreiz, die sozialen Kosten ihrer Handlungen in ihre privaten Sorgfalts- und Aktivitätsentscheidungen in richtiger Weise einzubeziehen. Die verschiedenen Formen der Verschuldenshaftung und der Gefährdungshaftung mit Berücksichtigung des Mitverschuldens erweisen sich bei richtiger Festsetzung der rechtlich gebotenen Sorgfalt allesamt als effizient und geben den Beteiligten den aus Wohlfahrtsgesichtspunkten richtigen Anreiz, die sozialen Kosten ihrer Handlungen zu minimieren. Die Gefährdungshaftung mit Berücksichtigung des Mitverschuldens und Ausgleich der Betriebsgefahr Betriebsgefahr gewährt sogar die Möglichkeit, innerhalb ihres Haftungssystems ohne Beeinträchtigung ihrer Effizienz eine Lastenumverteilung vorzunehmen. Professor Dr. Michael Adams 24

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